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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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ChRISIS@theAREA dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 767
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(#464811) Verfasst am: 03.05.2006, 12:54 Titel: |
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Das war doch mal ein angehender Jurist? Dadurch erklärt sich vieles: je mehr es davon gibt, desto mehr braucht man!
Zuletzt bearbeitet von ChRISIS@theAREA am 03.05.2006, 14:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#464816) Verfasst am: 03.05.2006, 13:07 Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich kommentier das mal nicht weiter ... |
Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. Wie es ausgeht, oder wie grotesk und peinlich man persönlich so etwas sieht, ist ja eine andere Frage.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#464819) Verfasst am: 03.05.2006, 13:13 Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich kommentier das mal nicht weiter ... |
Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. |
Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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sunspot vernagelt
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 106
Wohnort: wo der pfeffer wächst
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(#464820) Verfasst am: 03.05.2006, 13:15 Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich kommentier das mal nicht weiter ... |
Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. |
Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen. |
Fragt Recht nach Scham oder Anstand?
_________________ "life sucks, get a fuckin' helmet!"
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#464821) Verfasst am: 03.05.2006, 13:16 Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich kommentier das mal nicht weiter ... |
Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. |
Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen. |
Der Mann war schamlos genug, um einen anderen Menschen verrecken zu lassen. Da soll er jetzt plötzlich schamvoll sein?
_________________ God is Santa Claus for adults
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#464839) Verfasst am: 03.05.2006, 13:51 Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich kommentier das mal nicht weiter ... |
Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. |
Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen. |
Der Mann war schamlos genug, um einen anderen Menschen verrecken zu lassen. Da soll er jetzt plötzlich schamvoll sein? |
Umso grotesker doch, daß er, der einen anderen hat kaltblütig verrecken lassen, rumzunölt, daß er "traumatisiert" sein, weil er Prügel angedroht gekriegt hat. Nein, ich hab nicht wirklich erwartet, daß er sich schämt. Er zeigt vielmehr, daß er ein reueresistenter Drecksack ist, der hoffentlich nie wieder aus dem Knast rauskommt.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Finril -.-
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 1270
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(#464845) Verfasst am: 03.05.2006, 13:54 Titel: |
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Will ja nix sagen...
Aber ich empfand die Klasse in der Jakob von Metzler sind befand als nicht gerade freundlich zu mir.
Nicht das ich mir seinen Tod gewünscht habe etc.
Aber so lieb waren die da alle nicht
Aber das ist ja nun ein paar Jahre her.
_________________ Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Chinasky dirty ol' man
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 1264
Wohnort: Hoher Norden
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(#464849) Verfasst am: 03.05.2006, 13:57 Titel: |
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@Ralf Rudolfy: Würdest Du an seiner Stelle aus dem Knast wieder rauskommen wollen? Ich hätte an seiner Stelle davor Angst. Insofern ist seine Klage clever: Mit dem Schmerzensgeld könnte er sich seinen Knastalltag (für dessen Grundkosten der Steuerzahler aufkommt) ein wenig versüßen.
_________________ Still confused - but on a higher level.
Mein Zeugs auf deviantart
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#464860) Verfasst am: 03.05.2006, 14:03 Titel: |
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Finril hat folgendes geschrieben: | Will ja nix sagen...
Aber ich empfand die Klasse in der Jakob von Metzler sind befand als nicht gerade freundlich zu mir.
Nicht das ich mir seinen Tod gewünscht habe etc.
Aber so lieb waren die da alle nicht
Aber das ist ja nun ein paar Jahre her. |
Dur warst mit dem Opfer zusammen in der Schule?
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#464885) Verfasst am: 03.05.2006, 14:19 Titel: |
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Markus G. wird nie wieder aus dem Gefängnis kommen, was will er mit dem Geld anfangen? Glaubt er irgendein Gericht wird das Urteil aufheben? Das einzige was ihn traumatisiert, ist die Tatsache, das die Polizei ihn so schnell kriegte.
Im Gefängnis kann es für Leute wie ihn sehr unangenehm sein, denn Kindermörder stehen in der Knasthierachie ganz unten.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#464890) Verfasst am: 03.05.2006, 14:23 Titel: |
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Erstens ist das mit dem nie-wieder-rauskommen nicht sicher, zweitens kann er sich mit dem Geld auch das Knastleben verschönern.
Der Mann wurde hart bestraft, und das mehr als zurecht.
Ihm wurde Unrecht getan.
Daher hat er einen Anspruch au Schadensersatz.
Selbstverständlich und völlig zu recht erhebt er Klage.
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#464900) Verfasst am: 03.05.2006, 14:28 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren. |
Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen.
Markus G. sollte froh sein, das er überhaupt lebt, in den USA sässe er, in einigen Staaten, in der Todeszelle.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#464907) Verfasst am: 03.05.2006, 14:33 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren. |
Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen. |
Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.
Zitat: | Markus G. sollte froh sein, das er überhaupt lebt, in den USA sässe er, in einigen Staaten, in der Todeszelle. |
Er sollte froh sein, dass er in keinem Land lebt, das widerlicherweise die Todesstrae aufrechterhält? Damit dass du sagst, das er sich darüber freuen sollte, sprichst du eine konkludente Forderung nach der Todesstrafe aus.
Nein, dass er lebt und von staatlicherseite nicht verletzt wurde, ist kein Privileg über das er sich freuen sollte, sondern ein Grundrecht.
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#464921) Verfasst am: 03.05.2006, 14:42 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren. |
Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen. |
Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.
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Hätte der Vater des Jungen Markus G. mit Folter gedroht, dann könnte Markus G. den Staat nicht verklagen. Jetzt weiss die Polizei, wie sie beim nächsten Mal vorgehen soll.
Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte.
Zitat: | Er sollte froh sein, dass er in keinem Land lebt, das widerlicherweise die Todesstrae aufrechterhält? Damit dass du sagst, das er sich darüber freuen sollte, sprichst du eine konkludente Forderung nach der Todesstrafe aus.
Nein, dass er lebt und von staatlicherseite nicht verletzt wurde, ist kein Privileg über das er sich freuen sollte, sondern ein Grundrecht. |
Das ist ein Gedanke, den ich geäußert habe, ich halte die Todesstrafe für sinnlos, weil sie nicht abschreckt und zu teuer ist.
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#464932) Verfasst am: 03.05.2006, 14:50 Titel: |
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Die Drohung mit Folter gut zuheißen, oder zu legalisieren ist eine Sache. Natürlich lehne ich Folter ab, und natürlich lehne ich es ab Menschen ihre Grundrechte zu nehmen - was für kranke widerliche Schweine es auch sein mögen.
Deswegen kann ich aber trotzdem den Polizisten verstehen, der in der Situation war, dass ein Kind in Lebensgefahr war (er wußte nicht, dass der Junge schon tod war) und er ihn retten wollte. In dieser Situation, unter diesem Druck, das Kind eventuell noch lebend zu finden, hat er falsch gehandelt. Aber dieses Handeln läßt sich unmittelbar aus dem Druck unter dem er stand erklären.
Und der Mörder hat diesen Druck herbeigeführt. Er hat ein Kind entführt und getötet. Es ging da um ein Menschenleben - um das Leben eines Kindes. Da verliere ich schon das Verständnis für Leute die auf ihre Grundrechte pochen.
Grüße
Shevek
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#464935) Verfasst am: 03.05.2006, 14:51 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: |
Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte. |
Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist?
Grüße
Shevek
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#464953) Verfasst am: 03.05.2006, 15:10 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist? |
Dazu gibt es bereits eine Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=6235&highlight=metzler ff.
Ist auch hier nicht maßgeblich. Maßgeblich ist, dass jeder Bürger die gleichen Rechte hat. Das mag man moralisch verwerflich finden, tut aber hier nichts zur Sache.
btw.: ich würde auch jegliche Rechte für mich in Anspruch nehmen, die mir finanziellen Vorteil bringen würden, auch wenn ich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hätte.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#464964) Verfasst am: 03.05.2006, 15:18 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren. |
Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen. |
Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.
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Hätte der Vater des Jungen Markus G. mit Folter gedroht, dann könnte Markus G. den Staat nicht verklagen. Jetzt weiss die Polizei, wie sie beim nächsten Mal vorgehen soll. |
Nein, weiß sie nicht. Hätte die Polizie den Vater auf den Täter losgelassen, hätte sie ihre Schutzpflicht verletzt und wäre ebenfalls haftbar gewesen.
Zitat: | Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte. |
Nein hätte man nicht. Die Rechte des Opfers werden gewahrt, indem alle legalen Mittel zu seinem Schutz ausgereizt werden. Die Verletzung der Menschenrechte des Täters gehört nicht dazu. Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde, lassen sich nicht gegeneinander abwiegen, die Verletzung der Würde des einen ist kein Mittel, die Würde des anderen zu schützen.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#464980) Verfasst am: 03.05.2006, 15:30 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: |
Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte. |
Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist?
Grüße
Shevek |
Dann ist das ein echtes Glück. Und der Polizist trotzdem zu bestrafen.
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#464997) Verfasst am: 03.05.2006, 15:46 Titel: |
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Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#465000) Verfasst am: 03.05.2006, 15:48 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. |
Quatsch. Zwischen der Fähigkeit Leid zuzufügen und zu erdulden liegen Welten.
Ich wäre sogar sehr dafür ihm das höchstmögliche Schmerzensgeld zu zahlen - das würde das schon vorher festgestellte Folterverbot nochmal dick unterstreichen.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#465010) Verfasst am: 03.05.2006, 15:54 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe?
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#465014) Verfasst am: 03.05.2006, 15:57 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe? |
Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#465015) Verfasst am: 03.05.2006, 15:59 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe? |
Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf. |
Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch.
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#465016) Verfasst am: 03.05.2006, 16:00 Titel: |
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Es ist auch eine Sache, der Meinung zu sein, dass die Drohung mit Folter Unrecht war (was sie war, allerdings wurde er nicht gefoltert, das macht für mich schon einen Unterschied) und eine andere dem Mörder zu glauben, dass er traumatisiert ist von dieser Drohung.
Grüße
Shevek
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#465018) Verfasst am: 03.05.2006, 16:02 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe? |
Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf. |
Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch. |
Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#465020) Verfasst am: 03.05.2006, 16:04 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe? |
Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf. |
Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch. |
Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde. |
Wo ist der Zusammenhang zwischen den Ansprüchen der Familie und von Markus G.?
Verlierst Du auch deinen Anspruch, von deinem Kumpel die zehn Euro zurückzukriegen, die du ihm geliehehn hast, weil du dem metzger noch zehn Euro schuldest?
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#465023) Verfasst am: 03.05.2006, 16:06 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein. | Sagt uns das ein Psychologe? |
Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf. |
Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch. |
Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde. |
Wo ist der Zusammenhang zwischen den Ansprüchen der Familie und von Markus G.?
Verlierst Du auch deinen Anspruch, von deinem Kumpel die zehn Euro zurückzukriegen, die du ihm geliehehn hast, weil du dem metzger noch zehn Euro schuldest? |
Stimmt, die Familie hat den Anspruch, auch wenn er kein Geld bekommt. Nur kann er dann nicht zahlen. Bekommt er den Anspruch zuerkannt, verfügt er über die Geldmittel, die Familie zu bezahlen.
Und was ist mit den Leuten, die den Jungen fanden? Sind die nicht traumatisiert? Haben die keinen Anspruch an den Mörder?
Grüße
Shevek
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#465031) Verfasst am: 03.05.2006, 16:11 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: |
Und was ist mit den Leuten, die den Jungen fanden? Sind die nicht traumatisiert? Haben die keinen Anspruch an den Mörder?
Grüße
Shevek |
Nein. Worauf soll der sich denn stützen?
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