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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688002) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03 Titel: |
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bedenklicher finde ich, dass es offenbar üblich ist gegenüber nichtdeutsche nach "heimat"-recht oder -kultur zu urteilen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688003) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | schabernick hat folgendes geschrieben: |
Aber, die Urteilsfindung findet im stillen Kämmerlein statt, völlig stressbefreit. |
Quatsch.
schabernick hat folgendes geschrieben: | Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG. |
Wie Xamanoth schon sagte: Ob das Urteil GG-widrig ist, ist gar nicht so leicht zu entscheiden. Auch für Profis nicht.
Und selbst wenn es das wäre: Wer hat sich nicht schon mal "grobe Schnitzer" geleistet. Die passieren auch dann, wenn man sein Handwerk eigentlich beherrscht. |
Noch ein wenig Grundgesetz:
Zitat: | Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. |
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#688004) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Jetzt bin ich verwirrt. War Aurora denn schonmal unter anderem Namen hier imFGH? |
Ja, aber ich habe ihr Hausverbot erteilt.
Zur Erläuterung: Der Poster machte einen Scherz. Er kann niemandem Hausverbot erteilen. Heike Jackler
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688006) Verfasst am: 21.03.2007, 21:06 Titel: |
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Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.
durial hat folgendes geschrieben: |
Du willst hier anfangen, etwas zu relativieren, weil es "nur" um einen Härtefallantrag ging. |
Das ist auch angebracht. Im Familienrecht gelten andere Maßstäbe als im Strafrecht.
Zitat: | Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht! |
Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.
Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688007) Verfasst am: 21.03.2007, 21:09 Titel: |
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Guck mal auf Art. 6, wenn du schon dabei bist. Und auf Art. 4. Die entsprechende Dogmatik bzgl. Art. 3 hier zu erläutern, ist mir jetzt zu kompliziert. Jedenfalls wäre es nur dann ein offensichtlicher Verstoß dagegen, wenn die Richterin zwei Paare unter identischen Bedingungen ungleich behandelt hätte. Die Ungleichbehandlung von wesentlich ungleichem erlaubt art. 3 nämlich sehr wohl. Und Art. 2 II ist nicht unmittelbar verletzt, da die Schläge ja verboten bleiben.
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688008) Verfasst am: 21.03.2007, 21:09 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht! |
Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.
Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint. |
Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?
Oder doch lieber unsere Verfassung?
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688011) Verfasst am: 21.03.2007, 21:12 Titel: |
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schabernick hat folgendes geschrieben: |
Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?
Oder doch lieber unsere Verfassung? |
Nein. Und das der Muslim darf, wird durch das Urteil eben nicht besagt.
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688012) Verfasst am: 21.03.2007, 21:14 Titel: |
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Bei allem Ballaballa (sorry für den Ausdruck) der sich hier anbahnt:
Die Ehe wird nicht vorzeitig geschieden, der Härtefall ist ausgeschlossen, aber der Ehemann hat eine Bannmeile.
Also, de facto geschieden.
Aber mich darf die Frau trotzdem nicht nächste Woche heiraten, und der Gatte darf auch kein neues Opfer ehelichen.
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688014) Verfasst am: 21.03.2007, 21:15 Titel: |
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schabernick hat folgendes geschrieben: |
Aber mich darf die Frau trotzdem nicht nächste Woche heiraten, und der Gatte darf auch kein neues Opfer ehelichen. |
Die grundsätzlich nicht sofortige Scheidung halte ich angesichts des Schutzauftrags aus Art. 6 für einen vertretbaren Eingriff in Art. 2.
Tip: Die Verfassung hat mehr als drei Artikel.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688016) Verfasst am: 21.03.2007, 21:17 Titel: |
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durial hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).
ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch. |
netter versuch, zyniker. |
Hm, ich habe allerdings auch schonmal überlegt, ob man religiösen Menschen nicht mal die Konsequenzen ihrer jeweiligen Religion aufzeigen sollte.
Wie wärs mit: religiöse Menschen werden nach dem jeweiligen Recht ihrer Religion behandelt?
Mhh, dazu mach ich einen Extra-Thread auf. |
ist halt zynisch. was gibts da zu überlegen?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688019) Verfasst am: 21.03.2007, 21:20 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Tip: Die Verfassung hat mehr als drei Artikel. |
Ja, eigentlich dürften wir diese nicht mehr haben:
Zitat: | Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. |
Unsere Verfassung wurde stellvertretend auch für die jetzt "neuen Bundesländer" verabschiedet, der Artikel 146 GG sollte so langsam mal umgesetzt werden.
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Niels registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.03.2007 Beiträge: 424
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(#688020) Verfasst am: 21.03.2007, 21:22 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | schabernick hat folgendes geschrieben: |
Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?
Oder doch lieber unsere Verfassung? |
Nein. Und das der Muslim darf, wird durch das Urteil eben nicht besagt. |
Eben. Wäre ja auch absurd. Aber ist das überhaupt ein "Urteil" gewesen? Ich dachte, das wäre einfach nur eine Entscheidung eines Härtefallantrages. Ansonsten sollte man wirklich mal die Begründung im Wortlaut kennen.
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Jasper registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.03.2007 Beiträge: 130
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(#688021) Verfasst am: 21.03.2007, 21:24 Titel: |
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Wie wohl Alice Schwarzer kommentieren wird, dass ausgerechnet eine Richtierin, eine Frau also, so entschieden hat?
_________________ http://www.akte-islam.de/3.html
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688025) Verfasst am: 21.03.2007, 21:26 Titel: |
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"welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"
wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688026) Verfasst am: 21.03.2007, 21:27 Titel: |
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Jasper hat folgendes geschrieben: | Wie wohl Alice Schwarzer kommentieren wird, dass ausgerechnet eine Richtierin, eine Frau also, so entschieden hat? |
na sie wird sagen, dass das der endgültige beweis ist, dass frauen im job so gut wie männer sind.
oder hätte irgendjemand beim reinen lesen des urteils gedacht, dass kommt von einer frau
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688028) Verfasst am: 21.03.2007, 21:31 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | "welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"
wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen? |
Richter sind Beamte.
Beamte müssen sich auf dem Boden der Verfassung bewegen.
Schöffen sind keine Beamte, aber auch die werden auf das Grundgesetz vereidigt.
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688030) Verfasst am: 21.03.2007, 21:35 Titel: |
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schabernick hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | "welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"
wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen? |
Richter sind Beamte.
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Nein. Richter haben einen beamtenähnlichen Sonderstatus, was sich bspw. darin äußert, dass sie nicht weisungsgebunden sind.
Maßnahmen sind die möglichkeit der Befangenheit und eine entlassung bei persönlicher Strafbarkeit. Maßnahmen durch Fehlurteile sind nahezu ausgeschlossen. Die beiden herasuragenden Staatsexamen, die erforderlich sind, gelten als ausreichender Fähigkeitennachweiß.
Die argumentfreie Schallplatte mit der Grundgesetzwidrigkeit könnte Schabernick auch mal abstellen.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688031) Verfasst am: 21.03.2007, 21:36 Titel: |
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schabernick hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | "welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"
wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen? |
Richter sind Beamte.
Beamte müssen sich auf dem Boden der Verfassung bewegen.
Schöffen sind keine Beamte, aber auch die werden auf das Grundgesetz vereidigt. |
wenn die verfassung irgendwas bedeuten würde, dann wäre eine ehe mit verfassungsfeinden im geltungsbereich der verfassung ohnehin verboten und man müsste hinterher nicht härtefallanträge verhandeln.
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cptchaos kritischer Rationalist
Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 304
Wohnort: Hamburg
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(#688047) Verfasst am: 21.03.2007, 21:55 Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich halte es für sehr sinnvoll, dass Richter für ihre Entscheidungen nicht strafrechtlich haftbar sind.
Man bedenke auch, welche Konsequenzen das hätte. |
... Also, ich weiß ja nicht. Ich kann ja verstehen, das man als Richter erstmal nicht belangt werden kann. Aber nicht in jedem ausmaß. Wenn ich als Programmierer freie Programme schreibe die andere Schädigen, und mir Vorsatz nachzuweisen ist, kann ich ja auch belangt werden. So sollte das bei Richtern auch sein. Ich vermute so ist es auch.
Das hat aber nichts mit dem Härtefall zu tun. Die Entscheidung ist dämlich und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich wüsste aber nicht wie man der Richterin einen Strick daraus drehen sollte. Außer vielleicht einer Ermahnung oder sowas.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688051) Verfasst am: 21.03.2007, 21:58 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Maßnahmen sind die möglichkeit der Befangenheit und eine entlassung bei persönlicher Strafbarkeit. Maßnahmen durch Fehlurteile sind nahezu ausgeschlossen. Die beiden herasuragenden Staatsexamen, die erforderlich sind, gelten als ausreichender Fähigkeitennachweiß. |
danke!
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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durial gesperrt
Anmeldungsdatum: 16.12.2006 Beiträge: 1211
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(#688057) Verfasst am: 21.03.2007, 22:04 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.
durial hat folgendes geschrieben: |
Du willst hier anfangen, etwas zu relativieren, weil es "nur" um einen Härtefallantrag ging. |
Das ist auch angebracht. Im Familienrecht gelten andere Maßstäbe als im Strafrecht.
Zitat: | Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht! |
Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.
Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint. |
Nochmal: Da stellt jemand einen Antrag mit einer bestimmten Begründung (und die ist, dass ihr Unrecht widerfahren ist). Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil sie das angebliche Unrecht, womit der Antrag begründet wurde, für Recht erklärt.
Damit hat sie zwei Fehler begangen:
1. hat sie die gesetzliche Richtigkeit der Begründung nicht erkannt,
2. hat sie sich dabei auf etwas gestützt, das als Urteilsbegründung unzulässig ist.
Damit hat sie:
- Die Rechte der Frau mit Füßen getreten (was an sich strafbar sein sollte),
- ihre Amtspflicht verletzt.
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688059) Verfasst am: 21.03.2007, 22:05 Titel: |
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Zitat: | Die durch die richterliche Unabhängigkeit garantierte Weisungsfreiheit gilt nur für die richterliche Tätigkeit, also die Rechtsprechung, nicht aber für Aufgaben der Gerichtsverwaltung und der Justizverwaltung. Die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz. Auch befreit die Weisungsfreiheit den Richter nicht von (allgemein gehaltener) Kritik und von Haftung für Amtspflichtverletzungen. Für Schäden, die Richter bei einem Urteil verursachen, haften sie allerdings gemäß § 839 Abs. 2 BGB nur, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht, und das nach der Rechtsprechung auch nur, wenn die Straftat eine Rechtsbeugung darstellt (so genanntes Richterspruchprivileg, missverständlich auch Spruchrichterprivileg genannt). |
Quelle: wikipedia
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688079) Verfasst am: 21.03.2007, 22:20 Titel: |
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durial hat folgendes geschrieben: |
Nochmal: Da stellt jemand einen Antrag mit einer bestimmten Begründung (und die ist, dass ihr Unrecht widerfahren ist). |
Falsch. Die Begründung ist, dass eine langsame Scheidung eine unzumutbare Härte begründen würde.
Zitat: | Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil sie das angebliche Unrecht, womit der Antrag begründet wurde, für Recht erklärt. |
Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil die hier keinen Härtefall sieht.
Zitat: | Damit hat sie zwei Fehler begangen:
1. hat sie die gesetzliche Richtigkeit der Begründung nicht erkannt, |
Eben diese ist problematisch.
Zitat: | 2. hat sie sich dabei auf etwas gestützt, das als Urteilsbegründung unzulässig ist. |
Falsch. Die Lebensumstände der Betroffenen sind ein Härtefallindikator. Dementsprechend ist das folgende unzutreffend.
@schabernick: Ich versuche zu verstehen, was du mir durch diesen wikiabschnitt, der eigentlich bestätigt, was ich sage, zu erklären versuchst.
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cptchaos kritischer Rationalist
Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 304
Wohnort: Hamburg
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(#688086) Verfasst am: 21.03.2007, 22:24 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
@schabernick: Ich versuche zu verstehen, was du mir durch diesen wikiabschnitt, der eigentlich bestätigt, was ich sage, zu erklären versuchst. |
Ich glaube das war an mich gerichtet. Oder allgemein zur Information.
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688111) Verfasst am: 21.03.2007, 22:47 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Die argumentfreie Schallplatte mit der Grundgesetzwidrigkeit könnte Schabernick auch mal abstellen. |
Ich führe nichts schlechtes im Schilde, wenn ich immer wieder die "Platte" Grundgesetz ans Drehen bringe. Eigentlich sollte ich noch die "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" mit einspielen.
Völlig argumentfrei, aber längst nicht argumentbefreit.
Deutschland hat mit dem Beitritt zur UN der Charta der Menschenrechte zugestimmt, in weiten Teilen stimmt diese mit dem Grundgesetz überein, in manchen nicht, weil die Charta der Menschenrechte in einigen Punkten ausführlicher ist.
Gesetze müssen dem Grundgesetz oder höheren Gesetzen entsprechen, daß dies nicht immer der Fall ist oder war, wissen wir alle.
Ich erwarte einfach nur von einem Richter, daß er das Grundgesetz immer im Hinterkopf hat, wenn er andere Gesetze zur Urteilsfindung heranzieht, dann soll und kann er auch frei entscheiden.
Nur in diesem konkreten Fall wurde der Koran zum Gesetz erhoben, und über Grundrechte gestellt, und das für eigentlich jeden offensichtlich.
Eigentlich bräuchten wir weder Gesetze noch schriftliche Verträge, ein gesundes Moralempfinden würde unter "Gutmenschen" völlig ausreichen.
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688118) Verfasst am: 21.03.2007, 22:54 Titel: |
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schabernick hat folgendes geschrieben: |
Nur in diesem konkreten Fall wurde der Koran zum Gesetz erhoben, und über Grundrechte gestellt, und das für eigentlich jeden offensichtlich. |
Das ist eben nicht offensichtlich, sondern erfordert durchaus einen Begründungsaufwand, der größer ist, als es in einem Forum möglich ist.
Zitat: | Eigentlich bräuchten wir weder Gesetze noch schriftliche Verträge, ein gesundes Moralempfinden würde unter "Gutmenschen" völlig ausreichen. |
Gesinnungsstrafrecht und moral oder Gewissen als kriterium von Recht und Gesetz lehne ich entschieden ab.
edit: und jetzt habe ich keinen Boch mehr. Das ich offensichtlich recht habe, weiß ich auch so. Tschü.
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schabernick it's me
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'
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(#688127) Verfasst am: 21.03.2007, 23:03 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
edit: und jetzt habe ich keinen Bock mehr. Das ich offensichtlich recht habe, weiß ich auch so. Tschü. |
Sind wir gesinnungsverwandt?
Das Selbe denke ich auch immer...
_________________ Halt den Globus an, ich will aussteigen
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#688130) Verfasst am: 21.03.2007, 23:06 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | War Aurora denn schonmal unter anderem Namen hier imFGH? |
Ja, zuletzt als "Morrigan - der große Rabe".
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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unchrist Klugscheißer
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover
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(#688132) Verfasst am: 21.03.2007, 23:08 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.
(...)
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Ich seh das ganz anders, der Skandal ist nicht groß genug!
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#688154) Verfasst am: 21.03.2007, 23:29 Titel: |
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"Wenn man liebt, hält man lange durch"
Zitat: | Für sie, als gläubige Muslima, sei der Verweis auf das Züchtigungsrecht im Islam ein Schock gewesen. "Es ist eine Frechheit, dass man sich in Deutschland so was rausnehmen kann. Das allerschlimmste ist, dass die Richterin den Islam falsch interpretiert hat. Unser Prophet hat Frauen bestimmt nicht geschlagen. Der Prophet hat Frauen Rechte gegeben und sie als etwas Besonderes behandelt, nicht wie ein Stück Dreck. Aber die Richterin sieht das offenbar anders." |
Sieht also nicht so aus, als würde sie das Züchtigungsrecht als selbstverständlichen Teil ihrer Kultur betrachtet haben.
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