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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#341571) Verfasst am: 09.09.2005, 18:49 Titel: Landstreicher wegsperren??! |
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Bei Wikipedia habe ich zum Thema „fahrendes Volk“ einen Absatz entdeckt, der mich stutzig macht:
Zitat: |
Noch vor einigen Jahrzehnten konnten Landstreicher in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Geldbuße von bis zu 500 DM oder mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Wochen bestraft werden (§ 361 Ziff. 3 StGB).
In Österreich war außerdem die Stellung unter Polizeiaufsicht zulässig (Gesetze vom 10. Mai 1873 und 24. Mai 1885; aufgehoben mit Wirkung vom 1. Jänner 1975).
In den Erklärungen zu Artikel II-66 (Titel II Artikel 6 - Erläuterung (1) e) ) des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Danach ist der Freiheitsentzug unter anderem auch für Landstreicher wieder erlaubt.
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Das kann ja wohl nicht wahr sein, dass es wieder strafbar werden soll, keinen festen Wohnsitz zu haben?!
Wenn das so stimmt, ist das doch ein Skandal!
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#341631) Verfasst am: 09.09.2005, 20:26 Titel: |
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Die armen Landstreicher sind euch offenbar egal...
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#341649) Verfasst am: 09.09.2005, 21:07 Titel: |
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Kadaj hat folgendes geschrieben: | Die armen Landstreicher sind euch offenbar egal...
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Ich hab in München noch nichts davon gemerkt. Sie laufen immer noch frei rum. Ich hab große Zweifel, dass dies vor deutschen Gerichten stand hält. Außerdem: wo kein Ankläger, da kein Angeklagter... in der Praxis wird dies auf keinen Fall durchgesetzt...
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#341864) Verfasst am: 10.09.2005, 10:30 Titel: |
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Auch eine Art, ein Dach über dem Kopf zu gewähren.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#341974) Verfasst am: 10.09.2005, 13:59 Titel: |
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Was mich viel mehr aufregt, ist der Umgang mit Wohnsitzlosen seit Abschaffung der Sozialhilfe. Aber das scheint keine Presse und keinen Sozialverband zu kümmern. Da schweigen die Gutmenschen.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#341986) Verfasst am: 10.09.2005, 14:32 Titel: |
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Was hat sich denn da geändert?
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#342052) Verfasst am: 10.09.2005, 17:12 Titel: |
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Offensichtlich gibt es die Sozialhilfe noch:
http://www.sozialhilfe24.de/ges_abschnitt0.html
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#342072) Verfasst am: 10.09.2005, 18:06 Titel: |
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Nur noch als Rudiment für Personen, die nicht arbeitsfähig sind, insbesondere Erwerbsunfähige und über 65jährige. In aller Regel hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende (im Volksmund Hartz IV) die Sozialhilfe, wie sie bis 31.12.2004 bestand, abgelöst.
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Rudolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 1460
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(#342073) Verfasst am: 10.09.2005, 18:11 Titel: |
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Ja. Und das Pack, dass sich für sie einsetzt, obwohl es eine Wohnung hat, erst recht!
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#342143) Verfasst am: 10.09.2005, 20:00 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: |
Nur noch als Rudiment für Personen, die nicht arbeitsfähig sind, insbesondere Erwerbsunfähige und über 65jährige. In aller Regel hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende (im Volksmund Hartz IV) die Sozialhilfe, wie sie bis 31.12.2004 bestand, abgelöst. |
Laut SPD stehen sich die früheren Sozialhilfeempfänger nach Hartz Iv doch angeblich finanziell besser?! Doch nicht?!
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#342144) Verfasst am: 10.09.2005, 20:01 Titel: |
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | Kadaj hat folgendes geschrieben: | Die armen Landstreicher sind euch offenbar egal...
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Ich hab in München noch nichts davon gemerkt. Sie laufen immer noch frei rum. Ich hab große Zweifel, dass dies vor deutschen Gerichten stand hält. Außerdem: wo kein Ankläger, da kein Angeklagter... in der Praxis wird dies auf keinen Fall durchgesetzt... |
Die EU-Verfassung ist ja auch vorerst "gestoppt"...
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#342150) Verfasst am: 10.09.2005, 20:06 Titel: |
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Kadaj hat folgendes geschrieben: | AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | Kadaj hat folgendes geschrieben: | Die armen Landstreicher sind euch offenbar egal...
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Ich hab in München noch nichts davon gemerkt. Sie laufen immer noch frei rum. Ich hab große Zweifel, dass dies vor deutschen Gerichten stand hält. Außerdem: wo kein Ankläger, da kein Angeklagter... in der Praxis wird dies auf keinen Fall durchgesetzt... |
Die EU-Verfassung ist ja auch vorerst "gestoppt"... |
Aber die Europäische Menschenrechtskonvention ist doch allem Anschein nach gültig...
Zitat: |
Artikel 5 [Recht auf Freiheit und Sicherheit]
(1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf einem Menschen nur in den folgenden Fällen und nur auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Wege entzogen werden:
[...]
e) wenn er sich in rechtmäßiger Haft befindet, weil er eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten bildet, oder weil er geisteskrank, Alkoholiker, rauschgiftsüchtig oder Landstreicher ist;
[...] |
Das Eingangszitat zielte ja nicht auf die Verfassung ab, sondern auf die Menschenrechtskonvention, oder?
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#342159) Verfasst am: 10.09.2005, 20:20 Titel: |
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Ich verstehe das so, daß es sich auf den Vertrag über die Europäische Verfassung, der auch(?) die Menrschenrechtskonvention zitiert, bezieht:
Zitat: |
In den Erklärungen zu Artikel II-66 (Titel II Artikel 6 - Erläuterung (1) e) ) des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Danach ist der Freiheitsentzug unter anderem auch für Landstreicher wieder erlaubt.
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#342162) Verfasst am: 10.09.2005, 20:26 Titel: |
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Kadaj hat folgendes geschrieben: | Ich verstehe das so, daß es sich auf den Vertrag über die Europäische Verfassung, der auch(?) die Menrschenrechtskonvention zitiert, bezieht:
Zitat: |
In den Erklärungen zu Artikel II-66 (Titel II Artikel 6 - Erläuterung (1) e) ) des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Danach ist der Freiheitsentzug unter anderem auch für Landstreicher wieder erlaubt.
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Der Artikel 5 wird zitiert und dort ist von Landstreichern die Rede... ist ja eindeutig...
Ist die Frage, welche rechtliche Bedeutung die Europäische Menschenrechtskonvention hat bzw. hatte... und ob durch die geplante Verfassung dieser zweifelhafte Absatz in Artikel 5 tatsächlich wieder oder erstmals Rechtsgültigkeit erlangt...
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#342166) Verfasst am: 10.09.2005, 20:29 Titel: |
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Das er überhaupt so formuliert wurde, ist doch schon bedenklich.
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#342172) Verfasst am: 10.09.2005, 20:35 Titel: |
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Kadaj hat folgendes geschrieben: | Das er überhaupt so formuliert wurde, ist doch schon bedenklich. |
Siehe obiger Link hat folgendes geschrieben: |
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, geändert durch Protokoll Nr. 11 vom 11.5.1994
Für die Bundesrepublik Deutschland gültig durch Gesetz vom 7. August 1952 (BGBl. 1952 Teil II S. 685); die Konvention ist am 3. 9. 1953 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
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50er Jahre halt...
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Kadaj auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 674
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(#342200) Verfasst am: 10.09.2005, 21:09 Titel: |
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | Kadaj hat folgendes geschrieben: | Das er überhaupt so formuliert wurde, ist doch schon bedenklich. |
Siehe obiger Link hat folgendes geschrieben: |
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, geändert durch Protokoll Nr. 11 vom 11.5.1994
Für die Bundesrepublik Deutschland gültig durch Gesetz vom 7. August 1952 (BGBl. 1952 Teil II S. 685); die Konvention ist am 3. 9. 1953 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
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50er Jahre halt... |
Aber aktuell durch die EU-Verfassung bestätigt...
Hätte ja auch gestrichen werden können.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#342261) Verfasst am: 10.09.2005, 23:11 Titel: |
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Kadaj hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: |
Nur noch als Rudiment für Personen, die nicht arbeitsfähig sind, insbesondere Erwerbsunfähige und über 65jährige. In aller Regel hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende (im Volksmund Hartz IV) die Sozialhilfe, wie sie bis 31.12.2004 bestand, abgelöst. |
Laut SPD stehen sich die früheren Sozialhilfeempfänger nach Hartz Iv doch angeblich finanziell besser?! Doch nicht?! |
Selbstverständlich nicht. Das hat ja auch niemand beabsichtigt, schon gar nicht die SPD.
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0nkeluwe 0nkeluwe
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 9
Wohnort: Bärlin
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(#342308) Verfasst am: 11.09.2005, 00:25 Titel: Würden Landstreicher weggesperrt, |
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dann wäre dies wahrscheinlich am ehesten als ABM-Maßnahme für Justiz und Strafvollzug zu sehen. Da aber diese beiden ach so nützliche Einrichtungen der Menschheit derzeit auch so nicht gerade über Arbeitsmangel zu klagen haben, werden Land- und Stadtstreicher wohl auch weiterhin ungeschoren davonkommen, wenn sie sich weiter nix zu Schulden kommen lassen .Wenn sie allerdings straffällig werden, weil sie sich, sagen wir mal wg. Kohldampf mal bei Aldi 'ne Leberwurst aneignen, so können sie natürlich im Wiederholungsfall mit Sicherungsverwahrung belegt werden, so im Gegensatz zum, sagen wir mal hochdotierten Politiker, der, wenn er sich schmieren läßt mit ein paar Millionen oder sich sonstwie illegal aus der Staatskasse bedient, im höchsten Fall einen Freispruch riskiert, weil er bis zum Beginn der Hauptverhandlung wahrscheinlich einen ärztlich attestierten Gedächtsnisschwund nachweisen kann und eine Krähe der anderen ohnehin kein Auge aushackt - denn die meisten Politiker im Lande kommen ja von der juristischen Fakultät
_________________ Es gibt nüscht Jutes, außer man tut es - Gemeinsamkeit macht stark!
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#342324) Verfasst am: 11.09.2005, 00:50 Titel: |
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | Kadaj hat folgendes geschrieben: | Ich verstehe das so, daß es sich auf den Vertrag über die Europäische Verfassung, der auch(?) die Menrschenrechtskonvention zitiert, bezieht:
Zitat: |
In den Erklärungen zu Artikel II-66 (Titel II Artikel 6 - Erläuterung (1) e) ) des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Danach ist der Freiheitsentzug unter anderem auch für Landstreicher wieder erlaubt.
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Der Artikel 5 wird zitiert und dort ist von Landstreichern die Rede... ist ja eindeutig...
Ist die Frage, welche rechtliche Bedeutung die Europäische Menschenrechtskonvention hat bzw. hatte... und ob durch die geplante Verfassung dieser zweifelhafte Absatz in Artikel 5 tatsächlich wieder oder erstmals Rechtsgültigkeit erlangt... |
Die europäische Menschenrechtskonvention ist von der Bundesrepublik ratifiziert worden. Aber diese gibt nur Abwehrrechte, es ist KEINE Eingriffsgrundlage für staatliches Handeln. Daher kann ein Landstreicher auf dieser Grundlage nicht festgesetzt werden.
Es gelten die Polizeigesetze der Länder. Der Landstreicher muss somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, dann sind polizeiliche Maßnahmen denkbar.
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