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mirc braucht Hilfe
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#497231) Verfasst am: 14.06.2006, 14:47    Titel: mirc braucht Hilfe Antworten mit Zitat

Achtung wenn mirc dieses Verfahren verliert wäre es möglich, dass Downloads zukünftig durch eine Email angefordert werden müssen.



T.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#497246) Verfasst am: 14.06.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kam denn überhaupt auf die Idee Downloads mit einer Emailadresse zu verbinden?
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#497258) Verfasst am: 14.06.2006, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ein dreckiges Stück *** von Anwalt. Dem müsste man mal *** und ***
Wie kann man nur so borniert sein?
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#497269) Verfasst am: 14.06.2006, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wer kam denn überhaupt auf die Idee Downloads mit einer Emailadresse zu verbinden?


Wie meinen?


T.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#497348) Verfasst am: 14.06.2006, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Wer kam denn überhaupt auf die Idee Downloads mit einer Emailadresse zu verbinden?


Wie meinen?


T.
ICQ beispielsweise kann man ohne Angabe einer Emailadresse runterladen.
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#497360) Verfasst am: 14.06.2006, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ne... Juristen sind die Totengräber der Zivilisation.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#497370) Verfasst am: 14.06.2006, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Wer kam denn überhaupt auf die Idee Downloads mit einer Emailadresse zu verbinden?


Wie meinen?

T.
ICQ beispielsweise kann man ohne Angabe einer Emailadresse runterladen.


Das gibt es öfter.

Ich finde es auch umständlich und überflüssig - aber jeder, der einen Download anbietet, kann das an Bedingungen knüpfen.

Der werte Herr anwalt ist in der Tat dabei, das Internet kaputtzumachen: Beim Datei-Download is t die Sache eher unproblematisch, daß geht in der Tat ohne e-mail.

Aber für alle Seiten mit Anmeldung müsste das ohnehin schon umständliche Double-Opt-In-Verfahren (das ich allerdings für angemessen halte - sowohl rechtlich als aucvh von der praktischen Seite her) müsste nun überall umgestellt werden.

Mir ist mal aufgefallen, daß man nur wenige Anmeldungen bestätigen kann, indem man ein e-mail einfach benatwortet, und inzwischen weiß ich auch, warum: Es ist relativ einfach, einen Links auszuwerten. Eine entsprechende auswertung bei E-Mails ist komplizierter; und ich glaube auch nicht so ohne weiteres mit den üblichen Webpaketen möglich.

Natürlich müsste dabei jeder Anbieter jede einzelne E-Mail auf gefälschte Absender etc prüfen.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#497386) Verfasst am: 14.06.2006, 16:35    Titel: Re: mirc braucht Hilfe Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Achtung wenn mirc dieses Verfahren verliert wäre es möglich, dass Downloads zukünftig durch eine Email angefordert werden müssen.

Wenn ich das richtig verstehe, ist der Rechtsstreit doch bereits gelaufen, und es geht nur noch darum, dass mIRC auf Gerichtskosten sitzengeblieben ist. Oder sammeln sie Spenden für eine weitere Instanz? Irgendwie geht das aus dem Text nicht klar hervor.

Jedenfalls ist nach dem derzeit letzten Urteil das beschriebene Anmelde-Verfahren weiterhin möglich, man riskiert damit allerdings, erneut von solch einem Idioten verklagt zu werden.

Und ich stimme Rasmus zu, dass davon natürlich nicht nur Downoalds, sondern auch Foren wie dieses oder meines betroffen sein könnten.

Was passiert eigentlich, wenn ich bei Beate Uhse einen Katalog an eine Post-Adresse anfordere, die nicht mir, sondern einem hysterischen Anwalt gehört? Kann der dann Beate Uhse verklagen?
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#497402) Verfasst am: 14.06.2006, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

kann nix überweisen...

Hab mein Konto mal für 2 wochen sperren lassen.. da irgendjemand mir mein geld klauen will
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Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#497410) Verfasst am: 14.06.2006, 17:14    Titel: Re: mirc braucht Hilfe Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Rechtsstreit doch bereits gelaufen, und es geht nur noch darum, dass mIRC auf Gerichtskosten sitzengeblieben ist. Oder sammeln sie Spenden für eine weitere Instanz? Irgendwie geht das aus dem Text nicht klar hervor.


Es geht um eine weitere Instanz; in der letzten Instanz haben die Seitenbetreiber nur teilweise Recht bekommen: Die allererste E-Mail, die sie an den Anwalt geschoickt haben (voll automatisiert, als Teil des Opt-In-Verfahrens) wurde als wettbewerbswiedrig eingestuft.

Damit müssen sie nicht nur alle Kosten tragen, sondern es sieht auch so aus, als ob die hier disskutierten Folgen nur alleine aus diesem einen Punkt hervorgehen könnten.

So ganz verstanden habe ich es allerdings nicht, weil ja die Unterlassungserklärzung nicht unterschrieben werden musste.

IAMALBIPOOTV.

Rasmus.
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erebus
wandelndes Paradoxon



Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis

Beitrag(#498085) Verfasst am: 15.06.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Mich stört vor allem, dass der genaue Betrag nicht offengelegt wird.

Wikipedia legt alle Zahlen bzw. der Kosten offen, weshalb macht mIRC das nichtmal bei diesem Einzelfall?
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Es reicht bereits den physikalischen Gesetzen und den biologischen Regeln zu unterliegen.
Wir brauchen keine gesellschaftlichen Zwänge, die uns letztendlich zerbrechen.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#498088) Verfasst am: 15.06.2006, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

erebus hat folgendes geschrieben:
Mich stört vor allem, dass der genaue Betrag nicht offengelegt wird.

Wikipedia legt alle Zahlen bzw. der Kosten offen, weshalb macht mIRC das nichtmal bei diesem Einzelfall?

Mich stört, daß keine Aktenzeichen von den Urteilen angegeben sind. Und stutzig machen mich die angeblichen Kosten für den Zug vors Verfassungsgericht. Verfassungsbeschwerden sind nämlich kostenfrei.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#498115) Verfasst am: 15.06.2006, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Mich stört, daß keine Aktenzeichen von den Urteilen angegeben sind. Und stutzig machen mich die angeblichen Kosten für den Zug vors Verfassungsgericht. Verfassungsbeschwerden sind nämlich kostenfrei.

die verfassungsbeschwerde an sich macht aber wohl kaum die kosten aus, sondern der/die dafür engagierte/n anwalt/anwälte.
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I'm tapping in the dusternis
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#498204) Verfasst am: 15.06.2006, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann gibt es "Fachanwälte für Internetrecht" Geschockt Geschockt
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#498208) Verfasst am: 15.06.2006, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
Seit wann gibt es "Fachanwälte für Internetrecht" Geschockt Geschockt

Es ist doch gerade total in der Diskussion, wie viele und welche Fachanwälte es geben soll.

Könnte mir schon vorstellen, dass es die geben wird, Evtl in Kombination mit sonsitgen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#498268) Verfasst am: 15.06.2006, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist sicher nur eine Frage der Zeit. Doch bisher gibt es keine Fachanwaltschaft, die so heißt. Der aktuellste Stand der Dinge dürfte hier dokumentiert sein:

http://www.brak.de/seiten/04_05_26.php
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#498326) Verfasst am: 15.06.2006, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Was für ein dreckiges Stück *** von Anwalt. Dem müsste man mal *** und ***



Da wär ich gerne dabei. Noch schlimmer ist aber dieses Gericht...
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#498749) Verfasst am: 16.06.2006, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

erebus hat folgendes geschrieben:
Mich stört vor allem, dass der genaue Betrag nicht offengelegt wird.
Wikipedia legt alle Zahlen bzw. der Kosten offen, weshalb macht mIRC das nichtmal bei diesem Einzelfall?

Sie stellen nicht mal explizit klar, wofür sie das Geld brauchen, für die Kosten des bisherigen Rechtsstreits oder für eine nächste Instanz?

Übrigens kann man mIRC völlig unproblematisch von mirc.com herunterladen. Irgendwie kommt mir mirc.de mittlerweile suspekt vor.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#498756) Verfasst am: 16.06.2006, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Warum ist denn jetzt der klagende Anwalt der Arsch?
Das Zusenden unerwünschter emails kann ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein, das ist ständige Rechtsprechung. Der Mann nimmt nur seine Rechte wahr.

Das die Gegenseite, vor allem deren Anwalt, sich derart dämlich anstellen und derart falsche Schlußfolgerungen ziehen, dafür kann doch der Kläger nichts! Ein Vergleich wirkt inter partes. Eine Unterlassungserklärung ebenfalls. 500 € und die Sache wäre gut gewesen, sie haben Mist gebaut und müssen zahlen. Jedenfalls modifiziert unterschreiben hätten sie in jedem Fall gemusst. Aber nein, bis zum BVerfG wollen sie es treiben und wundern sich über die Verfahrenskosten.
Jetzt versucht man noch mit falschen Behauptungen die fehlerhafte Rechtsberatung des eigenen Anwalts wieder wettzumachen!
Hochnotpeinlich. Hätten sie sich mal selbst einen Fachanwalt für Internetrecht besorgt.

Sollen sie ihre Blödheit ruhig mal zahlen. Gut so.
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kolja
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Beitrag(#498770) Verfasst am: 16.06.2006, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Das Zusenden unerwünschter emails kann ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein, das ist ständige Rechtsprechung. Der Mann nimmt nur seine Rechte wahr.

Muss hier nicht derjenige als Verursacher gesehen werden, der die falsche Mail-Adresse in ein Anmeldeformular eingetragen hat?

Die Befürchtung, jeder Betreiber eines solchen Anmeldeverfahrens würde sich dem Risiko einer solchen Abmahnung aussetzen, ist doch berechtigt ...

Was ist mit dem Vergleich mit der Brief-Post? Ich bestelle z.B. einen Unterwäsche-Katalog an eine fremde Adresse?
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



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Beitrag(#498773) Verfasst am: 16.06.2006, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Was ist mit dem Vergleich mit der Brief-Post? Ich bestelle z.B. einen Unterwäsche-Katalog an eine fremde Adresse?

Vor allem, was für ein Arsch muß der Mandant sein? Hat eine Email aus Versehen bekommen und schon bricht sein Gewerbe zusammen? Pillepalle
Falls der auch was verkauft und anpreist, könnte man die Tour ja mal versuchen: Ein Dritter bestellt unter falschem Namen des Beklagten einen Katalog vom Kläger, Gegenklage mit derselben Begründung, ...
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#498775) Verfasst am: 16.06.2006, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Das Zusenden unerwünschter emails kann ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein, das ist ständige Rechtsprechung. Der Mann nimmt nur seine Rechte wahr.

Muss hier nicht derjenige als Verursacher gesehen werden, der die falsche Mail-Adresse in ein Anmeldeformular eingetragen hat?


Nein, der hat ja nicht die Email versendet. Hier wurde fahrlässig gehandelt und das reicht.

kolja hat folgendes geschrieben:

Die Befürchtung, jeder Betreiber eines solchen Anmeldeverfahrens würde sich dem Risiko einer solchen Abmahnung aussetzen, ist doch berechtigt ...


Ja, und zu Recht!

kolja hat folgendes geschrieben:

Was ist mit dem Vergleich mit der Brief-Post? Ich bestelle z.B. einen Unterwäsche-Katalog an eine fremde Adresse?


Passt nicht.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#498776) Verfasst am: 16.06.2006, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:

Was ist mit dem Vergleich mit der Brief-Post? Ich bestelle z.B. einen Unterwäsche-Katalog an eine fremde Adresse?


Passt nicht.

Wieso nicht? Könnte man die Post nicht verklagen wegen fahrlässigem Zustellens falsch adressierter Post?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498777) Verfasst am: 16.06.2006, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:

Was ist mit dem Vergleich mit der Brief-Post? Ich bestelle z.B. einen Unterwäsche-Katalog an eine fremde Adresse?


Passt nicht.

Wieso nicht? Könnte man die Post nicht verklagen wegen fahrlässigem Zustellens falsch adressierter Post?


Nein, weil keine Fahrlässigkeit gegeben ist.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#498779) Verfasst am: 16.06.2006, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Nein, weil keine Fahrlässigkeit gegeben ist.

Erkläre den Unterschied.

In beiden Fällen wird eine Sendung an eine Adresse zugestellt, obwohl der Absender nicht weiß, ob derjenige, der die Sendung angefordert hat, Inhaber dieser Adresse / unter dieser Adresse erreichbar ist.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498780) Verfasst am: 16.06.2006, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es euch beruhigt, ich bin allerdings dafür die Kosten einer Erstabmahnung drastisch zu senken, zwar Streitwertgekoppelt, aber drastische Senkung. Allerdings darf man dann auch keine inhaltlichen Anforderungen an Erstabmahnungen stellen!

Für die geltende Rechtslage sind Juristen aber nicht verantwortlich.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498784) Verfasst am: 16.06.2006, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Nein, weil keine Fahrlässigkeit gegeben ist.

Erkläre bitte den Unterschied.

In beiden Fällen wird eine Sendung an eine Adresse zugestellt, obwohl der Absender nicht weiß, ob derjenige, der die Sendung angefordert hat, Inhaber dieser Adresse / unter dieser Adresse erreichbar ist.


Die Post darf davon ausgehen, dass derjenige, der die Sendung angefordert hat, Inhaber dieser Adresse / unter dieser Adresse erreichbar ist. Das stellt keine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dar.
Der Seitenbetreiber darf hingegen nicht davon ausgehen, denn es kommt im Internet ständig vor, dass falsche Emailaddressen angeben werden, besonders da viele Seiten gar keine Emailverifikation haben. Außerdem kostet eine Email nichts. Der Seitenbetreiber müsste durch ein geeignetes Verfahren sicherstellen, dass es nicht zur Zusendung unerwünschter Emails kommt. ZB. indem er die Email gar nicht anfordert, oder so wie der klagende Anwalt gefordert hat.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#498803) Verfasst am: 16.06.2006, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja sehr schlimm, eine unerwünschte Email zu bekommen. Da hat der arme Anwalt auch ein gehöriges Schmerzensgeld verdient. Nee nee, Thao, Du bist ein hervorragendes Beispiel für das völlig verquere Rechtsverständnis der meisten Juristen.

Ich habe übrigens 5 Euro überwiesen. Ich habe Mirc lange Zeit genutzt, kann man als Bezahlung dafür ansehen.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#498805) Verfasst am: 16.06.2006, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Ist ja sehr schlimm, eine unerwünschte Email zu bekommen. Da hat der arme Anwalt auch ein gehöriges Schmerzensgeld verdient. Nee nee, Thao, Du bist ein hervorragendes Beispiel für das völlig verquere Rechtsverständnis der meisten Juristen.


Das ist kein Schmerzensgeld.

Es geht um die Erstattung der Abmahnkosten. Es ist nicht einzusehen, warum ein Anwalt hier umsonst arbeiten sollte. Aber auch dazu gibt es genug Entscheidungen, auch Abmahnkosten in eigener Sache sind grundsätzlich erstattungsfähig.

Nochmal zur Erinnerung, ursprünglich ging es um 500€ Abmahnkosten und die Unterlassungserklärung.
Die Verfahrenskosten vielfacher Höhe hat sich die Beklagte selbst zuzuschreiben.

Die Beklagte hätte einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben können, in der sie sich verpflichtet, dem Anwalt keine unerwünschten Emails mehr zukommen zu lassen, Strafe 5001 €. Außerdem hätte sie die Abmahnkosten zahlen sollen, wenn die Höhe berechtigt war.
Dann hätte sie weitermachen können wie bisher, dass Risiko, das so etwas noch einmal passiert ist ja angeblich so gering.


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 16.06.2006, 12:33, insgesamt einmal bearbeitet
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#498813) Verfasst am: 16.06.2006, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Wenn es euch beruhigt, ich bin allerdings dafür die Kosten einer Erstabmahnung drastisch zu senken, zwar Streitwertgekoppelt, aber drastische Senkung. Allerdings darf man dann auch keine inhaltlichen Anforderungen an Erstabmahnungen stellen!

Ja auf 0€. So wie in anderen EU-Ländern auch.

Zitat:
Für die geltende Rechtslage sind Juristen aber nicht verantwortlich.

Die größte Berufsgruppe im Bundestag sind Rechtsanwälte. Zufall?
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