Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 6, 7, 8 ... 12, 13, 14  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688002) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

bedenklicher finde ich, dass es offenbar üblich ist gegenüber nichtdeutsche nach "heimat"-recht oder -kultur zu urteilen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688003) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:


Aber, die Urteilsfindung findet im stillen Kämmerlein statt, völlig stressbefreit.


Quatsch.

schabernick hat folgendes geschrieben:
Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG.


Wie Xamanoth schon sagte: Ob das Urteil GG-widrig ist, ist gar nicht so leicht zu entscheiden. Auch für Profis nicht.

Und selbst wenn es das wäre: Wer hat sich nicht schon mal "grobe Schnitzer" geleistet. Die passieren auch dann, wenn man sein Handwerk eigentlich beherrscht.


Noch ein wenig Grundgesetz:

Zitat:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#688004) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Aurora? Aber die war doch keine Freundin des Islams.

Das hat sich geändert, seit sie mit einem Palästinenser liiert ist.
Jetzt bin ich verwirrt. War Aurora denn schonmal unter anderem Namen hier imFGH?


Ja, aber ich habe ihr Hausverbot erteilt.


Zur Erläuterung: Der Poster machte einen Scherz. Er kann niemandem Hausverbot erteilen. Heike Jackler

_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688006) Verfasst am: 21.03.2007, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.


durial hat folgendes geschrieben:

Du willst hier anfangen, etwas zu relativieren, weil es "nur" um einen Härtefallantrag ging.

Das ist auch angebracht. Im Familienrecht gelten andere Maßstäbe als im Strafrecht.


Zitat:
Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht!

Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.

Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688007) Verfasst am: 21.03.2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Art 2; Art 3 GG


Guck mal auf Art. 6, wenn du schon dabei bist. Und auf Art. 4. Die entsprechende Dogmatik bzgl. Art. 3 hier zu erläutern, ist mir jetzt zu kompliziert. Jedenfalls wäre es nur dann ein offensichtlicher Verstoß dagegen, wenn die Richterin zwei Paare unter identischen Bedingungen ungleich behandelt hätte. Die Ungleichbehandlung von wesentlich ungleichem erlaubt art. 3 nämlich sehr wohl. Und Art. 2 II ist nicht unmittelbar verletzt, da die Schläge ja verboten bleiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688008) Verfasst am: 21.03.2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:



Zitat:
Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht!

Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.

Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint.


Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?

Oder doch lieber unsere Verfassung?
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688011) Verfasst am: 21.03.2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:


Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?

Oder doch lieber unsere Verfassung?


Nein. Und das der Muslim darf, wird durch das Urteil eben nicht besagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688012) Verfasst am: 21.03.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bei allem Ballaballa (sorry für den Ausdruck) der sich hier anbahnt:

Die Ehe wird nicht vorzeitig geschieden, der Härtefall ist ausgeschlossen, aber der Ehemann hat eine Bannmeile.

Also, de facto geschieden.

Aber mich darf die Frau trotzdem nicht nächste Woche heiraten, und der Gatte darf auch kein neues Opfer ehelichen.
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688014) Verfasst am: 21.03.2007, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:


Aber mich darf die Frau trotzdem nicht nächste Woche heiraten, und der Gatte darf auch kein neues Opfer ehelichen.


Die grundsätzlich nicht sofortige Scheidung halte ich angesichts des Schutzauftrags aus Art. 6 für einen vertretbaren Eingriff in Art. 2.

Tip: Die Verfassung hat mehr als drei Artikel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688016) Verfasst am: 21.03.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).

ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch.


netter versuch, zyniker.


Hm, ich habe allerdings auch schonmal überlegt, ob man religiösen Menschen nicht mal die Konsequenzen ihrer jeweiligen Religion aufzeigen sollte. zynisches Grinsen
Wie wärs mit: religiöse Menschen werden nach dem jeweiligen Recht ihrer Religion behandelt?
Mhh, dazu mach ich einen Extra-Thread auf.


ist halt zynisch. was gibts da zu überlegen?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688019) Verfasst am: 21.03.2007, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:


Tip: Die Verfassung hat mehr als drei Artikel.


Ja, eigentlich dürften wir diese nicht mehr haben:

Zitat:
Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Unsere Verfassung wurde stellvertretend auch für die jetzt "neuen Bundesländer" verabschiedet, der Artikel 146 GG sollte so langsam mal umgesetzt werden.
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niels
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 424

Beitrag(#688020) Verfasst am: 21.03.2007, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:


Aber ein prügelnder jüdischer Ehemann dürfte dann wieder?

Oder doch lieber unsere Verfassung?


Nein. Und das der Muslim darf, wird durch das Urteil eben nicht besagt.


Eben. Wäre ja auch absurd. Aber ist das überhaupt ein "Urteil" gewesen? Ich dachte, das wäre einfach nur eine Entscheidung eines Härtefallantrages. Ansonsten sollte man wirklich mal die Begründung im Wortlaut kennen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jasper
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 130

Beitrag(#688021) Verfasst am: 21.03.2007, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wohl Alice Schwarzer kommentieren wird, dass ausgerechnet eine Richtierin, eine Frau also, so entschieden hat?
_________________
http://www.akte-islam.de/3.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688025) Verfasst am: 21.03.2007, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

"welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"

wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688026) Verfasst am: 21.03.2007, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jasper hat folgendes geschrieben:
Wie wohl Alice Schwarzer kommentieren wird, dass ausgerechnet eine Richtierin, eine Frau also, so entschieden hat?


na sie wird sagen, dass das der endgültige beweis ist, dass frauen im job so gut wie männer sind.
oder hätte irgendjemand beim reinen lesen des urteils gedacht, dass kommt von einer frau zwinkern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688028) Verfasst am: 21.03.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
"welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"

wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen?


Richter sind Beamte.

Beamte müssen sich auf dem Boden der Verfassung bewegen.

Schöffen sind keine Beamte, aber auch die werden auf das Grundgesetz vereidigt.
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688030) Verfasst am: 21.03.2007, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
"welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"

wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen?


Richter sind Beamte.



Nein. Richter haben einen beamtenähnlichen Sonderstatus, was sich bspw. darin äußert, dass sie nicht weisungsgebunden sind.

Maßnahmen sind die möglichkeit der Befangenheit und eine entlassung bei persönlicher Strafbarkeit. Maßnahmen durch Fehlurteile sind nahezu ausgeschlossen. Die beiden herasuragenden Staatsexamen, die erforderlich sind, gelten als ausreichender Fähigkeitennachweiß.

Die argumentfreie Schallplatte mit der Grundgesetzwidrigkeit könnte Schabernick auch mal abstellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688031) Verfasst am: 21.03.2007, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
"welche maßnahmen gegenüber richtern gibt es überhaupt?"

wurde noch nicht beantwortet.
Xamanoth magst du mir mal helfen?


Richter sind Beamte.

Beamte müssen sich auf dem Boden der Verfassung bewegen.

Schöffen sind keine Beamte, aber auch die werden auf das Grundgesetz vereidigt.



wenn die verfassung irgendwas bedeuten würde, dann wäre eine ehe mit verfassungsfeinden im geltungsbereich der verfassung ohnehin verboten und man müsste hinterher nicht härtefallanträge verhandeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cptchaos
kritischer Rationalist



Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 304
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688047) Verfasst am: 21.03.2007, 21:55    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Ich halte es für sehr sinnvoll, dass Richter für ihre Entscheidungen nicht strafrechtlich haftbar sind.

Man bedenke auch, welche Konsequenzen das hätte.


... Also, ich weiß ja nicht. Ich kann ja verstehen, das man als Richter erstmal nicht belangt werden kann. Aber nicht in jedem ausmaß. Wenn ich als Programmierer freie Programme schreibe die andere Schädigen, und mir Vorsatz nachzuweisen ist, kann ich ja auch belangt werden. So sollte das bei Richtern auch sein. Ich vermute so ist es auch.
Das hat aber nichts mit dem Härtefall zu tun. Die Entscheidung ist dämlich und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich wüsste aber nicht wie man der Richterin einen Strick daraus drehen sollte. Außer vielleicht einer Ermahnung oder sowas.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688051) Verfasst am: 21.03.2007, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Maßnahmen sind die möglichkeit der Befangenheit und eine entlassung bei persönlicher Strafbarkeit. Maßnahmen durch Fehlurteile sind nahezu ausgeschlossen. Die beiden herasuragenden Staatsexamen, die erforderlich sind, gelten als ausreichender Fähigkeitennachweiß.


danke!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
durial
gesperrt



Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688057) Verfasst am: 21.03.2007, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.


durial hat folgendes geschrieben:

Du willst hier anfangen, etwas zu relativieren, weil es "nur" um einen Härtefallantrag ging.

Das ist auch angebracht. Im Familienrecht gelten andere Maßstäbe als im Strafrecht.


Zitat:
Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht!

Falsch. Wenn man überhaupt eine Parallele ziehen will, dann müsste man eine Richterin kritisieren, die eheregeln des alten Testaments in ihre Urteilsfindung einfließen lässt.

Das die Schläge eine potentielle Straftat sind, wird durch das Urteil eben nicht verneint.


Nochmal: Da stellt jemand einen Antrag mit einer bestimmten Begründung (und die ist, dass ihr Unrecht widerfahren ist). Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil sie das angebliche Unrecht, womit der Antrag begründet wurde, für Recht erklärt.
Damit hat sie zwei Fehler begangen:
1. hat sie die gesetzliche Richtigkeit der Begründung nicht erkannt,
2. hat sie sich dabei auf etwas gestützt, das als Urteilsbegründung unzulässig ist.

Damit hat sie:
- Die Rechte der Frau mit Füßen getreten (was an sich strafbar sein sollte),
- ihre Amtspflicht verletzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688059) Verfasst am: 21.03.2007, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die durch die richterliche Unabhängigkeit garantierte Weisungsfreiheit gilt nur für die richterliche Tätigkeit, also die Rechtsprechung, nicht aber für Aufgaben der Gerichtsverwaltung und der Justizverwaltung. Die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz. Auch befreit die Weisungsfreiheit den Richter nicht von (allgemein gehaltener) Kritik und von Haftung für Amtspflichtverletzungen. Für Schäden, die Richter bei einem Urteil verursachen, haften sie allerdings gemäß § 839 Abs. 2 BGB nur, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht, und das nach der Rechtsprechung auch nur, wenn die Straftat eine Rechtsbeugung darstellt (so genanntes Richterspruchprivileg, missverständlich auch Spruchrichterprivileg genannt).


Quelle: wikipedia
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688079) Verfasst am: 21.03.2007, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:


Nochmal: Da stellt jemand einen Antrag mit einer bestimmten Begründung (und die ist, dass ihr Unrecht widerfahren ist).

Falsch. Die Begründung ist, dass eine langsame Scheidung eine unzumutbare Härte begründen würde.


Zitat:
Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil sie das angebliche Unrecht, womit der Antrag begründet wurde, für Recht erklärt.

Die Richterin lehnt den Antrag ab, weil die hier keinen Härtefall sieht.

Zitat:
Damit hat sie zwei Fehler begangen:
1. hat sie die gesetzliche Richtigkeit der Begründung nicht erkannt,

Eben diese ist problematisch.

Zitat:
2. hat sie sich dabei auf etwas gestützt, das als Urteilsbegründung unzulässig ist.

Falsch. Die Lebensumstände der Betroffenen sind ein Härtefallindikator. Dementsprechend ist das folgende unzutreffend.

@schabernick: Ich versuche zu verstehen, was du mir durch diesen wikiabschnitt, der eigentlich bestätigt, was ich sage, zu erklären versuchst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cptchaos
kritischer Rationalist



Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 304
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688086) Verfasst am: 21.03.2007, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

@schabernick: Ich versuche zu verstehen, was du mir durch diesen wikiabschnitt, der eigentlich bestätigt, was ich sage, zu erklären versuchst.

Ich glaube das war an mich gerichtet. Oder allgemein zur Information.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688111) Verfasst am: 21.03.2007, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Die argumentfreie Schallplatte mit der Grundgesetzwidrigkeit könnte Schabernick auch mal abstellen.


Ich führe nichts schlechtes im Schilde, wenn ich immer wieder die "Platte" Grundgesetz ans Drehen bringe. Eigentlich sollte ich noch die "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" mit einspielen.

Völlig argumentfrei, aber längst nicht argumentbefreit.

Deutschland hat mit dem Beitritt zur UN der Charta der Menschenrechte zugestimmt, in weiten Teilen stimmt diese mit dem Grundgesetz überein, in manchen nicht, weil die Charta der Menschenrechte in einigen Punkten ausführlicher ist.

Gesetze müssen dem Grundgesetz oder höheren Gesetzen entsprechen, daß dies nicht immer der Fall ist oder war, wissen wir alle.

Ich erwarte einfach nur von einem Richter, daß er das Grundgesetz immer im Hinterkopf hat, wenn er andere Gesetze zur Urteilsfindung heranzieht, dann soll und kann er auch frei entscheiden.

Nur in diesem konkreten Fall wurde der Koran zum Gesetz erhoben, und über Grundrechte gestellt, und das für eigentlich jeden offensichtlich.


Eigentlich bräuchten wir weder Gesetze noch schriftliche Verträge, ein gesundes Moralempfinden würde unter "Gutmenschen" völlig ausreichen.
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688118) Verfasst am: 21.03.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:


Nur in diesem konkreten Fall wurde der Koran zum Gesetz erhoben, und über Grundrechte gestellt, und das für eigentlich jeden offensichtlich.

Das ist eben nicht offensichtlich, sondern erfordert durchaus einen Begründungsaufwand, der größer ist, als es in einem Forum möglich ist.


Zitat:
Eigentlich bräuchten wir weder Gesetze noch schriftliche Verträge, ein gesundes Moralempfinden würde unter "Gutmenschen" völlig ausreichen.


Gesinnungsstrafrecht und moral oder Gewissen als kriterium von Recht und Gesetz lehne ich entschieden ab.

edit: und jetzt habe ich keinen Boch mehr. Das ich offensichtlich recht habe, weiß ich auch so. Tschü.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#688127) Verfasst am: 21.03.2007, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

edit: und jetzt habe ich keinen Bock mehr. Das ich offensichtlich recht habe, weiß ich auch so. Tschü.


zynisches Grinsen

Sind wir gesinnungsverwandt?

Das Selbe denke ich auch immer...

zwinkern
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#688130) Verfasst am: 21.03.2007, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
War Aurora denn schonmal unter anderem Namen hier imFGH?

Ja, zuletzt als "Morrigan - der große Rabe".
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
unchrist
Klugscheißer



Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover

Beitrag(#688132) Verfasst am: 21.03.2007, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bevor das hier so weitgergeht, möchte ich daran erinnern, dass auch ich das Urteil im Ergebnis für falsch halte. Bei weitem aber nicht für den Skandal, der hier darüber gemacht wird.

(...)


Ich seh das ganz anders, der Skandal ist nicht groß genug!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#688154) Verfasst am: 21.03.2007, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn man liebt, hält man lange durch"

Zitat:
Für sie, als gläubige Muslima, sei der Verweis auf das Züchtigungsrecht im Islam ein Schock gewesen. "Es ist eine Frechheit, dass man sich in Deutschland so was rausnehmen kann. Das allerschlimmste ist, dass die Richterin den Islam falsch interpretiert hat. Unser Prophet hat Frauen bestimmt nicht geschlagen. Der Prophet hat Frauen Rechte gegeben und sie als etwas Besonderes behandelt, nicht wie ein Stück Dreck. Aber die Richterin sieht das offenbar anders."


Sieht also nicht so aus, als würde sie das Züchtigungsrecht als selbstverständlichen Teil ihrer Kultur betrachtet haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 6, 7, 8 ... 12, 13, 14  Weiter
Seite 7 von 14

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group