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Sexismus I
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2119281) Verfasst am: 22.12.2017, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ja ja. Ist schon klar, Frauen sind grundsaetzlich Opfer und Maenner Taeter. Wer diesen feministischen Bullshit nicht schluckt, der leugnet die "Realitäten". :roll:


Die Realität, auf die ich mich beziehe, ist die der großen Zahlen. Lohnverhältnisse, Machtverhältnisse und Kriminalitätstatistiken. Die ignorierst Du und Deine Mitstreiter hartnäckig. Der Beitrag, auf den Du reagiert hast wird auf groteske Weise bestätigt: Du argumentierst lieber gegen einen Popanz, um dich in Selbstmitleid baden zu können, anstatt die Realität zu akzeptieren.



"Kriminalitaetsstatisken"......


Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?


Immerhin nutzen sie Dir für Deine krude Argumentation. Ausländerhasser gehen übrigens auch aufs Klo. Ich hoffe du vermeidest das fortan.


Nicht ich benutze diese Statistiken, sondern Du "für Deine krude Argumentation".

Jetzt versuch nicht die Sache umzudrehen.


Äh, die "Ausländerhasser" nutzt du für deine krude Argumentation. Das ist mein Vorwurf. Und deswegen solltest Du fortan Klos nicht nutzen. Denn nach deiner kleinen, ekligen Denunziatorik geht das nicht mehr, ohne * in deren Nähe gerückt zu werden.


edit:
* gestrichen: "sich den Vorwurf einheimsen zu müssen, man mache gemeinsame Sache mit Ihnen."
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2119282) Verfasst am: 22.12.2017, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ja ja. Ist schon klar, Frauen sind grundsaetzlich Opfer und Maenner Taeter. Wer diesen feministischen Bullshit nicht schluckt, der leugnet die "Realitäten". Mit den Augen rollen


Die Realität, auf die ich mich beziehe, ist die der großen Zahlen. Lohnverhältnisse, Machtverhältnisse und Kriminalitätstatistiken. Die ignorierst Du und Deine Mitstreiter hartnäckig. Der Beitrag, auf den Du reagiert hast wird auf groteske Weise bestätigt: Du argumentierst lieber gegen einen Popanz, um dich in Selbstmitleid baden zu können, anstatt die Realität zu akzeptieren.



"Kriminalitaetsstatisken"......


Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?


Immerhin nutzen sie Dir für Deine krude Argumentation. Ausländerhasser gehen übrigens auch aufs Klo. Ich hoffe du vermeidest das fortan.


Nicht ich benutze diese Statistiken, sondern Du "für Deine krude Argumentation".

Jetzt versuch nicht die Sache umzudrehen.


Äh, die "Ausländerhasser" nutzt du für deine krude Argumentation. Das ist mein Vorwurf. Und deswegen solltest Du fortan Klos nicht nutzen. Denn nach deiner kleinen, ekligen Denunziatorik geht das nicht mehr, ohne sich den Vorwurf einheimsen zu müssen, man mache gemeinsame Sache mit Ihnen.


Jetzt postest Du aber wirklich wirre, unlogisches Zeug.

Ich schlage vor gehe erst mal eine Runde spazieren und poste dann wieder weiter. Smilie
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2119283) Verfasst am: 22.12.2017, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Jetzt postest Du aber wirklich wirre, unlogisches Zeug.

Ich schlage vor gehe erst mal eine Runde spazieren und poste dann wieder weiter. :)


beachbernie hat folgendes geschrieben:

"Kriminalitaetsstatisken"......


Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?

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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2119284) Verfasst am: 22.12.2017, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, da lass ich Dich nicht raus. Auch wenn Du jetzt auf ad Hominems umsteigst.
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beachbernie
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2119285) Verfasst am: 22.12.2017, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Jetzt postest Du aber wirklich wirre, unlogisches Zeug.

Ich schlage vor gehe erst mal eine Runde spazieren und poste dann wieder weiter. Smilie


beachbernie hat folgendes geschrieben:

"Kriminalitaetsstatisken"......


Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?



Aha! Doch noch bemerkt, dass da was nicht ganz stimmt. Aber Deine Reparatur geht mir noch nicht weit genug. Da musst Du noch mal nachbessern. Sehr glücklich

Die Verwendung gleicher Mittel bedeutet noch lange nicht, dass man sich politisch nahesteht. zwinkern
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2119286) Verfasst am: 22.12.2017, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Sorry, da lass ich Dich nicht raus. Auch wenn Du jetzt auf ad Hominems umsteigst.



Hey! Du bist doch Christ?

"Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!"

Reflektiere mal darueber und schau Dir genau an, wer hier persönlich geworden ist. zwinkern
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2119287) Verfasst am: 22.12.2017, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Jetzt postest Du aber wirklich wirre, unlogisches Zeug.

Ich schlage vor gehe erst mal eine Runde spazieren und poste dann wieder weiter. :)


beachbernie hat folgendes geschrieben:

"Kriminalitaetsstatisken"......


Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?



Aha! Doch noch bemerkt, dass da was nicht ganz stimmt. Aber Deine Reparatur geht mir noch nicht weit genug. Da musst Du noch mal nachbessern. :D

Die Verwendung gleicher Mittel bedeutet noch lange nicht, dass man sich politisch nahesteht. :wink:


Nö, das bleibt gültig:

zelig hat folgendes geschrieben:
Äh, die "Ausländerhasser" nutzt du für deine krude Argumentation. Das ist mein Vorwurf. Und deswegen solltest Du fortan Klos nicht nutzen. Denn nach deiner kleinen, ekligen Denunziatorik geht das nicht mehr, ohne * in deren Nähe gerückt zu werden.


edit:
* gestrichen: "sich den Vorwurf einheimsen zu müssen, man mache gemeinsame Sache mit Ihnen."

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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2119288) Verfasst am: 22.12.2017, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Sorry, da lass ich Dich nicht raus. Auch wenn Du jetzt auf ad Hominems umsteigst.



Hey! Du bist doch Christ?

"Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!"

Reflektiere mal darueber und schau Dir genau an, wer hier persönlich geworden ist. :wink:


Du hast eine kleine eklige Denunziation gestartet, indem Du die Heranziehung von Kriminalistätsstatistiken in die Nähe von Ausländerhassern gerückt hast. Du kannst das ganz leicht mit 4 Worten beenden: "Das nehme ich zurück". Sonst bleibt der Dreck an dir haften.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25826
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2119289) Verfasst am: 22.12.2017, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Sorry, da lass ich Dich nicht raus. Auch wenn Du jetzt auf ad Hominems umsteigst.

Lachen
Völlig daneben lieber zelig. Sowas macht der bb nieeee. Das mach immer nur ich.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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cortano
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Anmeldungsdatum: 20.11.2017
Beiträge: 106

Beitrag(#2119290) Verfasst am: 22.12.2017, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

was für "Diskussion" ich hol' mir mal eine Tüte lila Popcorn
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2119291) Verfasst am: 22.12.2017, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
ergänzend:

http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embassies/Berlin/Aktuelles--Veranstaltungen/Aktuelles/Regierung-prasentiert-Reform-des-Sexualstrafrechts--sys/

Vielleicht könnte man auf dieser Grundlage bleiben.


Zitat:
Die nun vorgeschlagene Gesetzgebung möchte die Opfer von dieser Verantwortung befreien und stattdessen die Angeklagten stärker in die Pflicht nehmen: Wie haben sich die Angeklagten von der Freiwilligkeit ihrer Sexualpartner/-innen überzeugt? Passivität soll damit nicht länger als stilles Einverständnis interpretiert werden können.


Der Angeklagte wird stärker in die Pflicht genommen. Also tut er gut daran sich was Schriftliches geben zu lassen.



Zitat:
Freiwilligkeit als wichtigsten Grundsatz im Sexualstrafrecht zu verankern, hat gleichzeitig eine normgebende Dimension, wie es sie beispielsweise auch im Gesetz gegen die Züchtigung von Kindern oder im Sexkaufverbot gibt.

Im Fall vom Sexkaufverbot bestimmt der Staat, dass niemand sich freiwillig prostituieren könne. Das ist eine seltsame Auffassung von Freiwilligkeit.


Der bisher beste Artikel zur neuen schwedischen Gesetzgebung:
https://www.novo-argumente.com/artikel/ja_heisst_ja_heisst_nein_zur_unschuldsvermutung
Zitat:
Mit der „Ja heißt ja“-Lösung werden demgegenüber alle Grenzen überschritten. Strafverfahren münden in reine Verdachtsstrafen, die Beweislast wird dem Beschuldigten aufgebürdet, und jede Person, der ein nicht gewaltförmiges sexuelles Verhalten missfallen hat, kann hemmungslos falsch beschuldigen. Interessant, dass nicht nur Polen, sondern nun auch Schweden die EMRK und das Rechtsstaats-Prinzip missachtet.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#2119292) Verfasst am: 22.12.2017, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das wurde weiter oben im Thread schon mal angesprochen, daß der Beschuldigte beweisen soll, daß er nicht schuldig ist. Das widerspricht voll und ganz unserem bisherigen Rechtssystem, das bekanntlich von der Unschuldvermutung ausgeht - ausgehen soll. Folgerichtig müßte ein solches Gesetz prompt in Karlsruhe scheitern.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2119293) Verfasst am: 22.12.2017, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Fast alles andere sind Popanze - und fast ausschließlich diese werden hier diskutiert.


Ja, ich habe einen etwas ungewöhnlichen Bewertungsmassstab, wenn es um die Unterscheidung von Popanzen und strafrechtlichen Verhalten in Beziehungen geht. Ich glaube nämlich, dass die eigentliche Gefahr - speziell in Beziehungen - nicht von den erkennbaren Straftaten ausgeht, sondern vom Popanz.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2119296) Verfasst am: 22.12.2017, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Mit der „Ja heißt ja“-Lösung werden demgegenüber alle Grenzen überschritten.


Das bezieht sich jetzt gar nicht auf den Artikel, aber ich als ich den Satz gelesen habe, ist mir eingefallen, warum ich die "Ja heisst ja"-Lösung für falsch halte.

Das grundsätzliche Problem in einer Missbrauchsbeziehung ist, dass ein Partner die persönlichen Grenzen des anderen nicht respektiert und dementsprechend alle Möglichkeiten nutzt, ständig die persönlichen Grenzen des anderen nieder zu reissen. Vergewaltigungen und psychische Gewalt stellen da meist nur die Spitze des Eisbergs dar. Das Prinzip "Nein heisst nein" dient der Grenzziehung, ein Nein sagt dem anderen "Bis hierher und nicht weiter!". Das ist unmissverständlich und vor allem: Ein "Nein!" kann nicht durch Erpressung oder psychologische Zermürbung 'erarbeitet' werden. Ein "Ja" schon.

Wenn der Missbrauch schon länger anhält, dann muss der Täter oft schon gar nichts mehr aktiv tun, um seinen Willen durchzusetzen. Das Opfer weiss schon, was ihm blüht, wenn es nicht das tut, was der Täter will. Das Opfer weiss z.B. "Wenn ich jetzt nicht mit ihm schlafe, wird er mich tagelang ignorieren. Also stimmt sie zu, obwohl sie gar nicht möchte. Aber wird man ihr glauben, wenn sie später als Grund für die erzwungene Einwilligung angibt "Ich hatte Angst, dass er mir wieder tagelang die kalte Schulter zeigt."
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2119299) Verfasst am: 22.12.2017, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
ergänzend:

http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embassies/Berlin/Aktuelles--Veranstaltungen/Aktuelles/Regierung-prasentiert-Reform-des-Sexualstrafrechts--sys/

Vielleicht könnte man auf dieser Grundlage bleiben.


Ich finde das Gesetz auch auf dieser Grundlage nicht gelungen.

Zitat:
"Die Regeringen präsentiert nun einen Vorschlag für ein Sexualstrafrecht, das das Selbstverständliche festschreibt: Sex muss freiwillig sein. Ist er nicht freiwillig, ist er nicht legal”


Ich finde, hier wird von einem Konzept von Freiwilligkeit ausgegangen, dass der Komplexität von Beziehungen und Liebesbeziehungen nicht gerecht wird. Im Rahmen einer Beziehung kommt es ab und an mal vor, dass jemand etwas tut, was er eigentlich nicht möchte, um einen anderen Menschen zu gefallen, um ihn seine Liebe zu beweisen oder.. Gründe gibt es da viele. Wenn sie sagt "Eigentlich wollte ich ja nie nach Amerika, aber es war sein grosser Traum. Also habe ich mich überreden lassen..." dann würde man wohl nicht als erstes vermuten, dass hier ein Verbrechen begangen wurde. Man kann sich natürlich fragen, ob hier ein Beziehungsproblem vorliegt, das wäre z.B. der Fall, wenn er immer bestimmt, wo es im Urlaub hingeht und ihre Wünsche gar keine Rolle spielen.

Wenn Partner unterschiedliche Interessen und Vorlieben haben, dann geht man bei einer gesunden Partnerschaft davon aus, dass sie gemeinsam eine Lösung dafür finden, dass sie Kompromisse erarbeiten - aber eben nicht, dass sie sich gegenseitig vor den Strafrichter zerren.

Ich sehe keinen Grund, warum die sexuelle Konflikte in einer gesunden Partnerschaft anders geregelt werden sollten. Wenn beide unterschiedliche sexuelle Bedürfnisse haben, dann ist das ein Konflikt, den sie zunächst einmal persönlich lösen müssen. Wenn die Bedürfnisse beider Partner sehr weit auseinander liegen, wird es irgendwann sicher zu einer Situation kommen, in der der eine den anderen Partner zum Sex überreden möchte. Und es wird auch zu Situationen kommen, in denen sich einer überreden lässt, obwohl er eigentlich nicht will. Es ist sogar möglich, dass hier weder Zwang oder andere Formen der Manipulation vorliegen, sondern dass der Partner, der eigentlich gerade keinen Sex möchte, es dennoch tut, weil er selber der Ansicht ist, dass er seinem Partner keine weitere Zurückweisung zumuten kann. Das mag man bewerten, wie man möchte, aber das ist meiner Ansicht nach kein Fall für das Strafrecht.
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vrolijke
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Beitrag(#2119301) Verfasst am: 22.12.2017, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt auch ein bisschen darauf an, wie man Gesetze betrachtet.
Für mich sind Gesetze (die das miteinander regeln) dafür da, im Streitfall zu eine Regelung zu führen.
Wenn man sich intern einigen kann, bedarf es kein Gesetz.
Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2119302) Verfasst am: 22.12.2017, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.


Hier geht es um Vergewaltigungen, also um strafrechtlich relevante Offizialdelikte, nicht um privatrechtliche Streitfälle.
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2119303) Verfasst am: 22.12.2017, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.


Hier geht es um Vergewaltigungen, also um strafrechtlich relevante Offizialdelikte, nicht um privatrechtliche Streitfälle.

Ist das in Schweden so?
Was ein Offizialdelikt ist, und wie das zu handhaben ist, wird soviel ich weiß, nicht überall gleich behandelt.

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.
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Zumsel
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Beitrag(#2119304) Verfasst am: 22.12.2017, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das einzige, was ich an diesen Dingen merkwürdig finde, ist die Aussage weiner Ministerin, man müsse das Ja beweisen können. Diese Aussage halte ich erst mal für wahrscheinlich nicht korrekt (ob in der Aussage selbst oder ihrer Wiedergabe) und würde das am originalen Gesetzestext überprüfen wollen, denn das wäre eine Beweislastumkehr, die es im Rechtsstaat nicht geben kann.


Die Frage ist hier m.E. grundsätzlicher zu stellen, nämlich, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, wer hier überhaupt wo verpflichtet ist, ein "Ja" einzuholen, was also erfüllt sein muss, um als der aktive Part zu gelten. Beim herkömmlichen Vergewaltigungsbegriff ist das ja völlig klar, es ist derjenige, der sich mit Gewalt nimmt, was er will. Aber bei der "unachtsamen Vergewaltigung"? Was, wenn eigentlich beide nicht wollten und der Akt nur eines Missverständnisses wegen stattfand? Sind dann beide Vergewaltiger? So absurd wie das vielleicht klingen mag, ist ein solches Szenario m.E. gar nicht. Und wo beginnt überhaupt die Vergewaltigung? Erst mit der Penetration? Dann wäre schon allein dadurch ausgeschlossen, dass die Frau Täterin sein kann. Ist aber schon das zustimmungslose Küssen oder Berühren intimer Körperstellen der Beginn, dann wären Fälle denkbar, in denen sich die Frau diesbezüglich schuldig macht, weil der Mann die Berührung eigentlich nicht wollte, er dann aber, einmal scharf geworden, doch mitgemacht hat und schließlich ohne Einwilligung zur Penetration ansetzte, was ihr dann wiederrum zu weit ging, ohne das aber ausdrücklich kundgetan hätte. Und das alles ist aus meiner Sicht weder konstruiert, noch sonderlich weit hergeholt. Es zeigt, wie unsinnig die Abkehr vom ausdrücklichen "Nein" als Kriterium ist, ohne praktikable Alternativen zu bennen.


Zuletzt bearbeitet von Zumsel am 22.12.2017, 13:05, insgesamt einmal bearbeitet
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#2119305) Verfasst am: 22.12.2017, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Doch. Sie wird da nur nicht als Beispiel genannt.
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2119307) Verfasst am: 22.12.2017, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.


Hier geht es um Vergewaltigungen, also um strafrechtlich relevante Offizialdelikte, nicht um privatrechtliche Streitfälle.

Ist das in Schweden so?
Was ein Offizialdelikt ist, und wie das zu handhaben ist, wird soviel ich weiß, nicht überall gleich behandelt.

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Selbstverständlich ist Vergewaltigung in Deutschland ein Offizialdelikt.
http://www.beratung-bonn.de/wir_ueber_uns/informationen_zum_thema_vergewaltigung/index.html
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46311
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2119308) Verfasst am: 22.12.2017, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Doch. Sie wird da nur nicht als Beispiel genannt.

Heißt; wird verfolgt ohne Anzeige? Kann ich schlecht glauben.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#2119309) Verfasst am: 22.12.2017, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.


Hier geht es um Vergewaltigungen, also um strafrechtlich relevante Offizialdelikte, nicht um privatrechtliche Streitfälle.

Ist das in Schweden so?
Was ein Offizialdelikt ist, und wie das zu handhaben ist, wird soviel ich weiß, nicht überall gleich behandelt.

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Selbstverständlich ist Vergewaltigung in Deutschland ein Offizialdelikt.
http://www.beratung-bonn.de/wir_ueber_uns/informationen_zum_thema_vergewaltigung/index.html

Sieh mal einer an. In Deutschland ist ein ähnliches Gesetz bereits seit 10.11.2016 in kraft. Cool
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2119310) Verfasst am: 22.12.2017, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Doch. Sie wird da nur nicht als Beispiel genannt.

Heißt; wird verfolgt ohne Anzeige? Kann ich schlecht glauben.


Dein Glauben ist egal.
http://www.beratung-bonn.de/wir_ueber_uns/informationen_zum_thema_vergewaltigung/index.html
Zitat:
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Vergewaltigung ein Offizialdelikt ist, das von staatlicher Seite verfolgt werden muss. Die Anzeige kann also nicht zurückgezogen werden.
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2119311) Verfasst am: 22.12.2017, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn man Gesetze betrachtet, die "im jedem Fall" eingehalten werden müssen, nach dem motto: "Fiat iustitia et pereat mundus", gibt es bei so manche Gesetze Probleme.


Hier geht es um Vergewaltigungen, also um strafrechtlich relevante Offizialdelikte, nicht um privatrechtliche Streitfälle.

Ist das in Schweden so?
Was ein Offizialdelikt ist, und wie das zu handhaben ist, wird soviel ich weiß, nicht überall gleich behandelt.

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Selbstverständlich ist Vergewaltigung in Deutschland ein Offizialdelikt.
http://www.beratung-bonn.de/wir_ueber_uns/informationen_zum_thema_vergewaltigung/index.html

Sieh mal einer an. In Deutschland ist ein ähnliches Gesetz bereits seit 10.11.2016 in kraft. Cool


Nicht ganz.
Zitat:
Nach der Sexualstrafrechtsreform vom Jahr 2016 kommt es für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung nicht mehr darauf an, ob körperliche Gewalt angewendet wurde oder ob eine betroffenen Person sich gewehrt hat. Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeübt wird. Der Grundsatz "Nein heisst Nein" ist damit auch im deutschen Strafrecht verankert.


Da ist nicht: "Nur ein ausdrückliches Ja heißt Ja" verankert.

Aber dessenungeachtet weist die neue deutsche Gesetzgebung Problematisches auf. Erstaunlich, dass darüber nicht mehr diskutiert wurde.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2119312) Verfasst am: 22.12.2017, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Das wurde weiter oben im Thread schon mal angesprochen, daß der Beschuldigte beweisen soll, daß er nicht schuldig ist. Das widerspricht voll und ganz unserem bisherigen Rechtssystem, das bekanntlich von der Unschuldvermutung ausgeht - ausgehen soll. Folgerichtig müßte ein solches Gesetz prompt in Karlsruhe scheitern.

Laut Quelle der schwedischen Botschaft zur hiesigen Falschberichterstattung ist die Umkehr der Beweislast deswegen auch nicht Teil des Gesetzes.
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cortano
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Beitrag(#2119313) Verfasst am: 22.12.2017, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Sieh mal einer an. In Deutschland ist ein ähnliches Gesetz bereits seit 10.11.2016 in kraft. Cool


Ähnlich wozu ?
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2119314) Verfasst am: 22.12.2017, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
"Kriminalitaetsstatisken"......

Werden die nicht auch von den Auslaenderhassern gerne herangezogen um uns ihre Vorurteile als "Realität" zu verkaufen?

Eigentlich nicht. Da die Statistiken ihren Vorurteilen oft nicht entsprechen, werden die nach Bedarf auch als geschönt und gelogen bezeichnet, je nachdem, ob es ihnen in den Kram passt oder nicht. Dann wird auch von denen gerne statt einer Analyse von realen Zahlen "eine offene und ehrliche Analyse der Verhältnisse", wie auch immer das unter Missachtung von Statistiken gehen soll, gefrodert, die dann eher auf einer gefühlten Realität beruht, zT ganz ausdrücklich. Als PI-Leser müsstest du das doch wissen.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2119315) Verfasst am: 22.12.2017, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Der bisher beste Artikel zur neuen schwedischen Gesetzgebung:
https://www.novo-argumente.com/artikel/ja_heisst_ja_heisst_nein_zur_unschuldsvermutung
Zitat:
Mit der „Ja heißt ja“-Lösung werden demgegenüber alle Grenzen überschritten. Strafverfahren münden in reine Verdachtsstrafen, die Beweislast wird dem Beschuldigten aufgebürdet, und jede Person, der ein nicht gewaltförmiges sexuelles Verhalten missfallen hat, kann hemmungslos falsch beschuldigen. Interessant, dass nicht nur Polen, sondern nun auch Schweden die EMRK und das Rechtsstaats-Prinzip missachtet.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
ergänzend:

http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embassies/Berlin/Aktuelles--Veranstaltungen/Aktuelles/Regierung-prasentiert-Reform-des-Sexualstrafrechts--sys/

Vielleicht könnte man auf dieser Grundlage bleiben.

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vrolijke
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Beitrag(#2119316) Verfasst am: 22.12.2017, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

In Deutschland ist Vergewaltigung z.B. kein Offizialdelikt.


Doch. Sie wird da nur nicht als Beispiel genannt.

Heißt; wird verfolgt ohne Anzeige? Kann ich schlecht glauben.


Dein Glauben ist egal.
http://www.beratung-bonn.de/wir_ueber_uns/informationen_zum_thema_vergewaltigung/index.html
Zitat:
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Vergewaltigung ein Offizialdelikt ist, das von staatlicher Seite verfolgt werden muss. Die Anzeige kann also nicht zurückgezogen werden.

"Kann nicht zurückgezogen werden" =/= "wird verfolgt ohne Anzeige".
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