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Zypries / Religionsfreiheit
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phoenix
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 937

Beitrag(#620210) Verfasst am: 14.12.2006, 11:17    Titel: Zypries / Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/pt/2006/12/14/a0121.1/text

Zitat:
Die Schranken dieses Grundrechts müssten erweitert werden, damit nicht jedes beliebige Verhalten unter dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit stehe, sagte sie in ihrer Rede zur Religionspolitik. Es werde für Gerichte schwerer, gerechte Lösungen zu finden, wo sich Widersprüche zwischen religiösen und gesetzlichen Verpflichtungen auftäten.
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620280) Verfasst am: 14.12.2006, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kommentar dazu


http://www.taz.de/pt/2006/12/14/a0216.1/text
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#620282) Verfasst am: 14.12.2006, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Der Kommentar dazu


http://www.taz.de/pt/2006/12/14/a0216.1/text


Was für ein schlampiger, unqualifizierter, im Grund nichts sagender Kommentar. Nein
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#620284) Verfasst am: 14.12.2006, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde den Vorschlag der Justizministerin auf den ersten Blick sehr gut. Der Kommentar der TAZ übrrascht mich allerdings nicht sonderlich. Die Linke hält eben mal wieder höchst undifferenziert den Exotismus hoch.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland

Beitrag(#620287) Verfasst am: 14.12.2006, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch gut, aus der Politik ausnahmsweise auch mal Rückendeckung zu bekommen. Man denkt ja sonst eher, auch bei der SPD, es findet eine allgemeine Kirchenannäherung statt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22266

Beitrag(#620291) Verfasst am: 14.12.2006, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kommentar stellt die einfache Frage, welche Konflikte in diesem Themenfeld durch eine Einschränkung der Religionsfreiheit besser zu bearbeiten wären, als sie es jetzt sind. Denn schon jetzt kann überall, wo andere Grundrechte betroffen sind, der Staat zwischen diesem und der Religionsfreiheit abwägen: Deshalb wird ja Genitalverstümmelung verfolgt, ist ein Verbot religiöser Symbole in Schulen möglich, kann die Schulpflicht auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden, etc. pp. Und das alles ist ja richtig so.

Wo aber keine wesentlichen anderen Rechtsgüter betroffen sind - warum sollte man da dieses mühsam erkämpfte Grundrecht einschränken?

Kurz: Mir fehlt die Notwendigkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Und damit halte ich nicht den "Exotismus" hoch, sondern die Menschenrechte, die auch da gelten, wo jemand anders ist als ich.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#620304) Verfasst am: 14.12.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Wo aber keine wesentlichen anderen Rechtsgüter betroffen sind - warum sollte man da dieses mühsam erkämpfte Grundrecht einschränken?

Kurz: Mir fehlt die Notwendigkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Und damit halte ich nicht den "Exotismus" hoch, sondern die Menschenrechte, die auch da gelten, wo jemand anders ist als ich.

Eben wegen der Menschenrechte und anderen wichtigen Gesetzen sollte sie eingeschränkt werden bzw. der Missbrauch erschwert werden.

Es soll(te) nicht möglich sein, weil man sich auf ein bestimmtes mystisches Buch beruft gegen
Homosexuelle, Juden, Ungläubige usw[ausgenommen Türken] zu hetzen oder Tiere zu quälen.
Und ob dies möglich ist oder nicht soll eindeutig aus den Gesetzen hervorgehen.
_________________
Trish:(
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620309) Verfasst am: 14.12.2006, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden. Dinge wie vom Schwimmunterricht abmelden, zähle ich nur bedingt dazu. Nach meinem Empfinden sollte sich jeder, ungeachtet seiner Motive, vom hochgradig sinnlosen Schwimmunterricht abmelden dürfen.

Ich fang mal an:


- Tierschutz (Schächten), wobei es hier schnell schwierig wird. Wie will man auf der einen Seite die meist nur allzu tierquälerische Massentierhaltung, das Unterhalten von Legebatterien, das wilde Umherballern unserer jagenden Mitbürger etc. rechtfertigen, aber gerade beim Akt des Tötens plötzlich die Interessen des Tieres wiederentdecken?

- Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hier gehört die religiös motivierte Beschneidung von Jungen im Judentum und im Islam strikt untersagt. Sie ist frühestens mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit (die ich allerdings wiederum sowieso abschaffen würde...) und nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des zu Beschneidenden erlauben, möglicherweise nach verbindlichem Aufklärungsgespräch mit einem Arzt.

- Kirchenglocken und sonstige religiös motivierten Ruhestörungen, insbesondere in der Nacht.


was fehlt?
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#620316) Verfasst am: 14.12.2006, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Kommentar stellt die einfache Frage, welche Konflikte in diesem Themenfeld durch eine Einschränkung der Religionsfreiheit besser zu bearbeiten wären, als sie es jetzt sind. Denn schon jetzt kann überall, wo andere Grundrechte betroffen sind, der Staat zwischen diesem und der Religionsfreiheit abwägen: Deshalb wird ja Genitalverstümmelung verfolgt, ist ein Verbot religiöser Symbole in Schulen möglich, kann die Schulpflicht auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden, etc. pp. Und das alles ist ja richtig so.

Wo aber keine wesentlichen anderen Rechtsgüter betroffen sind - warum sollte man da dieses mühsam erkämpfte Grundrecht einschränken?

Kurz: Mir fehlt die Notwendigkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Und damit halte ich nicht den "Exotismus" hoch, sondern die Menschenrechte, die auch da gelten, wo jemand anders ist als ich.


Der Kommentar geht m.E. voll am Thema vorbei bzw. an dem, was die Ministerin eigentlich erreichen will. Er argumentiert z.B. mit dem Erstarken des Islam. Erst letztens haben wir am Beispiel „Schächten“ gesehen, wohin die Religionsfreiheit führt: Es ist die Freiheit, behaupten zu dürfen, man unterliege einem Zwang, gegen den man nichts unternehmen könne (da der ja von Gott kommt), so dass man letztlich seine eigenen Forderungen gegen die Rechte anderer durchsetzen kann, die man ansonsten nicht hätte durchsetzen können. Diesen (eingebildeten!) Zwang ÜBERHAUPT gegen die (elementarsten!) Rechte von z.B. Tieren abwägen zu wollen, ist schon der eigentliche Skandal. Denn diese Abwägung setzt die stillschweigende Annahme voraus, dass es einen solchen Zwang geben könnte. Und zwar einen objektiv gegebenen – denn über etwas anderes könnte ein Gericht gar nicht urteilen. OHNE religiösen Hintergrund, würde NIEMAND diesen „Zwang“ anerkennen. Wenn du z.B. behauptetest, du müsstest ein Pferd erst am Baum aufhängen und qualvoll ersticken lassen, weil dir das Fleisch besser schmeckt oder geheime Stimmen es dir eingeflüstert haben, würden sich die Richter zu Recht fragen, ob du noch alle auf der Lampe hast. Ähnliches würde wohl für Eltern gelten, die ein spirituell geprägtes Problem mit der Mathematik hätten und deswegen ihre Kinder vom Mathematikunterricht abmelden wollten.

In unserem Rechtsstaat kann man auch ohne einen Sonderrechtsstatus für Religionen nach Gutdünken jede Art von religiöser oder sonstiger Folklore betreiben - sofern wichtige Rechte anderer Menschen nicht betroffen sind. Und zwar ohne eine explizite Sonderrechtsstellung für Religionen. Alle Untaten, die den Kirchen bzw. Religionen in der Vergangenheit tatsächlich oder vermeintlich von staatlicher Seite (z.B. unter den diversen Diktatoren des 20.Jh.) zugefügt wurden, wären auch ohne explizite Religionsfreiheit nach heutigem Gesetz illegal. Ferner mögest du anerkennen, dass die Religionsfreiheit in ihrer Entstehung einen Schutz der Minderheitenreligion vor der Mehrheitsreligion dargestellt hat. Sie wurde also nicht in erster Linie als Schutz FÜR, sondern GEGEN Religion gebraucht.

Religionsfreiheit heute gehört nicht eingeschränkt, sondern komplett auf den Müll der Geschichte!
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#620320) Verfasst am: 14.12.2006, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden.


Die Freiheit, nicht zu religiösen Feiern oder Handlungen gezwungen zu werden. Ist mit einem staatlich gestatteten Religionsunterricht an Schulen schwer umzusetzen, da der Staat nicht alle Klassenzimmer überprüfen kann. Bei uns wurde einmal in Mathe (meine KLasse war leider ein Sauhaufen) durch Anspron eines Relilehrers ein Gebet am Unterrichtsanfang eingeführt. Hat sich nicht lange gehalten, aber nur durch die stumme Akzeptanz des Staates in Sachen Religion in Schulen hat das meiner Ansicht nach überhaupt stattfinden können.
Wenn Diese Freiheit immer von den Lehrern oder der Schule abhängt (je nachdem wie liberal oder fromm die sind) ist sie eigentlich ein Witz.

-Also (konfessioneller) Religionsunterricht aus den Schulen raus.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#620322) Verfasst am: 14.12.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:


Religionsfreiheit heute gehört nicht eingeschränkt, sondern komplett auf den Müll der Geschichte!


Zustimmung. Die Freiheit der Meinung und der Weltanschauung sollte tatsächlich ausreichend Schutz bieten und eine mißbrauchsgefährdete Religionsfreiheit überflüssig machen.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#620323) Verfasst am: 14.12.2006, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden.


Darum geht es gar nicht mal in erster Linie. Es geht mir stattdessen mal wieder um die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Warum wird die Existenz eingebildeter, angeblich unausweichlicher - aber für Andere nicht nachvollziehbarer - "Zwänge" gläubiger Menschen höchstgerichtlich anerkannt, während es anderen Menschen prinzipiell nicht möglich ist, aufgrund ähnlicher Behauptungen ihre Interessen durchzusetzen. Und zwar nur deshalb, weil sie nicht religiös argumentieren (können).
_________________
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620325) Verfasst am: 14.12.2006, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden.


Die Freiheit, nicht zu religiösen Feiern oder Handlungen gezwungen zu werden. Ist mit einem staatlich gestatteten Religionsunterricht an Schulen schwer umzusetzen, da der Staat nicht alle Klassenzimmer überprüfen kann. Bei uns wurde einmal in Mathe (meine KLasse war leider ein Sauhaufen) durch Anspron eines Relilehrers ein Gebet am Unterrichtsanfang eingeführt. Hat sich nicht lange gehalten, aber nur durch die stumme Akzeptanz des Staates in Sachen Religion in Schulen hat das meiner Ansicht nach überhaupt stattfinden können.
Wenn Diese Freiheit immer von den Lehrern oder der Schule abhängt (je nachdem wie liberal oder fromm die sind) ist sie eigentlich ein Witz.

-Also (konfessioneller) Religionsunterricht aus den Schulen raus.



Ich stimme dir prinzipiell zu, allerdings scheint mir eben der konfessionelle Unterricht nicht explizit Folge der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu sein.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#620327) Verfasst am: 14.12.2006, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:

Ich stimme dir prinzipiell zu, allerdings scheint mir eben der konfessionelle Unterricht nicht explizit Folge der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu sein.


Im Zusammenhang mit dem Bekenntnis mancher Bundesländer (Gottesbezug im Schulgesetz) scheints mir aber schon so zu sein. Immerhin nehmen sie dadurch eine Religionsfreiheit (als Recht) in Anspruch.

Oder verstehe ich das falsch?
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#620334) Verfasst am: 14.12.2006, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:

Ich stimme dir prinzipiell zu, allerdings scheint mir eben der konfessionelle Unterricht nicht explizit Folge der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu sein.


Im Zusammenhang mit dem Bekenntnis mancher Bundesländer (Gottesbezug im Schulgesetz) scheints mir aber schon so zu sein. Immerhin nehmen sie dadurch eine Religionsfreiheit (als Recht) in Anspruch.

Oder verstehe ich das falsch?


Ja. Denn ansonsten würde es im Umkehrschluss z.B. in Frankreich keine Religionsfreiheit geben.
Der RU wird m.W. im Hitlerkonkordat geregelt.
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620339) Verfasst am: 14.12.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden.


Darum geht es gar nicht mal in erster Linie. Es geht mir stattdessen mal wieder um die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Warum wird die Existenz eingebildeter, angeblich unausweichlicher - aber für Andere nicht nachvollziehbarer - "Zwänge" gläubiger Menschen höchstgerichtlich anerkannt, während es anderen Menschen prinzipiell nicht möglich ist, aufgrund ähnlicher Behauptungen ihre Interessen durchzusetzen. Und zwar nur deshalb, weil sie nicht religiös argumentieren (können).



aber gerade hierfür sollte man doch ein paar konkrete beispiele parat haben, wenn man sich nicht dem vorwurf aussetzen will, wegen eines eher abstrakten problems gg, rechtsprechung etc. umkrempeln zu wollen.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#620345) Verfasst am: 14.12.2006, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hier gehört die religiös motivierte Beschneidung von Jungen im Judentum und im Islam strikt untersagt.

*unterschreib*
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#620351) Verfasst am: 14.12.2006, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Schalker hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Wir müssten halt mal zusammentragen, welche Gesetze im Zuge der Religionsfreiheit relativiert werden.


Darum geht es gar nicht mal in erster Linie. Es geht mir stattdessen mal wieder um die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Warum wird die Existenz eingebildeter, angeblich unausweichlicher - aber für Andere nicht nachvollziehbarer - "Zwänge" gläubiger Menschen höchstgerichtlich anerkannt, während es anderen Menschen prinzipiell nicht möglich ist, aufgrund ähnlicher Behauptungen ihre Interessen durchzusetzen. Und zwar nur deshalb, weil sie nicht religiös argumentieren (können).



aber gerade hierfür sollte man doch ein paar konkrete beispiele parat haben, wenn man sich nicht dem vorwurf aussetzen will, wegen eines eher abstrakten problems gg, rechtsprechung etc. umkrempeln zu wollen.


Ich verstehe nicht, was da groß "umgekrempelt" werden müsste? Es geht doch nur darum, dass abstruse Geschichten erst gar nicht vor Gericht landen und letzte, anachronistische Staatskirchen-Relikte entfernt werden. Kopftuch, Heimunterricht, Schächtung usw.
Es geht doch lediglich um eine "Modernisierung" des Rechtssystems.
Warum muss explizit die "ungestörte Religionsausübung" an so prominenter Stelle "gewährleistet" werden? Warum steht da nix vom "Recht auf ungestörten Stadionbesuch"? Das bestreitet doch auch niemand nur deshalb, weil es nicht in Art. 4 GG erwähnt wird? Selbst wenn es sich um prinzipielle, für dich abstrakte Fragen handelt: Was spricht denn bitte gegen eine Beendigung der Sonderrolle der Religion in punkto Freiheitsrechten?

Was dafür spricht, habe ich dargelegt. Jetzt bist du dran.
_________________
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Brahms
Geschwafelkommodore



Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 495

Beitrag(#620363) Verfasst am: 14.12.2006, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Volle Punktzahl plus Sternchen an Schalker. Von mir als Bayern kommt das naturgemäss nicht ganz so leicht, aber hier geht aber einfach gar nichts anders Sehr glücklich .

Was mich anbelangt sollte das GG Art. 4 wie folgt abgeändert werden

1. Die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder das Bekenntnis zu einem Glauben steht natürlichen und juristischen Personen frei.
2. Spezifische rechtliche Vorteile und Freiheiten können nicht aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder dem Bekenntnis zu einem Glauben erwachsen.


Der Rest scheint mir hinreichend durch ddinge wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, den Restbeständen der Unverletzlichkeit der Wohnung, etc. abgehandelt zu sein.

Aus Art. 7 des GG entfernen wir dann auch noch alle Referenzen zu Religion und Religionsunterricht un klemmen dafür eine allgemeine staatliche Pflicht zur Unterrichtung und Aufklärung zu einer Vielzahl von Weltanschauungen rein. Eine Indoktrination darf nicht stattfinden packen wir dann auch noch dazu..

Da werden dann also die Schüler dann nicht nur über 9 oder 13 Jahre hinweg mit spezifischen Religiösen Dogmen betraut, sondern eben auch mit dingen wie Atheismus, Marxismus, und eben auch einer Vielzahl anderer philosophien, und das recht ausführlich.

Was den bestenfalls peinlichen TAZ Kommentar anbelangt: die verteidigen wohl ihre hinreichend bescheidene Leserschaft, hier eben an der Kreuzberger Front.

Volle Punktzahl auch an Brigitte Zypries, bei der ich glaube annehmen zu dürfen, dass sie Schalkers, und auch meiner Meinung näher liegt als dem Status Quo des GG.

Was das Schächten anbelangt: die Islamis sollen sich da an den Koran halten - und eben schlicht und einfach das Gesetz des Landes respektieren. So geht's doch mal auch, oder?
_________________
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620371) Verfasst am: 14.12.2006, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe doch nirgends behauptet, dass überhaupt irgendwas dagegen spricht, sondern bin eindeutig dafür. Ich sage nur, dass man dieses Anliegen schwerlich vorantreiben kann, wenn man keine konkreten Beispiele hat, wo es aufgrund dieser Privelierung der Religion/religiöser Empfindungen zu Fehlsteuerungen/Ungerechtigkeiten/etc. kommt und begann daher Fälle zu sammeln, wo die nahezu absolute Religionsfreiheit anderen Rechtsgütern entgegegengesetzt wird und so zu real existierende Nachteilen für Dritte führt, etwa wenn man einem Juden einräumt, aus Gründen religiöser Tradition an den Geschlechtsteilen von Säuglingen rumzuschnippeln

Wenn du dir dieses Fernziel setzt, strebst du eine Verfassungsänderung an, wofür du eine 2/3-Mehrheit im Bundestag brauchst, d.h. du wirst erst mal in der Bevölkerung ein entsprechendes Problembewusstsein schaffen müssen, um politische Entscheidungsträger überhaupt eine Veranlassung zu geben, entsprechende Positionen zu entwickeln. Das erreichst du sicher nicht über einen abstrakten juristischen Aufsatz, sondern solltest schon konkret negative Auswirkungen dieser Rechtslage in der Hinterhand haben.
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620377) Verfasst am: 14.12.2006, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Brahms hat folgendes geschrieben:
Volle Punktzahl plus Sternchen an Schalker. Von mir als Bayern kommt das naturgemäss nicht ganz so leicht, aber hier geht aber einfach gar nichts anders Sehr glücklich .

Was mich anbelangt sollte das GG Art. 4 wie folgt abgeändert werden

1. Die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder das Bekenntnis zu einem Glauben steht natürlichen und juristischen Personen frei.
2. Spezifische rechtliche Vorteile und Freiheiten können nicht aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder dem Bekenntnis zu einem Glauben erwachsen.


Der Rest scheint mir hinreichend durch ddinge wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, den Restbeständen der Unverletzlichkeit der Wohnung, etc. abgehandelt zu sein.

Aus Art. 7 des GG entfernen wir dann auch noch alle Referenzen zu Religion und Religionsunterricht un klemmen dafür eine allgemeine staatliche Pflicht zur Unterrichtung und Aufklärung zu einer Vielzahl von Weltanschauungen rein. Eine Indoktrination darf nicht stattfinden packen wir dann auch noch dazu..

Da werden dann also die Schüler dann nicht nur über 9 oder 13 Jahre hinweg mit spezifischen Religiösen Dogmen betraut, sondern eben auch mit dingen wie Atheismus, Marxismus, und eben auch einer Vielzahl anderer philosophien, und das recht ausführlich.

Was den bestenfalls peinlichen TAZ Kommentar anbelangt: die verteidigen wohl ihre hinreichend bescheidene Leserschaft, hier eben an der Kreuzberger Front.

Volle Punktzahl auch an Brigitte Zypries, bei der ich glaube annehmen zu dürfen, dass sie Schalkers, und auch meiner Meinung näher liegt als dem Status Quo des GG.

Was das Schächten anbelangt: die Islamis sollen sich da an den Koran halten - und eben schlicht und einfach das Gesetz des Landes respektieren. So geht's doch mal auch, oder?



Deine Formulierungen sind okay, ich würde einer Anspassung des Provisoriums GG eine komplett erneuerte Verfassung vorziehen, aber sei es drum. In diesem Zuge könnte man noch einige andere religiöse Altlasten rauswerfen, wie etwa den besonderen Schutz der Ehe. Ist für meine Begriffe nicht anders als religiös zu begründen, weshalb der Staat die Lebensform der Ehe (ohne Kinder) dem Singledasein, der gleichgeschlechtlichen Beziehung, der pragmatischen WG oder der Dreier- Vierer oder Fünferbeziiehung vorziehen sollte. Raus damit, gefördert werden Kinder und sonst nix.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#620390) Verfasst am: 14.12.2006, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung Halb-Ironie:

"Nur nach islamischem Gesetz geschächtetes Fleisch darf verzehrt werden":
Von Scheich Dr. Muhammad Sayyid at-Tantawi, der höchsten sunnitischen Autorität in Ägypten

Frage: Darf ein Muslim importiertes Fleisch essen?
Antwort: "Das Tier, das gesetzeskonform (nach dem islamischen Gesetz) geschächtet wurde, darf (von Muslimen) verzehrt werden. Das gesetzeskonforme Schächten hat allerdings Bedingungen. Die wichtigsten von ihnen: Der Schächter muss geistig gesund sein, sei es ein Mann oder eine Frau, ein Muslim oder ein Jude oder Christ. Ein Tier, das als Götzenopfer oder von Gottlosen geschlachtet wurde, darf (von Muslimen) nicht gegessen werden."
"Das Fleisch eines Tieres, das von Juden oder Christen geschächtet wurde, dürfen Muslime nur essen, wenn Juden oder Christen beim Schächten dieses Tieres die Formel "Im Namen Allahs" ausgesprochen haben. Falls diese Formel nicht gesprochen wurde, dürfen Muslime dieses Fleisch nicht verzehren."
(Institut für Islamfragen, dh, 12.12.2006)

Ist eine solche Diskriminierung der Religionsfreien von der Religionsfreiheit gedeckt bzw. könnte hier das neue Anti-Diskriminierungsgesetzt greifen? Wenn ein Atheist oder Andersgläubiger eben z.B. Metzger werden will, kann er dann den türkischen Schlachtermeister in Kreuzberg verklagen, wenn der eine Bewerbung aus o.g. Gründen zurückweist?

Ich weiß, das ist vielleicht etwas albern...aber auf solche Dinge nimmt unsere Gesellschaft doch mittlerweile soviel Rücksicht, das man fast schon von Sondererchten wegen der Religionszugehörigkeit sprechen könnte. Sicherlich würden die sich im Klagefall auf die Religionsfreiheit stützen, oder?
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Brahms
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 495

Beitrag(#620426) Verfasst am: 14.12.2006, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ Konstrukt

Das führt natürlich dazu, dass du als Atheist keinen Job keinen Job kriegst und das verfasungsrechtlich ok ist. Der GG Art. 4 verschafft in seiner ggw. Form diese Sonderrechte. Amen. Darum können auch Schwule und Geschieden von staatlich finanzierten, aber religiös-institutionell geleiteten Dienstleistern einfach so gefeuert werden.

@ Keller

Die gute alte Ehe, das feierliche Gelöbnis alle Romantik sofort einzustellen, mag der Zyniker sagen. Zum einen macht sie ohne Verfassungsrang wohl kaum Sinn, zum anderen macht sie ohnehin nur als Schutzeinrichtung für Kinder Sinn - und da ist sie nicht mehr besonders effekktiv.

Eigentlich sehe ich in der formalen Form der Ehe gar keinen sinn mehr, ausser natürlich was das Ehegattensplitting anbelangt, und letzten Endes als Einkunftsquelle für Anwälte wenn es zum richtigen splitting kommt. Aber das Ganze ist dann wieder ein komplett anderes Thema. zwinkern
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#620433) Verfasst am: 14.12.2006, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sinn sehe ich in ihr auch nicht, aber wenn es Menschen gibt, die sich ihre Bindung vor dem Standesamt beurkunden lassen wollen, hab ich da nix gegen einzuwenden, solange da keine bevorzugung stattfindet.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#621121) Verfasst am: 15.12.2006, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Der Kommentar dazu


http://www.taz.de/pt/2006/12/14/a0216.1/text


Was für ein schlampiger, unqualifizierter, im Grund nichts sagender Kommentar. Nein



Leider häufen sich in jüngerer Zeit in der taz saudumme Kommentare.
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Raphael
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Beitrag(#621122) Verfasst am: 15.12.2006, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Wo aber keine wesentlichen anderen Rechtsgüter betroffen sind - warum sollte man da dieses mühsam erkämpfte Grundrecht einschränken?

Kurz: Mir fehlt die Notwendigkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Und damit halte ich nicht den "Exotismus" hoch, sondern die Menschenrechte, die auch da gelten, wo jemand anders ist als ich.

Eben wegen der Menschenrechte und anderen wichtigen Gesetzen sollte sie eingeschränkt werden bzw. der Missbrauch erschwert werden.

Es soll(te) nicht möglich sein, weil man sich auf ein bestimmtes mystisches Buch beruft gegen
Homosexuelle, Juden, Ungläubige usw[ausgenommen Türken] zu hetzen oder Tiere zu quälen.
Und ob dies möglich ist oder nicht soll eindeutig aus den Gesetzen hervorgehen.



bravo bravo bravo
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Raphael
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Beitrag(#621124) Verfasst am: 15.12.2006, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Brahms hat folgendes geschrieben:
Volle Punktzahl plus Sternchen an Schalker. Von mir als Bayern kommt das naturgemäss nicht ganz so leicht, aber hier geht aber einfach gar nichts anders Sehr glücklich .

Was mich anbelangt sollte das GG Art. 4 wie folgt abgeändert werden

1. Die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder das Bekenntnis zu einem Glauben steht natürlichen und juristischen Personen frei.
2. Spezifische rechtliche Vorteile und Freiheiten können nicht aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder dem Bekenntnis zu einem Glauben erwachsen.


Der Rest scheint mir hinreichend durch ddinge wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, den Restbeständen der Unverletzlichkeit der Wohnung, etc. abgehandelt zu sein.

Aus Art. 7 des GG entfernen wir dann auch noch alle Referenzen zu Religion und Religionsunterricht un klemmen dafür eine allgemeine staatliche Pflicht zur Unterrichtung und Aufklärung zu einer Vielzahl von Weltanschauungen rein. Eine Indoktrination darf nicht stattfinden packen wir dann auch noch dazu..

Da werden dann also die Schüler dann nicht nur über 9 oder 13 Jahre hinweg mit spezifischen Religiösen Dogmen betraut, sondern eben auch mit dingen wie Atheismus, Marxismus, und eben auch einer Vielzahl anderer philosophien, und das recht ausführlich.

Was den bestenfalls peinlichen TAZ Kommentar anbelangt: die verteidigen wohl ihre hinreichend bescheidene Leserschaft, hier eben an der Kreuzberger Front.

Volle Punktzahl auch an Brigitte Zypries, bei der ich glaube annehmen zu dürfen, dass sie Schalkers, und auch meiner Meinung näher liegt als dem Status Quo des GG.

Was das Schächten anbelangt: die Islamis sollen sich da an den Koran halten - und eben schlicht und einfach das Gesetz des Landes respektieren. So geht's doch mal auch, oder?



Bravo! Wir erleben doch gegenwärtig, dass die Religionsfreiheit missbraucht wird, um für bestimmte Gruppen Sonderrechte zu beanspruchen wie die Freistellung von allgemeingültigen Gesetzen und die Beleidigung und Verunglimpfung anderer. Da endlich einen Riegel vorzuschieben, ist längst überfällig.
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0-9-16
nicht 0-8-15



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Beitrag(#622303) Verfasst am: 18.12.2006, 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen zum Schächten sind hier zu finden:
http://www.zeit.de/online/2006/48/schaechten-prozess?page=all

Ich finde, Schächten mit guter Betäubung und durch gut ausgebildete Schlachter sollte erlaubt sein. Wenn es verboten würde, dann würden vielleicht mehr Moslems und Juden illegal schächten und dann würden sie die Tiere wahrscheinlich nicht betäuben und die Tiere müssten noch mehr leiden.

Aber mit dem Schächten ohne Betäubung ist es eine andere Sache. Meistens hat es sowieso nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Meistens verbieten die religiösen Gebote nur, dass man Fleisch von Tieren isst, die nicht so geschächtet wurden. Das bedeutet nicht, dass man Fleisch von Tieren essen muss, die so geschächtet wurden. Menschen können auch vegetarisch leben. Das ist sogar für die meisten Menschen sehr gesund. Deshalb ist es für die meisten Menschen zumutbar.

Ein schwieriges Problem hat man, wenn Menschen solche religiösen Gebote haben und Fleisch essen müssen, weil sie irgendwelche Stoffwechselstörungen haben oder weil sie gegen Milch und Eier und eiweißreiche Pflanzen allergisch sind. Aber deswegen braucht man nicht zu erlauben, dass es Läden gibt, in denen jeder Fleisch von Tieren kaufen kann, die ohne Betäubung geschächtet wurden. Solches Fleisch sollte man höchstens auf ärztliches Rezept kaufen können. Wahrscheinlich müsste man dann außerdem irgendwelche Kontrollen haben, damit es nicht so leicht passieren kann, dass Ärzte einfach Rezepte für Leute ausstellen, die das gar nicht brauchen.
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Winken

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Heike J
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Beiträge: 26284

Beitrag(#622314) Verfasst am: 18.12.2006, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

0-9-16 hat folgendes geschrieben:

Ich finde, Schächten mit guter Betäubung und durch gut ausgebildete Schlachter sollte erlaubt sein. Wenn es verboten würde, dann würden vielleicht mehr Moslems und Juden illegal schächten und dann würden sie die Tiere wahrscheinlich nicht betäuben und die Tiere müssten noch mehr leiden.


Was ist das denn für ein Argument?

Wie wäre es mit:

Genitalbeschneidung unter guten hygienischen Bedingungen, unter Betäubung und ärztlicher Kontrolle sollte erlaubt sein. Wenn es verboten würde, dann würden vielleicht mehr Moslems illegal beschneiden und würden die Mädchen wahrscheinlich noch mehr leiden....

Man kann doch nicht etwas, was normalerweise aus tier- oder menschenrechtlichen oder sonstigen guten Gründen verboten ist, erlauben, weil es sonst illegal gemacht wird. Mit dieser Begründung könnte man sämtliche Gesetze abschaffen und die Grundrechte gleich mit.
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Camus
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
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Beitrag(#622320) Verfasst am: 18.12.2006, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Keller!

Keller hat folgendes geschrieben:
- Kirchenglocken und sonstige religiös motivierten Ruhestörungen, insbesondere in der Nacht.


Dein Wort in Gottes Ohr, hätte ich beinahe gesagt. Wieso fühle ich mich bei Kirchenglocken immer an Herrn Iwan P. Pawlow erinnert. *Schulterzuck* Weiß der Himmel zwinkern

Diese Lärmbelästigung ist wirklich nervtötend, insbesondere dann, wenn man in der Nähe mehrerer Kirchen wohnt und manchmal die Nacht durcharbeiten muss. Da freut man sich auf ein Ausschlafen bis in den Nachmittag hinein, wird daran aber gehindert, weil morgens jede scheiss Konfession der Welt erst einmal mitteilen muss wie spät es ist. Es ist eine Unverschämtheit, der Welt einen Rhytmus aufdrängen zu wollen.

mfg
Camus
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