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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#245740) Verfasst am: 17.01.2005, 23:14 Titel: Höhere Motive |
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Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung?
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Falameezar registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen
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(#245745) Verfasst am: 17.01.2005, 23:18 Titel: Re: Höhere Motive |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung? |
Im Krieg ist Mord erlaubt, das sind höhere Beweggründe.
_________________ Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#245803) Verfasst am: 18.01.2005, 01:00 Titel: |
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im frieden wird putative notwehr nicht geahndet.
höhere gründe werden besonders gerne höheren chargen zugebilligt.
RAF: niedere motive
NATO: höhere beweggründe
schwarzfahrerei: niedere motive
betrieb vor die wand fahren, 1000 arbeitslose: höhere beweggründe
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#245805) Verfasst am: 18.01.2005, 01:12 Titel: Re: Höhere Motive |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung? |
In dem Falle ist es kein Mord :
BGB § 227/ StGB §32 Notwehr
1. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
2. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Schlimmstenfalls gilt das :
StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Was aber unter " höhere Beweggründe" einzuordnen wäre, wenn man es so sehen möchte, dann wären das z.B. Taten, die von §33 nicht mehr abgedeckt sind.
Also, z.b. der "klassische Fall" der Ehefrau, die Jahre lang von ihrem Mann mißhandelt, gequält und weiß der Geier was wurde, und die sich irgendwann nicht mehr zu helfen weiß, und ihm den Schädel einschlägt. Das ist definitiv keine Notwehr mehr und wird min. als Totschlag bewertet, dennoch würden die Umstände das Strafmaß positiv beeinflussen (genauso, wie es niedere Beweggründe, wie Habgier o.ä. sich negativ auswirken, bis hin zur Sicherheitsverwahrung)
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#245836) Verfasst am: 18.01.2005, 09:38 Titel: Re: Höhere Motive |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung? |
ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.
Mord im Affekt aus Eifersucht = normal
geplanter Mord aus Gier = niedrig
_________________ Storm by Tim Minchin
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#245838) Verfasst am: 18.01.2005, 09:44 Titel: Re: Höhere Motive |
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Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben: | Nergal hat folgendes geschrieben: | Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung? |
ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.
Mord im Affekt aus Eifersucht = normal
geplanter Mord aus Gier = niedrig |
Ich bin ganz und gar nicht der Meinung, daß Eifersucht (=irrige Annahme, Besitzansprüche auf einen Menschen zu haben) normal ist, sondern vielmehr auch zu den niederen Beweggründen zu zählen ist.
Der Affekt ist es, der die Beweggründe abmildert, denn "im Affekt" besagt ja, daß es eine Handlung ohne vorangehende Überlegung war und somit die Motive eher in den Hintergrund treten.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#245840) Verfasst am: 18.01.2005, 09:48 Titel: Re: Höhere Motive |
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Peter Raulfs hat folgendes geschrieben: | Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben: | Nergal hat folgendes geschrieben: | Vor Gericht heißt es bei irgendwelchen Mordtaten ja immer aus niederen Beweggründen.
Was wären höhere Beweggründe?
Selbstverteidigung? |
ich würde unterscheiden zwischen normalen und niederen Beweggründen: z.B.
Mord im Affekt aus Eifersucht = normal
geplanter Mord aus Gier = niedrig |
Ich bin ganz und gar nicht der Meinung, daß Eifersucht (=irrige Annahme, Besitzansprüche auf einen Menschen zu haben) normal ist, sondern vielmehr auch zu den niederen Beweggründen zu zählen ist.
Der Affekt ist es, der die Beweggründe abmildert, denn "im Affekt" besagt ja, daß es eine Handlung ohne vorangehende Überlegung war und somit die Motive eher in den Hintergrund treten. |
äää stimmt (bin gerade erst aufgestanden )
_________________ Storm by Tim Minchin
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