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Begnadigung von RAF-Häftlingen
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#648965) Verfasst am: 27.01.2007, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Kloja ist nicht naiv - er zieht nur die Konsequenz aus seinem Menschenbild.
Wenn niemand für sein Handeln verantwortlich ist, darf natürlich auch niemand bestraft werden.

(Ich fühl mich schon entmündigt wenn ich sowas nur lese zwinkern )


Na ja Polesch, du kannst halt nicht anders.


Stimmt Cool
_________________
Storm by Tim Minchin
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#648975) Verfasst am: 27.01.2007, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:
Kann ein Mensch innerhalb von 25 Jahren Gefängnis ein ganz anderer Mensch werden.......??


Nein, bei der gegenwärtigen Form des Strafvollzugs ist es eher wahrscheinlich, dass er übler rauskommt als früher. Was ist der Zweck der Frage? Man verurteilt niemanden für das was er ist, sondern was er getan hat.



Das ist richtig, aber ich wollte wissen ob ein Mensch sich in dieser Zeit komplett wandeln kann, so das er gar keine kriminelle Energie mehr hat.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#648981) Verfasst am: 27.01.2007, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Svea hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:
Kann ein Mensch innerhalb von 25 Jahren Gefängnis ein ganz anderer Mensch werden.......??


Nein, bei der gegenwärtigen Form des Strafvollzugs ist es eher wahrscheinlich, dass er übler rauskommt als früher. Was ist der Zweck der Frage? Man verurteilt niemanden für das was er ist, sondern was er getan hat.



Das ist richtig, aber ich wollte wissen ob ein Mensch sich in dieser Zeit komplett wandeln kann, so das er gar keine kriminelle Energie mehr hat.


Wenn nicht, könnte man meinen, dann wird er eben nach kolja bewacht. Kolja meinte aber mal auf meinen Einwand, dann müssten Kleinkriminelle u.U. ihr ganzes Leben bewacht werden, dass dies unverhältnismäßig wäre und diese dann trotz Risikos wieder unbewacht hüpfen dürfen, so war es doch kolja?
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#649033) Verfasst am: 27.01.2007, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Wenn nicht, könnte man meinen, dann wird er eben nach kolja bewacht. Kolja meinte aber mal auf meinen Einwand, dann müssten Kleinkriminelle u.U. ihr ganzes Leben bewacht werden, dass dies unverhältnismäßig wäre und diese dann trotz Risikos wieder unbewacht hüpfen dürfen, so war es doch kolja?

Genau.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#649406) Verfasst am: 28.01.2007, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Do it again, Mario! zynisches Grinsen

http://www.outcut.tv/2006/12/machs_noch_einmal_mario.php
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#649417) Verfasst am: 28.01.2007, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er erzählte den bornierten psychologischen Scharlatanen einfach, was sie am liebsten hören: Dass ihre Stuhlkreistherapie wieder einmal einen grossartigen Erfolg gezeitigt habe.


Das ist mit einer der Punkte, die für mein Empfinden gegen eine Bewachung bzw. Betreuung sprechen.
Besonders in Bezug auf die Kompetenzen der dann notwendigen Betreuer.


Eine 24/7 Betreuung halte ich in manchen Fällen nicht für das schlechteste; allerdings (da eine therpeutische Betreuung ja auch nur auf freiwilliger Basis funktioniert, zumindest laut Ansicht so mancher Therapeuten) sehe ich nicht, dass eine aufgezwungene Betreuung, die sich auch ins alltägliche Leben der betreffenden Person einmischt, weniger gegen die Menschenrechte (?) verstößt als die Freheitsberaubung durch einen Gefängnisaufenthalt.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#649424) Verfasst am: 28.01.2007, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

eine intelligente electronische Fußfessel fände ich schön. Eine Art 'Wach-Aibo' abgestimmt auf sein 'Herrchen'.

http://www.sonydigital-link.com/aibo/index.asp
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#649770) Verfasst am: 28.01.2007, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ein interessantes Argument hörte ich soeben bei Christiansen: Da Klar 5 mal "Lebenslänglich" bekommen habe und man dabei bei der Verurteilung von einer Lebenserwartung von 50 Jahren ausgehen müsse, würde er, so man ihn jetzt entließe, gerade mal 10 Prozent seiner Haftstrafe abgesessen haben.

Mich hat das überzeugt. Man sollte nochmal darüber nachdenken, wenn er 2/3 der Haftstrafe verbüßt hat.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#649778) Verfasst am: 28.01.2007, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Ein interessantes Argument hörte ich soeben bei Christiansen: Da Klar 5 mal "Lebenslänglich" bekommen habe und man dabei bei der Verurteilung von einer Lebenserwartung von 50 Jahren ausgehen müsse, würde er, so man ihn jetzt entließe, gerade mal 10 Prozent seiner Haftstrafe abgesessen haben.

Das ist kein Argument, sondern reiner Blödsinnn, ebenso wie es Blödsinn ist, jemanden zu 5x Lebenslänglich zu verurteilen, weil ja klar ist, daß er die Strafe gar nicht absitzen kann.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#649785) Verfasst am: 29.01.2007, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Ein interessantes Argument hörte ich soeben bei Christiansen: Da Klar 5 mal "Lebenslänglich" bekommen habe und man dabei bei der Verurteilung von einer Lebenserwartung von 50 Jahren ausgehen müsse, würde er, so man ihn jetzt entließe, gerade mal 10 Prozent seiner Haftstrafe abgesessen haben.

Das ist kein Argument, sondern reiner Blödsinnn, ebenso wie es Blödsinn ist, jemanden zu 5x Lebenslänglich zu verurteilen, weil ja klar ist, daß er die Strafe gar nicht absitzen kann.

Der Sinn solcher Strafen ist es eine vorzeitige Entlassung zu verhindern.
Solche Urteile kommen eben zustande, wenn man Dinge nicht beim Namen nennt.

Das Argument ist hier, dass die Strafe im Sinne des Richters nicht so verkürzt werden darf, dass der Betroffene frei kommt.
_________________
Trish:(
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#649787) Verfasst am: 29.01.2007, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Ein interessantes Argument hörte ich soeben bei Christiansen: Da Klar 5 mal "Lebenslänglich" bekommen habe und man dabei bei der Verurteilung von einer Lebenserwartung von 50 Jahren ausgehen müsse, würde er, so man ihn jetzt entließe, gerade mal 10 Prozent seiner Haftstrafe abgesessen haben.

Das ist kein Argument, sondern reiner Blödsinnn, ebenso wie es Blödsinn ist, jemanden zu 5x Lebenslänglich zu verurteilen, weil ja klar ist, daß er die Strafe gar nicht absitzen kann.

Deshalb ist die Verwendung als Argument ja so interessant, nicht?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#649788) Verfasst am: 29.01.2007, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:


Das Argument ist hier, dass die Strafe im Sinne des Richters nicht so verkürzt werden darf, dass d
der Betroffene frei kommt.

Der Richter steht nicht über der Verfassung.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#649790) Verfasst am: 29.01.2007, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:


Das Argument ist hier, dass die Strafe im Sinne des Richters nicht so verkürzt werden darf, dass d
der Betroffene frei kommt.

Der Richter steht nicht über der Verfassung.


An unsere Juristen: Diese zigfachen Lebenslänglichstrafen gibt es ja heute nicht mehr. Wann wurde das abgeschafft oder werden solche Urteile nur nicht mehr ausgesprochen?
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#649791) Verfasst am: 29.01.2007, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Richter steht nicht über der Verfassung.

Ja.
Mit deiner Meinung, dass echtes lebenslang verfassungswidrig ist, stehst du aber wohl vermutlich recht alleine da. Oder weshalb hast du noch nicht gekklagt?
_________________
Trish:(
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#649795) Verfasst am: 29.01.2007, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Mit deiner Meinung, dass echtes lebenslang verfassungswidrig ist, stehst du aber wohl vermutlich recht alleine da.


Ja, allein mit dem BVerfG.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#649797) Verfasst am: 29.01.2007, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Richter steht nicht über der Verfassung.

Ja.
Mit deiner Meinung, dass echtes lebenslang verfassungswidrig ist, stehst du aber wohl vermutlich recht alleine da. Oder weshalb hast du noch nicht gekklagt?

Falsch. Das BverfG sieht das z.B genauso. Deswegen gibt es doch zwangsweise die Möglichkeit der Entlassung nach frühestens 15 Jahren.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#649799) Verfasst am: 29.01.2007, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:


Das Argument ist hier, dass die Strafe im Sinne des Richters nicht so verkürzt werden darf, dass d
der Betroffene frei kommt.

Der Richter steht nicht über der Verfassung.


An unsere Juristen: Diese zigfachen Lebenslänglichstrafen gibt es ja heute nicht mehr. Wann wurde das abgeschafft oder werden solche Urteile nur nicht mehr ausgesprochen?


23. StrÄndG von 1986.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#649851) Verfasst am: 29.01.2007, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Mario. Hat diese Änderung auch rückwirkend bestand? (Inwieweit ist das eigentlich überhaupt möglich/mit rechtstaatlichen Grundsätzen vereinbar? OK, ich geb zu, das ist ein anderer Thread)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#659612) Verfasst am: 12.02.2007, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt frei

Gute Entscheidung!
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#659617) Verfasst am: 12.02.2007, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#659620) Verfasst am: 12.02.2007, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.

Das spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle, im Gegensatz zu einer möglicherweise anstehenden Begnadigung von Christian Klar.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#659624) Verfasst am: 12.02.2007, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.


Um Reue zeigen zu können, bedarf es eines Willen.
Ist dieser gebrochen, kann Reue nicht mehr gezeigt werden. Nach den Haftzeiten sind diese Menschen psychische Wracks, die für ihre Taten mehr als genug gebüsst haben.

Schaue Dir einmal das Interview von Raf-Mitglied Christian Klar durch Günter Gaus an.
Dieser Mensch ist kaputt, er hat Gnade verdient.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#659628) Verfasst am: 12.02.2007, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.

Das spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle, im Gegensatz zu einer möglicherweise anstehenden Begnadigung von Christian Klar.
Wieso?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#659633) Verfasst am: 12.02.2007, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.

Das spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle, im Gegensatz zu einer möglicherweise anstehenden Begnadigung von Christian Klar.
Wieso?

Weil es sich bei der vorzeitigen Haftentlassung um einen normalen, regulären gerichtlichen Vorgang handelt, bei dem nur die Sozialprognose entscheidend ist. Eine Reuebekundung ist da nicht gefordert.
_________________
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#659654) Verfasst am: 12.02.2007, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.

Das spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle, im Gegensatz zu einer möglicherweise anstehenden Begnadigung von Christian Klar.
Wieso?

Weil es sich bei der vorzeitigen Haftentlassung um einen normalen, regulären gerichtlichen Vorgang handelt, bei dem nur die Sozialprognose entscheidend ist. Eine Reuebekundung ist da nicht gefordert.
Und wo ist der Unterschied zu Christian Klar?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#659672) Verfasst am: 12.02.2007, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ich hab nie gehört, ob sie überhaupt Reue gezeigt hat.

Das spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle, im Gegensatz zu einer möglicherweise anstehenden Begnadigung von Christian Klar.
Wieso?

Weil es sich bei der vorzeitigen Haftentlassung um einen normalen, regulären gerichtlichen Vorgang handelt, bei dem nur die Sozialprognose entscheidend ist. Eine Reuebekundung ist da nicht gefordert.
Und wo ist der Unterschied zu Christian Klar?

Dessen mögliche vorzeitige Haftentlassung steht erst in drei(?) Jahren an. Worüber bei ihm jetzt befunden wird, ist eine Begnadigung, also eine außerordentliche Aufhebung eines Gerichtsurteils durch den Bundespräsi, der hier nach eigenem freien Ermessen entscheidet. Das sind zwei völlig verschiedene Vorgänge.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#659694) Verfasst am: 12.02.2007, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Erläuterung.
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Pschibi
Peter Pan



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 154

Beitrag(#659705) Verfasst am: 12.02.2007, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, aus Gründen der Gerechtigkeit ist das Wohl der Angehörigen der Opfer höher zu bewerten als das Wohl der steifen, fundamentalistischen RAFler, die sich noch nicht einmal für ihre Taten entschuldigen resp. zur Aufklärung der Morde beitragen wollen.
_________________
http://philosophieforum.rescogitans.de
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#659717) Verfasst am: 12.02.2007, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Pschibi hat folgendes geschrieben:
Nein, aus Gründen der Gerechtigkeit ist das Wohl der Angehörigen der Opfer höher zu bewerten als das Wohl der steifen, fundamentalistischen RAFler, die sich noch nicht einmal für ihre Taten entschuldigen resp. zur Aufklärung der Morde beitragen wollen.


Definiere Gerechtigkeit.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#659750) Verfasst am: 12.02.2007, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Pschibi hat folgendes geschrieben:
Nein, aus Gründen der Gerechtigkeit ist das Wohl der Angehörigen der Opfer höher zu bewerten ...

Nein, das ist es nicht. Und das ist gut so.
_________________
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