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Anonyme Vaterschaftstests
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#663077) Verfasst am: 16.02.2007, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Vom Amt gezahlter Unterhaltsvorschuß kann jederzeit - mW sogar rückwirkend - zürück verlangt werden


Unterhaltsvorschüsse werden in der Regel gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige über zu wenig Einkommen verfügt. Diese Leistung vom Amt ist immer als Darlehn für den Unterhaltspflichtigen zu sehen.
Ja. Genau das meine ich doch. Shevek hätte darauf
1. Überhaupt keinen Einflluss, sobald sie eine der genannten Leistungen beantragt wird das Przedere in gang gesetzt. Wenn es eine Unterhaltspflichtigen gibt, muss er entweder zahlen, oder das Amt tritt in Vorleistung, kann sich das Geld vom U-Pflichtigen aber jederzeit zuückholen, sobald er über entsprechendes Einkommen verfügt. Oder nicht?
2. Sie hat nach meinem Verständnis überhaupt kein Recht auf die Leistung des Vaters zu verzichten.


Ich bin ein wenig über das Wort "kann" gestolpert. Die Forderung des Amtes ist keine "Kann"-Bestimmung.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663080) Verfasst am: 16.02.2007, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich bin ein wenig über das Wort "kann" gestolpert. Die Forderung des Amtes ist keine "Kann"-Bestimmung.

Lachen
Ach so. "Kann die Kohle zurückverlangen" sobald Kohle da ist, die zurückverlangt werden kann.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663083) Verfasst am: 16.02.2007, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Soltle Shevek bei der Geburt keine Angaben zum Vater ändert das nicht an der Unterhaltverpflichtung. Vom Amt gezahlter Unterhaltsvorschuß kann jederzeit - mW sogar rückwirkend - zürück verlangt werden


Das scheint aber doch noch etwas komplizierter zu sein, wie ich gerade lese:

wiki zum Unterhaltsvorschussgesetz hat folgendes geschrieben:
Leistungsausschluss

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn

[...]

Der Anspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn sich der Elternteil weigert, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ist die Vaterschaft zu dem Kind noch nicht festgestellt, muss die Mutter Maßnahmen in die Wege leiten, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Fühlt sie sich dazu nicht in der Lage, muss sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen oder bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sie wohnt, eine Beistandschaft einrichten lassen. Andernfalls besteht kein Anspruch.


Und zum Thema Beistandsschaft:

wiki zur Beistandsschaft hat folgendes geschrieben:
- Vaterschaftsfeststellung des Kindes. Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter) gilt, kann das Jugendamt als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung (vor einer Urkundsperson des Jugendamtes oder einem Notar (vgl. § 59 SGB-VIII)) auffordern (vgl. §§ 1595 ff. BGB). Die Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Zustimmung der Mutter wirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsklage führen (§§ 1600d, e BGB). Hier erfolgt regelmäßig eine wissenschaftliche Feststellung der Vaterschaft durch Abstammungsgutachten /DNA-Analyse.
Ja. Danke, so hatte ich das auch in Erinnerung. Es ist also sogar so, dass Sheveks Wunsch den Vater aus der Sache heraus zu halten in diesem Fall völlig irrelevant ist.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663085) Verfasst am: 16.02.2007, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
wie hatten das Thema doch schon einmal (suche den Thread später raus). Das Problem hier ist doch, dass bei der derzeitigen Rechtslage dem biologischen Vater jederzeit Pflichten auferlegt werden können. Das betrifft nicht nur Unterhalt sondern zB Erbrecht und noch einiges mehr. Das ist mM ein Misstand der beseitigt werden müsste.

Ja, such doch mal den Thread raus. Es ist aber schlicht ein anderes Thema.

Ich bin mir übrigens nicht so sicher, ob der Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhalt später zurückfordern kann, wenn sich herausstellt, dass dieser unrechtmäßig verlangt wurde. Du hast so etwas weiter oben behauptet, weißt Du das genau?

Ja, ich hatte sogar in dem anderen Thread einen entsprechenden Fall verlinkt.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#663086) Verfasst am: 16.02.2007, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Ansonsten: ich schnüffel nicht in den Anzugstaschen meines Mannes rum (hat er eh kaum welche von, er trägt normalerweiße Jeans und T-shirt Auf den Arm nehmen ) Entsprechend kommt er auch garnicht auf die Idee, dass ich ihn betrügen könnte, braucht er auch nicht, tu ich nämlich nicht.
Wenn ich das starke Bedürfniss nach Sex mit anderen Männern hätte würde ich das mit meinem Mann besprechen um gemeinsam eine Lösung zu finden (Hey, wir sind intellektuell und zu 4/10 Gutmenschen Lachen zwinkern )

Die 4/10 liegen dann wohl bei deinem Mann. Der arme Kerl. Geschockt

Naja, deine und Quéribus' Reaktionen bestätigen wieder mal die Sinnhaftigkeit von verflichtenden und bis dahin anonymen Tests.

....


ähmmm, mir mißfiel vor allem die Einstellung von I.R., daß er, wenn das testergebnis zu seinen Gunsten ausfiele, für ihn die "Sache in Butter" sei und er es der Frau gönnerhaft "verzeihen" würde, wenn sie auf sein Mißtrauensvotum (Forderung eines Tests) verständlicherweise sauer reagiert.
Sie darf dann aber ihrerseits als Reaktion darauf keine Zweifel an seiner seiner Treue anmelden (so nach dem Motto: "ok, du hattest Zweifel an meiner, Junge, aber wie steht's denn mit dir, hmmm?")
Ich finde das hat so was von heuchlerischer Selbstgefälligkeit.... Böse

Daß ich auf die offene Forderung eines Tests sauer reagiere, damit muß er rechnen und das hat er zu akzeptieren, mir geht in dem Fall sein Mißtrauen ja auch gegen den Strich. Das muß dann evtl von beiden Seiten zusammen aufgearbeitet werden. Aber wenn der dann ankommt und gönnerhaft meint: ok, Test gut für mich , somit alles in Butter, zurück zur tagesordnung und ich verzeih dir, daß du darüber angesäuert bist.... da hat er dann gleich noch ein paar Minuspunkte mehr aufm Konto.

Was aber los wäre, würde ich erfahren, daß er hinter meinem Rücken einen Test hat machen lassen.....mein lieber Schwan, der würde so schnell rausfliegen, daß er's erst 5 Minuten nach der Landung merken würde Böse
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663090) Verfasst am: 16.02.2007, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hab den Thread gefunden, Ein Mann für eine Nacht oder für die Heirat? Frauen entscheiden am Gesicht
Die Frage wieviele Kuckuckskinder es überhaupt gibt wurde da auch schon beantwortet
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Da aber die Zahl der Betrugsfälle hier so hoch ist,

Ich möchte doch jetzt mal diese Zahl, auf der die gesamte Argumentation beruht, hier verlässlich präsentiert bekommen. Diese Zahl gibt es nämlich AFAIK nicht. Das sind immer nur "Schätzungen von Experten". Diese "Experten" scheinen in den Labors zu sitzen, die anonyme Vaterschaftstests anbieten.

hab doch schon, weiter oben:

Anfang letzten Jahres kursierten Zahlen zwischen 10% und 25%, teilweise las ich sogar von 33%. Inzwischen führte Professor Bellis, John Moores University Liverpool eine Metastudie durch, nach der die Zahl weitaus niedriger sein soll, nämlich 4%. Die Studie selbst kann ich nicht finden, Berichte darüber findest du per Google nahezu in jedem Nachrichten-Magazin ab September 2005. SZ
Bei 4% und ca 720.000 Geburten (2002) ergäbe sich eine Zahl von 28.800 Kuckukskindern. Zuviel mE um einfach darüber hinwegzusehen.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#663092) Verfasst am: 16.02.2007, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:

ähmmm, mir mißfiel vor allem die Einstellung von I.R., daß er, wenn das testergebnis zu seinen Gunsten ausfiele, für ihn die "Sache in Butter" sei und er es der Frau gönnerhaft "verzeihen" würde, wenn sie auf sein Mißtrauensvotum (Forderung eines Tests) verständlicherweise sauer reagiert.
Sie darf dann aber ihrerseits als Reaktion darauf keine Zweifel an seiner seiner Treue anmelden (so nach dem Motto: "ok, du hattest Zweifel an meiner, Junge, aber wie steht's denn mit dir, hmmm?")
Ich finde das hat so was von heuchlerischer Selbstgefälligkeit.... Böse

Ich glaube du hast das mit den Anzugstaschen falsch interpretiert.

Ich habe das so verstanden, dass er ihre Empörung über den Vaterschaftstest und über sein Misstrauen vorhalten würde, falls sie einmal seine Taschen untersuchen sollte.

Quéribus hat folgendes geschrieben:

Was aber los wäre, würde ich erfahren, daß er hinter meinem Rücken einen Test hat machen lassen.....mein lieber Schwan, der würde so schnell rausfliegen, daß er's erst 5 Minuten nach der Landung merken würde Böse

Davon würdest du gar nichts erfahren. Und ich glaube dir auch nicht, dass du deinen Mann deswegen rauswerfen würdest.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#663093) Verfasst am: 16.02.2007, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Es ist also sogar so, dass Sheveks Wunsch den Vater aus der Sache heraus zu halten in diesem Fall völlig irrelevant ist.


Imho gibt es nur zwei zu konstruierende Fälle:
a) Der Ehemann gilt als unterhaltspflichtig (weil halt angenommen wird, dass der Ehemann auch für die Zeugung kleinen Spätze von Shevek zuständig ist). Dann wird er zur Kasse gebeten.
b) Shevek gibt "Vater unbekannt", greift oben genanntes Prozedere.

Eleganter wäre es für sie, eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Ehemann treffen zu können. Dazu gehört auch, dass sie einen Seitensprung wohl oder übel "beichten" müsste. Vor der Gewissheit, dass sie schwanger ist. Nur dann können beide halbwegs erwachsen mit der Situation klar kommen und ihr Mann könnte sogar - ohne im Nachhinein sein Gesicht zu verlieren - bewusst und ohne Pistole auf der Brust (denn die Wahl ist ja: entweder du machst, was ich will oder du kannst dich verpissen; für meine Begriffe nicht die Haltung, die einen anderen Menschen begeistert zustimmen lässt) entscheiden, die Bezugsperson für Kinder zu sein, die ein anderer Mann gezeugt hat.
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Zuletzt bearbeitet von Heike N. am 16.02.2007, 15:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663095) Verfasst am: 16.02.2007, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Agent

Regressansprüche des Scheinvaters im Falle von Unterhaltszahlungen für ein nicht leibliches Kind
a)gegen Kind: nein
b)gegen Mutter: Ja, aber praktisch kaum durchsetztbar (sie müsste zugeben dass sie es wusste)
c)gegen den biol. Vater: ja
Zitat:
]Gegen den leiblichen (biologischen) Vater, § 1607 BGB:

Gem. § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB steht dem Scheinvater jedoch ein Regressanspruch gegen den leiblichen Vater zu. Der Anspruch besteht, soweit Unterhalt als Vater geleistet worden ist. Unterhaltsleistungen, die dem Kind in Form von Wohnraum und Betreuungsleistungen gewährt wurden, sind in Geld zu schätzen. Zur Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs steht dem Scheinvater nach der Rechtsprechung gegen die Mutter sogar ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des leiblichen Vaters zu.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#663098) Verfasst am: 16.02.2007, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es automatische Vaterschaftstests bei der Geburt gäbe, dann wäre das kein Problem mehr.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#663099) Verfasst am: 16.02.2007, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Was aber los wäre, würde ich erfahren, daß er hinter meinem Rücken einen Test hat machen lassen.....mein lieber Schwan, der würde so schnell rausfliegen, daß er's erst 5 Minuten nach der Landung merken würde Böse


...und du wärst zu blöd, um die ganzen Winke mit dem Zaunpfahl im Vorfeld bemerkt zu haben. Sorry for this.

Oder bist du wirklich der Ansicht, dass eine plötzliche Eingebung einen Partner veranlassen würde, heimlich DNA-Material zu sammeln und einzuschicken? Meinst du nicht, dass einem solchen Schritt einiges vorausgehen würde? Verhaltensänderungen, unordentlicher Tascheninhalt, mehr oder weniger subtile Fragen?

Nee. Wenn das Vertrauen verloren gegangen ist, bekommt man das schon vorher mit.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#663102) Verfasst am: 16.02.2007, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ja. Genau das meine ich doch. Shevek hätte darauf
1. Überhaupt keinen Einflluss. Sobald sie eine der genannten Leistungen beantragt wird das Prozedere in Gang gesetzt.

"Sobald" ist hier das entscheidende Wörtchen. Wenn sie keine Leistungen beantragt, wird es auch das Jugendamt nicht jucken, oder?

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
2. Sie hat nach meinem Verständnis überhaupt kein Recht auf die Leistung des Vaters für das Kind zu verzichten.

Naja, wenn sie genug verdient um den Unterhalt alleine leisten zu können? Eine moralische Pflicht von ihrer Seite, den Unterhalt einzufordern, sehe ich nicht.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
@Agent

Regressansprüche des Scheinvaters im Falle von Unterhaltszahlungen für ein nicht leibliches Kind

Ja, danke. Eben diese Seite wollte ich auch gerade verlinken.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#663105) Verfasst am: 16.02.2007, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ja. Genau das meine ich doch. Shevek hätte darauf
1. Überhaupt keinen Einflluss. Sobald sie eine der genannten Leistungen beantragt wird das Prozedere in Gang gesetzt.

"Sobald" ist hier das entscheidende Wörtchen. Wenn sie keine Leistungen beantragt, wird es auch das Jugendamt nicht jucken, oder?


Aber sie müsste sich scheiden lassen. Das ist ein Fall für das Familiengericht. Dort werden auch Unterhaltsansprüche und -Pflichten festgelegt.

Zumindest als alleinerziehende, nichtverheiratete Mutter hast du keine Chance, dich dem Jugendamt mit seinen finanziellen Interessen für das Kind zu entziehen. Was auch ok ist.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#663110) Verfasst am: 16.02.2007, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst davon ausgehen, daß innerhalb des Panels der getesteten Kinder die Negativquote hoch über dem Durchschnitt liegt, während bei den nichtgetesteten der Wert weit darunter liegen wird. Schon mal deshalb, weil der Test hauptsächlich in einer Personengruppe durchgeführt, die entsprechende Voraussetzungen aufweisen, die es in dieser Konzentration nicht in der Gesamtbevölkerung gibt, um's mal neutral auszudrücken.
Die Menge der getesteten Fälle ist eine Minderheit im Vergleich zur Gesamtmenge der Geburten.

Außerdem wird in der Metastudie ein sehr langer Zeitraum betrachtet (1950-2004), es fließen also Zahlen aus den 50er und 60er jahren mit ein, die mit den heutigen wohl kaum mehr etwas zu tun haben (oder nimmst du die miesen Noten im Rechnen aus der 2. Grundschulklasse für die Abibewertung mit heran?)

Die Werte von 1980-2004 wären wohl für die aktuelle Situation relevanter und dürften imho weit unter den angegebenen 3,7% liegen.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663111) Verfasst am: 16.02.2007, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Es ist also sogar so, dass Sheveks Wunsch den Vater aus der Sache heraus zu halten in diesem Fall völlig irrelevant ist.


Imho gibt es nur zwei zu konstruierende Fälle:
a) Der Ehemann gilt als unterhaltspflichtig (weil halt angenommen wird, dass der Ehemann auch für die Zeugung kleinen Spätze von Shevek zuständig ist). Dann wird er zur Kasse gebeten.
b) Shevek gibt "Vater unbekannt", greift oben genanntes Prozedere.

Eleganter wäre es für sie, eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Ehemann treffen zu können. Dazu gehört auch, dass sie einen Seitensprung wohl oder übel "beichten" müsste. Vor der Gewissheit, dass sie schwanger ist. Nur dann können beide halbwegs erwachsen mit der Situation klar kommen und ihr Mann könnte sogar - ohne im Nachhinein sein Gesicht zu verlieren - bewusst und ohne Pistole auf der Brust (denn die Wahl ist ja: entweder du machst, was ich will oder du kannst dich verpissen; für meine Begriffe nicht die Haltung, die einen anderen Menschen begeistert zustimmen lässt) entscheiden, die Bezugsperson für Kinder zu sein, die ein anderer Mann gezeugt hat.
Ja. Du hast oben allerdings einen Fall vergessen. Shevek geht davon aus, dass der Mann böse ist und sich hocherfreut darüber, dass er so einer möglichen Verpflichtungen entgeht, einfach in die Wüste schicken lässt. Wenn Sehvek angibt "Vater unbekannt", kann er jederzeit auf Feststellung klagen. Dadruch wird er zwar unterhaltspflichtig, er kann aber ebenfalls auf seinem Umgangsrecht bestehen. Und Shevek täte sich und ihrer Beziehung zu den Kindern nicht unbedingt einen Gefallen wenn, sie versucht ihm dieses grundlos zu verweigern. Es gibt auch (einige) Fälle in den Müttern deswegen das Sorgerecht entzogen wurde.

Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 16.02.2007, 15:47, insgesamt einmal bearbeitet
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Maulwurf
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 331

Beitrag(#663112) Verfasst am: 16.02.2007, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin da eine ziemliche Verfechterin wie das hier geregelt wird - ein Kind, dass 5 Jahre vom Vater "anerkannt" ist, bleibt "sein" Kind (ein Test kann gemacht werden, bei allseitigem Einverständnis, ändert aber nix an der "Vaterschaft", die wird in dem Fall sozial gesehen, nicht biologisch...).

Die hohen Kuckuckskinderzahlen stammten grossteils aus "Untersuchungen" der Labors selber - die logischerweise ja eher die Verdachtsfälle anziehen...

Ansonsten geht es mir wie Queribus: wenn meine Partnerschaft schon auf dem Niveau ist, brauche ich den Kerl dann aber wirklich nicht mehr - auch wenn ich mir einzubilden glaube, diesen Vertrauensverlust schon vorher bemerken zu können! (Aber ob das jetzt einfach nur ein Wunschdenken ist... ?).

Liebe Grüsse

Maulwurf
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663114) Verfasst am: 16.02.2007, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ja. Genau das meine ich doch. Shevek hätte darauf
1. Überhaupt keinen Einflluss. Sobald sie eine der genannten Leistungen beantragt wird das Prozedere in Gang gesetzt.

"Sobald" ist hier das entscheidende Wörtchen. Wenn sie keine Leistungen beantragt, wird es auch das Jugendamt nicht jucken, oder?
Yupp. Aber wie Heike N. schon feststellte. Alleinerziehend ist ein hartes Brot. Ob man da gänzlich ohne staatliche Zuwendung auskommt und das für alle Zeiten? Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende einer Ausbildung.

Zitat:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
2. Sie hat nach meinem Verständnis überhaupt kein Recht auf die Leistung des Vaters für das Kind zu verzichten.

Naja, wenn sie genug verdient um den Unterhalt alleine leisten zu können? Eine moralische Pflicht von ihrer Seite, den Unterhalt einzufordern, sehe ich nicht.
1. Danke. zwinkern
2. Muss ich nochmal nachlesen, auf vafk.de wurde (mir gegenüber) anders argumentiert.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 16.02.2007, 15:46, insgesamt einmal bearbeitet
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#663115) Verfasst am: 16.02.2007, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Maulwurf hat folgendes geschrieben:
Ich bin da eine ziemliche Verfechterin wie das hier geregelt wird - ein Kind, dass 5 Jahre vom Vater "anerkannt" ist, bleibt "sein" Kind (ein Test kann gemacht werden, bei allseitigem Einverständnis, ändert aber nix an der "Vaterschaft", die wird in dem Fall sozial gesehen, nicht biologisch...).
Wo ist "hier"?

Maulwurf hat folgendes geschrieben:
Die hohen Kuckuckskinderzahlen stammten grossteils aus "Untersuchungen" der Labors selber - die logischerweise ja eher die Verdachtsfälle anziehen...

Klick


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 16.02.2007, 15:44, insgesamt einmal bearbeitet
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#663116) Verfasst am: 16.02.2007, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Eleganter wäre es für sie, eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Ehemann treffen zu können. Dazu gehört auch, dass sie einen Seitensprung wohl oder übel "beichten" müsste. Vor der Gewissheit, dass sie schwanger ist. Nur dann können beide halbwegs erwachsen mit der Situation klar kommen und ihr Mann könnte sogar - ohne im Nachhinein sein Gesicht zu verlieren - bewusst und ohne Pistole auf der Brust (denn die Wahl ist ja: entweder du machst, was ich will oder du kannst dich verpissen; für meine Begriffe nicht die Haltung, die einen anderen Menschen begeistert zustimmen lässt) entscheiden, die Bezugsperson für Kinder zu sein, die ein anderer Mann gezeugt hat.


Das sehe ich auch so. Fast. (Ist aber OT, und Ansichtssache, ob man einen Seitensprung in jedem Fall beichten soll, falls es ein Ausrutscher war und man um das eigene Gewissen zu erleichtern den Partner verletzt und auch noch erwartet, der soll großzügig verzeihen..) Aber falls man schwanger ist und spielt Versteckspielchen, statt gleich zu klären wo wer steht, ist gerade für das Kind das Bescheuertste.

Und falls ein Mann ungerechtfertigt seine Vaterschaft anzweifelt ist das ein Thema zwischen den Partnern, dass unbedingt geklärt werden sollte. Aber für sich noch kein Grund ihm die Tür zu weisen. Die Kinder würden das wohl auch nicht besonders dolle finden. Man sollte sich immer auch überlegen, ob man das vor erwachsenen Kindern später begründen kann. Ob sie wohl sagen werden: "Nur weil er nen Test machen wollte, hast du uns den Vater genommen? Herzlichen Dank auch, Mutter!" ?
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Scout2001
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 548

Beitrag(#663120) Verfasst am: 16.02.2007, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Naja, deine und Quéribus' Reaktionen bestätigen wieder mal die Sinnhaftigkeit von verflichtenden und bis dahin anonymen Tests.


In der Tat. Weil die Frau ihre Ehre verletzt sehen kann, muss dem Mann eine Möglichkeit gegeben werden, dass er anonym testen kann. Meine Person würde bei so einem Verhalten erst recht skeptisch werden. Der Vaterschaftstest wäre vorprogrammiert.
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Quéribus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#663122) Verfasst am: 16.02.2007, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:

ähmmm, mir mißfiel vor allem die Einstellung von I.R., daß er, wenn das testergebnis zu seinen Gunsten ausfiele, für ihn die "Sache in Butter" sei und er es der Frau gönnerhaft "verzeihen" würde, wenn sie auf sein Mißtrauensvotum (Forderung eines Tests) verständlicherweise sauer reagiert.
Sie darf dann aber ihrerseits als Reaktion darauf keine Zweifel an seiner seiner Treue anmelden (so nach dem Motto: "ok, du hattest Zweifel an meiner, Junge, aber wie steht's denn mit dir, hmmm?")
Ich finde das hat so was von heuchlerischer Selbstgefälligkeit.... Böse

Ich glaube du hast das mit den Anzugstaschen falsch interpretiert.

Ich habe das so verstanden, dass er ihre Empörung über den Vaterschaftstest und über sein Misstrauen vorhalten würde, falls sie einmal seine Taschen untersuchen sollte.

Quéribus hat folgendes geschrieben:

Was aber los wäre, würde ich erfahren, daß er hinter meinem Rücken einen Test hat machen lassen.....mein lieber Schwan, der würde so schnell rausfliegen, daß er's erst 5 Minuten nach der Landung merken würde Böse

Davon würdest du gar nichts erfahren. Und ich glaube dir auch nicht, dass du deinen Mann deswegen rauswerfen würdest.


sagen wir's mal so:
wir wissen beide, daß wir die Eltern unserer Kinder sind, da hat es nie einen Zweifel oder auch nur die Möglichkeit eines Zweifels dran gegeben. Schulterzucken
Ist also unwahrscheinlich, daß ich dieses scénario tatsächlich in die Realität umsetze.... zwinkern andererseits kenne ich mich gut genug, um zu sagen, daß ich zu einer solchen Reaktion durchaus imstande wäre... zynisches Grinsen
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Maulwurf
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 331

Beitrag(#663123) Verfasst am: 16.02.2007, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

In der Schweiz: hier gilt die soziale Vaterschaft nach 5 Jahren.

Natürlich kann man sagen, NUR wegen einem Test hast du uns den Vater genommen - man kann aber auch sagen NUR MIT einem Test wolltest du unser Vater sein!?! (Ich kenne einen Fall, bei dem das Kind danach den Kontakt zum "echten" Vater abgebrochen hat).

Liebe Grüsse

Maulwurf
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#663127) Verfasst am: 16.02.2007, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Maulwurf hat folgendes geschrieben:
In der Schweiz: hier gilt die soziale Vaterschaft nach 5 Jahren.

Natürlich kann man sagen, NUR wegen einem Test hast du uns den Vater genommen - man kann aber auch sagen NUR MIT einem Test wolltest du unser Vater sein!?! (Ich kenne einen Fall, bei dem das Kind danach den Kontakt zum "echten" Vater abgebrochen hat).

Liebe Grüsse

Maulwurf


Stimmt. Das sollte ein Mann sich auch überlegen. Jeder muss sich mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit später vor seinen Kindern rechtfertigen und das sollte man bei seinen kleinen und großen Empfindlichkeiten immer bedenken. Ist immer eine sehr gute Selbstreflektionsfrage, wie würde man das sehen, wenn die eigenen Eltern sich so verhalten hätten?
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Greasel
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Beitrag(#663136) Verfasst am: 16.02.2007, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:


Unterhaltsvorschüsse werden in der Regel gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige über zu wenig Einkommen verfügt. Diese Leistung vom Amt ist immer als Darlehn für den Unterhaltspflichtigen zu sehen.


...Ja ja, und in Montevideo lebt es sich auch ganz gut! Lachen
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astarte
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Beitrag(#663141) Verfasst am: 16.02.2007, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dieser Kommentar

http://www.zeit.de/online/2007/07/Vaterschaftstests-Kommentar?page=1

hier schon verlinkt worden?
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Sokrateer
souverän



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Beitrag(#663145) Verfasst am: 16.02.2007, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
du kannst davon ausgehen, daß innerhalb des Panels der getesteten Kinder die Negativquote hoch über dem Durchschnitt liegt, während bei den nichtgetesteten der Wert weit darunter liegen wird. Schon mal deshalb, weil der Test hauptsächlich in einer Personengruppe durchgeführt, die entsprechende Voraussetzungen aufweisen, die es in dieser Konzentration nicht in der Gesamtbevölkerung gibt, um's mal neutral auszudrücken.
[...]
Die Werte von 1980-2004 wären wohl für die aktuelle Situation relevanter und dürften imho weit unter den angegebenen 3,7% liegen.

Prof. Bellis schreibt in seinem Artikel aber auch, dass das Problem bei den neuern Studien die Teilnahmeverweigerung ist. Mütter, die wissen, dass die Kinder nicht vom Vater stammen kann, nehmen möglicherweise an den Untersuchungen nicht teil.

Zusätzlich handeln die wenigen Studien, die mit DNA-Tests gemacht wurden von Erbkrankheiten wie Multiple Sklerose. Ob das repräsentative Gruppen sind, ist auch fraglich.

Bellis schreibt daher auch:
Zitat:
For studies based on populations chosen for reasons other than disputed paternity (table 1Go) median PD is 3.7% (IQR = 2.0%–9.6%). While this is not a measure of population prevalence it does suggest the widely used (but unsubstantiated) figure of 10% PD21 may be an overestimate for most populations.

Bei den 3.7% handelt es sich also nicht um keine Zahl, die für die Bevölkerung gilt. Es ist einfach ein errechnetes Ergebnis aus einer Vielzahl an Studien, die alles mögliche untersuchten. Und diese Zahl lässt den Autor vermuten, dass die traditionell angenommenen 10% zu hoch angesetzt sind.

Aber die Frage, welchen Anteil die Kuckuckskinder in der Gesamtbevölkerung haben, wurde noch nie untersucht. Darüber kann man nocht nichts endgültiges sagen. Abgesehen davon schätze ich mal, dass es da auch kulturelle Unterschiede geben kann.
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Scout2001
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 548

Beitrag(#663157) Verfasst am: 16.02.2007, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:

Stimmt. Das sollte ein Mann sich auch überlegen. Jeder muss sich mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit später vor seinen Kindern rechtfertigen und das sollte man bei seinen kleinen und großen Empfindlichkeiten immer bedenken. Ist immer eine sehr gute Selbstreflektionsfrage, wie würde man das sehen, wenn die eigenen Eltern sich so verhalten hätten?


Aufrichtigkeit? Ehrlichkeit? Wissensdurstig? Offenheit? Klarheit?

Wie man hier liest, gehört einiges dazu, eine Sache unanfechtbar und friedlich zuregeln. Und sicherlich ist das Ergebnis auch für das Kind eine spannende Sache. Es will auch wissen wo es hingehört. Merkwürdig, dass dafür jeder Verständnis hat. Vermutlich fast jeder.

Ihr macht so, als würde beim Soziale Vater die emotionale Bindung zum Kind abrupt absterben. Wie ein Nerv. Sicherlich gibt es Männer, die aus der Enttäuschung auch nichts mehr mit dem Kind zu tun haben wollen oder hochjubelnd sich freuen, dass sie von der Verpflichtung befreit sind. Aber bei B scheint mehr als in der partnerschaftliche Beziehung was falsch gelaufen zu sein.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Beitrag(#663167) Verfasst am: 16.02.2007, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:


Unterhaltsvorschüsse werden in der Regel gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige über zu wenig Einkommen verfügt. Diese Leistung vom Amt ist immer als Darlehn für den Unterhaltspflichtigen zu sehen.


...Ja ja, und in Montevideo lebt es sich auch ganz gut! Lachen


Das ist in der Tat lustig, ja.

Es geht übrigens auch näher: der Erzeuger meiner Tochter brauchte sich lediglich nach England abzusetzen.

Besonders spaßig ist es dann für's Kind, wenn Muttern nicht arbeiten gehen kann, weil kein Tagesstättenplatz vorhanden ist und sogar so simple Sachen wie das zweite Eis am Wochenende wegfallen müssen. Der Unterhaltsvorschuss von 172,- DM hat irgendwie lediglich Kleidung des stetig wachsenden Kindes abgedeckt.

Gröhl...
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Heike N.
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Beitrag(#663173) Verfasst am: 16.02.2007, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Eleganter wäre es für sie, eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Ehemann treffen zu können. Dazu gehört auch, dass sie einen Seitensprung wohl oder übel "beichten" müsste. Vor der Gewissheit, dass sie schwanger ist. Nur dann können beide halbwegs erwachsen mit der Situation klar kommen und ihr Mann könnte sogar - ohne im Nachhinein sein Gesicht zu verlieren - bewusst und ohne Pistole auf der Brust (denn die Wahl ist ja: entweder du machst, was ich will oder du kannst dich verpissen; für meine Begriffe nicht die Haltung, die einen anderen Menschen begeistert zustimmen lässt) entscheiden, die Bezugsperson für Kinder zu sein, die ein anderer Mann gezeugt hat.


Das sehe ich auch so. Fast. (Ist aber OT, und Ansichtssache, ob man einen Seitensprung in jedem Fall beichten soll, falls es ein Ausrutscher war und man um das eigene Gewissen zu erleichtern den Partner verletzt und auch noch erwartet, der soll großzügig verzeihen..)


So OT finde ich das gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man durch den Heiligen Geist schwanger wird ist... Hmm... erst einmal vorgekommen oder so (oder es war der Trick des Jahrtausends, clevere Maria). zwinkern

Bei manchen Reaktionen hier habe ich den Eindruck, dass es eben nicht nur darauf ankommt, dass das Kind nicht vom eben diesem einen Mann ist, sondern die persönliche Kränkung auch noch eine große Rolle spielt ("Da lässt sie sich durchpoppen und hat noch Spaß dabei..." die Ergänzung "...das hat sie gefälligst nur bei mir zu haben/Ich genüge ihr wohl nicht..." drängt sich ja förmlich auf).

Und hier dann zu dann sagen, dass man sich gefälligst für das Kind zu entscheiden oder zu gehen hat, ohne Berücksichtigung, dass es sich eben auch um eine persönliche Kränkung handelt, ist nicht besonders empathisch.

Zitat:
Und falls ein Mann ungerechtfertigt seine Vaterschaft anzweifelt ist das ein Thema zwischen den Partnern, dass unbedingt geklärt werden sollte. Aber für sich noch kein Grund ihm die Tür zu weisen. Die Kinder würden das wohl auch nicht besonders dolle finden. Man sollte sich immer auch überlegen, ob man das vor erwachsenen Kindern später begründen kann. Ob sie wohl sagen werden: "Nur weil er nen Test machen wollte, hast du uns den Vater genommen? Herzlichen Dank auch, Mutter!" ?


Sehe ich auch so.

Allerdings bin ich nach wie vor dagegen, einen Test heimlich durchzuführen.
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astarte
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Beitrag(#663177) Verfasst am: 16.02.2007, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:


Das sehe ich auch so. Fast. (Ist aber OT, und Ansichtssache, ob man einen Seitensprung in jedem Fall beichten soll, falls es ein Ausrutscher war und man um das eigene Gewissen zu erleichtern den Partner verletzt und auch noch erwartet, der soll großzügig verzeihen..)


So OT finde ich das gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man durch den Heiligen Geist schwanger wird ist... Hmm... erst einmal vorgekommen oder so (oder es war der Trick des Jahrtausends, clevere Maria). zwinkern


Ich meinte, es ist Ot, ob man einen Seitensprung ohne Folgen unbedingt in wirklich jedem Fall beichten soll.

Merkt man aber, man ist davon schwanger geworden kommt man mM nicht mehr drumrum.
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