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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#258913) Verfasst am: 09.02.2005, 12:37 Titel: Ist das schon Holocaustverleugnung? |
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Zitat: | § 130 Absatz 3 StGB:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 (=Völkermord) bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. |
http://wallfahrtsort-medjugorje.de/Historik.htm
Auf dieser Seite hier wird der Völkermord der Ustaschen vollkommen unter den Tisch gekehrt.
Also hab ich ins Gästebuch
http://www.gb.felice.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=44256
etwas über die kroatischen Massaker geschrieben.
Wenn man das jetzt löscht ist das dann Holocausverleugnung? Gelten für Gästebücher andere Regeln?
Oder war der Völkermord an den Serben kein Völkermrod unter NS-Herrschaft?
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#258916) Verfasst am: 09.02.2005, 13:01 Titel: |
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nicht erwähnen = leugnen ?
_________________ Storm by Tim Minchin
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#258918) Verfasst am: 09.02.2005, 13:05 Titel: Re: Ist das schon Holocaustverleugnung? |
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narziss hat folgendes geschrieben: |
Wenn man das jetzt löscht ist das dann Holocausverleugnung?
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Wenn ich einen Aufsatz über Auschwitz schreibe, und Du den wegwirfst, ist das dann Holocaustverleugnung?
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#258934) Verfasst am: 09.02.2005, 13:33 Titel: |
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Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben: | nicht erwähnen = leugnen ? | Darum ging es mir ja nicht. Ich frage mich ob sie wohl meinen Eintrag löschen würden und wie das wohl rechtlich aussehe.
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defensor_fidei Gast
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(#258936) Verfasst am: 09.02.2005, 13:37 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben: | nicht erwähnen = leugnen ? | Darum ging es mir ja nicht. Ich frage mich ob sie wohl meinen Eintrag löschen würden und wie das wohl rechtlich aussehe. |
Bei den vielen Rechtsbedenken, die du auch schon mal in anderen Zusammenhängen kundgetan hast, wäre es ratsam für dich, eine Rechtsberatung-Versicherung mit dazugehörigem Rechtsschutz abzuschließen.
Juristen, die dir eine Rechtsberatung hier in diesem "Forum" geben könnten, gibt es offensichtlich nicht.
Versuche es doch einmal in einem Rechtsforum.
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#258942) Verfasst am: 09.02.2005, 13:47 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben: | nicht erwähnen = leugnen ? | Darum ging es mir ja nicht. Ich frage mich ob sie wohl meinen Eintrag löschen würden und wie das wohl rechtlich aussehe. |
ich wollte nur darauf hinaus das leugen sozusagen eine aktive Tat ist (so ein geschwurbel kommt raus wenn ich längere sätze schreib ) Heretics Vergleich ist IMO ganz gut
_________________ Storm by Tim Minchin
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#259142) Verfasst am: 09.02.2005, 20:20 Titel: Re: Ist das schon Holocaustverleugnung? |
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Da werden Fakten unterschlagen und andere Greultaten um so stärker hervorgehoben.
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Hel registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.11.2003 Beiträge: 375
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(#259266) Verfasst am: 09.02.2005, 22:40 Titel: Re: Ist das schon Holocaustverleugnung? |
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milhous hat folgendes geschrieben: |
Da werden Fakten unterschlagen und andere Greultaten um so stärker hervorgehoben. |
Richtig, das ist aber noch keine Leugnung, Billigung oder Verharmlosung, sondern einfach nur einseitige Berichterstattung. Und die ist nicht strafbar. Strafbar wäre wenn sie SCHREIBEN würden, dieser Völkermord hat nicht stattgefunden, war nicht so schlimm oder gar o.k. Nicht erwähnen darf man aber was immer man will!
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#259276) Verfasst am: 09.02.2005, 23:00 Titel: |
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Dass das Verschweigen noch kein Verbrechen ist ist klar. Sonst könnte man ja jeden DEutschen verknacken, weil er nicht nonstop über Auschwitz palavert.
Ich fragte doch ob es Vereleugnung ist wenn ein Admin solche Kommentare löscht.
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Ihno Interlektuäler
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 368
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(#259278) Verfasst am: 09.02.2005, 23:03 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Dass das Verschweigen noch kein Verbrechen ist ist klar. Sonst könnte man ja jeden DEutschen verknacken, weil er nicht nonstop über Auschwitz palavert.
Ich fragte doch ob es Vereleugnung ist wenn ein Admin solche Kommentare löscht. |
Naja, du fällst mit deinem "nörgeligen" Beitrag zwischen den gutlaunigen Kaplanen in diesem Gästebuch auch etwas auf.
_________________ "In der Welt der Wissenschaft ist alles perfekt!" (Dexter, Dexters Labor)
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Hel registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.11.2003 Beiträge: 375
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(#259281) Verfasst am: 09.02.2005, 23:11 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Dass das Verschweigen noch kein Verbrechen ist ist klar. Sonst könnte man ja jeden DEutschen verknacken, weil er nicht nonstop über Auschwitz palavert.
Ich fragte doch ob es Vereleugnung ist wenn ein Admin solche Kommentare löscht. |
Nein, denn er darf in seinem Gästebuch löschen was immer er will. Auch das ist keine Verleugnung etc. Das macht keinen sonderlich objektiven Eindruck, aber strafbar ist es sicherlich nicht. Wie gesagt, man muß schon "aktiv" werden und selbst Behauptungen aufstellen, das bloße löschen unliebsamer Beiträge oder Verschweigen von Fakten ist in so einem Fall juristisch kein Thema
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#259298) Verfasst am: 09.02.2005, 23:22 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Ich fragte doch ob es Vereleugnung ist wenn ein Admin solche Kommentare löscht. |
Woher denn?
"Verleugnen" (in diesem Zusammenhang) bedeutet doch, daß man wieder besseren Wissens behauptet, daß ein (spezieller) Völkermord nicht stattgefunden habe.
Das wäre aber nicht der Fall, da durch eine Löschung von Beiträgen keine explizite Behauptung aufgestellt wird. Selbst wenn eine Forumsregel es untersagen sollte, den Völkermord zu thematisieren und der Beitrag explizit deshalb gelöscht wird, bedeutet daß nicht das der Völkermord nicht stattgefunden haben soll.
Selbst wenn irgendwo steht, daß der Beitrag gelöscht worden ist, weil der darin genannte Völkermord nie stattgefunden haben soll, stellt vielleicht die Erklärung aber nicht die Löschung eine Verleumdung von Tatsachen dar.
Rasmus.
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