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voltaire atheistischer Humanist
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 289
Wohnort: Hamm
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(#562860) Verfasst am: 12.09.2006, 13:59 Titel: Papst verklagen |
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Ich zitiere mal die Online-Seite von N-TV, ein aktueller Bericht über den Papstbesuch in Regensburg
(http://www.n-tv.de/709325.html):
Zitat: | Papst Benedikt XVI. hat die Unverzichtbarkeit des Glaubens auch in der modernen Welt betont und den Atheismus als Irrweg verurteilt. Seit der Aufklärung arbeite wenigstens ein Teil der Wissenschaft emsig daran, eine Welterklärung zu finden, in der Gott überflüssig werde, sagte der Papst am Dienstag bei einem Gottesdienst auf dem Islinger Feld nahe Regensburg. Aber immer wieder zeige sich: "Die Sache mit dem Menschen geht nicht auf ohne Gott, und die Sache mit der Welt, dem ganzen weiten Universum, geht nicht auf ohne ihn", sagte der Papst auf der vierten Station seines Bayern-Besuches. |
Kann man sich als Atheist auch auf diesen Religions und Weltanschauungsparagraphen beruhen ? ich mein wenn etliche schwachköpfe madonna verklagen wollen, muss man es doch umgekehrt für diesen oberschwachkopp genauso machen können...
Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern...
Aber denkt dran, ich denke es ist momentan immer noch der beste zeitpunkt in sachen neuer denkweise / gesellschaft als atheisten aufzutreten, und das geschlossen... solange solche deppen noch nicht 100%ig das deutsche gesetz bestimmen dürfen...
_________________ cU vOLt@IRE ! "Ich denke, also bin ich KEIN Christ" - Karlheinz Deschner
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#562864) Verfasst am: 12.09.2006, 14:02 Titel: Re: Papst verklagen |
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voltaire hat folgendes geschrieben: | Ich zitiere mal die Online-Seite von N-TV, ein aktueller Bericht über den Papstbesuch in Regensburg
(http://www.n-tv.de/709325.html):
Zitat: | Papst Benedikt XVI. hat die Unverzichtbarkeit des Glaubens auch in der modernen Welt betont und den Atheismus als Irrweg verurteilt. Seit der Aufklärung arbeite wenigstens ein Teil der Wissenschaft emsig daran, eine Welterklärung zu finden, in der Gott überflüssig werde, sagte der Papst am Dienstag bei einem Gottesdienst auf dem Islinger Feld nahe Regensburg. Aber immer wieder zeige sich: "Die Sache mit dem Menschen geht nicht auf ohne Gott, und die Sache mit der Welt, dem ganzen weiten Universum, geht nicht auf ohne ihn", sagte der Papst auf der vierten Station seines Bayern-Besuches. |
Kann man sich als Atheist auch auf diesen Religions und Weltanschauungsparagraphen beruhen ? ich mein wenn etliche schwachköpfe madonna verklagen wollen, muss man es doch umgekehrt für diesen oberschwachkopp genauso machen können...
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Schwerlich. Es ist nicht verboten, eine Idee als Irrweg zu bezeichnen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#562875) Verfasst am: 12.09.2006, 14:13 Titel: |
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Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen...
_________________ Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
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voltaire atheistischer Humanist
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 289
Wohnort: Hamm
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(#562885) Verfasst am: 12.09.2006, 14:24 Titel: |
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tja traurig genug, dass wir sowas immer noch so gelassen zulassen... (wow zwei worte mit lassen *lach*)...
aber der atheismus selbst wäre doch form einer weltanschauung ? jaja eine starke interessengemeinschaft wäre nicht übel
_________________ cU vOLt@IRE ! "Ich denke, also bin ich KEIN Christ" - Karlheinz Deschner
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AntagonisT Master of Disaster
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden
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(#562887) Verfasst am: 12.09.2006, 14:27 Titel: Re: Papst verklagen |
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voltaire hat folgendes geschrieben: | Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern... |
_________________ “Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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voltaire atheistischer Humanist
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 289
Wohnort: Hamm
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(#562893) Verfasst am: 12.09.2006, 14:30 Titel: |
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JA GENAU !!!!!
ich hau mich wech..................
_________________ cU vOLt@IRE ! "Ich denke, also bin ich KEIN Christ" - Karlheinz Deschner
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#562895) Verfasst am: 12.09.2006, 14:31 Titel: |
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SoWhy hat folgendes geschrieben: | Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen... |
Nein, wird es nicht.
1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#562905) Verfasst am: 12.09.2006, 14:41 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | SoWhy hat folgendes geschrieben: | Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen... |
Nein, wird es nicht.
1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde. |
Erstmal das, zum anderen hat es unsereiner wirklich nicht nötig, gegen jedes blöde Gesülze die Rechtskeule zu schwingen. Schließlich ist das ein Zeichen argumentativer Armut, solange niemand direkt beleidigt wird. Selbstverständlich darf Ratzinger der Ansicht sein, daß der Atheismus ein Irrweg ist. Ist doch lächerlich, sich darüber aufzuregen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#562906) Verfasst am: 12.09.2006, 14:45 Titel: |
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Da der §166 ein "weltanschauliches Bekenntnis" theoretisch* genau so schützt wie ein religiöses und eine "Weltanschauungsgemeinschaft" genau so wie eine Religionsgemeinschaft, wäre eine Beschimpfung von Atheisten bzw. des Atheismus m.E. u.U. durchaus strafrechtlich relevant (aber ich bin freilich kein Jurist).
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.
Nur kann ich eine "Beschimpfung" in den hier zitierten Aussagen Benedikts nicht erkennen. Er hält Atheismus für irrig, wie umgekehrt Atheisten das Christentum für irrig halten ... das ist in keiner Richtung verboten. Wie schon Ralf und Xamanoth ganz richtig sagten.
[*Die praktische Ungleichbehandlung ist mir bewusst.]
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Tapuak registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1264
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(#562907) Verfasst am: 12.09.2006, 14:48 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Erstmal das, zum anderen hat es unsereiner wirklich nicht nötig, gegen jedes blöde Gesülze die Rechtskeule zu schwingen. Schließlich ist das ein Zeichen argumentativer Armut, solange niemand direkt beleidigt wird. Selbstverständlich darf Ratzinger der Ansicht sein, daß der Atheismus ein Irrweg ist. Ist doch lächerlich, sich darüber aufzuregen. |
Ich begrüße es sogar, dass er den Antagonismus von Wissenschaft und Religion nochmals herausgestellt hat (laut dem Zitat im Ausgangsbeitrag). Gut, dass der Mythos von der Vereinbarkeit dieser Erkenntnissysteme damit ausgeräumt ist.
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#562909) Verfasst am: 12.09.2006, 14:50 Titel: Re: Papst verklagen |
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voltaire hat folgendes geschrieben: | Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern... |
Das Bild zeigt Tarik Aziz, bis 2003 stellvertretender Ministerpräsident des Irak, quasi Saddam Husseins Stellvertreter. Und chaldäischer Christ.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#562911) Verfasst am: 12.09.2006, 14:52 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.
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Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. Allerdings wurde da auch wg. §130 Volksverhetzung geklagt, wenn ich mich richtig erinnere.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#562912) Verfasst am: 12.09.2006, 14:53 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | SoWhy hat folgendes geschrieben: | Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen... |
Nein, wird es nicht.
1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde. |
Ich weise nur daraufhin, dass auch "Vorfälle", bei denen der öffentliche Friede ganz klar nicht gestört wird, hin und wieder aufgrund von §166 StGB verfolgt werden. Meist scheitern diese halt dann vor Gericht. Aber du hast Recht, ob Atheismus als Weltanschauung gilt ist sehr streitbar.
Ich halt's da wie Ralf Rudolfy und sag, Atheisten haben das nicht nötig. Wir haben Argumente
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#562913) Verfasst am: 12.09.2006, 14:54 Titel: |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.
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Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. |
Was sind schon 30% der Deutschen
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#562921) Verfasst am: 12.09.2006, 15:14 Titel: |
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SoWhy hat folgendes geschrieben: | Atheisten haben das nicht nötig. Wir haben Argumente  |
So ist es !!
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richie auferstanden
Anmeldungsdatum: 18.08.2006 Beiträge: 86
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(#562930) Verfasst am: 12.09.2006, 15:19 Titel: |
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SoWhy hat folgendes geschrieben: | GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.
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Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. |
Was sind schon 30% der Deutschen  |
Ich bezweifle, dass es sich bei den 30% um eine homogene, atheistische Gruppe handelt.
Ich vermute eher einen Mischmasch von "Irgendwie-Religiösen", Esoterikern und max. 5% wirklichen Atheisten.
cheers
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Tassilo Deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 7361
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(#562937) Verfasst am: 12.09.2006, 15:31 Titel: |
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richie hat folgendes geschrieben: | Ich bezweifle, dass es sich bei den 30% um eine homogene, atheistische Gruppe handelt.
Ich vermute eher einen Mischmasch von "Irgendwie-Religiösen", Esoterikern und max. 5% wirklichen Atheisten.
cheers |
Und ich bezweifle, dass es sich bei den gut 30% Katholiken um eine homogene, christliche Gruppe handelt.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#562938) Verfasst am: 12.09.2006, 15:31 Titel: |
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@voltaire: Mäßige er sich in der Kundgabe seiner persönlichen Wertschätzung gegenüber Herrn Ratzinger - sicherlich war nur der Papst als Amt gemeint, nicht die Person ;o)
§ 166 schützt auch jedes weltanschauliche Bekenntnis. Atheismus allein ist insofern keine Weltanschauung, weil der Begriff nur aussagt, was es nicht ist. Es müsste z.B. hinzukommen, dass man eine Vorstellung von der Welt hat im Sinne der wissenschaftlichen Realität (natürlich ohne die theologische „Wissenschaft“, die keine Wissenschaft im eigentlichen Sinne ist). Teilweise wird auch ein moralisches System verlangt, beispielsweise der Wille zum Guten unter Orientierung an den Menschenrechten oder Grundrechten.
Z.B.:
1. Die Welt ist real und wissenschaftlich zu betrachten.
2. Moralisch wird der Willen zum Guten vertreten
3. Kein Gott, Geister, Dämonen, Engelglaube etc.
4. Kein Leben nach dem Tod
Ich fasse diese Auffassung als Weltanschauung des Realismus zusammen, die nunmehr (seit eben) dem Schutz des § 166 StGB unterliegt und trete der Weltanschauungsgemeinschaft der Realisten bei, wobei man allein noch keine Gemeinschaft ist (wer macht mit?)
Diese Weltanschauung beinhaltet natürlich mehr, als nur diese vier Punkte, wobei 3. und 4. ebnso lediglich Negationen sind, aber in diesem Zusammenhang zur Klarstellung erforderlich sind.
Madonna kann überigens jeder verklagen, nur eben nicht mit Erfolg: Warum sollte sie sich nicht an ein Kreuz stellen können: Der Papst sagt ja sogar, er vertrete Jesus oder sogar einen Gott auf Erden. Wenn man das darf, dann darf man erst recht nur Jesus spielen.
Besten Gruß
HFR
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voltaire atheistischer Humanist
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 289
Wohnort: Hamm
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(#562944) Verfasst am: 12.09.2006, 15:44 Titel: |
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ich wollte auch nur mal damit zeigen, wie mir diese religionswahn-gefasel auf die nerven gehen und wie sehr diese themen mittlerweile in den medien präsent sind... naja die welt geht viell. heute noch unter, dann wäre mir das eh egal... die anderen kommen dann eben in den himmel, ich ins paradies LOL
(gut das ist ein anderer thread)
schönen tag noch...
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#562954) Verfasst am: 12.09.2006, 16:01 Titel: |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: | Madonna kann überigens jeder verklagen, nur eben nicht mit Erfolg: Warum sollte sie sich nicht an ein Kreuz stellen können: Der Papst sagt ja sogar, er vertrete Jesus oder sogar einen Gott auf Erden. Wenn man das darf, dann darf man erst recht nur Jesus spielen. |
Man muss Bedenken, dass Madonna nur eine gekreuzigte Person darstellte. Und gekreuzigt wurden neben Jesus auch sehr viele reale Menschen
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#562971) Verfasst am: 12.09.2006, 16:17 Titel: |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.
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Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. Allerdings wurde da auch wg. §130 Volksverhetzung geklagt, wenn ich mich richtig erinnere. |
Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#562978) Verfasst am: 12.09.2006, 16:24 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen. |
Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#562979) Verfasst am: 12.09.2006, 16:27 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen. |
Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt. |
Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.
Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.
Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#562982) Verfasst am: 12.09.2006, 16:32 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.
Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.
Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage. |
Ich bezweifle, dass das so ausgelegt würde. Gab es solche Fälle?
Was ist mit Hetze gegen "rote Socken"?
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#562999) Verfasst am: 12.09.2006, 16:55 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Ich bezweifle, dass das so ausgelegt würde. Gab es solche Fälle? |
Jein. Ds wurde nur in einem Randsatz erwähnt, als es um die Beleidigung einer religiösen Position ging. Für häheres müsste ich nachschlagen, wozu ich jetzt keine Lust habe.
Zitat: | Was ist mit Hetze gegen "rote Socken"? |
Auch hier wäre eine Friedensgefährdung unwahrscheinlich. Aber an sich bestünde schon eine vage Möglichkeit.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#563022) Verfasst am: 12.09.2006, 17:27 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt. |
Nach einem Kommentar, den ich mal kopierte, "hat ein weltanschauliches Bekenntnis die Sinndeutung der Welt im Ganzen und die Stellung des Menschen in ihr ohne [...] religiösen Bezug zum Gegenstand [...]. Hierher gehören z.B. der Marxismus, der Materialismus, der humanitäre Idealismus, die Existenzphilosophie und Anthroposophie, nicht dagegen Auffassungen, die nur einzelne Aspekte des Lebens betreffen, wie z.B. die Programme politischer Parteien".
Nach letzterem könnte man die Meinung vertreten, ganze Weltanschauungen sind geschützt, Negierungen wie Atheismus nicht, wie Xamanoth es ja auch sagt.
Allerdings sind nach demselben Kommentar auch "wesentliche[...] Teile, ohne die das Bekenntnis seinen Sinn und Inhalt verlieren würde", geschützt; und dazu würde bei den meisten der genannten Weltanschauungen und ebanso beim evolutionären Humanismus auch der Atheismus - als die Aussage: es ist kein Gott - dazugehören. Meiner Rechtsauffassung nach jedenfalls. Wäre interessant, ob sich Gerichte tatsächlich schon einmal mehr als als Randbemerkung damit beschäftigt haben.
EDIT Der Aspekt der Friedensgefährdung ist natürlich noch eine weitere Bedingung; aber die kann man auch wohl kaum grundsätzlich für dei Beleidigung atheistischer Weltanschauungen negieren.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#563026) Verfasst am: 12.09.2006, 17:34 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen. |
Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt. |
Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.
Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.
Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage. |
166 Schützt aber nicht die Weltanschauung als solche, sondern ihren Inhalt. Und ein Inhalt einer, gar mehrerer Weltanschauungen, ist der Atheismus ja nun mal.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#563034) Verfasst am: 12.09.2006, 17:52 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen. |
http://www.mykath.de/index.php?showtopic=14647&st=200&p=731467&#entry731467
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#563061) Verfasst am: 12.09.2006, 18:50 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | und dazu würde bei den meisten der genannten Weltanschauungen und ebanso beim evolutionären Humanismus auch der Atheismus - als die Aussage: es ist kein Gott - dazugehören. Meiner Rechtsauffassung nach jedenfalls. |
So läuft das aber nicht in der Praxis. Solche Gesetze werden nur selten angewandt. Da spielt sich keine perfekte Auslegungspraxis, wie z.B. bei Diebstählen, ein.
Wenn, dann werden solche Paragraphen von mächtigen bzw. einflussreichen Gruppen gegen kleine Fische angestrengt, weil die sich nicht wehren können und auch keine Möglichkeit haben, ihre Position darzulegen.
Wenn aber eine etablierte Gruppe das Ziel ist, dann wird die ganze Geschichte hochpolitisch und die Richter, die ja selbst in weltanschaulichen Fragen sicher eine eigene Position haben, werden dann eher eine Interpretation finden, die nicht zu große Wellen schlägt.
Wenn Hohmann schuldig gesprochen worden wäre, dann hätte dieses Urteil auch auf zahllose frühere und spätere Aussagen von Politikern, Kirchenmännern, Journalisten zutreffen müssen. Kann es wirklich sein, dass hohe Kirchenmänner und namhafte Politiker der BRD sich jahrelang ungestraft der Beschimpfung von Weltanschauungen schuldig machen konnten? Nein. Ganz besonders ein Jurist glaubt an den Rechtsstaat und dass seine Kollegen im großen und ganzen richtig entschieden haben. Und so findet sich schnell ein Grund dafür, warum diese Beschimpfung nicht zählt.
Wenn es zum politischen Selbstverständnis Deutschlands gehören würde, dass man Atheisten nicht beschimpft und es einflussreiche Verbände gäbe, dann wäre Hohmann verurteilt worden. Daran zweifle ich keine Sekunde.
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Krabat dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 02.09.2006 Beiträge: 784
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(#563067) Verfasst am: 12.09.2006, 18:54 Titel: Re: Papst verklagen |
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voltaire hat folgendes geschrieben: |
oberschwachkopp
solange solche deppen ... |
Erst mal ist es wichtig, daß Ihr eine vernünftige Sprache lernt. Ihr müßt lernen, ohne Fäkalinjurien aufzutreten, dann werdet Ihr auch ernstgenommen.
Viel Spaß bei der Übung!
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