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Todesstrafe
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997830) Verfasst am: 24.04.2015, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
640.000 $ für z.B. einen dreifachen Mörder? Wie würdet ihr die Unzulässigkeit einer Kostenbetrachtung begründen?


Mit ihrer Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde.


Ok. Effo Tisetti hat zwar herausgestellt, dass es vermutlich keinen Kostenvorteil gibt, gehen wir jedoch einmal davon aus, dass dem doch so sei: Du hältst es also für ethisch geboten, aufgrund der Menschenwürde 600.000 $ in einen mehrfachen Mörder zu investieren, wohingegen du mit dieser Summe an anderer Stelle Menschenleben retten könntest, wenn nicht zumindest verbessern?


Wie soll man sich das denn vorstellen mit dem Retten anderer Menschenleben? Wo besteht der Zusammenhang mit dem Strafvollzug?


Fiktiver Fall: Eine Haftstrafe für den Mörder wird über die gesamte Laufzeit eine große Summe X kosten. Eine Todesstrafe mit schnellem Vollzug böte dem gegenüber eine Kostenersparnis Y, die signifikant ist. Mit der Ersparnis aus Y können vielfältige soziale Projekte und Aufgaben unterstützt werden.


Ja, und wenn wir dich töten, können wir mit deinem Besitz eventuell die ein oder andere Schule verschönern. Soll das jetzt ernsthaft ein Argument sein?

Es besteht einfach kein naheliegender Zusammenhang zwischen einer Hinrichtung und der Finanzierung eines sozialen Projektes. Das ist doch haarsträubend. Haushaltsverschiebungen sind politische Entscheidungen. Ethik ist keine politische Entscheidung. Man kann politisch über Hinrichtungen diskutieren und man kann ethisch darüber diskutieren. Aber dann bitte nicht die politischen Gründe als ethische verkaufen.


Wann war denn die Tötung eines Unschuldigen Bestandteil der Betrachtung?

Der naheliegende Zusammenhang sind die Kosten. Was ist dir denn daran nicht naheliegend genug?

Ethik ist keine politische Entscheidung. Muss sie auch gar nicht sein. Die ethische Abwägung geschieht ja bereits zuvor, wenn überlegt wird, ob eine Todesstrafe per se überhaupt legitim ist.
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1997838) Verfasst am: 24.04.2015, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Wann war denn die Tötung eines Unschuldigen Bestandteil der Betrachtung?

Der naheliegende Zusammenhang sind die Kosten. Was ist dir denn daran nicht naheliegend genug?

Ethik ist keine politische Entscheidung. Muss sie auch gar nicht sein. Die ethische Abwägung geschieht ja bereits zuvor, wenn überlegt wird, ob eine Todesstrafe per se überhaupt legitim ist.


Inwiefern ist denn die Frage von Schuld und Unschuld relevant für die Kostenrechnung?

Kosten haben für sich genommen keine ethische Implikation. Die Frage der Ethik und die Frage der Kosten müssen getrennt betrachtet werden. Erst danach kann darüber befunden werden, ob die Kosten ethisch gerechtfertigt sind. Sonst plappert man nur munter vor sich hin.

Die Überlegung, ob die Todesstrafe ethisch gerechtfertigt ist, hat nichts mit Buchhaltung zu tun.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997842) Verfasst am: 24.04.2015, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Wann war denn die Tötung eines Unschuldigen Bestandteil der Betrachtung?

Der naheliegende Zusammenhang sind die Kosten. Was ist dir denn daran nicht naheliegend genug?

Ethik ist keine politische Entscheidung. Muss sie auch gar nicht sein. Die ethische Abwägung geschieht ja bereits zuvor, wenn überlegt wird, ob eine Todesstrafe per se überhaupt legitim ist.


Inwiefern ist denn die Frage von Schuld und Unschuld relevant für die Kostenrechnung?

Kosten haben für sich genommen keine ethische Implikation. Die Frage der Ethik und die Frage der Kosten müssen getrennt betrachtet werden. Erst danach kann darüber befunden werden, ob die Kosten ethisch gerechtfertigt sind. Sonst plappert man nur munter vor sich hin.

Die Überlegung, ob die Todesstrafe ethisch gerechtfertigt ist, hat nichts mit Buchhaltung zu tun.


Ich habe doch auch nie versucht, die Buchhaltung zur Klärung der ethischen Rechtfertigung der Todesstrafe zu nutzen.

Die Frage von Schuld und Unschuld ist nicht relevant für die Kostenrechnung. Der betrachtete Rahmen wurde doch schon längst definiert.

Nochmal (FIKTIVES SZENARIO):

Ein dreifacher Mörder soll bestraft werden. Durch die Todesstrafe könntest du eine große Summe Geld sparen gegenüber einer Sanktion durch Freiheitsentzug. Mit diesem Steuergeld könntest du drei Schulen bauen lassen, oder fünf Krankenhäuser sanieren, oder die Tafel ein Jahr lang mit Lebensmitteln beliefern oder was auch immer.

Nun sagst du "nein, das geht nicht. Ich darf nicht rationalisieren." Dementsprechend darf die Kostenfrage deiner Meinung nach nie eine Rolle spielen? Egal, wie viel mehr das Geld an anderer Stelle bringen könnte?

PS: Ich bitte darum, jetzt nicht wieder auf die ethische Rechtfertigung der Todesstrafe zurückzukommen. Das wurde über die letzten zwei Seiten debattiert. Falls der Punkt für dich noch ungeklärt ist, dann erläutere zumindest, inwiefern die Todesstrafe für dich nicht rechtfertigbar ist.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1997849) Verfasst am: 24.04.2015, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Wann war denn die Tötung eines Unschuldigen Bestandteil der Betrachtung?

Der naheliegende Zusammenhang sind die Kosten. Was ist dir denn daran nicht naheliegend genug?

Ethik ist keine politische Entscheidung. Muss sie auch gar nicht sein. Die ethische Abwägung geschieht ja bereits zuvor, wenn überlegt wird, ob eine Todesstrafe per se überhaupt legitim ist.


Inwiefern ist denn die Frage von Schuld und Unschuld relevant für die Kostenrechnung?

Kosten haben für sich genommen keine ethische Implikation. Die Frage der Ethik und die Frage der Kosten müssen getrennt betrachtet werden. Erst danach kann darüber befunden werden, ob die Kosten ethisch gerechtfertigt sind. Sonst plappert man nur munter vor sich hin.

Die Überlegung, ob die Todesstrafe ethisch gerechtfertigt ist, hat nichts mit Buchhaltung zu tun.


Ich habe doch auch nie versucht, die Buchhaltung zur Klärung der ethischen Rechtfertigung der Todesstrafe zu nutzen.

Die Frage von Schuld und Unschuld ist nicht relevant für die Kostenrechnung. Der betrachtete Rahmen wurde doch schon längst definiert.

Nochmal (FIKTIVES SZENARIO):

Ein dreifacher Mörder soll bestraft werden. Durch die Todesstrafe könntest du eine große Summe Geld sparen gegenüber einer Sanktion durch Freiheitsentzug. Mit diesem Steuergeld könntest du drei Schulen bauen lassen, oder fünf Krankenhäuser sanieren, oder die Tafel ein Jahr lang mit Lebensmitteln beliefern oder was auch immer.

Nun sagst du "nein, das geht nicht. Ich darf nicht rationalisieren." Dementsprechend darf die Kostenfrage deiner Meinung nach nie eine Rolle spielen? Egal, wie viel mehr das Geld an anderer Stelle bringen könnte?

PS: Ich bitte darum, jetzt nicht wieder auf die ethische Rechtfertigung der Todesstrafe zurückzukommen. Das wurde über die letzten zwei Seiten debattiert. Falls der Punkt für dich noch ungeklärt ist, dann erläutere zumindest, inwiefern die Todesstrafe für dich nicht rechtfertigbar ist.


Tut mir ja leid, wenn dich das nervt, aber man kann die Kostenfrage eben nicht einfach wild mit der ethischen Frage vermischen. Denn wenn ich nach den Kosten des Strafvollzuges frage, frage ich nach den Kosten des Strafvollzuges und nicht nach der ethischen Legitimation der Todesstrafe. Und wenn ich nach Finanzierungsmöglichkeiten für sozialen Projekten frage, frage ich nach Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Projekte. Die Frage, ob die Todesstrafe ethisch legitim ist und die Frage, ob ein soziales Projekt ethisch wünschenswert ist, ist völlig unabhängig voneinander zu beantworten. Das eine hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun. Zumindestens nicht bezüglich der Stimmigkeit des ethischen Urteils.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997850) Verfasst am: 24.04.2015, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Wann war denn die Tötung eines Unschuldigen Bestandteil der Betrachtung?

Der naheliegende Zusammenhang sind die Kosten. Was ist dir denn daran nicht naheliegend genug?

Ethik ist keine politische Entscheidung. Muss sie auch gar nicht sein. Die ethische Abwägung geschieht ja bereits zuvor, wenn überlegt wird, ob eine Todesstrafe per se überhaupt legitim ist.


Inwiefern ist denn die Frage von Schuld und Unschuld relevant für die Kostenrechnung?

Kosten haben für sich genommen keine ethische Implikation. Die Frage der Ethik und die Frage der Kosten müssen getrennt betrachtet werden. Erst danach kann darüber befunden werden, ob die Kosten ethisch gerechtfertigt sind. Sonst plappert man nur munter vor sich hin.

Die Überlegung, ob die Todesstrafe ethisch gerechtfertigt ist, hat nichts mit Buchhaltung zu tun.


Ich habe doch auch nie versucht, die Buchhaltung zur Klärung der ethischen Rechtfertigung der Todesstrafe zu nutzen.

Die Frage von Schuld und Unschuld ist nicht relevant für die Kostenrechnung. Der betrachtete Rahmen wurde doch schon längst definiert.

Nochmal (FIKTIVES SZENARIO):

Ein dreifacher Mörder soll bestraft werden. Durch die Todesstrafe könntest du eine große Summe Geld sparen gegenüber einer Sanktion durch Freiheitsentzug. Mit diesem Steuergeld könntest du drei Schulen bauen lassen, oder fünf Krankenhäuser sanieren, oder die Tafel ein Jahr lang mit Lebensmitteln beliefern oder was auch immer.

Nun sagst du "nein, das geht nicht. Ich darf nicht rationalisieren." Dementsprechend darf die Kostenfrage deiner Meinung nach nie eine Rolle spielen? Egal, wie viel mehr das Geld an anderer Stelle bringen könnte?

PS: Ich bitte darum, jetzt nicht wieder auf die ethische Rechtfertigung der Todesstrafe zurückzukommen. Das wurde über die letzten zwei Seiten debattiert. Falls der Punkt für dich noch ungeklärt ist, dann erläutere zumindest, inwiefern die Todesstrafe für dich nicht rechtfertigbar ist.


Tut mir ja leid, wenn dich das nervt, aber man kann die Kostenfrage eben nicht einfach wild mit der ethischen Frage vermischen. Denn wenn ich nach den Kosten des Strafvollzuges frage, frage ich nach den Kosten des Strafvollzuges und nicht nach der ethischen Legitimation der Todesstrafe. Und wenn ich nach Finanzierungsmöglichkeiten für sozialen Projekten frage, frage ich nach Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Projekte. Die Frage, ob die Todesstrafe ethisch legitim ist und die Frage, ob ein soziales Projekt ethisch wünschenswert ist, ist völlig unabhängig voneinander zu beantworten. Das eine hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun. Zumindestens nicht bezüglich der Stimmigkeit des ethischen Urteils.


Also nach dem vierten Mal Im-Kreis-Drehen wird es allmählich langweilig. Du bist doch derjenige, der das eine mit dem anderen verbinden will und anscheinend den vorherigen Diskussionsverlauf nicht mitverfolgt hat Ohnmacht

Aber bitte, ich fasse es nochmal zusammen:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.
In der Praxis spricht jedoch nichts für die Todesstrafe, selbst wenn man sie an sich nicht als unethisch auffassen würde.

An diesem Punkt bist du eingestiegen. Die nähere Erörterung der Todesstrafe war schon abgeschlossen. Deshalb auch mein Hinweis im letzten Beitrag, du mögest doch bitte darlegen, wo du von dieser Ansicht abweichst. Wenn du nicht abweichst weiß ich nicht, wieso du zum x-ten Mal hier Dinge durcheinander wirfst.

Weiter zum betrachteten Szenario:

Der Strafvollzug geschieht staatlich in Vertretung des Volkes und gehört mit zu den sonstigen Aufgaben des Staates, wie Bereitstellung von Infrastruktur, sonstigen öffentlichen Einrichtungen usw.. Ebenso gibt es eine soziale Agenda. Steuergelder werden auch für "Soziales" ausgegeben. Die Art ist für die Betrachtung unerheblich. Wenn ich nun innerhalb des Strafvollzugs unter Beachtung aller ethischen Vorsätze rationalisieren kann, wieso sollte ich dies nicht tun? In Hinsicht auf deinen Einstiegsbeitrag - wieso ist Rationalisieren "gegen die Menschenwürde"?
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1997854) Verfasst am: 24.04.2015, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Frage von Leben und Tod nicht ökonomisch rationalisieren ohne ethisch "in die Falle" zu laufen. Das ist ja auch u.a. der Grund dafür, dass die "unantastbare Würde" quasi Absolutheitsanspruch im GG hat. Wenn man Ethik durch Ökonomie ersetzt, käme man ja postwendend auch zu weiteren Themen wie der (Einstellung der) Gesundheitsversorgung Älterer und Kranker, der "Euthanasie"-Frage usw., die man nicht zuletzt aus empirischen Gründen ("historische Erfahrungen") zu Recht tabuisiert.
Daher hat Zumsel natürlich Recht: Es ist für die ethische Bewertung einigermaßen scheißegal, wie billig oder teuer die Todesstrafe ist.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997856) Verfasst am: 24.04.2015, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Man kann die Frage von Leben und Tod nicht ökonomisch rationalisieren ohne ethisch "in die Falle" zu laufen. Das ist ja auch u.a. der Grund dafür, dass die "unantastbare Würde" quasi Absolutheitsanspruch im GG hat. Wenn man Ethik durch Ökonomie ersetzt, käme man ja postwendend auch zu weiteren Themen wie der Gesundheitsversorgung Älterer und Kranker, der "Euthanasie"-Frage usw., die man nicht zuletzt aus empirischen Gründen ("historische Erfahrungen") zu Recht tabuisiert.
Daher hat Zumsel natürlich Recht: Es ist für die ethische Bewertung einigermaßen scheißegal, wie billig oder teuer die Todesstrafe ist.


Dann müsste man nochmal früher einsteigen - du hältst die Todesstrafe also auch für unethisch, selbst im idealisierten Fall (kein Fehler bei der Schuldzuweisung, schmerzfrei). Begründung?
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Zumsel
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Beitrag(#1997858) Verfasst am: 24.04.2015, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:


Aber bitte, ich fasse es nochmal zusammen:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.
In der Praxis spricht jedoch nichts für die Todesstrafe, selbst wenn man sie an sich nicht als unethisch auffassen würde.


Ich kann ehrlich gesagt mit dieser Unterscheidung von Theorie und Praxis in diesem Zusammenhang überhaupt nichts anfangen und weiß auch gar nicht, was das hier heißen soll. Es geht auch nicht um eine Letztbegründung sondern überhaupt um irgendeine Begründung. Denn nur auf der Basis von Begründungen kann man Aussagen diskutieren. Und Kostenersparnisse als Begründung für die Todesstrafe heranzuziehen kann ja mglw. im Hinblick auf bestimmten politische Erwägungen als schlüssig durchgehen, aber ganz sicher nicht in einer ethischen Diskussion.
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997859) Verfasst am: 24.04.2015, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:


Aber bitte, ich fasse es nochmal zusammen:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.
In der Praxis spricht jedoch nichts für die Todesstrafe, selbst wenn man sie an sich nicht als unethisch auffassen würde.


Ich kann ehrlich gesagt mit dieser Unterscheidung von Theorie und Praxis in diesem Zusammenhang überhaupt nichts anfangen und weiß auch gar nicht, was das hier heißen soll. Es geht auch nicht um eine Letztbegründung sondern überhaupt um irgendeine Begründung. Denn nur auf der Basis von Begründungen kann man Aussagen diskutieren. Und Kostenersparnisse als Begründung für die Todesstrafe heranzuziehen kann ja mglw. im Hinblick auf bestimmten politische Erwägungen als schlüssig durchgehen, aber ganz sicher nicht in einer ethischen Diskussion.


Siehe Effo Tisettis Kommentar + meine Erwiderung.
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997861) Verfasst am: 24.04.2015, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Man kann die Frage von Leben und Tod nicht ökonomisch rationalisieren ohne ethisch "in die Falle" zu laufen. Das ist ja auch u.a. der Grund dafür, dass die "unantastbare Würde" quasi Absolutheitsanspruch im GG hat. Wenn man Ethik durch Ökonomie ersetzt, käme man ja postwendend auch zu weiteren Themen wie der (Einstellung der) Gesundheitsversorgung Älterer und Kranker, der "Euthanasie"-Frage usw., die man nicht zuletzt aus empirischen Gründen ("historische Erfahrungen") zu Recht tabuisiert.
Daher hat Zumsel natürlich Recht: Es ist für die ethische Bewertung einigermaßen scheißegal, wie billig oder teuer die Todesstrafe ist.


PS: Ich finde nicht, dass die Frage der Sterbebeihilfe zu Recht tabuisiert wird.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1997862) Verfasst am: 24.04.2015, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:


Aber bitte, ich fasse es nochmal zusammen:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.
In der Praxis spricht jedoch nichts für die Todesstrafe, selbst wenn man sie an sich nicht als unethisch auffassen würde.


Ich kann ehrlich gesagt mit dieser Unterscheidung von Theorie und Praxis in diesem Zusammenhang überhaupt nichts anfangen und weiß auch gar nicht, was das hier heißen soll. Es geht auch nicht um eine Letztbegründung sondern überhaupt um irgendeine Begründung. Denn nur auf der Basis von Begründungen kann man Aussagen diskutieren. Und Kostenersparnisse als Begründung für die Todesstrafe heranzuziehen kann ja mglw. im Hinblick auf bestimmten politische Erwägungen als schlüssig durchgehen, aber ganz sicher nicht in einer ethischen Diskussion.


Siehe Effo Tisettis Kommentar + meine Erwiderung.


Das Konzept der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seines Nutzens für andere zu sehen. Die Tötung eines Menschen gegen dessen Willen negiert unwiderbringlich die Achtung dieses Menschen als Subjekt um seiner selbst Willen.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997865) Verfasst am: 24.04.2015, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:


Aber bitte, ich fasse es nochmal zusammen:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.
In der Praxis spricht jedoch nichts für die Todesstrafe, selbst wenn man sie an sich nicht als unethisch auffassen würde.


Ich kann ehrlich gesagt mit dieser Unterscheidung von Theorie und Praxis in diesem Zusammenhang überhaupt nichts anfangen und weiß auch gar nicht, was das hier heißen soll. Es geht auch nicht um eine Letztbegründung sondern überhaupt um irgendeine Begründung. Denn nur auf der Basis von Begründungen kann man Aussagen diskutieren. Und Kostenersparnisse als Begründung für die Todesstrafe heranzuziehen kann ja mglw. im Hinblick auf bestimmten politische Erwägungen als schlüssig durchgehen, aber ganz sicher nicht in einer ethischen Diskussion.


Siehe Effo Tisettis Kommentar + meine Erwiderung.


Das Konzept der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seines Nutzens für andere zu sehen. Die Tötung eines Menschen gegen dessen Willen negiert unwiderbringlich die Achtung dieses Menschen als Subjekt um seiner selbst Willen.


Und wenn es nun der Wille dieses Menschen war, sich einem System anzuschließen und sich den Gesetzen dieses Systems zu unterwerfen? Wenn es nun sein Wille war, gegen diese Gesetze zu verstoßen und selbst diese Würde einer anderen Person/vieler anderer Personen zu ignorieren?

Was ist überhaupt dieser schwammige Begriff der Würde? Meine Auffassung dieses Begriffs würde darin resultieren, dass ich den Tod an der Stelle eines Straftäters begrüßen würde. Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
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Beitrag(#1997869) Verfasst am: 24.04.2015, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Man kann die Frage von Leben und Tod nicht ökonomisch rationalisieren ohne ethisch "in die Falle" zu laufen. Das ist ja auch u.a. der Grund dafür, dass die "unantastbare Würde" quasi Absolutheitsanspruch im GG hat. Wenn man Ethik durch Ökonomie ersetzt, käme man ja postwendend auch zu weiteren Themen wie der Gesundheitsversorgung Älterer und Kranker, der "Euthanasie"-Frage usw., die man nicht zuletzt aus empirischen Gründen ("historische Erfahrungen") zu Recht tabuisiert.
Daher hat Zumsel natürlich Recht: Es ist für die ethische Bewertung einigermaßen scheißegal, wie billig oder teuer die Todesstrafe ist.


Dann müsste man nochmal früher einsteigen - du hältst die Todesstrafe also auch für unethisch, selbst im idealisierten Fall (kein Fehler bei der Schuldzuweisung, schmerzfrei). Begründung?


Warum muss man da "früher" einsteigen? Du hast die ökonomische Rationalisierung als ein ethisches Argument in Fragen von Leben und Tod verkaufen wollen. Zumsel und ich haben dir dargelegt, warum das keine gute Idee ist. Und jetzt machst du wieder ein ganz anderes Fass auf. Kommt mir so ein bisschen wie ein Ablenkungsmanöver vor...
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997870) Verfasst am: 24.04.2015, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Man kann die Frage von Leben und Tod nicht ökonomisch rationalisieren ohne ethisch "in die Falle" zu laufen. Das ist ja auch u.a. der Grund dafür, dass die "unantastbare Würde" quasi Absolutheitsanspruch im GG hat. Wenn man Ethik durch Ökonomie ersetzt, käme man ja postwendend auch zu weiteren Themen wie der Gesundheitsversorgung Älterer und Kranker, der "Euthanasie"-Frage usw., die man nicht zuletzt aus empirischen Gründen ("historische Erfahrungen") zu Recht tabuisiert.
Daher hat Zumsel natürlich Recht: Es ist für die ethische Bewertung einigermaßen scheißegal, wie billig oder teuer die Todesstrafe ist.


Dann müsste man nochmal früher einsteigen - du hältst die Todesstrafe also auch für unethisch, selbst im idealisierten Fall (kein Fehler bei der Schuldzuweisung, schmerzfrei). Begründung?


Warum muss man da "früher" einsteigen? Du hast die ökonomische Rationalisierung als ein ethisches Argument in Fragen von Leben und Tod verkaufen wollen. Zumsel und ich haben dir dargelegt, warum das keine gute Idee ist. Und jetzt machst du wieder ein ganz anderes Fass auf. Kommt mir so ein bisschen wie ein Ablenkungsmanöver vor...


Wovon soll ich denn ablenken? Ich bin der Erste, der sich Fehler einräumen würde. Mein Diskussionsverlauf hier im Forum wird mir Recht geben Smilie . Geht ja nicht ums Gewinnen.

Ich habe genau das nicht tun wollen. Kannst du mir die Stelle zeigen, aus der das deiner Meinung nach hervorgeht? Meine Basis ist, dass du selbst sagtest, dass eine ethische Letztbegründung bezüglich der Ablehnung einer Todesstrafe unmöglich ist. Letztlich konntest du nur auf der Praxisebene aufweisen, dass sie irrelevant ist, da sie keine Vorteile birgt. Auf der Grundlage habe ich das Kostenargument angeführt. Darauf ist Zumsel eingegangen und führte die Menschenwürde an.

Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor. Die hat Zumsel erst wieder eingeführt. Ich betrachte hier IM FIKTIVEN FALL Freiheitsstrafe gegenüber Todesstrafe und erörtere, inwiefern ich keine Entscheidung, die rationalisierender Natur ist, bei der Wahl zwischen zwei gleichermaßen legitimen (das ist die Basis) Optionen treffen darf.


Zuletzt bearbeitet von Ratio am 24.04.2015, 15:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1997871) Verfasst am: 24.04.2015, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.
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zelig
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Beitrag(#1997874) Verfasst am: 24.04.2015, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.


Sicher ist die konstruierbar.
Was Du meinst, ist die Infragestellung der Möglichkeit überhaupt Letzbegründungen zu liefern. Man kann diesen Standpunkt vertreten, aber dann gilt der Selbstverständlich auch für Deine Argumentation, und macht damit Deine Ablehnung mit diesem Argument hinfällig. Das Argument der fehlenden Letztbegründung entfaltet in Diskussionen dieser Kategorie keine Wirkung.
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Ratio
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Anmeldungsdatum: 13.10.2014
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Beitrag(#1997876) Verfasst am: 24.04.2015, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.


Hier unterläufst du einem Betrachtungsfehler. Den qualitativen Unterschied kannst du eben nicht objektiv festmachen. Du könntest allerhöchstens sagen "Aber es ist doch wohl nachvollziehbar, dass ein Großteil aller Menschen das Recht auf Leben objektiv höher wertet als das Recht auf Freiheit". Weiter kommst du nicht. Und selbst das Stelle ich in Frage. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Mehrheit bei der Frage "Sie haben drei Menschen umgebracht. Wählen Sie eine lebenslange Haft in einem heruntergekommenen Gefängnis oder den Tod?" für das Erste entscheiden würden.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1997877) Verfasst am: 24.04.2015, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor.


Hä? Du fällst ein ethisches Urteil ("nicht unethisch") und lässt die ethische Ebene dabei völlig außen vor? Wie geht das denn? Am Kopf kratzen
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Ratio
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Anmeldungsdatum: 13.10.2014
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Beitrag(#1997878) Verfasst am: 24.04.2015, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.


Sicher ist die konstruierbar.
Was Du meinst, ist die Infragestellung der Möglichkeit überhaupt Letzbegründungen zu liefern. Man kann diesen Standpunkt vertreten, aber dann gilt der Selbstverständlich auch für Deine Argumentation, und macht damit Deine Ablehnung mit diesem Argument hinfällig. Das Argument der fehlenden Letztbegründung entfaltet in Diskussionen dieser Kategorie keine Wirkung.


Dann konstruier sie/deine Letztbegründung mal.

Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1997882) Verfasst am: 24.04.2015, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.


Hier unterläufst du einem Betrachtungsfehler. Den qualitativen Unterschied kannst du eben nicht objektiv festmachen.


Kann ich doch: Die Aberkennung des höherrangigen Rechts (Leben) macht das nachrangige Recht (Freiheit) obsolet. Umgekehrt nicht. Das ist objektiv der Fall. Du dagegen führst doch die subjektive Betrachtung (wie würde der Einzelne subjektiv entscheiden) ein und garnierst das noch mit hochgradig fragwürdigen Spekulationen ("Mehrheit würde sich für Todesstrafe und gegen lebenslange Haft entscheiden).
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997883) Verfasst am: 24.04.2015, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor.


Hä? Du fällst ein ethisches Urteil ("nicht unethisch") und lässt die ethische Ebene dabei völlig außen vor? Wie geht das denn? Am Kopf kratzen


Ich möchte gerne ein Obst konsumieren. Eine Vorbetrachtung ergibt, dass ein Apfel und eine Birne als Optionen in Frage kommen. In der Folgebetrachtung wäge ich nun zwischen diesen Optionen ab...

Im hiesigen Fall: Ich habe zuvor für mich geprüft, welche Optionen es überhaupt gibt und ob sie zulässig sind. Unter der Prämisse, dass eine Todesstrafe nicht unethisch ist, ist diese zulässig. Die weiteren Betrachtungen, bei denen ich nun meine Optionen vergleiche, geschehen unabhängig der vorherigen Prüfung.
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997885) Verfasst am: 24.04.2015, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.


Hier unterläufst du einem Betrachtungsfehler. Den qualitativen Unterschied kannst du eben nicht objektiv festmachen.


Kann ich doch: Die Aberkennung des höherrangigen Rechts (Leben) macht das nachrangige Recht (Freiheit) obsolet. Umgekehrt nicht. Das ist objektiv der Fall. Du dagegen führst doch die subjektive Betrachtung (wie würde der Einzelne subjektiv entscheiden) ein und garnierst das noch mit hochgradig fragwürdigen Spekulationen ("Mehrheit würde sich für Todesstrafe und gegen lebenslange Haft entscheiden).


"höherrangig" ist bereits subjektiv. Gleichzeitig implizierst du, dass ein reines Leben im Sinne von "Existieren" eine höhergestellte Qualität besäße. Das sind schon zwei subjektive Grundannahmen. Diesen Absolutheitsanspruch habe ich nicht. Die Spekulation diente mir dazu, deine vermeintlich objektive Betrachtung ad absurdum zu führen.

Ich begebe mich nun erstmal in den Feierabend (und in den Rückzug). Ich wünsche ein schönes Wochenende Winken
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zelig
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Beitrag(#1997888) Verfasst am: 24.04.2015, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.


Sicher ist die konstruierbar.
Was Du meinst, ist die Infragestellung der Möglichkeit überhaupt Letzbegründungen zu liefern. Man kann diesen Standpunkt vertreten, aber dann gilt der Selbstverständlich auch für Deine Argumentation, und macht damit Deine Ablehnung mit diesem Argument hinfällig. Das Argument der fehlenden Letztbegründung entfaltet in Diskussionen dieser Kategorie keine Wirkung.


Dann konstruier sie/deine Letztbegründung mal.


Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997889) Verfasst am: 24.04.2015, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Eine ethische Letztbegründung zur Ablehnung der Todesstrafe ist nicht konstruierbar.


Sicher ist die konstruierbar.
Was Du meinst, ist die Infragestellung der Möglichkeit überhaupt Letzbegründungen zu liefern. Man kann diesen Standpunkt vertreten, aber dann gilt der Selbstverständlich auch für Deine Argumentation, und macht damit Deine Ablehnung mit diesem Argument hinfällig. Das Argument der fehlenden Letztbegründung entfaltet in Diskussionen dieser Kategorie keine Wirkung.


Dann konstruier sie/deine Letztbegründung mal.


Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.


Darauf antworte ich noch:

Garkeinen. Das braucht es so aber auch nicht, denn damit vertrittst du nicht mehr als eine Meinung. Dementsprechend wäre eine Bejahung der Todesstrafe gleichermaßen konsistent.
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zelig
Kultürlich



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Beitrag(#1997890) Verfasst am: 24.04.2015, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1997893) Verfasst am: 24.04.2015, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.


Hier unterläufst du einem Betrachtungsfehler. Den qualitativen Unterschied kannst du eben nicht objektiv festmachen.


Kann ich doch: Die Aberkennung des höherrangigen Rechts (Leben) macht das nachrangige Recht (Freiheit) obsolet. Umgekehrt nicht. Das ist objektiv der Fall. Du dagegen führst doch die subjektive Betrachtung (wie würde der Einzelne subjektiv entscheiden) ein und garnierst das noch mit hochgradig fragwürdigen Spekulationen ("Mehrheit würde sich für Todesstrafe und gegen lebenslange Haft entscheiden).


"höherrangig" ist bereits subjektiv. Gleichzeitig implizierst du, dass ein reines Leben im Sinne von "Existieren" eine höhergestellte Qualität besäße. Das sind schon zwei subjektive Grundannahmen. Diesen Absolutheitsanspruch habe ich nicht. Die Spekulation diente mir dazu, deine vermeintlich objektive Betrachtung ad absurdum zu führen.


Das ist aber mit Verlaub Unsinn. Die "Höherrangigkeit" ergibt sich daraus, dass mit A gleichzeitig auch B obsolet wird - umgekehrt aber nicht. Nimmt man einem Auto (A) seinen Motor (B), so hast du immer noch ein Auto, das du z.B. auch ohne Motor verkaufen könntest. Nimmt man dir dein Auto, dann hast du natürlich auch keinen Motor und mithin gar nichts mehr, das du verkaufen könntest. Jetzt verstanden?
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997895) Verfasst am: 24.04.2015, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Kann ja sein, dass du das subjektiv so sehen magst. Aber es ist doch wohl einleuchtend, dass das Recht auf Leben objektiv höher zu werten ist als das Recht auf Freiheit: Wenn der Staat dir das Recht auf Leben nimmt (=Todesstrafe), kannst du dir die Urkunde für dein Recht auf Freiheit höchstens noch auf den Grabstein meißeln lassen. Umgekehrt (lebenslange Freiheitsstrafe) bleibt dir immerhin noch dein Recht auf Leben.


Hier unterläufst du einem Betrachtungsfehler. Den qualitativen Unterschied kannst du eben nicht objektiv festmachen.


Kann ich doch: Die Aberkennung des höherrangigen Rechts (Leben) macht das nachrangige Recht (Freiheit) obsolet. Umgekehrt nicht. Das ist objektiv der Fall. Du dagegen führst doch die subjektive Betrachtung (wie würde der Einzelne subjektiv entscheiden) ein und garnierst das noch mit hochgradig fragwürdigen Spekulationen ("Mehrheit würde sich für Todesstrafe und gegen lebenslange Haft entscheiden).


"höherrangig" ist bereits subjektiv. Gleichzeitig implizierst du, dass ein reines Leben im Sinne von "Existieren" eine höhergestellte Qualität besäße. Das sind schon zwei subjektive Grundannahmen. Diesen Absolutheitsanspruch habe ich nicht. Die Spekulation diente mir dazu, deine vermeintlich objektive Betrachtung ad absurdum zu führen.


Das ist aber mit Verlaub Unsinn. Die "Höherrangigkeit" ergibt sich daraus, dass mit A gleichzeitig auch B obsolet wird - umgekehrt aber nicht. Nimmt man einem Auto (A) seinen Motor (B), so hast du immer noch ein Auto, das du z.B. auch ohne Motor verkaufen könntest. Nimmt man dir dein Auto, dann hast du natürlich auch keinen Motor und mithin gar nichts mehr, das du verkaufen könntest. Jetzt verstanden?


Kein Grund zum sticheln, ich habe es bereits zuvor verstanden.
Du rechnest auch bei dieser wiederholten Betrachtung der Basis Leben bzw. dem Auto einen Wert zu. Diese Wertzurechnung ist aber bereits subjektiv und somit die Betrachtung in sich nicht mehr objektiv. Dort liegt der Fehler in deiner Betrachtung. Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.
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Ratio
huhu



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Beitrag(#1997897) Verfasst am: 24.04.2015, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?


Gegenseite : Man kann allgemeingültig eine Todesstrafe als unethisch belegen.
Ich: Nein, das ist nicht möglich.

So, jetzt aber. Tschüss.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1997900) Verfasst am: 24.04.2015, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor.


Hä? Du fällst ein ethisches Urteil ("nicht unethisch") und lässt die ethische Ebene dabei völlig außen vor? Wie geht das denn? Am Kopf kratzen


Ich möchte gerne ein Obst konsumieren. Eine Vorbetrachtung ergibt, dass ein Apfel und eine Birne als Optionen in Frage kommen. In der Folgebetrachtung wäge ich nun zwischen diesen Optionen ab...

Im hiesigen Fall: Ich habe zuvor für mich geprüft, welche Optionen es überhaupt gibt und ob sie zulässig sind. Unter der Prämisse, dass eine Todesstrafe nicht unethisch ist, ist diese zulässig. Die weiteren Betrachtungen, bei denen ich nun meine Optionen vergleiche, geschehen unabhängig der vorherigen Prüfung.


Ok, dir geht es um das "Wie" nachdem du das "Ob" (alles hypothetisch natürlich) bereits entschieden hast und meinst, das man dieses "Wie" nun unabhängig vom "Ob" entscheiden könnte? Auch das würde ich bestreiten, da die Art der Begründung des "Ob" auch das "Wie" beeinflusst wird. Deswegen lassen die einen steinigen und die anderen "schläfern ein". Und noch andere haben das "Wie" dann in industriellem Maßstab sehr effizient "ökonomisiert", nachdem sie das "Ob" in verbrecherischer Weise beantwortet haben. Ich glaube, es wird klar, dass sich die ethischen Fragestellungen irgendwie durchziehen?
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1997902) Verfasst am: 24.04.2015, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Diese Wertzurechnung ist aber bereits subjektiv und somit die Betrachtung in sich nicht mehr objektiv. Dort liegt der Fehler in deiner Betrachtung. Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Siehe das Gefettete. Objektiv hat das Auto aber noch einen Wert - unabhängig davon, ob er für dich noch einen hat. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv. Mit den Augen rollen
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