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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#711652) Verfasst am: 25.04.2007, 17:49 Titel: Begnadigungsrecht: Unrecht und Willkür oder notwendige letzte Hoffnung? |
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Angesichts der Begnadigungsdiskussionen um die Ehemaligen RAF-Mitglieder Kristian Klar und Brigitte Monhaupt stellt sich die Frage, ob das Begandigungsrecht noch zeitgemäß ist:
Der Bundespräsident kann wegen Mordes verurteilte begnadigen. Er ist hierzu nicht an Regeln oder Gründe gebunden, sondern er kann begnadigen, wenn er die Person nett findet oder deren politische Überzeugung passend oder er lässt es, weil ihm dieNase des Häftlings nicht passt oder der Häftling ihm einfach den Hintern nicht küssen will. Die Möglichkeit willkürlicher (!) Begnadigung degradiert den Häftling gegenüber dem Bundespräsidenten zur Unperson, bereits die Möglichkeit eines Gnadengesuchs ist einem mitmenschlichen Umgang nicht würdig.
Nicht umsonst heißt es: Gnade vor Recht ergehen lassen, d. h. dass Gnade grundsätzlich kein Recht ist. Recht sprechen die Gerichte, der Bundespräsident spricht im Rahmen der Rechtsordnung etwas ungerechtes, wenn er begnadigt.
Es ist richtig, dass Jahre nach einer Verurteilung Überprüfungen stattfinden, weil die im Zeitpunkt der Verurteilung vorhandenen Strafgründe weggefallen oder sich geändert haben können, General oder Spezialprävention. Das Gnadenrecht erweckt dagegen den Eindruck, als könne der Bundespräsident eine Tat vergeben, als würde also jemand nicht aus Spezial- und Generalpräventiven Gründen verurteilt, sondern aus Rache -oder zur Abgeltung einer religiös begründeten "Schuld".
1.
Das Begnadigungsrecht muss daher abgeschafft werden und ersetzt werden durch ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem ein Katalog von Umständen aufgeführt werden, die zu einer frühzeitigen Haftentlassung führen können. Entscheiden muss über diese Frage eine Gericht. Das Bundespräsidentenamt ist wegen mangelnder politischer Unabhängigkeit aufgrund parteipolitischer Besetzung und Wiederwahlmöglichkeit ungeeignet.
2.
So lange das Begnadigungsrecht fortbesteht muss von dem Bundspräsidenten ein formalisierter Katalog eingefordert werden, nach dem der Bundespräsident sich an Begnadigungsregeln halten lassen muss, damit dieses unwürdige und rein willkürliche Element durch moralisch-ethische Selbstbindung weitestmöglich eingeschränkt wird.
Was haltet Ihr davon?
Gruß
HFRudolph
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#711674) Verfasst am: 25.04.2007, 18:26 Titel: |
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Begnadigen sind schwachsinnig. Wofür haben wir denn Gerichte, wenn das Urteil einfach aufgehoben werden kann? Frühzeitige Entlassungen sind in Ordnung, wenn es ein gesetzlich geregeltes Verfahren und festgelegte Kriterien gibt.
Also Zustimmung.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#711682) Verfasst am: 25.04.2007, 18:38 Titel: |
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Wie könnte der Bundespräsident eine Begnadigung begründen?
Welche Gründe dürfte er nicht anführen?
Welche Regeln könnte man dem Bundespräsidenten vorschlagen?
Ach ja: Dem Bundespräsidenten habe ich eine Kopie des Einstiegsartikels geschickt
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#711684) Verfasst am: 25.04.2007, 18:40 Titel: |
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Yamato hat folgendes geschrieben: | Begnadigen sind schwachsinnig. Wofür haben wir denn Gerichte, wenn das Urteil einfach aufgehoben werden kann? |
Begnadigung ist aber auch eine Möglichkeit, ungewollten bzw. unvorhersehbaren Folgen von Gesetzen Einhalt zu gebieten.
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#711685) Verfasst am: 25.04.2007, 18:42 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Yamato hat folgendes geschrieben: | Begnadigen sind schwachsinnig. Wofür haben wir denn Gerichte, wenn das Urteil einfach aufgehoben werden kann? |
Begnadigung ist aber auch eine Möglichkeit, ungewollten bzw. unvorhersehbaren Folgen von Gesetzen Einhalt zu gebieten. |
Das können auch Gerichte. Es sollte niemals eine einzelne Person so weitgehende Entscheidungskompetenzen haben.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#711747) Verfasst am: 25.04.2007, 20:42 Titel: |
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Yamato hat folgendes geschrieben: | Das können auch Gerichte. Es sollte niemals eine einzelne Person so weitgehende Entscheidungskompetenzen haben. |
Gerichte können nur innerhalb der Gesetze entscheiden, sind also blind gegen vom Gesetzgeber nicht geplante Folgen. Gesetzenänderungen können u.U. sehr lange dauern.
Es besteht außerdem eine sehr große Diskrepanz zwischen der theoretischen Kompetenz und ihrer tatsächlichen Anwendung, solange das auch so bleibt ist das hier reine Panikmache ...
Es mag nicht 100%ig legitimiert sein, solange damit aber verantwortungsvoll umgegangen wird ist dieses Recht für mich ok.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#711806) Verfasst am: 25.04.2007, 22:23 Titel: |
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Das Strafrecht ist einer der genausten Bereiche innerhalb des Rechts überhaupt, wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes: Bei Zweifelsauslegungen soll die Tat eben nicht mit Strafe verfolgt werden.
(keine Strafe ohne Gesetz, d. h. auch ohne hinreichend bestimmtes Gesetz).
Bei Strafvoschriften würde ich zunächst davon ausgehen, dass der Gesetzgeber auch strafen will, wenn eine Norm so besteht. In dringenden Fällen kann der Gesetzgeber tatsächlich auch sehr schnell Einigkeit erzeugen und Gesetze ändern. Und für die Fälle, dass nach einem Urteil eben diese Strafrechtsnorm gestrichen wird, gibt es genaue Regelungen im Gesetz.
Tatsächlich ist es aber so, dass Begnadigt werden kann, wenn dem Bundespräsidenten etwas nicht passt - und sei es die Strafrechtsnorm oder ihre Auslegung. Die Kaiser und Könige hatten früher das Begnadigungsrecht, weil sie den gesamten Staat dargestellt haben und durch nicht gerade rechtsstaatliche Strafrechtsanwendung häufiger Unrecht produziert wurde, dass dann mit der Notbremse der Begnadigung ausgeglichen werden musste.
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#711826) Verfasst am: 25.04.2007, 23:45 Titel: |
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hmmm interessant, hab noch nie so drüber nachgedacht, bis auf den Umstand, dass ich in einer meiner unvollendeten Geschichten die gekaufte Begnadigung eines Terroristen beiläufig erwähne.
Weiss eigentlich jemand ob wie oft und in welchen Fällen von Bundespräsidenten schon Gebrauch von diesem Recht gemacht wurde? MW kann er nur in solchen Fällen Gnade walten lasse, die vor Bundesgerichten verhandelt wurden, also Staatsschutzdelikte Terrorismus und so.
Ich vermute die Länder-MPs begnadigen viel häufiger (und weit weniger spektakulär).
Am Ende richtet sich diese Initiative gegen einen Missstand, der nur auf dem Papier besteht!?
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#711884) Verfasst am: 26.04.2007, 07:56 Titel: |
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Unsere ganze Gesellschaft trägt veraltete Traditionen und Gepflogenheiten mit sich herum - gerade in Justiz und Verwaltung häufen sich solche Dinge turmhoch auf. Entrümpleungsaktionen scheinen aber weder bei Politikern noch Bürgern eine hohe Priorität zu haben...
_________________ Storm by Tim Minchin
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#711887) Verfasst am: 26.04.2007, 08:22 Titel: Re: Begnadigungsrecht: Unrecht und Willkür oder notwendige letzte Hoffnung? |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: | Angesichts der Begnadigungsdiskussionen um die Ehemaligen RAF-Mitglieder Kristian Klar und Brigitte Monhaupt stellt sich die Frage, ob das Begandigungsrecht noch zeitgemäß ist:
Der Bundespräsident kann wegen Mordes verurteilte begnadigen. Er ist hierzu nicht an Regeln oder Gründe gebunden, sondern er kann begnadigen, wenn er die Person nett findet oder deren politische Überzeugung passend oder er lässt es, weil ihm dieNase des Häftlings nicht passt oder der Häftling ihm einfach den Hintern nicht küssen will. Die Möglichkeit willkürlicher (!) Begnadigung degradiert den Häftling gegenüber dem Bundespräsidenten zur Unperson, bereits die Möglichkeit eines Gnadengesuchs ist einem mitmenschlichen Umgang nicht würdig.
Nicht umsonst heißt es: Gnade vor Recht ergehen lassen, d. h. dass Gnade grundsätzlich kein Recht ist. Recht sprechen die Gerichte, der Bundespräsident spricht im Rahmen der Rechtsordnung etwas ungerechtes, wenn er begnadigt.
Es ist richtig, dass Jahre nach einer Verurteilung Überprüfungen stattfinden, weil die im Zeitpunkt der Verurteilung vorhandenen Strafgründe weggefallen oder sich geändert haben können, General oder Spezialprävention. Das Gnadenrecht erweckt dagegen den Eindruck, als könne der Bundespräsident eine Tat vergeben, als würde also jemand nicht aus Spezial- und Generalpräventiven Gründen verurteilt, sondern aus Rache -oder zur Abgeltung einer religiös begründeten "Schuld".
1.
Das Begnadigungsrecht muss daher abgeschafft werden und ersetzt werden durch ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem ein Katalog von Umständen aufgeführt werden, die zu einer frühzeitigen Haftentlassung führen können. Entscheiden muss über diese Frage eine Gericht. Das Bundespräsidentenamt ist wegen mangelnder politischer Unabhängigkeit aufgrund parteipolitischer Besetzung und Wiederwahlmöglichkeit ungeeignet.
2.
So lange das Begnadigungsrecht fortbesteht muss von dem Bundspräsidenten ein formalisierter Katalog eingefordert werden, nach dem der Bundespräsident sich an Begnadigungsregeln halten lassen muss, damit dieses unwürdige und rein willkürliche Element durch moralisch-ethische Selbstbindung weitestmöglich eingeschränkt wird.
Was haltet Ihr davon?
Gruß
HFRudolph |
Ich kann nicht erkennen, daß das Begnadigungsrecht bisher von irgendeinem Bundespräsidenten leichtfertig oder mißbräuchlich angewendet wurde. Daher sehe ich eigentlich keinen Änderungsbedarf.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#711888) Verfasst am: 26.04.2007, 08:26 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Unsere ganze Gesellschaft trägt veraltete Traditionen und Gepflogenheiten mit sich herum - gerade in Justiz und Verwaltung häufen sich solche Dinge turmhoch auf. Entrümpleungsaktionen scheinen aber weder bei Politikern noch Bürgern eine hohe Priorität zu haben... |
Solange das Gerümpel nicht schadet und auch auch weiter groß Platz wegnimmmt ...
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#711892) Verfasst am: 26.04.2007, 08:37 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Jolesch hat folgendes geschrieben: | Unsere ganze Gesellschaft trägt veraltete Traditionen und Gepflogenheiten mit sich herum - gerade in Justiz und Verwaltung häufen sich solche Dinge turmhoch auf. Entrümpleungsaktionen scheinen aber weder bei Politikern noch Bürgern eine hohe Priorität zu haben... |
Solange das Gerümpel nicht schadet und auch auch weiter groß Platz wegnimmmt ... |
Ich habe schon manchmal das Gefühl, dass sich die ganzen Kleinigkeiten, die für sich genommen unwichtig sind, gemeinsam zu einem gesellschaftlichen Bleigewicht summieren.
_________________ Storm by Tim Minchin
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#711895) Verfasst am: 26.04.2007, 08:42 Titel: Re: Begnadigungsrecht: Unrecht und Willkür oder notwendige letzte Hoffnung? |
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Der Gnadenakt stammt aus feudalen Zeiten und ist nur noch in einer sehr regelementierten Form beim Amt des Bundespraesidenten vorhanden. Er gehoert zu den Grenzbereichen der Juristerei.
Der Gnadenakt legte in frueheren Zeiten quasi die fuerstliche Milde auf eine Seite der Waage, auf deren anderer Seite das Unabgeltbare lag. Dies bedingte jedoch, dasz der zu Begnadigende seinen Part in dieser Inszenierung spielte. Dessen Reue mag geheuchelt gewesen sein, sie war aber nicht verzichtbar.
Heute ist ja nicht so, dasz der Bundespraesident nach Gusto im Stile feudaler Milde befindet, sondern nur ueber solche Anliegen, welche ihm explizit vorgelegt werden. Dazu wird dann die Expertise der Justizbehoerden eingeholt. Alle Bundespraesidenten sind mit der Ausuebung des Begnadigungsprivileges sehr sparsam umgegangen.
Besonders grotesk ist aktuell Kritik aus der Union am amtierenden Bundespraesidenten, weil dieser angekuendigt hat, er wolle das Ansinnen des Haeftlings Klar sorgsam pruefen. Die Selbstverstaendlichkeit, mit der Unionspolitiker vom Bundespraesidenten hingegen eine rasche Ablehnung verlangen und sogleich mit dessen Nichtwiederwahl 2009 drohen, ist erbaermlich.
Die Pointe besteht darin, dasz 2009 fuer den Haeftling Klar - wie kuerzlich schon bei Monhaupt - eh die uebliche Haftpruefung jenseits des Gnadenaktes ansteht.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#711929) Verfasst am: 26.04.2007, 09:57 Titel: |
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Zitat: | Seewolf schrieb:
...Am Ende richtet sich diese Initiative gegen einen Missstand, der nur auf dem Papier besteht!?... |
Das trifft nur zu einem Teil zu. Sicherlich betreffen die meisten Fälle die Ministerpräsidenten. Es werden allerdings unzählige Gnadengesuche gestellt, vor allem von Langzeithäftlingen. Da will fast jeder die Chance zumindest ausschöpfen.
Der Misstand besteht darin, dass Häftlingen mit der ungeheuer hohen Versprechung einer Begnadigungsmöglichkeit eine Unterwerfung abverlangt wird, die keines Menschen würdig ist: Das wird bei den ehemaligen RAF-Mörderrn besonders deutlich, weil eine politische Lüge sicherlich vorteilhaft ist, etwa sie wären gar nicht mehr gegen den Kapitalismus z. B. Es geht nicht darum, was diese Leute sagen, sondern dass darin deutlich wird, dass das gesamte Verfahren unwürdig ist, unwürdig des Häftlings, des Begnadigungsorgans und des Rechtsstaates ansich.
Es ist schon kennzeichnend, dass sich jetzt selbst Justizbehörden sich herablassen, politische Äußerungen als Anlass für Freiheit oder Gefangenschaft zu nehmen: Das das rechtlich unzulässig war, leuchtet sofort ein. Dem Bundespräsidenten ist eine solche Entscheidung mehr oder weniger erlaubt.... eine Fehlentscheidung unterliegt keinerlei Kontrolle. Und was ist schon eine Fehlentscheidung, wenn die Entscheidung keinen inhaltlichen Regeln unterliegt?
Selbst wenn er entgegen dem Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Grundgesetz ausspricht: "Ich würde ja begnadigen, aber die politische Meinung passt mir nicht! " dann wäre eine Klage gegen diese Entscheidung nicht erfolgversprechend , weil kein Gericht dem Begnadigungsogan den Begnadigungsakt abnehmen kann, der ansich kein "Recht" ist.
Zitat: | Sermon schrieb:
Besonders grotesk ist aktuell Kritik aus der Union am amtierenden Bundespraesidenten, weil dieser angekuendigt hat, er wolle das Ansinnen des Haeftlings Klar sorgsam pruefen. Die Selbstverstaendlichkeit, mit der Unionspolitiker vom Bundespraesidenten hingegen eine rasche Ablehnung verlangen und sogleich mit dessen Nichtwiederwahl 2009 drohen, ist erbaermlich. |
Und das habe ich noch nicht einmal mitbekommen. Es ist aber aus der Struktur des Verfahrens heraus vorhersehbar, dass etwas derartiges eine Rolle spielt.
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zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
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(#711936) Verfasst am: 26.04.2007, 10:07 Titel: |
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Buback ist jetzt überall der Star der Talkshows,womit er wohl nicht schlecht daran verdienen wird,einfach wiederlich.
Dieser wird auch noch zum Bundespräsidenten eingeladen,wie rührend,muss eben ein sehr wichtiger Mann sein,sonst würde sich kein Schwein darüm kümmern....Haftstrafe abgesessen ist abgesessen.
Verbüßt ist Verbüßt-so sieht es unser Rechtstaat vor,aber neim das soll man doch bitte noch verschärfen,ich schlage vor ,diese leute sollen mal an einer Hinrichtung in den USA teilnehmen,da wird Ihnen ganz anders werden ,ganz anders.....
Aber nein,ein Demokratischer Staat darf Menschenrechte verletzen wie die USA,das ist ja Vorbild und wird bei uns irgendwann eingeführt ,unsere Politiker sind ja die Hure der Amis.
zarathrusta
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#718197) Verfasst am: 07.05.2007, 10:57 Titel: |
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Köhler entscheidet diese Woche über das Begnadigungsgesuch von Klar: In welcher Richtung auch immer, der Bundespräsident MUSS hierbei Schaden nehmen, wenn er nicht bestimmte Regeln ausweist, an die er sich selbst bindet. Willkür ohne Regeln muss als ungerecht empfunden werden.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#718275) Verfasst am: 07.05.2007, 14:03 Titel: |
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Zitat: | HFRudolph schrieb:
... der Häftling ihm einfach den Hintern nicht küssen will... |
Ich stelle klar, dass das metaphorisch zu verstehen ist.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#718278) Verfasst am: 07.05.2007, 14:11 Titel: |
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Ich sehe keinen Grund für die Möglichkeit einer Begnadigung. Auch nicht in "regulierter" Form. Es gibt bereits die Möglichkeit, frühzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
Ich will auch nicht, daß man Gesetze mal eben faktisch außer Kraft setzen kann, bloß weil sie einem gerade nicht in den Kram passen.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#718279) Verfasst am: 07.05.2007, 14:13 Titel: |
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Zitat: | Köhler "begründete" die Ablehnung so:
„Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen. Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.
Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden. Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft.“ |
Klar fragt sich jetzt wahrscheinlich: Was muss ich tun, um begnadigt zu werden.
Die Häftlinge müssen sich fühlen wie Figuren aus einem Kafka-Roman...
Das Übel ist, dass es keine Regeln gibt, die die Häftlinge erkennen könnten.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#718285) Verfasst am: 07.05.2007, 14:26 Titel: |
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zarathrusta hat folgendes geschrieben: | Buback ist jetzt überall der Star der Talkshows,womit er wohl nicht schlecht daran verdienen wird,einfach wiederlich.
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Erzähl doch bitte nicht so eine Scheiße
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#718349) Verfasst am: 07.05.2007, 18:26 Titel: |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Klar fragt sich jetzt wahrscheinlich: Was muss ich tun, um begnadigt zu werden. |
Reue zeigen?
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Die Häftlinge müssen sich fühlen wie Figuren aus einem Kafka-Roman... |
Sollen froh sein, dass sie nicht in der Strafkolonie gelandet sind
_________________ Storm by Tim Minchin
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#718421) Verfasst am: 07.05.2007, 19:58 Titel: |
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Hmm..
Köhlers Entscheidung viel jetzt aber ziemlich schnell.
Hies es nicht neulich noch, er würde sich reichlich Zeit für seine Entscheidung nehmen?
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Geissbock deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.05.2007 Beiträge: 50
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#718438) Verfasst am: 07.05.2007, 20:16 Titel: |
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Es gibt meines Erachtens keine Anhaltspunkte dafür, daß Köhlers Entscheidung auf unzulässigen Kriterien beruht. Die gleichen Spekulationen wären wohl ins Kraut geschossen, wenn er anders entschieden hätte. Also sind sie unvermeidbar.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#718442) Verfasst am: 07.05.2007, 20:22 Titel: Re: Begnadigungsrecht: Unrecht und Willkür oder notwendige letzte Hoffnung? |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: | Angesichts der Begnadigungsdiskussionen um die Ehemaligen RAF-Mitglieder Kristian Klar und Brigitte Monhaupt stellt sich die Frage, ob das Begandigungsrecht noch zeitgemäß ist:
Der Bundespräsident kann wegen Mordes verurteilte begnadigen. Er ist hierzu nicht an Regeln oder Gründe gebunden, sondern er kann begnadigen, wenn er die Person nett findet oder deren politische Überzeugung passend oder er lässt es, weil ihm dieNase des Häftlings nicht passt oder der Häftling ihm einfach den Hintern nicht küssen will. Die Möglichkeit willkürlicher (!) Begnadigung degradiert den Häftling gegenüber dem Bundespräsidenten zur Unperson, bereits die Möglichkeit eines Gnadengesuchs ist einem mitmenschlichen Umgang nicht würdig.
Nicht umsonst heißt es: Gnade vor Recht ergehen lassen, d. h. dass Gnade grundsätzlich kein Recht ist. Recht sprechen die Gerichte, der Bundespräsident spricht im Rahmen der Rechtsordnung etwas ungerechtes, wenn er begnadigt.
Es ist richtig, dass Jahre nach einer Verurteilung Überprüfungen stattfinden, weil die im Zeitpunkt der Verurteilung vorhandenen Strafgründe weggefallen oder sich geändert haben können, General oder Spezialprävention. Das Gnadenrecht erweckt dagegen den Eindruck, als könne der Bundespräsident eine Tat vergeben, als würde also jemand nicht aus Spezial- und Generalpräventiven Gründen verurteilt, sondern aus Rache -oder zur Abgeltung einer religiös begründeten "Schuld".
1.
Das Begnadigungsrecht muss daher abgeschafft werden und ersetzt werden durch ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem ein Katalog von Umständen aufgeführt werden, die zu einer frühzeitigen Haftentlassung führen können. Entscheiden muss über diese Frage eine Gericht. Das Bundespräsidentenamt ist wegen mangelnder politischer Unabhängigkeit aufgrund parteipolitischer Besetzung und Wiederwahlmöglichkeit ungeeignet.
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So lange das Begnadigungsrecht fortbesteht muss von dem Bundspräsidenten ein formalisierter Katalog eingefordert werden, nach dem der Bundespräsident sich an Begnadigungsregeln halten lassen muss, damit dieses unwürdige und rein willkürliche Element durch moralisch-ethische Selbstbindung weitestmöglich eingeschränkt wird.
Was haltet Ihr davon?
Gruß
HFRudolph |
Nix
President hat einfach die Hosen voll.
er ist eine Karikatur . eine shande für BRD.
Es ging doch nich um RAF oder blöde regeln es ging um Deutschland.
Deutshlans hat sich noch mal gezeigt wie provinziell kurzsichtig und unklüg
Politische Elite ist.
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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#718446) Verfasst am: 07.05.2007, 20:25 Titel: |
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>>Kriterien beruht
Es gibt nur ein Kriteruim:
Ein starker moderner Staat muss begnadigen!
Ein kurzsichiger , provinzieller - auf keinen Fall !
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#718452) Verfasst am: 07.05.2007, 20:31 Titel: |
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sergej hat folgendes geschrieben: | >>Kriterien beruht
Es gibt nur ein Kriteruim:
Ein starker moderner Staat muss begnadigen!
Ein kurzsichiger , provinzieller - auf keinen Fall ! |
Könntest Du in deinem Kasper-Threat bleiben?
Danke!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#718458) Verfasst am: 07.05.2007, 20:38 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Es gibt meines Erachtens keine Anhaltspunkte dafür, daß Köhlers Entscheidung auf unzulässigen Kriterien beruht. |
Er darf daas entscheiden, wie immer er möchte. Es wäre zulässig, wenn er eine Münze werfen würde.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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