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Juristische Beratung/Hilfe!

 
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Dominik
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Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#308562) Verfasst am: 26.06.2005, 00:41    Titel: Juristische Beratung/Hilfe! Antworten mit Zitat

Hab ein Problem und würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann:
Habe vor ca. 1 Jahr in einem Fitnesscenter einen ein-Jahresvertrag unterschrieben. Mir wurde gesagt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen sei dieser Vertrag kündbar. Ich habe nach ca. 12 Tagen schriftlich gekündigt, aber von der Kündigung weder eine Kopie noch eine Bestätigung erhalten. Statt dessen bin ich zu einem preiswerteren Fitnesscenter gewechselt.

Nach 6 Monaten kam eine Forderung über 350 Euro, die gesamten Kosten für ein halbes Jahr. Ich habe schriftlich geantwortet und mich geweigert diese Forderung anzuerkennen. Heute bekomme ich ein Schreiben vom Inkassounternehmen mit einer Forderung über 1024 Euro.

Muss ich jetzt zu nem Anwalt gehen? Bin nicht Rechtschutzversichert.
Ach ja. Und mein Handy wurde heute auch noch geklaut. Am Dienstag meine Oma beerdigt, und vor 2 Wochen habe ich im Job einen bösen Karriereknick erfahren, weil ich ein Fenster des Chemiesaales offen gelassen habe (schriftlich ABmahnung) und in der Lehrprobe dann auch noch ne 5 kassiert hab. Wo ist Amnesty, wen man sie wirklich braucht?
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#308572) Verfasst am: 26.06.2005, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Ansprüche geltend macht, muss deren Grundlage nachweisen. Wer sie zurückweist, muss das Gegenteil nachweisen. Dein Vertragspartner kann wohl beweisen, dass Du einen Vertrag mit ihm unterschrieben hast. Du kannst offenbar nicht beweisen, dass Du ihn gekündigt hast oder von ihm zurückgetreten bist. Teurer Spaß. Allerdings scheinen 2 x 350 nicht 1 024 zu sein. Da müssten schon enorme Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren draufgeschlagen sein. Bei Einschaltung eines Anwalts solltest Du bedenken: Der verlangt auch Geld.
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#308586) Verfasst am: 26.06.2005, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Steht da nicht Aussage gegen Aussage?
Ich behaupte ordnungsgemäs gekündigt zu haben,
sie behaupten die Kündigung nicht bekommen zu haben.
Wäre ich verpflichtet eine Kopie 6 Monate aufzuheben?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#308624) Verfasst am: 26.06.2005, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das habe ich schon bei der GEZ gelernt, dass ich solche Kündigungen grundsätzlich nur noch per Einschreiben schicke. Deprimiert
Die scheinen dort 'ganz besonders unzuverlässige Postboten' zu haben ... Pfeifen

Aber ich fürchte so wie sich das darstellt hast du schlechte Karten. Wie Raphael schon sagte: Die können den Vertrag vorweisen, du aber nicht die Tatsache, den gekündigt zu haben ...
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#308657) Verfasst am: 26.06.2005, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

In Österreich gibt es eine kostenlose Rechtsberatung, es gibt sogar mehrer Möglichkeiten:

- kostenlose Rechtsberatung der Arbeiterkammer
- Amtstage beim Gericht
- das Erstgespräch beim Anwalt ist kostenlos

Ich weiß nicht, wie das bei euch in Deutschland ist, vielleicht gibt es bei euch auch etwas Ähnliches.
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Markus
Polygamer, polymorph perverser Psychopath



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1320
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#308667) Verfasst am: 26.06.2005, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rechtsberatung dürfen nur Anwälte durchführen.
Du solltest also einen aufsuchen.
Oder geh mal zu den Verbraucherschützern, die können Dir da zumindest auch einen Rat geben.
_________________
Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!"
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#308674) Verfasst am: 26.06.2005, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#308695) Verfasst am: 26.06.2005, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Allerdings scheinen 2 x 350 nicht 1 024 zu sein. Da müssten schon enorme Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren draufgeschlagen sein.


Das ist bei Inkasso normal... Wenn es erstmal soweit ist, wird's wesentlich teurer.
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#308755) Verfasst am: 26.06.2005, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief?


Genaugenommen war der Vertrag durch mein Schreiben nicht gekündigt worden sondern widerrufen. So wie ich mich erinnere hat der Vertrag nur besagt, dass ein Kündigen schriftlich zu erfolgen hat und dabei Fristen zu wahren sind. Mehr nicht
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#308758) Verfasst am: 26.06.2005, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dominik hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Wie war die Kündigungsbedingung im Vertrag? nur per eingeschriebenen brief?


Genaugenommen war der Vertrag durch mein Schreiben nicht gekündigt worden sondern widerrufen. So wie ich mich erinnere hat der Vertrag nur besagt, dass ein Kündigen schriftlich zu erfolgen hat und dabei Fristen zu wahren sind. Mehr nicht



Nur ändert das nichts daran, dass Dir der Nachweis fehlt.
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Dominik
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Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#308885) Verfasst am: 26.06.2005, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

also nicht vor gericht ziehen?
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#308900) Verfasst am: 26.06.2005, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dominik hat folgendes geschrieben:
also nicht vor gericht ziehen?


Es gibt in Deutschland doch sicher Stellen, wo man sich umsonst erkundigen kann (Konsumentenschutz oder so, oder seid ihr in Deutschland im Vergleich zu Österreich in dieser Hinsicht so schwach?). Geh einfach einmal hin und erkundige Dich. Vielleicht hast Du in Deiner Bekanntschaft auch einen Juristen, der Dir helfen kann.
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shiningthrough
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.11.2003
Beiträge: 1099

Beitrag(#308964) Verfasst am: 26.06.2005, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

AGBs! Diese Dinger - das "Kleingedruckte" - sollte man schon mal lesen. Grundsätzlich gibt es ein Vertagsrücktrittsrecht, was meistens in den sog. allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. AGBs unterliegen aber selber wiederum Regeln - dem AGB-Gesetz.
Leider ist hier aber ein grober Lapsus passiert, weil erstens keine Kopie der Kündigung gefertigt wurde und zweitens keine sichere Versendungsform gewählt wurde (z.B. Einschreiben). Und wenn eine Kündigung nicht nachgewiesen werden kann, ist sie nichtens. D.h. der Preis für die Dienstleistung - auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurde - ist zu entrichten.

1.024 EUR erscheinen aber überhöht (evtl. Wucherzinsen), so dass unbedingt eine Rechtsberatungsstelle (gibts günstig bei Gerichten) einzuschalten wäre. Grundsätzlich darf kein Mensch ohne Rechtsbeistand belassen werden nur weil er sich keinen RA leisten kann - da gibt es notfalls sogar Prozesskostenhilfe (was aber von der Sache abhängt). Ich würde damit auch nicht mehr lange warten, denn wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, dann "verdient" der Gläubiger und sein Inkassounternehmen immer mehr wegen der in solchen Fällen meist sehr hoch angesetzten Zinsen, usw. Da gibt es welche, die warten "absichtlich" manchmal Jahre, nur um dann eine Superforderung zu unterbreiten. Nach max. 30 Jahren kommt da eine Menge zusammen, denn solange kann die Verfristung in derlei Sachen andauern (es sei denn man geht den Privatinsolvenzweg - was aber für diesen Fall wohl übertrieben wäre).
Man kommt da schlecht raus, denn auch wenn das eigene Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt (ZPO) und auch sonst nichts zu holen ist, so wird in einer späteren besseren Einkommenslage der ganze Kram wieder auftauchen - und zwar mit Zinsen (usw.), welche die eigentliche sog. Hauptforderung dann übersteigen dürften.
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