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germTrUtZ gebildeter Narr
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 240
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(#646779) Verfasst am: 23.01.2007, 23:20 Titel: Rechtsfrage |
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Ja, ich weiß, ne Rechtsfrage im religiösen Teil...
Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte:
Folgende Bewandniss, wenn jmd (beispielsweise ich) vor einer Kirche stehen würde und nur mal angenommen, dieser jmd (vllt ich, vllt du) wurde am "Reißbrett" welches vor der Kirche auf dem Fußgängerweg steht, Flugblätter abreißen, auf denen die Kirche ihre Veranstaltungen bekannt gibt...
Ist das strafbar?
Und mal angenommen, eine Person (sie könnte jeder sein) würde über deren Flugblätter, oder anstelle der abgerissenen, andere Flugblätter anbringen, vllt politsche, vllt religionskritsche... - jedoch ohne, dass der inhalt gesetzeswidrig wäre... -Ist das strafbar?
Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...
sprich:
anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
mit klebestreifen befestigen -legal (solange der haftende Leim nichts beschädigt)
würde mich über Antworten sehr freuen, Danke
_________________ 164. Des Hohen Lied ist gesungen
In des Hohen Halle,
Den Erdensöhnen not, unnütz den Riesensöhnen.
Wohl ihm, der es kann, wohl ihm, der es kennt,
Lange lebt, der es erlernt,
Heil allen, die es hören.
(letzte Strophe des Havamal)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#646863) Verfasst am: 24.01.2007, 10:21 Titel: |
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Natuerlich ist das strafbar, nergal!
Das wird vom juengsten Gericht mit Fegefeuer nicht unter 3 Millenien bestraft!
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#646920) Verfasst am: 24.01.2007, 13:13 Titel: |
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Ist diese Pinnwand incl. der Aushänge nicht Privatbesitz?
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#646922) Verfasst am: 24.01.2007, 13:16 Titel: |
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kolja hat folgendes geschrieben: | Ist diese Pinnwand incl. der Aushänge nicht Privatbesitz? |
Ja, natürlich.
Ich finde ja, daß man Leuten, die ungefragt etwas auf anderer Leute Besitz kleben, eine kleben sollte.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#646930) Verfasst am: 24.01.2007, 13:31 Titel: |
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Strafrechtlich sehe ich zumin bzgl §§ 166; 167 (Gotteslästerung; Störung der Religionsausübung) keine Strafbarkeit - kommt natürlich auf den Inhalt an, denn in der BRD ist freie Meinungsäußerung strafrechtlich verboten, wenn es um Religion geht.
Fraglich ist, ob das "Abreißen" an sich strafbar sein könnte. Sachbeschädigung käme in Frage. Bei einem "entpinnen" oder "umpinnen" oder "überpinnen" der Zettel ohne weitere Beschädigung der Sachsubstanz käme Sachbeschädigung eher nicht in Betracht.
Einfach wegnehmen darfst du sie natürlich auch nicht, das wäre Diebstahl. Würden die Zettel aber nur "abgepinnt" werden (ohne sie zu beschädigen) und dann in den Briefkasten des Pfarramts geworfen - dann wäre es keine Sachbeschädigung und kein Diebstahl, weil keine Zueignungsabsicht hinsichtlich der "entpinnten" Zettel bestände (sog straflose Sachentziehung). Einfach wegwerfen darf man die Zettel dann aber nicht, denn durch Witterung würden sie sicher beschädigt werden, was eine Sachbeschädigung sein könnte.
Hausfriedensbruch wäre es wohl eher nicht, da die Infotafel vermutlich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztumes (mittels zusammenhängender Schutzwehren (zB Mauern, Zäune, Hecken) gg das willkürliche Betreten durch andere gesicht) stehen wird.
Selbstverständlich alles ohne Gewähr und wirkliches Wissen und nur so hingeschmiert.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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odeon registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.10.2004 Beiträge: 199
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(#647188) Verfasst am: 24.01.2007, 17:51 Titel: |
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Der Straftatbestand der Gotteslästerung wird von den Gerichten heutzutage - dank der Aufklärung - nur sehr selten verfolgt.
siehe auch:http://www.heimsuchung.info/index.htm
Frank Scholz - ein anerkannter Künstler ist auch von dem Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochen worden.
Ich selbst schreibe religions- bzw kirchenkritische Aphorismen und stelle Fotomontagen her.
Man kann also einiges tun auf dem Gebiet.
Doch das Abreißen von Aushängen etc. das würde ich nicht machen. Denn das ist in jedem Fall Sachbeschädigung. Die Kirche hat halt auch das Recht, Werbung zu machen. Wir haben die Pflicht, sie zu entlarven.
_________________ Anmerkung von odeon
www.fotologie-website.de
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Waldorf Rassiger Nutzer
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 231
Wohnort: Daheim
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(#647210) Verfasst am: 24.01.2007, 18:16 Titel: Eine Rechts Frage? |
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germTrUtZ hat folgendes geschrieben: | Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte: |
Das ist fiktiv? Es ist Geschichte! Damals hiessen die Kirchen Synagogen.
hlg Waldorf
_________________
Etliche Leute wollen Gott mit den Augen ansehen, als ihn eine Kuh ansieht, und wollen Gott lieb haben, als ihn eine Kuh lieb hat.
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#647456) Verfasst am: 24.01.2007, 22:47 Titel: |
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odeon hat folgendes geschrieben: |
Doch das Abreißen von Aushängen etc. das würde ich nicht machen. Denn das ist in jedem Fall Sachbeschädigung. |
Nein.
Jagy hat die Sache, wie ich finde, recht gut analysiert. Ich kann in so etwas auch nichts Strafbares entdecken.
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germTrUtZ gebildeter Narr
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 240
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(#647461) Verfasst am: 24.01.2007, 22:53 Titel: Re: Eine Rechts Frage? |
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Die Anhänge der Kirche selbst sind mit Klebestreifen befestigt...
ein abpinnen ist also nicht möglich... -obwohl mir die Idee mit dem wieder in den Briefkasten stecken sehr gefällt
eine Begrenzung, hecke, zaun, etc ist in unserer Geschichte nicht vorhanden...
Waldorf hat folgendes geschrieben: | Das ist fiktiv? Es ist Geschichte! Damals hiessen die Kirchen Synagogen.
hlg Waldorf | Soll mir wurscht sein, hauptsache es geht gegen monotheistische Religionen .
Falls du mit deiner Aussage etwa die berüchtigte Nazikeule rausholst, damals wurden weit schlimmere Dinge getan, die im Gegensatz zu unserer wirklich fiktiven Geschichte, nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun haben...
Also wären Aufkleber die ich (oder irgendwer anderes) daran befestigt in jedem Fall Sachbeschädigung?!?!?!?
_________________ 164. Des Hohen Lied ist gesungen
In des Hohen Halle,
Den Erdensöhnen not, unnütz den Riesensöhnen.
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(letzte Strophe des Havamal)
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Danmark als Doppelnick deaktiviert
Anmeldungsdatum: 24.01.2007 Beiträge: 6
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(#647712) Verfasst am: 25.01.2007, 08:43 Titel: |
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Das Verhalten dürfte u.U. den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen (§ 242 Abs. 1 StGB), ggf., wenn der Zettel durch das Abreißen zerstört wird, auch den der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB).
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#647720) Verfasst am: 25.01.2007, 09:48 Titel: |
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Sollte nicht zuerst mal geklärt werden, ob die Tafel auf öffentlichem oder Kirchengrund steht?
Wenn öffentlich, ob die Tafel dort mit Genehmigung der Ordnungsbehörde steht?
Wenn nicht, wäre das Entfernen dann nicht nur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands?
Auf jeden Fall würde ich aber vermuten, Abreißen von Aushängen, egal wie es rechtlich zu werten ist, würde keine Sympathiepunkte für den Abreißer und sein Anliegen bringen.
Durch eigene, auf die anderen Aushänge bezogene, Merkblätter schon.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#647778) Verfasst am: 25.01.2007, 12:39 Titel: |
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Danmark hat folgendes geschrieben: | Das Verhalten dürfte u.U. den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen (§ 242 Abs. 1 StGB) |
Nur bei Zueignungsabsicht
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Florian registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.08.2006 Beiträge: 347
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(#647949) Verfasst am: 25.01.2007, 17:25 Titel: Re: Rechtsfrage |
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germTrUtZ hat folgendes geschrieben: | Ja, ich weiß, ne Rechtsfrage im religiösen Teil...
Eine (wahrscheinlich) rein fiktive(?) Geschichte:
Folgende Bewandniss, wenn jmd (beispielsweise ich) vor einer Kirche stehen würde und nur mal angenommen, dieser jmd (vllt ich, vllt du) wurde am "Reißbrett" welches vor der Kirche auf dem Fußgängerweg steht, Flugblätter abreißen, auf denen die Kirche ihre Veranstaltungen bekannt gibt...
Ist das strafbar?
Und mal angenommen, eine Person (sie könnte jeder sein) würde über deren Flugblätter, oder anstelle der abgerissenen, andere Flugblätter anbringen, vllt politsche, vllt religionskritsche... - jedoch ohne, dass der inhalt gesetzeswidrig wäre... -Ist das strafbar?
Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...
sprich:
anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
mit klebestreifen befestigen -legal (solange der haftende Leim nichts beschädigt)
würde mich über Antworten sehr freuen, Danke  |
Hallo zusammen,
ich bin auch mal wieder in euren Gefilden.
Also zu deinem Vorhaben kann ich dir klar sagen, dass du dich strafbar machst, und hierfür brauch ich nicht mal juristische Kenntnisse zu besitzen....
Wenn du Plakate an einer Infotafel zerstörst und herunterreist, ist dies Sachbeschädigung und da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfridensbruch dran sein, weiterhin wegen Störung der Religionsausübung.
Also lieber bleiben lassen.....
_________________ Die Religion hilft uns auf unseren eigenen Füßen zu stehen und uns unserer eigenen Realität zu stellen. Religion ermutigt, sich den fundamnetalen Fragen des Lebens zu stellen. Sie lehrt uns, viele Probleme des Lebens zu meistern.
Andreas Martin
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#647966) Verfasst am: 25.01.2007, 17:57 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Strafrechtlich sehe ich zumin bzgl §§ 166; 167 (Gotteslästerung; Störung der Religionsausübung) keine Strafbarkeit - kommt natürlich auf den Inhalt an, denn in der BRD ist freie Meinungsäußerung strafrechtlich verboten, wenn es um Religion geht.
Fraglich ist, ob das "Abreißen" an sich strafbar sein könnte. Sachbeschädigung käme in Frage. Bei einem "entpinnen" oder "umpinnen" oder "überpinnen" der Zettel ohne weitere Beschädigung der Sachsubstanz käme Sachbeschädigung eher nicht in Betracht.
Einfach wegnehmen darfst du sie natürlich auch nicht, das wäre Diebstahl. Würden die Zettel aber nur "abgepinnt" werden (ohne sie zu beschädigen) und dann in den Briefkasten des Pfarramts geworfen - dann wäre es keine Sachbeschädigung und kein Diebstahl, weil keine Zueignungsabsicht hinsichtlich der "entpinnten" Zettel bestände (sog straflose Sachentziehung). Einfach wegwerfen darf man die Zettel dann aber nicht, denn durch Witterung würden sie sicher beschädigt werden, was eine Sachbeschädigung sein könnte.
Hausfriedensbruch wäre es wohl eher nicht, da die Infotafel vermutlich nicht innerhalb eines befriedeten Besitztumes (mittels zusammenhängender Schutzwehren (zB Mauern, Zäune, Hecken) gg das willkürliche Betreten durch andere gesicht) stehen wird.
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Korrekt.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#647974) Verfasst am: 25.01.2007, 18:05 Titel: Re: Rechtsfrage |
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Florian hat folgendes geschrieben: | ... und da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfridensbruch dran sein, weiterhin wegen Störung der Religionsausübung.
Also lieber bleiben lassen..... |
Da merkt man aber wirklich, dass du völlig auf Rechtskenntnisse verzichtest
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germTrUtZ gebildeter Narr
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 240
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(#648563) Verfasst am: 26.01.2007, 20:43 Titel: Re: Rechtsfrage |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Natuerlich ist das strafbar, nergal!
Das wird vom juengsten Gericht mit Fegefeuer nicht unter 3 Millenien bestraft!
Gruss, Bernie | Ich verstehs echt nicht, wieso soll ich 3 Millionen Jahre leiden, wenn die Erde doch nur 6000 Jahre alt ist und in Kürze sowieso alles vorbei ist???
Außerdem ist das Fegefeuer, doch nur der "Vorort" der Hölle, wo die Seelen die Chance haben sich durch Leiden "rein zu waschen" um dann doch in den Himmel zu kommen, müßte ich für meine Gotteslästerung nicht gleich mit dem Sonderzug in die Hölle?
Die Anschlagtafel gehört der Kirche, allerdings befindet sie sich auf dem Fußweg
ich merk schon, abreißen ist doof, die Idee mit den Flugblättern greif ich aber auf, vorausgesetzt diese Person war wirklich ich
germTrUtZ hat folgendes geschrieben: | Ich hab mal gehört, das die Anbringung von Flugblättern (immer gesetzt den Fall, deren Inhalt läuft nicht geltendem Recht zuwieder) is grundsätzlich immer legal, solange die Art der Anbringung nicht dem Tatbestand der Sachbeschädigung (Vandalismus?) erfüllt...
sprich:
anleimen, Sachbeschädigung, wertminderung, etc -illegal
mit klebestreifen befestigen -legal (solange der haftende Leim nichts beschädigt)
würde mich über Antworten sehr freuen, Danke  |
Könnte mir das bitte noch jmd bestätigen, Danke...
_________________ 164. Des Hohen Lied ist gesungen
In des Hohen Halle,
Den Erdensöhnen not, unnütz den Riesensöhnen.
Wohl ihm, der es kann, wohl ihm, der es kennt,
Lange lebt, der es erlernt,
Heil allen, die es hören.
(letzte Strophe des Havamal)
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#648572) Verfasst am: 26.01.2007, 20:55 Titel: |
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Ja, wenn die Flugblätter keinen strafbaren Inhalt haben.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#648810) Verfasst am: 27.01.2007, 00:18 Titel: |
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Ich könnte mir vorstellen, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Bei uns braucht man jedenfalls, um plakatieren (o.k. das ist vielleicht was anderes) zu können, selbst wenn es um die Arbeit eines gemeinnützigen Vereins geht, eine Genehmigung. Auch wenn ich mit Klebeband was an Bäume kleben würde, wäre das gegen die Stadtordnung. Ein Verstoß wäre aber nur Ordnungssache und nicht Straftat.
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#648840) Verfasst am: 27.01.2007, 01:17 Titel: Re: Rechtsfrage |
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Florian hat folgendes geschrieben: | Also zu deinem Vorhaben kann ich dir klar sagen, dass du dich strafbar machst, und hierfür brauch ich nicht mal juristische Kenntnisse zu besitzen.... |
Was juristische Laien nicht alles zu wissen meinen
Zitat: | da Kirchen auf "Privatgrundstücken" stehen, könntest du sogar wegen Hausfri[e]densbruch dran sein |
Nein. Hausfriedensbruch scheidet aus, und zwar nicht so sehr wegen der fehlenden Einfriedigung, sondern weil kein entgegenstehender Wille der Kirche erkennbar ist, wenn irgendjemand sich den Plakaten nähert. Die hängen ja deswegen da, wo sie hängen, weil eben jeder da herangeht.
Ciao/Domingo
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