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Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#688459) Verfasst am: 22.03.2007, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zudem hben sie einen Anspruch, dass ausschließlich nach Recht und Gesetz entschieden wird, das also Emotionen und politische Erwägungen keine Rolle zu spielen haben.


So sollte es sein. Aber nebenbei gefragt: glaubst du, dass sich das BVG an diesem Grundsatz stets orientiert, etwa wenn es aus formalen Gründen die Klage von Bundestagsabgeordneten gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zurückweist oder zu erklären versucht, warum die Wehrpflicht nicht gegen gleich mehrere Grundrechte verstößt?

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Alice Schwarzer meldet sich zu Wort:


Was wohl unvermeidlich war.
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kornpicker
Nicht-Ex-Muslim



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

Beitrag(#688502) Verfasst am: 22.03.2007, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

(sorry Doppelposting)
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An der Wahrheit wird die Menschheit langfristig nicht vorbei können


Zuletzt bearbeitet von kornpicker am 22.03.2007, 15:39, insgesamt einmal bearbeitet
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kornpicker
Nicht-Ex-Muslim



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

Beitrag(#688508) Verfasst am: 22.03.2007, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Nur in diesem konkreten Fall wurde der Koran zum Gesetz erhoben, und über Grundrechte gestellt, und das für eigentlich jeden offensichtlich.
Nein, wurde er nicht, da sich das Verprügeln nicht durch den Koran rechtfertigen lässt. Auch nicht mit dem vielzitierten Vers 4:34. Die Scharia sagt dazu eindeutig, dass das Verprügeln verboten ist (siehe die bereits zitierte Stellungnahme der islamischen Verbände). Dass solche Primitivinterpretationen von Primitivlingen, die sich selbst für Islamexperten halten, aus dem Koran abgeleitet werden, mag ja hin und wieder vorkommen, aber dass sich eine Richterin, die nach deutschem Recht sprechen soll, dieser Primitivität anschließt, zeigt, dass Deutschland sich immer mehr auf gefährlichen Abwegen befindet.

hacketaler hat folgendes geschrieben:
der prophet hat frauen als etwas besonderes behandelt - sogar schon ab 9 jahren. Mit den Augen rollen
Dummschwätzer! Bis vor wenigen hundert Jahren war es in allen Kulturkreisen üblich, Frauen zu ehelichen, wenn sie ihre Geschlechtsreife erlangt hatten. Tatsächlich hat der Prophet aber seine Frauen nie geschlagen, und schon gar nicht grün und blau.
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#688512) Verfasst am: 22.03.2007, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Also ich finde es immer noch außerordentlich spannend.

Was für ein Fall: auf der einen Seite tönen selbsternannte Islamkenner und -ausleber darüber, wie friedlich der Islam ist und wie gleichberechtigt Frauen sind und auf der anderen Seite beruft sich eine deutsche Richterin eben auf die Stellen im Koran und verfährt entsprechend.

Ich könnte mich bekrümeln. zynisches Grinsen


Wenn diese "Schlagzeile" am 1.April erschienen wäre .....hätte ich glatt einen Scherz vermutet .

Wie kommt eigentlich eine Richter/In dazu, in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung mit einem sogenannten heiligen Buch zu begründen ?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#688521) Verfasst am: 22.03.2007, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Wie kommt eigentlich eine Richter/In dazu, in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung mit einem sogenannten heiligen Buch zu begründen ?


Diese Frage ist u.a. Thema in diesem Thread.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#688523) Verfasst am: 22.03.2007, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich steht es hier schon irgendwo, aber ich hätte da doch mal eine Frage zur Argumentation mit dem Härtefall.

Nehmen wir an, eine deutsche, christliche Frau heiratet. Nach wenigen Tagen fängt der Mann an, sie zu prügeln. Erst nach 10 oder 15 Jahren reicht die Frau die Scheidung ein. Könntem an hier ebenso von einem Härtefall absehen, da die Frau ja die Normalisierung dieser Situation zugelassen hat?
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#688535) Verfasst am: 22.03.2007, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Und was mir die Befürworter einer pazifistischen Übersetzung auch noch nicht erklärt haben: Wieso sollte eine Frau ihrem Mann gehorchen? "Ermahnungen", "Sex verweigern", "Irgendeine ominöse gewaltlose Übersetzung von Schlagen"... Da krankt es doch bis hin zum Exitus schon an der Basis; die Lesart ist doch erst der zweite Schritt.


Deiner Meinung nach muß ein Mann seiner Ehefrau also immer sexuell zur Verfügung stehen? Am Kopf kratzen


Keine Lust zu haben und dies zum Ausdruck zu bringen ist etwas anderes als Verweigerung auf Grund einer erzieherischen Maßnahme.

Wie kommst du auf diese deine sehr ...hmm... spezielle Interpretation?


Es hatte mich einfach irritiert, daß Dir dieser Punkt anscheinend eine Erwähnung wert war.
Ich finde Sex-Verweigerung (egal von wem) im Sinne einer Erpressung zwar reichlich kindisch,
kann darin aber sonst nichts Verwerfliches erkennen. (Ich würde eher erwarten, daß im Falle
einer Ehekrise ohnehin kein oder nur ein geringes Verlangen nach Sex besteht; wozu das also
noch gesondert erwähnen?)
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#688537) Verfasst am: 22.03.2007, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Und was mir die Befürworter einer pazifistischen Übersetzung auch noch nicht erklärt haben: Wieso sollte eine Frau ihrem Mann gehorchen? "Ermahnungen", "Sex verweigern", "Irgendeine ominöse gewaltlose Übersetzung von Schlagen"... Da krankt es doch bis hin zum Exitus schon an der Basis; die Lesart ist doch erst der zweite Schritt.


Deiner Meinung nach muß ein Mann seiner Ehefrau also immer sexuell zur Verfügung stehen? Am Kopf kratzen


Keine Lust zu haben und dies zum Ausdruck zu bringen ist etwas anderes als Verweigerung auf Grund einer erzieherischen Maßnahme.

Wie kommst du auf diese deine sehr ...hmm... spezielle Interpretation?


Es hatte mich einfach irritiert, daß Dir dieser Punkt anscheinend eine Erwähnung wert war.


Am Kopf kratzen Diese Verhaltensmaßnahmen stehen so in besagter Sure. Und zwar durchzuführen in dieser Reihenfolge, wie unser Koran-Experte weiß (mal abgesehen davon, dass man heutzutage gewaltfrei schlägt).

Zitat:
Ich finde Sex-Verweigerung (egal von wem) im Sinne einer Erpressung zwar reichlich kindisch,
kann darin aber sonst nichts Verwerfliches erkennen. (Ich würde eher erwarten, daß im Falle
einer Ehekrise ohnehin kein oder nur ein geringes Verlangen nach Sex besteht; wozu das also
noch gesondert erwähnen?)


Das ist auch nicht meine Erfindung, sondern die der Koranautoren.
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Zuletzt bearbeitet von Heike N. am 22.03.2007, 16:06, insgesamt einmal bearbeitet
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#688539) Verfasst am: 22.03.2007, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Und was mir die Befürworter einer pazifistischen Übersetzung auch noch nicht erklärt haben: Wieso sollte eine Frau ihrem Mann gehorchen? "Ermahnungen", "Sex verweigern", "Irgendeine ominöse gewaltlose Übersetzung von Schlagen"... Da krankt es doch bis hin zum Exitus schon an der Basis; die Lesart ist doch erst der zweite Schritt.


Deiner Meinung nach muß ein Mann seiner Ehefrau also immer sexuell zur Verfügung stehen? Am Kopf kratzen


Keine Lust zu haben und dies zum Ausdruck zu bringen ist etwas anderes als Verweigerung auf Grund einer erzieherischen Maßnahme.

Wie kommst du auf diese deine sehr ...hmm... spezielle Interpretation?


Es hatte mich einfach irritiert, daß Dir dieser Punkt anscheinend eine Erwähnung wert war.
Ich finde Sex-Verweigerung (egal von wem) im Sinne einer Erpressung zwar reichlich kindisch,
kann darin aber sonst nichts Verwerfliches erkennen. (Ich würde eher erwarten, daß im Falle
einer Ehekrise ohnehin kein oder nur ein geringes Verlangen nach Sex besteht; wozu das also
noch gesondert erwähnen?)

Das mußt du den Koran-Verfasser fragen, denn von dem stammt ja dieser Bestrafungsvorschlag.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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kornpicker
Nicht-Ex-Muslim



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

Beitrag(#688632) Verfasst am: 22.03.2007, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Ralf Rudolfy
Dazu braucht man nicht den Koranverfasser fragen, das ist für einen Muslim offensichtlich. Der Vollzug des ehelichen Verkehrs gilt im Islam als Hasanah, also eine gute Tat. Man wird durch den Ehestreit und die beschriebenen Maßnahmen daran gehindert, Hasanat zu sammeln.

@Heike N.
Die Verhaltensmaßnahmen stehen so nicht explizit drin. Der zitierte Koranvers (4:34) kann nicht dazu herhalten, dass einem Mann erlaubt wird, seine Ehefrau zu verprügeln. Dies ist nach der Scharia verboten.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#688645) Verfasst am: 22.03.2007, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

kornpicker hat folgendes geschrieben:

Die Verhaltensmaßnahmen stehen so nicht explizit drin. Der zitierte Koranvers (4:34) kann nicht dazu herhalten, dass einem Mann erlaubt wird, seine Ehefrau zu verprügeln. Dies ist nach der Scharia verboten.

Was sagst du dann zu diesen Videos: http://youtube.com/results?search_query=wife+beating&search=Search
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#688649) Verfasst am: 22.03.2007, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Ich finde Sex-Verweigerung (egal von wem) im Sinne einer Erpressung zwar reichlich kindisch,
kann darin aber sonst nichts Verwerfliches erkennen. (Ich würde eher erwarten, daß im Falle
einer Ehekrise ohnehin kein oder nur ein geringes Verlangen nach Sex besteht; wozu das also
noch gesondert erwähnen?)


Das ist auch nicht meine Erfindung, sondern die der Koranautoren.


Schon klar, aber es scheint Dir ja als Kritikpunkt wichtig genug zu sein.
Was die "empfohlenen" Schläge angeht, so ist das meines Erachtens strafrechtlich relevant
und unbedingt abzulehnen. Wenn ein Mann hingegen meint, seine Frau mit Sex-Verweigerung
"bestrafen" zu müssen - bitte schön, soll er halt ... sofern er durchhält Lachen
Oder anders formuliert: besagte Koransure ohne Schläge fände ich einfach nicht der Erwähnung
wert (allenfalls unter "Sonstiges und Groteskes"). Es würde mich nicht wundern, solcherlei Unfug
auch von irgendwelchen Regenbogenpresse-"Psychologen" zu lesen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688656) Verfasst am: 22.03.2007, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe. Nachdem das Thema ja so schön aufgebauscht wurde und - in den Medien - wird, kann ich ja mal sagen: Eigentlich sehe ich es ja wie Xamanoth: Die Richterin hat ja nicht über "Züchtigungen" geurteilt, die ja durchaus verurteilt wurden, da sich der Mann ihr ja nicht mehr nähern darf. Insofern gibts ja eigentlich kein Problem. Sehr glücklich Stellt sich nur die Frage, warum dem Härtefallantrag dann nicht einfach entsprochen wird. Ich finde, es ist durchaus anzunehmen, dass das ein bisschen zynisch von der Richterin gemeint war. Ganz im Sinne des Threads "Jedem Das Seine". zwinkern

Dennoch wars wichtig, mal darüber gesprochen zu haben. Cool
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#688665) Verfasst am: 22.03.2007, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Ich finde Sex-Verweigerung (egal von wem) im Sinne einer Erpressung zwar reichlich kindisch,
kann darin aber sonst nichts Verwerfliches erkennen. (Ich würde eher erwarten, daß im Falle
einer Ehekrise ohnehin kein oder nur ein geringes Verlangen nach Sex besteht; wozu das also
noch gesondert erwähnen?)


Das ist auch nicht meine Erfindung, sondern die der Koranautoren.


Schon klar, aber es scheint Dir ja als Kritikpunkt wichtig genug zu sein.


Sach mal...

Ich habe die Sure zitiert (und nicht nur ich) und mich später darauf bezogen. Sie enthält bestimmte Aussagen bzw. Verhaltensanweisungen, unter anderem auch das "Verweigern von Sex". Was daran zu bekritteln habe, habe ich ausführlich erläutert. Warum nun explizit dieser eine Teil so diskussionsrelevant für dich ist, entzieht sich mir.
Mir entzieht sich auch, warum irgendwelche Heinze meinen, dass diese antiquierte Form des Besitztums, welches augenscheinlich antiquierte orientalische Trottel erfunden haben (und auf Basis dessen man eine Frau wie ein unmündiges Wesen maßregeln kann) nicht grundsätzlich hinterfragt werden sollen, sondern sich statt dessen lieber hochintellektuell über die Interpretation Gedanken machen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#688667) Verfasst am: 22.03.2007, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Sehr glücklich Stellt sich nur die Frage, warum dem Härtefallantrag dann nicht einfach entsprochen wird. Ich finde, es ist durchaus anzunehmen, dass das ein bisschen zynisch von der Richterin gemeint war. Ganz im Sinne des Threads "Jedem Das Seine". zwinkern


Verstehe hier den "Humor" nicht. Es geht immerhin um Morddrohungen. "Bißchen Zynismus" und "Jedem das Seine" halte ich da für völlig deplaziert.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688680) Verfasst am: 22.03.2007, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html


Gröhl...

Zitat:
Richterin bedauert Koran-Urteil

Von Veit Medick

Erstmals nach dem skandalösen Koran-Urteil hat sich die Richterin zu Wort gemeldet. Sie bedaure ihren Fehler, erklärte ein Frankfurter Gerichtssprecher. Und er verriet: Die Juristin leidet noch immer unter den Folgen einer Schießerei im Gericht von vor zehn Jahren.
Ohnmacht Weinen

Gröhl...

Jomai: däs iss ja zo drrramatisch.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688684) Verfasst am: 22.03.2007, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich verstehe nicht, was daran so lustig sein soll.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#688686) Verfasst am: 22.03.2007, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird wohl noch tagelang spannend bleiben showtime
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#688687) Verfasst am: 22.03.2007, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
ich verstehe nicht, was daran so lustig sein soll.

Ich verstehe nicht, wie das eine das andere erklären soll.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#688690) Verfasst am: 22.03.2007, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
ich verstehe nicht, was daran so lustig sein soll.


Na erst der Zeitpunkt der Stattgabe des Befangenheitsantrages und nun die Entschuldigung der Richterin durch den Gerichtssprecher unter Hinweis auf einen zehn Jahre alten Vorfall.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#688691) Verfasst am: 22.03.2007, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
ich verstehe nicht, was daran so lustig sein soll.

Das erschließt sich mir auch nicht ganz. Die "Angelegenheit" ist doch eher ziemlich dramatisch, und zeigt, welchen Einfluß der Islam hierzulande zu gewinnen droht. Wir sind gerade mal eben so dabei, uns vom Christlichen Fundamentalismus zu befreien, schon steht der nächste parat. Das ist alles andere als witzig.
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#688717) Verfasst am: 22.03.2007, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
ich verstehe nicht, was daran so lustig sein soll.


Na erst der Zeitpunkt der Stattgabe des Befangenheitsantrages und nun die Entschuldigung der Richterin durch den Gerichtssprecher unter Hinweis auf einen zehn Jahre alten Vorfall.


Vieleicht hätte man die Richterin nach diesem 10 Jahre zurückliegenden Fall besser psychologisch betreuen müssen,anstatt sie in diesem Amt zu belassen. Am Kopf kratzen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#688738) Verfasst am: 22.03.2007, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Das erschließt sich mir auch nicht ganz. Die "Angelegenheit" ist doch eher ziemlich dramatisch, und zeigt, welchen Einfluß der Islam hierzulande zu gewinnen droht.

Wo soll da bitte eine Einflussnahme des Islam sein? Es liegt doch gerade daran, dass Islam und Integration in den letzten Jahren kritischer betrachtet wurden, dass dieser unglückliche Richterspruch zu einem derart emotionsgeladenen Skandal aufgebauscht werden konnte.

Wenn die Richterin kulturelle Begebenheiten in einem Scheidungsverfahren unter Chinesen, Indern oder Südafrikanern berücksichtigt hätte, dann hätte sich niemand für das Urteil interessiert.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688746) Verfasst am: 22.03.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Das erschließt sich mir auch nicht ganz. Die "Angelegenheit" ist doch eher ziemlich dramatisch, und zeigt, welchen Einfluß der Islam hierzulande zu gewinnen droht.

Wo soll da bitte eine Einflussnahme des Islam sein? Es liegt doch gerade daran, dass Islam und Integration in den letzten Jahren kritischer betrachtet wurden, dass dieser unglückliche Richterspruch zu einem derart emotionsgeladenen Skandal aufgebauscht werden konnte.

Wenn die Richterin kulturelle Begebenheiten in einem Scheidungsverfahren unter Chinesen, Indern oder Südafrikanern berücksichtigt hätte, dann hätte sich niemand für das Urteil interessiert.


zu unrecht sollte man hinzufügen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Claus
die Axt im Walde



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Waiblingen

Beitrag(#688747) Verfasst am: 22.03.2007, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wundere mich schon eine ganze Weile, in welche Haarspaltereien diese Diskussion hier abdriftet.

Es geht dabei doch um nichts anderes als darum, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf; andernfalls ist Rechtssicherheit nicht möglich. Darüber dürften wir uns doch wohl einig sein.

Nach welchen Maßstäben hat ein deutsches Gericht zu beurteilen, ob ein "Ehrenmörder" seine Tat aus niedrigen Beweggründen begangen hat oder nicht? - Gar keine Frage: Nach den hier geltenden Maßstäben. Gewiss nicht nach jenen, die der Täter aus seinem Kulturkreis mitgebracht hat.

Dasselbe gilt auch für die Beurteilung, ob im aktuellen Fall ein Härtefall vorliegt.

Genauso wenig, wie ein deutsches Gericht mal nach dem deutschen Recht und mal nach der Scharia urteilen darf, darf es mal diesen, mal jenen Maßstab bei einer Beurteilung anlegen.

Eine Richterin, die das nicht begriffen hat, ist reif für eine Nachschulung.
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Was ist das für ein Gott, für den sich Menschen faule Ausreden ausdenken müssen?!!
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688753) Verfasst am: 22.03.2007, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

ach wie süss, jetzt will sie neu heiraten und ihre koranrechte leben. herrlich.
fragt sich nur, ob sie erst nach den schlägen so verblödet ist oder schon vorher war. ich tippe auf letzteres und wünsche ihr viel spass. hoffentlich findet sie einen netten saudi oder sowas in der art. Mit den Augen rollen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#688755) Verfasst am: 22.03.2007, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Das erschließt sich mir auch nicht ganz. Die "Angelegenheit" ist doch eher ziemlich dramatisch, und zeigt, welchen Einfluß der Islam hierzulande zu gewinnen droht.

Wo soll da bitte eine Einflussnahme des Islam sein? Es liegt doch gerade daran, dass Islam und Integration in den letzten Jahren kritischer betrachtet wurden, dass dieser unglückliche Richterspruch zu einem derart emotionsgeladenen Skandal aufgebauscht werden konnte.

Wenn die Richterin kulturelle Begebenheiten in einem Scheidungsverfahren unter Chinesen, Indern oder Südafrikanern berücksichtigt hätte, dann hätte sich niemand für das Urteil interessiert.


zu unrecht sollte man hinzufügen.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Gerade dort, wo es, wie bei den Härtefallregelungen, nicht ums Strafrecht geht, sondern um die Einschätzung von zwischenmenschlichen Beziehungen, dann können kulturelle Aspekte sehr wohl relevant werden.
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688756) Verfasst am: 22.03.2007, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Claus hat folgendes geschrieben:


Eine Richterin, die das nicht begriffen hat, ist reif für eine Nachschulung.


Die nachschulungsreife hätte sie eher, wenn sie deine Maßstäbe anwenden würde; bei der Härtefallregelung sind die individuellen umstände und Wertmaßstäbe nämlich durchaus zu berücksichtigen.

Bei anderen Merkmalen ist das übrigens stark umstritten; es ist eine gar nicht so selten vertretene Ansicht, dass ein Ehrenmord keinen niedrigen Beweggrund darstellt, wenn der Täter aus einem entsprechenden Kulturkreis kommt. Auch das lehne ich zwar ab, aber ich finde es erneut bemerkenswert, was einige hier alles für eindeutig und offensichtlich halten.

Über die Thematik hier ließen sich in einer Klausur bestimmt mindestens fünf seiten schreiben, wenn nicht mehr.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688769) Verfasst am: 22.03.2007, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Claus hat folgendes geschrieben:


Eine Richterin, die das nicht begriffen hat, ist reif für eine Nachschulung.


Die nachschulungsreife hätte sie eher, wenn sie deine Maßstäbe anwenden würde; bei der Härtefallregelung sind die individuellen umstände und Wertmaßstäbe nämlich durchaus zu berücksichtigen.

Bei anderen Merkmalen ist das übrigens stark umstritten; es ist eine gar nicht so selten vertretene Ansicht, dass ein Ehrenmord keinen niedrigen Beweggrund darstellt, wenn der Täter aus einem entsprechenden Kulturkreis kommt. Auch das lehne ich zwar ab, aber ich finde es erneut bemerkenswert, was einige hier alles für eindeutig und offensichtlich halten.

Über die Thematik hier ließen sich in einer Klausur bestimmt mindestens fünf seiten schreiben, wenn nicht mehr.


Ich finde es gut und sehr aufschlussreich, dass du hier die juristischen Aspekte genauer darlegst.

Diese gehen nämlich in der medialen Empörung weitgehend unter.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#688796) Verfasst am: 22.03.2007, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Claus hat folgendes geschrieben:


Eine Richterin, die das nicht begriffen hat, ist reif für eine Nachschulung.


Die nachschulungsreife hätte sie eher, wenn sie deine Maßstäbe anwenden würde; bei der Härtefallregelung sind die individuellen umstände und Wertmaßstäbe nämlich durchaus zu berücksichtigen.

Bei anderen Merkmalen ist das übrigens stark umstritten; es ist eine gar nicht so selten vertretene Ansicht, dass ein Ehrenmord keinen niedrigen Beweggrund darstellt, wenn der Täter aus einem entsprechenden Kulturkreis kommt. Auch das lehne ich zwar ab, aber ich finde es erneut bemerkenswert, was einige hier alles für eindeutig und offensichtlich halten.

Über die Thematik hier ließen sich in einer Klausur bestimmt mindestens fünf seiten schreiben, wenn nicht mehr.



Juristischer Aspekt hin oder her. Man wird doch bei einigen Urteilen, die in unteren Instanzen gefällt wurden in den letzten Jahren, den Eindruck der gesellschaftlichen Gefälligkeit nicht mehr los. Da braucht es z.B. ein dutzend Richter in Karlsruhe um das nachzuweisen, was einem der gesunde Menschenverstand eh gebietet,nämlich, daß ein friedlicher Protest gegen Faschismus und Rassismus nicht strafbar sein kann. Gemeint ist der Handel mit Antinazisymbolen. Dies nur als ein Beispiel.
Natürlich sind die Verdächtigungen der Fr. Schwarzer von wegen Unterwanderung derr deutschen Justiz purer Blödsinn, aber in einem Land, wo Politiker einen islamischen Feiertag fordern, wo der ZdM der Muslime so tut, als wenn Fanatiker nicht zum Islam gehören würden, kann ein solches Urteil schon mal kommen. Und die Liste juristischer Fehlenntsscheidungen wird länger werden, besonders dann, wenn sogar das Bundesverfassungsgericht dem vermeintlichen Willen des Volkes nachgibt, auch wenn es nur der Wille von 2 Parteien war. Auflösung des Bundestages 2005.
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