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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#2041979) Verfasst am: 30.01.2016, 22:04 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Deine Aussage suggeriert, dass auch Personen mit tatsächlichem Asylanspruch abgelehnt und ggf. erschossen werden sollten. |
Woran erkennt denn ein Grenzsoldat während des Zielens, ob jemand Anspruch auf Asyl hat oder nicht? | ach watt, das können unsere soldaten doch mit links |
Falsch! Sowas geht nur mit rechts. |
auch bei linkshändern?
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2041998) Verfasst am: 31.01.2016, 00:41 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Deine Aussage suggeriert, dass auch Personen mit tatsächlichem Asylanspruch abgelehnt und ggf. erschossen werden sollten. |
Woran erkennt denn ein Grenzsoldat während des Zielens, ob jemand Anspruch auf Asyl hat oder nicht? |
Das ist in der Tat 'ne sehr gute Frage, die exakt den Kern des Dilemmas trifft! |
Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.
Das benannte Dilemma ist also nicht existent.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2041999) Verfasst am: 31.01.2016, 00:42 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.[/b] |
Das ist doch absolut zutreffend.
Das einige hier Frau Petry und die AFD nicht so recht leiden können, habe ich verstanden, aber wo ist hieran gleich das Problem?
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Hebart auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.12.2015 Beiträge: 431
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(#2042002) Verfasst am: 31.01.2016, 01:27 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Deine Aussage suggeriert, dass auch Personen mit tatsächlichem Asylanspruch abgelehnt und ggf. erschossen werden sollten. |
Woran erkennt denn ein Grenzsoldat während des Zielens, ob jemand Anspruch auf Asyl hat oder nicht? |
Das ist in der Tat 'ne sehr gute Frage, die exakt den Kern des Dilemmas trifft! |
Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.
Das benannte Dilemma ist also nicht existent. |
Wenn ein 80 Millionenvolk die Humanität den restlichen 420 Millionen (in Europa) vorleben tut und die 420 Millionen erstmal dabei zuschauen bzw. so viel als möglich diesen humanen 80 Millionen "zuschustern" ist das Dilemma wohl ausreichend beschrieben.
edit: dabei tue ich den Griechen, Italienern u.a. ein wenig, bis viel Unrecht
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042005) Verfasst am: 31.01.2016, 01:50 Titel: |
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Hebart hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Deine Aussage suggeriert, dass auch Personen mit tatsächlichem Asylanspruch abgelehnt und ggf. erschossen werden sollten. |
Woran erkennt denn ein Grenzsoldat während des Zielens, ob jemand Anspruch auf Asyl hat oder nicht? |
Das ist in der Tat 'ne sehr gute Frage, die exakt den Kern des Dilemmas trifft! |
Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.
Das benannte Dilemma ist also nicht existent. |
Wenn ein 80 Millionenvolk die Humanität den restlichen 420 Millionen (in Europa) vorleben tut und die 420 Millionen erstmal dabei zuschauen bzw. so viel als möglich diesen humanen 80 Millionen "zuschustern" ist das Dilemma wohl ausreichend beschrieben.
edit: dabei tue ich den Griechen, Italienern u.a. ein wenig, bis viel Unrecht |
Nein.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Johnny permanent gesperrt
Anmeldungsdatum: 23.08.2015 Beiträge: 702
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(#2042006) Verfasst am: 31.01.2016, 01:52 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.
Das benannte Dilemma ist also nicht existent. |
Verstehe ich auch nicht.
Wie sollen denn Grenzpolizisten sich sonst verhalten, wenn Personen illegal die Grenze überqueren und auf alle verbalen Aufforderungen und Hinderungsversuche nicht reagieren?
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#2042007) Verfasst am: 31.01.2016, 02:09 Titel: |
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Johnny hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.
Das benannte Dilemma ist also nicht existent. |
Verstehe ich auch nicht.
Wie sollen denn Grenzpolizisten sich sonst verhalten, wenn Personen illegal die Grenze überqueren und auf alle verbalen Aufforderungen und Hinderungsversuche nicht reagieren? |
Ein Bussgeldbescheid ueber 5 Euro?
Wegen anderer Bagatelldelikte wie z.B. Parken im Parkverbot wird man schliesslich auch nicht gleich erschossen.
_________________ Defund the gender police!!
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air
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(#2042009) Verfasst am: 31.01.2016, 02:19 Titel: |
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Hebart hat folgendes geschrieben: | Wenn ein 80 Millionenvolk die Humanität den restlichen 420 Millionen (in Europa) vorlebt und die 420 Millionen erstmal dabei zuschauen bzw. so viel als möglich diesen humanen 80 Millionen "zuschustern" ist das Dilemma wohl ausreichend beschrieben.
edit: dabei tue ich den Griechen, Italienern u.a. ein wenig, bis viel Unrecht |
(1) Klar, das ist wohl eine apodiktische Aussage, daß das Problem nicht eine vermeintliche "Humanitätsduselei" der Deutschen ist, sondern daß viele andere Staaten sich einer Verteilung über Europa verweigern.
Dabei kann man auch wieder unterscheiden: Geht es darum, daß man bereits viele Flüchtlinge aufgenommen hat und weitere Kapazitäten wirklich nicht mehr verfügbar sind - oder ist es politisch nicht gewünscht? Sieht man es dort als politischen Selbstmord an (also: Angst, daß bei den nächsten Gelegenheiten die Rechten noch stärker sein werden, Machtverlust oder sogar völlig ungewisse Machtkonstellationen drohen), kuschelt man dort etwa mit den Rechten, sind die etwa selbst an der Macht (beteiligt)?
(2) Was uns aber auf eine weitere Lesefrage bringt: Von wievielen Flüchtlingen geht denn etwa die AFD aus? Oder wird nicht ganz gerne davon gesprochen, daß das "alles Scheinasylanten" oder "Wirtschaftsflüchtlinge" seien? In ihrem Schrifttum sagt die AFD ja selbst, daß es ein Recht auf Asyl geben müsse (Link). Während gleichzeitig fast alle der AFD-Mitglieder, die an einer Internetbefragung teilgenommen hätten (Repräsentativität ist da natürlich so eine Sache), Aussagen zu einer angeblich explosionsartigen Zunahme von Flüchtlingen bejahen als auch wünschen würden, daß Flüchtlinge nur in Notfällen medizinisch behandelt und Amtsträger belangt werden sollten, die abgelehnte Asylbewerber nicht schnellstmöglich abschieben ließen (Link). (Es wird ja gerne mal darüber berichtet, daß man nach außen moderater rede als nach innen.)
(3) Wobei mich dieser Tage noch ein anderer Punkt verstört: Die CSU möchte ja den "Katalog sicherer Drittstaaten" noch weiter ausdehnen als das mit dem sogenannten "Kompromiß" (der sich für mich in weiteren Teilen aber eher anhört wie "die CSU oder mindestens die CDU will, also stimmt die SPD zu" liest) getan werden soll. Auch um Staaten wie Mali oder Nigeria.
Es mag ja sein, daß das Asylrecht sich beispielsweise gerade nicht mit Flucht vor Krieg befaßt - daß man Kriegsflüchtinge vielmehr unter den Rubrum des "subsidiären Schutzes" aufnimmt - [vielleicht auch irgendwo eine Befremdlichkeit], oder daß "Zustände der Rechtlosigkeit" regional begrenzte Phänomene sein können. Nur wie wird das wahrgenommen, wenn hier Länder, in denen in Teilen gar keine staatlichen Strukturen mehr existieren und Mordbanden weite Teile des Landes beherrschen, es beinahe täglich Terroranschläge gibt, als "sicher" festgelegt werden sollen...
Ich meine, man könnte ja auch fragen, wann wieder jemand argumentiert, daß man doch auch nicht alle Syrer oder Iraker aufnehmen sollte - es werde ja auch nicht überall in Syrien und Irak gekämpft, und auch längst nicht jeder, der aus Syrien weglaufe, tue das, weil das Assad-Regime oder der IS etwas gegen ihn persönlich habe... .
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
Zuletzt bearbeitet von Critic am 31.01.2016, 03:09, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Johnny permanent gesperrt
Anmeldungsdatum: 23.08.2015 Beiträge: 702
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(#2042010) Verfasst am: 31.01.2016, 02:31 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wegen anderer Bagatelldelikte wie z.B. Parken im Parkverbot wird man schliesslich auch nicht gleich erschossen. |
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat.
Ausserdem war nie die Rede von "Erschiessen", sondern von "Waffengebrauch" und das auch nur als absolute ultima ratio, also wenn alle anderen Möglichkeiten den Straftäter zu stoppen ausgeschöpft wurden. Und "Waffengebrauch" heisst dann auch nicht sofort "Kopfschuss", sondern erstmal heisst es "Hände hoch und flach auf den Boden legen". Wenn das nicht hilft, kommt der Warnschuss in die Luft. Und dann käme vielleicht ein Beinschuss, um den Straftäter zum Stoppen zu bringen.
Das ist doch völlig normal und wird selbst bei inländischen Straftätern genau so gemacht, die sich ihrer Festnahme widersetzen.
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Hebart auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.12.2015 Beiträge: 431
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(#2042011) Verfasst am: 31.01.2016, 02:35 Titel: |
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Johnny hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wegen anderer Bagatelldelikte wie z.B. Parken im Parkverbot wird man schliesslich auch nicht gleich erschossen. |
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat.
Ausserdem war nie die Rede von "Erschiessen", sondern von "Waffengebrauch" und das auch nur als absolute ultima ratio, also wenn alle anderen Möglichkeiten den Straftäter zu stoppen ausgeschöpft wurden. Und "Waffengebrauch" heisst dann auch nicht sofort "Kopfschuss", sondern erstmal heisst es "Hände hoch und flach auf den Boden legen". Wenn das nicht hilft, kommt der Warnschuss in die Luft. Und dann käme vielleicht ein Beinschuss, um den Straftäter zum Stoppen zu bringen.
Das ist doch völlig normal und wird selbst bei inländischen Straftätern genau so gemacht, die sich ihrer Festnahme widersetzen. |
An deutschen Grenzen dürfen solche Szenarien niemals entstehen!
Deshalb versucht man diese Dinge ja "auszulagern"
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#2042017) Verfasst am: 31.01.2016, 02:53 Titel: |
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Johnny hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wegen anderer Bagatelldelikte wie z.B. Parken im Parkverbot wird man schliesslich auch nicht gleich erschossen. |
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat.
Ausserdem war nie die Rede von "Erschiessen", sondern von "Waffengebrauch" und das auch nur als absolute ultima ratio, also wenn alle anderen Möglichkeiten den Straftäter zu stoppen ausgeschöpft wurden. Und "Waffengebrauch" heisst dann auch nicht sofort "Kopfschuss", sondern erstmal heisst es "Hände hoch und flach auf den Boden legen". Wenn das nicht hilft, kommt der Warnschuss in die Luft. Und dann käme vielleicht ein Beinschuss, um den Straftäter zum Stoppen zu bringen.
Das ist doch völlig normal und wird selbst bei inländischen Straftätern genau so gemacht, die sich ihrer Festnahme widersetzen. |
Beides ist 'ne Bagatelle und kein Verbrechen. Schliesslich gibt es keine Opfer.
Wieso soll man jemanden festnehmen, bloss weil er eine voellig willkuerliche gesetzte imaginaere Linie ueberschreitet?
Das meine ich, wenn ich feststelle, dass sich hier der Staat unnoetigerweise zu sehr in die Belange der Menschen einmischt.
Ich bin auch schon "illegal" ueber Grenzen spaziert. Bin deswegen ein "Verbrecher"?
_________________ Defund the gender police!!
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Johnny permanent gesperrt
Anmeldungsdatum: 23.08.2015 Beiträge: 702
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(#2042019) Verfasst am: 31.01.2016, 03:15 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich bin auch schon "illegal" ueber Grenzen spaziert. Bin deswegen ein "Verbrecher"? |
Wenn du damit gegen die Strafgesetze des betreffenden Staates verstossen hast, dann bist du dort ein Straftäter. Was ist daran so schwer zu verstehen? Staaten haben Gesetze, die das Zusammenleben regeln. An die haben sich alle zu halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das nennt man auch Rechtsstaat.
Die Polizei übt die Staatsgewalt aus und sorgt dafür, dass die Gesetze von allen eingehalten werden.
Und wenn jemand die Strafgesetze eines Staates bricht und dann auch noch Widerstand gegen die Polizei leistet, dann braucht der sich auch nicht wundern, wenn die Polizei nach zahlreichen Warnungen irgendwann auch Gewalt anwenden muss, um den Straftäter zu stoppen und festzunehmen.
Das gilt für alle Inländer genauso wie für alle Ausländer.
Einige Medien und die Altparteien stellen es so dar, als hätte Frau Petry gefordert, dass Grenzpolizisten mit MGs massenweise Kinder niedermähen sollten.
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air
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(#2042021) Verfasst am: 31.01.2016, 03:35 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Johnny hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wegen anderer Bagatelldelikte wie z.B. Parken im Parkverbot wird man schliesslich auch nicht gleich erschossen. |
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat.
Ausserdem war nie die Rede von "Erschiessen", sondern von "Waffengebrauch" und das auch nur als absolute ultima ratio, also wenn alle anderen Möglichkeiten den Straftäter zu stoppen ausgeschöpft wurden. Und "Waffengebrauch" heisst dann auch nicht sofort "Kopfschuss", sondern erstmal heisst es "Hände hoch und flach auf den Boden legen". Wenn das nicht hilft, kommt der Warnschuss in die Luft. Und dann käme vielleicht ein Beinschuss, um den Straftäter zum Stoppen zu bringen.
Das ist doch völlig normal und wird selbst bei inländischen Straftätern genau so gemacht, die sich ihrer Festnahme widersetzen. |
Beides ist 'ne Bagatelle und kein Verbrechen. Schliesslich gibt es keine Opfer.
Wieso soll man jemanden festnehmen, bloss weil er eine voellig willkuerliche gesetzte imaginaere Linie ueberschreitet?
Das meine ich, wenn ich feststelle, dass sich hier der Staat unnoetigerweise zu sehr in die Belange der Menschen einmischt.
Ich bin auch schon "illegal" ueber Grenzen spaziert. Bin deswegen ein "Verbrecher"? |
Wobei mir einfällt: Die Grenzziehung zwischen USA und Kanada wurde seinerzeit in großen Teilen entlang eines bestimmten Breitengrades festgelegt. Dabei ist auf eine Halbinsel südlich von Vancouver eine kuriose Situation entstanden, weil ein Zipfel ein kleines Stück südlich über diesen Breitengrad hinausragt. Dieses kleine Stück "gehört" seitdem zu den USA (hier: Point Roberts).
Und tatsächlich führt das zu "lustigen Phänomenen": Dort leben auch Kinder, und die werden jeden Tag per Bus eine Dreiviertelstunde um die Halbinsel zur nächsten US-Schule gefahren, anstatt eine Meile oder so zur nächsten kanadischen Schule zu gehen. Ähnliches ergibt sich beim Arztbesuch. Und die Leute gehen wahrscheinlich auch gerne mal auf die andere Seite der Grenze, um jeweils billiger einzukaufen.
Dort ist m.W. kein Zaun oder so etwas, man geht einfach über die Straße und ist im anderen Land. Technisch gesehen ist das aber illegal, dort stehen Schilder, daß man doch bitte zum Grenzübergang gesehen soll, um dort seinen Grenzübertritt vermerken zu lassen und ggf. Gekauftes zu verzollen.
Als ich das damals gelesen habe, habe ich mich auch gefragt: Machen die Leute das tatsächlich? Selbst wenn man sich in dem - ja, es dürfte letztlich ein muckeliges Dorf sein - kennt, es bei Waren des täglichen Bedarfs nichts oder nur ein paar Cent ausmachen würde, wer läuft denn auf dem Weg vom Laden bis nach Hause eine Meile Umweg bis zur Zollstelle, um sich da registrieren und ggf. ausfragen zu lassen?
Aber Spaß beiseite: Es ist wahrscheinlich illusorisch zu denken, man könnte ein Land "abriegeln": Sondern die Leute kämen notfalls weiter über die "grüne Grenze". Und selbst wenn man hunderte oder tausende Kilometer Grenze abzäunen oder "deutlich engmaschiger überwachen" würde: Die Leute haben wohl auch einen viel zu großen Leidensdruck, als daß sie sagen würden, ach, da ist ein Zaun, davon lassen wir uns aufhalten.
(Auch unter der Vorstellung: Was ist das Schlimmste, das passieren könnte? Wenn man jetzt sagen würde: "Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat, die mit Bewährungsstrafen oder Gefängnis geahndet werden kann - nach den neuen Regeln ermöglicht das alles die sofortige Abschiebung" - aber da hat man ja noch den Punkt, daß Abschieben auch nicht human wäre. Die Leute könnten sich nämlich im Kriegsgebiet oder in Unterbringungssituationen wiederfinden, die so Gutmenschen-Organisationen wie Human Rights Watch oder amnesty international als nicht mehr menschenwürdig ansehen. Und es gibt ja auch eine rechtliche (wenn schon die moralische vielleicht höher anzusetzen wäre) Grenze, wohin jemand verbracht werden kann.)
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#2042025) Verfasst am: 31.01.2016, 04:56 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kramer hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Deine Aussage suggeriert, dass auch Personen mit tatsächlichem Asylanspruch abgelehnt und ggf. erschossen werden sollten. |
Woran erkennt denn ein Grenzsoldat während des Zielens, ob jemand Anspruch auf Asyl hat oder nicht? |
Das ist in der Tat 'ne sehr gute Frage, die exakt den Kern des Dilemmas trifft! |
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Das benannte Dilemma ist also nicht existent. |
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2042026) Verfasst am: 31.01.2016, 09:10 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren. |
Das mag korrekt sein.
Es gibt aber mW einen Anspruch, in Europa Asyl oder einen Flüchtlingsstatus zu beantragen.
Die Flüchtlnge dürfen also nicht einfach an der europäischen Grenze zurückgewiesen werden, sondern haben ein Anrecht darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen und bis zu dessen Entscheid auch hineingelassen werden - oK: mit Prüfung und Registrierung (was aber ein Strohmann ist, weil die Behörden das ja kaum hinkriegen). Genau das will Petry ja aber verhindern, ihnen also dieses Recht verweigern, und dann notfalls schießen lassen, wenn sie nach dieser Verweigerung dennoch die Grenze überqueren wollen. Dass Petry also auf Flüchtlinge schießen lassen will, bleibt also korrekt, und dein Hinweis auf Registrierung und Prüfung ein Strohmann.
Gut: Rechtlich gilt diese Argumentation wegen Dublin-Abkommen erst mal für die europäische Grenze, nicht die deutsche. Die Länder auf dem Weg nach Deutschland sind aber genauso, wenn nicht noch stärker gefordert als Deutschland und zT wesentlich schlechter wirtschaftlich dazu in der Lage, Flüchtlinge aufzunehmen bzw. verweigern das einfach. Mit diesem Argument die Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückzuweisen wäre also auf europäischer Ebene genauso unsolidarisch, wie wir es nun gegenüber anderen europäischen Ländern beklagen; und letztlich wäre es auch ene Verletzung des Rechts, Asyl oder Schutz als Flüchtling zu beantragen, weil das in einigen der europäischen Länder auf dem Weg schlicht nicht gegeben ist - wie ja auch schon Gerichte festgestellt haben.[/u]
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042029) Verfasst am: 31.01.2016, 11:30 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es gibt aber mW einen Anspruch, in Europa Asyl oder einen Flüchtlingsstatus zu beantragen. |
Ja, aber nicht zwingend aus dem Inland heraus. Jedenfalls ergibt sich dies weder aus der Verfassung noch aus der EMRK. Es mag sein, dass dies im einfachen Asylverfahrensrecht oder Ausländerrecht steht (das ich nicht wirklich kenne) aber dieses ist ohne Probleme änderlich.
Zitat: |
Die Flüchtlnge dürfen also nicht einfach an der europäischen Grenze zurückgewiesen werden, sondern haben ein Anrecht darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen und bis zu dessen Entscheid auch hineingelassen werden - oK: mit Prüfung und Registrierung (was aber ein Strohmann ist, weil die Behörden das ja kaum hinkriegen). |
Grundrechte stehen unter dem Vorbehalt des möglichen. Wenn die Behörden "nicht mal eine Prüfung hinkriegen" ist eine Grenzschließung zulässig. (m.E.).
Zitat: |
Genau das will Petry ja aber verhindern, ihnen also dieses Recht verweigern, und dann notfalls schießen lassen, wenn sie nach dieser Verweigerung dennoch die Grenze überqueren wollen. Dass Petry also auf Flüchtlinge schießen lassen will, bleibt also korrekt, und dein Hinweis auf Registrierung und Prüfung ein Strohmann. |
Das entscheidende nochmals unterstrichene Wort in deinem ersten Satz macht den gefetteten ebenfalls zu einem Strohmann.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042030) Verfasst am: 31.01.2016, 11:30 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: |
Warum hast Du die Grenze zu diesem Forum überschritten? |
Ich habe mich vorher ordnungsgemäß registriert und wurde eingelassen. Tja.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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diskordianerpapst Zeuger Jehovas
Anmeldungsdatum: 16.11.2012 Beiträge: 4597
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(#2042031) Verfasst am: 31.01.2016, 11:42 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.[/b] |
Das ist doch absolut zutreffend.
Das einige hier Frau Petry und die AFD nicht so recht leiden können, habe ich verstanden, aber wo ist hieran gleich das Problem? |
Ein versehentlicher illegaler Grenzübertritt hat mich mal den Gegenwert von 50-100€ gekostet.
Ich gehe nicht davon aus für sowas demnächst erschossen zu werden.
Welches Rechtsgut würde hier eigentlich den Schusswaffeneinsatz rechtfertigen?
Die ethnische Reinheit des Volkskörpers oder was?
Es würde massive rechtliche Probleme aufwerfen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines Landes
das seine Grenzen im Rahmen der Freizügigkeit in Europa längst aufgegeben hat.
Wäre wohl auch nur eine Frage der Zeit bis man den ersten toten nachtwandernden oder pilzsuchenden
EU-Bürger oder sonst wen aus dem "westlichen Hygienekreis" (FJS) da liegen hat.
Spätestens dann wäre wohl wieder feierabend mit der Ballerei an der Grenze.
Witzigerweise sind die Leute die am lautesten nach solchen "Lösungen" schreien auch oft die gleichen
die sich permananent beschweren sie würden in einer "DDR 2.0" leben.
_________________ Free the Glutens!
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#2042034) Verfasst am: 31.01.2016, 12:18 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es gibt aber mW einen Anspruch, in Europa Asyl oder einen Flüchtlingsstatus zu beantragen. |
Ja, aber nicht zwingend aus dem Inland heraus. Jedenfalls ergibt sich dies weder aus der Verfassung noch aus der EMRK. Es mag sein, dass dies im einfachen Asylverfahrensrecht oder Ausländerrecht steht (das ich nicht wirklich kenne) aber dieses ist ohne Probleme änderlich.
Zitat: |
Die Flüchtlnge dürfen also nicht einfach an der europäischen Grenze zurückgewiesen werden, sondern haben ein Anrecht darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen und bis zu dessen Entscheid auch hineingelassen werden - oK: mit Prüfung und Registrierung (was aber ein Strohmann ist, weil die Behörden das ja kaum hinkriegen). |
Grundrechte stehen unter dem Vorbehalt des möglichen. Wenn die Behörden "nicht mal eine Prüfung hinkriegen" ist eine Grenzschließung zulässig. (m.E.).
Zitat: |
Genau das will Petry ja aber verhindern, ihnen also dieses Recht verweigern, und dann notfalls schießen lassen, wenn sie nach dieser Verweigerung dennoch die Grenze überqueren wollen. Dass Petry also auf Flüchtlinge schießen lassen will, bleibt also korrekt, und dein Hinweis auf Registrierung und Prüfung ein Strohmann. |
Das entscheidende nochmals unterstrichene Wort in deinem ersten Satz macht den gefetteten ebenfalls zu einem Strohmann. |
Hätt ich nicht gedacht, daß Du mal so rumeiern würdest.
Muss der Grenzer nun nach Deiner Ansicht notfalls schießen? Oder ist das ein Strohmann? Johnny ist da viel klarer. Der lässt schießen. Der versteht die Petry genau.
Und Du? Was soll der Grenzer nun machen, wenn ein Flüchtling schneller ist als er? Niederschießen oder nicht?
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042037) Verfasst am: 31.01.2016, 12:21 Titel: |
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diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: |
Welches Rechtsgut würde hier eigentlich den Schusswaffeneinsatz rechtfertigen? |
Öffentliche Sicherheit.
Zitat: | Es würde massive rechtliche Probleme aufwerfen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines Landes
das seine Grenzen im Rahmen der Freizügigkeit in Europa längst aufgegeben hat.
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Diese Freizügigkeit hat nur so lange bestand, wie die EU-Außengrenzen nachweislich gesichert werden.
Zitat: | Wäre wohl auch nur eine Frage der Zeit bis man den ersten toten nachtwandernden oder pilzsuchenden
EU-Bürger oder sonst wen aus dem "westlichen Hygienekreis" (FJS) da liegen hat.
Spätestens dann wäre wohl wieder feierabend mit der Ballerei an der Grenze.
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Eine "Ballerei an der Grenze" hat Petry nicht gefordert.
Zitat: |
Witzigerweise sind die Leute die am lautesten nach solchen "Lösungen" schreien auch oft die gleichen
die sich permananent beschweren sie würden in einer "DDR 2.0" leben. |
Strohmann. Der Unterschied der Sicherung von Innen- und Außengrenze dürfte evident sein.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042038) Verfasst am: 31.01.2016, 12:23 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Muss der Grenzer nun nach Deiner Ansicht notfalls schießen? Oder ist das ein Strohmann? Johnny ist da viel klarer. Der lässt schießen. Der versteht die Petry genau.
Und Du? Was soll der Grenzer nun machen, wenn ein Flüchtling schneller ist als er? Niederschießen oder nicht? |
Du stellst dir wirklich die Konstellation vor das jemand gewaltsam über die Grenze drängt und dem Grenzer dann davonrennt, nach Aufforderung und Warnschuss nicht stehen bleibt? Natürlich sollte in einem solchen Fall geschossen werden können. Das ist weder inhuman noch zwingend verfassungswidrig.
Was daran verwerflich sein soll, wurde bisher nicht dargelegt.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#2042039) Verfasst am: 31.01.2016, 12:29 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Muss der Grenzer nun nach Deiner Ansicht notfalls schießen? Oder ist das ein Strohmann? Johnny ist da viel klarer. Der lässt schießen. Der versteht die Petry genau.
Und Du? Was soll der Grenzer nun machen, wenn ein Flüchtling schneller ist als er? Niederschießen oder nicht? |
Du stellst dir wirklich die Konstellation vor das jemand gewaltsam über die Grenze drängt und dem Grenzer dann davonrennt, nach Aufforderung und Warnschuss nicht stehen bleibt? Natürlich sollte in einem solchen Fall geschossen werden können. Das ist weder inhuman noch zwingend verfassungswidrig.
Was daran verwerflich sein soll, wurde bisher nicht dargelegt. |
Einem Flüchtling soll man in den Rücken schießen? Aus Staatsraison? Ehrlich?
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042040) Verfasst am: 31.01.2016, 12:33 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Muss der Grenzer nun nach Deiner Ansicht notfalls schießen? Oder ist das ein Strohmann? Johnny ist da viel klarer. Der lässt schießen. Der versteht die Petry genau.
Und Du? Was soll der Grenzer nun machen, wenn ein Flüchtling schneller ist als er? Niederschießen oder nicht? |
Du stellst dir wirklich die Konstellation vor das jemand gewaltsam über die Grenze drängt und dem Grenzer dann davonrennt, nach Aufforderung und Warnschuss nicht stehen bleibt? Natürlich sollte in einem solchen Fall geschossen werden können. Das ist weder inhuman noch zwingend verfassungswidrig.
Was daran verwerflich sein soll, wurde bisher nicht dargelegt. |
Einem Flüchtling soll man in den Rücken schießen? Aus Staatsraison? Ehrlich? |
Darf ich nochmals an die Begriffe notfalls und ultima ration erinnern?
Wenn dir eine andere Methode der Grenzsicherung einfällt, bitte.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2042042) Verfasst am: 31.01.2016, 12:36 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Die Flüchtlnge dürfen also nicht einfach an der europäischen Grenze zurückgewiesen werden, sondern haben ein Anrecht darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen und bis zu dessen Entscheid auch hineingelassen werden - oK: mit Prüfung und Registrierung (was aber ein Strohmann ist, weil die Behörden das ja kaum hinkriegen). |
Grundrechte stehen unter dem Vorbehalt des möglichen. Wenn die Behörden "nicht mal eine Prüfung hinkriegen" ist eine Grenzschließung zulässig. (m.E.). |
Das ist mE aber eine drollige Grundrechtsinterpretation. Dann muss sich der Staat also nur doof genug anstellen, und schon sind Grundrechte obsolet? Ich glaube nicht, dass das so läuft ...
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#2042044) Verfasst am: 31.01.2016, 12:37 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Muss der Grenzer nun nach Deiner Ansicht notfalls schießen? Oder ist das ein Strohmann? Johnny ist da viel klarer. Der lässt schießen. Der versteht die Petry genau.
Und Du? Was soll der Grenzer nun machen, wenn ein Flüchtling schneller ist als er? Niederschießen oder nicht? |
Du stellst dir wirklich die Konstellation vor das jemand gewaltsam über die Grenze drängt und dem Grenzer dann davonrennt, nach Aufforderung und Warnschuss nicht stehen bleibt? Natürlich sollte in einem solchen Fall geschossen werden können. Das ist weder inhuman noch zwingend verfassungswidrig.
Was daran verwerflich sein soll, wurde bisher nicht dargelegt. |
Einem Flüchtling soll man in den Rücken schießen? Aus Staatsraison? Ehrlich? |
Darf ich nochmals an die Begriffe notfalls und ultima ration erinnern?
Wenn dir eine andere Methode der Grenzsicherung einfällt, bitte. |
Ich lass das mal so stehen. Du kannst ja selber entscheiden, ob Du das nochmal irgendwie revidieren willst. Ich sollte Dir für den Augenöffner dankbar sein.
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diskordianerpapst Zeuger Jehovas
Anmeldungsdatum: 16.11.2012 Beiträge: 4597
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(#2042046) Verfasst am: 31.01.2016, 12:46 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Darf ich nochmals an die Begriffe notfalls und ultima ration erinnern?
Wenn dir eine andere Methode der Grenzsicherung einfällt, bitte. |
Ultima Ratio für was?
Welche erkennbare Gefahr geht von einem Wegrennenden aus über den man nichts, aber auch gar nichts weiss. Natürlich kann ich einfach unterstellen das er da wirklich illegal über die Grenze will,
nur um jemanden umzulegen müsste man ihm zumindest zur Kenntnis bringen in welcher Gefahr
er sich befindet. Das ist selbst mittels Warnschuss (z.B. nachts im Wald) schlichtweg nicht
möglich.
Aber selbst wenn, die angebliche Gefahr für "die öffentliche Sicherheit" muss schon konkret sein
und klar von dem Individuum ausgehen das man hinzurichten gedenkt. Das ist schlichtweg nicht zu
leistenund damit wird der Schusswafengebrauch sehr wahrscheinlich selbst zur Straftat.
Moralisch zu rechtfertigen ist er eh nicht.
Nach dem ersten erschossenen Kind komme ich auf Dich zurück.
_________________ Free the Glutens!
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#2042047) Verfasst am: 31.01.2016, 12:46 Titel: |
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Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus.
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042048) Verfasst am: 31.01.2016, 12:50 Titel: |
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Marcellinus hat folgendes geschrieben: | Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus. |
Die Frage ist aber, ob diese Möglichkeit einfachrechtlich geschaffen werden kann.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042049) Verfasst am: 31.01.2016, 12:52 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich lass das mal so stehen. Du kannst ja selber entscheiden, ob Du das nochmal irgendwie revidieren willst. Ich sollte Dir für den Augenöffner dankbar sein. |
Affig.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2042052) Verfasst am: 31.01.2016, 13:20 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Die Flüchtlnge dürfen also nicht einfach an der europäischen Grenze zurückgewiesen werden, sondern haben ein Anrecht darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen und bis zu dessen Entscheid auch hineingelassen werden - oK: mit Prüfung und Registrierung (was aber ein Strohmann ist, weil die Behörden das ja kaum hinkriegen). |
Grundrechte stehen unter dem Vorbehalt des möglichen. Wenn die Behörden "nicht mal eine Prüfung hinkriegen" ist eine Grenzschließung zulässig. (m.E.). |
Das ist mE aber eine drollige Grundrechtsinterpretation. Dann muss sich der Staat also nur doof genug anstellen, und schon sind Grundrechte obsolet? Ich glaube nicht, dass das so läuft ... |
Einfach ein paar Gefägnisse schließen und schon kann man die Todesstrafe wieder einführen.
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