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Metzler-Mörder will Schmerzensgeld
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#464801) Verfasst am: 03.05.2006, 12:36    Titel: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verklagt das Land Hessen auf Schadensersatz. Weil ihm ein Polizist im Verhör Gewalt androhte, will Magnus Gäfgen nun Schmerzensgeld. Die Begründung: Er sei durch die Vernehmung traumatisiert.

Ich kommentier das mal nicht weiter ...
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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ChRISIS@theAREA
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 767

Beitrag(#464811) Verfasst am: 03.05.2006, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das war doch mal ein angehender Jurist? Dadurch erklärt sich vieles: je mehr es davon gibt, desto mehr braucht man! zwinkern

Zuletzt bearbeitet von ChRISIS@theAREA am 03.05.2006, 14:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#464816) Verfasst am: 03.05.2006, 13:07    Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kommentier das mal nicht weiter ...


Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. Wie es ausgeht, oder wie grotesk und peinlich man persönlich so etwas sieht, ist ja eine andere Frage. Schulterzucken
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#464819) Verfasst am: 03.05.2006, 13:13    Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kommentier das mal nicht weiter ...


Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch.

Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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sunspot
vernagelt



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 106
Wohnort: wo der pfeffer wächst

Beitrag(#464820) Verfasst am: 03.05.2006, 13:15    Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kommentier das mal nicht weiter ...


Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch.

Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen.

Fragt Recht nach Scham oder Anstand?
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"life sucks, get a fuckin' helmet!"
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#464821) Verfasst am: 03.05.2006, 13:16    Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kommentier das mal nicht weiter ...


Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch.

Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen.


Am Kopf kratzen Der Mann war schamlos genug, um einen anderen Menschen verrecken zu lassen. Da soll er jetzt plötzlich schamvoll sein?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#464839) Verfasst am: 03.05.2006, 13:51    Titel: Re: Metzler-Mörder will Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kommentier das mal nicht weiter ...


Ich finde diese Situation ziemlich grotesk. Trotzdem kann er natürlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch.

Das stimmt natürlich, aber manchmal ist es eben ziemlich schamlos, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen.


Am Kopf kratzen Der Mann war schamlos genug, um einen anderen Menschen verrecken zu lassen. Da soll er jetzt plötzlich schamvoll sein?

Umso grotesker doch, daß er, der einen anderen hat kaltblütig verrecken lassen, rumzunölt, daß er "traumatisiert" sein, weil er Prügel angedroht gekriegt hat. Nein, ich hab nicht wirklich erwartet, daß er sich schämt. Er zeigt vielmehr, daß er ein reueresistenter Drecksack ist, der hoffentlich nie wieder aus dem Knast rauskommt.
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Finril
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Beiträge: 1270

Beitrag(#464845) Verfasst am: 03.05.2006, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Will ja nix sagen...
Aber ich empfand die Klasse in der Jakob von Metzler sind befand als nicht gerade freundlich zu mir.
Nicht das ich mir seinen Tod gewünscht habe etc.
Aber so lieb waren die da alle nicht

Aber das ist ja nun ein paar Jahre her.
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Chinasky
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Beitrag(#464849) Verfasst am: 03.05.2006, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Ralf Rudolfy: Würdest Du an seiner Stelle aus dem Knast wieder rauskommen wollen? Ich hätte an seiner Stelle davor Angst. Insofern ist seine Klage clever: Mit dem Schmerzensgeld könnte er sich seinen Knastalltag (für dessen Grundkosten der Steuerzahler aufkommt) ein wenig versüßen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#464860) Verfasst am: 03.05.2006, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:
Will ja nix sagen...
Aber ich empfand die Klasse in der Jakob von Metzler sind befand als nicht gerade freundlich zu mir.
Nicht das ich mir seinen Tod gewünscht habe etc.
Aber so lieb waren die da alle nicht

Aber das ist ja nun ein paar Jahre her.

Dur warst mit dem Opfer zusammen in der Schule?
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#464885) Verfasst am: 03.05.2006, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Markus G. wird nie wieder aus dem Gefängnis kommen, was will er mit dem Geld anfangen? Glaubt er irgendein Gericht wird das Urteil aufheben? Das einzige was ihn traumatisiert, ist die Tatsache, das die Polizei ihn so schnell kriegte.

Im Gefängnis kann es für Leute wie ihn sehr unangenehm sein, denn Kindermörder stehen in der Knasthierachie ganz unten.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#464890) Verfasst am: 03.05.2006, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens ist das mit dem nie-wieder-rauskommen nicht sicher, zweitens kann er sich mit dem Geld auch das Knastleben verschönern.
Der Mann wurde hart bestraft, und das mehr als zurecht.
Ihm wurde Unrecht getan.
Daher hat er einen Anspruch au Schadensersatz.
Selbstverständlich und völlig zu recht erhebt er Klage.
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#464900) Verfasst am: 03.05.2006, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.

Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen.

Markus G. sollte froh sein, das er überhaupt lebt, in den USA sässe er, in einigen Staaten, in der Todeszelle.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#464907) Verfasst am: 03.05.2006, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.

Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen.

Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.

Zitat:
Markus G. sollte froh sein, das er überhaupt lebt, in den USA sässe er, in einigen Staaten, in der Todeszelle.

Er sollte froh sein, dass er in keinem Land lebt, das widerlicherweise die Todesstrae aufrechterhält? Damit dass du sagst, das er sich darüber freuen sollte, sprichst du eine konkludente Forderung nach der Todesstrafe aus.
Nein, dass er lebt und von staatlicherseite nicht verletzt wurde, ist kein Privileg über das er sich freuen sollte, sondern ein Grundrecht.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#464921) Verfasst am: 03.05.2006, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.

Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen.

Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.

Hätte der Vater des Jungen Markus G. mit Folter gedroht, dann könnte Markus G. den Staat nicht verklagen. Jetzt weiss die Polizei, wie sie beim nächsten Mal vorgehen soll.

Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte.


Zitat:
Er sollte froh sein, dass er in keinem Land lebt, das widerlicherweise die Todesstrae aufrechterhält? Damit dass du sagst, das er sich darüber freuen sollte, sprichst du eine konkludente Forderung nach der Todesstrafe aus.
Nein, dass er lebt und von staatlicherseite nicht verletzt wurde, ist kein Privileg über das er sich freuen sollte, sondern ein Grundrecht.

Das ist ein Gedanke, den ich geäußert habe, ich halte die Todesstrafe für sinnlos, weil sie nicht abschreckt und zu teuer ist.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#464932) Verfasst am: 03.05.2006, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Drohung mit Folter gut zuheißen, oder zu legalisieren ist eine Sache. Natürlich lehne ich Folter ab, und natürlich lehne ich es ab Menschen ihre Grundrechte zu nehmen - was für kranke widerliche Schweine es auch sein mögen.

Deswegen kann ich aber trotzdem den Polizisten verstehen, der in der Situation war, dass ein Kind in Lebensgefahr war (er wußte nicht, dass der Junge schon tod war) und er ihn retten wollte. In dieser Situation, unter diesem Druck, das Kind eventuell noch lebend zu finden, hat er falsch gehandelt. Aber dieses Handeln läßt sich unmittelbar aus dem Druck unter dem er stand erklären.

Und der Mörder hat diesen Druck herbeigeführt. Er hat ein Kind entführt und getötet. Es ging da um ein Menschenleben - um das Leben eines Kindes. Da verliere ich schon das Verständnis für Leute die auf ihre Grundrechte pochen.


Grüße

Shevek
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#464935) Verfasst am: 03.05.2006, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:

Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte.


Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist?

Grüße

Shevek
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#464953) Verfasst am: 03.05.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist?


Dazu gibt es bereits eine Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=6235&highlight=metzler ff.

Ist auch hier nicht maßgeblich. Maßgeblich ist, dass jeder Bürger die gleichen Rechte hat. Das mag man moralisch verwerflich finden, tut aber hier nichts zur Sache.

btw.: ich würde auch jegliche Rechte für mich in Anspruch nehmen, die mir finanziellen Vorteil bringen würden, auch wenn ich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hätte.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#464964) Verfasst am: 03.05.2006, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Bei Verneinung dieses Anspruchs würde man die bisher zurecht gerügte Folterdrohung ja teilweise legitimieren.

Nicht einmal Mitglieder vom Amnesty International haben gesagt, wenn Markus G. eines ihrer Kinder entführt hätte und man nicht wüsste ob es am Leben wären, auch dagegen gewesen wären, Markus G. Folter anzudrohen.

Das ist nichtssagend. Persönlcihe Betroffenheit ist bei einer soclehn Betrachtung auszublenden. Es ging um die Androhung von staatlicher Folter, nicht von Folter durch den Vater.

Hätte der Vater des Jungen Markus G. mit Folter gedroht, dann könnte Markus G. den Staat nicht verklagen. Jetzt weiss die Polizei, wie sie beim nächsten Mal vorgehen soll.

Nein, weiß sie nicht. Hätte die Polizie den Vater auf den Täter losgelassen, hätte sie ihre Schutzpflicht verletzt und wäre ebenfalls haftbar gewesen.

Zitat:
Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte.

Nein hätte man nicht. Die Rechte des Opfers werden gewahrt, indem alle legalen Mittel zu seinem Schutz ausgereizt werden. Die Verletzung der Menschenrechte des Täters gehört nicht dazu. Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde, lassen sich nicht gegeneinander abwiegen, die Verletzung der Würde des einen ist kein Mittel, die Würde des anderen zu schützen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#464980) Verfasst am: 03.05.2006, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:

Angenommen der Junge wäre ums Leben gekommen, weil die Polizei ihn nicht rechtzeitig fand und Markus G. keinerlei Angaben zum Aufenthaltsort gemacht hätte, wie hätte die Polizei dargestanden? Man hätte den Beamten fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil man die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt hätte.


Oder angenommen, der Junge wäre gerettet worden, weil der Täter aufgrund der Drohung veriet wo er ist?

Grüße

Shevek

Dann ist das ein echtes Glück. Und der Polizist trotzdem zu bestrafen.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#464997) Verfasst am: 03.05.2006, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#465000) Verfasst am: 03.05.2006, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.

Quatsch. Zwischen der Fähigkeit Leid zuzufügen und zu erdulden liegen Welten.

Ich wäre sogar sehr dafür ihm das höchstmögliche Schmerzensgeld zu zahlen - das würde das schon vorher festgestellte Folterverbot nochmal dick unterstreichen.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#465010) Verfasst am: 03.05.2006, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#465014) Verfasst am: 03.05.2006, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?


Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#465015) Verfasst am: 03.05.2006, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?


Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.

Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#465016) Verfasst am: 03.05.2006, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist auch eine Sache, der Meinung zu sein, dass die Drohung mit Folter Unrecht war (was sie war, allerdings wurde er nicht gefoltert, das macht für mich schon einen Unterschied) und eine andere dem Mörder zu glauben, dass er traumatisiert ist von dieser Drohung.

Grüße

Shevek
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#465018) Verfasst am: 03.05.2006, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?


Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.

Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch.

Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#465020) Verfasst am: 03.05.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?


Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.

Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch.

Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde.

Wo ist der Zusammenhang zwischen den Ansprüchen der Familie und von Markus G.?
Verlierst Du auch deinen Anspruch, von deinem Kumpel die zehn Euro zurückzukriegen, die du ihm geliehehn hast, weil du dem metzger noch zehn Euro schuldest?
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#465023) Verfasst am: 03.05.2006, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Markus G. hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn wer ein Kind erwürgt und hinterher in Badewasser eintaucht, um zu sehen ob es noch atmet, kann durch Folterdrohungen überhaupt nicht traumatisiert sein.
Sagt uns das ein Psychologe?


Nein, aber ich zeige nur die Logik hinter dem Argument des "armen traumatisierten Entführers" auf.

Die Betrachtung des Falles darf durch die Abscheu vor dem Täter nicht getrübt werden. Markus hat einen Anspruch.

Hat er nicht, denn die Familie des Jungen kann Ansprüche gegenüber Markus G. geltend machen, es spielt keine Rolle wie reich oder arm sie ist. Am Ende bekäme er nicht ein Cent, selbst ihm irgendein Gericht Schmerzensgeld zusprechen würde.

Wo ist der Zusammenhang zwischen den Ansprüchen der Familie und von Markus G.?
Verlierst Du auch deinen Anspruch, von deinem Kumpel die zehn Euro zurückzukriegen, die du ihm geliehehn hast, weil du dem metzger noch zehn Euro schuldest?


Stimmt, die Familie hat den Anspruch, auch wenn er kein Geld bekommt. Nur kann er dann nicht zahlen. Bekommt er den Anspruch zuerkannt, verfügt er über die Geldmittel, die Familie zu bezahlen.
Und was ist mit den Leuten, die den Jungen fanden? Sind die nicht traumatisiert? Haben die keinen Anspruch an den Mörder?

Grüße

Shevek
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#465031) Verfasst am: 03.05.2006, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Und was ist mit den Leuten, die den Jungen fanden? Sind die nicht traumatisiert? Haben die keinen Anspruch an den Mörder?

Grüße

Shevek

Nein. Worauf soll der sich denn stützen?
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