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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#514018) Verfasst am: 03.07.2006, 04:27 Titel: StGB und WPflG |
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Vielleicht hat ja auch einer von euch bemerkenswerte Stellen im StGB gefunden, die er nicht versteht oder kritisiert.
Zitat: | §90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. | Wie ist der Paragraph mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren?
Zitat: | Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. | Wieso gelten für den Bundespräsidenten nicht ebenfalls die Paragraphen 185 (Beleidigung) und 186 (Üble Nachrede) etc.?
***
Zitat: | §188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens |
Wer zählt alles zu den Personen des politischen Lebens?
***
Zitat: | § 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
[...] | Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt?
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#514093) Verfasst am: 03.07.2006, 12:46 Titel: |
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Das mit dem Präsidenten ist mir auch schonmal aufgefallen.
Es gibt doch beispielsweise unzählige Satiresendungen und teilweise auch Verarschungen über Politiker.
Wieso ist der Präsi so etwas besonderes.
Gilt das auch für ehemalige? Darf ich dann nicht die Verstrickungen einiger mit den Nazis benennen?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#514457) Verfasst am: 03.07.2006, 20:20 Titel: |
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Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum
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(#514491) Verfasst am: 03.07.2006, 20:39 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung. |
na und?
in F ist Chirac (als Président de la République) der erste Mann im Staat und repräsentiert sozusagen das Land etc pp
deswegen ist der noch lange nicht gegen jede Kritik/Karikatur gefeit , im Gegenteil
_________________ "He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#514495) Verfasst am: 03.07.2006, 20:44 Titel: |
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Zitat: | Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung. | Das sehe ich anders. Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich "verunglimpfe", was hat das dann noch mit beleidigender Staatskritik zu tun? Ich denke: Keine Sonderrechte für den Bundespräsidenten.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#514504) Verfasst am: 03.07.2006, 20:57 Titel: |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung. |
na und?
in F ist Chirac (als Président de la République) der erste Mann im Staat und repräsentiert sozusagen das Land etc pp
deswegen ist der noch lange nicht gegen jede Kritik/Karikatur gefeit , im Gegenteil  | In F hat der Präsident allerdings Macht, in D nicht.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#514930) Verfasst am: 04.07.2006, 11:37 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung. | Das sehe ich anders. Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich "verunglimpfe", was hat das dann noch mit beleidigender Staatskritik zu tun? Ich denke: Keine Sonderrechte für den Bundespräsidenten. |
Wenn du den Bundespräsidenten persönlich verunglimoft, greift mE der Paragraph nicht, denn der zielt auf das Amt, nicht die Person.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#515336) Verfasst am: 04.07.2006, 19:37 Titel: |
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Zitat: | (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. | Wo steht das? Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich öffentlich verunglimpfe, greift der Paragraph sehr wohl. Ich versteh nicht, wieso du das anders interpretierst. Erklär mal
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#515382) Verfasst am: 04.07.2006, 21:03 Titel: |
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Bei wiki hab ich gerade gelesen, dass es auch verboten sei, die Nationalhymne zu verunglimpfen
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#515386) Verfasst am: 04.07.2006, 21:09 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Bei wiki hab ich gerade gelesen, dass es auch verboten sei, die Nationalhymne zu verunglimpfen | Och, da gibt es noch mehr -> §§ 90a, 90b StGB.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#515406) Verfasst am: 04.07.2006, 22:06 Titel: |
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Man sollte es ändern...
"Fuck the system" wie der böse Chaos-Anarcho jetzt sagen würde
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Undine registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.06.2006 Beiträge: 4
Wohnort: Berlin
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(#516211) Verfasst am: 06.07.2006, 00:25 Titel: |
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Hm, tja... kann ja nicht jeder machen was er will, wa?
Aber ernsthaft: "verunglimpfen" hach - tolles Wort - aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern "kritisieren" (und damit meine ich sachliche und angemessene Kritik) unter "verunglimpfen" subsumierbar ist.
Muss ich wohl glatt mal ein Kommentar zu Rate ziehen, falls ich mal wieder die Biblio beehre...
(Juhu, mein erster Beitrag, endlich konnte ich mich überwinden... Und dann auch noch zu meinem "Lieblingsthema")
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#516214) Verfasst am: 06.07.2006, 00:30 Titel: |
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Willkommen im Forum
Zitat: | Aber ernsthaft: "verunglimpfen" hach - tolles Wort - aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern "kritisieren" (und damit meine ich sachliche und angemessene Kritik) unter "verunglimpfen" subsumierbar ist. | Ich sprach nicht von sachlicher Kritik, der Gesetzestext sicherlich auch nicht, ich meine schon eine Verunglimpfung. Aber auch in diesem Fall halte ich es für unangemessen dem Bundespräsidenten mehr Rechte zu erteilen als einem "Normalbürger". Für Beleidigungen gegen den Bundespräsidenten sollten ebenfalls die Paragraphen greifen, die auch sonst bei der Beleidigung/Üblen Nachrede/etc. greifen.
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Undine registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.06.2006 Beiträge: 4
Wohnort: Berlin
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(#516232) Verfasst am: 06.07.2006, 01:07 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung. |
Aus diesem Grunde halte ich es ebenfalls für vertretbar, daß die Strafzumessungsregel bei § 90 StGb ein kleines bisschen schärfer angesetzt ist, als die des § 185 StGb.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#516239) Verfasst am: 06.07.2006, 01:33 Titel: |
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Dann ändere das Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - nur der Bundespräsident hat mehr Rechte.
Zudem: Was hat die Beleidigung der Person mit dem Staat zu tun und würdest du mal begründen, warum ich eine Person nicht beleidigen darf, die etwas repräsentiert? Ich repräsentiere auch alle Schülerinnen und Schüler in NRW und wirst du nun härter bestraft als als normal, wenn du mich beleidigst? Nö. Ich verstehe die Argumentation nicht. Wenn ich den Bundespräsidenten als Arschloch bezeichne, wo spielt dann da seine Funktion als Bundespräsident eine Rolle?
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Undine registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.06.2006 Beiträge: 4
Wohnort: Berlin
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(#516935) Verfasst am: 07.07.2006, 00:42 Titel: |
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Zunächstersteinmal finde ich jede Art von Beleidigung, die außerhalb sachlicher Kritik liegt dumm und verachtenswert!
Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache:
Hört sich zwar erstmal toll, aber gemeint ist das ein bisschen anderes. So bedarf es nur dann einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei "wesentlich Gleichem". Jaja, alles sehr abstraktes Begriffsrumgekaue, ich weiß(leide). Dazu bedarf es also eines Bezugspunktes (tertium comparationis), der der gemeinsame Oberbegriff ist, unter den die rechtlich verschieden behandelten Personen, Personengruppen oder Situationen fallen.
Ich will ja nicht anmaßend klingen, aber für mich ist es schon ein gewisser Unterschied, ob jemand "Staatsmaskottchen" oder "Schülerverteter in NRW" ist.
Ich versteh ja worauf du hinaus willst und ich muss auch sagen, dass es in der deutsche Gesetzgebung (in anderen natürlich auch - um hier niemanden zu benachteiligen) die irrwitzigsten Vorkommnisse gibt und gab, aber da ich momentan unter keinen Anflug von Anarchie leide, muss ich den "ersten Mann im Staate" ein wenig in Schutz nehmen .
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#516966) Verfasst am: 07.07.2006, 04:01 Titel: |
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Also ist es mal wieder nicht das, was alle denken.
Zitat: | Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache:
Hört sich zwar erstmal toll, aber gemeint ist das ein bisschen anderes. So bedarf es nur dann einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei "wesentlich Gleichem". Jaja, alles sehr abstraktes Begriffsrumgekaue, ich weiß(leide). Dazu bedarf es also eines Bezugspunktes (tertium comparationis), der der gemeinsame Oberbegriff ist, unter den die rechtlich verschieden behandelten Personen, Personengruppen oder Situationen fallen. | Wo steht das geschrieben?
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#516974) Verfasst am: 07.07.2006, 08:00 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Wo steht das geschrieben? |
Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert.
Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#516998) Verfasst am: 07.07.2006, 09:51 Titel: Re: StGB und WPflG |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | § 11 Befreiung vom Wehrdienst
[für diverse Sorten Pfaffen]
| Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt? |
<ironiemodus>Na dafür stellen sie doch die Militärseelsorger, aus purer Nächstenliebe. Da gleicht sich das wieder aus.</ironiemodus>
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#517253) Verfasst am: 07.07.2006, 15:36 Titel: |
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Kennt jemand den Text "Mit Gott und Vaterland" von Wiglaf Droste, welcher auf dem Album WEstfalen Alien zu finden ist?
Dort spricht er über den neuen Bundespräsidenten Köhler, u.a. könne dieser genauso fließend Milchbrei sprechen wie der alte und ihm werde praktische Intelligenz nachgesagt, er habe aber kopfmäßig nichts zu bieten.
Greift bei solchen Aussagen dieser Paragraph nicht?
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#517648) Verfasst am: 07.07.2006, 22:28 Titel: |
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Zitat: | Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig. | Wo steht das?
Zitat: | Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert. | Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
"Das Auto ist rot". Interpretation: Das Auto ist blau [?]
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#517650) Verfasst am: 07.07.2006, 22:29 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig. | Wo steht das?
Zitat: | Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert. | Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
"Das Auto ist rot". Interpretation: Das Auto ist blau [?]  |
Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Gibt es diesen, ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt.
Kann ich auch nix für.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#517652) Verfasst am: 07.07.2006, 22:31 Titel: Re: StGB und WPflG |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Vielleicht hat ja auch einer von euch bemerkenswerte Stellen im StGB gefunden, die er nicht versteht oder kritisiert.
Zitat: | §90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. | Wie ist der Paragraph mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren?
Zitat: | Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. | Wieso gelten für den Bundespräsidenten nicht ebenfalls die Paragraphen 185 (Beleidigung) und 186 (Üble Nachrede) etc.?
***
Zitat: | §188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens |
Wer zählt alles zu den Personen des politischen Lebens?
***
Zitat: | § 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
[...] | Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt? |
Alles erklärbar. Aber ist mir jetzt zu mühevoll. Lies einfach mal einen Kommentar zum StGB, da bei den entsprechenden §§.
Art.3 GG ist hier nicht verletzt.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#517655) Verfasst am: 07.07.2006, 22:32 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | interprätiert. |
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#517657) Verfasst am: 07.07.2006, 22:33 Titel: |
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Undine hat folgendes geschrieben: | Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache |
Jura? Mutig
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#517661) Verfasst am: 07.07.2006, 22:34 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"? | Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern. |
Die gibts doch auch im Netz.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#517664) Verfasst am: 07.07.2006, 22:36 Titel: |
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Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#517666) Verfasst am: 07.07.2006, 22:37 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"? | Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern. |
Die gibts doch auch im Netz. | Ja, OK. Nachdem ich sah, dass hierzu schon reichlich geantwortet wurde, wollte ich meinen Beitrag noch zurückziehen. War aber nicht schnell genug, wie ich jetzt sehe.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#517667) Verfasst am: 07.07.2006, 22:38 Titel: |
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Zitat: | Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt. | Wo steht das?
Zitat: | Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern. | Könnt ich machen. Dass das BVerfGE so urteilte, ist ja aber dennoch keine Argumentation.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#517671) Verfasst am: 07.07.2006, 22:39 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt. | Wo steht das?
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Nicht im Gesetz. Die Grundrechte müssen aber ausgelegt und (für Thao mit Mühe geschrieben:) interpretiert werden.
Sie sind nicht ganz aus sich selbst verständlich.
Grundrechte unterliegen einem Wandel durch literatur und Rechtsprechung.
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