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Rechtsfrage

 
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germTrUtZ
gebildeter Narr



Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 240

Beitrag(#646779) Verfasst am: 23.01.2007, 23:20    Titel: Rechtsfrage Antworten mit Zitat

Ja, ich weiß, ne Rechtsfrage im religiösen Teil...

Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte:

Folgende Bewandniss, wenn jmd (beispielsweise ich) vor einer Kirche stehen würde und nur mal angenommen, dieser jmd (vllt ich, vllt du) wurde am "Reißbrett" welches vor der Kirche auf dem Fußgängerweg steht, Flugblätter abreißen, auf denen die Kirche ihre Veranstaltungen bekannt gibt...

Ist das strafbar?

Und mal angenommen, eine Person (sie könnte jeder sein) würde über deren Flugblätter, oder anstelle der abgerissenen, andere Flugblätter anbringen, vllt politsche, vllt religionskritsche... - jedoch ohne, dass der inhalt gesetzeswidrig wäre... -Ist das strafbar?

Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...

sprich:

anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
mit klebestreifen befestigen -legal (solange der haftende Leim nichts beschädigt)

würde mich über Antworten sehr freuen, Danke Smilie
_________________
164. Des Hohen Lied ist gesungen
In des Hohen Halle,
Den Erdensöhnen not, unnütz den Riesensöhnen.
Wohl ihm, der es kann, wohl ihm, der es kennt,
Lange lebt, der es erlernt,
Heil allen, die es hören.

(letzte Strophe des Havamal)
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#646863) Verfasst am: 24.01.2007, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Natuerlich ist das strafbar, nergal!

Das wird vom juengsten Gericht mit Fegefeuer nicht unter 3 Millenien bestraft! Sehr glücklich

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#646920) Verfasst am: 24.01.2007, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ist diese Pinnwand incl. der Aushänge nicht Privatbesitz?
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#646922) Verfasst am: 24.01.2007, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Ist diese Pinnwand incl. der Aushänge nicht Privatbesitz?

Ja, natürlich.
Ich finde ja, daß man Leuten, die ungefragt etwas auf anderer Leute Besitz kleben, eine kleben sollte.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646930) Verfasst am: 24.01.2007, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich sehe ich zumin bzgl §§ 166; 167 (Gotteslästerung; Störung der Religionsausübung) keine Strafbarkeit - kommt natürlich auf den Inhalt an, denn in der BRD ist freie Meinungsäußerung strafrechtlich verboten, wenn es um Religion geht.

Fraglich ist, ob das "Abreißen" an sich strafbar sein könnte. Sachbeschädigung käme in Frage. Bei einem "entpinnen" oder "umpinnen" oder "überpinnen" der Zettel ohne weitere Beschädigung der Sachsubstanz käme Sachbeschädigung eher nicht in Betracht.
Einfach wegnehmen darfst du sie natürlich auch nicht, das wäre Diebstahl. Würden die Zettel aber nur "abgepinnt" werden (ohne sie zu beschädigen) und dann in den Briefkasten des Pfarramts geworfen - dann wäre es keine Sachbeschädigung und kein Diebstahl, weil keine Zueignungsabsicht hinsichtlich der "entpinnten" Zettel bestände (sog straflose Sachentziehung). Einfach wegwerfen darf man die Zettel dann aber nicht, denn durch Witterung würden sie sicher beschädigt werden, was eine Sachbeschädigung sein könnte.

Hausfriedensbruch wäre es wohl eher nicht, da die Infotafel vermutlich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztumes (mittels zusammenhängender Schutzwehren (zB Mauern, Zäune, Hecken) gg das willkürliche Betreten durch andere gesicht) stehen wird.

Selbstverständlich alles ohne Gewähr und wirkliches Wissen und nur so hingeschmiert.
_________________
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odeon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 199

Beitrag(#647188) Verfasst am: 24.01.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Straftatbestand der Gotteslästerung wird von den Gerichten heutzutage - dank der Aufklärung - nur sehr selten verfolgt.

siehe auch:http://www.heimsuchung.info/index.htm

Frank Scholz - ein anerkannter Künstler ist auch von dem Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochen worden.
Ich selbst schreibe religions- bzw kirchenkritische Aphorismen und stelle Fotomontagen her.

Man kann also einiges tun auf dem Gebiet.

Doch das Abreißen von Aushängen etc. das würde ich nicht machen. Denn das ist in jedem Fall Sachbeschädigung. Die Kirche hat halt auch das Recht, Werbung zu machen. Wir haben die Pflicht, sie zu entlarven.
_________________
Anmerkung von odeon
www.fotologie-website.de
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Waldorf
Rassiger Nutzer



Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 231
Wohnort: Daheim

Beitrag(#647210) Verfasst am: 24.01.2007, 18:16    Titel: Eine Rechts Frage? Antworten mit Zitat

germTrUtZ hat folgendes geschrieben:
Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte:


Das ist fiktiv? Es ist Geschichte! Damals hiessen die Kirchen Synagogen.

hlg Waldorf
_________________


Etliche Leute wollen Gott mit den Augen ansehen, als ihn eine Kuh ansieht, und wollen Gott lieb haben, als ihn eine Kuh lieb hat.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#647456) Verfasst am: 24.01.2007, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

odeon hat folgendes geschrieben:

Doch das Abreißen von Aushängen etc. das würde ich nicht machen. Denn das ist in jedem Fall Sachbeschädigung.


Nein.

Jagy hat die Sache, wie ich finde, recht gut analysiert. Ich kann in so etwas auch nichts Strafbares entdecken.
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germTrUtZ
gebildeter Narr



Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 240

Beitrag(#647461) Verfasst am: 24.01.2007, 22:53    Titel: Re: Eine Rechts Frage? Antworten mit Zitat

Die Anhänge der Kirche selbst sind mit Klebestreifen befestigt...

ein abpinnen ist also nicht möglich... -obwohl mir die Idee mit dem wieder in den Briefkasten stecken sehr gefällt Smilie

eine Begrenzung, hecke, zaun, etc ist in unserer Geschichte nicht vorhanden...

Waldorf hat folgendes geschrieben:
Das ist fiktiv? Es ist Geschichte! Damals hiessen die Kirchen Synagogen.

hlg Waldorf
Soll mir wurscht sein, hauptsache es geht gegen monotheistische Religionen Smilie .

Falls du mit deiner Aussage etwa die berüchtigte Nazikeule rausholst, damals wurden weit schlimmere Dinge getan, die im Gegensatz zu unserer wirklich fiktiven Geschichte, nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun haben...

Also wären Aufkleber die ich (oder irgendwer anderes) daran befestigt in jedem Fall Sachbeschädigung?!?!?!?
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Danmark
als Doppelnick deaktiviert



Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#647712) Verfasst am: 25.01.2007, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verhalten dürfte u.U. den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen (§ 242 Abs. 1 StGB), ggf., wenn der Zettel durch das Abreißen zerstört wird, auch den der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB).
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#647720) Verfasst am: 25.01.2007, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte nicht zuerst mal geklärt werden, ob die Tafel auf öffentlichem oder Kirchengrund steht?
Wenn öffentlich, ob die Tafel dort mit Genehmigung der Ordnungsbehörde steht?
Wenn nicht, wäre das Entfernen dann nicht nur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands?

Auf jeden Fall würde ich aber vermuten, Abreißen von Aushängen, egal wie es rechtlich zu werten ist, würde keine Sympathiepunkte für den Abreißer und sein Anliegen bringen.
Durch eigene, auf die anderen Aushänge bezogene, Merkblätter schon.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#647778) Verfasst am: 25.01.2007, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danmark hat folgendes geschrieben:
Das Verhalten dürfte u.U. den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen (§ 242 Abs. 1 StGB)

Nur bei Zueignungsabsicht
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Florian
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 347

Beitrag(#647949) Verfasst am: 25.01.2007, 17:25    Titel: Re: Rechtsfrage Antworten mit Zitat

germTrUtZ hat folgendes geschrieben:
Ja, ich weiß, ne Rechtsfrage im religiösen Teil...

Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte:

Folgende Bewandniss, wenn jmd (beispielsweise ich) vor einer Kirche stehen würde und nur mal angenommen, dieser jmd (vllt ich, vllt du) wurde am "Reißbrett" welches vor der Kirche auf dem Fußgängerweg steht, Flugblätter abreißen, auf denen die Kirche ihre Veranstaltungen bekannt gibt...

Ist das strafbar?

Und mal angenommen, eine Person (sie könnte jeder sein) würde über deren Flugblätter, oder anstelle der abgerissenen, andere Flugblätter anbringen, vllt politsche, vllt religionskritsche... - jedoch ohne, dass der inhalt gesetzeswidrig wäre... -Ist das strafbar?

Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...

sprich:

anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
mit klebestreifen befestigen -legal (solange der haftende Leim nichts beschädigt)

würde mich über Antworten sehr freuen, Danke Smilie



Hallo zusammen,

ich bin auch mal wieder in euren Gefilden.

Also zu deinem Vorhaben kann ich dir klar sagen, dass du dich strafbar machst, und hierfür brauch ich nicht mal juristische Kenntnisse zu besitzen....
Wenn du Plakate an einer Infotafel zerstörst und herunterreist, ist dies Sachbeschädigung und da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfridensbruch dran sein, weiterhin wegen Störung der Religionsausübung.
Also lieber bleiben lassen.....
_________________
Die Religion hilft uns auf unseren eigenen Füßen zu stehen und uns unserer eigenen Realität zu stellen. Religion ermutigt, sich den fundamnetalen Fragen des Lebens zu stellen. Sie lehrt uns, viele Probleme des Lebens zu meistern.


Andreas Martin
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#647966) Verfasst am: 25.01.2007, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Strafrechtlich sehe ich zumin bzgl §§ 166; 167 (Gotteslästerung; Störung der Religionsausübung) keine Strafbarkeit - kommt natürlich auf den Inhalt an, denn in der BRD ist freie Meinungsäußerung strafrechtlich verboten, wenn es um Religion geht.

Fraglich ist, ob das "Abreißen" an sich strafbar sein könnte. Sachbeschädigung käme in Frage. Bei einem "entpinnen" oder "umpinnen" oder "überpinnen" der Zettel ohne weitere Beschädigung der Sachsubstanz käme Sachbeschädigung eher nicht in Betracht.
Einfach wegnehmen darfst du sie natürlich auch nicht, das wäre Diebstahl. Würden die Zettel aber nur "abgepinnt" werden (ohne sie zu beschädigen) und dann in den Briefkasten des Pfarramts geworfen - dann wäre es keine Sachbeschädigung und kein Diebstahl, weil keine Zueignungsabsicht hinsichtlich der "entpinnten" Zettel bestände (sog straflose Sachentziehung). Einfach wegwerfen darf man die Zettel dann aber nicht, denn durch Witterung würden sie sicher beschädigt werden, was eine Sachbeschädigung sein könnte.

Hausfriedensbruch wäre es wohl eher nicht, da die Infotafel vermutlich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztumes (mittels zusammenhängender Schutzwehren (zB Mauern, Zäune, Hecken) gg das willkürliche Betreten durch andere gesicht) stehen wird.


Korrekt.
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#647974) Verfasst am: 25.01.2007, 18:05    Titel: Re: Rechtsfrage Antworten mit Zitat

Florian hat folgendes geschrieben:
... und da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfridensbruch dran sein, weiterhin wegen Störung der Religionsausübung.
Also lieber bleiben lassen.....


Da merkt man aber wirklich, dass du völlig auf Rechtskenntnisse verzichtest Mit den Augen rollen
_________________
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germTrUtZ
gebildeter Narr



Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 240

Beitrag(#648563) Verfasst am: 26.01.2007, 20:43    Titel: Re: Rechtsfrage Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Natuerlich ist das strafbar, nergal!

Das wird vom juengsten Gericht mit Fegefeuer nicht unter 3 Millenien bestraft! Sehr glücklich

Gruss, Bernie
Ich verstehs echt nicht, wieso soll ich 3 Millionen Jahre leiden, wenn die Erde doch nur 6000 Jahre alt ist und in Kürze sowieso alles vorbei ist???

Smilie

Außerdem ist das Fegefeuer, doch nur der "Vorort" der Hölle, wo die Seelen die Chance haben sich durch Leiden "rein zu waschen" um dann doch in den Himmel zu kommen, müßte ich für meine Gotteslästerung nicht gleich mit dem Sonderzug in die Hölle? Auf den Arm nehmen

Die Anschlagtafel gehört der Kirche, allerdings befindet sie sich auf dem Fußweg Smilie

ich merk schon, abreißen ist doof, die Idee mit den Flugblättern greif ich aber auf, vorausgesetzt diese Person war wirklich ich Smilie

germTrUtZ hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...

sprich:

anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
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Könnte mir das bitte noch jmd bestätigen, Danke...
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(letzte Strophe des Havamal)
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#648572) Verfasst am: 26.01.2007, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn die Flugblätter keinen strafbaren Inhalt haben.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#648810) Verfasst am: 27.01.2007, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mir vorstellen, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Bei uns braucht man jedenfalls, um plakatieren (o.k. das ist vielleicht was anderes) zu können, selbst wenn es um die Arbeit eines gemeinnützigen Vereins geht, eine Genehmigung. Auch wenn ich mit Klebeband was an Bäume kleben würde, wäre das gegen die Stadtordnung. Ein Verstoß wäre aber nur Ordnungssache und nicht Straftat.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#648840) Verfasst am: 27.01.2007, 01:17    Titel: Re: Rechtsfrage Antworten mit Zitat

Florian hat folgendes geschrieben:
Also zu deinem Vorhaben kann ich dir klar sagen, dass du dich strafbar machst, und hierfür brauch ich nicht mal juristische Kenntnisse zu besitzen....


Was juristische Laien nicht alles zu wissen meinen Mit den Augen rollen

Zitat:
da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfri[e]densbruch dran sein


Nein. Hausfriedensbruch scheidet aus, und zwar nicht so sehr wegen der fehlenden Einfriedigung, sondern weil kein entgegenstehender Wille der Kirche erkennbar ist, wenn irgendjemand sich den Plakaten nähert. Die hängen ja deswegen da, wo sie hängen, weil eben jeder da herangeht.

Ciao/Domingo
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