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Papst verklagen
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voltaire
atheistischer Humanist



Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Hamm

Beitrag(#562860) Verfasst am: 12.09.2006, 13:59    Titel: Papst verklagen Antworten mit Zitat

Ich zitiere mal die Online-Seite von N-TV, ein aktueller Bericht über den Papstbesuch in Regensburg
(http://www.n-tv.de/709325.html):

Zitat:
Papst Benedikt XVI. hat die Unverzichtbarkeit des Glaubens auch in der modernen Welt betont und den Atheismus als Irrweg verurteilt. Seit der Aufklärung arbeite wenigstens ein Teil der Wissenschaft emsig daran, eine Welterklärung zu finden, in der Gott überflüssig werde, sagte der Papst am Dienstag bei einem Gottesdienst auf dem Islinger Feld nahe Regensburg. Aber immer wieder zeige sich: "Die Sache mit dem Menschen geht nicht auf ohne Gott, und die Sache mit der Welt, dem ganzen weiten Universum, geht nicht auf ohne ihn", sagte der Papst auf der vierten Station seines Bayern-Besuches.


Kann man sich als Atheist auch auf diesen Religions und Weltanschauungsparagraphen beruhen ? ich mein wenn etliche schwachköpfe madonna verklagen wollen, muss man es doch umgekehrt für diesen oberschwachkopp genauso machen können...

Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern...

Aber denkt dran, ich denke es ist momentan immer noch der beste zeitpunkt in sachen neuer denkweise / gesellschaft als atheisten aufzutreten, und das geschlossen... solange solche deppen noch nicht 100%ig das deutsche gesetz bestimmen dürfen...
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cU vOLt@IRE ! "Ich denke, also bin ich KEIN Christ" - Karlheinz Deschner
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#562864) Verfasst am: 12.09.2006, 14:02    Titel: Re: Papst verklagen Antworten mit Zitat

voltaire hat folgendes geschrieben:
Ich zitiere mal die Online-Seite von N-TV, ein aktueller Bericht über den Papstbesuch in Regensburg
(http://www.n-tv.de/709325.html):

Zitat:
Papst Benedikt XVI. hat die Unverzichtbarkeit des Glaubens auch in der modernen Welt betont und den Atheismus als Irrweg verurteilt. Seit der Aufklärung arbeite wenigstens ein Teil der Wissenschaft emsig daran, eine Welterklärung zu finden, in der Gott überflüssig werde, sagte der Papst am Dienstag bei einem Gottesdienst auf dem Islinger Feld nahe Regensburg. Aber immer wieder zeige sich: "Die Sache mit dem Menschen geht nicht auf ohne Gott, und die Sache mit der Welt, dem ganzen weiten Universum, geht nicht auf ohne ihn", sagte der Papst auf der vierten Station seines Bayern-Besuches.


Kann man sich als Atheist auch auf diesen Religions und Weltanschauungsparagraphen beruhen ? ich mein wenn etliche schwachköpfe madonna verklagen wollen, muss man es doch umgekehrt für diesen oberschwachkopp genauso machen können...

Schwerlich. Es ist nicht verboten, eine Idee als Irrweg zu bezeichnen.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#562875) Verfasst am: 12.09.2006, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen...
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voltaire
atheistischer Humanist



Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Hamm

Beitrag(#562885) Verfasst am: 12.09.2006, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

tja traurig genug, dass wir sowas immer noch so gelassen zulassen... (wow zwei worte mit lassen *lach*)...

aber der atheismus selbst wäre doch form einer weltanschauung ? jaja eine starke interessengemeinschaft wäre nicht übel Mit den Augen rollen
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#562887) Verfasst am: 12.09.2006, 14:27    Titel: Re: Papst verklagen Antworten mit Zitat

voltaire hat folgendes geschrieben:
Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern...


AntagonisT hat folgendes geschrieben:


Mr. Green


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voltaire
atheistischer Humanist



Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Hamm

Beitrag(#562893) Verfasst am: 12.09.2006, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

JA GENAU !!!!! Gröhl... bravo

ich hau mich wech..................
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#562895) Verfasst am: 12.09.2006, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen...


Nein, wird es nicht.

1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#562905) Verfasst am: 12.09.2006, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen...


Nein, wird es nicht.

1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde.

Erstmal das, zum anderen hat es unsereiner wirklich nicht nötig, gegen jedes blöde Gesülze die Rechtskeule zu schwingen. Schließlich ist das ein Zeichen argumentativer Armut, solange niemand direkt beleidigt wird. Selbstverständlich darf Ratzinger der Ansicht sein, daß der Atheismus ein Irrweg ist. Ist doch lächerlich, sich darüber aufzuregen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#562906) Verfasst am: 12.09.2006, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Da der §166 ein "weltanschauliches Bekenntnis" theoretisch* genau so schützt wie ein religiöses und eine "Weltanschauungsgemeinschaft" genau so wie eine Religionsgemeinschaft, wäre eine Beschimpfung von Atheisten bzw. des Atheismus m.E. u.U. durchaus strafrechtlich relevant (aber ich bin freilich kein Jurist).

Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.

Nur kann ich eine "Beschimpfung" in den hier zitierten Aussagen Benedikts nicht erkennen. Er hält Atheismus für irrig, wie umgekehrt Atheisten das Christentum für irrig halten ... das ist in keiner Richtung verboten. Wie schon Ralf und Xamanoth ganz richtig sagten.

[*Die praktische Ungleichbehandlung ist mir bewusst.]
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Tapuak
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#562907) Verfasst am: 12.09.2006, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Erstmal das, zum anderen hat es unsereiner wirklich nicht nötig, gegen jedes blöde Gesülze die Rechtskeule zu schwingen. Schließlich ist das ein Zeichen argumentativer Armut, solange niemand direkt beleidigt wird. Selbstverständlich darf Ratzinger der Ansicht sein, daß der Atheismus ein Irrweg ist. Ist doch lächerlich, sich darüber aufzuregen.

Ich begrüße es sogar, dass er den Antagonismus von Wissenschaft und Religion nochmals herausgestellt hat (laut dem Zitat im Ausgangsbeitrag). Gut, dass der Mythos von der Vereinbarkeit dieser Erkenntnissysteme damit ausgeräumt ist. Smilie
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#562909) Verfasst am: 12.09.2006, 14:50    Titel: Re: Papst verklagen Antworten mit Zitat

voltaire hat folgendes geschrieben:
Aber in einem anderem Thread gab es da ein wunderbares Bild des ehemaligen Irakischen Verteidigungsministers(?) wo eine Sprechblase eines Kardinals abgebildet war... Ich denke, man sieht denen die Furcht an, dass diese veralteten traditionen so langsam in die mottenkiste wandern...


Das Bild zeigt Tarik Aziz, bis 2003 stellvertretender Ministerpräsident des Irak, quasi Saddam Husseins Stellvertreter. Und chaldäischer Christ.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#562911) Verfasst am: 12.09.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.

Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. Allerdings wurde da auch wg. §130 Volksverhetzung geklagt, wenn ich mich richtig erinnere.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#562912) Verfasst am: 12.09.2006, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Art. 4 GG steht auch Atheisten zu, denn er schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben (negative Religionsfreiheit). Da der Atheismus aber keine Religion ist, fällt er wohl kaum unter §166 StGB. Vor allem in Deutschland bezweifle ich sehr, dass die Beleidigung des Atheismus strafrechtlich verfolgt werden würde. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen...


Nein, wird es nicht.

1. Ist es tatsächlich fraglich, ob der Atheismus eine Weltanschauung ist - da kann man mächtig drüber streiten.
2. Glaube ich kaum, dass so der öffnetliche friede gefährdet würde.

Ich weise nur daraufhin, dass auch "Vorfälle", bei denen der öffentliche Friede ganz klar nicht gestört wird, hin und wieder aufgrund von §166 StGB verfolgt werden. Meist scheitern diese halt dann vor Gericht. Aber du hast Recht, ob Atheismus als Weltanschauung gilt ist sehr streitbar.
Ich halt's da wie Ralf Rudolfy und sag, Atheisten haben das nicht nötig. Wir haben Argumente zynisches Grinsen
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#562913) Verfasst am: 12.09.2006, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.

Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen.

Was sind schon 30% der Deutschen Mit den Augen rollen
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#562921) Verfasst am: 12.09.2006, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Atheisten haben das nicht nötig. Wir haben Argumente zynisches Grinsen


So ist es !! Nänääänää
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richie
auferstanden



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 86

Beitrag(#562930) Verfasst am: 12.09.2006, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.

Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen.

Was sind schon 30% der Deutschen Mit den Augen rollen


Ich bezweifle, dass es sich bei den 30% um eine homogene, atheistische Gruppe handelt.

Ich vermute eher einen Mischmasch von "Irgendwie-Religiösen", Esoterikern und max. 5% wirklichen Atheisten.

cheers
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#562937) Verfasst am: 12.09.2006, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

richie hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, dass es sich bei den 30% um eine homogene, atheistische Gruppe handelt.

Ich vermute eher einen Mischmasch von "Irgendwie-Religiösen", Esoterikern und max. 5% wirklichen Atheisten.

cheers


Und ich bezweifle, dass es sich bei den gut 30% Katholiken um eine homogene, christliche Gruppe handelt.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#562938) Verfasst am: 12.09.2006, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

@voltaire: Mäßige er sich in der Kundgabe seiner persönlichen Wertschätzung gegenüber Herrn Ratzinger - sicherlich war nur der Papst als Amt gemeint, nicht die Person ;o)

§ 166 schützt auch jedes weltanschauliche Bekenntnis. Atheismus allein ist insofern keine Weltanschauung, weil der Begriff nur aussagt, was es nicht ist. Es müsste z.B. hinzukommen, dass man eine Vorstellung von der Welt hat im Sinne der wissenschaftlichen Realität (natürlich ohne die theologische „Wissenschaft“, die keine Wissenschaft im eigentlichen Sinne ist). Teilweise wird auch ein moralisches System verlangt, beispielsweise der Wille zum Guten unter Orientierung an den Menschenrechten oder Grundrechten.

Z.B.:
1. Die Welt ist real und wissenschaftlich zu betrachten.
2. Moralisch wird der Willen zum Guten vertreten
3. Kein Gott, Geister, Dämonen, Engelglaube etc.
4. Kein Leben nach dem Tod

Ich fasse diese Auffassung als Weltanschauung des Realismus zusammen, die nunmehr (seit eben) dem Schutz des § 166 StGB unterliegt Auf den Arm nehmen und trete der Weltanschauungsgemeinschaft der Realisten bei, wobei man allein noch keine Gemeinschaft ist Lachen (wer macht mit?)

Diese Weltanschauung beinhaltet natürlich mehr, als nur diese vier Punkte, wobei 3. und 4. ebnso lediglich Negationen sind, aber in diesem Zusammenhang zur Klarstellung erforderlich sind.

Madonna kann überigens jeder verklagen, nur eben nicht mit Erfolg: Warum sollte sie sich nicht an ein Kreuz stellen können: Der Papst sagt ja sogar, er vertrete Jesus oder sogar einen Gott auf Erden. Wenn man das darf, dann darf man erst recht nur Jesus spielen.

Besten Gruß
HFR
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voltaire
atheistischer Humanist



Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Hamm

Beitrag(#562944) Verfasst am: 12.09.2006, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

ich wollte auch nur mal damit zeigen, wie mir diese religionswahn-gefasel auf die nerven gehen und wie sehr diese themen mittlerweile in den medien präsent sind... naja die welt geht viell. heute noch unter, dann wäre mir das eh egal... die anderen kommen dann eben in den himmel, ich ins paradies LOL
(gut das ist ein anderer thread)

schönen tag noch... zwinkern
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#562954) Verfasst am: 12.09.2006, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Madonna kann überigens jeder verklagen, nur eben nicht mit Erfolg: Warum sollte sie sich nicht an ein Kreuz stellen können: Der Papst sagt ja sogar, er vertrete Jesus oder sogar einen Gott auf Erden. Wenn man das darf, dann darf man erst recht nur Jesus spielen.

Man muss Bedenken, dass Madonna nur eine gekreuzigte Person darstellte. Und gekreuzigt wurden neben Jesus auch sehr viele reale Menschen Mit den Augen rollen
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#562971) Verfasst am: 12.09.2006, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.

Da hat das Gericht entschieden, daß Atheisten keine juristisch relevante Bevölkerungsgruppe darstellen. Allerdings wurde da auch wg. §130 Volksverhetzung geklagt, wenn ich mich richtig erinnere.

Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#562978) Verfasst am: 12.09.2006, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen.

Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt.
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#562979) Verfasst am: 12.09.2006, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen.

Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt.


Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.

Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.

Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#562982) Verfasst am: 12.09.2006, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.

Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.

Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Ich bezweifle, dass das so ausgelegt würde. Gab es solche Fälle?

Was ist mit Hetze gegen "rote Socken"?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#562999) Verfasst am: 12.09.2006, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Ich bezweifle, dass das so ausgelegt würde. Gab es solche Fälle?

Jein. Ds wurde nur in einem Randsatz erwähnt, als es um die Beleidigung einer religiösen Position ging. Für häheres müsste ich nachschlagen, wozu ich jetzt keine Lust habe.


Zitat:
Was ist mit Hetze gegen "rote Socken"?

Auch hier wäre eine Friedensgefährdung unwahrscheinlich. Aber an sich bestünde schon eine vage Möglichkeit.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#563022) Verfasst am: 12.09.2006, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt.

Nach einem Kommentar, den ich mal kopierte, "hat ein weltanschauliches Bekenntnis die Sinndeutung der Welt im Ganzen und die Stellung des Menschen in ihr ohne [...] religiösen Bezug zum Gegenstand [...]. Hierher gehören z.B. der Marxismus, der Materialismus, der humanitäre Idealismus, die Existenzphilosophie und Anthroposophie, nicht dagegen Auffassungen, die nur einzelne Aspekte des Lebens betreffen, wie z.B. die Programme politischer Parteien".
Nach letzterem könnte man die Meinung vertreten, ganze Weltanschauungen sind geschützt, Negierungen wie Atheismus nicht, wie Xamanoth es ja auch sagt.
Allerdings sind nach demselben Kommentar auch "wesentliche[...] Teile, ohne die das Bekenntnis seinen Sinn und Inhalt verlieren würde", geschützt; und dazu würde bei den meisten der genannten Weltanschauungen und ebanso beim evolutionären Humanismus auch der Atheismus - als die Aussage: es ist kein Gott - dazugehören. Meiner Rechtsauffassung nach jedenfalls. Wäre interessant, ob sich Gerichte tatsächlich schon einmal mehr als als Randbemerkung damit beschäftigt haben.

EDIT Der Aspekt der Friedensgefährdung ist natürlich noch eine weitere Bedingung; aber die kann man auch wohl kaum grundsätzlich für dei Beleidigung atheistischer Weltanschauungen negieren.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#563026) Verfasst am: 12.09.2006, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Oh, ok.
Ich denke trotzdem, dass ganz grundsätzlich auch atheistische Vorstellungen, egal ob man Atheismus jetzt als eigene Weltanschauung oder als wichtigen Teil einer Weltanschauung (zB eines "säkularen Humanismus") sieht, prinzipiell durch §166 geschützt sein müssten.
Sonst würde die Erwähnung von Weltanschauungen neben Religionen keinen Sinn haben, und es würde auch gegen das Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des religiösen Bekenntnisses widersprechen.

Vorbedingung ist, dass man als Teil seiner Weltanschauung mindestens an eine Märchenfigur oder irgendwas magisches glaubt.


Nein. Erforderlich ist "eine Gedankenstruktur, die eine Basis Erklärung des- welt oder Gesellschaftszusammenhangs liefert" BverfG.

Wenn ich sage: Ich bin materialist (oder scientizist) bin ich geschützt. Wenn ich sage: "Ich bin Atheist" nicht. Atheismus ist keine Weltanschauung, sondern die Negation einer Weltanschauung.

Ob diese Wertung sinnvoll ist, ist eine andere Frage.


166 Schützt aber nicht die Weltanschauung als solche, sondern ihren Inhalt. Und ein Inhalt einer, gar mehrerer Weltanschauungen, ist der Atheismus ja nun mal.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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panta rhei



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Beitrag(#563034) Verfasst am: 12.09.2006, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Die Aussagen z.B. Herrn Hohmanns in seiner berüchtigten Rede damals, die hauptsächlich wegen ihres Antisemitismus Aufsehen erregte, in der er aber auch (aus dem Gedächtnis, deshalb nur ungefähr) "den Atheismus" hauptsächlich für die Vebrechen des 20. Jh. verantwortlich machte, könnten m.E. durchaus darunter fallen.


http://www.mykath.de/index.php?showtopic=14647&st=200&p=731467&#entry731467
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souverän



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Beitrag(#563061) Verfasst am: 12.09.2006, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und dazu würde bei den meisten der genannten Weltanschauungen und ebanso beim evolutionären Humanismus auch der Atheismus - als die Aussage: es ist kein Gott - dazugehören. Meiner Rechtsauffassung nach jedenfalls.

So läuft das aber nicht in der Praxis. Solche Gesetze werden nur selten angewandt. Da spielt sich keine perfekte Auslegungspraxis, wie z.B. bei Diebstählen, ein.

Wenn, dann werden solche Paragraphen von mächtigen bzw. einflussreichen Gruppen gegen kleine Fische angestrengt, weil die sich nicht wehren können und auch keine Möglichkeit haben, ihre Position darzulegen.

Wenn aber eine etablierte Gruppe das Ziel ist, dann wird die ganze Geschichte hochpolitisch und die Richter, die ja selbst in weltanschaulichen Fragen sicher eine eigene Position haben, werden dann eher eine Interpretation finden, die nicht zu große Wellen schlägt.

Wenn Hohmann schuldig gesprochen worden wäre, dann hätte dieses Urteil auch auf zahllose frühere und spätere Aussagen von Politikern, Kirchenmännern, Journalisten zutreffen müssen. Kann es wirklich sein, dass hohe Kirchenmänner und namhafte Politiker der BRD sich jahrelang ungestraft der Beschimpfung von Weltanschauungen schuldig machen konnten? Nein. Ganz besonders ein Jurist glaubt an den Rechtsstaat und dass seine Kollegen im großen und ganzen richtig entschieden haben. Und so findet sich schnell ein Grund dafür, warum diese Beschimpfung nicht zählt.

Wenn es zum politischen Selbstverständnis Deutschlands gehören würde, dass man Atheisten nicht beschimpft und es einflussreiche Verbände gäbe, dann wäre Hohmann verurteilt worden. Daran zweifle ich keine Sekunde.
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Krabat
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Beiträge: 784

Beitrag(#563067) Verfasst am: 12.09.2006, 18:54    Titel: Re: Papst verklagen Antworten mit Zitat

voltaire hat folgendes geschrieben:


oberschwachkopp

solange solche deppen ...


Erst mal ist es wichtig, daß Ihr eine vernünftige Sprache lernt. Ihr müßt lernen, ohne Fäkalinjurien aufzutreten, dann werdet Ihr auch ernstgenommen.

Viel Spaß bei der Übung!
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