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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014437) Verfasst am: 07.08.2015, 13:16 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | sponor hat folgendes geschrieben: | Bei dem Gutachten ging es m.W. darum zu klären, ob die veröffentlichten Dokumente "Staatsgeheimnisse" seien oder nicht. Das kann und muss der Bundesanwalt nicht notwendigerweise beurteilen können. |
Wer denn sonst? Für Landesverrat ist er - wenn ich das richtig verstanden habe - erstinstanzlich zuständig, das heißt er ist für jede Ermittlung zu diesem Straftatbestand automatisch zuständig. Wie kann doch etwas noch stärker im eigenen Kompetenzbereich liegen?
Und die Frage, ob etwas ein "Staatsgeheimnis" ist - nach dem, was ich lese, hier eine eher abwegige Beurteilung - ist eben die zentrale Frage dabei, ob der Straftatbestand überhaupt erfüllt sein könnte. Dafür kann er sich sicher Informationen von außerhalb besorgen, aber die juristische Entscheidung, aufgrund derer er Ermittlungen aufnimmt oder eben nicht, ist die des Staatswanwaltes. Wieder: Wer könnte denn dafür eine höhere Kompetenz haben?
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Der Staatsanwalt kann diese rechtliche Beurteilung sich nicht aus dem Ärmel schütten. Da braucht er Zuarbeit zu Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Staatsgeheimnis" im konkreten Fall (dürfte der Umfang einer druchschnittlichen Hausarbeit haben). |
Der Mann hat ja nun auch Mitarbeiter. Wenn in diesem Sinne vom Generalbundesanwalt die Rede ist, ist ja eine ganze Behörde gemeint - laut Wiki mit 200 Mitarbeitern, davon 90 Juristen.
EDIT Tippfehler korrigiert
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 07.08.2015, 16:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#2014438) Verfasst am: 07.08.2015, 13:22 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | sponor hat folgendes geschrieben: | Bei dem Gutachten ging es m.W. darum zu klären, ob die veröffentlichten Dokumente "Staatsgeheimnisse" seien oder nicht. Das kann und muss der Bundesanwalt nicht notwendigerweise beurteilen können. |
Wer denn sonst? Für Landesverrat ist er - wenn ich das richtig verstanden habe - erstinstanzlich zuständig, das heißt er ist für jede Ermittlung zu diesem Straftatbestand automatisch zuständig. Wie kann doch etwas noch stärker im eigenen Kompetenzbereich liegen?
Und die Frage, ob etwas ein "Staatsgeheimnis" ist - nach dem, was ich lese, hier eine eher abwegige Beurteilung - ist eben die zentrale Frage dabei, ob der Straftatbestand überhaupt erfüllt sein könnte. Dafür kann er sich sicher Informationen von außerhalb besorgen, aber die juristische Entscheidung, aufgrund derer er Ermittlungen aufnimmt oder eben nicht, ist die des Staatswanwaltes. Wieder: Wer könnte denn dafür eine höhere Kompetenz haben?
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Der Staatsanwalt kann diese rechtliche Beurteilung sich nicht aus dem Ärmel schütten. Da braucht er Zuarbeit zu Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Staatsgeheimnis" im konkreten Fall (dürfte der Umfang einer druchschnittlichen Hausarbeit haben). |
Der Mann hat ja nun auch Mitarbeiter. Wenn in diesem Sinne vom Generalbundesanwalt die Rede ist, ist ja eine ganze Behörde gemeint - laut Wiki mit 20 Mitarbeitern, davon 90 Juristen. |
Genau, das meinte ich.
Aber diese "90 Juristen" (bzw. einie davon) müssen diese Arbeit erstmal tun, um das Ergebnis dem Vorgesetzten zu präsentieren. Und das dürfte für jede Behörde separat gelten.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014466) Verfasst am: 07.08.2015, 16:23 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | sponor hat folgendes geschrieben: | Bei dem Gutachten ging es m.W. darum zu klären, ob die veröffentlichten Dokumente "Staatsgeheimnisse" seien oder nicht. Das kann und muss der Bundesanwalt nicht notwendigerweise beurteilen können. |
Wer denn sonst? Für Landesverrat ist er - wenn ich das richtig verstanden habe - erstinstanzlich zuständig, das heißt er ist für jede Ermittlung zu diesem Straftatbestand automatisch zuständig. Wie kann doch etwas noch stärker im eigenen Kompetenzbereich liegen?
Und die Frage, ob etwas ein "Staatsgeheimnis" ist - nach dem, was ich lese, hier eine eher abwegige Beurteilung - ist eben die zentrale Frage dabei, ob der Straftatbestand überhaupt erfüllt sein könnte. Dafür kann er sich sicher Informationen von außerhalb besorgen, aber die juristische Entscheidung, aufgrund derer er Ermittlungen aufnimmt oder eben nicht, ist die des Staatswanwaltes. Wieder: Wer könnte denn dafür eine höhere Kompetenz haben?
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Der Staatsanwalt kann diese rechtliche Beurteilung sich nicht aus dem Ärmel schütten. Da braucht er Zuarbeit zu Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Staatsgeheimnis" im konkreten Fall (dürfte der Umfang einer druchschnittlichen Hausarbeit haben). |
Der Mann hat ja nun auch Mitarbeiter. Wenn in diesem Sinne vom Generalbundesanwalt die Rede ist, ist ja eine ganze Behörde gemeint - laut Wiki mit 20 Mitarbeitern, davon 90 Juristen. |
Genau, das meinte ich.
Aber diese "90 Juristen" (bzw. einie davon) müssen diese Arbeit erstmal tun, um das Ergebnis dem Vorgesetzten zu präsentieren. Und das dürfte für jede Behörde separat gelten. |
Ja, aber das müssen externe Gutachter ja nun auch. Ich halte es ja nicht für ein Armutszeugnis, dass die Entscheidung nicht von einem Tag auf den andern gefällt ist, sondern das der Generalbundesanwalt meint, das nicht mit seinem eigenen bzw. dem in der Behörde vorhandenen Sachverstand tun zu können.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#2014469) Verfasst am: 07.08.2015, 17:33 Titel: |
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Wer sagt denn, dass die zu so einer Beurteilung nicht selbst in der Lage wären?
Eventuell hielt Range es auch nur für geschickter, auch noch eine Meinung eines neutralen Wissenschaftlers anfügen zu können, um die eigene Position zu untermauern.
Dass die ganze Geschichte nicht ohne Brisanz ist, wird ihm ja wohl klar gewesen sein.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014473) Verfasst am: 07.08.2015, 17:58 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Wer sagt denn, dass die zu so einer Beurteilung nicht selbst in der Lage wären?
Eventuell hielt Range es auch nur für geschickter, auch noch eine Meinung eines neutralen Wissenschaftlers anfügen zu können, um die eigene Position zu untermauern.
Dass die ganze Geschichte nicht ohne Brisanz ist, wird ihm ja wohl klar gewesen sein. |
fett von mir.
???? Jemanden aus der Behörde, bei der die Paranoia zur Arbeitsplatzbeschreibung gehört, und die hier die Anzeige wegen Geheimnisverrats gestellt hat, als neutralen Wissenschaftler zu bezeichnen, entbehrt aber auch nicht einer gewissen Komik.
Wenn ich den sachlichen Zusammenhang, dass der Justizminister den Staastanwalt wegen dieser Sache gefeuert hat, da dahingehend bewerte, dass hier eindeutig kein Geheimnisverrat vorliegt, dann bin ich wieder bei der versuchten Rechtsbeugung - unterstützt durch die ministerielle Entscheidung.
Auf der anderen Seite scheint es ja hochrangige Juristen zu geben, die hier von einer Strafvereitelung von Seiten des Ministers reden. Ich bin hier von der verfügbaren Datenmenge etwas googlebehindert: Kann man deren Argumentation, warum es sich hier um Geheimnisverrat handeln soll, irgendwo nachlesen?
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#2014476) Verfasst am: 07.08.2015, 18:17 Titel: |
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Dann halt "außenstehenden".
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014481) Verfasst am: 07.08.2015, 18:59 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Dann halt "außenstehenden". |
Das könnte ich verstehen - wenn er sich damit an eine Universität gewandt hätte, um den international angesehenen Spezialisten zu diesem Thema zu bekommen. Aber den findet man kaum beim Verfassungsschutz - die arbeiten zu sehr im Hintergrund, um Berühmtheit zu erlangen.
Da liegt dann der Gedanke näher, der Mann vom Verfassungsschutz wurde gewählt, weil er schon die Anzeige begleitet hat und man deshalb sein Ergebnis kennt.
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014482) Verfasst am: 07.08.2015, 19:12 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Wer sagt denn, dass die zu so einer Beurteilung nicht selbst in der Lage wären?
Eventuell hielt Range es auch nur für geschickter, auch noch eine Meinung eines neutralen Wissenschaftlers anfügen zu können, um die eigene Position zu untermauern.
Dass die ganze Geschichte nicht ohne Brisanz ist, wird ihm ja wohl klar gewesen sein. |
Ja, dass Feigheit der Beweggrund war, halte ich auch für am plausibelsten - wie so oft, wenn Externe hinzugezogen werden, wo der eigene Sachverstand bzw. der der Mitarbeiter hinreichen müsste.
Das macht das Armutszeugnis aber nicht kleiner. Es gehört mE ja auch zu den Aufgaben eines Staatsanwaltes, nicht nur sachgerecht über Ermittlungen zu entscheiden, sondern dafür auch einzustehen und sich nicht hinter irgendwelchen "externen Gutachtern" zu verstecken; und zwar auch, wenn man damit die eine oder die andere Seite politisch verärgert, und sei es eben den Verfassungschutz.
Wobei ich hier zwar sehr scharf den Range verurteile; die zuständigen Minister haben sich mE aber kaum weniger blamiert. Mit dem Innenministerium war de Anzeige abgesprochen, aber der Minister will von nix gewusst haben; bei einem Fall, wo die öffentliche Skandalisierung absehbar ist.
Und der Justizminister will mit dem Generalbundesanwalt den Verzicht auf das Gutachten "abgesprochen" haben, aber eine Weisung soll's nicht gewesen sein. Meine Meinung: Wenn ein Weisungsbefugter etwas mit dem Weisungsempfänger "abspricht", dann hat er sich gefälligst ganz genauso dafür zu verantworten, als wenn es eine Weisung wäre. Wenn er das nicht will, soll er sich ganz raus halten.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#2014511) Verfasst am: 07.08.2015, 21:33 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Dann halt "außenstehenden". |
Das könnte ich verstehen - wenn er sich damit an eine Universität gewandt hätte, um den international angesehenen Spezialisten zu diesem Thema zu bekommen. Aber den findet man kaum beim Verfassungsschutz - die arbeiten zu sehr im Hintergrund, um Berühmtheit zu erlangen.
Da liegt dann der Gedanke näher, der Mann vom Verfassungsschutz wurde gewählt, weil er schon die Anzeige begleitet hat und man deshalb sein Ergebnis kennt. |
Verstehe ich das jetzt richtig?
Ich spreche über das Gutachten, das von Maas gestoppt worden ist. Das soll von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angefertigt worden sein? Das kann ich kaum glauben.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014524) Verfasst am: 07.08.2015, 22:56 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Dann halt "außenstehenden". |
Das könnte ich verstehen - wenn er sich damit an eine Universität gewandt hätte, um den international angesehenen Spezialisten zu diesem Thema zu bekommen. Aber den findet man kaum beim Verfassungsschutz - die arbeiten zu sehr im Hintergrund, um Berühmtheit zu erlangen.
Da liegt dann der Gedanke näher, der Mann vom Verfassungsschutz wurde gewählt, weil er schon die Anzeige begleitet hat und man deshalb sein Ergebnis kennt. |
Verstehe ich das jetzt richtig?
Ich spreche über das Gutachten, das von Maas gestoppt worden ist. Das soll von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angefertigt worden sein? Das kann ich kaum glauben. |
Das ist das, was sponor hier schrub:
sponor hat folgendes geschrieben: | .....
Bei dem Gutachten ging es m.W. darum zu klären, ob die veröffentlichten Dokumente "Staatsgeheimnisse" seien oder nicht. Das kann und muss der Bundesanwalt nicht notwendigerweise beurteilen können.
Das Gutachten bejaht die Frage – der Gutachter ist ja auch Teil des "Verfassungsschutzes" (sorry, ich kann die nicht mehr ohne "" schreiben) – was nun wieder auf jeden Außenstehenden höchst grotesk wirken muss. (Z.B. sei es unter anderem deshalb besonders verwerflich von Netzpolitik gewesen, weil sie die Dokumente ins Englische übersetzt haben! Sonst hätten die bösen Feinde ja quasi keine Chance gehabt die zu verstehen, nicht wahr!?) |
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#2014530) Verfasst am: 07.08.2015, 23:16 Titel: |
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Dann hätte ich dafür gerne mal einen Beleg, selbst gefunden habe ich nichts.
Ich kann mir das auch nicht vorstellen, schließlich ist der Verfassungsschutz der Kläger. So blöd kann man doch gar nicht sein.
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quadium registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.04.2013 Beiträge: 1771
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(#2014540) Verfasst am: 07.08.2015, 23:48 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Dann hätte ich dafür gerne mal einen Beleg, selbst gefunden habe ich nichts. |
http://www.sueddeutsche.de/politik/unfreiwillig-komisch-herr-mueller-vom-verfassungsschutz-1.2595802
Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich kann mir das auch nicht vorstellen, schließlich ist der Verfassungsschutz der Kläger. So blöd kann man doch gar nicht sein. |
Deshalb wollte Range ja noch ein zweites Gutachten, was dann aber unter den Tisch fallen sollte, womit er nicht einverstanden war.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#2014543) Verfasst am: 08.08.2015, 00:35 Titel: |
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quadium hat folgendes geschrieben: | (..)
Deshalb wollte Range ja noch ein zweites Gutachten, was dann aber unter den Tisch fallen sollte, womit er nicht einverstanden war. |
Ich ging davon aus, dass es um eben dieses Gutachten geht.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014544) Verfasst am: 08.08.2015, 01:08 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | quadium hat folgendes geschrieben: | (..)
Deshalb wollte Range ja noch ein zweites Gutachten, was dann aber unter den Tisch fallen sollte, womit er nicht einverstanden war. |
Ich ging davon aus, dass es um eben dieses Gutachten geht. |
Ich bisher auch, das ist aber wohl falsch. Zusammenfassung dessen, was ich eben im SPIEGEL quergelesen habe:
Die Reihenfolge war wohl so, dass Range nicht sofort ansprang, sondern erst nach dem Gutachten aus dem Verfassungsschutz. Er wollte aber noch ein weiteres wirklich externes, das allerdings verspätet begonnen wurde, weil der Auftragnehmer zuerst noch seinen Urlaub beendet hat. Nachdem jetzt der gute Maas aus dem Urlaub zurückgekommen ist, sollte aber alles ganz schnell gehen, und er bestand darauf, dass man das Gutachten des Externen nicht abwartet, sondern ein internes Gutachten stattdessen im Eiltempo machen lässt. Das wiederum sah Range als Einmischung in seine Amtsführung an und vergaß anscheinend die Weisungsbefugnis des Ministers, der allerdings gar keine Weisungen erteilt haben will, sondern nur von Anfang an auf die besondere Empfindlichkeit des Themas aufmerksam gemacht haben will.
Auf jeden Fall fühlte Maas sich jetzt von ihm ans Bein gepinkelt und hat ihn deshalb gefeuert.
Außerdem hat Range noch verlauten lassen, das Zwischenergebnis seines externen Gutachters (Name wird nicht genannt) sei auch, dass es hier um den Verrat von Staatsgeheimnissen gehe.
Vor diesem Tohuwabohu ist natürlich mein Vorschlag einer Anzeige wegen versuchter Rechtsbeugung Blödsinn.
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Casual3rdparty dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.07.2012 Beiträge: 6255
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(#2014549) Verfasst am: 08.08.2015, 02:01 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: |
Vor diesem Tohuwabohu ist natürlich mein Vorschlag einer Anzeige wegen versuchter Rechtsbeugung Blödsinn. |
rechtsbeugung war sowieso nicht der treffende begriff... das können nur richter (oder andere entscheidungsträger in Rechtssachen).
das externe gutachten diente, meiner bescheidenen meinung nach dem guten Staatsanwalt nur für etwas mehr rückenwind vor einem richter. ohne solchen Rückenwind wollte er sich vermutlich nicht von einem richter abfertigen lassen, die sache schien ihm wohl selbst etwas dünn.
äquivalent zur rechtsbeugung der richter gibts bei staatsanwälten und ermittlern immer wieder das problem, dass entlastende indizien oder sosgar beweise bei anklagen nicht zu den akten genommen werden.
im umgekehrten falle, wenn der staatsanwalt bei einem offizialdelikt nicht tätig werden will, wäre es strafvereitelung im amt durch unterlassen.
hier wäre ja der verfassungsschutz nicht kläger, da es sich um ein offizialdelikt handeln würde.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014648) Verfasst am: 09.08.2015, 04:35 Titel: |
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Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Vor diesem Tohuwabohu ist natürlich mein Vorschlag einer Anzeige wegen versuchter Rechtsbeugung Blödsinn. |
rechtsbeugung war sowieso nicht der treffende begriff... das können nur richter (oder andere entscheidungsträger in Rechtssachen)..... |
Ja. Aber schon die Entscheidung, Anklage zu erheben ist mit erheblichen Konsequenzen für die betroffene Person verbunden. Das ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014658) Verfasst am: 09.08.2015, 09:47 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Vor diesem Tohuwabohu ist natürlich mein Vorschlag einer Anzeige wegen versuchter Rechtsbeugung Blödsinn. |
rechtsbeugung war sowieso nicht der treffende begriff... das können nur richter (oder andere entscheidungsträger in Rechtssachen)..... |
Ja. Aber schon die Entscheidung, Anklage zu erheben ist mit erheblichen Konsequenzen für die betroffene Person verbunden. Das ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014668) Verfasst am: 09.08.2015, 11:45 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"? |
Das ist zwar ein passendes moralisches Urteil aber kein Rechtstatbestand.
quote rep. astarte
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#2014703) Verfasst am: 09.08.2015, 18:13 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"? |
Das ist zwar ein passendes moralisches Urteil aber kein Rechtstatbestand.
quote rep. astarte |
Der Tatbestand wäre Rechtsbeugung und wurde bereits angesprochen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014704) Verfasst am: 09.08.2015, 18:15 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"? |
Das ist zwar ein passendes moralisches Urteil aber kein Rechtstatbestand. |
§344 StGB
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26445
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2014707) Verfasst am: 09.08.2015, 18:24 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"? |
Das ist zwar ein passendes moralisches Urteil aber kein Rechtstatbestand. |
§344 StGB |
versenkt
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quadium registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.04.2013 Beiträge: 1771
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(#2014727) Verfasst am: 09.08.2015, 19:58 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wie würdest Du das nennen, wenn die mit dem Ziel weiterer Handhabe zur geheimdienstlichen Abschöpfung willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme gefällt würde? (Das war mein Gedankengang zu diesem Thema.) |
"Verfolgung Unschuldiger"? |
Das ist zwar ein passendes moralisches Urteil aber kein Rechtstatbestand. |
§344 StGB |
Finde ich in diesem konkreten Zusammenhang albern. Die Handlung (Veröffentlichung) ist klar, der Handelnde (kein unbeteiligter "Unschuldiger") ist klar, offen ist lediglich die Frage, ob es sich um ein Dienstgeheimnis oder ein Staatsgeheimnis handelt. Dazu gab es ein Gutachten, ein zweites war (ist?) in Arbeit. Auch ist, soweit ich das verfolgt habe, unklar, ob §94 oder §95 StGB verletzt wurde (vorausgesetzt, dass es sich um ein Staatsgeheimnis handelte).
Ich würde das nicht wirklich als "willkürlich auf Basis einer falschen Rechtsannahme" nennen, schon gar nicht "Verfolgung Unschuldiger".
Anderenfalls müsste letztendlich jeder Strafprozess, welcher mit einem Freispruch endet, Ermittlungen aufgrund Verfolgung Unschuldiger nach §344 StGB nach sich ziehen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22262
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(#2014741) Verfasst am: 09.08.2015, 20:54 Titel: |
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Die Frage, ob es sich um Staatsgeheimnis handelt, ist dafür ja genau die entscheidende. Nur wenn man das bejaht, kann es ja um Landesverrat gehen, und nur dann kann auch gegen die Blogbetreiber ermittelt werden. Bei einem geringeren Vorwurf könnten diese aber gar keine Beschuldigten sein (sondern nur ihre Informanten), also könnte auch nicht gegen sie ermittelt werden.
Damit es sich bei den veröffentlichten Informationen um Staatsgeheimnisse handelt (und nicht etwa nur Dienstgeheimnisse), müsste ihre Veröffentlichung die "Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" bedeuten. Das scheint mir nach dem, was ich gelesen habe, so abwegig zu sein, dass es mir tatsächlich nicht unplausibel erscheint, dass die Einstufung als Staatsgeheimnis nicht aus sachlichen Gründen erfolgte, sondern mit dem Zweck, gegen die Journalisten ermitteln zu können. Ob das so ist, wäre sicher schwer beweisbar; aber wenn, dürfte, so wie ich das laienhaft verstehe, die Verfolgung Unschuldiger gegeben sein. Dafür müssten die Jounalisten ja nicht "unbeteiligt" sein; es reicht völlig aus, dass gegen sie, wenn es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelt, nicht ermittelt werden dürfte.
Ansonsten: B3
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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quadium registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.04.2013 Beiträge: 1771
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(#2015222) Verfasst am: 12.08.2015, 20:24 Titel: |
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Viel zu lang und viel zu differenziert!
Geile Kolumne.
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