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Kindsmisshandlungen in Deutschland
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Haeufung von bekannten Faellen Kindsmisshandlung
Ja, die Gesellschaft macht die Eltern kaputt und laesst Andere wegschauen
20%
 20%  [ 5 ]
D ist nicht anders als andere Laender - Faelle werden nur mehr oeffentlich behandelt
68%
 68%  [ 17 ]
Die Deutschen sind sowieso kinderfeindlich
12%
 12%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 25

Autor Nachricht
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#582950) Verfasst am: 13.10.2006, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben:


Warum ist es bei der Mutter ggf. nicht wirklich verletzend? Haben Kinder die kleinere Ehre? Könnte ja sein, daß die noch nicht so ausgeprägt ist … kein Wunder, wenn man sie nicht groß werden läßt. zwinkern


Das ist nicht meine Wertung, sondern die der Rechtstheorie.
Es ist die Intention, die hinter der Handlung steht, die zu bewerten ist. Natürlich haben Kinder die gleiche Ehre wie ein Erwachsener. Es geht darum, dass diese bei einer reflexiven mütterlichen Ohrfeige nicht als verletzt gilt (und wenn dies objektiv doch bejaht wird, nicht vom Vorsatz der Mutter umfasst ist).
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#582956) Verfasst am: 13.10.2006, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ja. Und das sind verschiedene Situation.


Sicher, gesetzlich betrachtet... und darum geht es ja. Es ist nicht einzusehen, warum ein Teil der Gesellschaft nicht in den Genuss kommt, das Recht auf gewaltfreies Leben durchsetzen zu können.

Zitat:
Die Beleidigungsdelikte beruhen auf einer Ehrverletzung, die auch bei einer einmaligen Distanzverletzung durch den Chef als gegeben gesehen wird, wogegen dies bei einem impulsiven und nicht wirklich verletzenden "handausrutschen" der Mutter verneint wird.


Eben. Ich möchte da auf Caballitos Beitrag verweisen.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=582714#582714

Würde es denn bedeuten, dass - im skizzierten Fall der "Ehrverletzung", die der schlagende Chef seinem Mitarbeiter zufügt - ein Kind keine Ehre hat, die man demzufolge auch nicht verletzen kann?

edit: Matthias war schneller.
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#583896) Verfasst am: 14.10.2006, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kindesmisshandlungen mehren sich dann, wenn Kindesmisshandlungen nicht mehr als "eins auf den Popo hat noch keinem geschadet" oder "Es hat mir immer Leid getan, meinen Kindern weh zu tun, aber der große [beliebig einsetzbarer Göttername] verlangt es so" genannt wird, sondern das, was es ist: Körperverletzung. Deren Strafbarkeit wird nicht angezweifelt, wenn es sich um Erwachsene handelt. Hinsichtlich Kindern muss das Strafgesetz halt explizit erweitert werden.

So einfach ist das.

Wieso erweitert? Das Gegenwärtige Recht reicht doch aus. Im BGB steht, ...

Das BGB Mr. Green Mr. Green Mr. Green
und wie sollen unmündige Kinder bitte eine Zivilklage (gegen ihre Erziehungsberechtigten) anstrengen? Am Kopf kratzen
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#583916) Verfasst am: 14.10.2006, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kindesmisshandlungen mehren sich dann, wenn Kindesmisshandlungen nicht mehr als "eins auf den Popo hat noch keinem geschadet" oder "Es hat mir immer Leid getan, meinen Kindern weh zu tun, aber der große [beliebig einsetzbarer Göttername] verlangt es so" genannt wird, sondern das, was es ist: Körperverletzung. Deren Strafbarkeit wird nicht angezweifelt, wenn es sich um Erwachsene handelt. Hinsichtlich Kindern muss das Strafgesetz halt explizit erweitert werden.

So einfach ist das.

Wieso erweitert? Das Gegenwärtige Recht reicht doch aus. Im BGB steht, ...

Das BGB Mr. Green Mr. Green Mr. Green
und wie sollen unmündige Kinder bitte eine Zivilklage (gegen ihre Erziehungsberechtigten) anstrengen? Am Kopf kratzen

Dafür gibt es Institutionen wie das Jugendamt - dessen Spielraum sich auch nach dem BGB bestimmt...
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#583928) Verfasst am: 14.10.2006, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kindesmisshandlungen mehren sich dann, wenn Kindesmisshandlungen nicht mehr als "eins auf den Popo hat noch keinem geschadet" oder "Es hat mir immer Leid getan, meinen Kindern weh zu tun, aber der große [beliebig einsetzbarer Göttername] verlangt es so" genannt wird, sondern das, was es ist: Körperverletzung. Deren Strafbarkeit wird nicht angezweifelt, wenn es sich um Erwachsene handelt. Hinsichtlich Kindern muss das Strafgesetz halt explizit erweitert werden.

So einfach ist das.

Wieso erweitert? Das Gegenwärtige Recht reicht doch aus. Im BGB steht, ...

Das BGB Mr. Green Mr. Green Mr. Green
und wie sollen unmündige Kinder bitte eine Zivilklage (gegen ihre Erziehungsberechtigten) anstrengen? Am Kopf kratzen

Dafür gibt es Institutionen wie das Jugendamt - dessen Spielraum sich auch nach dem BGB bestimmt...

So weit ich das Prinzip des BGB verstehe, können nur Betroffe oder deren gesetzliche Vertreter klagen.
Wie soll das im Falle von schlagenden Eltern funktionieren?

Preisfrage:
Weshalb kam obiges "Gesetz" nicht ins StGB?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#583936) Verfasst am: 14.10.2006, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

So weit ich das Prinzip des BGB verstehe, können nur Betroffe oder deren gesetzliche Vertreter klagen.
Wie soll das im Falle von schlagenden Eltern funktionieren?

Das trifft primär auf den schuldrechtlichen Bereich zu. Das Familienrecht, dass auch Teil des BGB ist, bestimmt Rechte und Pflichten der Eltern, über die der Staat auch ohne Klage wacht.

Zitat:
Preisfrage:
Weshalb kam obiges "Gesetz" nicht ins StGB?

Weil kein Bedarf bestand. Körperverletzungsdelikte gibt es, Beleidigungsdelikte auch, dass die anwendbar sind, ergibt sich durch den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#583939) Verfasst am: 15.10.2006, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:

So weit ich das Prinzip des BGB verstehe, können nur Betroffe oder deren gesetzliche Vertreter klagen.
Wie soll das im Falle von schlagenden Eltern funktionieren?

Das trifft primär auf den schuldrechtlichen Bereich zu. Das Familienrecht, dass auch Teil des BGB ist, bestimmt Rechte und Pflichten der Eltern, über die der Staat auch ohne Klage wacht.

Ich beobachte, wie jemand im Supermarkt seinem Kind eine Ohrfeige gibt.
Daraufhin halte ich die Person bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Und dann (bekomme ich eine Anzeige wegen Nötigung)?

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Preisfrage:
Weshalb kam obiges "Gesetz" nicht ins StGB?

Weil kein Bedarf bestand. Körperverletzungsdelikte gibt es, Beleidigungsdelikte auch, dass die anwendbar sind, ergibt sich durch den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.

Falls diese Gesetze beim Kinderschlagen durch Eltern anwendbar wären, weshalb dann diese Lachplatte im BGB?

Und wie soll man sich einen Fall vorstellen, in dem Eltern, die das uneingeschränkte Sorgerecht besitzen, nach obigem BGB § konkret verurteilt werden?
Wie soll das praktisch vor sich gehen?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#583941) Verfasst am: 15.10.2006, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

Ich beobachte, wie jemand im Supermarkt seinem Kind eine Ohrfeige gibt.
Daraufhin halte ich die Person bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Und dann (bekomme ich eine Anzeige wegen Nötigung)?

Nein. Zumindest theoretisch nicht.



Zitat:
Falls diese Gesetze beim Kinderschlagen durch Eltern anwendbar wären, weshalb dann diese Lachplatte im BGB?

Weil das BGB regelt, welche Rechte und Pflichten die eltern gegenüber Kindern haben, und unter welchen Umständen diese Rechte entzogen werden können.


Zitat:
Und wie soll man sich einen Fall vorstellen, in dem Eltern, die das uneingeschränkte Sorgerecht besitzen, nach obigem BGB § konkret verurteilt werden?
Wie soll das praktisch vor sich gehen?

Maßnahmen des Jugendamts und der Familiengerichtsrechtsprechung sind von der Strafverfolgung zu trennen. Die Eltern werden nach Strafrecht verurteilt. Und uneingeschränktes Sorgerecht gibt es nicht.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#583945) Verfasst am: 15.10.2006, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:

Ich beobachte, wie jemand im Supermarkt seinem Kind eine Ohrfeige gibt.
Daraufhin halte ich die Person bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Und dann (bekomme ich eine Anzeige wegen Nötigung)?

Nein. Zumindest theoretisch nicht.



Zitat:
Falls diese Gesetze beim Kinderschlagen durch Eltern anwendbar wären, weshalb dann diese Lachplatte im BGB?

Weil das BGB regelt, welche Rechte und Pflichten die eltern gegenüber Kindern haben, und unter welchen Umständen diese Rechte entzogen werden können.


Zitat:
Und wie soll man sich einen Fall vorstellen, in dem Eltern, die das uneingeschränkte Sorgerecht besitzen, nach obigem BGB § konkret verurteilt werden?
Wie soll das praktisch vor sich gehen?

Maßnahmen des Jugendamts und der Familiengerichtsrechtsprechung sind von der Strafverfolgung zu trennen. Die Eltern werden nach Strafrecht verurteilt.

Wegen einer Ohrfeige? Lachen

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Und uneingeschränktes Sorgerecht gibt es nicht.

Keine Ausflüchte bitte!
Wie sieht es konkret aus?

Algol hat folgendes geschrieben:

Ich beobachte, wie jemand im Supermarkt seinem Kind eine Ohrfeige gibt.
Daraufhin halte ich die Person bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Und dann ... ?

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