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Kirchensteuer bei Minijobs

 
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#336255) Verfasst am: 29.08.2005, 08:24    Titel: Kirchensteuer bei Minijobs Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Arbeitgeber zahlt hingegen etwas mehr als zuvor - 25 statt bisher 22 Prozent. Davon entfallen zwei Prozent auf Steuern, zwölf Prozent auf die Rentenversicherung und elf Prozent auf die Krankenversicherung. Letzteres entfällt jedoch, wenn der Beschäftigte privat oder gar nicht krankenversichert ist.


In der Pauschsteuer von zwei Prozent sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten - auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.



http://www.welt.de/data/2005/08/29/767081.html?s=1
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Try-and-Error
One with Misery



Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart

Beitrag(#336266) Verfasst am: 29.08.2005, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.


Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#336269) Verfasst am: 29.08.2005, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Zitat:
auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.


Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann?


Die Kichensteuer einziehenden Religionsgemeinschaften pauschaliert anteilsmäßig.
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Try-and-Error
One with Misery



Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart

Beitrag(#336284) Verfasst am: 29.08.2005, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Toll! Aufgrund welcher Rechtsprechung funktioniert das denn. Für mich nicht nachzuvollziehen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#336285) Verfasst am: 29.08.2005, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Toll! Aufgrund welcher Rechtsprechung funktioniert das denn. Für mich nicht nachzuvollziehen.


Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.

Dazu ist allerdings zu sagen, dass die pauschalisierte Kirchensteuer nicht wie üblich 8 oder 9% der Lohnsteuer beträgt, sondern geringer ist. Ich hatte das mal ausgerechnet, ich glaub, es war zwischen 5 und 6 %.
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Try-and-Error
One with Misery



Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Nähe Stuttgart

Beitrag(#336286) Verfasst am: 29.08.2005, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.


Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#336287) Verfasst am: 29.08.2005, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.


Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?


Sie "müssen" nicht. Sie können sich auch auf Steuerkarte versteuern lassen. Wenn sie das nicht machen, zahlen sie die pauschalisierte Kirchensteuer.

Problematisch sehe ich hieran, dass die Höhe der dabei abgeführten Kirchensteuer meines Wissens nicht exakt berechnet wurde und auch nicht dem Anteil der Kirchensteuerpflichtigen an der arbeitenden Bevölkerung entsprechend regelmäßig neu berechnet und angepasst wird.
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annox
Grim Reaper



Anmeldungsdatum: 30.05.2004
Beiträge: 5800
Wohnort: Berlin

Beitrag(#336295) Verfasst am: 29.08.2005, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Zitat:
auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.


Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann?

Ich nahm bisher an, daß der Pausch-Betrag komplett an die Bundesknappschaft ginge...
_________________
Ich bin jenes Pferd, das unter der Peitsche der Kutscher den Wagen voller Gesindel hinter sich her ziehen muss.
[Sadegh Hedayat]
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#336298) Verfasst am: 29.08.2005, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

annox hat folgendes geschrieben:
Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Zitat:
auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört.


Wie geht das denn? Und wer bekommt die Kirchensteuern dann?

Ich nahm bisher an, daß der Pausch-Betrag komplett an die Bundesknappschaft ginge...


Ja, aber die überweisen die behalten die Beträge ja nicht für sich, sondern verteilen dann weiter.

So wie bei der normalen Arbeit auf Lohnsteuerkarte ja auch die Sozialversicherung komplett zur Weiterbearbeitung an die Krankenkasse und die sämtlichen Steuern zunächst komplett an die Finanzbehörde gehen.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#336304) Verfasst am: 29.08.2005, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Problematisch sehe ich hieran, dass die Höhe der dabei abgeführten Kirchensteuer meines Wissens nicht exakt berechnet wurde und auch nicht dem Anteil der Kirchensteuerpflichtigen an der arbeitenden Bevölkerung entsprechend regelmäßig neu berechnet und angepasst wird.


Problematisch ist, dass die Kirchen wieder Geld in den feisten Hintern geschoben kriegen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#336434) Verfasst am: 29.08.2005, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.


Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?

Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Tom
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 123

Beitrag(#340234) Verfasst am: 05.09.2005, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.


Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?

Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch.


Das ist allerdings absurd: es wird "zusätzlich" gezahlt (von wem? an wen??), und deshalb ist es keine Unterstützung??

Versteht das einer???
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#340238) Verfasst am: 05.09.2005, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tom hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Try-and-Error hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Minijobs.


Eigentlich klar. Aber womit wird begründet, daß Nichtgläubige Kirchen unterstützen müssen?

Tun sie nicht, da die Pauschabgabe auf Minijobs nicht vom Gehalt abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird.
Absurd ist es dennoch.


Das ist allerdings absurd: es wird "zusätzlich" gezahlt (von wem? an wen??), und deshalb ist es keine Unterstützung??

Versteht das einer???


Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.
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Tom
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 123

Beitrag(#340241) Verfasst am: 05.09.2005, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.


Er bezahlt die Abgaben auch dann, wenn der "Minijobber" konfessionslos ist?

Und die kichensteuereinziehenden Religionsgemeinschaften erhalten dies pauschaliert anteilsmäßig??
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#340243) Verfasst am: 05.09.2005, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tom hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.


Er bezahlt die Abgaben auch dann, wenn der "Minijobber" konfessionslos ist?


Ja, ist eine Pauschale.

Zitat:
Und die kichensteuereinziehenden Religionsgemeinschaften erhalten dies pauschaliert anteilsmäßig??


So ist es.
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Tom
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 123

Beitrag(#340244) Verfasst am: 05.09.2005, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Heike.

Hast Du noch´n Link oder ne Quelle bzw. weitere Infos?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#340252) Verfasst am: 05.09.2005, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.minijobzentrale.de/

http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe03/minijobs.html
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#340259) Verfasst am: 05.09.2005, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.

Das ist doch Humbug. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, wenn ich arbeite. Aus seiner Sicht sind die Abgaben teil seiner Arbeitskosten, die ich durch meine Arbeit wieder reinbringen muss. Wenn ich das Geld stattdessen ausgezahlt bekäme und es anschließend bei der Kirche abliefern müsste, hätte sich nichts geändert. Ich habe gearbeitet und Geld verdient, und einen Teil dieses Geldes bekommt die Kirche, auch wenn ich mit der Kirche nichts zu tun habe. Und das ist nicht in Ordnung.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#340275) Verfasst am: 05.09.2005, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben.

Das ist doch Humbug. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben, wenn ich arbeite. Aus seiner Sicht sind die Abgaben teil seiner Arbeitskosten, die ich durch meine Arbeit wieder reinbringen muss. Wenn ich das Geld stattdessen ausgezahlt bekäme und es anschließend bei der Kirche abliefern müsste, hätte sich nichts geändert.


Rechtlich hat sich insofern etwas geändert, dass hier - anders als bei Lohnabzügen - hier der Arbeitgeber der Schuldner ist. Und nur der Arbeitgeber könnte dagegen gerichtlich Einspruch erheben.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#340285) Verfasst am: 05.09.2005, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Rechtlich hat sich insofern etwas geändert, dass hier - anders als bei Lohnabzügen - hier der Arbeitgeber der Schuldner ist. Und nur der Arbeitgeber könnte dagegen gerichtlich Einspruch erheben.

Das ist ja gerade das perfide daran.
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