Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht?
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Amaterasu
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 293

Beitrag(#615751) Verfasst am: 07.12.2006, 14:35    Titel: Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht? Antworten mit Zitat

Also, ich hab da ein kleines Problem:

Meine Kinder sind in der Grundschule und nicht getauft, besuchen aber den evang. Religionsunterricht (die Kinder haben selbst gewählt bei der Schul- Anmeldung ob sie Reli haben möchten oder nicht)
Gestern kamen die beiden mit einem Zettel aus der Schule, den ich unterschreiben mußte damit ich mich einverstanden erkläre das die Kinder mit in die Kirche zum Weihn. GODI gehen können.

Beide haben aber gesagt das sie nicht hingehen wollen und ich habs der Lehrerin auf den Zettel geschrieben.
Heute bekomme ich eine Rückmeldung :
Zitat:
Da *** am Religionsunterricht teilnimmt, ist für *** der Besuch des Gottesdienstes Pflicht.


Nuja, einsehn tu ich das ja, das wenn sie den Reli Untericht besuchen das sie da auch mitmachen müßten. Andererseits, sie sind nicht getauft und möchten partu nicht mit.
Außerdem haben die Kinder tags vorher eine Einverständniserklärung zum Unterschreiben mitgebracht. Warum, wenn das doch für die Reli Kinder Pflicht ist???

Ich tendiere dazu der Lehrerin zu sagen das die beiden nicht mitgehen werden und schicke die beiden an dem Tag später in die Schule.
Was meint ihr denn dazu?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#615755) Verfasst am: 07.12.2006, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich auch so machen. Und falls es wider erwarten irgendwelchen Stress von der Schule geben sollte, dann hat eben die "Wohnungstür geklemmt" und Ihr konntet leider das Haus in dem Zeitraum nicht verlassen... zwinkern
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#615756) Verfasst am: 07.12.2006, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Einverständniderklärung natürlich *nicht* unterschreiben, den Lehrern gegenüber noch einmal erklären, daß die Kinder keine Erlaubnis haben, dieser Veranstaltung beizuwohnen und sie dann *pünktlich* in die Schule schicken und abwarten, was passiert.

Es wird bestimmt lustig, wenn die Lehrer deine Kinder trotz fehlender Erlaubnis und gegen Deinen ausdrücklichen Willen mit in die Kirche nehmen...
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615760) Verfasst am: 07.12.2006, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, kann keine Pflicht sein. Wäre gegen das Grundgesetz, nach der Teilnahmen an religiösen Übungen freiwillig ist.

Art. 136 Weimarer Reichsverfassung (Art. 140 GG)

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#615763) Verfasst am: 07.12.2006, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich einfach stur stellen und die Kinder an dem Tag zuhause behalten. Ich glaube kaum, dass die Schulleitung deshalb Stress machen wird. Und wenn doch, dann melde die Kid´s eben vom Reli-Unterricht ab. Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen?
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Amaterasu
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 293

Beitrag(#615770) Verfasst am: 07.12.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen?

Das weiß ich nicht Verlegen Wo kann ich denn nachschauen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#615780) Verfasst am: 07.12.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

@April, siehe Heikes Beitrag, das Grundgesetz steht über dem Schulgesetz.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#615788) Verfasst am: 07.12.2006, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen?

Das weiß ich nicht Verlegen Wo kann ich denn nachschauen?


...das wäre die Bringschuld des Lehrkörpers...veilleicht würde eben diese Frage alleine schon ausreichen, um die Kuh vom Eis zu holen.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Amaterasu
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 293

Beitrag(#615794) Verfasst am: 07.12.2006, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.


Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#615796) Verfasst am: 07.12.2006, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.


Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?


Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. Weinen ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#615799) Verfasst am: 07.12.2006, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Können die diese "Pflicht" eigentlich mit dem Schulgesezt belegen?
Nein.

Zitat:
Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört.
s. Artikel 140 GG

Zitat:
@April, siehe Heikes Beitrag, das Grundgesetz steht über dem Schulgesetz.
Nicht ganz, siehe Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: § 125 Einschränkung von Grundrechten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#615814) Verfasst am: 07.12.2006, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?


Wie jetzt, die sind nicht mehr beim Reli-Unterricht?

Erzählst du noch mal langsam,was jetzt genau Sache ist?

(Und: Hör auf Heike!)
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615815) Verfasst am: 07.12.2006, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.


Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?


Diese Regelung kann aufgrund der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit nicht für den Gottesdienst gelten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615819) Verfasst am: 07.12.2006, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:

Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. Weinen ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken.


Du verzichtest aber schnell auf die Weltanschauungsfreiheit...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Amaterasu
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 293

Beitrag(#615827) Verfasst am: 07.12.2006, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
April hat folgendes geschrieben:
Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?


Wie jetzt, die sind nicht mehr beim Reli-Unterricht?


Meine Kinder besuchen den Religionsunterricht schon von anfang der 1. Klasse. Letztes Jahr sind sie noch wiederwillig "freiwillig" mitgegangen. Dieses Jahr möchten sie nicht partu nicht zum Godi mit aber den Unterricht wollen sie weiter besuchen.
Und mehr einfallen als sie nicht mitgehen zu lassen fällt mir nicht ein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#615848) Verfasst am: 07.12.2006, 16:50    Titel: Re: Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht? Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:

Heute bekomme ich eine Rückmeldung :
Zitat:
Da *** am Religionsunterricht teilnimmt, ist für *** der Besuch des Gottesdienstes Pflicht.

Schriftlich? Dann Frag sie aml, wo das steht, und ob du, falls sie nochmal mit sowas kommt, weitergehende Schritte veranlassen sollst.

Reliunterricht hat nix mit Schulgottesdienst zu tun, außerdem ist der Schulgottesdienst auch keien regelmäßige Unterrichtsveranstaltung, so dass das mit der Teilnamhfür ein ganzes halbjahr schpon allein deswegen nict greift. Und, wie Heiek schon sagte, für alles, was mit Religion zu tun hat, gilt das eh nicht.

Also der Tante klipp und klar schreiben, dass deine Kinder nicht verpflichtet sind, du die Erlaubnis nicht gibt, und du ihr von weiteren rechtwidrigen Einschüchterungsversuhen dir oder deinen Kindern gegenüber dringend abrätst.

Und notfalls deinen Kindern eben erklären, was Sache ist, vielelicht wollen sie dann auch nicht mehr in Reli, dann hat sich das eh geklärt.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#615850) Verfasst am: 07.12.2006, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:

Aus Paragraph 43 Absatz (1) - sonstige Schulveranstaltungen - würde ich ableiten, das da leider der Godi dazugehört. Weinen ...
aber die Lehrer haben sicherlich trotzdem keinen Bock auf Stress und schon die Nachfrage könnte sie veranlassen beide Augen zuzudrücken.


Du verzichtest aber schnell auf die Weltanschauungsfreiheit...


Manchmal bringen einen die leisen Töne weiter als das laute Schreien. Das mußte ich schmerzlich lernen. Außerdem steht ja auch unserer Weltanschaaung immer die Freiheit einer Anderen gegenüber. Wenn sich Kinder und Eltern nun dazu entschließen, an einem solchen Unterricht teilzunehmen und damit eine Art Quasi-Vertrag schließen, dann halte ich es für angebracht zu einem Entschluß auch zu stehen oder eben eine endgültige Konsequenz zu ziehen. Gezwungen zur Teilnahme am Reli-Unterricht wurden sie ja nicht. Wenn man aber Evangelische Religion unterrichtet oder unterrichtet wird, dann ist der evangelische Gottesdienst nun aber auch ein wesentlicher Bestandteil der zu lehrenden Religion bzw. Weltanschauung. Der Gottesdienst ist eine Grundlage für diese Religion, welche ich ja auch ablehne, und somit gehört dann eben leider zur Bildung und Information über die betreffende Religion auch der Bestandteil Gottesdienst dazu. Wie gesagt: Abmelden! Das wäre das Einfachste.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Amaterasu
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 293

Beitrag(#615854) Verfasst am: 07.12.2006, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Abmelden! Das wäre das Einfachste.

Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#615857) Verfasst am: 07.12.2006, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abmelden! Das wäre das Einfachste.

Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?


Lust ist keine Begründung skeptisch

Bis zum Ende des Halbjahres noch gedulden... Ist ja nicht mehr lang...
_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#615858) Verfasst am: 07.12.2006, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Zettel schreiben : Wir haben keinen König ausser den kommenden EU-Präsidenten, kreuzigt ihn alleine ...
_________________
http://www.magnusfe.npage.de


Wer meine Worte klaut wird schlau
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
korf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#615864) Verfasst am: 07.12.2006, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abmelden! Das wäre das Einfachste.

Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?

Wüsste nicht, welches Gesetz Dich hindern sollte, Deine Religionsfreiheit auch mitten im Schuljahr in Anspruch zu nehmen. Der von Dir zitierte Paragraph des Schulgesetzes hat geringeren Rang als das GG.
Und zu Finril: Begründen brauchst Du nichts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#615866) Verfasst am: 07.12.2006, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abmelden! Das wäre das Einfachste.

Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden?

ja.
Zitat:
Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?

Ohne Begründung.

"Hiermit melde ich meine Kinder [Namen und Klassen einsetzen] mit sofortiger Wirkung von Religionsunterricht ab."

Und falls jemand nach einer Begründung fragt, nachfragen, aus welcher Rechtvorschrift sie das Recht ableiten, nach einer zu fragen.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#615870) Verfasst am: 07.12.2006, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden? Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?
Du wohnst doch in NRW, oder? Dann kann ich dir folgendes sagen:
Natürlich kannst du deine Kinder jederzeit vom Religionsunterricht abmelden! Deine Kinder können sich selbst erst abmelden, wenn sie religionsmündig sind, bis dahin brauchen sie deine Unterschrift.
Als Begründung musst du nur "aus Gewissensgründen" angeben. Du kannst gerne auch noch dazu schreiben, dass sie keine Lust mehr haben, das ist irrelevant.

Die Rechtsgrundlage ist § 31 Religionsunterricht, Absatz 6 des SchG:
Zitat:
(6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder - bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers - auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.


Zitat:
Und falls jemand nach einer Begründung fragt, nachfragen, aus welcher Rechtvorschrift sie das Recht ableiten, nach einer zu fragen.
Die Abmeldung von einem ordentlichen Lehrfach benötigt natürlich immer eine Begründung. Man kann sein Kind auch nicht einfach grundlos vom Biologieunterricht abmelden...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#615886) Verfasst am: 07.12.2006, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und die Teilnahme am Schulgottesdienst sind zwei voellig unterschiedliche Sachverhalte.

Der Religionsunterricht ist ein staatlich finanziertes zusaetzliches Angebot der Kirchen zur Glaubensunterweisung. Dazu kann niemand gezwungen werden bzw. jeder sich jederzeit abmelden - es sei denn, es handele sich um eine Konfessionsschule. Die Abmeldung vom RU musz in NRW schriftlich geschehen, bedarf aber keiner Begruendung! Die Konfessionszugehoerigkeit der Schueler ist nur insoweit von Belang, als die Religionslehrkraft darueber entscheiden darf, ob und wieviele anderskonfessionelle, andersreligioese oder nichtreligioese Teilnehmer sie zulaesst. Geruechte besagen, dasz ein Anteil von 20% Nichtevangelischer als Maximum fuer den evangelischen Religionsunterricht gilt.

Der Schulgottesdienst ist eine Schulveranstaltung fuer die Unterricht ausfaellt. Die maximale Anzahl der jaehrlichen Schulgottesdienste ist in den Landesschulgesetzen oder kultusministeriellen Erlassen geregelt. Ob ueberhaupt und wie weit die Schule von der Moeglichkeit Gebrauch macht, liegt im Ermessen der Schulleitung. Auch hier gilt: niemand darf zur Teilnahme gezwungen werden, weder Lehrer noch Schueler. Insofern aber Unterricht ausfaellt und Schulpflicht besteht, wird gerne abgeleitet, die Nichtteilnehmer haetten in der Schule beaufsichtigt rumzusitzen. Manche Eltern senden halt ihre Kinder erst zum Beginn des ordentlichen Unterrichtes zur Schule.

Wenn es dazu Konflikte mit der Schule gibt, sollte man sich auf kein muendliches Geplaenkel einlassen, sondern die Sache schriftlich angehen und sich vor den eigenen Reaktionen Rat suchen. Die Kontaktdaten des IBKA sind ja bekannt.
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#615893) Verfasst am: 07.12.2006, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fünfter Teil Schulverhältnis
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.


Das hab ich gefunden. Meine beiden haben den GODi letztes Jahr besucht. Das gilt dann doch gar nicht mehr oder?

Gottesdienst ist keine Unterrichtsveranstaltung. §43 sagt, wer sich bei einem freiwilligen Unterrichtsveranstaltung (=kurs) anmeldet, muß ein halbes Jahr dabeibleiben. Das dürfte selbst für den RU nicht gelten, von dem man sich jederzeit abmelden kann. DAs GG bricht in jedem Ernstfall ein Schulgesetz.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615906) Verfasst am: 07.12.2006, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

April hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abmelden! Das wäre das Einfachste.

Daran hab ich schon gedacht. Und gerade meine Kinder gefragt. Den Unterricht weiter besuchen wollen sie nicht.
Aber kann ich die beiden mitten im Schuljahr einfach so abmelden?


Ja.

Zitat:
Mit welcher Begründung? Die haben keine lust mehr?


Ohne Begründung. Schriftlich beim Schulleiter. Fertig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615915) Verfasst am: 07.12.2006, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Die Abmeldung von einem ordentlichen Lehrfach benötigt natürlich immer eine Begründung. Man kann sein Kind auch nicht einfach grundlos vom Biologieunterricht abmelden...


Im Gegensatz zum Biounterricht ist die Abmeldemöglichkeit vom RU aber ausdrücklich im GG geregelt. Nein, eine Begründung brauchst du nicht. Du kannst dich höchstens noch auf den entsprechenden Paragraphen berufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#615923) Verfasst am: 07.12.2006, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Besuchen die Kinder denn den katholischen RU und müssen in den katholischen "Götterdienst"?
Ich könnte verstehen, daß sie nicht knien wollen - bin selbst in solchen Fällen immer stehengeblieben (mit rotem Kopf).

Was ist denn sonst am "Götterdienst" so grausam, daß sie nicht daran teilnehmen wollen?
Die klebrige Oblate, die am Gaumen pappt, oder der Rotwein?
Das Betteln mit dem Klingelbeutel (wir bekamen dafür von den Eltern extra immer ein paar Groschen zugesteckt), das klebrige Weihwasser oder die Weihrauchdroge?
Oder ist die Kirche etwa zu kalt?
_________________
Leben kann tödlich sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Scout2001
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 548

Beitrag(#615926) Verfasst am: 07.12.2006, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Immer diese halben Sachen.

Ich gebe den Lehrern recht. Wenn schon, dann mit dem gesamten Packet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615935) Verfasst am: 07.12.2006, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Scout2001 hat folgendes geschrieben:
Immer diese halben Sachen.

Ich gebe den Lehrern recht. Wenn schon, dann mit dem gesamten Packet.


Das sie es gerne so hätten, ist ja verständlich. Dass sie es den Schülern zur Pflicht machen dürfen, ist aber nun mal rein rechtlich schon nicht drin.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group