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Höhere Motive

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#245740) Verfasst am: 17.01.2005, 23:14    Titel: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?
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Falameezar
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#245745) Verfasst am: 17.01.2005, 23:18    Titel: Re: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?


Im Krieg ist Mord erlaubt, das sind höhere Beweggründe. Böse
_________________
Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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frajo
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#245803) Verfasst am: 18.01.2005, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

im frieden wird putative notwehr nicht geahndet.

höhere gründe werden besonders gerne höheren chargen zugebilligt.
RAF: niedere motive
NATO: höhere beweggründe

schwarzfahrerei: niedere motive
betrieb vor die wand fahren, 1000 arbeitslose: höhere beweggründe
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#245805) Verfasst am: 18.01.2005, 01:12    Titel: Re: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?


In dem Falle ist es kein Mord :

BGB § 227/ StGB §32 Notwehr
1. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
2. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Schlimmstenfalls gilt das :

StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Was aber unter " höhere Beweggründe" einzuordnen wäre, wenn man es so sehen möchte, dann wären das z.B. Taten, die von §33 nicht mehr abgedeckt sind.
Also, z.b. der "klassische Fall" der Ehefrau, die Jahre lang von ihrem Mann mißhandelt, gequält und weiß der Geier was wurde, und die sich irgendwann nicht mehr zu helfen weiß, und ihm den Schädel einschlägt. Das ist definitiv keine Notwehr mehr und wird min. als Totschlag bewertet, dennoch würden die Umstände das Strafmaß positiv beeinflussen (genauso, wie es niedere Beweggründe, wie Habgier o.ä. sich negativ auswirken, bis hin zur Sicherheitsverwahrung)
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#245836) Verfasst am: 18.01.2005, 09:38    Titel: Re: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?


ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.

Mord im Affekt aus Eifersucht = normal

geplanter Mord aus Gier = niedrig
_________________
Storm by Tim Minchin
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#245838) Verfasst am: 18.01.2005, 09:44    Titel: Re: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?


ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.

Mord im Affekt aus Eifersucht = normal

geplanter Mord aus Gier = niedrig

Ich bin ganz und gar nicht der Meinung, daß Eifersucht (=irrige Annahme, Besitzansprüche auf einen Menschen zu haben) normal ist, sondern vielmehr auch zu den niederen Beweggründen zu zählen ist.
Der Affekt ist es, der die Beweggründe abmildert, denn "im Affekt" besagt ja, daß es eine Handlung ohne vorangehende Überlegung war und somit die Motive eher in den Hintergrund treten.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#245840) Verfasst am: 18.01.2005, 09:48    Titel: Re: Höhere Motive Antworten mit Zitat

Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?


ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.

Mord im Affekt aus Eifersucht = normal

geplanter Mord aus Gier = niedrig

Ich bin ganz und gar nicht der Meinung, daß Eifersucht (=irrige Annahme, Besitzansprüche auf einen Menschen zu haben) normal ist, sondern vielmehr auch zu den niederen Beweggründen zu zählen ist.
Der Affekt ist es, der die Beweggründe abmildert, denn "im Affekt" besagt ja, daß es eine Handlung ohne vorangehende Überlegung war und somit die Motive eher in den Hintergrund treten.


Am Kopf kratzen äää stimmt (bin gerade erst aufgestanden Verlegen Mr. Green )
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