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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#647761) Verfasst am: 25.01.2007, 11:58 Titel: |
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Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.
("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." )
_________________ Storm by Tim Minchin
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#647770) Verfasst am: 25.01.2007, 12:22 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.
("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." ) |
Abgesehen davon, dass dein Beispiel unlaubwürdig ist - und niemand hier behauptet, dass der Expertenrat unfehlbar wäre - gäbe es noch die Möglichkeit eine gewisse Zeit an Gefängisstrafen auf Grund von Generalprävention zu verhängen. Aber ja, der Umgang mit Kapitalverbrechern, die aber mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Verbrechen mehr begehen wäre problematisch.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#647777) Verfasst am: 25.01.2007, 12:38 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.
("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." ) |
Deine Argumentation ist falsch. Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde. Dass auch Lebenslängliche eine Chance bekommen müssen, frei zu kommen, hat das BVerfG schon entschieden (E 45, 187). Wann das ist, bestimmt sich nach dem Gesetz. Wenn das Gesetz aber das vorsieht (wie in §57a StGB), so gilt das auch für alle, die die Voraussetzungen erfüllen...
_________________ Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
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(Cursive - Rise up! Rise up!)
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#647780) Verfasst am: 25.01.2007, 12:41 Titel: |
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SoWhy hat folgendes geschrieben: | Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde. |
Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#647781) Verfasst am: 25.01.2007, 12:42 Titel: |
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Edit: Doppelpost
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#647783) Verfasst am: 25.01.2007, 12:45 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Abgesehen davon, dass dein Beispiel unlaubwürdig ist |
Nur zur Klarstellung: das war ein Scherz, kein Beispiel.
kolja hat folgendes geschrieben: | SoWhy hat folgendes geschrieben: | Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde. |
Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen. |
Stimmt. (Auch wenn mir der Begriff "Sühne" zu sehr nach Religion schmeckt)
_________________ Storm by Tim Minchin
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Tapuak registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1264
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(#647785) Verfasst am: 25.01.2007, 12:47 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen? |
Welchen Grund gäbe es denn noch, jemanden weiterhin einzusperren, wenn die Bedingung, dass er keine Gefahr mehr für die Geselschaft darstellt, tatsächlich erfüllt wäre? Es ist völlig klar, dass solche sicheren Prognosen illusorisch sind und es sie deswegen nicht geben kann, aber man sollte das ruhig mal hypothetisch durchdenken, um sich darüber klar zu werden, zu welchem Zweck man Straftäter eigentlich einsperren sollte.
Zuletzt bearbeitet von Tapuak am 25.01.2007, 12:49, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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SoWhy The Doctor
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS
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(#647786) Verfasst am: 25.01.2007, 12:47 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | kolja hat folgendes geschrieben: | SoWhy hat folgendes geschrieben: | Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde. |
Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen. |
Stimmt. (Auch wenn mir der Begriff "Sühne" zu sehr nach Religion schmeckt) |
Was mir nicht ganz klar wird, wenn ihr den Gedanken ablehnt, wie begründet ihr es denn dann?
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#647788) Verfasst am: 25.01.2007, 12:51 Titel: |
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SoWhy hat folgendes geschrieben: | Was mir nicht ganz klar wird, wenn ihr den Gedanken ablehnt, wie begründet ihr es denn dann? |
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=600377#600377
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#647793) Verfasst am: 25.01.2007, 12:58 Titel: |
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Tapuak hat folgendes geschrieben: | Jolesch hat folgendes geschrieben: | Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen? |
Welchen Grund gäbe es denn noch, jemanden weiterhin einzusperren, wenn die Bedingung, dass er keine Gefahr mehr für die Geselschaft darstellt, tatsächlich erfüllt wäre? Es ist völlig klar, dass solche sicheren Prognosen illusorisch sind und es sie deswegen nicht geben kann, aber man sollte das ruhig mal hypothetisch durchdenken, um sich darüber klar zu werden, zu welchem Zweck man Straftäter eigentlich einsperren sollte. |
Das gesellschaftliche Übereinkommen, dass man für seine Handlungen verantwortlich ist (was anscheinend Kolja ablehnt) und das gewisse Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen. Genauer ausgedrückt: Wir brauchen Regeln um unser Zusammenleben zu organisieren und Verstöße gegen diese Regeln werden sanktioniert.
_________________ Storm by Tim Minchin
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22333
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(#647868) Verfasst am: 25.01.2007, 15:01 Titel: |
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Allgemein:
Den Gedanken der Sühne halte ich auch weiterhin für richtig, weil er dazu dienen soll, einen für alle verträglichen Rechtsfrieden durch Annahme von verantwortlicher Schuld herzustellen. Diese zu negieren halte ich für falsch, das ist hier aber wohl OT.
Konkret (soweit ich das, was in der Presse zu lesen war, richtig verstanden habe):
Mohnhaupt hat demnächst ihre Mindestrafe abgesessen und hat (wie jeder zu "lebenslänglich" verurteilte Verbrecher) das Recht, dass danach und nach gerichtlicher Überprüfung ihrer Gefährlichkeit (Rückfallgefahr) ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. (In ihrem Fall liegt diese Mindeststrafe wegen festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" deutlich über den sonst vorgesehenen 15 Jahren.) Das sollte dann auch, wie auch sonst üblich, geschehen, ohne dass darüber hinaus Reuebeweise o. dgl. verlangt werden.
Klar hat diese Mindestrafe noch nicht erreicht, sondern einen Antrag auf Begnadigung gestellt. Deswegen liegt der Fall anders; hier könnte man schon erwarten, dass Klar sich deutlich distanziert und Reue zeigt. Allerdings wäre wenige Jahre später auch bei ihm die routinemäßige Entlassung auf Bewährung fällig.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#647874) Verfasst am: 25.01.2007, 15:09 Titel: |
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Vielleicht auch relevant für die Debatte:
Bernhard Vogel (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) begnadigte die RAF-Gefangenen:
- 1988: Klaus Jünschke (nach 16 Jahren Haft und öffentlicher Distanzierung)
- 1988: Manfred Grashof (nach 17 Jahren Haft und nichtöffentlicher Distanzierung)
Richard von Weizsäcker (Bundespräsident) begnadigte:
- 1989 Monika Speitel (nach 10 Jahren Haft, Selbstmordversuchen und öffentlicher Distanzierung)
- 1989 Verena Becker (nach 12 Jahren Haft und schwerer Krankheit)
- 1994 Bernd Rössner (nach 18 Jahren Haft und schwerer Krankheit)
Roman Herzog (Bundespräsident) begnadigte das RAF-Mitglied:
- 1998 Helmut Pohl (nach 20 Jahren Haft und schwerer Operation)
Johannes Rau (Bundespräsident) begnadigte die RAF-Gefangene:
- 2002 Adelheid Schulz (nach 16 Jahren Haft und 4 Jahren Haftverschonung wegen Krankheit)
- 2003 Rolf Clemens Wagner (nach 24 Jahren Haft)
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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Tapuak registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1264
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(#648107) Verfasst am: 25.01.2007, 21:51 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Das gesellschaftliche Übereinkommen, dass man für seine Handlungen verantwortlich ist (was anscheinend Kolja ablehnt) und das gewisse Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen. Genauer ausgedrückt: Wir brauchen Regeln um unser Zusammenleben zu organisieren und Verstöße gegen diese Regeln werden sanktioniert. |
Ja, genau diesen Prinzipien wird doch mit einer Haftstrafe, die das Ziel des Schutzes der Gesellschaft hat, Rechnung getragen. Es wird schließlich nicht irgendwer eingesperrt, sondern die ganz bestimmte Person, die die Straftat ausgeführt hat. Die Straftat wird ihr also "zugeordnet". Sie selbst hat also die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen, indem sie den Sanktionen ausgesetzt wird. Ich sehe nicht, welchen zusätzlichen Nutzen die Einführung eines Rache-/Sühneelements in dieser Hinsicht haben sollte.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#648114) Verfasst am: 25.01.2007, 21:57 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Mario Hahna kann das viel besser als ich |
Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.
Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 25.01.2007, 22:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#648116) Verfasst am: 25.01.2007, 22:01 Titel: |
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@ Xama, ab da kannst du mal die Diskussion mit kolja lesen, da führe ich etwas aus warum ich ein reines Zweckstrafrecht inhuman finde.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#648121) Verfasst am: 25.01.2007, 22:16 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Mario Hahna kann das viel besser als ich |
Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.
Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen. |
Schade, du bist der einzige - zumindest soweit ich mich erinner - hier, der wirklich schlagkräftige Gegenargumente hatte (auch in dem verlinkten Thread). Du bist quasi der einzige, der bei mir gewisse Zweifel an der Abschaffung des "Rachestrafrechts" geweckt hat.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#648134) Verfasst am: 25.01.2007, 22:40 Titel: |
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Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder und ich denke nicht dass man die einfach so rauslassen darf nachdem sie einige Jahrzehnte abgesessen haben der Generalprävention dient das nicht gerade.
Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit, aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt.
Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#648140) Verfasst am: 25.01.2007, 22:48 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Schade, du bist der einzige - zumindest soweit ich mich erinner - hier, der wirklich schlagkräftige Gegenargumente hatte (auch in dem verlinkten Thread). Du bist quasi der einzige, der bei mir gewisse Zweifel an der Abschaffung des "Rachestrafrechts" geweckt hat. |
Vielleicht interessiert Dich in dem Zusammenhang auch dieser Thread.
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Queen of Las Vegas Lebenserotiker
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim
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(#648155) Verfasst am: 25.01.2007, 23:03 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Mario Hahna kann das viel besser als ich |
Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.
Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen. |
http://parisexposed.com/
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#648176) Verfasst am: 25.01.2007, 23:33 Titel: |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder |
Und?
Zitat: | der Generalprävention dient das nicht gerade. |
Zwanzig Jahre Haft inklusive Auslöschung der bürgerlichen Karriere sind durchaus abschreckend.
Zitat: | Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit, |
Warum?
Zitat: | aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt. |
Und was nutzt das?
Zitat: | Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit. |
Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr.
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#648201) Verfasst am: 26.01.2007, 00:30 Titel: |
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Was und?
Ist man als stolzer Mörder mittlerweile Salonfähig?
Zitat: | Zwanzig Jahre Haft inklusive Auslöschung der bürgerlichen Karriere sind durchaus abschreckend. |
Kommt immer drauf an was man angestellt hat!
Um zu zeigen das solches Benehmen nicht gesellschaftsfähig ist, und um zu verhindern dass der Jenige rückfällig wird, es handelt sich dabei ja um schwere Verbrechen, besonders bei der vorhandenen mangelden Einsicht.
Zitat: | Und was nutzt das? |
Was nutzt es wenn ich einen Mörder überhaupt einsperre, am besten wir lassen alle laufen, oder?
Zitat: | Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr. |
Ich nicht!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#648213) Verfasst am: 26.01.2007, 00:41 Titel: |
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[quote="Nergal"] Zitat: |
Kommt immer drauf an was man angestellt hat! |
Ich denke nicht, das eine höhere Strafe einen höheren Abschreckungswert hat.
Zitat: | Um zu zeigen das solches Benehmen nicht gesellschaftsfähig ist, und um zu verhindern dass der Jenige rückfällig wird, es handelt sich dabei ja um schwere Verbrechen, besonders bei der vorhandenen mangelden Einsicht. |
Ich wüsste nicht, wieso dazu die bisherige Strafe nicht reicht.
Zitat: | Was nutzt es wenn ich einen Mörder überhaupt einsperre, am besten wir lassen alle laufen, oder? |
Ich meine - was nutzt es grundsätzlich, jemanden länger als z.B. zwanzig Jahre in Haft zu halten?
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gerd_pelgidium sir gerdahad
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 23
Wohnort: essen
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(#648308) Verfasst am: 26.01.2007, 10:18 Titel: |
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der einzige grund, der mir einfällt,warum sie nicht rausdürften, ist:die hinterbliebenen...
aber eine öffentlich gefahr stellen die menschen ganz sicher nicht mehr da.was können sie auch anstellen?
1:der kommunismus/sozialismus oder wie auch immer is nich gerade hoch im kurs..(china höchstens...aber die lassen davon die finger...blöd sind se ja nich...kriegen ja genung aus deutschland)
also kein partner, finanzierer.und /oder schlupfloch
2:die palästinenser???neee
3:islamische extremisten/terroristen? ne die sind so fanatisch..die raf-terroristen sind denen noch zu westlich
die sind beide (?) mitte 50...also bitte...man sollte sich lieber dem heute zuwenden und sich mit rechten/linken radikalismus/terrorismus beschäftigen
_________________ "gestern stand ich noch am abgrund, heute bin ich ein schritt weiter"
(Al Bundy, US-amerikanischer Anti-Held)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22333
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(#648320) Verfasst am: 26.01.2007, 10:52 Titel: |
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Nergal hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr. |
Ich nicht! |
Die Rückfallgefahr wird doch sowieso geprüft, bevor jemand (also Mörder frühestens nach 15 Jahren, im zur Rede stehenden fall noch deutlich später) auf Bewährung entlassen wird.
Und mit dieser Mindeststrafe haben die Leute mMn auch eine angemessene Strafe verbüßt.
Ansonsten halte ich es für richtig, dass in unserem Rechtssystem jeder - auch Mörder - eine Perspektive darauf hat, irgendwann einmal auch noch mal - und ja eh nur auf Bewährung - in Freiheit zu leben.
(Wobei es mit dieser Diskussion ja nur um Mohnhaupt, nicht um Klar geht.)
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#648380) Verfasst am: 26.01.2007, 13:57 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab. |
Und Todesstrafe kann ich nur akzeptieren, wenn der Verurteilte nicht getötet wird...
Aber mal im Ernst:
Ich bin zwar kein Befürworter des Auge-um-Auge-Prinzips (und bin somit gegen die Todesstrafe), aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.
Oder will man mit dem Begriff lebenslänglich eine härtere Strafe suggerieren, als sie wirklich verhängt wurde? Quasis als Gegenteil zu einem Euphemismus?
Völlig dessen ungeachtet, ob ich nun für oder gegen echtes lebenslänglich bin, muß ich bei Sätzen wie "Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab" ob der Unlogik mir ungäubig die Augen wischen.
_________________ 42
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22333
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(#648381) Verfasst am: 26.01.2007, 14:04 Titel: |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | ... aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.
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1. Weil das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat.
2. Weil die Strafe nicht nach soundsoviel Jahren beendet ist, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird. (Meiner Laienkenntnis nach. Juristen?)
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Troin registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.06.2004 Beiträge: 36
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(#648382) Verfasst am: 26.01.2007, 14:10 Titel: |
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Haben den die lebenslänglichen Nazi jemals Reue gezeigt ? Wo blieb den da der Aufschrei der Konservativen ? Wie kann es sein das ein Jürgen Rieger heute mit Vermögen aus "Nazi-Erbschaft" im Osten ne neue Nazi-Schule aufmacht und dies kaum Erwähnung findet ?
Tja habe vor Wochen gerade Geschichtsabitur geschrieben und irgendwie hat sich die fatale Kommunistenparanoia aus der Weimarer Republik/3tes Reich bis heute gehalten, und wenn man anfängt Moral mit ins Strafrecht einzubringen, dann kann man genauso gut fragen ob nicht einige RAF-Opfer genau das gekriegt haben was sie verdient haben
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#648383) Verfasst am: 26.01.2007, 14:13 Titel: |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab. |
Und Todesstrafe kann ich nur akzeptieren, wenn der Verurteilte nicht getötet wird...
Aber mal im Ernst:
Ich bin zwar kein Befürworter des Auge-um-Auge-Prinzips (und bin somit gegen die Todesstrafe), aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.
Oder will man mit dem Begriff lebenslänglich eine härtere Strafe suggerieren, als sie wirklich verhängt wurde? Quasis als Gegenteil zu einem Euphemismus?
Völlig dessen ungeachtet, ob ich nun für oder gegen echtes lebenslänglich bin, muß ich bei Sätzen wie "Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab" ob der Unlogik mir ungäubig die Augen wischen. |
es gibt schon unterschiede: wird jemand zu 25 jahren haft verurteilt, muss er am ende dieser 25 jahre (wenn er keine weiteren straftaten begangen hat) entlassen werden. bei lebenslänglich verurteilten ist es eine kann-bestimmung. es bedarf dazu entweder der begnadigung oder der aussetzung der haftstrafe zur bewährung.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#648393) Verfasst am: 26.01.2007, 14:37 Titel: |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder und ich denke nicht dass man die einfach so rauslassen darf nachdem sie einige Jahrzehnte abgesessen haben der Generalprävention dient das nicht gerade.
Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit, aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt.
Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit. |
Ich empfehle diese Lektüre. Vorsicht, ist etwas länger als 5 Zeilen. Würde aber vielleicht davor bewahren, nochmal derartig geschichtsvergessenes zu schreiben. Es gibt keinen Grund, die Vergehen der RAF-Mitglieder zu verharmlosen. Es gibt ebenfalls keinen Grund, sie von ihrem historischen Kontext losgelöst zu betrachten.
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