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Dominik ...
Anmeldungsdatum: 16.10.2004 Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland
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(#308562) Verfasst am: 26.06.2005, 00:41 Titel: Juristische Beratung/Hilfe! |
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Hab ein Problem und würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann:
Habe vor ca. 1 Jahr in einem Fitnesscenter einen ein-Jahresvertrag unterschrieben. Mir wurde gesagt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen sei dieser Vertrag kündbar. Ich habe nach ca. 12 Tagen schriftlich gekündigt, aber von der Kündigung weder eine Kopie noch eine Bestätigung erhalten. Statt dessen bin ich zu einem preiswerteren Fitnesscenter gewechselt.
Nach 6 Monaten kam eine Forderung über 350 Euro, die gesamten Kosten für ein halbes Jahr. Ich habe schriftlich geantwortet und mich geweigert diese Forderung anzuerkennen. Heute bekomme ich ein Schreiben vom Inkassounternehmen mit einer Forderung über 1024 Euro.
Muss ich jetzt zu nem Anwalt gehen? Bin nicht Rechtschutzversichert.
Ach ja. Und mein Handy wurde heute auch noch geklaut. Am Dienstag meine Oma beerdigt, und vor 2 Wochen habe ich im Job einen bösen Karriereknick erfahren, weil ich ein Fenster des Chemiesaales offen gelassen habe (schriftlich ABmahnung) und in der Lehrprobe dann auch noch ne 5 kassiert hab. Wo ist Amnesty, wen man sie wirklich braucht?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#308572) Verfasst am: 26.06.2005, 00:56 Titel: |
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Wer Ansprüche geltend macht, muss deren Grundlage nachweisen. Wer sie zurückweist, muss das Gegenteil nachweisen. Dein Vertragspartner kann wohl beweisen, dass Du einen Vertrag mit ihm unterschrieben hast. Du kannst offenbar nicht beweisen, dass Du ihn gekündigt hast oder von ihm zurückgetreten bist. Teurer Spaß. Allerdings scheinen 2 x 350 nicht 1 024 zu sein. Da müssten schon enorme Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren draufgeschlagen sein. Bei Einschaltung eines Anwalts solltest Du bedenken: Der verlangt auch Geld.
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Dominik ...
Anmeldungsdatum: 16.10.2004 Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland
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(#308586) Verfasst am: 26.06.2005, 01:22 Titel: |
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Steht da nicht Aussage gegen Aussage?
Ich behaupte ordnungsgemäs gekündigt zu haben,
sie behaupten die Kündigung nicht bekommen zu haben.
Wäre ich verpflichtet eine Kopie 6 Monate aufzuheben?
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#308624) Verfasst am: 26.06.2005, 02:06 Titel: |
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Tja, das habe ich schon bei der GEZ gelernt, dass ich solche Kündigungen grundsätzlich nur noch per Einschreiben schicke.
Die scheinen dort 'ganz besonders unzuverlässige Postboten' zu haben ...
Aber ich fürchte so wie sich das darstellt hast du schlechte Karten. Wie Raphael schon sagte: Die können den Vertrag vorweisen, du aber nicht die Tatsache, den gekündigt zu haben ...
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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pyrrhon registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 8770
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(#308657) Verfasst am: 26.06.2005, 07:36 Titel: |
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In Österreich gibt es eine kostenlose Rechtsberatung, es gibt sogar mehrer Möglichkeiten:
- kostenlose Rechtsberatung der Arbeiterkammer
- Amtstage beim Gericht
- das Erstgespräch beim Anwalt ist kostenlos
Ich weiß nicht, wie das bei euch in Deutschland ist, vielleicht gibt es bei euch auch etwas Ähnliches.
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Markus Polygamer, polymorph perverser Psychopath
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 1320
Wohnort: Südhessen
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(#308667) Verfasst am: 26.06.2005, 09:35 Titel: |
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Eine Rechtsberatung dürfen nur Anwälte durchführen.
Du solltest also einen aufsuchen.
Oder geh mal zu den Verbraucherschützern, die können Dir da zumindest auch einen Rat geben.
_________________ Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!"
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#308674) Verfasst am: 26.06.2005, 10:29 Titel: |
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Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#308695) Verfasst am: 26.06.2005, 11:23 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Allerdings scheinen 2 x 350 nicht 1 024 zu sein. Da müssten schon enorme Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren draufgeschlagen sein. |
Das ist bei Inkasso normal... Wenn es erstmal soweit ist, wird's wesentlich teurer.
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Dominik ...
Anmeldungsdatum: 16.10.2004 Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland
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(#308755) Verfasst am: 26.06.2005, 13:31 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief? |
Genaugenommen war der Vertrag durch mein Schreiben nicht gekündigt worden sondern widerrufen. So wie ich mich erinnere hat der Vertrag nur besagt, dass ein Kündigen schriftlich zu erfolgen hat und dabei Fristen zu wahren sind. Mehr nicht
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#308758) Verfasst am: 26.06.2005, 13:43 Titel: |
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Dominik hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief? |
Genaugenommen war der Vertrag durch mein Schreiben nicht gekündigt worden sondern widerrufen. So wie ich mich erinnere hat der Vertrag nur besagt, dass ein Kündigen schriftlich zu erfolgen hat und dabei Fristen zu wahren sind. Mehr nicht |
Nur ändert das nichts daran, dass Dir der Nachweis fehlt.
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Dominik ...
Anmeldungsdatum: 16.10.2004 Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland
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(#308885) Verfasst am: 26.06.2005, 17:40 Titel: |
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also nicht vor gericht ziehen?
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pyrrhon registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 8770
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(#308900) Verfasst am: 26.06.2005, 18:14 Titel: |
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Dominik hat folgendes geschrieben: | also nicht vor gericht ziehen? |
Es gibt in Deutschland doch sicher Stellen, wo man sich umsonst erkundigen kann (Konsumentenschutz oder so, oder seid ihr in Deutschland im Vergleich zu Österreich in dieser Hinsicht so schwach?). Geh einfach einmal hin und erkundige Dich. Vielleicht hast Du in Deiner Bekanntschaft auch einen Juristen, der Dir helfen kann.
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shiningthrough deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.11.2003 Beiträge: 1099
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(#308964) Verfasst am: 26.06.2005, 20:29 Titel: |
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AGBs! Diese Dinger - das "Kleingedruckte" - sollte man schon mal lesen. Grundsätzlich gibt es ein Vertagsrücktrittsrecht, was meistens in den sog. allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. AGBs unterliegen aber selber wiederum Regeln - dem AGB-Gesetz.
Leider ist hier aber ein grober Lapsus passiert, weil erstens keine Kopie der Kündigung gefertigt wurde und zweitens keine sichere Versendungsform gewählt wurde (z.B. Einschreiben). Und wenn eine Kündigung nicht nachgewiesen werden kann, ist sie nichtens. D.h. der Preis für die Dienstleistung - auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurde - ist zu entrichten.
1.024 EUR erscheinen aber überhöht (evtl. Wucherzinsen), so dass unbedingt eine Rechtsberatungsstelle (gibts günstig bei Gerichten) einzuschalten wäre. Grundsätzlich darf kein Mensch ohne Rechtsbeistand belassen werden nur weil er sich keinen RA leisten kann - da gibt es notfalls sogar Prozesskostenhilfe (was aber von der Sache abhängt). Ich würde damit auch nicht mehr lange warten, denn wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, dann "verdient" der Gläubiger und sein Inkassounternehmen immer mehr wegen der in solchen Fällen meist sehr hoch angesetzten Zinsen, usw. Da gibt es welche, die warten "absichtlich" manchmal Jahre, nur um dann eine Superforderung zu unterbreiten. Nach max. 30 Jahren kommt da eine Menge zusammen, denn solange kann die Verfristung in derlei Sachen andauern (es sei denn man geht den Privatinsolvenzweg - was aber für diesen Fall wohl übertrieben wäre).
Man kommt da schlecht raus, denn auch wenn das eigene Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt (ZPO) und auch sonst nichts zu holen ist, so wird in einer späteren besseren Einkommenslage der ganze Kram wieder auftauchen - und zwar mit Zinsen (usw.), welche die eigentliche sog. Hauptforderung dann übersteigen dürften.
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