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Rechtsnachfolger?

 
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#582775) Verfasst am: 12.10.2006, 23:03    Titel: Rechtsnachfolger? Antworten mit Zitat

Aus einem anderen Thread ist mirfolgende Frage rübergewachsen zynisches Grinsen

Wer ist heute eigentlich der Rechtsnachfolger des Imperium Romanum?

Wer hat nun überhaupt wirklich Anspruch darauf gehabt nachdem durch Napoleons Anregung das Hl. römische Reich deutscher Nation aufgelöst wurde?

Gab es überhaupt bis dahin einen wirklich ununterbrochenen bestand eines solchen Staates?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#582778) Verfasst am: 12.10.2006, 23:10    Titel: Re: Rechtsnachfolger? Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Aus einem anderen Thread ist mirfolgende Frage rübergewachsen zynisches Grinsen

Wer ist heute eigentlich der Rechtsnachfolger des Imperium Romanum?

Wer hat nun überhaupt wirklich Anspruch darauf gehabt nachdem durch Napoleons Anregung das Hl. römische Reich deutscher Nation aufgelöst wurde?

Gab es überhaupt bis dahin einen wirklich ununterbrochenen bestand eines solchen Staates?



Solche Gedanken kann man sich also machen... Na ja, das Bundesverfassungsgericht und die NPD sind wohl der Meinung, dass das Römische Reich noch immer existiert, lediglich mangels geeigneter Staatsorgane derzeit nicht handlungsfähig ist. Ich sehe das anders. Meiner Ansicht nach ist das Römische Reich am 29. Mai 1453 untergegangen.
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#582781) Verfasst am: 12.10.2006, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, du bist also der Meinung das nur Byzanz der rächtmäßige Nachfolger war, wieso genau?
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#582784) Verfasst am: 12.10.2006, 23:14    Titel: Re: Rechtsnachfolger? Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
das Bundesverfassungsgericht und die NPD sind wohl der Meinung,


Lachen
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#582797) Verfasst am: 12.10.2006, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Hm, du bist also der Meinung das nur Byzanz der rächtmäßige Nachfolger war, wieso genau?


Weil es schlicht eine historische Tatsache ist. Das sog. Heilige Römische Reich hatte mit dem alten Rom nichts zu tun, aber auch gar nichts, während Byzanz in ungebrochener Kontinuität den römischen Staat fortsetzte.
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#582841) Verfasst am: 13.10.2006, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist das IR durch beseitigung von Staatsgewalt, übernahme von Staatsgebiet und Staatsvolk aufgelöst worden?

Braucht man für so etwas nicht immer eine schriftliche fixierung?

Wann kann jemand anders einem Staatsgebilde nachfolgen?
Könnte sich heute ein Volk+Staat usw. zum Nachfolger des Mexica-Reiches erklären obwohl dieses 1521 vernichtet wurde?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#582957) Verfasst am: 13.10.2006, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Hm, du bist also der Meinung das nur Byzanz der rächtmäßige Nachfolger war, wieso genau?


Weil es schlicht eine historische Tatsache ist. Das sog. Heilige Römische Reich hatte mit dem alten Rom nichts zu tun, aber auch gar nichts, während Byzanz in ungebrochener Kontinuität den römischen Staat fortsetzte.

Bei der bezeichnung "römisches reich" geht es in diesem Fall um die Kaiserehre. Das Reich, welches den legitimen Kaiser stellte war nach römisch-christlicher Lehre das Römische, denn mit dem Ende des Römischen Reiches hätte der im Mittelalter kanonischen Drei-Reiche-Lehre zu Folge das Armageddon beginnen müssen.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#583039) Verfasst am: 13.10.2006, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Hm, du bist also der Meinung das nur Byzanz der rächtmäßige Nachfolger war, wieso genau?

Es gab durchaus zwei Rechtsnachfolger. Der andere ist nur noch früher untergegangen. Wobei natürlich dass heilige römische Reich den Anspruch hatte, Rechtsnachfolger dessen zu sein ...
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
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Beitrag(#583048) Verfasst am: 13.10.2006, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. ist zu dem Zeitpunkt das IR untergegangen, als dasjenige Herrschaftsgefüge zusammengebrochen ist, dem in nicht unterbrochenen Folge "Rom" als Herrschaftsmittelpunkt diente. Insofern war es m.E. 476 vorbei mit dem "Imperium Romanum".
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#583066) Verfasst am: 13.10.2006, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
M.E. ist zu dem Zeitpunkt das IR untergegangen, als dasjenige Herrschaftsgefüge zusammengebrochen ist, dem in nicht unterbrochenen Folge "Rom" als Herrschaftsmittelpunkt diente. Insofern war es m.E. 476 vorbei mit dem "Imperium Romanum".

Nein. Byzanz war definitiv der selbe Staat. Nur die Hauptstadt war verlegt worden.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
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Beitrag(#583069) Verfasst am: 13.10.2006, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Schalker hat folgendes geschrieben:
M.E. ist zu dem Zeitpunkt das IR untergegangen, als dasjenige Herrschaftsgefüge zusammengebrochen ist, dem in nicht unterbrochenen Folge "Rom" als Herrschaftsmittelpunkt diente. Insofern war es m.E. 476 vorbei mit dem "Imperium Romanum".

Nein. Byzanz war definitiv der selbe Staat. Nur die Hauptstadt war verlegt worden.


Welcher Staat war denn dann Westrom? 2x "den selben" Staat kann´s nicht geben.
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Komodo
Maggots!



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Beitrag(#583110) Verfasst am: 13.10.2006, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sahen sich die beiden Reiche nicht als Teile des selben Staates an? Die beiden Teile waren dann niemals unabhängige Staaten, so dass der Ostteil als einziger Überlebender der Rest des römischen Reiches war.
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#583113) Verfasst am: 13.10.2006, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Huch ist das haarig, der Bundesverfassungsgerichtshof ist ja auch wirklich der Meinung dass das deutsche Reich fortexistiert aber nurnicht mehr handelsfähig ist da ja ein Akt der Unterwerfung oder eine Annexion nicht statgefunden haben Mit den Augen rollen

Heißt es nun ein Staat ist Geschichte wenn sein Territorium von einem anderen annektiert wird und seine Staatsgewalt beendet wird?
Kann es also in diesem Fall keinen Rechtsnachfolger geben?

Wer wäre eigentlich dazu befugt als Träger der Staatsgewalt des deutschen Reiches tätig zu werden?
Und wenn keiner so etwas tun könnte, der Souverän war ja der Führer und nicht das Volk, wieso kann dann das deutsche Reich fortexistieren?
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#583119) Verfasst am: 13.10.2006, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:

Kann es also in diesem Fall keinen Rechtsnachfolger geben?


Ich glaube, wir müssen zwischen "historischem Nachfolger" und "Rechtsnachfolger" unterscheiden. Je nach "rechtlicher" Auslegung, kann man theoretisch Alles und Jeden zum "Rechtsnachfolger" erklären. Nach welchem "Recht" wäre z.B. das "Hl." Römische Reich "Rechtsnachfolger" des IR gewesen? Offensichtlich nach einem Recht, das es sich selbst - ggf. noch in Abstimmung mit der Kirche - zurechtgeschustert hat. Nach heutigem Verständnis heißt "Rechtsnachfolge" wahrscheinlich, dass man bestehende Rechte und Pflichten weiter wahrnimmt und z.B. in bestehende Verträge einspringt. Dass dies bei besagtem Heilreich in Bezug auf das "echte" Römische Reich so war, wage ich zu bezweifeln. Der wichtigste Punkt war wohl eher der Anspruch des Heilreichs auf religiös und "historisch" begründete Hegemonie.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#583130) Verfasst am: 13.10.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
der Souverän war ja der Führer und nicht das Volk, wieso kann dann das deutsche Reich fortexistieren?

War er das? Ich meine rechtlich, nicht praktisch.
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#583177) Verfasst am: 13.10.2006, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst sollte man wirklich unterscheiden zwischen IR und HRR das sind, wie schon Dr. Degenhart Datterich schrieb, zwei verschiedene Themen.

Wenn ich jetzt das IR nehme, so muss man sagen, dass nach der Teilung des römischen Reiches in West (Honorius) und Ost (Arcadius) die Idee der Reichseinheit bestehen blieb, doch die Völkerwanderung hat nur die Osthälfte "überlebt" und wurde so, denke ich, zum Rechtsnachfolger des IR mit Konstaninopel als neuer Hauptstadt.
Durch die große Kirchenspaltung (in röm.-kath. und gr.-orthodox), und nachdem der Westen mit den Kreuzzügen geantwortet hatte, wurde Konstantinopel von den Kreuzfahrern schließlich erobert und diese errichteten ein lateinisches Kaiserreich. Manch byzantinische Adelige konnten aber schon vorher fliehen und errichteten im Exil ihre eigenen Reiche, Trapezunt, Thessaloniki, Nicäa. Wenn man das HRR jetzt auch dazuzählt sind es eigentlich fünf, die sich als Rechtsnachfolger des IR bezeichnen könnten.

Wie schon geschrieben, das Hl.Röm.R.dt.Nationen ist wieder ein anderes Thema.


Zuletzt bearbeitet von ejo am 13.10.2006, 17:19, insgesamt einmal bearbeitet
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#583191) Verfasst am: 13.10.2006, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Sahen sich die beiden Reiche nicht als Teile des selben Staates an? Die beiden Teile waren dann niemals unabhängige Staaten, so dass der Ostteil als einziger Überlebender der Rest des römischen Reiches war.


Genau so ist es. Zudem war Italien seit den 550er Jahren byzantinisch und blieb es in Teilen bis weit ins 11. Jh. hinein.
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#583195) Verfasst am: 13.10.2006, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
der Souverän war ja der Führer und nicht das Volk, wieso kann dann das deutsche Reich fortexistieren?

War er das? Ich meine rechtlich, nicht praktisch.


Das hat mit der ebenso schaurigen wie deutschen Ansicht zu tun, eine Mörderbande könne Recht setzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die These aufgestellt, die Bundesrepublik sei auf ihrem Staatsgebiet teilidentisch mit dem Deutschen Reich, eine These, für die es in der Realität nie eine Stütze gab und mit der man auch praktisch nichts anfangen kann. Es ist nun mal idiotisch, zu behaupten, ein tatsächlich nicht mehr vorhandener Staat existiere fort und sei nur mangels Organen nicht handlungsfähig. Da stellt sich nämlich in der Tat die Frage, wie dieser Zustand sich denn entwickeln soll: gar nicht, d.h. handlungsunfähige Fortexistenz bis in alle Ewigkeit - oder irgendwie geartete Auferstehung? Die ganze Lächerlichkeit der Bundesverfassungsgerichtsthese zeigte sich bei der Vereinigung. Statt dass -was die Konsequenz dieser Wolkenkuckucksheimrechtsprechung gewesen wäre- die Weimarer Reichsverfassung wieder in Kraft getreten wäre und Wahlen zum Reichstag und zum Reichspräsidenten ausgeschrieben worden wären, annektierte einfach der Westen den Osten und legte das Provisorium GG auf einmal als dauerhafte Verfassung aus, was es nie gewesen war. Vom Deutschen Reich ist seither keine Rede mehr. Und so sind denn tatsächlich das Bundesverfassungsericht und die Nazis die einzigen, die an seine Fortexistenz glauben. Gespenstisch in mehr als einer Hinsicht.
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#583205) Verfasst am: 13.10.2006, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:
Zuerst sollte man wirklich unterscheiden zwischen IR und HRR das sind, wie schon Dr. Degenhart Datterich schrieb, zwei verschiedene Themen.

Wenn ich jetzt das IR nehme, so muss man sagen, dass nach der Teilung des römischen Reiches in West (Honorius) und Ost (Arcadius) die Idee der Reichseinheit bestehen blieb, doch die Völkerwanderung hat nur die Osthälfte "überlebt" und wurde so, denke ich, zum Rechtsnachfolger des IR mit Konstaninopel als neuer Hauptstadt.
Durch die große Kirchenspaltung (in röm.-kath. und gr.-orthodox), und nachdem der Westen mit den Kreuzzügen geantwortet hatte, wurde Konstantinopel von den Kreuzfahrern schließlich erobert und diese errichteten ein lateinisches Kaiserreich. Manch byzantinische Adelige konnten aber schon vorher fliehen und errichteten im Exil ihre eigenen Reiche, Trapezunt, Thessaloniki, Nicäa. Wenn man das HRR jetzt auch dazuzählt sind es eigentlich fünf, die sich als Rechtsnachfolger des IR bezeichnen könnten.

Wie schon geschrieben, das Hl.Röm.R.dt.Nationen ist wieder ein anderes Thema.



Dem Jahr 395 wird in der gängigen Geschichtswissenschaft eine überragende Rolle zugeschrieben, sehr zu Unrecht, wie ich meine. Schon ein Jahrhundert vorher wurde das Reich in West (Mailand) und Ost (Nikomedien) geteilt, und in der Folge gab es stets zwei (Valentinian, Valens), drei (Konstantins Söhne) oder vier (Tetrarchie) Reichsteile. Das war aber immer nur verwaltungstechnisch gedacht, und in der Regel waren die Kaiser der verschiedenen Reichsteile eng miteinander verwandt oder verschwägert und betrachteten sich als Samtherrscher. Der berühmte sog. letzte weströmische Kaiser Romulus wurde deshalb vom Osten ja gar nicht anerkannt, denn die Ostkaiser Leo und Zeno betrachteten ihren Verwandten Nepos als legitimen Westkaiser. Nachdem Odoaker Romulus abgesetzt hatte, sandte er die Krone nach Konstantinopel, wodurch nach damaliger Politik und Rechtslehre Zeno Alleinherrscher wurde und die Reichseinheit als wiederhergestellt galt. Staatsrechtlich wurde auch später Theoderich nur als König der Ostgoten und als oströmischer Statthalter in Italien betrachtet. Was wir heute als Ostgotenreich ansehen, galt gar nicht als souveränes Staatswesen. Für Byzanz waren die Ostgoten nur Föderaten, deren König man mit der Regierung Italiens beauftragt hatte. Deswegen konnte Justinian nach dem Mord an Königin Amalaswintha die Rückeroberung Italiens als bloße Polizeiaktion ins Werk setzen, nicht als Krieg gegen einen Feindstaat. Man besetzte einfach eine Provinz wieder, die man eine Zeitlang durch einen Auftragsnehmer hatte verwalten lassen.
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#583313) Verfasst am: 13.10.2006, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich:

Da stimme ich dir zu, es war ja eigentlich auch keine Reichsteilung sondern eine Herrschaftsteilung, und die gab es freilich schon früher, bereits Kaiser Diokletian seinen Weggefährten Maximian 286 zum Mitkaiser, bzw. noch früher Pupienus und Balbinus 238.
Ich würde sogar sagen, dass so eine "Dreierschaft" auch unter Valentinian gab, nämlich Valentinian, sein Bruder Valens (die hast du schon genannt) aber seinen Sohn Gratian hat er ja auch noch zum Mitkaiser ernannt.

Was danach kommt ja das war Vetternwirtschaft vom Feinsten, wenn man bedenkt dass Valentinian I. wiederum der Schwiegervater von Theodosius I. war.

Ich schrieb aber absichtlich von Honorius und Arcadius und der Idee der Reichseinheit, da sie Mitkaiser waren, was heißt, dass sie gemeinsam das ganze Reich betreuten, Mitkaiser (die gab es ja zuhauf) ist nicht gleich Nebenkaiser, die eben verschiedene Gebiete alleine betreuten. Und wenn man noch weiter zurückgeht waren das sogar schon Valerian (Ost) und Gallienus (Nord).

Vielleicht hat man auch Romulus Augustulus nur deshalb als letzten röm. Kaiser angegeben, damit die Unabhängigkeit zwischen Ost und West klarer hervortritt.
Und was Zeno betrifft, so hatte er im Westen genauso wenig zu melden wie vorher Nepos, obwohl ja offiziell (ab 480 um genau zu sein) Alleinherrscher.
Wenn man das so betrachtet, dann könnte man gar nicht von einem Ende des weström. Reiches sprechen, weil gar kein weström. Reich mehr existierte, da die Kaiser ihrer Gebiete verlustig wurden und gar nichts mehr untergehen konnte.Schulterzucken
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