Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#336255) Verfasst am: 29.08.2005, 08:24 Titel: Kirchensteuer bei Minijobs |
|
|
Zitat: | Der Arbeitgeber zahlt hingegen etwas mehr als zuvor - 25 statt bisher 22 Prozent. Davon entfallen zwei Prozent auf Steuern, zwölf Prozent auf die Rentenversicherung und elf Prozent auf die Krankenversicherung. Letzteres entfällt jedoch, wenn der Beschäftigte privat oder gar nicht krankenversichert ist.
In der Pauschsteuer von zwei Prozent sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten - auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört. |
http://www.welt.de/data/2005/08/29/767081.html?s=1
|
|
Nach oben |
|
 |
Try-and-Error One with Misery
Anmeldungsdatum: 24.08.2005 Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart
|
(#336266) Verfasst am: 29.08.2005, 08:53 Titel: |
|
|
Zitat: | auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.
|
Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann?
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#336269) Verfasst am: 29.08.2005, 09:01 Titel: |
|
|
Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Zitat: | auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.
|
Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann? |
Die Kichensteuer einziehenden Religionsgemeinschaften pauschaliert anteilsmäßig.
|
|
Nach oben |
|
 |
Try-and-Error One with Misery
Anmeldungsdatum: 24.08.2005 Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart
|
(#336284) Verfasst am: 29.08.2005, 09:33 Titel: |
|
|
Toll! Aufgrund welcher Rechtsprechung funktioniert das denn. Für mich nicht nachzuvollziehen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#336285) Verfasst am: 29.08.2005, 09:35 Titel: |
|
|
Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Toll! Aufgrund welcher Rechtsprechung funktioniert das denn. Für mich nicht nachzuvollziehen. |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
Dazu ist allerdings zu sagen, dass die pauschalisierte Kirchensteuer nicht wie üblich 8 oder 9% der Lohnsteuer beträgt, sondern geringer ist. Ich hatte das mal ausgerechnet, ich glaub, es war zwischen 5 und 6 %.
|
|
Nach oben |
|
 |
Try-and-Error One with Misery
Anmeldungsdatum: 24.08.2005 Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart
|
(#336286) Verfasst am: 29.08.2005, 09:37 Titel: |
|
|
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
|
Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#336287) Verfasst am: 29.08.2005, 09:45 Titel: |
|
|
Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
|
Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen? |
Sie "müssen" nicht. Sie können sich auch auf Steuerkarte versteuern lassen. Wenn sie das nicht machen, zahlen sie die pauschalisierte Kirchensteuer.
Problematisch sehe ich hieran, dass die Höhe der dabei abgeführten Kirchensteuer meines Wissens nicht exakt berechnet wurde und auch nicht dem Anteil der Kirchensteuerpflichtigen an der arbeitenden Bevölkerung entsprechend regelmäßig neu berechnet und angepasst wird.
|
|
Nach oben |
|
 |
annox Grim Reaper
Anmeldungsdatum: 30.05.2004 Beiträge: 5800
Wohnort: Berlin
|
(#336295) Verfasst am: 29.08.2005, 09:59 Titel: |
|
|
Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Zitat: | auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.
|
Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann? |
Ich nahm bisher an, daß der Pausch-Betrag komplett an die Bundesknappschaft ginge...
_________________ Ich bin jenes Pferd, das unter der Peitsche der Kutscher den Wagen voller Gesindel hinter sich her ziehen muss.
[Sadegh Hedayat]
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#336298) Verfasst am: 29.08.2005, 10:16 Titel: |
|
|
annox hat folgendes geschrieben: | Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Zitat: | auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.
|
Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann? |
Ich nahm bisher an, daß der Pausch-Betrag komplett an die Bundesknappschaft ginge... |
Ja, aber die überweisen die behalten die Beträge ja nicht für sich, sondern verteilen dann weiter.
So wie bei der normalen Arbeit auf Lohnsteuerkarte ja auch die Sozialversicherung komplett zur Weiterbearbeitung an die Krankenkasse und die sämtlichen Steuern zunächst komplett an die Finanzbehörde gehen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#336304) Verfasst am: 29.08.2005, 10:52 Titel: |
|
|
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Problematisch sehe ich hieran, dass die Höhe der dabei abgeführten Kirchensteuer meines Wissens nicht exakt berechnet wurde und auch nicht dem Anteil der Kirchensteuerpflichtigen an der arbeitenden Bevölkerung entsprechend regelmäßig neu berechnet und angepasst wird. |
Problematisch ist, dass die Kirchen wieder Geld in den feisten Hintern geschoben kriegen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
|
(#336434) Verfasst am: 29.08.2005, 15:11 Titel: |
|
|
Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
|
Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen? |
Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
|
|
Nach oben |
|
 |
Tom registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 123
|
(#340234) Verfasst am: 05.09.2005, 18:17 Titel: |
|
|
Shadaik hat folgendes geschrieben: | Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
|
Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen? |
Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch. |
Das ist allerdings absurd: es wird "zusätzlich" gezahlt (von wem? an wen??), und deshalb ist es keine Unterstützung??
Versteht das einer???
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#340238) Verfasst am: 05.09.2005, 18:22 Titel: |
|
|
Tom hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Try-and-Error hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.
|
Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen? |
Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch. |
Das ist allerdings absurd: es wird "zusätzlich" gezahlt (von wem? an wen??), und deshalb ist es keine Unterstützung??
Versteht das einer??? |
Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.
|
|
Nach oben |
|
 |
Tom registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 123
|
(#340241) Verfasst am: 05.09.2005, 18:38 Titel: |
|
|
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben. |
Er bezahlt die Abgaben auch dann, wenn der "Minijobber" konfessionslos ist?
Und die kichensteuereinziehenden Religionsgemeinschaften erhalten dies pauschaliert anteilsmäßig??
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#340243) Verfasst am: 05.09.2005, 18:40 Titel: |
|
|
Tom hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben. |
Er bezahlt die Abgaben auch dann, wenn der "Minijobber" konfessionslos ist? |
Ja, ist eine Pauschale.
Zitat: | Und die kichensteuereinziehenden Religionsgemeinschaften erhalten dies pauschaliert anteilsmäßig?? |
So ist es.
|
|
Nach oben |
|
 |
Tom registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 123
|
(#340244) Verfasst am: 05.09.2005, 18:43 Titel: |
|
|
Danke, Heike.
Hast Du noch´n Link oder ne Quelle bzw. weitere Infos?
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
|
Nach oben |
|
 |
Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
|
(#340259) Verfasst am: 05.09.2005, 19:37 Titel: |
|
|
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben. |
Das ist doch Humbug. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, wenn ich arbeite. Aus seiner Sicht sind die Abgaben teil seiner Arbeitskosten, die ich durch meine Arbeit wieder reinbringen muss. Wenn ich das Geld stattdessen ausgezahlt bekäme und es anschließend bei der Kirche abliefern müsste, hätte sich nichts geändert. Ich habe gearbeitet und Geld verdient, und einen Teil dieses Geldes bekommt die Kirche, auch wenn ich mit der Kirche nichts zu tun habe. Und das ist nicht in Ordnung.
|
|
Nach oben |
|
 |
Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
|
(#340275) Verfasst am: 05.09.2005, 20:19 Titel: |
|
|
Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben. |
Das ist doch Humbug. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, wenn ich arbeite. Aus seiner Sicht sind die Abgaben teil seiner Arbeitskosten, die ich durch meine Arbeit wieder reinbringen muss. Wenn ich das Geld stattdessen ausgezahlt bekäme und es anschließend bei der Kirche abliefern müsste, hätte sich nichts geändert. |
Rechtlich hat sich insofern etwas geändert, dass hier - anders als bei Lohnabzügen - hier der Arbeitgeber der Schuldner ist. Und nur der Arbeitgeber könnte dagegen gerichtlich Einspruch erheben.
|
|
Nach oben |
|
 |
Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
|
(#340285) Verfasst am: 05.09.2005, 20:30 Titel: |
|
|
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Rechtlich hat sich insofern etwas geändert, dass hier - anders als bei Lohnabzügen - hier der Arbeitgeber der Schuldner ist. Und nur der Arbeitgeber könnte dagegen gerichtlich Einspruch erheben. |
Das ist ja gerade das perfide daran.
|
|
Nach oben |
|
 |
|