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Begnadigung von RAF-Häftlingen
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#647761) Verfasst am: 25.01.2007, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.

("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." Lachen )
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#647770) Verfasst am: 25.01.2007, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.

("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." Lachen )


Abgesehen davon, dass dein Beispiel unlaubwürdig ist - und niemand hier behauptet, dass der Expertenrat unfehlbar wäre - gäbe es noch die Möglichkeit eine gewisse Zeit an Gefängisstrafen auf Grund von Generalprävention zu verhängen. Aber ja, der Umgang mit Kapitalverbrechern, die aber mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Verbrechen mehr begehen wäre problematisch.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
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Beitrag(#647777) Verfasst am: 25.01.2007, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?
Praktisch: dann muss man gar keine Haftstrafen mehr verhängen, sondern kann die Verbrecher einfach dann freilassen wenn ein unfehlbarer Experten- und Sozialarbeiterrat ihre Ungefährlichkeit bescheinigt.

("Herr Richter, ich wollte nur meine Frau loswerden - gegen den Rest der Menschheit hege ich keinen Groll und ich freue mich darauf wieder ein produktives, wenn auch verwitwetes, Mitglied der Gesellschaft zu werden." Lachen )

Deine Argumentation ist falsch. Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde. Dass auch Lebenslängliche eine Chance bekommen müssen, frei zu kommen, hat das BVerfG schon entschieden (E 45, 187). Wann das ist, bestimmt sich nach dem Gesetz. Wenn das Gesetz aber das vorsieht (wie in §57a StGB), so gilt das auch für alle, die die Voraussetzungen erfüllen...
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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Beitrag(#647780) Verfasst am: 25.01.2007, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde.

Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
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Beitrag(#647781) Verfasst am: 25.01.2007, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Edit: Doppelpost
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#647783) Verfasst am: 25.01.2007, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Abgesehen davon, dass dein Beispiel unlaubwürdig ist


Nur zur Klarstellung: das war ein Scherz, kein Beispiel. zwinkern


kolja hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde.

Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen.


Stimmt. (Auch wenn mir der Begriff "Sühne" zu sehr nach Religion schmeckt)
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Tapuak
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Beitrag(#647785) Verfasst am: 25.01.2007, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?

Welchen Grund gäbe es denn noch, jemanden weiterhin einzusperren, wenn die Bedingung, dass er keine Gefahr mehr für die Geselschaft darstellt, tatsächlich erfüllt wäre? Es ist völlig klar, dass solche sicheren Prognosen illusorisch sind und es sie deswegen nicht geben kann, aber man sollte das ruhig mal hypothetisch durchdenken, um sich darüber klar zu werden, zu welchem Zweck man Straftäter eigentlich einsperren sollte.


Zuletzt bearbeitet von Tapuak am 25.01.2007, 12:49, insgesamt 3-mal bearbeitet
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
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Beitrag(#647786) Verfasst am: 25.01.2007, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Er wird freigelassen, wenn es das Gesetz erlaubt und das tut es nur nach dem die Schuld gesühnt wurde.

Joleschs Einlassung bezog sich wohl darauf, dass ich und andere eben diesen Sühnegedanken ablehnen.


Stimmt. (Auch wenn mir der Begriff "Sühne" zu sehr nach Religion schmeckt)

Was mir nicht ganz klar wird, wenn ihr den Gedanken ablehnt, wie begründet ihr es denn dann?
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kolja
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Beitrag(#647788) Verfasst am: 25.01.2007, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Was mir nicht ganz klar wird, wenn ihr den Gedanken ablehnt, wie begründet ihr es denn dann?

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=600377#600377
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#647793) Verfasst am: 25.01.2007, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Also jemand kann rauben, vergewaltigen und morden soviel er will - sobald er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt wird er freigelassen?

Welchen Grund gäbe es denn noch, jemanden weiterhin einzusperren, wenn die Bedingung, dass er keine Gefahr mehr für die Geselschaft darstellt, tatsächlich erfüllt wäre? Es ist völlig klar, dass solche sicheren Prognosen illusorisch sind und es sie deswegen nicht geben kann, aber man sollte das ruhig mal hypothetisch durchdenken, um sich darüber klar zu werden, zu welchem Zweck man Straftäter eigentlich einsperren sollte.


Das gesellschaftliche Übereinkommen, dass man für seine Handlungen verantwortlich ist (was anscheinend Kolja ablehnt) und das gewisse Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen. Genauer ausgedrückt: Wir brauchen Regeln um unser Zusammenleben zu organisieren und Verstöße gegen diese Regeln werden sanktioniert.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#647868) Verfasst am: 25.01.2007, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein:

Den Gedanken der Sühne halte ich auch weiterhin für richtig, weil er dazu dienen soll, einen für alle verträglichen Rechtsfrieden durch Annahme von verantwortlicher Schuld herzustellen. Diese zu negieren halte ich für falsch, das ist hier aber wohl OT.

Konkret (soweit ich das, was in der Presse zu lesen war, richtig verstanden habe):

Mohnhaupt hat demnächst ihre Mindestrafe abgesessen und hat (wie jeder zu "lebenslänglich" verurteilte Verbrecher) das Recht, dass danach und nach gerichtlicher Überprüfung ihrer Gefährlichkeit (Rückfallgefahr) ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. (In ihrem Fall liegt diese Mindeststrafe wegen festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" deutlich über den sonst vorgesehenen 15 Jahren.) Das sollte dann auch, wie auch sonst üblich, geschehen, ohne dass darüber hinaus Reuebeweise o. dgl. verlangt werden.

Klar hat diese Mindestrafe noch nicht erreicht, sondern einen Antrag auf Begnadigung gestellt. Deswegen liegt der Fall anders; hier könnte man schon erwarten, dass Klar sich deutlich distanziert und Reue zeigt. Allerdings wäre wenige Jahre später auch bei ihm die routinemäßige Entlassung auf Bewährung fällig.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#647874) Verfasst am: 25.01.2007, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht auch relevant für die Debatte:

Bernhard Vogel (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) begnadigte die RAF-Gefangenen:
- 1988: Klaus Jünschke (nach 16 Jahren Haft und öffentlicher Distanzierung)
- 1988: Manfred Grashof (nach 17 Jahren Haft und nichtöffentlicher Distanzierung)

Richard von Weizsäcker (Bundespräsident) begnadigte:
- 1989 Monika Speitel (nach 10 Jahren Haft, Selbstmordversuchen und öffentlicher Distanzierung)
- 1989 Verena Becker (nach 12 Jahren Haft und schwerer Krankheit)
- 1994 Bernd Rössner (nach 18 Jahren Haft und schwerer Krankheit)

Roman Herzog (Bundespräsident) begnadigte das RAF-Mitglied:
- 1998 Helmut Pohl (nach 20 Jahren Haft und schwerer Operation)

Johannes Rau (Bundespräsident) begnadigte die RAF-Gefangene:
- 2002 Adelheid Schulz (nach 16 Jahren Haft und 4 Jahren Haftverschonung wegen Krankheit)
- 2003 Rolf Clemens Wagner (nach 24 Jahren Haft)
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#647881) Verfasst am: 25.01.2007, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch ein interessanter Artikel in der SZ:

Fremde, ferne Mörder
Warum es für das Befinden eines Hinterbliebenen fast unwichtig ist, ob ein RAF-Terrorist in Haft bleibt oder frei kommt. Ein Beitrag von Michael Buback, dem Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

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Tapuak
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Beiträge: 1264

Beitrag(#648107) Verfasst am: 25.01.2007, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das gesellschaftliche Übereinkommen, dass man für seine Handlungen verantwortlich ist (was anscheinend Kolja ablehnt) und das gewisse Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen. Genauer ausgedrückt: Wir brauchen Regeln um unser Zusammenleben zu organisieren und Verstöße gegen diese Regeln werden sanktioniert.

Ja, genau diesen Prinzipien wird doch mit einer Haftstrafe, die das Ziel des Schutzes der Gesellschaft hat, Rechnung getragen. Es wird schließlich nicht irgendwer eingesperrt, sondern die ganz bestimmte Person, die die Straftat ausgeführt hat. Die Straftat wird ihr also "zugeordnet". Sie selbst hat also die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen, indem sie den Sanktionen ausgesetzt wird. Ich sehe nicht, welchen zusätzlichen Nutzen die Einführung eines Rache-/Sühneelements in dieser Hinsicht haben sollte.
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Mario Hahna
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Beiträge: 9607
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Beitrag(#648114) Verfasst am: 25.01.2007, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Mario Hahna kann das viel besser als ich


Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.

Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen.
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Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 25.01.2007, 22:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#648116) Verfasst am: 25.01.2007, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Was mir nicht ganz klar wird, wenn ihr den Gedanken ablehnt, wie begründet ihr es denn dann?

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=600377#600377


@ Xama, ab da kannst du mal die Diskussion mit kolja lesen, da führe ich etwas aus warum ich ein reines Zweckstrafrecht inhuman finde.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#648121) Verfasst am: 25.01.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Mario Hahna kann das viel besser als ich


Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.

Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen.


Schade, du bist der einzige - zumindest soweit ich mich erinner - hier, der wirklich schlagkräftige Gegenargumente hatte (auch in dem verlinkten Thread). Du bist quasi der einzige, der bei mir gewisse Zweifel an der Abschaffung des "Rachestrafrechts" geweckt hat.
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Nergal
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Beiträge: 11433

Beitrag(#648134) Verfasst am: 25.01.2007, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder und ich denke nicht dass man die einfach so rauslassen darf nachdem sie einige Jahrzehnte abgesessen haben der Generalprävention dient das nicht gerade.
Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit, aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt.
Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit.
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#648140) Verfasst am: 25.01.2007, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Schade, du bist der einzige - zumindest soweit ich mich erinner - hier, der wirklich schlagkräftige Gegenargumente hatte (auch in dem verlinkten Thread). Du bist quasi der einzige, der bei mir gewisse Zweifel an der Abschaffung des "Rachestrafrechts" geweckt hat.

Vielleicht interessiert Dich in dem Zusammenhang auch dieser Thread.
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Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#648155) Verfasst am: 25.01.2007, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Mario Hahna kann das viel besser als ich


Stimmt : D War mein Wahlfach. Positive Generalprävention hast du vergessen.

Aber mich ermüdet die Diskussion mit selbsternannten Experten (ich meine nicht dich/edit,kolja natürlich auch nicht), die in ihrem Leben vielleicht 15 min. über Sinn und Zweck von Strafen nachgedacht haben, ihre Meinung aber bis aufs Messer verteidigen.


Verwundert Lachen http://parisexposed.com/
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#648176) Verfasst am: 25.01.2007, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder

Und?

Zitat:
der Generalprävention dient das nicht gerade.

Zwanzig Jahre Haft inklusive Auslöschung der bürgerlichen Karriere sind durchaus abschreckend.

Zitat:
Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit,

Warum?

Zitat:
aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt.

Und was nutzt das?

Zitat:
Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit.

Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr.
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Nergal
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Beiträge: 11433

Beitrag(#648201) Verfasst am: 26.01.2007, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und?


Was und?
Ist man als stolzer Mörder mittlerweile Salonfähig?

Zitat:
Zwanzig Jahre Haft inklusive Auslöschung der bürgerlichen Karriere sind durchaus abschreckend.


Kommt immer drauf an was man angestellt hat!

Zitat:
Warum?

Um zu zeigen das solches Benehmen nicht gesellschaftsfähig ist, und um zu verhindern dass der Jenige rückfällig wird, es handelt sich dabei ja um schwere Verbrechen, besonders bei der vorhandenen mangelden Einsicht.

Zitat:
Und was nutzt das?


Was nutzt es wenn ich einen Mörder überhaupt einsperre, am besten wir lassen alle laufen, oder?

Zitat:
Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr.


Ich nicht!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#648213) Verfasst am: 26.01.2007, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Nergal"]
Zitat:


Kommt immer drauf an was man angestellt hat!


Ich denke nicht, das eine höhere Strafe einen höheren Abschreckungswert hat.


Zitat:
Um zu zeigen das solches Benehmen nicht gesellschaftsfähig ist, und um zu verhindern dass der Jenige rückfällig wird, es handelt sich dabei ja um schwere Verbrechen, besonders bei der vorhandenen mangelden Einsicht.

Ich wüsste nicht, wieso dazu die bisherige Strafe nicht reicht.



Zitat:
Was nutzt es wenn ich einen Mörder überhaupt einsperre, am besten wir lassen alle laufen, oder?

Ich meine - was nutzt es grundsätzlich, jemanden länger als z.B. zwanzig Jahre in Haft zu halten?
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gerd_pelgidium
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Beitrag(#648308) Verfasst am: 26.01.2007, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

der einzige grund, der mir einfällt,warum sie nicht rausdürften, ist:die hinterbliebenen...

aber eine öffentlich gefahr stellen die menschen ganz sicher nicht mehr da.was können sie auch anstellen?
1:der kommunismus/sozialismus oder wie auch immer is nich gerade hoch im kurs..(china höchstens...aber die lassen davon die finger...blöd sind se ja nich...kriegen ja genung aus deutschland)
also kein partner, finanzierer.und /oder schlupfloch

2:die palästinenser???neee

3:islamische extremisten/terroristen? ne die sind so fanatisch..die raf-terroristen sind denen noch zu westlich

die sind beide (?) mitte 50...also bitte...man sollte sich lieber dem heute zuwenden und sich mit rechten/linken radikalismus/terrorismus beschäftigen
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"gestern stand ich noch am abgrund, heute bin ich ein schritt weiter"

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Beiträge: 22333

Beitrag(#648320) Verfasst am: 26.01.2007, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Ich denke, diese ist eher schädlich. Außerdem zweifle ich sehr an einer Wiederholungsgefahr.

Ich nicht!

Die Rückfallgefahr wird doch sowieso geprüft, bevor jemand (also Mörder frühestens nach 15 Jahren, im zur Rede stehenden fall noch deutlich später) auf Bewährung entlassen wird. Schulterzucken
Und mit dieser Mindeststrafe haben die Leute mMn auch eine angemessene Strafe verbüßt.
Ansonsten halte ich es für richtig, dass in unserem Rechtssystem jeder - auch Mörder - eine Perspektive darauf hat, irgendwann einmal auch noch mal - und ja eh nur auf Bewährung - in Freiheit zu leben.

(Wobei es mit dieser Diskussion ja nur um Mohnhaupt, nicht um Klar geht.)
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Graf Zahl
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Beitrag(#648380) Verfasst am: 26.01.2007, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab.


Lachen
Und Todesstrafe kann ich nur akzeptieren, wenn der Verurteilte nicht getötet wird...


Aber mal im Ernst:
Ich bin zwar kein Befürworter des Auge-um-Auge-Prinzips (und bin somit gegen die Todesstrafe), aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.
Oder will man mit dem Begriff lebenslänglich eine härtere Strafe suggerieren, als sie wirklich verhängt wurde? Quasis als Gegenteil zu einem Euphemismus?

Völlig dessen ungeachtet, ob ich nun für oder gegen echtes lebenslänglich bin, muß ich bei Sätzen wie "Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab" ob der Unlogik mir ungäubig die Augen wischen.
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Beiträge: 22333

Beitrag(#648381) Verfasst am: 26.01.2007, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
... aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.

1. Weil das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat.
2. Weil die Strafe nicht nach soundsoviel Jahren beendet ist, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird. (Meiner Laienkenntnis nach. Juristen?)

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
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Beitrag(#648382) Verfasst am: 26.01.2007, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Haben den die lebenslänglichen Nazi jemals Reue gezeigt ? Wo blieb den da der Aufschrei der Konservativen ? Wie kann es sein das ein Jürgen Rieger heute mit Vermögen aus "Nazi-Erbschaft" im Osten ne neue Nazi-Schule aufmacht und dies kaum Erwähnung findet ?

Tja habe vor Wochen gerade Geschichtsabitur geschrieben und irgendwie hat sich die fatale Kommunistenparanoia aus der Weimarer Republik/3tes Reich bis heute gehalten, und wenn man anfängt Moral mit ins Strafrecht einzubringen, dann kann man genauso gut fragen ob nicht einige RAF-Opfer genau das gekriegt haben was sie verdient haben
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Beiträge: 21867
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Beitrag(#648383) Verfasst am: 26.01.2007, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab.


Lachen
Und Todesstrafe kann ich nur akzeptieren, wenn der Verurteilte nicht getötet wird...


Aber mal im Ernst:
Ich bin zwar kein Befürworter des Auge-um-Auge-Prinzips (und bin somit gegen die Todesstrafe), aber der Begriff heißt nun mal lebens - länglich, wieso sollte sich also etwas anderes dahinter verbergen als lebens - länglich?
Da erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn lebenslänglich nicht wirlich lebenslänglich ist, dann soll man doch bitte das Kind beim Namen nennen und die wirkliche Dauer der Haft angeben und sich darauf auch beschränken. Alles andere ist doch Heuchelei.
Oder will man mit dem Begriff lebenslänglich eine härtere Strafe suggerieren, als sie wirklich verhängt wurde? Quasis als Gegenteil zu einem Euphemismus?

Völlig dessen ungeachtet, ob ich nun für oder gegen echtes lebenslänglich bin, muß ich bei Sätzen wie "Lebenslänglich als wirklich lebenslang zu deuten lehne ich ab" ob der Unlogik mir ungäubig die Augen wischen.

es gibt schon unterschiede: wird jemand zu 25 jahren haft verurteilt, muss er am ende dieser 25 jahre (wenn er keine weiteren straftaten begangen hat) entlassen werden. bei lebenslänglich verurteilten ist es eine kann-bestimmung. es bedarf dazu entweder der begnadigung oder der aussetzung der haftstrafe zur bewährung.
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I'm tapping in the dusternis
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#648393) Verfasst am: 26.01.2007, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Nun es handelt sich bei den Leuten um uneinsichtige Mehrfachmörder und ich denke nicht dass man die einfach so rauslassen darf nachdem sie einige Jahrzehnte abgesessen haben der Generalprävention dient das nicht gerade.
Wer sich so aufführt dürfte eben nicht mehr zurück in die Gesellschaft, ausgenommen vieleicht durch eine ernste Krankheit, aber es muß doch wohl so sein dass man Verantwortung trägt für das was man getan hat, auch wenn das heißt dass man im Knast bleibt.
Bei Anderen hätte man schon wegen der Gefahr einer Wiederholung nicht ans Rauslassen gedacht, die RAF profitiert halt eben noch von ihrer Bekanntheit.


Ich empfehle diese Lektüre. Vorsicht, ist etwas länger als 5 Zeilen. Würde aber vielleicht davor bewahren, nochmal derartig geschichtsvergessenes zu schreiben. Es gibt keinen Grund, die Vergehen der RAF-Mitglieder zu verharmlosen. Es gibt ebenfalls keinen Grund, sie von ihrem historischen Kontext losgelöst zu betrachten.
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