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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#2221956) Verfasst am: 27.08.2020, 11:30 Titel: |
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Marvin hat folgendes geschrieben: | Ja, so eine Grafik kann man gar nicht verstehen so als Normalo.
Eigentlich sollte man dem gemeinen Pöbel verbieten, solche Grafiken sehen zu können, weil die mit ihrem Alltagsverstand eh nur zu den falschen Schlüssen kommen.
Es ist zwingend erforderlich, die richtige Interpretation durch einen Priester der Zeugen Coronas, der dabei vom heiligen Aerosol durchweht weht, vorzunehmen.
1. Glauben Sie nur den Qualitätsmedien.
2. Dass Satz 1 wahr ist, steht in den Qualitätsmedien.
3. Stecken Sie bei anderen Informationsquellen die Finger in beide Ohren und singen laut "Lalala". |
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#2221972) Verfasst am: 27.08.2020, 13:26 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Aktuell wird beispielsweise massiv das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten, sofern es sich um regierungskritische Versammlungen handelt. Während regierungsfreundliche Versammlungen erlaubt sind. Wahnsinn! |
Art 8GG:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Absatz 2 sagt also, dass das Recht beschränkt werden kann. Das stand da schon immer drin, seit 1949. Inwiefern ist es also jetzt eine andere besondere Situation, als vor Corona?
Inwiefern findet also deiner Meinung ein "Rechtsbruch" statt? |
§17 Abs 7 IfSG
Zitat: | (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt. |
§28 Abs 1 Satz 4 - 6 IfSG
Zitat: | Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht
angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
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§32 IfSG
Zitat: | Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden. |
Keine Notverordnung, sondern ein stinknormales Gesetz.
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2221973) Verfasst am: 27.08.2020, 13:27 Titel: |
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1. August-Demo: Polizei korrigiert frühere Teilnehmerzahl nach oben
Zitat: |
Die Polizei hatte in ihrer Verbots-Verfügung für die Demonstration gegen die Corona-Politik die Teilnehmerzahlen der letzten Demonstration deutlich nach oben korrigiert. Mehrfach nennt die Polizei nun die Zahl von 30.000 Demonstranten am 1. August in Berlin, nachdem damals immer von 20.000 die Rede war. Um die Teilnehmerzahlen hatte es Streit gegeben, weil die Demonstranten der Polizei vorwarfen, die Zahl aus politischen Gründen zu niedrig anzusetzen. Die Initiative Querdenken veröffentlichte die aktuelle Verfügung der Polizei jetzt auf ihrer Internetseite.
https://www.welt.de/vermischtes/live206935325/Corona-live-Polizei-korrigiert-Teilnehmerzahl-der-Proteste-in-Berlin.html
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#2221975) Verfasst am: 27.08.2020, 13:30 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | 1. August-Demo: Polizei korrigiert frühere Teilnehmerzahl nach oben
Zitat: |
Die Polizei hatte in ihrer Verbots-Verfügung für die Demonstration gegen die Corona-Politik die Teilnehmerzahlen der letzten Demonstration deutlich nach oben korrigiert. Mehrfach nennt die Polizei nun die Zahl von 30.000 Demonstranten am 1. August in Berlin, nachdem damals immer von 20.000 die Rede war. Um die Teilnehmerzahlen hatte es Streit gegeben, weil die Demonstranten der Polizei vorwarfen, die Zahl aus politischen Gründen zu niedrig anzusetzen. Die Initiative Querdenken veröffentlichte die aktuelle Verfügung der Polizei jetzt auf ihrer Internetseite.
https://www.welt.de/vermischtes/live206935325/Corona-live-Polizei-korrigiert-Teilnehmerzahl-der-Proteste-in-Berlin.html
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hattest du nicht behauptet, da waren 1,5 Millionen?
Lustig auch, wie und auch die welt das wieder einmal verkürzt darstellen.
Polizei schreibt:
Zitat: | An der Versammlung nahmen
letztendlich ca. 30.000 Personen und an dem Aufzug ca. 17.000 Personen teil. |
Und nun?
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#2221976) Verfasst am: 27.08.2020, 13:34 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Aktuell wird beispielsweise massiv das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten, sofern es sich um regierungskritische Versammlungen handelt. Während regierungsfreundliche Versammlungen erlaubt sind. Wahnsinn! |
Art 8GG:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Absatz 2 sagt also, dass das Recht beschränkt werden kann. Das stand da schon immer drin, seit 1949. Inwiefern ist es also jetzt eine andere besondere Situation, als vor Corona?
Inwiefern findet also deiner Meinung ein "Rechtsbruch" statt? |
§17 Abs 7 IfSG
Zitat: | (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt. |
§28 Abs 1 Satz 4 - 6 IfSG
Zitat: | Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht
angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
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§32 IfSG
Zitat: | Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden. |
Keine Notverordnung, sondern ein stinknormales Gesetz. |
Sollte doch für den gesetzeskundigen Freiheitskämpfer Heiner auch zu verstehen sein, oder?
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Tommi registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.06.2020 Beiträge: 188
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(#2221977) Verfasst am: 27.08.2020, 13:38 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Aktuell wird beispielsweise massiv das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten, sofern es sich um regierungskritische Versammlungen handelt. Während regierungsfreundliche Versammlungen erlaubt sind. Wahnsinn! |
Art 8GG:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Absatz 2 sagt also, dass das Recht beschränkt werden kann. Das stand da schon immer drin, seit 1949. Inwiefern ist es also jetzt eine andere besondere Situation, als vor Corona?
Inwiefern findet also deiner Meinung ein "Rechtsbruch" statt? |
§17 Abs 7 IfSG
Zitat: | (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt. |
§28 Abs 1 Satz 4 - 6 IfSG
Zitat: | Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht
angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
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§32 IfSG
Zitat: | Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden. |
Keine Notverordnung, sondern ein stinknormales Gesetz. |
Nicht die Prämisse in § 28 bei der Anwendbarkeit all dieser "Ermächtigungen" vergessen
Zitat: | Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann [...] |
Ganz so einfach, wie sich das einige hier machen wollen, ist es dann doch nicht
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#2221979) Verfasst am: 27.08.2020, 13:48 Titel: |
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Tommi hat folgendes geschrieben: | Ganz so einfach, wie sich das einige hier machen wollen, ist es dann doch nicht |
Wie ist es dann? Ich bitte um eine Erläuterung.
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2221982) Verfasst am: 27.08.2020, 14:28 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | 1. August-Demo: Polizei korrigiert frühere Teilnehmerzahl nach oben
Zitat: |
Die Polizei hatte in ihrer Verbots-Verfügung für die Demonstration gegen die Corona-Politik die Teilnehmerzahlen der letzten Demonstration deutlich nach oben korrigiert. Mehrfach nennt die Polizei nun die Zahl von 30.000 Demonstranten am 1. August in Berlin, nachdem damals immer von 20.000 die Rede war. Um die Teilnehmerzahlen hatte es Streit gegeben, weil die Demonstranten der Polizei vorwarfen, die Zahl aus politischen Gründen zu niedrig anzusetzen. Die Initiative Querdenken veröffentlichte die aktuelle Verfügung der Polizei jetzt auf ihrer Internetseite.
https://www.welt.de/vermischtes/live206935325/Corona-live-Polizei-korrigiert-Teilnehmerzahl-der-Proteste-in-Berlin.html
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hattest du nicht behauptet, da waren 1,5 Millionen?
Lustig auch, wie und auch die welt das wieder einmal verkürzt darstellen.
Polizei schreibt:
Zitat: | An der Versammlung nahmen
letztendlich ca. 30.000 Personen und an dem Aufzug ca. 17.000 Personen teil. |
Und nun? |
Eh, Hauptsache für Heiner ist doch, dass er sich total im Recht fühlen kann, weil die Polizei sich schließlich korrigiert hat. (Letzteres ist zwar kein ungewöhnlicher Vorgang, aber was soll's.)
Dass er selber um ganze Größenordnungen größeren, jeglicher Grundlage entbehrenden Scheiß behauptet hat, ist ihm dabei doch völlig egal.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#2221983) Verfasst am: 27.08.2020, 14:33 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich denke da an eine japanische Frau die von ihrem deutschen Mann mit irgendeinem Rotz angesteckt wurde und sie deshalb auf ihn sauer war. |
Die haben bestimmt irgendwelche ehelichen Ferkeleien veranstaltet. Händchenhalten oder so...
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Tommi registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.06.2020 Beiträge: 188
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(#2221987) Verfasst am: 27.08.2020, 14:59 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Tommi hat folgendes geschrieben: | Ganz so einfach, wie sich das einige hier machen wollen, ist es dann doch nicht |
Wie ist es dann? Ich bitte um eine Erläuterung. |
Du suggerierst, es sei ohne weiteres möglich Grundrechte durch Verordnungen oder untergeordnete Gesetze einzuschränken, indem du nur die "Ermächtigungen" hervorhebst.
Die Voraussetzungen, diese überhaupt anwenden zu können ignorierst du.
Hat übrigens auch Gießen mal gemacht und wurde vom Bundesverfassungsgericht eines besseren belehrt:
Zitat: | Die Corona-Maßnahmen schränken zahlreiche Grundrechte stark ein, so auch die Versammlungsfreiheit. Was, wenn man dagegen demonstrieren will? Das muss grundsätzlich möglich sein, meint das Bundesverfassungsgericht. |
Quelle: Code: | https://www.tagesschau.de/inland/corona-demonstrationsrecht-101.html |
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#2221988) Verfasst am: 27.08.2020, 15:00 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | 1. August-Demo: Polizei korrigiert frühere Teilnehmerzahl nach oben
Zitat: |
Die Polizei hatte in ihrer Verbots-Verfügung für die Demonstration gegen die Corona-Politik die Teilnehmerzahlen der letzten Demonstration deutlich nach oben korrigiert. Mehrfach nennt die Polizei nun die Zahl von 30.000 Demonstranten am 1. August in Berlin, nachdem damals immer von 20.000 die Rede war. Um die Teilnehmerzahlen hatte es Streit gegeben, weil die Demonstranten der Polizei vorwarfen, die Zahl aus politischen Gründen zu niedrig anzusetzen. Die Initiative Querdenken veröffentlichte die aktuelle Verfügung der Polizei jetzt auf ihrer Internetseite.
https://www.welt.de/vermischtes/live206935325/Corona-live-Polizei-korrigiert-Teilnehmerzahl-der-Proteste-in-Berlin.html
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Na bravo, 10.000 Hanseln mehr...
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#2221989) Verfasst am: 27.08.2020, 15:04 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Es ist ganz einfach:
Maske tragen = Symbol: ich gehe mit der Regierung konform
Keine Maske trage = Symbol: ich gehe mit der Regierung nicht konform |
Falsch! Richtig ist Folgendes:
Maske tragen = Symbol: mir ist die Gesundheit meiner Mitmenschen nicht egal
Keine Maske tragen = Symbol: mir ist die Gesundheit meiner Mitmenschen egal |
Demnach war also bisher ziemlich allen die Gesundheit ihrer Mitmenschen egal, denn das tragen einer Maske war bisher in ÖPNV,Ansammlungen, etc etc nicht gegeben.
Wer erkältet ist hätte sich auch früher schon einen Lappen umbinden können, wenn er unter Menschen ging, vor Corona waren die noch lächerlich billig. | Was war lächerlich billig?
sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich denke da an eine japanische Frau die von ihrem deutschen Mann mit irgendeinem Rotz angesteckt wurde und sie deshalb auf ihn sauer war. Etwa 1 Jahr her. In Japan war das Maske tragen schon vor Corona nichts ungewöhnliches mehr. |
Vielleicht setzt es sich hier auch durch... Dank Corona.
So bekommt das ganze noch eine positiven Nebeneffekt.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2222032) Verfasst am: 27.08.2020, 20:06 Titel: |
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Lord Snow hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Die Maske ist ein Symbol.
Wer Maske trägt, signalisiert damit Gehorsam gegenüber der Regierung und ihren Corona-Maßnahmen.
So ist die Maske von der Regierung auch intendiert - als Zeichen dafür, dass die Bürger der Regierung gehorchen. Die medizinischen Gründe spielen dabei keine Rolle. (Drosten hat ja selbst anfangs gesagt, dass Maskentragen keinen großen Nutzen hat.)
Wenn ich als Demonstrant keine Maske trage, hat das eine symbolische Aussagekraft: Ich signalisiere damit Widerspruch gegenüber der Regierung.
|
Na und? Wenn jemand für die Freigabe von Drogen demonstriert, darf man sich auch einfach nicht hinstellen und einen durchziehen oder was reindrücken und dealen genauso wenig!
Wenn ich gegen ein Gesetz demonstriere, hat das Gesetz dennoch Geltung! |
Es geht um die Symbolik.
Stellt dir vor, bei einer Hanf-Demo würde zur Auflage gemacht werden, dass die Demonstranten nur durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen dürfen.
Die Demo würde dann verboten werden mit der Begründung, dass zu erwarten sei, dass die Demonstranten nur nicht durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen würden, weil sie das in der Vergangenheit bereits getan hätten.
Klingt absurd? Ist es auch.
Es entspricht aber genau der Situation mit der Corona-Demo.
Ein Hanf-Demonstrant, der ein durchgestrichenes Hanf-Symbol zeigt (weil er es muss), ist genauso absurd wie ein Corona-Demonstrant, der ein Schild mit dem Slogan „Schluss mit der Maskenpflicht“ in die Höhe hält und dabei eine Maske trägt.
Der Demonstrant würde hier vom Staat zu einem würdelosen Volltrottel gemacht werden.
Das Nichttragen eine Maske ist essentieller symbolischer Bestandteil des Protests gegen die Maskenpflicht; damit ZEIGT ein Demonstrant auf symbolische Weise sein Nichteinverstandensein mit dieser staatlich verordneten Pflicht.
Demonstrieren heißt nämlich genau das: ZEIGEN (lat. demonstrare).
Von demonstrierenden Maskengegnern zu verlangen, dass sie nur mit Maske demonstrieren dürfen, verunmöglich einen solchen Protest (weil die Demonstranten ihr Nichteinverstandensein mit dieser staatlichen Maßnahme nicht mehr zeigen dürfen). Es läuft auf ein grundsätzliches Verbot für jegliche Anti-Masken-Demos hinaus.
Das ist aber mit dem Rechtsstaat nicht mehr vereinbar. In einem demokratischen Rechtsstaat darf gegen jede staatliche Maßnahme demonstriert werden, auch gegen die Maskenpflicht.
Wo gegen bestimmte staatliche Maßnahmen nicht mehr demonstriert werden darf, haben wir es nicht mehr mit einem demokratischem Rechtsstaat zu tun, sondern mit einer beginnenden Diktatur.
Zuletzt bearbeitet von Heiner am 27.08.2020, 20:09, insgesamt einmal bearbeitet |
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#2222035) Verfasst am: 27.08.2020, 20:26 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Lord Snow hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Die Maske ist ein Symbol.
Wer Maske trägt, signalisiert damit Gehorsam gegenüber der Regierung und ihren Corona-Maßnahmen.
So ist die Maske von der Regierung auch intendiert - als Zeichen dafür, dass die Bürger der Regierung gehorchen. Die medizinischen Gründe spielen dabei keine Rolle. (Drosten hat ja selbst anfangs gesagt, dass Maskentragen keinen großen Nutzen hat.)
Wenn ich als Demonstrant keine Maske trage, hat das eine symbolische Aussagekraft: Ich signalisiere damit Widerspruch gegenüber der Regierung.
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Na und? Wenn jemand für die Freigabe von Drogen demonstriert, darf man sich auch einfach nicht hinstellen und einen durchziehen oder was reindrücken und dealen genauso wenig!
Wenn ich gegen ein Gesetz demonstriere, hat das Gesetz dennoch Geltung! |
Es geht um die Symbolik.
Stellt dir vor, bei einer Hanf-Demo würde zur Auflage gemacht werden, dass die Demonstranten nur durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen dürfen.
Die Demo würde dann verboten werden mit der Begründung, dass zu erwarten sei, dass die Demonstranten nur nicht durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen würden, weil sie das in der Vergangenheit bereits getan hätten.
Klingt absurd? Ist es auch. |
Dein Gelaber ist an dieser Stelle schlicht absurd, dein (höflich formuliert) unsinniger Vergleich trifft gar nicht zu. Dann hätte die Auflage seitens der Versammlungsbehörde unter anderem lauten müssen, tragt durchgestrichene Aufschriften mit "Maske ab" oder Ähnliches. Das ist nicht der Fall.
Zitat: | Es entspricht aber genau der Situation mit der Corona-Demo. |
Nein!
Zitat: |
Ein Hanf-Demonstrant, der ein durchgestrichenes Hanf-Symbol zeigt (weil er es muss), ist genauso absurd wie ein Corona-Demonstrant, der ein Schild mit dem Slogan „Schluss mit der Maskenpflicht“ in die Höhe hält und dabei eine Maske trägt.
Der Demonstrant würde hier vom Staat zu einem würdelosen Volltrottel gemacht werden.
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Natürlich macht ihr euch allesamt zu Volltrotteln, allerdings nicht aus deinen Gründen, aber das ist ja nicht das Problem des Staates, sondern Eueres.
Zitat: |
Das Nichttragen eine Maske ist essentieller symbolischer Bestandteil des Protests gegen die Maskenpflicht; damit ZEIGT ein Demonstrant auf symbolische Weise sein Nichteinverstandensein mit dieser staatlich verordneten Pflicht | .
Dann hättet ihr Kasperle ganz einfach einen entsprechend gebührenden Abstand eingehalten, so dass Masken nicht notwendig sind. Das ging meines Wissens auf den kleineren Demos anderswo in Deutschland auch...
Ansonsten, Maske auf, ganz einfach und nein das ist nach wie vor nicht unzumutbar. Einem Hanf- oder sonstigen Drogenbefürworter kann sich Verstöße, wie oben schon gesagt, auch nicht einfach auf einer dafür angemeldeten Demo rausnehmen...
Das ist simple Logik. Dieses Symbolik-Geschwätz lenkt von dieser Tatsache nicht ab.
Hättet ihr euch mal nicht so aufgeblasen und kleinere Süppchen gekocht, meinetwegen mehrere Veranstaltungsorte in Berlin, synchron in Live-Schaltung untereinander auf dafür geeigneten Plätzen, hätte das wie bei den anderen Veranstaltungen wohl mehr oder weniger reibungslos geklappt...
Aber NEIN, ihr wolltet ja einen FETTEN Aufmarsch, der dann medial auch noch so lanciert wurde, als wärt ihr irgendeine relevante Mehrheit, die jetzt hier einfach mal die Demokratie hinwegfegen kann um eure durch NICHTS belegte Sicht durchdrücken zu können...
Zitat: | Wo gegen bestimmte staatliche Maßnahmen nicht mehr demonstriert werden darf, haben wir es nicht mehr mit einem demokratischem Rechtsstaat zu tun, sondern mit einer beginnenden Diktatur. |
Natürlich darf gegen diese Maßnahmen demonstriert werden, lüg doch nicht rum, das macht ihr doch schon die ganzen Monate (im Prinzip beides, wenn ich recht überlege). Deine unsinnigen Einwände ändern daran nichts. Dass diese Demo untersagt wurde ist eure eigene Schuld...
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#2222037) Verfasst am: 27.08.2020, 20:42 Titel: |
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Das mit den Hanfsymbolen ist ein offensichtlich irreführender Vergleich. Ein korrekter Vergleich wäre, auf einer Legalisierungsdemo "symbolisch" tatsächliches Weed zu rauchen. Das ist natürlich verboten und niemand sieht dieses Verbot als falsch an. Man darf kein bestehendes Gesetz übertreten, nur weil man gerade dagegen demonstriert. Punkt.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2222038) Verfasst am: 27.08.2020, 20:43 Titel: |
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Zitat: |
Herr Geisel, ihre Versammlungsbehörde hat die Corona-Proteste am Wochenende verboten, weil Verstöße gegen den Infektionsschutz absehbar waren. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht demnach über dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?
Die Versammlungsbehörde musste die schwierige Abwägung treffen zwischen Artikel 2 und 8 des Grundgesetzes: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit. Es wurde entschieden, dass Artikel 2 im aktuellen Verbotsfall überwiegt. Die geplante Versammlung hätte in nicht hinnehmbarer Weise in den Schutzbereich des Artikels 2 eingegriffen. Diese Entscheidung teile ich.
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Was für ein Honk.
Um diese Argumentation zu fundieren, müsste er erst mal darlegen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch das Nichtragen von Masken wissenschaftlich einhelliger Konsens ist.
Ist es aber nicht!
Es genügt auf andere Länder zu verweisen, die keine Maskenpflicht haben, gestützt auf die Tatsache, dass ein medizinischer Nutzen durch das Tragen von Masken wissenschaftlich nicht beweisbar ist.
Um es mit den Worten der niederländischen Gesundheitsministerin Tamara van Ark zum Thema Maskenpflicht zu sagen:
„Aus medizinischer Sicht gibt es keinerlei Beweis für den medizinischen Nutzen, eine Gesichtsmaske zu tragen. Daher haben wir uns entschieden, auf nationaler Ebene keine Maskenpflicht einzuführen.“
https://www.welt.de/politik/ausland/plus212766705/Corona-Pandemie-Keine-Maskenpflicht-Der-Sonderweg-der-Niederlande.html
Der angebliche gesundheitliche Nutzen von Masken bzw. Schaden durch Nichttragen von Masken ist also keinesfalls Common sense, wie uns der Geisel weismachen will, sondern das ist lediglich seine Meinung.
Damit ist er aber argumentativ am Ende.
Zuletzt bearbeitet von Heiner am 27.08.2020, 21:16, insgesamt einmal bearbeitet |
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#2222040) Verfasst am: 27.08.2020, 20:49 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Um diese Argumentation zu fundieren, müsste er erst mal darlegen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch das Nichtragen von Masken wissenschaftlich einhelliger Konsens ist.
Ist es aber nicht!
Es genügt auf andere Länder zu verweisen, die keine Maskenpflicht haben |
Nein, das genügt nicht. Verwundert mich aber kein Bisschen, dass du weder weißt, was das Wort "wissenschaftlicher Konsens" bedeutet, noch wie ein solcher zustande kommt.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#2222042) Verfasst am: 27.08.2020, 20:53 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das ist natürlich verboten und niemand sieht dieses Verbot als falsch an. |
Niemand? Doch, in diesem kleinen gallischen Dorf .... und germanischen Städten, und ...
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#2222043) Verfasst am: 27.08.2020, 20:58 Titel: |
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Lord Snow hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Wo gegen bestimmte staatliche Maßnahmen nicht mehr demonstriert werden darf, haben wir es nicht mehr mit einem demokratischem Rechtsstaat zu tun, sondern mit einer beginnenden Diktatur. |
Natürlich darf gegen diese Maßnahmen demonstriert werden, lüg doch nicht rum, das macht ihr doch schon die ganzen Monate (im Prinzip beides, wenn ich recht überlege). Deine unsinnigen Einwände ändern daran nichts. Dass diese Demo untersagt wurde ist eure eigene Schuld... |
Die Behauptung Heiners die Demo wäre wegen des Themas verboten kann man tatsächlich nur als Lüge bezeichnen.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#2222044) Verfasst am: 27.08.2020, 21:02 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: |
Stellt dir vor, bei einer Hanf-Demo würde zur Auflage gemacht werden, dass die Demonstranten nur durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen dürfen.
Die Demo würde dann verboten werden mit der Begründung, dass zu erwarten sei, dass die Demonstranten nur nicht durchgestrichene Hanf-Symbole zeigen würden, weil sie das in der Vergangenheit bereits getan hätten.
Klingt absurd? Ist es auch.
Es entspricht aber genau der Situation mit der Corona-Demo. |
Wie wäre es mit folgendem Vergleich:
Eine Gruppe Nudisten meldet eine Demonstration an. Für ihre freie Persönlichkeitsentfaltung Art.2GG möchten sie das Recht durchsetzen, immer und überall nackt herum laufen zu dürfen.
Was würdest du dazu sagen?
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2222046) Verfasst am: 27.08.2020, 21:08 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das mit den Hanfsymbolen ist ein offensichtlich irreführender Vergleich. Ein korrekter Vergleich wäre, auf einer Legalisierungsdemo "symbolisch" tatsächliches Weed zu rauchen. Das ist natürlich verboten und niemand sieht dieses Verbot als falsch an. Man darf kein bestehendes Gesetz übertreten, nur weil man gerade dagegen demonstriert. Punkt. |
Das Rauchen von Weed ist kein Symbol. Das ist einfach eine Handlung.
Ich kann auch einen anderen Vergleich nehmen.
Nehmen wir das Burka-Verbot, das z. B. in Österreich durchgesetzt wurde.
Natürlich gab es auch Menschen, die gegen das Burka-Verbot demonstrierten. Wie nicht anders zu erwarten, gab es Demonstranten, die bewusst verhüllt oder maskiert waren, um ihren Protest gegen das Gesetz kundzutun.
https://www.profil.at/oesterreich/burka-verbot-demonstration-verhuellungsverbot-wien-8344206
Es wäre nun vollkommen aberwitzig gewesen, wenn die Ani-Verhüllungsverbot-Demo verboten worden wäre mit der Begründung, dass zu erwarten sei, dass auf einer Demo gegen das Verhüllungsverbot verhüllte Teilnehmer sind.
Nach genau diesem argumentativen Muster wird aber beim Verbot der Corona-Demo verfahren.
Dass auf einer Demo gegen Corona-Maßnahmen Menschen zu erwarten sind, die aus Protest keine Masken tragen, soll eine Begründung dafür liefern, die Demo im Vorhinein zu verbieten.
Das ist absurd und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht mehr vereinbar!
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narr workingglass

Anmeldungsdatum: 02.01.2009 Beiträge: 3884
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(#2222050) Verfasst am: 27.08.2020, 21:30 Titel: |
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Tamara van Ark hat "Economische Studies" bis zum "propedeuse" (vergleichbar mit einem Vordiplom) und dann "Bestuurskunde" (Öffentliche Verwaltung).
Das heißt, die Frau hat keine Ahnung was aus "medizinischer Nutzen" ist oder nicht. Sie hat nur die Meinung von Jaap van Dissel (Viruloge), dem Berater der niederländischen Regierung, übernommen.
Der vertritt diese Meinung nicht, weil er denkt, dass Masken nichts bringen (inzwischen ist er schon am relativieren) sondern er glaubt, dass Masken Leute dazu verleiten die Abstandsregel von mind. 1.50m nicht einzuhalten. Er war der Meinung, die Masken würden nicht genug beitragen.
Diese Meinung basierte er auf der Äußerung eines Norwegischen Kollegen der seit Ende Juli seine Ansicht revidiert hat und inzwischen öffentlich erklärt hat, dass seine Untersuchungen zum Thema überholt sind.
"In hun rapport zeggen de Noren dat mondkapjes vooral aan te raden zijn als het moeilijk is om afstand te houden. Maar nieuwe inzichten laten zien dat het wel degelijk goed is om vaker mondkapjes te dragen, vertelt Iversen. “Recent onderzoek wees uit dat er een grotere groep mensen is die wel drager van corona zijn, maar geen symptomen hebben.” Iversen ging uit van 20 procent, maar die groep blijkt het dubbele. Na de zomer komt hij dan ook met een update van zijn onderzoek.”
"In ihrem Bericht sagen die Norweger, dass Mundmasken besonders ratsam sind, wenn es schwierig ist, Abstand zu halten. Neue Erkenntnisse zeigen jedoch, dass es in der Tat gut ist, Mundmasken häufiger zu tragen, sagt Iversen." Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass dies der Fall ist Es gibt eine größere Gruppe von Menschen, die Träger von Korona sind, aber keine Symptome haben. “ Iversen ging von 20 Prozent aus, aber diese Gruppe ist doppelt so groß. Nach dem Sommer wird er auch ein Update seiner Forschung veröffentlichen. " (google uebersetzung) (https://www.stichting-jas.nl/2020/07/rivmer-jaap-van-dissel-staat-voor-paal.html)
Die Heiners dieser Welt verstehen leider Wissenschaft nicht und glauben ein Link (veraltet) mit einer Meinung von irgendeinem Minister würde reichen. Traurig, solche Lügner.
Zuletzt bearbeitet von narr am 27.08.2020, 21:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#2222051) Verfasst am: 27.08.2020, 21:31 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das ist natürlich verboten und niemand sieht dieses Verbot als falsch an. |
Niemand? Doch, in diesem kleinen gallischen Dorf .... und germanischen Städten, und ... |
Also du willst allen Ernstes nicht nur dafür argumentieren, dass man nur eine Demo gegen ein Gesetz anmelden muss, um für die Dauer der Demo das Gesetz außer Kraft zu setzen, sondern mir auch gleich noch erzählen, dass eine nennenswerte Anzahl von Deutschen für einen solchen Unsinn wäre. Alles klar, dann melde ich demnächst eine Demo gegen das Verbot an, sehr gut die Fresse zu polieren, und lasse diese Demo an deiner Wohnung vorbeiziehen. Wäre das für dich genehm? Kleiner Tipp: Wenn du jetzt Nein sagst, bist du ganz klar für Diktatur!!!
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#2222052) Verfasst am: 27.08.2020, 21:32 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das mit den Hanfsymbolen ist ein offensichtlich irreführender Vergleich. Ein korrekter Vergleich wäre, auf einer Legalisierungsdemo "symbolisch" tatsächliches Weed zu rauchen. Das ist natürlich verboten und niemand sieht dieses Verbot als falsch an. Man darf kein bestehendes Gesetz übertreten, nur weil man gerade dagegen demonstriert. Punkt. |
Das Rauchen von Weed ist kein Symbol. Das ist einfach eine Handlung. |
Bitte?? Natürlich ist das Rauchen von Weed als Protest ein Symbol. Was denn bitte sonst?? Für eine ganze Generation war es sogar ein Symbol des Protests gegen alles Mögliche, u.A. gegen den Vietnamkrieg.
Kurz gesagt: Was ein Symbol ist und was nicht, hast nicht du zu entscheiden.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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narr workingglass

Anmeldungsdatum: 02.01.2009 Beiträge: 3884
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(#2222053) Verfasst am: 27.08.2020, 21:39 Titel: |
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Es könnten doch alle mit Maske demonstrieren und ein Schild mit einer durchgestrichenen Maske tragen, wird sie keiner hindern
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Marvin deterministischer deprimierter Automat
Anmeldungsdatum: 17.04.2004 Beiträge: 234
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(#2222054) Verfasst am: 27.08.2020, 22:24 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Also du willst allen Ernstes nicht nur dafür argumentieren, dass man nur eine Demo gegen ein Gesetz anmelden muss, um für die Dauer der Demo das Gesetz außer Kraft zu setzen,[...] |
Nun handelt es sich im vorliegenden Fall aber nicht um ein Gesetz sondern eine Verordnung. Es geht also auch nicht um Straftaten sondern um Ordnungswidrigkeiten.
_________________ Aberglaube bringt Unglück
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#2222055) Verfasst am: 27.08.2020, 22:28 Titel: |
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Marvin hat folgendes geschrieben: | Nun handelt es sich im vorliegenden Fall aber nicht um ein Gesetz sondern eine Verordnung. Es geht also auch nicht um Straftaten sondern um Ordnungswidrigkeiten. |
Das spielt für meinen Punkt... welche Rolle? Oder klugscheißt du nur um des Klugscheißens willen?
Ich hab' übrigens auch das Weedbeispiel nicht gewählt. Und ein gemaltes Hanfblatt als Symbol verstößt noch nicht mal gegen eine Verordnung.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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