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Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden?
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664216) Verfasst am: 18.02.2007, 18:42    Titel: Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden? Antworten mit Zitat

Servus!
Ich bin heute in eine Art moralische Zwickmühle geraten und würde gerne hören, was ihr dazu einzubringen habt.
Also:
Als ich mit jemandem über diesen Link geredet habe, hat mir mein Gegenüber erzählt, dass Theo Müller auch seit Jahren an die NPD spendet. Gut, nach einiger Recherche im Netz muss ich wohl davon ausgehen, dass es sich dabei wohl lediglich um ein sehr hartnäckiges Gerücht handelt. Speziell der Beitrag im NPD-Blog fand ich sehr informativ. Bis dahin war jedoch mein erster Impuls, Müller-Produkte künftig zu boykottieren - gefolgt von einem Stich Schuldbewußtsein, denn darf ich jemanden verurteilen oder ihn anders behandeln, weil mir seine politische Überzeugung nicht gefällt?
Oder besser: Muss ich jemandem auch noch die gleichen Rechte - in diesem Fall das Recht der freien Meinung und der politischen Anschauung - zugestehen, wenn ich weiß, dass diese Person mir umgekehrt diese Rechte nicht zugestehen wird?

Ich bin ein sehr überzeugter Unterstützer der Meinungsfreiheit und ich stehe auf dem Standpunkt, dass jemand jede Partei wählen und jede Meinung haben darf, die er will. Eine Ausnahme stellt es natürlich dar, wenn er Gewalt oder Zwang einsetzt, um seine Meinung zu vertreten und andere zu unterdrücken.

Aber was ist mit extremen Parteien - sowohl im linken als auch im rechten Spektrum -, die - wenn sie an die Macht kommen sollten - mir selbst dieses Recht abspenstig machen würden (und im Fall der NPD und der Leute, die für diese sind, ist das sehr offensichtlich)? Es geht mir dabei wie jemandem, der Gewalt gegen andere ablehnt sich aber doch gegen jemanden wehren wird, der ihn angreift: Denn dessen Gegenüber hat kein Problem damit, und der Angegriffene muss sich wehren, um sein Recht auf Gewaltfreiheit zu behalten.

Andererseits: Während des Kalten Krieges wurde genau diese Argumentation eingesetzt, um kommunistische und allgemein linke Parteien einzudämmen: Sie würden, wenn sie an die Macht kommen, die Grundrechte der Bürger außer Kraft setzen. In diesem Sinne wurden politische Gruppen angeklagt und Beamte bekamen Berufsverbot, wenn sie Kontakt mit solchen Strömungen hatten. Erst vor ein paar Jahren wurde noch ein Lehrer seine Lehrerlaubnis entzogen, weil ihm Kontakt zu gewaltbereiten Antifa-Gruppen nachgewiesen werden konnte.
Ähnlich sah es auch in der Weimarer Republik aus: Hitlers Machtergreifung stand klar unter dem Motto "Legalität des Weges, nicht des Ziels": Nach dem gescheiterten Putschversucht hat die NSDAP sich klar an die Verfassung des Staates gehalten, nur um sie sofort abzusetzen, sobald sie an den Hebeln der Macht waren.

Wenn ich nun andere Personen - oder in diesem Fall, ein Unternehmen - anders behandle als andere (es also diskriminiere), verletze ich die Meinungsfreiheit, die mir soviel bedeutet.

Was ist eure Meinung dazu?

Dankbar für jeden Input;
Melmoth
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"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." - Friedrich Nietzsche
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664219) Verfasst am: 18.02.2007, 18:48    Titel: Re: Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden? Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:

Oder besser: Muss ich jemandem auch noch die gleichen Rechte - in diesem Fall das Recht der freien Meinung und der politischen Anschauung - zugestehen, auch wenn ich weiß, dass diese Person mir umgekehrt diese Rechte nicht zugestehen wird?


Der einzige, der allen die gleichen Rechte zugestehen muss, ist der Staat. Niemand kann Dich verpflichten, jeden gleich zu behandeln. Sonst könnte ja auch z.B. Deine Nachbarin das selbe Recht einklagen wie Du es Deiner Freundin zugestehst, das Recht auf Zweisamkeit mit Dir. Absurd.

Zitat:
Wenn ich nun aber andere Personen - oder in diesem Fall, ein Unternehmen - anders behandle als andere (es also diskriminiere), verletze ich die Meinungsfreiheit, die mir soviel bedeutet.


Nein. Es kann zwar jeder seine Meinung sagen. Aber Du bist nicht verpflichtet, immer und jedem zuzuhören.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#664220) Verfasst am: 18.02.2007, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Situation es zulässt, also zB der Lahmarsch viel zu langsam ist, um sich seiner Vorfahrtsrechte als würdig zu erweisen, dann schneide ich jeden, egal welchen politischen/religiösen Glaubens.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#664222) Verfasst am: 18.02.2007, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, du verletzt keine Meinungsfreiheit durch Boykott. Meinungsäußerungen sind ja weiter möglich, dass eine Meinungsäußerung eine Reaktion nach sich zieht, liegt in der Natur der Sache.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#664224) Verfasst am: 18.02.2007, 18:53    Titel: Re: Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden? Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Bis dahin war jedoch mein erster Impuls, Müller-Produkte künftig zu boykottieren - gefolgt von einem Stich Schuldbewußtsein, denn darf ich jemanden verurteilen oder ihn anders behandeln, weil mir seine politische Überzeugung nicht gefällt?
Oder besser: Muss ich jemandem auch noch die gleichen Rechte - in diesem Fall das Recht der freien Meinung und der politischen Anschauung - zugestehen, wenn ich weiß, dass diese Person mir umgekehrt diese Rechte nicht zugestehen wird?

Ich bin ein sehr überzeugter Unterstützer der Meinungsfreiheit und ich stehe auf dem Standpunkt, dass jemand jede Partei wählen und jede Meinung haben darf, die er will. Eine Ausnahme stellt es natürlich dar, wenn er Gewalt oder Zwang einsetzt, um seine Meinung zu vertreten und andere zu unterdrücken.


Die tatsächliche politische Meinung Herrn Müllers mal beseite gelassen: wenn ich keine Müller-Produkte kaufe, dann ist das eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit von Herrn Müller?

Wenn ich meine Meinung zu der Meinung - welche das nun auch ist - zu der von Herrn Müller sage, ist das dann Nutzung oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit? Am Kopf kratzen
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#664225) Verfasst am: 18.02.2007, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt wohl drauf an, wie genau die Meinungsäußerung vorgenommen wird.
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664229) Verfasst am: 18.02.2007, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Nein, du verletzt keine Meinungsfreiheit durch Boykott. Meinungsäußerungen sind ja weiter möglich, dass eine Meinungsäußerung eine Reaktion nach sich zieht, liegt in der Natur der Sache.


]NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Die tatsächliche politische Meinung Herrn Müllers mal beseite gelassen: wenn ich keine Müller-Produkte kaufe, dann ist das eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit von Herrn Müller?

Wenn ich meine Meinung zu der Meinung - welche das nun auch ist - zu der von Herrn Müller sage, ist das dann Nutzung oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit? Am Kopf kratzen


Ja, aber dabei ist auch das Motiv von Belang, oder? Ich kann ja auch Müller-Produkte meiden, weil sie mir nicht schmecken, aber wenn ich sie boykottiere, weil mir die Ansicht des Produzenten nicht gefällt, dann ist das eine andere Sache. Ich boykottiere ihn und sein Unternehmen, weil ich nicht mit dem einverstanden bin, was er mit dem Geld, dass ich ihm gebe, tun würde. Und ein Boykott im großen Stil - also von einer Kampagne und vielen Unterstützern getragen - hat das Ziel, den Boykottierten von seiner Handlungsweise abzubringen.

Vielleicht läßt es sich so besser erklären: Darf ein Arbeitnehmer jemandem die Beförderung verweigern, weil ihm seine Aktivität in einer bestimmten Partei nicht gefällt? Oder weil er sich nicht in der Kirche engagiert?
Gemeinhin dürfte die Antwort lauten: Nein, das darf er nicht, denn damit würde er versuchen, seinen Arbeiter unter Druck zu setzen und ihn zu diskriminieren.

So gesehen dürfte ich auch nicht losgehen und Theo Müller bzw. dessen Unternehmen diskriminieren, nur weil mir nicht gefällt, was er mit seinem Geld anstellt.[/quote]
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664230) Verfasst am: 18.02.2007, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sisyphos II hat folgendes geschrieben:

Der einzige, der allen die gleichen Rechte zugestehen muss, ist der Staat. Niemand kann Dich verpflichten, jeden gleich zu behandeln. Sonst könnte ja auch z.B. Deine Nachbarin das selbe Recht einklagen wie Du es Deiner Freundin zugestehst, das Recht auf Zweisamkeit mit Dir. Absurd.


Aber als Bürger des Staates muss ich die Gesetze befolgen, in diesem Fall das Grundgesetz. Oder nicht?
Zu der Sache mit der Nachbarin: Sie hätte ja kein ausdrückliches Recht, was mit mir anzufangen. In persönlichen Belangen hält sich der Staat zum Glück so weit es geht raus.

Semnon hat folgendes geschrieben:
Kommt wohl drauf an, wie genau die Meinungsäußerung vorgenommen wird.


Kannst du das erklären?
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664233) Verfasst am: 18.02.2007, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:

So gesehen dürfte ich auch nicht losgehen und Theo Müller bzw. dessen Unternehmen diskriminieren, nur weil mir nicht gefällt, was er mit seinem Geld anstellt.


Doch, das darfst Du. Es gibt keine rechtlichen Einwände. Und moralisch kannst Du es ja gut begründen. Es ist sogar legal und legitim, zu einem Boykott seiner Produkte aufzurufen, damit sich noch mehr daran beteiligen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#664235) Verfasst am: 18.02.2007, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Gemeinhin dürfte die Antwort lauten: Nein, das darf er nicht, denn damit würde er versuchen, seinen Arbeiter unter Druck zu setzen und ihn zu diskriminieren.

So gesehen dürfte ich auch nicht losgehen und Theo Müller bzw. dessen Unternehmen diskriminieren, nur weil mir nicht gefällt, was er mit seinem Geld anstellt.
[/quote]

Mit Deinem Arbeitgebver hast du einen Vertrag geschlossen. Herr Müller wird Dich kaum verklagen können, wenn Du seine Milch nicht kaufst - er hat keine Ansprüche gegen Dich.

Wenn Du antürlich zu einem Boykott aufrufst soltlest Du besser in der LAge sein, Deine Vorwürfe gegen die Firma belegen zu können - so Du welche erhebst. Aber du darfst ihn auch boykottieren - und jeder sosnt auch - weil Dir seine Nase nicht gefällt.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664236) Verfasst am: 18.02.2007, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:

Aber als Bürger des Staates muss ich die Gesetze befolgen, in diesem Fall das Grundgesetz. Oder nicht?
Zu der Sache mit der Nachbarin: Sie hätte ja kein ausdrückliches Recht, was mit mir anzufangen. In persönlichen Belangen hält sich der Staat zum Glück so weit es geht raus.


Das GG bindet den Staat. Die Grundrechte stehen den Bürgern zu und der Staat hat sie zu garantieren. Er lässt Dir auch die Freiheit, Dich für oder gegen die Produkte eines bestimmten Unternehmens zu entscheiden - unabhängig von Deinen Gründen.

Die Sache mit der Nachbarin ist eine Metapher: Genauso wenig, wie Herr Müller sich auf das Grundgesetz berufen kann, um eine Gleichbehandlung seiner Produkte durch Dich zu erreichen, kann Deine Nachbarin sich auf das Grundgesetz berufen, um Deiner Freundin in privaten Dingen gleichgestellt zu werden.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#664241) Verfasst am: 18.02.2007, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:

Semnon hat folgendes geschrieben:
Kommt wohl drauf an, wie genau die Meinungsäußerung vorgenommen wird.


Kannst du das erklären?


Wenn ich dir jetzt als Reaktion auf deine Meinungsäußerung ordentlich eine reindrehe, dann tu ich doch damit auch meineMeingung kund oder? Gut, besonders eloquent wäre das nicht...
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#664242) Verfasst am: 18.02.2007, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, aber dabei ist auch das Motiv von Belang, oder?
Nö.

Zitat:
Ich kann ja auch Müller-Produkte meiden, weil sie mir nicht schmecken, aber wenn ich sie boykottiere, weil mir die Ansicht des Produzenten nicht gefällt, dann ist das eine andere Sache. Ich boykottiere ihn und sein Unternehmen, weil ich nicht mit dem einverstanden bin, was er mit dem Geld, dass ich ihm gebe, tun würde.
Ich kann den Unterschied nicht erkennen: Wenn mir seine Produkte nicht schmecken, dann brauche ich sie nicht zu kaufen, aber wenn mir seine politische Meinung nicht gefällt, dann sollte ich gezwungen sein, sie weiter zu kaufen, weil es sonst "Unterdrückung der Meinungsfreiheit" wäre?

Was ist denn mit meiner Freiheit, die Meinung von irgendwem idiotisch zu finden?
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664261) Verfasst am: 18.02.2007, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein moralisches Dilemma entstünde wohl erst dann, wenn soviele Leute Müller boykottierten, dass durch den Verkaufsrückgang in seinen Fabriken Arbeitsplätze bedroht wären. Was könnten seine Angestellten für die politischen Aktivitäten ihres Chefs?
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#664278) Verfasst am: 18.02.2007, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Ein moralisches Dilemma entstünde wohl erst dann, wenn soviele Leute Müller boykottierten, dass durch den Verkaufsrückgang in seinen Fabriken Arbeitsplätze bedroht wären. Was könnten seine Angestellten für die politischen Aktivitäten ihres Chefs?

Das ist ein ganz vorzügliches Argument für Kinderarbeit: Was können die Verkäufer von H&M* dafür, dass ihre Chefs in Malaysia Kinder in Kellern zu Hungerlöhnen "beschäftigen"?

*Name frei erfunden
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
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Beitrag(#664280) Verfasst am: 18.02.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Herr Müller eine auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes verankerte Partei bespendet oder nicht, ist mir ziemlich egal.

Allerdings halte ich die Praxis, daß Parteispenden steuerlich absetzbar sind und daß der Betrag der Spende zusätzlich vom deutschen Steuerzahler noch verdoppelt wird, für eine Sauerei.

Im Übrigen kann von mir aus "schneiden", wer wen will.
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Leben kann tödlich sein
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#664284) Verfasst am: 18.02.2007, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Ein moralisches Dilemma entstünde wohl erst dann, wenn soviele Leute Müller boykottierten, dass durch den Verkaufsrückgang in seinen Fabriken Arbeitsplätze bedroht wären. Was könnten seine Angestellten für die politischen Aktivitäten ihres Chefs?


Falls die Fabriken des Herrn Müller in Deutschland eingehen sollten, würden andere gegründet werden, welche diese Lücke ausfüllen.
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
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Beitrag(#664287) Verfasst am: 18.02.2007, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Mit Deinem Arbeitgebver hast du einen Vertrag geschlossen. Herr Müller wird Dich kaum verklagen können, wenn Du seine Milch nicht kaufst - er hat keine Ansprüche gegen Dich.

Wenn Du antürlich zu einem Boykott aufrufst soltlest Du besser in der LAge sein, Deine Vorwürfe gegen die Firma belegen zu können - so Du welche erhebst. Aber du darfst ihn auch boykottieren - und jeder sosnt auch - weil Dir seine Nase nicht gefällt.


Gut, dann besteht ein Vertrag. Aber genausowenig dürfte ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil der nicht in der Kirche ist, oder sich in einer anderen Partei engagiert als der Unternehmer. Beim Job - so sieht das Ideal aus - soll die Eignung zählen, und die wird nicht von den Ansichten des Bewerbers beeinflußt.

Ähnlich könnte man es mit Müller sehen: Ich meide die Produkte des Konzerns nicht, weil sie mir nicht schmecken, sondern aus Gründen, die mit den Produkten höchstens indirekt etwas zu tun haben: Das Geld, dass ich für sie bezahle, kommt eventuell einer Partei zu, die nicht mit meinen Zielen übereinstimmt.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#664288) Verfasst am: 18.02.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Gut, dann besteht ein Vertrag. Aber genausowenig dürfte ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil der nicht in der Kirche ist,


In Deutschland schon...
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664297) Verfasst am: 18.02.2007, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
Melmoth hat folgendes geschrieben:

Semnon hat folgendes geschrieben:
Kommt wohl drauf an, wie genau die Meinungsäußerung vorgenommen wird.


Kannst du das erklären?


Wenn ich dir jetzt als Reaktion auf deine Meinungsäußerung ordentlich eine reindrehe, dann tu ich doch damit auch meineMeingung kund oder? Gut, besonders eloquent wäre das nicht...


Das würde aber nicht meine Meinung beschneiden, außer du meinst damit, mir eine reinzuhauen. Ich tue meine Meinung kund, du tust deine Meinung kund, damit hat es sich. Aber wenn ich nun im Fall von Müller ökönomischen Druck ausübe (der, da ich im Augenblick nur einer bin, sehr klein ausfallen würde), greife ich dann damit die Meinungsfreiheit an?
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664299) Verfasst am: 18.02.2007, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Melmoth hat folgendes geschrieben:
Gut, dann besteht ein Vertrag. Aber genausowenig dürfte ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil der nicht in der Kirche ist,


In Deutschland schon...


Im Fall eines Krankenhauses oder einer kirchlich betriebenen Einrichtung ist das leider der Fall. Da besteht leider immer noch eine Art Privileg zugunsten der Kirchen. Aber nicht bei Versicherungen und Supermarktketten, oder?
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Melmoth
Skeptiker



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Beitrag(#664300) Verfasst am: 18.02.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Melmoth hat folgendes geschrieben:

Aber als Bürger des Staates muss ich die Gesetze befolgen, in diesem Fall das Grundgesetz. Oder nicht?
Zu der Sache mit der Nachbarin: Sie hätte ja kein ausdrückliches Recht, was mit mir anzufangen. In persönlichen Belangen hält sich der Staat zum Glück so weit es geht raus.


Das GG bindet den Staat. Die Grundrechte stehen den Bürgern zu und der Staat hat sie zu garantieren. Er lässt Dir auch die Freiheit, Dich für oder gegen die Produkte eines bestimmten Unternehmens zu entscheiden - unabhängig von Deinen Gründen.

Die Sache mit der Nachbarin ist eine Metapher: Genauso wenig, wie Herr Müller sich auf das Grundgesetz berufen kann, um eine Gleichbehandlung seiner Produkte durch Dich zu erreichen, kann Deine Nachbarin sich auf das Grundgesetz berufen, um Deiner Freundin in privaten Dingen gleichgestellt zu werden.


Mir geht es weniger um den rechtlichen Aspekt als den moralischen:
Ich unterstützt die Freiheit der Meinung und der politischen Anschauung. Dies sind Rechte, die nicht oder nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Wenn ich nun aber losgehe und jemanden "bestrafe", weil mir seine politische Anschauung nicht gefällt, unterminiere ich damit dieses Recht?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#664307) Verfasst am: 18.02.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:

Mir geht es weniger um den rechtlichen Aspekt als den moralischen


Nichtsdestotrotz zum rechtlichen Aspekt:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv025256.html
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664308) Verfasst am: 18.02.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Ein moralisches Dilemma entstünde wohl erst dann, wenn soviele Leute Müller boykottierten, dass durch den Verkaufsrückgang in seinen Fabriken Arbeitsplätze bedroht wären. Was könnten seine Angestellten für die politischen Aktivitäten ihres Chefs?

Das ist ein ganz vorzügliches Argument für Kinderarbeit: Was können die Verkäufer von H&M* dafür, dass ihre Chefs in Malaysia Kinder in Kellern zu Hungerlöhnen "beschäftigen"?

*Name frei erfunden



Das war kein Argument für oder gegen etwas, sondern die grobe Skizze eines moralischen Dilemmas. Man kann gute Argumente für beiden Seiten bringen. Das macht ein Dilemma schließlich aus. Und wenn man sich dann zum Handeln (oder Nichthandeln) entscheidet, macht man es zugleich richtig und falsch. Im Falle der Kinderarbeit hätte das Dilemma freilich eine Schlagseite: es ist moralisch schneller entschieden.
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Sisyphos II
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664312) Verfasst am: 18.02.2007, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Mir geht es weniger um den rechtlichen Aspekt als den moralischen:
Ich unterstützt die Freiheit der Meinung und der politischen Anschauung. Dies sind Rechte, die nicht oder nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Wenn ich nun aber losgehe und jemanden "bestrafe", weil mir seine politische Anschauung nicht gefällt, unterminiere ich damit dieses Recht?


Das ist jetzt wohl Dein Dilemma... Lachen
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 341

Beitrag(#664319) Verfasst am: 18.02.2007, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:

Nichtsdestotrotz zum rechtlichen Aspekt:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv025256.html


Beide Rechtsgüter (Meinungsfreiheit und Pressefreiheit) haben GG-Rang. Das ist ein anderer Fall.
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Melmoth
Skeptiker



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#664323) Verfasst am: 18.02.2007, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Melmoth hat folgendes geschrieben:

Mir geht es weniger um den rechtlichen Aspekt als den moralischen


Nichtsdestotrotz zum rechtlichen Aspekt:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv025256.html


Interessant zu lesen (wenn auch typisch sperriges Beamtendeutsch) und zumindest beim rechtlichen Aspekt hilfreich. Sehr glücklich
Danke dafür!
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#664836) Verfasst am: 19.02.2007, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, wir haben eben immer noch das "Kauf' nicht beim Juden!" aus dem Dritten Reich im Hinterkopf. Sonst hätten wir bestimmt nicht solche Schwierigkeiten mit Boykottaktionen.

Sei es nun Brent Spar oder Fa. Müller. Wenn man sich aber weiter mit Herrn Müller beschäftigt, fällt einem nicht nur seine Rechte Gesinnung auf, sondern auch seine Einstellung zu Umweltschutz und anderem. Da finden sich dutzende Gründe, die Produkte seiner Firma nicht zu kaufen.

Nicht zuletzt ist eine Kaufentscheidung auch eine Form der Meinungsäusserung. Ich kaufe seit Jahren keine Produkte der Firma Müller mehr. Nicht nur, weil sie i.d.R. nicht schmecken.

Ich schränke Herrn Müller mit meiner Kaufentscheidung nicht in seinem Recht auf Meinungsäusserung ein. Von daher hab ich mit einem Boykott der Firma Müller nicht das geringste moralische oder ethische oder juristische Problem.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
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Beitrag(#664852) Verfasst am: 19.02.2007, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich schränke Herrn Müller mit meiner Kaufentscheidung nicht in seinem Recht auf Meinungsäusserung ein. Von daher hab ich mit einem Boykott der Firma Müller nicht das geringste moralische oder ethische oder juristische Problem.


Es ist doch ganz legitim selbst zu bestimmen, bei wem ich etwas kaufe und bei wem nicht. Die Gründe für oder gegen eine Kaufentscheidung sind so vielfältig wie die Prodiukte selbst.
Mal abgesehen davon, daß ich nicht jedes Unternehmen, dessen Produkte ich nicht kaufe, boykottiere.
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kamelpeitsche
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#664863) Verfasst am: 19.02.2007, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Ein moralisches Dilemma entstünde wohl erst dann, wenn soviele Leute Müller boykottierten, dass durch den Verkaufsrückgang in seinen Fabriken Arbeitsplätze bedroht wären. Was könnten seine Angestellten für die politischen Aktivitäten ihres Chefs?

Das ist ein ganz vorzügliches Argument für Kinderarbeit: Was können die Verkäufer von H&M* dafür, dass ihre Chefs in Malaysia Kinder in Kellern zu Hungerlöhnen "beschäftigen"?

*Name frei erfunden


Wobei du im Falle Müller das Interesse der Angestellten dem des Chefs gegenüber stellst und im Falle H&M zwei Gruppen von Angestellten vergleichst.
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