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USA gehen humane Mittel für die Todesstrafe aus
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#622280) Verfasst am: 18.12.2006, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Nehmen wir doch nur das Schicksal der 13-jährigen Stefanie. 5 Wochen lang wurde sie von einem Wiederholungstäter (der Grinsebacke vom Gefängsnisdach) auf grausamste Weise misshandelt, missbraucht und gequält. Am Ende hat sie nur überlebt, weil sie fliehen konnte. 5 Wochen Torturen wegenErmittlungsfehlern: Weil bei der Suche nach einem möglichen Entführer im Computer nicht der richtige Name/Begriff eingegeben wurde. Die Grinsebacke ist laut Gutachten nicht wirklich krank (ach ja, der Arme fühlte sich wegen eines Hautfehlers im Gesicht seit seiner Kindheit seelisch tangiert), sondern überdurchschnittlich intelligent und dazu grundlegend boshaft veranlagt.

Na, lebt Stefanie wirklich noch?


Was war er denn für ein Wiederholungstäter, welche Taten hatte er denn vorher begangen?


Bekanntschaften mit Frauen hielten nicht lange. Mario M. reagiert aus geringstem Anlass äußerst gereizt, prügelte auch, und wurde gewalttätig, wenn die Freundinnen seine sexuellen Wünsche verweigerten. „Die Frauen haben oft nicht gewollt“, sagte er zu Kröber, „und hinterher haben sie dann doch gemacht, was ich will.“ 1999 vergewaltigte Mario M. eine 14-Jährige, wurde dafür zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, kam aber im Mai 2002 vorzeitig auf Bewährung frei.


Klarer Fall von fehlerhaftem Gutachten oder nicht? Ein fehlerhaftes Gutachten, wie es auch bei der Beurteilung eines potentiellen Todeskandidaten in Hinblick auf seine psychische Gesundheit erstellt werden könnte. Du bist im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten, das heißt für seinen Tod.

Zitat:

Im Falle der Entführung und Vergewaltigung von Stephanie habe Mario M. gewusst, was verboten sei. Die Tat sei lange geplant worden. Er sei intelligent und habe einen sehr hohen IQ-Wert. Der 36-Jährige habe sich eine Partnerin besorgen und nach eigenen Vorstellungen formen wollen. Er verfolgte zielstrebig sein Projekt „Sex ohne Ende, ohne Limit, in jeder Menge und in jeder gewünschten Form“, sagte Kröber, der seit Februar mehrfach mit dem in Untersuchungshaft sitzenden vorbestraften Sexualtäter gesprochen hatte.


Und jetzt hat er lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Wo ist das Problem?


1. Lebenslang heißt hier nicht zwangsläufig...bis zum Tod....


Da steht "mit Sicherheitsverwahrung". Was das bedeutet, ist dir bewusst, ja? - Abgesehen davon: Gut, dass es nicht bis zum Tod bedeutet.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#622281) Verfasst am: 18.12.2006, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:

1. Lebenslang heißt hier nicht zwangsläufig...bis zum Tod....


Seine Leiche wird sicherlich nicht anschließend sicherheitsverwahrt.

Zitat:

2. Unser Forensiken sind hoffnungslos überbelegt. Zwar wird hier krampfhaft versucht, Abhilfe zu schaffen. Doch gewisse Risiken von Ausbrüchen werden aufgrund der "sparsamen" Haushaltslage (Personalengpässe und Überbelegungen) derzeit eher stillschweigend in Kauf genommen. Das nennt sich, glaube ich, anschließende Sicherheitsverwahrung.


Also die Kostenfrage. In den USA bspw. kostet ein zum Tode Verurteilter den Staat im Durchschnitt mehr als ein lebenslang Inhaftierter.
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"Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Fragende
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Kirchheim

Beitrag(#622282) Verfasst am: 18.12.2006, 02:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Dinge dazu:

Was ist mit dem schuldigen Verbrecher? manche sprechen hier als Argument gegen die Todestrafe nur die unschuldigen Justizopfer an.
Wer gibt uns das Recht einen Mörder zu töten, wenn wir auch nur ein Stück besser sein wollen? Individuelle Rachegefühle sind normal und gesund, aber sie gehören nicht in ein Staatssystem.
Will man wirklich eine "menschlichere" Welt, dann sollte man sich selbst auch "menschlich" verhalten. Darum habe ich an eine Verfassung und an gesetzliche Grundlagen eines Staates einen höheren Anspruch als an die Moral eines einzelnen.
Ich denke nämlich, dass gerade hier über Menschenrechte und Regelungen des Umgangs mit Menschen ein sachlicherer Umgang mit den Tätern nötig ist, als er vollzogen würde, wenn man der Racheemotion des Einzelnen freien Lauf ließe.
Das Recht des Menschen auf Leben ist hier für mich schon von daher unantastbar, da die Verankerung dieses Rechts eben auch eine wichtige Kontrolle darstellt, welche verhindert, dass gerade aufgrund von Gefühlen sodann gegen den Verbrecher wiederum ein Verbrechen verübt wird.

Zudem bleibt die Frage, was den Verbrecher zum Verbrecher gemacht hat bestehen, auch wenn Du sie versuchst ins Lächerliche zu ziehen, Mario Hahna.

Ist ein Verbrecher psychisch krank- oder einfach nur böse?
Natürlich klingt es grotesk, wenn im gerichtssaal Geschichten einer traurigen Kindheit des Verbrechers erzählt werden. Meist wird bei ihm sodann dennoch eine ausreichende psychische normalität diagnostiziert und der Fall ist in dieser Hinsicht erledigt.
Doch eine Gegenfrage:
Kann ein Mensch der solche Verbrechen begeht gesund sein?
Meiner Meinung nach nicht. Wenn Du möchtest begründe ich es Dir- das würde sonst an dieser Stelle hier zu weit ausholen. Es hat etwas mit der Definition psychischer Gesundheit zutun und damit, dass ein solches Verbrechen um entstehen zu können schon einer gewissen nicht gesunden Grundstruktur bedarf.

Somit kämen wir bei der Schuldfrage und der Erörterung dessen an, ob der Mensch als solcher einen freien Willen hat, was seine Handlungen bestimmt und in wie weit diese als logische Reaktions und Aktionsfolge schlicht auf seinen psychischen und physischen Gegebenheiten beruhen.

Ich selbst denke, dass jedes Verhalten sowohl eine Ursache hat als auch einen Zweck erfüllt. Ich denke, dass der Mensch in erster Linie auf der Basis seiner gehirnpysiologischen Struktur handelt, sowie auf der Basis seiner Erfahrungen, Instinkte, Triebe etc.

Alkoholismus ist als Krankheit anerkannt. Depression auch. Ein gebrochenes Bein...
Kriminalität nicht.
Vielleicht sollte man seinen Krankheitsbegriff erweitern um die Ursachen zu erfassen?

Du könntest nun antworten, dass der Verbrecher, selbst wenn er im Eigentlichen krank sein sollte, schon der Opfer wegen getötet werden müsse.
Nur denke ich- Rache hilft hier den Opfern nicht weiter, sondern Anerkennung ihres Leidens und Unterstützung. (Ich kann mich übrigens in ein vergewaltigtes Mädchen einfühlen)

Natürlich muss man die anderen Menschen vor einem Verbrecher schützen um neuen verbrechen vorzubeugen- doch hier geht es dann echt nur um Schutz der Allgemeinheit- nicht um Strafe oder Rache. Das lässt die Möglichkeit der Therapie offen- und auch die Möglichkeit eines möglichst menschenwürdigen und guten Lebens hinter Gittern.
Es lässt auch die zweite Chance offen- die jeder- wenn er keine Gefahr darstellt- verdient hat.

Wenn du nun mit Kosten argumentierst, dann frage ich dich zurück, ob du mit anderen verfahren würdest, die unseren Staat Geld kosten und ihm nichts nützen.
Mit Behinderten, psychisch kranken Arbeitslosen, etc...

Alles Liebe
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Auch ungebildet kann man frei denken Smilie
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#622283) Verfasst am: 18.12.2006, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:


Klarer Fall von fehlerhaftem Gutachten oder nicht? Ein fehlerhaftes Gutachten, wie es auch bei der Beurteilung eines potentiellen Todeskandidaten in Hinblick auf seine psychische Gesundheit erstellt werden könnte. Du bist im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten, das heißt für seinen Tod?


Ersteres: Lediglich das Gutachten ist nie alleinige Grundlage für ein Urteil.
Letzers: Niemals im Zweifelfall.[/quote]
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16361
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#622285) Verfasst am: 18.12.2006, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Kylex hat folgendes geschrieben:
@Critic
schätzungsweise werden mehrere tausend morde pro jahr allein in dtl. übersehen, weil pathologien und gerichtsmedizinische institute überlastet sind und auch jeder augenarzt einen totenschein ausstellen darf, mord wird mitnichten gut aufgeklärt

im übrigen besteht prescotts fehleinschätzung in dem simplen punkt, dass er anzunehmen scheint, dass es zu einer bestimmten emotionalen empfindung nur eine bestimmte handlungsweise geben kann
wie er auf sowas kommt, weiß ich nicht
ob man in einer gesellschaft "richtig funktioniert", hängt nicht von irgendwelchen empfindungen ab, sondern von den entscheidungen, die man auf basis dieser empfindungen trifft
das ist das problem was ich eben erwähnte...vergewaltiger sollen sich nach argumentation eines prescott grundlegend von allen nicht-vergewaltigern unterscheiden, damit man sie auch schön abgrenzen kann - diese denkweise ist aber nutzlos und wie gesagt auch realitätsfern
ich bin mir ziemlich sicher, dass ein großteil der vergewaltiger nahezu identische emotionen aufweist wie jemand, den eine vergewaltigung anwidert...sie unterschieden sich lediglich in der verwertung dieser emotionen


Die Überlastung der Gerichtsmediziner ist aber auch kein Grund dafür, die Strafe für Mord zu verschärfen. Eine Abschreckung ist dann ja schon nicht gegeben, wenn man z.B. weiß, daß der Hausarzt sowieso schon etwas tattrig ist. (Wenn man diese wirklich als wirksam betrachtete, könnte man sie aber dadurch wiederherstellen, daß man dafür sorgt, daß jeder Tote (bzw. eine genügend große Stichprobe, die die "Dunkelziffer" auf ein "populär vertretbares Maß" reduziert) von einem Gerichtsmediziner beschaut werden kann.) Es muß ansonsten also etwas geben, das verhindert, daß man mordet, auch wenn man in der spezifischen Situation morden und straffrei ausgehen könnte.

Hatuey hat folgendes geschrieben:
Auch wenn nicht jeder kaltblütige Mörder nachvollziehen, kann was es bedeutet einen Menschen zu töten, so sollte es kein Grund sein, ihn als therapiebedürftig einzustufen.


So ist das bei den meisten psychologischen Theorien, so kann auch diese nicht alles erklären. Es gibt eben durchaus auch Mörder, die nicht aus einem pathologischen Grund töten. Wie die Gesetze gebieten, jeden Fall nach seinen individuellen Umständen zu beurteilen, so muß eben auch jeder Täter individuell behandelt werden. Bloßes "Wegschließen" aller Straftäter - das ja unabhängig von der Straftat z.B. in den USA praktiziert wird - führt eben auch zu einer bedeutend höheren Rückfallquote et cetera.
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#622286) Verfasst am: 18.12.2006, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Fragende hat folgendes geschrieben:
Zwei Dinge dazu:

Was ist mit dem schuldigen Verbrecher? manche sprechen hier als Argument gegen die Todestrafe nur die unschuldigen Justizopfer an.
Wer gibt uns das Recht einen Mörder zu töten, wenn wir auch nur ein Stück besser sein wollen? Individuelle Rachegefühle sind normal und gesund, aber sie gehören nicht in ein Staatssystem.
Will man wirklich eine "menschlichere" Welt, dann sollte man sich selbst auch "menschlich" verhalten. Darum habe ich an eine Verfassung und an gesetzliche Grundlagen eines Staates einen höheren Anspruch als an die Moral eines einzelnen.
Ich denke nämlich, dass gerade hier über Menschenrechte und Regelungen des Umgangs mit Menschen ein sachlicherer Umgang mit den Tätern nötig ist, als er vollzogen würde, wenn man der Racheemotion des Einzelnen freien Lauf ließe.
Das Recht des Menschen auf Leben ist hier für mich schon von daher unantastbar, da die Verankerung dieses Rechts eben auch eine wichtige Kontrolle darstellt, welche verhindert, dass gerade aufgrund von Gefühlen sodann gegen den Verbrecher wiederum ein Verbrechen verübt wird.

Zudem bleibt die Frage, was den Verbrecher zum Verbrecher gemacht hat bestehen, auch wenn Du sie versuchst ins Lächerliche zu ziehen, Mario Hahna.

Ist ein Verbrecher psychisch krank- oder einfach nur böse?
Natürlich klingt es grotesk, wenn im gerichtssaal Geschichten einer traurigen Kindheit des Verbrechers erzählt werden. Meist wird bei ihm sodann dennoch eine ausreichende psychische normalität diagnostiziert und der Fall ist in dieser Hinsicht erledigt.
Doch eine Gegenfrage:
Kann ein Mensch der solche Verbrechen begeht gesund sein?
Meiner Meinung nach nicht. Wenn Du möchtest begründe ich es Dir- das würde sonst an dieser Stelle hier zu weit ausholen. Es hat etwas mit der Definition psychischer Gesundheit zutun und damit, dass ein solches Verbrechen um entstehen zu können schon einer gewissen nicht gesunden Grundstruktur bedarf.

Somit kämen wir bei der Schuldfrage und der Erörterung dessen an, ob der Mensch als solcher einen freien Willen hat, was seine Handlungen bestimmt und in wie weit diese als logische Reaktions und Aktionsfolge schlicht auf seinen psychischen und physischen Gegebenheiten beruhen.

Ich selbst denke, dass jedes Verhalten sowohl eine Ursache hat als auch einen Zweck erfüllt. Ich denke, dass der Mensch in erster Linie auf der Basis seiner gehirnpysiologischen Struktur handelt, sowie auf der Basis seiner Erfahrungen, Instinkte, Triebe etc.

Alkoholismus ist als Krankheit anerkannt. Depression auch. Ein gebrochenes Bein...
Kriminalität nicht.
Vielleicht sollte man seinen Krankheitsbegriff erweitern um die Ursachen zu erfassen?

Du könntest nun antworten, dass der Verbrecher, selbst wenn er im Eigentlichen krank sein sollte, schon der Opfer wegen getötet werden müsse.
Nur denke ich- Rache hilft hier den Opfern nicht weiter, sondern Anerkennung ihres Leidens und Unterstützung. (Ich kann mich übrigens in ein vergewaltigtes Mädchen einfühlen)

Natürlich muss man die anderen Menschen vor einem Verbrecher schützen um neuen verbrechen vorzubeugen- doch hier geht es dann echt nur um Schutz der Allgemeinheit- nicht um Strafe oder Rache. Das lässt die Möglichkeit der Therapie offen- und auch die Möglichkeit eines möglichst menschenwürdigen und guten Lebens hinter Gittern.
Es lässt auch die zweite Chance offen- die jeder- wenn er keine Gefahr darstellt- verdient hat.

Wenn du nun mit Kosten argumentierst, dann frage ich dich zurück, ob du mit anderen verfahren würdest, die unseren Staat Geld kosten und ihm nichts nützen.
Mit Behinderten, psychisch kranken Arbeitslosen, etc...

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Du hast mich, Marie Huana, leider verwechselt mit Mario Hahna
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kamelpeitsche
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#622287) Verfasst am: 18.12.2006, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:


Klarer Fall von fehlerhaftem Gutachten oder nicht? Ein fehlerhaftes Gutachten, wie es auch bei der Beurteilung eines potentiellen Todeskandidaten in Hinblick auf seine psychische Gesundheit erstellt werden könnte. Du bist im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten, das heißt für seinen Tod?


Ersteres: Lediglich das Gutachten ist nie alleinige Grundlage für ein Urteil.
Letzers: Niemals im Zweifelfall.


Wenn festgestellt werden soll, ob ein Täter geistig zurechnungsfähig und damit voll schuldfähig ist, werden psychologische Gutachten herangezogen, was denn sonst?


Zitat:
Letzers: Niemals im Zweifelfall.


Mit den Augen rollen Und wie entscheidest du, wann ein Zweifelsfall vorliegt? Meinst du nicht, dass die Gutachter, die dafür verantwortlich sind, dass bspw. ein Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß kommt, der später wieder vergewaltigt, nicht überzeugt von ihrem Urteil waren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand es sich bei einer solchen Entscheidung zu leicht macht.
Diejenigen Gutachter, die Mario M. falsch beurteilen können auch andere (vermeintliche) Täter "andersherum" falsch beurteilen, also Geisteskranke auf den Stuhl schicken. Würdest du das in Kauf nehmen?
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Fragende
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Kirchheim

Beitrag(#622290) Verfasst am: 18.12.2006, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

@Marie Huana:


Zitat:
Du hast mich, Marie Huana, leider verwechselt mit Mario Hahna


Ok- Danke für den Hinweis.

Gemeint hab ich dennoch Dich.
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Kylex
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 21

Beitrag(#622299) Verfasst am: 18.12.2006, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Fragende
sehr schöner beitrag, danke

da wir bei der definition von psychischer gesundheit sicher recht weit voneinander entfernt sind, lass ich das vorerst mal
du hast das problem aber vollkommen erfasst, ich denke nur, dass man sehr vorsichtig damit sein sollte, von ursachen auf verantwortlichkeiten zu schließen
da kommt es auch auf das menschenbild an, welches man vertritt
man schaue sich ganz einfach mal die neurologische forschung an...man ist dabei, für alle möglichen komplexen und weniger komplexen prozesse erklärungen zu finden, es ist absehbar, dass man irgendwann so ziemlich alles partiell erklären kann
und hier setzt das menschenbild ein, wollen wir, nur weil wir die gründe für das handeln eines menschen erklären können und sein handeln daher logisch war, diese handlung seiner verantwortung entziehen? ist ein mensch nicht mehr verantwortlich, nur weil die neurologischen verknüpfungen nichts anderes zuließen?
ich denke nicht, dass man dies wirklich wollen kann...denn hier liegt die gefahr, alles mögliche als abnormal einzustufen, natürlich vorhandene unterschiede zwischen menschen als unnatürlich darzustellen
ich halte es für essenziell, einen solchen geistigen rassismus nicht zu betreiben und somit auch kriminalität nicht als krankheit darzustellen
das finden von ursachen sollte keine verantwortlichkeiten beeinflussen, der mensch ist das, was er ist

vielmehr sollte man sich zu der willkür bekennen, die wertesysteme darstellen
beginnt man alles, was nicht dem wertesystem entspricht, als "krank" darzustellen, beginnt man auch, dem wertesystem eine natürlichkeit zu verleihen, eine gottgegebenheit, dies sollte man aber vermeiden
das, was der mensch auf dieser welt schafft, ist pure willkür, es gibt von natur aus menschen, die dieser willkür nicht entsprechen, dies sollte man so akzeptieren und sie nicht als "anders" darstellen
wir haben uns nunmal willkürlich dazu entschieden, einige ausgewählte vollkommen natürliche handlungsweisen als kriminalität zu deklarieren und diese zu bestrafen, diese kriminelle sind aber geistig genauso fähige menschen wie jeder andere und daher vollkommen für die handlungen verantwortlich, die sie ausführen
wir haben uns genau für diese willkür entschieden, weil wir meinen, dass dies für alle menschen am vorteilhaftesten ist, ob dies zutrifft, werden wir erfahren, wenn wir uns dem ergebnis stellen und dabei nicht vergessen, dass unsere willkür aufgrund dessen, was sie ist, auch weniger vorteilhaft sein kann
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Ich will, daß Fremde meinen Leichnam treten und verstümmeln, so wie sie es zu Lebzeiten getan haben. Dann will ich, daß er mit Benzin übergossen und angezündet wird. Ich wollte, ich könnte dabei sein, um ihn brennen zu sehen, zu riechen, wie mein Fleisch verschmort. Henry Rollins
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#622304) Verfasst am: 18.12.2006, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Ja.


Spätestens, wenn irgendeine Kreatur sich an Deinen Kindern vergriffen hätte, würdest auch Du nicht versuchen den Begriff "Humanist", vielleicht aus Prinzipienreiterei, überzustrapazieren.


Wer derartige Rachegefühle empfindet und sie am Täter ausleben will. soll das von mir aus tun, solange er bereit ist, sich an seinen eigenen Mässstäben beurteilen zu lassen, die da lauten:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Jemand, der in der Lage ist auf bestialische Weise zu töten, zählt für mich nicht zum "Genre Mensch".


Wer seine Rachgefühle ausleben will, soll das in seinem eigenen Namen und auf eigene Verantwortung tun, aber nicht auf meine Kosten mit einem Urteil "Im Namen des Volkes". Ich verweigere da meine Komplizenschaft, weil ich nicht mitrage, einen Menschen - egal was er getan hat - auf bestialische Weise zu töten. Ich würde dann nämlich das Gefühl haben, selber kein Mensch mehr zu sein und in einer unmenschlichen Gesellschaft zu leben.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#622305) Verfasst am: 18.12.2006, 03:31    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Letzers: Niemals im Zweifelfall.


Das heisst, Du machst die Höhe der Strafe nicht von der Schuld des Täters abhängig, sondern vom Ermittlungserfolg. Der kaltblütige Profikiller, der weiss, wie man Spuren verwischt oder vermeidet, hätte in Deinem System bessere Chancen auf eine milde Strafe, als ein Mörder, bei dem eigentlich kaum eine Gefahr auf eine Wiederholungstat besteht, weil er nicht professionell mordet, sondern weil er in einer singulären Krisensituation keinen anderen Ausweg sieht.

Ich finde das nicht sehr gerecht.
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Marie Huana
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#622306) Verfasst am: 18.12.2006, 03:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Ja.


Spätestens, wenn irgendeine Kreatur sich an Deinen Kindern vergriffen hätte, würdest auch Du nicht versuchen den Begriff "Humanist", vielleicht aus Prinzipienreiterei, überzustrapazieren.


Wer derartige Rachegefühle empfindet und sie am Täter ausleben will. soll das von mir aus tun, solange er bereit ist, sich an seinen eigenen Mässstäben beurteilen zu lassen, die da lauten:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Jemand, der in der Lage ist auf bestialische Weise zu töten, zählt für mich nicht zum "Genre Mensch".


Wer seine Rachgefühle ausleben will, soll das in seinem eigenen Namen und auf eigene Verantwortung tun, aber nicht auf meine Kosten mit einem Urteil "Im Namen des Volkes". Ich verweigere da meine Komplizenschaft, weil ich nicht mitrage, einen Menschen - egal was er getan hat - auf bestialische Weise zu töten. Ich würde dann nämlich das Gefühl haben, selber kein Mensch mehr zu sein und in einer unmenschlichen Gesellschaft zu leben.


Gut gebrüllt, Löwe.

Wenn Du dazu auch noch gründlich gelesen hättest, und mich nicht zweckdienlich in Richtung "bestialisch" hättest drängen wolltest, wären Dir bestimmt ein paar Feinheiten aufgefallen.....
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#622327) Verfasst am: 18.12.2006, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Hatuey hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
...
Dann scheinst Du unfähig zu sein, Dich bis in die letze Konsequenz in die Situation Betroffener hineinzuversetzen.

Würdest du unschuldig in der Todeszelle sitzen, würdest du anders über die Todesstrafe denken. Deswegen halte ich lebenslängliche Haft, ohne die Möglichkeit einer Begnadigung für angemessen, wenn es um Mord geht.

Rechtsverdreher landen nicht im Gefängnis. Das Kleingedruckte


Ich denke mal, dass Fehlermittlungen seit Einführung der DNA-Analysen so ziemlich unwahrscheinlich geworden sind.

Das sind Ausbrüche aus Hochsicherheitsgefängnissen auch.


Ach nee, die trampeln gegenwärtig grinsend, bei Früchtetee und Wolldecke, den Strafvollzugsanstalten (und den Steuerzahlern) nur etwas auf dem Dach (Kopf) herum, inclusive Rundumbetreuung durch Psycholeute.....

Möchtest Du es nicht doch noch mit einem Argument versuchen?


Nehmen wir doch nur das Schicksal der 13-jährigen Stefanie. 5 Wochen lang wurde sie von einem Wiederholungstäter (der Grinsebacke vom Gefängsnisdach) auf grausamste Weise misshandelt, missbraucht und gequält. Am Ende hat sie nur überlebt, weil sie fliehen konnte. 5 Wochen Torturen wegenErmittlungsfehlern: Weil bei der Suche nach einem möglichen Entführer im Computer nicht der richtige Name/Begriff eingegeben wurde. Die Grinsebacke ist laut Gutachten nicht wirklich krank (ach ja, der Arme fühlte sich wegen eines Hautfehlers im Gesicht seit seiner Kindheit seelisch tangiert), sondern überdurchschnittlich intelligent und dazu grundlegend boshaft veranlagt.

Na, lebt Stefanie wirklich noch?

Du stagnierst. Das ist kein Argument, sondern ein Beispiel für Dein altes Argument, dem bereits schwerwiegende Gegenargumente entgegengestellt wurden. An letztere solltest Du mit neuen Argumenten anknüpfen oder aus der Diskussion aussteigen.
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posted by Babyface
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#622330) Verfasst am: 18.12.2006, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:

Du bist im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten, das heißt für seinen Tod?


Ersteres: Lediglich das Gutachten ist nie alleinige Grundlage für ein Urteil.
Letzers: Niemals im Zweifelfall.

Der Zweifelsfall liegt bei Deiner Argumentation immer vor. Es kann nicht zweifelsfrei vorhergesagt werden, dass ein verurteilter Mörder wieder töten wird, wenn man ihn nicht exekutiert.
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posted by Babyface
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#622350) Verfasst am: 18.12.2006, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
es kann sein, daß man mit Totschlag davonkommt, wenn die Planung/Absicht nicht bewiesen werden kann, aber man kann auch mit "lebenslänglich", also mit im Schnitt so 20 Jährchen rechnen.


Mord hat mit Planung/Absicht nichts zu tun. Auch eine absichtliche planvolle Tötung kann ein Totschlag sein. Einfach mal das Gesetz lesen.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Wohnort: München

Beitrag(#622351) Verfasst am: 18.12.2006, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Fragende hat folgendes geschrieben:
Zwei Dinge dazu:

Was ist mit dem schuldigen Verbrecher? manche sprechen hier als Argument gegen die Todestrafe nur die unschuldigen Justizopfer an.
Wer gibt uns das Recht einen Mörder zu töten, wenn wir auch nur ein Stück besser sein wollen? Individuelle Rachegefühle sind normal und gesund, aber sie gehören nicht in ein Staatssystem.
Will man wirklich eine "menschlichere" Welt, dann sollte man sich selbst auch "menschlich" verhalten. Darum habe ich an eine Verfassung und an gesetzliche Grundlagen eines Staates einen höheren Anspruch als an die Moral eines einzelnen.
Ich denke nämlich, dass gerade hier über Menschenrechte und Regelungen des Umgangs mit Menschen ein sachlicherer Umgang mit den Tätern nötig ist, als er vollzogen würde, wenn man der Racheemotion des Einzelnen freien Lauf ließe.
Das Recht des Menschen auf Leben ist hier für mich schon von daher unantastbar, da die Verankerung dieses Rechts eben auch eine wichtige Kontrolle darstellt, welche verhindert, dass gerade aufgrund von Gefühlen sodann gegen den Verbrecher wiederum ein Verbrechen verübt wird.

Zudem bleibt die Frage, was den Verbrecher zum Verbrecher gemacht hat bestehen, auch wenn Du sie versuchst ins Lächerliche zu ziehen, Mario Hahna.

Ist ein Verbrecher psychisch krank- oder einfach nur böse?
Natürlich klingt es grotesk, wenn im gerichtssaal Geschichten einer traurigen Kindheit des Verbrechers erzählt werden. Meist wird bei ihm sodann dennoch eine ausreichende psychische normalität diagnostiziert und der Fall ist in dieser Hinsicht erledigt.
Doch eine Gegenfrage:
Kann ein Mensch der solche Verbrechen begeht gesund sein?
Meiner Meinung nach nicht. Wenn Du möchtest begründe ich es Dir- das würde sonst an dieser Stelle hier zu weit ausholen. Es hat etwas mit der Definition psychischer Gesundheit zutun und damit, dass ein solches Verbrechen um entstehen zu können schon einer gewissen nicht gesunden Grundstruktur bedarf.

Somit kämen wir bei der Schuldfrage und der Erörterung dessen an, ob der Mensch als solcher einen freien Willen hat, was seine Handlungen bestimmt und in wie weit diese als logische Reaktions und Aktionsfolge schlicht auf seinen psychischen und physischen Gegebenheiten beruhen.

Ich selbst denke, dass jedes Verhalten sowohl eine Ursache hat als auch einen Zweck erfüllt. Ich denke, dass der Mensch in erster Linie auf der Basis seiner gehirnpysiologischen Struktur handelt, sowie auf der Basis seiner Erfahrungen, Instinkte, Triebe etc.

Alkoholismus ist als Krankheit anerkannt. Depression auch. Ein gebrochenes Bein...
Kriminalität nicht.
Vielleicht sollte man seinen Krankheitsbegriff erweitern um die Ursachen zu erfassen?

Du könntest nun antworten, dass der Verbrecher, selbst wenn er im Eigentlichen krank sein sollte, schon der Opfer wegen getötet werden müsse.
Nur denke ich- Rache hilft hier den Opfern nicht weiter, sondern Anerkennung ihres Leidens und Unterstützung. (Ich kann mich übrigens in ein vergewaltigtes Mädchen einfühlen)

Natürlich muss man die anderen Menschen vor einem Verbrecher schützen um neuen verbrechen vorzubeugen- doch hier geht es dann echt nur um Schutz der Allgemeinheit- nicht um Strafe oder Rache. Das lässt die Möglichkeit der Therapie offen- und auch die Möglichkeit eines möglichst menschenwürdigen und guten Lebens hinter Gittern.
Es lässt auch die zweite Chance offen- die jeder- wenn er keine Gefahr darstellt- verdient hat.

Wenn du nun mit Kosten argumentierst, dann frage ich dich zurück, ob du mit anderen verfahren würdest, die unseren Staat Geld kosten und ihm nichts nützen.
Mit Behinderten, psychisch kranken Arbeitslosen, etc...

Alles Liebe
Fragende


Du hast mich, Marie Huana, leider verwechselt mit Mario Hahna


Toll! Mit deinen Beiträgen werde ich wirklich nur ungern verwechselt! Ab jetzt jeden Beitrag vorher per PM an mich, Schwester, damit ich das vorzensieren kann!
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Fragende
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Beitrag(#622410) Verfasst am: 18.12.2006, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kylex,

Wirklich gute Antwort!
Natürlich hast Du mit deinen Ausführungen Recht.
Unsere Wertsysteme stellen immer eine gewisse Willkür dar, und auch den Krankheitsbegriff, den ich angeführt habe, kann man diskutieren. Den Begriff von Krankheit und deren gesellschaftlicher Auffassung im allgemeinen...
Ich bin in meiner Argumentation dabei geblieben das nicht weiter zu erörtern und habe Begriffsdefinitionen vorausgesetzt die so nicht tiefgründig sind, das weiß ich.
Andererseits wollte ich etwas damit deutlich machen- und habe hierbei die Betrachtung weiterer Folgen erst mal außer Acht gelassen.

Zitat:
du hast das problem aber vollkommen erfasst, ich denke nur, dass man sehr vorsichtig damit sein sollte, von ursachen auf verantwortlichkeiten zu schließen
da kommt es auch auf das menschenbild an, welches man vertritt
man schaue sich ganz einfach mal die neurologische forschung an...man ist dabei, für alle möglichen komplexen und weniger komplexen prozesse erklärungen zu finden, es ist absehbar, dass man irgendwann so ziemlich alles partiell erklären kann
und hier setzt das menschenbild ein, wollen wir, nur weil wir die gründe für das handeln eines menschen erklären können und sein handeln daher logisch war, diese handlung seiner verantwortung entziehen? ist ein mensch nicht mehr verantwortlich, nur weil die neurologischen verknüpfungen nichts anderes zuließen?


Ich würde in letzter Konsequenz sagen: Ja. Meiner Auffassung nach ist er das nicht.

Dass das so wiederum gesellschaftlich nicht haltbar ist, leuchtet mir selbstverständlich ein, da unsere Handlungen ja auch auf dem von uns jeweils verinnerlichten Wertesystem basieren und die Annahme als Mensch nicht für sein Tun verantwortlich zu sein Hemmschwellen abbauen und eventuell weitere kriminelle oder unethische Handlungen fördern würde.
Dennoch bleibt diese Sache im Hinblick auf Straftäter insoweit relevant, dass sie verständnisvolleren Zugang schaffen sollte.

Zitat:
ich denke nicht, dass man dies wirklich wollen kann...denn hier liegt die gefahr, alles mögliche als abnormal einzustufen, natürlich vorhandene unterschiede zwischen menschen als unnatürlich darzustellen
ich halte es für essenziell, einen solchen geistigen rassismus nicht zu betreiben und somit auch kriminalität nicht als krankheit darzustellen


Du schreibst von geistigem Rassismus. In gewisser Weise könnte dieses Menschenbild wirklich dazu verleiten. Auf der anderen Seite ist es neben der Beeinflussung durch genetische Prädispositionen zudem auch die soziale Umwelteinwirkung welche letztendlich zur Ausbildung einer Persönlichkeitsstruktur führt sodass deren Entstehung letztlich bei allen Menschen auf einer Wechselwirkung von Faktoren beruht. Das wiederum bedeutet, dass man niemanden in die Kategorie „ geborener Krimineller“ einordnen kann und es lässt auch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Persönlichkeit im psychologischen Sinne offen.

Die Frage was normal ist, habe ich ebenfalls nicht erörtert. Wie du schreibst gibt es keine Normalitäten sondern allerhöchstens Anhäufungen von Varianten. Vorhandene Unterschiede von Menschen sind natürlich und ich wollte sie nicht als krankhaft bezeichnen.

Wenn ich den Begriff „Krank“ für mich erklären sollte, so würde ich hier grob die Dinge einordnen, die dazu geneigt sind, ein zufriedenes Leben mit sich selbst und in der Gemeinschaft mit anderen zu verhindern oder zu stören.
Darum kann auch etwas als krank gelten, das realiter gesehen nicht wirklich eine Krankheit ist, weil es den einzelnen daran hindert seinen Platz in der Gesellschaft einnehmen zu können.
Das heißt Krankheit ist dort wo Leidensdruck entseht. Ob nun das Individuum selbst oder seine soziale Umwelt ursächlich im jeweiligen Fall sind, sei dahingestellt.

Zitat:
vielmehr sollte man sich zu der willkür bekennen, die wertesysteme darstellen
beginnt man alles, was nicht dem wertesystem entspricht, als "krank" darzustellen, beginnt man auch, dem wertesystem eine natürlichkeit zu verleihen, eine gottgegebenheit, dies sollte man aber vermeiden


das stimmt. Und ich gebe zu- ich habe ein Wertesystem vorausgesetzt. – wohl mein eigenes- Ich weiß dass dieses weder gottgegeben ist noch eine natürliche Konsequenz zu denken darstellt.
Und ich weiß auch, dass ich ebenfalls von vielen anderen Werteauffassungen so weit geprägt bin, dass ich diese kaum mehr von meiner eigenen abgrenzen kann.
Ich selbst hinterfrage die Dinge danach ob sie dem Leben dienlich sind. Und zwar möglichst dem aller, einschließlich meinem eigenen.
Hier liegt sodann für mich die Unterscheidung zwischen Gut und Böse, die ich auf anderer Basis nicht zu treffen vermag, da ich zu denen gehöre, die diese Begrifflichkeiten anzweifeln.

Zitat:
das, was der mensch auf dieser welt schafft, ist pure willkür, es gibt von natur aus menschen, die dieser willkür nicht entsprechen, dies sollte man so akzeptieren und sie nicht als "anders" darstellen


anders sind sie nicht mehr als wir selbst- so wie wir alle anders sind und in unseren persönlichen Bereichen ebenfalls den gängigen Wertenordungen z.T. nicht entsprechen.

Zitat:
wir haben uns nunmal willkürlich dazu entschieden, einige ausgewählte vollkommen natürliche handlungsweisen als kriminalität zu deklarieren und diese zu bestrafen, diese kriminelle sind aber geistig genauso fähige menschen wie jeder andere und daher vollkommen für die handlungen verantwortlich, die sie ausführen


Hier würde ich dir nur zum Teil zustimmen. Davon ausgehend, dass der Mensch es als soziales Wesen als positiv erlebt einen Platz im gesellschaftlichen Gefüge einzunehmen auf welchem er anerkannt und geachtet wird- und von dem Wunsch ausgehend, dass er begreift, dass auch die Anerkennung und Achtung anderer für ihn selbst förderlich ist, wäre ein entgegengesetztes Handeln nicht mehr als wirklich geistig fähig zu bezeichnen.
Denn auch die Reflektion der Folgen eines solchen Handelns für sich selbst und das empathische Einfühlen in den anderen sind Voraussetzung eines in dieser Hinsicht stimmigen Lebens.

Zitat:
wir haben uns genau für diese willkür entschieden, weil wir meinen, dass dies für alle menschen am vorteilhaftesten ist, ob dies zutrifft, werden wir erfahren, wenn wir uns dem ergebnis stellen und dabei nicht vergessen, dass unsere willkür aufgrund dessen, was sie ist, auch weniger vorteilhaft sein kann

Glauben wir das wirklich?
Und- hatten wir beim Aufstellen unserer Gesetzte wirklich den Vorteil aller Menschen im Blick?
Wohl kaum. Leider.
Und das ist es eben- diese Regelungen basieren aus einer Vermischung von Einzel und Gesamtinteressen und sind so fest an unser Gesellschaftsmodell gebunden, dass man sie unabhängig von diesem kaum mehr diskutieren kann.

Danke für deine sehr interessante Antwort.

Alles Liebe
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Marie Huana
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Beitrag(#622424) Verfasst am: 18.12.2006, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schläge haben noch keinem Kind geschadet.

Warum sollte man seine Gefühle künstlich unterdrücken. Vergeltung hat etwas befreiendes und gleichzeitig eine tolle erzieherische Wirkung. Was hat das Kind davon, wenn man seinen Groll herunterschluckt.
Lieber das Kind tüchtig batschen, wie gesagt, davon hat die ganze Familie was : )


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Klar, wenn man auf verzogene Mistbälger steht.


...wie Dich?


Ich bin sehr hart erzogen worden. Motto "immer in die Fresse rein".


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
MK69 hat folgendes geschrieben:

Welches gewaltlose Mittel setzt du ein wenn dein Kind auf die Strasse rennt ?


Das soll sich bei mir mal ein Kind trauen. Voll in die Fresse gäbe es da, eine Schelle dass das Trommelfell platzt und Blut aus dem Ohr läuft. Das kann ich ja gar nicht ab, einfach auf die Strasse rennen, obwohl Kinder ganz genau wissen, dass sie das nicht dürfen!


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Pimmel ab!

(Bei dem vierjährigen Texaner)


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:


Toll! Mit deinen Beiträgen werde ich wirklich nur ungern verwechselt! Ab jetzt jeden Beitrag vorher per PM an mich, Schwester, damit ich das vorzensieren kann!


In Deinem speziellen Fall, Mario Hahna, erübrigt sich zu kommentieren, was wirklich hinter Deiner Auffassung von "unantastbaren Menschenrechten und Humanismus" versteckt.
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Babyface
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Beitrag(#622429) Verfasst am: 18.12.2006, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schläge haben noch keinem Kind geschadet.

Warum sollte man seine Gefühle künstlich unterdrücken. Vergeltung hat etwas befreiendes und gleichzeitig eine tolle erzieherische Wirkung. Was hat das Kind davon, wenn man seinen Groll herunterschluckt.
Lieber das Kind tüchtig batschen, wie gesagt, davon hat die ganze Familie was : )


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Klar, wenn man auf verzogene Mistbälger steht.


...wie Dich?


Ich bin sehr hart erzogen worden. Motto "immer in die Fresse rein".


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
MK69 hat folgendes geschrieben:

Welches gewaltlose Mittel setzt du ein wenn dein Kind auf die Strasse rennt ?


Das soll sich bei mir mal ein Kind trauen. Voll in die Fresse gäbe es da, eine Schelle dass das Trommelfell platzt und Blut aus dem Ohr läuft. Das kann ich ja gar nicht ab, einfach auf die Strasse rennen, obwohl Kinder ganz genau wissen, dass sie das nicht dürfen!


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Pimmel ab!

(Bei dem vierjährigen Texaner)


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:


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In Deinem speziellen Fall, Mario Hahna, erübrigt sich zu kommentieren, was wirklich hinter Deiner Auffassung von "unantastbaren Menschenrechten und Humanismus" versteckt.

Die von Dir zitierten Aussagen sind Satire. Sind Deine Beiträge auch Satire?

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=620008#620008
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posted by Babyface
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kamelpeitsche
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Beitrag(#622559) Verfasst am: 18.12.2006, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schläge haben noch keinem Kind geschadet.

Warum sollte man seine Gefühle künstlich unterdrücken. Vergeltung hat etwas befreiendes und gleichzeitig eine tolle erzieherische Wirkung. Was hat das Kind davon, wenn man seinen Groll herunterschluckt.
Lieber das Kind tüchtig batschen, wie gesagt, davon hat die ganze Familie was : )


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Klar, wenn man auf verzogene Mistbälger steht.


...wie Dich?


Ich bin sehr hart erzogen worden. Motto "immer in die Fresse rein".


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
MK69 hat folgendes geschrieben:

Welches gewaltlose Mittel setzt du ein wenn dein Kind auf die Strasse rennt ?


Das soll sich bei mir mal ein Kind trauen. Voll in die Fresse gäbe es da, eine Schelle dass das Trommelfell platzt und Blut aus dem Ohr läuft. Das kann ich ja gar nicht ab, einfach auf die Strasse rennen, obwohl Kinder ganz genau wissen, dass sie das nicht dürfen!


Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Pimmel ab!

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Mario Hahna hat folgendes geschrieben:


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In Deinem speziellen Fall, Mario Hahna, erübrigt sich zu kommentieren, was wirklich hinter Deiner Auffassung von "unantastbaren Menschenrechten und Humanismus" versteckt.


Einfach mal vor dem Posten mit dem Denken anfangen...
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Beitrag(#622566) Verfasst am: 18.12.2006, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Schwester, du sollst mir doch vorher eine PM schicken! Diese Blamage hätte ich dir erspart, Blut ist dicker als Wasser...
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Beitrag(#622856) Verfasst am: 19.12.2006, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:

Du bist im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten, das heißt für seinen Tod?


Ersteres: Lediglich das Gutachten ist nie alleinige Grundlage für ein Urteil.
Letzers: Niemals im Zweifelfall.

Der Zweifelsfall liegt bei Deiner Argumentation immer vor. Es kann nicht zweifelsfrei vorhergesagt werden, dass ein verurteilter Mörder wieder töten wird, wenn man ihn nicht exekutiert.


Erstens tötet statistisch gesehen jemand, der einmal im Affekt getötet hat, nie wieder, weil der Affekt an eine spezielle Situation gebunden war, die nicht noch einmal vorkommt. In diesem Fall besteht technisch gesehen also keine Rechtfertigung dafür, diesen hinzurichten oder unbegrenzt lange im Gefängnis zu halten.

Zweitens wird es niemals eine absolute Sicherheit vor Rückfällen geben. Selbst bei einem Straftäter, dem mehrere Psychologen bescheinigen, es bestünde keine Gefahr mehr für seine Umwelt, verbleibt ein Restrisiko. Das Argument ist m.E. eine Verdrehung der Maxime "Im Zweifel für den Angeklagten".

Drittens empfinde ich es auch einerseits als schwach und andererseits als gefährlich: Denn es würde rechtfertigen, alle Gefangenen unbegrenzt lange im Gefängnis zu behalten oder hinzurichten, weil es eben keine absolute Sicherheit geben kann, daß der einzelne Gefangene niemals wieder eine Straftat begeht.

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Mord hat mit Planung/Absicht nichts zu tun. Auch eine absichtliche planvolle Tötung kann ein Totschlag sein. Einfach mal das Gesetz lesen.


(Also das mit den zwei so ähnlichen Nicks verwirrt mich dann doch was.)

Bin ja kein Jurist. Jedenfalls haben wir damit aber festgehalten, daß man bei den Taten schon differenziert. Darum ging es in dem spezifischen Diskussionspunkt aber gar nicht, sondern um die Frage, ob die hohe Strafe eine Abschreckung für den potentiellen Täter darstellt, oder ob er nicht deswegen von einem Mord abläßt, weil andere Mechanismen ihn zurückhalten. Es gibt eben auch ganz andere Mechanismen, die manchmal paradoxe Handlungen zur Folge haben. So kenne ich etwa ein Beispiel, daß gerade diejenigen Zeitgenossen, die besonders vorsichtig sind, sich nicht gegen Hagelschlag versichern, während risikofreudige Zeitgenossen die entsprechende Versicherung abschließen. Das liegt daran, weil sie bei einer Handlungsalternative eben nicht den Nutzen oder Schaden sehen, sondern in Wahrheit eine Relation von Plausibilitäten eine Rolle spielt. (Quelle: Heiner, "Staatliche Kalamitätenintervention und Entscheidungsprozesse im landwirtschaftlichen Betrieb
am Beispiel Italiens", Dissertation, Bonn 2001. Der Titel ist ziemlich holprig und impliziert zunächst etwas sehr Spezielles. Die Autorin befaßt sich aber mit der neoklassischen Entscheidungstheorie [die eben eine Entscheidung auf dem potentiellen Nutzen bzw. Schaden aufbaut] und deren Defiziten.)
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Marie Huana
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Beitrag(#622938) Verfasst am: 19.12.2006, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:


Meinst du, dass archaische Rachegelüste Grundlage unserer Rechtssprechung sein sollten? Ich denke nein. Selbsverständlich wird jeder von uns Hass- und Rachegefühle verspüren, wenn er selber Opfer eines Verbrechens geworden ist, diese Emotionen jedoch als Rechtfertigung und Argumentationsgrundlage für Gesetzgebung zu nutzen, halte ich für falsch.


Gegenfrage: Glaubst Du, dass Richter, die ja nicht selbst betroffen sind, bei jedem Urteilsspruch ausschließlich nach geltendem Gesetz "rechtsprechen", bar jeglicher Emotionen, wie Hass- und Rachegefühle? Aus sicherer Quelle weiß ich, dass vor Gericht sehr wohl A-Sympathien und Sympathien des Richters gegenüber dem zu Verurteilenden einen entscheidenden Einfluss auf den Urteilsspruch haben können.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Meinst Du, dass es potentiellen Opfern gut tut, dass Wiederholungstäter (ich rede hier ausschließlich von brutalen Mördern),


Definiere bitte "brutal".


Dein Ansinnen an mich, das Wort "brutal" zu definieren, verstehe ich nicht so ganz. Wenn immer in den Medien Tatvorgänge als "brutal" geschildert werden, spricht Du den Berichterstattern dann ab, die Vorgehensweise des Täters nicht objektiv gewertet zu haben? Dass Taten überhaupt als brutal gewertet werden können? Aber Deinem Ansinnen kann ich gerne nachkommen. Beispielsweise, wenn ein Täter sich mit Vorsatz (sich z.B. vorher entsprechende Tatwerkzeuge besorgt hat) um einer sowieso hilflosen Person das Leben zu nehmen. Wie jetzt aktuell am Beispiel der 91-jährigen alleinstehenden Frau aus Bocholt, die getreten, geschlagen und schließlich erwürgt wurde. Auch zähle ich hierzu Ritualmorde oder Morde, bei denen vom Täter ein langsames, qualvolles Sterben des Opfers herbeigeführt hat (um sich womöglich noch daran zu ergötzen).

Kylex hat folgendes geschrieben:
@Marie Huana
meinst du, dass es mutmaßlichen tätern gut tut, zum tode und damit zur einzig endgültigen strafe verurteilt zu werden, die eventuell unschuldig sind, weil es in der menschlichen natur liegt, sich zu irren?


"Mutmaßlichen Tätern tut es auch nicht gut, zu lebenslager Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt zu werden. Ich rede ausschließlich von Fällen, wo keine Irrtümer mehr möglich sind. Und die gibt es.....

Kylex hat folgendes geschrieben:
@Marie Huana

dieses system steht für werte wie "menschenwürde", die sogar die oberste basis dieses systems darstellen, folglich sollte es, wenn es glaubwürdig sein will, solche werte bestmöglich vorleben
und dies tut es nicht, wenn es die todesstrafe vollstreckt oder menschen, die ein verbrechen begangen haben, keine weitere chance gibt


Öhm, Moment mal, Chance worauf und wofür? Chance, um "besser" zu werden, womöglich auf vorzeitige Entlassung (weil man ein guter Schauspieler ist), Ausbruch, Wiederholungstat, Mal- und Bastelstunden (Therapien)? Chance auf eine würdevolle Behandlung (die sie anderen genommen haben). Ich rede hier nicht von x-beliebigen Verbrechern, sondern Gewalttätern.

Soso, der Staat soll also mit dem guten Beispiel vorangehen und Gewaltfreiheit vorleben, indem Mörder "lediglich" lebenslang weggeschlossen und womöglich (mit Wolldeckchen, Teechen, liebes Zureden) betüdelt werden, wenn ihnen nicht nach Strafe zumute ist? Meinst Du wirklich, dass hier, wo so verfahren wird, bestimmten Menschen weniger nach Mord zumute ist, als anderswo?

Dieses System steht auch für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Zugegeben, die Todesstrafe kann nie Garant dafür sein, dass Morde nicht mehr geschehen. Aber die gegenwärtige Situation spitzt sich zu: Proppevollen Hochsicherheitsgefängnisse und Forensiken, die sich Deutschland kaum mehr leisten kann stehen Ausbrüche von Gewaltverbrechern und Statistiken gegenüber, die eindeutig von Zunahme von Gewaltdelikten sprechen.

Wie schnell sagt das Umfeld, wenn von einem Gewaltverbrechen übelster Sorte berichtet wird: "Das Gleiche sollte man mit dem Täter/Täterin machen". Als z. B. Stefanies Peiniger, Mario X, auf dem Gefängnisdach stand und dauergrinsend "unserem System" auf dem Kopf herumtrampelte, wünschte sich, seien wir ehrlich, so mancher, dass der Kerl in die Tiefe springt. Ich weiß beispielsweise von einem Lehrerkollegium in dem gesagt wurde: "Da ganz unten auf dem Boden sollte man einen Kreis ziehen und ihn auffordern, da rein zu springen. Oder auf den Zaun dort unten, den mit den langen Eisenspitzen".

Nun gut: Am Anfang sprach ich davon, dass die Todesstrafe in den USA willkürlich auf grausame Weise vollzogen wird. Da bin ich strikt gegen.

Trotzdem gestehe ich mir und Euch ein, dass ich, wenn es drauf an kommt, unschuldigen Menschen mehr Recht auf Leben und Unversehrtheit einräume, als Mördern.

Im Übrigen brauche ich als Atheistin den Humanismus, dessen Begrifflichkeit dehnbar wie Gummi ist, nicht als Ersatzreligion.
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Beitrag(#622954) Verfasst am: 19.12.2006, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Im Übrigen brauche ich als Atheistin den Humanismus, dessen Begrifflichkeit dehnbar wie Gummi ist, nicht als Ersatzreligion.


Den Rest zu kommentieren habe ich grad keinen Bock - aber der Satz ist super. Daumen hoch!
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kolja
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Beitrag(#622955) Verfasst am: 19.12.2006, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Aber die gegenwärtige Situation spitzt sich zu: Proppevollen Hochsicherheitsgefängnisse und Forensiken, die sich Deutschland kaum mehr leisten kann stehen Ausbrüche von Gewaltverbrechern und Statistiken gegenüber, die eindeutig von Zunahme von Gewaltdelikten sprechen.

Belege für diese Behauptung?

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Trotzdem gestehe ich mir und Euch ein, dass ich, wenn es drauf an kommt, unschuldigen Menschen mehr Recht auf Leben und Unversehrtheit einräume, als Mördern.

Erstens würde aus diesem Eingeständnis noch nicht folgen, dass es richtig ist, Mörder zu töten. Zweitens kommt es nicht darauf an, denn wir verfügen über die Mittel, sowohl das Leben der Mörder als auch der Anderen zu schützen.
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Marie Huana
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Beitrag(#622981) Verfasst am: 19.12.2006, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Aber die gegenwärtige Situation spitzt sich zu: Proppevollen Hochsicherheitsgefängnisse und Forensiken, die sich Deutschland kaum mehr leisten kann stehen Ausbrüche von Gewaltverbrechern und Statistiken gegenüber, die eindeutig von Zunahme von Gewaltdelikten sprechen.

Belege für diese Behauptung?


Belege nein, Beispiel ja: Keine 15 km Luftlinie von uns wurde vor ein paar Jahren eine "Übergangsforensik" geplant. Ich war (dienstlich) zugegen, als die Anlieger im Vorfeld dagegen protestierten. Landesvertreter, die das Vorhaben durchsetzen wollten, zerschlugen die Argumente der Betroffenen z. B. indem sie versicherten, dass aufgrund des hohen Personalschlüssels größte Sicherheit zu Tages- und Nachtzeiten gewährleistet sei. So würden z. B. Fahrten zu Ärzten außerhalb der Anstalt, aus diesem Grunde kein Risiko darstellen, so eines der Argumente. Auch nächtens sei genug Personal da, nie würde es vorkommen, dass pro Station nur 1 MA Diernst hätte. Die Forensik kam. Keine zwei Jahre später hieß es plötzlich, die Anzahl der Mitarbeiter müsste aus Kostengründen um 50 (!) Prozent verringert werden. Nur auf neuerlichem Protest kürzte man die Mitarbeiterzahl um "nur" 30 Prozent. Es wird Nachts alleine Dienst geschoben....Im Zuge der Vorermittlungen der Betroffenen und Forensikgegner und Diskussionen kam allerhand Wissen über die Häufigkeit von Ausbrüchen aus solchen Kliniken zutage. Und auch, dass die meisten gar nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Weiter habe ich selbst 1,5 Jahre (auf einer offenen und einer geschlossenen Station) in einer psychiatrischen Klinik mit forensischer Abteilung gearbeitet. Erstens, was die Arbeitsbedingungen betrifft, wurden wir (oftmals nicht einmal die Stationsleiter) nicht darüber informiert, ob ein Insasse bereits gemordet hatte (das Wissen holten wir uns jeweils während der Sonntagsdienste, wenn wir aufgrund der Abwesenheit der Ärzte Zugang zu den Akten hatten). Zweitens gab es gelegentlich Patiententransporte von und nach Lippstadt-Eickelborn, die oft auch von Pflegeschülern der Unter- und Mittelstufe begleitet wurden. Sie berichteten anschließend über fast unmenschlichen Bedingungen, unter denen die Insassen dort (zu der Zeit) untergebracht waren: Vollgestopfte Krankenzimmer, Patientenbetten auf den Fluren, fehlende Therapiemöglichkeiten wegen Überfüllung.

kolja hat folgendes geschrieben:
Erstens würde aus diesem Eingeständnis noch nicht folgen, dass es richtig ist, Mörder zu töten. Zweitens kommt es nicht darauf an, denn wir verfügen über die Mittel, sowohl das Leben der Mörder als auch der Anderen zu schützen.

Was die Mittel betrifft, über die wir verfügen: siehe oben....und unten.....

Denn was Ausbrüche, auch von Gewalttätern, aus (angeblich sicheren) Haftanstalten betrifft: Einfach mal das Radio einschalten und genießen....und davon ausgehen, dass wir alles erfahren, was sich so in der Szene abspielt.....


Zuletzt bearbeitet von Marie Huana am 19.12.2006, 16:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#622986) Verfasst am: 19.12.2006, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Maria,

da du die Forensik als Beispiel nennst, lässt sich also folgen, dass du die interessante dezent-provokative Position vertrittst, die Todesstrafe auch auf unzurechnungfähige, mithin kranke auszuweiten?
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kolja
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Beitrag(#622992) Verfasst am: 19.12.2006, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zuvor hattest Du noch behauptet, es gäbe Statistiken, die die Zunahme von Gewalttaten belegen würden, die haben sich wohl plötzlich in Luft aufgelöst?

Und aufgrund von Überlastung und Sicherheitsmängeln in der Unterbringung und Behandlung von Tätern forderst Du hier die Todesstrafe? Natürlich verfügen wir (als Gesellschaft insgesamt) über die nötigen Mittel, es ist doch vielmehr so, dass wir die Mittel (gesamtgesellschaftlich gesehen) nicht dafür einsetzen wollen. Das jedoch als Argument für die Todesstrafe anzuführen ist zynisch, und wie jemand anders im Forum kürzlich treffen feststellte, ist es dem Mordmotiv Habgier nicht unähnlich.
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Marie Huana
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Beitrag(#622994) Verfasst am: 19.12.2006, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Liebe Maria,

da du die Forensik als Beispiel nennst, lässt sich also folgen, dass du die interessante dezent-provokative Position vertrittst, die Todesstrafe auch auf unzurechnungfähige, mithin kranke auszuweiten?


Nein, das kann man daraus nicht folgern. Ich habe hier lediglich zum Ausdruck gebracht, dass die Sicherheit im Umgang/Unterbringung von Gewaltverbrechern (in diesem spezifischen Fall Forensikpatienten) nicht so hoch ist, wie wir es uns wünschen, bzw. wie sich Kolja denkt.
Anders ausgedrückt, dass man sich durchaus auch in unserem hochentwickelten Ländle in falscher Sicherheit wiegen könnte.
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Marie Huana
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Beitrag(#623000) Verfasst am: 19.12.2006, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Zuvor hattest Du noch behauptet, es gäbe Statistiken, die die Zunahme von Gewalttaten belegen würden, die haben sich wohl plötzlich in Luft aufgelöst?

Und aufgrund von Überlastung und Sicherheitsmängeln in der Unterbringung und Behandlung von Tätern forderst Du hier die Todesstrafe? Natürlich verfügen wir (als Gesellschaft insgesamt) über die nötigen Mittel, es ist doch vielmehr so, dass wir die Mittel (gesamtgesellschaftlich gesehen) nicht dafür einsetzen wollen. Das jedoch als Argument für die Todesstrafe anzuführen ist zynisch, und wie jemand anders im Forum kürzlich treffen feststellte, ist es dem Mordmotiv Habgier nicht unähnlich.


Dir kann geholfen werden:http://www.bka.de/pks/pks2005/index2.html

Demnach sind Gewaltdelikte seit 1987 um etwas über 110.000 Fälle angestiegen. Sexueller Missbrauch von Kindern um ca. 4000.

Das belege Du mir mal, dass wir "gesamtgesellschaftlich gesehen" die Mittel haben, aber nicht einsetzen wollen.

Man beachte die Feinheiten: Ich verstehe was anderes darunter, ob ich die Todesstrafe wirklich fordere, oder sie in absoluten Härtefällen eventuell befürworten würde. Für das erstere müsste ich aktiv werden (und daran ist nicht zu denken). Und auf die Unterstellung, ich sei habgierig, braun angehaucht oder sonstwas, kann ich pfeifen.
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