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Amaterasu deaktiviert
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 293
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(#615751) Verfasst am: 07.12.2006, 14:35 Titel: Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht? |
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Also, ich hab da ein kleines Problem:
Meine Kinder sind in der Grundschule und nicht getauft, besuchen aber den evang. Religionsunterricht (die Kinder haben selbst gewählt bei der Schul- Anmeldung ob sie Reli haben möchten oder nicht)
Gestern kamen die beiden mit einem Zettel aus der Schule, den ich unterschreiben mußte damit ich mich einverstanden erkläre das die Kinder mit in die Kirche zum Weihn. GODI gehen können.
Beide haben aber gesagt das sie nicht hingehen wollen und ich habs der Lehrerin auf den Zettel geschrieben.
Heute bekomme ich eine Rückmeldung :
Zitat: | Da *** am Religionsunterricht teilnimmt, ist für *** der Besuch des Gottesdienstes Pflicht. |
Nuja, einsehn tu ich das ja, das wenn sie den Reli Untericht besuchen das sie da auch mitmachen müßten. Andererseits, sie sind nicht getauft und möchten partu nicht mit.
Außerdem haben die Kinder tags vorher eine Einverständniserklärung zum Unterschreiben mitgebracht. Warum, wenn das doch für die Reli Kinder Pflicht ist???
Ich tendiere dazu der Lehrerin zu sagen das die beiden nicht mitgehen werden und schicke die beiden an dem Tag später in die Schule.
Was meint ihr denn dazu?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#615755) Verfasst am: 07.12.2006, 14:40 Titel: |
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Würde ich auch so machen. Und falls es wider erwarten irgendwelchen Stress von der Schule geben sollte, dann hat eben die "Wohnungstür geklemmt" und Ihr konntet leider das Haus in dem Zeitraum nicht verlassen...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#615756) Verfasst am: 07.12.2006, 14:40 Titel: |
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Ich würde die Einverständniderklärung natürlich *nicht* unterschreiben, den Lehrern gegenüber noch einmal erklären, daß die Kinder keine Erlaubnis haben, dieser Veranstaltung beizuwohnen und sie dann *pünktlich* in die Schule schicken und abwarten, was passiert.
Es wird bestimmt lustig, wenn die Lehrer deine Kinder trotz fehlender Erlaubnis und gegen Deinen ausdrücklichen Willen mit in die Kirche nehmen...
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615760) Verfasst am: 07.12.2006, 14:43 Titel: |
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Nein, kann keine Pflicht sein. Wäre gegen das Grundgesetz, nach der Teilnahmen an religiösen Übungen freiwillig ist.
Art. 136 Weimarer Reichsverfassung (Art. 140 GG)
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#615763) Verfasst am: 07.12.2006, 14:45 Titel: |
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Ich würde mich einfach stur stellen und die Kinder an dem Tag zuhause behalten. Ich glaube kaum, dass die Schulleitung deshalb Stress machen wird. Und wenn doch, dann melde die Kid´s eben vom Reli-Unterricht ab. Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen?
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Amaterasu deaktiviert
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 293
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(#615770) Verfasst am: 07.12.2006, 14:52 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen? |
Das weiß ich nicht Wo kann ich denn nachschauen?
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#615780) Verfasst am: 07.12.2006, 15:10 Titel: |
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@April, siehe Heikes Beitrag, das Grundgesetz steht über dem Schulgesetz.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#615788) Verfasst am: 07.12.2006, 15:33 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen? |
Das weiß ich nicht Wo kann ich denn nachschauen? |
...das wäre die Bringschuld des Lehrkörpers...veilleicht würde eben diese Frage alleine schon ausreichen, um die Kuh vom Eis zu holen.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Amaterasu deaktiviert
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 293
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(#615794) Verfasst am: 07.12.2006, 15:41 Titel: |
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Zitat: | Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. |
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#615796) Verfasst am: 07.12.2006, 15:44 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. |
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder? |
Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#615799) Verfasst am: 07.12.2006, 15:49 Titel: |
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Zitat: | Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen? | Nein.
Zitat: | Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. | s. Artikel 140 GG
Zitat: | @April, siehe Heikes Beitrag, das Grundgesetz steht über dem Schulgesetz. | Nicht ganz, siehe Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: § 125 Einschränkung von Grundrechten
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#615814) Verfasst am: 07.12.2006, 16:07 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder? |
Wie jetzt, die sind nicht mehr beim Reli-Unterricht?
Erzählst du noch mal langsam,was jetzt genau Sache ist?
(Und: Hör auf Heike!)
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615815) Verfasst am: 07.12.2006, 16:09 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. |
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder? |
Diese Regelung kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit nicht für den Gottesdienst gelten.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615819) Verfasst am: 07.12.2006, 16:10 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: |
Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken. |
Du verzichtest aber schnell auf die Weltanschauungsfreiheit...
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Amaterasu deaktiviert
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 293
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(#615827) Verfasst am: 07.12.2006, 16:21 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | April hat folgendes geschrieben: | Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder? |
Wie jetzt, die sind nicht mehr beim Reli-Unterricht?
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Meine Kinder besuchen den Religionsunterricht schon von anfang der 1. Klasse. Letztes Jahr sind sie noch wiederwillig "freiwillig" mitgegangen. Dieses Jahr möchten sie nicht partu nicht zum Godi mit aber den Unterricht wollen sie weiter besuchen.
Und mehr einfallen als sie nicht mitgehen zu lassen fällt mir nicht ein.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#615848) Verfasst am: 07.12.2006, 16:50 Titel: Re: Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht? |
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April hat folgendes geschrieben: |
Heute bekomme ich eine Rückmeldung :
Zitat: | Da *** am Religionsunterricht teilnimmt, ist für *** der Besuch des Gottesdienstes Pflicht. |
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Schriftlich? Dann Frag sie aml, wo das steht, und ob du, falls sie nochmal mit sowas kommt, weitergehende Schritte veranlassen sollst.
Reliunterricht hat nix mit Schulgottesdienst zu tun, außerdem ist der Schulgottesdienst auch keien regelmäßige Unterrichtsveranstaltung, so dass das mit der Teilnamhfür ein ganzes halbjahr schpon allein deswegen nict greift. Und, wie Heiek schon sagte, für alles, was mit Religion zu tun hat, gilt das eh nicht.
Also der Tante klipp und klar schreiben, dass deine Kinder nicht verpflichtet sind, du die Erlaubnis nicht gibt, und du ihr von weiteren rechtwidrigen Einschüchterungsversuhen dir oder deinen Kindern gegenüber dringend abrätst.
Und notfalls deinen Kindern eben erklären, was Sache ist, vielelicht wollen sie dann auch nicht mehr in Reli, dann hat sich das eh geklärt.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#615850) Verfasst am: 07.12.2006, 16:51 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: |
Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken. |
Du verzichtest aber schnell auf die Weltanschauungsfreiheit... |
Manchmal bringen einen die leisen Töne weiter als das laute Schreien. Das mußte ich schmerzlich lernen. Außerdem steht ja auch unserer Weltanschaaung immer die Freiheit einer Anderen gegenüber. Wenn sich Kinder und Eltern nun dazu entschließen, an einem solchen Unterricht teilzunehmen und damit eine Art Quasi-Vertrag schließen, dann halte ich es für angebracht zu einem Entschluß auch zu stehen oder eben eine endgültige Konsequenz zu ziehen. Gezwungen zur Teilnahme am Reli-Unterricht wurden sie ja nicht. Wenn man aber Evangelische Religion unterrichtet oder unterrichtet wird, dann ist der evangelische Gottesdienst nun aber auch ein wesentlicher Bestandteil der zu lehrenden Religion bzw. Weltanschauung. Der Gottesdienst ist eine Grundlage für diese Religion, welche ich ja auch ablehne, und somit gehört dann eben leider zur Bildung und Information über die betreffende Religion auch der Bestandteil Gottesdienst dazu. Wie gesagt: Abmelden! Das wäre das Einfachste.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Amaterasu deaktiviert
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 293
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(#615854) Verfasst am: 07.12.2006, 16:57 Titel: |
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Zitat: | Abmelden! Das wäre das Einfachste. |
Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?
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Finril -.-
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 1270
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(#615857) Verfasst am: 07.12.2006, 17:06 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Abmelden! Das wäre das Einfachste. |
Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr? |
Lust ist keine Begründung
Bis zum Ende des Halbjahres noch gedulden... Ist ja nicht mehr lang...
_________________ Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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magnusfe MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :
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(#615858) Verfasst am: 07.12.2006, 17:10 Titel: |
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Auf Zettel schreiben : Wir haben keinen König ausser den kommenden EU-Präsidenten, kreuzigt ihn alleine ...
_________________ http://www.magnusfe.npage.de
Wer meine Worte klaut wird schlau
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korf registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 358
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(#615864) Verfasst am: 07.12.2006, 17:19 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Abmelden! Das wäre das Einfachste. |
Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr? |
Wüsste nicht, welches Gesetz Dich hindern sollte, Deine Religionsfreiheit auch mitten im Schuljahr in Anspruch zu nehmen. Der von Dir zitierte Paragraph des Schulgesetzes hat geringeren Rang als das GG.
Und zu Finril: Begründen brauchst Du nichts.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#615866) Verfasst am: 07.12.2006, 17:23 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Abmelden! Das wäre das Einfachste. |
Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? |
ja.
Zitat: | Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr? |
Ohne Begründung.
"Hiermit melde ich meine Kinder [Namen und Klassen einsetzen] mit sofortiger Wirkung von Religionsunterricht ab."
Und falls jemand nach einer Begründung fragt, nachfragen, aus welcher Rechtvorschrift sie das Recht ableiten, nach einer zu fragen.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#615870) Verfasst am: 07.12.2006, 17:27 Titel: |
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Zitat: | Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr? | Du wohnst doch in NRW, oder? Dann kann ich dir folgendes sagen:
Natürlich kannst du deine Kinder jederzeit vom Religionsunterricht abmelden! Deine Kinder können sich selbst erst abmelden, wenn sie religionsmündig sind, bis dahin brauchen sie deine Unterschrift.
Als Begründung musst du nur "aus Gewissensgründen" angeben. Du kannst gerne auch noch dazu schreiben, dass sie keine Lust mehr haben, das ist irrelevant.
Die Rechtsgrundlage ist § 31 Religionsunterricht, Absatz 6 des SchG:
Zitat: | (6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder - bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers - auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren. |
Zitat: | Und falls jemand nach einer Begründung fragt, nachfragen, aus welcher Rechtvorschrift sie das Recht ableiten, nach einer zu fragen. | Die Abmeldung von einem ordentlichen Lehrfach benötigt natürlich immer eine Begründung. Man kann sein Kind auch nicht einfach grundlos vom Biologieunterricht abmelden...
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#615886) Verfasst am: 07.12.2006, 17:54 Titel: |
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Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und die Teilnahme am Schulgottesdienst sind zwei voellig unterschiedliche Sachverhalte.
Der Religionsunterricht ist ein staatlich finanziertes zusaetzliches Angebot der Kirchen zur Glaubensunterweisung. Dazu kann niemand gezwungen werden bzw. jeder sich jederzeit abmelden - es sei denn, es handele sich um eine Konfessionsschule. Die Abmeldung vom RU musz in NRW schriftlich geschehen, bedarf aber keiner Begruendung! Die Konfessionszugehoerigkeit der Schueler ist nur insoweit von Belang, als die Religionslehrkraft darueber entscheiden darf, ob und wieviele anderskonfessionelle, andersreligioese oder nichtreligioese Teilnehmer sie zulaesst. Geruechte besagen, dasz ein Anteil von 20% Nichtevangelischer als Maximum fuer den evangelischen Religionsunterricht gilt.
Der Schulgottesdienst ist eine Schulveranstaltung fuer die Unterricht ausfaellt. Die maximale Anzahl der jaehrlichen Schulgottesdienste ist in den Landesschulgesetzen oder kultusministeriellen Erlassen geregelt. Ob ueberhaupt und wie weit die Schule von der Moeglichkeit Gebrauch macht, liegt im Ermessen der Schulleitung. Auch hier gilt: niemand darf zur Teilnahme gezwungen werden, weder Lehrer noch Schueler. Insofern aber Unterricht ausfaellt und Schulpflicht besteht, wird gerne abgeleitet, die Nichtteilnehmer haetten in der Schule beaufsichtigt rumzusitzen. Manche Eltern senden halt ihre Kinder erst zum Beginn des ordentlichen Unterrichtes zur Schule.
Wenn es dazu Konflikte mit der Schule gibt, sollte man sich auf kein muendliches Geplaenkel einlassen, sondern die Sache schriftlich angehen und sich vor den eigenen Reaktionen Rat suchen. Die Kontaktdaten des IBKA sind ja bekannt.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#615893) Verfasst am: 07.12.2006, 17:58 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. |
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder? |
Gottesdienst ist keine Unterrichtsveranstaltung. §43 sagt, wer sich bei einem freiwilligen Unterrichtsveranstaltung (=kurs) anmeldet, muß ein halbes Jahr dabeibleiben. Das dürfte selbst für den RU nicht gelten, von dem man sich jederzeit abmelden kann. DAs GG bricht in jedem Ernstfall ein Schulgesetz.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615906) Verfasst am: 07.12.2006, 18:12 Titel: |
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April hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Abmelden! Das wäre das Einfachste. |
Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? |
Ja.
Zitat: | Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr? |
Ohne Begründung. Schriftlich beim Schulleiter. Fertig.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615915) Verfasst am: 07.12.2006, 18:15 Titel: |
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Autoterrorist hat folgendes geschrieben: | Die Abmeldung von einem ordentlichen Lehrfach benötigt natürlich immer eine Begründung. Man kann sein Kind auch nicht einfach grundlos vom Biologieunterricht abmelden... |
Im Gegensatz zum Biounterricht ist die Abmeldemöglichkeit vom RU aber ausdrücklich im GG geregelt. Nein, eine Begründung brauchst du nicht. Du kannst dich höchstens noch auf den entsprechenden Paragraphen berufen.
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Algol Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin
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(#615923) Verfasst am: 07.12.2006, 18:22 Titel: |
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Besuchen die Kinder denn den katholischen RU und müssen in den katholischen "Götterdienst"?
Ich könnte verstehen, daß sie nicht knien wollen - bin selbst in solchen Fällen immer stehengeblieben (mit rotem Kopf).
Was ist denn sonst am "Götterdienst" so grausam, daß sie nicht daran teilnehmen wollen?
Die klebrige Oblate, die am Gaumen pappt, oder der Rotwein?
Das Betteln mit dem Klingelbeutel (wir bekamen dafür von den Eltern extra immer ein paar Groschen zugesteckt), das klebrige Weihwasser oder die Weihrauchdroge?
Oder ist die Kirche etwa zu kalt?
_________________ Leben kann tödlich sein
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Scout2001 registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 548
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(#615926) Verfasst am: 07.12.2006, 18:22 Titel: |
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Immer diese halben Sachen.
Ich gebe den Lehrern recht. Wenn schon, dann mit dem gesamten Packet.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#615935) Verfasst am: 07.12.2006, 18:28 Titel: |
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Scout2001 hat folgendes geschrieben: | Immer diese halben Sachen.
Ich gebe den Lehrern recht. Wenn schon, dann mit dem gesamten Packet. |
Das sie es gerne so hätten, ist ja verständlich. Dass sie es den Schülern zur Pflicht machen dürfen, ist aber nun mal rein rechtlich schon nicht drin.
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