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Britische Ärztin verschrieb Exorzismus, Entzug der Approbation droht
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#771971) Verfasst am: 19.07.2007, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Davon unabhängig bin ich eher dafür, daß sowas reguliert wird, ähnlich wie Ärzte und Anwälte ...


Die gibt es schon Geschockt als Verordnung des Bundes:

HOEG - Honorarordnung für Exorzisten und Geisterjäger Gröhl... Schamane in Aktion Gröhl...
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#772029) Verfasst am: 19.07.2007, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wenn man den schlechten bildungsstand und die macht der BILDungsmedien berücksichtigt ist das ist blanker zynismus.

Das spricht aber gegen das Bildungssystem. Natürlich ist ein gutes solches erforderlich, um seine Freheit zu nutzen. Jedoch bleibe ich dabei, dass jeder, der sich eigenverantwortlich auf einen Exorzismus einlässt, selber schuld ist.

Zitat:
es mag das recht auf dummheit geben, jedoch gibt es ja auch gesetze gegen unlauteren wettbewerb oder? die könnte man mit der argumentierung (wer zu dumm ist hat selber schuld und wird eben betrogen) gleich auch noch abschaffen, nicht wahr?

Die haben einen anderen Schutzzzweck (verhinderung übermäßiger Marktmacht).

Zitat:
es ist wirklich herzallerliebst dass du kinder (wurden noch nie kinder exorziert?) und (teil)geschäftsunfähige (also geisteskranke? worauf spiele ich wohl an?) nicht diesen praktiken aussetzen würdest, doch weshalb nicht alle?

Weil ich jede freiheitseinschränkung ohne notwendigkeit für falsch halte. Wenn ich mich morgen exorzieren lassen will - was geht dich das an?


puuh. sicher muss das bildungssystem reformiert werden. mit dieser forderung rennst du bei mir offene tore ein. doch man sollte berücksichtigen, dass es leute gibt, die mit dieser ffreiheit überfordert sind. die folgen dieser überforderung muss dann die gesamte gesellschaft tragen. daher geht es mich schon etwas an wenn jemand, geblendet vom angeblichen genius eines L. ron hubbard, sein komplettes vermögen plus krediten von banken und/oder freunden einer totalitären organisation in den rachen wirft.
gäbe es keinen nachholbedarf was das verantwortungsbewusstsein der bürger angeht wäre dieser schutz tatsächlich nur für kinder, altersdemente oder unzurechnungsfähige notwendig.

der schutzzweck marktmacht ist bei unlauterem wettbewerb nicht allein relevant. es geht um besonders um den schutz des konsumentensiehe verbraucherschutz.

was ist denn nun mit kindern und geisteskranken? hat die rkk je nach dem alter gefragt oder nen iq-test gemacht bevor jemand exorziert wurde?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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hehehe
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 674

Beitrag(#772042) Verfasst am: 19.07.2007, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du weißt sicher, ob Anneliese Michel in ihrem letzen Lebensmonat in ärztlicher Behandlung war


Sie hat ärztliche Behandlung abgelehnt, etwa als ihre Schwester einen Arzt rufen wollte als sie stark abmagerte. Sie hat die verschriebenen Medikamente weiterhin genommen, aber hatte keine Hoffnung mehr dass weitere Arztbesuche ihr noch helfen würden.

Zitat:
Hätten sie nicht den monatelangen Exorzismus wegen Erfolglosigkeit abbrechen müssen?


Was man dem Priester vorwerfen kann (wenn Du mal die Tonbandaufnahmen vom Exorzismus Dir anhörst) ist, dass er ca. 90% der Zeit damit verschwendet hat, seine persönliche Neugierde zu befriedigen und die Dämonen zu allem möglichen zu befragen. Davor wird im Ritual ausdrücklich gewarnt bzw. dieses ist eigentlich untersagt.

Zitat:
Warum haben sie nicht abgebrochen?


Mit welcher Alternative denn? Von den Ärzten hat sie ja auch keiner von ihren Leiden befreien können.

Zitat:
Hätten sie nicht erkennen (wissen) müssen, dass eine mangelde Nahrungsaufnahme (aus welchem Grund auch immer) zum Tode führt? (Ich nehme schwer an, dass sie wussten, dass man zum Überleben Nahrung braucht.)


Das haben sie, und das hat A.M. auch selbst erkannt. Die Alternative, nämlich ein Aufenthalt in der Psychiatrie mit Zwangsernährung, hat sie abgelehnt. Nicht zuletzt weil sie immer noch Lehrerin werden wollte, und ein Psychiatrieaufenthalt ihr diese Möglichkeit evtl. kaputtgemacht hätte.

Zitat:
Hätten sie nicht erkennen müssen, dass Anneliese nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, mithin also gar nicht in der Lage war, die Konsequenzen ihres Tuns und Unterlassens abzuschätzen?


Woher weißt Du denn, dass sie das nicht wahr?

Zitat:
Sie hätten einen Arzt, einen Politzisten, einen Richter, einen weiteren Priester(!?) oder sonstwen rufen können. Das Gericht meinte, sie hätten jemanden rufen müssen (siehe Wiki).


Naja damit wären sie wohl juristisch auf der sicheren Seite gewesen, aber sie haben sich eben danach gerichtet, was A.M. selber wollte. Und die hatte die Schnauze voll von Ärzten und nutzlosen Klinkaufenthalten, und wollte erst recht nicht in die Psychiatrie - auch auf die Gefahr hin, sterben zu müssen.

Zitat:
Ich meine, dass Priester und Eltern ihren gesunden Menschenverstand nicht benutzt haben (mit Todesfolge).


Das ist ja Dein gutes Recht, aber bislang hab ich hier noch von NIEMANDEM eine Alternative gehört, wie man A.M. denn hätte helfen können. In die Psychiatrie stecken, mit Magensonde zwangsernähren und ihre Anfälle mit Drogen und Elektroschocks ( "Elektrokonvulsions-Therapie" wie man das heute beschönigend nennt) "behandeln"? Das ist eine Alternative, die wohl kaum ein lebenslustiger Mensch für sich in Anspruch genommen hätte. Ich kann Priester und Eltern jedenfalls gut verstehen, dass sie in diesem Punkt einfach den Willen von A.M. akzeptiert haben, dieses Schicksal NICHT zu wollen.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#772078) Verfasst am: 19.07.2007, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich meine, dass Priester und Eltern ihren gesunden Menschenverstand nicht benutzt haben (mit Todesfolge).


Das ist ja Dein gutes Recht, aber bislang hab ich hier noch von NIEMANDEM eine Alternative gehört, wie man A.M. denn hätte helfen können. In die Psychiatrie stecken, mit Magensonde zwangsernähren und ihre Anfälle mit Drogen und Elektroschocks ( "Elektrokonvulsions-Therapie" wie man das heute beschönigend nennt) "behandeln"? Das ist eine Alternative, die wohl kaum ein lebenslustiger Mensch für sich in Anspruch genommen hätte. Ich kann Priester und Eltern jedenfalls gut verstehen, dass sie in diesem Punkt einfach den Willen von A.M. akzeptiert haben, dieses Schicksal NICHT zu wollen.

Sehr interessant finde ich, das du oben irgendwo der Allgemeinheit hier vorgeworfen hast, vielleicht gar nicht mal zu unrecht, wild drauflos zu spekulieren, ohne Ahnung vom Exorzismus zu haben, während du offensichtlich ganz genau weißt, wie ihre Psychatrische Behandlung ausgesehen hätte... Mit den Augen rollen
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"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#772101) Verfasst am: 19.07.2007, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Warum haben sie nicht abgebrochen?
Mit welcher Alternative denn? Von den Ärzten hat sie ja auch keiner von ihren Leiden befreien können.

Trotzdem hätten sie den Ex. abbrechen können.

Zitat:
Zitat:
Hätten sie nicht erkennen müssen, dass Anneliese nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, mithin also gar nicht in der Lage war, die Konsequenzen ihres Tuns und Unterlassens abzuschätzen?
Woher weißt Du denn, dass sie das nicht wahr?

Wenn sie es war, dann kann man ihr Tun doch als Suizid bezeichnen. Wenn die Priester der Überzeugung waren, dass sie "geistig ok" war, haben sie wissendlich Beihilfe zum Suizid (mind. durch Unterlassen) geleistet. Was ich persönlich gar nicht einmal verurteilen möchte!

Sie hätten mE den Ex. "offiziell" beenden sollen (auch um Schaden von der Kirche abzuwenden) und AMs Sterben im Bewusstsein der strafwürdigkeit ihres Tuns begleiten sollen. Vielleicht hätte der Richter solche Motive anders bewertet als den Ex.
Beihilfe zum Suizid durch Unterlassen bleibt unter bestimmten Umständen zumindest heutzutage straffrei !!!

Zitat:
Zitat:
Sie hätten einen Arzt, einen Politzisten, einen Richter, einen weiteren Priester(!?) oder sonstwen rufen können. Das Gericht meinte, sie hätten jemanden rufen müssen (siehe Wiki).

Naja damit wären sie wohl juristisch auf der sicheren Seite gewesen, aber sie haben sich eben danach gerichtet, was A.M. selber wollte. Und die hatte die Schnauze voll von Ärzten und nutzlosen Klinkaufenthalten, und wollte erst recht nicht in die Psychiatrie - auch auf die Gefahr hin, sterben zu müssen.

Wie gesagt, ohne den Hokuspokus und bei hinreichenden Belegen des Todeswunsches von AM hätten sich die Beteiligten nicht zum Gespött gemacht und das Gericht hätte die Sache vielleicht auch anders bewertet. Die Krankenhausphobie von AM scheint ja nach den vielen Behandlungen (Psychiatrie der 70er) nachvollziehbar. Bei vielen anderen Menschen reicht da schon weniger...

Zitat:
Zitat:
Ich meine, dass Priester und Eltern ihren gesunden Menschenverstand nicht benutzt haben (mit Todesfolge).
Das ist ja Dein gutes Recht, aber bislang hab ich hier noch von NIEMANDEM eine Alternative gehört, wie man A.M. denn hätte helfen können. In die Psychiatrie stecken, mit Magensonde zwangsernähren und ihre Anfälle mit Drogen und Elektroschocks ( "Elektrokonvulsions-Therapie" wie man das heute beschönigend nennt) "behandeln"? Das ist eine Alternative, die wohl kaum ein lebenslustiger Mensch für sich in Anspruch genommen hätte. Ich kann Priester und Eltern jedenfalls gut verstehen, dass sie in diesem Punkt einfach den Willen von A.M. akzeptiert haben, dieses Schicksal NICHT zu wollen.

Das kann ich auch verstehen, nicht verstehen kann ich den Exorzismus!
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Penolph
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Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 360
Wohnort: München

Beitrag(#772167) Verfasst am: 19.07.2007, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

magnusfe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Zur Behandlung der Besessenheit gab Dr. Joyce Pratt der Patientin einige Kreuze, Steine und Anhänger und erklärte ihr, dass sie Hilfe bei einem Priester suchen sollte.




Zitat:
* Wer in Verbindung mit der Allmacht Jesu Christi einen Geist vertreiben will, benötigt grundsätzlich keine zusätzlichen Kraftquellen oder Mittel. Das Wort, d.h. der Befehl in Jesu Namen aus seiner Vollmacht, sollte genügen.
* Wo Zusatzmittel dennoch verwendet werden, gilt nicht mehr 'Dein göttl. Wille geschehe!', sondern nach eigenem Wollen soll ein Geist weichen. Das kann zwar (in der Regel nur mit Dämonenhilfe) gelingen, aber eigenherrliches Handeln bringt letzlich weder dem Befreiten noch dem Exorzisten Segen. Die Gefahr, daß dann Befreier und Befreiter von raffinierteren, stärkeren neuen Herren besetzt werden, ist sehr hoch.


Durch das Geben dieser Hilfsmittel hat sich diese Ärztin bereits völlig disqualifiziert

http://rafa.foren-city.de/topic,1492,-daemonen.html

---

Habe den link gelesen. Der Mensch gehörte doch schleunigst in psychiatrische Behandlung. Noch nachträglich. Am besten nach den neuesten Methoden: dauernd unter Medikamente gesetzt. Damit er nicht noch mehr Scheiße schreiben könnte. Es lebe die Psychiatrie. Besonders hier. Können den Mann in einen dauernd abwesenden Geisteszustand versetzen. Bis zum Exitus. War es, ist es, wird so bleiben. Ausrufezeichen
_________________
Götter und Teufel sind Fantasiegebilde.
Sie existieren nur in den Köpfen von Menschen.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#772169) Verfasst am: 19.07.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
...
Das ist ja Dein gutes Recht, aber bislang hab ich hier noch von NIEMANDEM eine Alternative gehört, wie man A.M. denn hätte helfen können. In die Psychiatrie stecken, mit Magensonde zwangsernähren und ihre Anfälle mit Drogen und Elektroschocks ( "Elektrokonvulsions-Therapie" wie man das heute beschönigend nennt) "behandeln"? Das ist eine Alternative, die wohl kaum ein lebenslustiger Mensch für sich in Anspruch genommen hätte. Ich kann Priester und Eltern jedenfalls gut verstehen, dass sie in diesem Punkt einfach den Willen von A.M. akzeptiert haben, dieses Schicksal NICHT zu wollen.

Scheinbar billigst du den Exorzisten mehr Rechte zu, als den Psychiatern. Im Fall Annelisse Michel geht nicht hervor, ob sie selber dem Exorzismus zustimmte oder nicht. Diese Monatelange Folter kann nicht schlimmer gewesen sein, als die Elektrokonvulsions-Therapie.
Ich vermute, wie ich schon einmal geschrieben habe, die Eltern und die Exorzisten zogen es vor, die Frau sterben zu lassen, als derren Meinung nach, für den Rest ihres Lebens von Dämonen besessen leben zu lassen. Der Tod von Annellise Michel wird sogar mit dem Sühnenopfer Jesus verglichen.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#772175) Verfasst am: 19.07.2007, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

[OT]
Nur um mal mit den "Hollywoodklischees" aufzuräumen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokrampftherapie
[/OT]
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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ixolite
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Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 140

Beitrag(#772188) Verfasst am: 19.07.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Letzte Woche lief die Doku Satan lebt über Anneliese Michel. Darin sagte eine Kommillitonin von ihr aus, dass sie sie irgendwann im Studentenheim mal so schwach gesehen hatte(n), dass sie einen Notarzt rufen wollten, was jedoch von ihren beiden Begleiterinnen verhindert wurde. Diese behaupteten, sie würden einen Arzt rufen (oder hätten bereits einen gerufen, weiß ich jetzt nicht mehr so genau), kamen taten dann jedoch "Männer in schwarz" und kein Arzt.
_________________
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#772192) Verfasst am: 19.07.2007, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich meine, dass Priester und Eltern ihren gesunden Menschenverstand nicht benutzt haben (mit Todesfolge).


Das ist ja Dein gutes Recht, aber bislang hab ich hier noch von NIEMANDEM eine Alternative gehört, wie man A.M. denn hätte helfen können. In die Psychiatrie stecken, mit Magensonde zwangsernähren und ihre Anfälle mit Drogen und Elektroschocks ( "Elektrokonvulsions-Therapie" wie man das heute beschönigend nennt) "behandeln"? Das ist eine Alternative, die wohl kaum ein lebenslustiger Mensch für sich in Anspruch genommen hätte. Ich kann Priester und Eltern jedenfalls gut verstehen, dass sie in diesem Punkt einfach den Willen von A.M. akzeptiert haben, dieses Schicksal NICHT zu wollen.


Die Schwierigkeit, eine Alternative zu finden, war in meinen Augen die, daß unsere "Schulmedizin" das Zustandekommen gestörter geistiger Zustände noch nicht einmal im Ansatz erfassen kann.
Folglich reicht in diesem Zusammenhang auch eine "Therapie" im Wesentlichen nicht über die Methode "Versuch-und-Irrtum" hinaus.

Vielleicht ist die betroffene Familie außerdem finanziell nicht besonders gut situiert und mußte daher mit erschwinglicher Hilfe (von der Krankenkasse oder der rkk) vorlieb nehmen.


In der Medizin vieler sog. Naturvölker gehört die Besessenheit und ihre Behandlung dagegen wahrscheinlich zum Praxisalltag.
Unterstützend kommt dabei hinzu, daß jeder Schamane in seiner Ausbildungszeit diesen beängstigenden und schmerzhaften Zustand der Besessenheit mehrmals selbst am eigenen Leibe durchlaufen hat. Wenn es also einen Experten für Besessenheit oder psychische Störungen gibt, dann ist das in meinen Augen definitiv der Schamane, der solche Zustände aus eigener Erfahrung kennt und der daher auch genau weiß, wie sie am besten anzugehen sind.

Das wäre mE eine sehr erfolgversprechende Alternative gewesen; aber im gesellschaftlichen Kontext der jungen Frau allerdings wohl nur eine hypothetische.
_________________
Leben kann tödlich sein
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#772270) Verfasst am: 19.07.2007, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:

Beihilfe zum Suizid durch Unterlassen bleibt unter bestimmten Umständen zumindest heutzutage straffrei !!!

Nicht unter bestimmten umständen, sondern immer. Genauso wie aktive Beihilfe.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#772280) Verfasst am: 19.07.2007, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Beihilfe zum Suizid durch Unterlassen bleibt unter bestimmten Umständen zumindest heutzutage straffrei !!!

Nicht unter bestimmten umständen, sondern immer. Genauso wie aktive Beihilfe.

Aber laut der katholischen Kirchen ist Selbstmord eine Sünde. Außerdem verbietet sie mit Nachdruck Sterbehilfe. Bei Annelise Michel glaube ich kann kein Argument gelten, da wurde ein Frau monatelang gefoltert und man ließ sich hungern. Ich könnte das zynischerweise als passive Sterbehilfe bewerten. Dieses Verhalten wird von der Kirche sogar noch glorifziert.

Die Ärztin in England hat da eindeutig mehr als nur ein Fehler gemacht, es fragt sich nur, war diese Patientin nur ein Einzelfall oder tat so etwas auch mit anderen Patienten, die tatsächlich einen Exorzisten aufsuchten und sich nicht trauen so etwas jetzt zu melden?
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#772375) Verfasst am: 20.07.2007, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Genauso wie aktive Beihilfe.


Frage Geschockt Frage Das ist mir neu! Sach ma' 'ne Quelle, bitte.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#772407) Verfasst am: 20.07.2007, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Genauso wie aktive Beihilfe.


Frage Geschockt Frage Das ist mir neu! Sach ma' 'ne Quelle, bitte.


Rengier, Strafrecht BT II, §3, Rn. 8f: "Die versuchtet Selbsttötung erfüllt keinen Straftatbestand und ist daher straflos. Bedeutsamer ist, dass mangels Haupttat auch die Teilnahme (also Anstiftung, Beihilfe) an einer Selbsttötung nicht bestraft werden."
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#772448) Verfasst am: 20.07.2007, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Frage Geschockt Frage Das ist mir neu! Sach ma' 'ne Quelle, bitte.
Rengier, Strafrecht BT II, §3, Rn. 8f: "Die versuchtet Selbsttötung erfüllt keinen Straftatbestand und ist daher straflos. Bedeutsamer ist, dass mangels Haupttat auch die Teilnahme (also Anstiftung, Beihilfe) an einer Selbsttötung nicht bestraft werden."

Moment!? Im ersten Satz ist vom Versuch die Rede, im Zweiten dann auch? Wenn ja, bezieht sich die Straffreiheit auf die Teilnahme am Versuch, nicht aber auf die Teilnahme an der erfolgreichen Selbsttötung. Sehe ich das richtig?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#772489) Verfasst am: 20.07.2007, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Frage Geschockt Frage Das ist mir neu! Sach ma' 'ne Quelle, bitte.
Rengier, Strafrecht BT II, §3, Rn. 8f: "Die versuchtet Selbsttötung erfüllt keinen Straftatbestand und ist daher straflos. Bedeutsamer ist, dass mangels Haupttat auch die Teilnahme (also Anstiftung, Beihilfe) an einer Selbsttötung nicht bestraft werden."

Moment!? Im ersten Satz ist vom Versuch die Rede, im Zweiten dann auch? Wenn ja, bezieht sich die Straffreiheit auf die Teilnahme am Versuch, nicht aber auf die Teilnahme an der erfolgreichen Selbsttötung. Sehe ich das richtig?

Nein. Es geht zunächst um den sich selbstötenden selbst. Dessen "erfolgreiche" Tat kann ja nicht mehr bestraft werden, wenn er tot ist. Es wird aber klargestellt, das auch niemand bestraft wird, wenn er nur versucht sich zu töten. Im zweiten Satz geht es darum, dass, da Selbstmord nicht strafbar ist, auch die Teilnahme am Selbstmord straffrei sein muss (keine Teilnahme ohne vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat).
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#772512) Verfasst am: 20.07.2007, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Frage Geschockt Frage Das ist mir neu! Sach ma' 'ne Quelle, bitte.
Rengier, Strafrecht BT II, §3, Rn. 8f: "Die versuchtet Selbsttötung erfüllt keinen Straftatbestand und ist daher straflos. Bedeutsamer ist, dass mangels Haupttat auch die Teilnahme (also Anstiftung, Beihilfe) an einer Selbsttötung nicht bestraft werden."

Moment!? Im ersten Satz ist vom Versuch die Rede, im Zweiten dann auch? Wenn ja, bezieht sich die Straffreiheit auf die Teilnahme am Versuch, nicht aber auf die Teilnahme an der erfolgreichen Selbsttötung. Sehe ich das richtig?

Dessen "erfolgreiche" Tat kann ja nicht mehr bestraft werden, wenn er tot ist. Es wird aber klargestellt, das auch niemand bestraft wird, wenn er nur versucht sich zu töten. Im zweiten Satz geht es darum, dass, da Selbstmord nicht strafbar ist, auch die Teilnahme am Selbstmord straffrei sein muss (keine Teilnahme ohne vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat).
Satz 1 ist logisch (ich Dösi), Satz 2 genauso, bei Satz 3 habe ich so meine (irgenwie so, weißt du, immerhin stirbt ja ein Mensch) Bedenken, aber das Recht muss ja konsistent bleiben!

Und wie ist dann die Diskussion um die aktive Sterbehilfe des Arztes zu verstehen? Eher als moralische? (Ich bin gerade heftigst beim Arbeiten, daher löchere ich dich so, und seh nicht selbst nach. Danke fürs Nachsehen und Erklären!!!)

[edit] Sätze verzählt, Zitat gekürzt.
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hehehe
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 674

Beitrag(#772567) Verfasst am: 20.07.2007, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Fall Annelisse Michel geht nicht hervor, ob sie selber dem Exorzismus zustimmte oder nicht.


Doch hat sie, lies es gefälligst nach.
Allerdings hat sie eigentlich nach dem Bischof gerufen, wurde dann aber offensichtlich von diesem unerfahrenen Priester exorziert, der, wie ich schon erwähnte, es vorzog die Dämonen über allen möglichen Mist auszufragen anstatt das zu tun wofür ein Exorzismus da ist, nämlich sie auszutreiben.

Zitat:
Diese Monatelange Folter kann nicht schlimmer gewesen sein, als die Elektrokonvulsions-Therapie.


Mhmm, also wenn ich die Wahl hätte zwischen "einen Priester Gebete sprechen lassen" und "Stromschläge kriegen", würde ich eindeutig die 1. Variante wählen.

Was immer Empörung bei den Filmaufnahmen des E. vorruft ist die Tatsache, dass sie während der Anfälle festgehalten oder festgebunden wurde. Du musst aber nicht denken, dass das in einer Psychiatrie anders wäre. Es wäre auch unverantwortlich das nicht zu tun, denn A.M. hat sich unter dem dämonischen Einfluß massivst selbst verletzt (Kopf gegen die Wand geschlagen, Faustschläge ins Gesicht usw.)

@Algol

Zitat:
Die Schwierigkeit, eine Alternative zu finden, war in meinen Augen die, daß unsere "Schulmedizin" das Zustandekommen gestörter geistiger Zustände noch nicht einmal im Ansatz erfassen kann.
Folglich reicht in diesem Zusammenhang auch eine "Therapie" im Wesentlichen nicht über die Methode "Versuch-und-Irrtum" hinaus.


Da hast Du völlig recht. Das gleiche Problem hast Du bei vielen anderen Krankheiten, die bislang nicht gut genug erforscht sind. Ich kenne jemanden der unter massiver Neurodermitis leidet und jahrelang so ziemlich jede med. Methode probiert hat (inklusive Cortison-Therapie bis eine Linsentrübung auftrat). Kann man so jemandem einen Vorwurf machen, sich letztlich von der Schulmedizin abzuwenden und irgendwelchen "Hokuspokus" zu probieren (in diesem Fall: Bioenergetisches Trallala und Homöopathie)? Ich behaupte: nein.

Zitat:
In der Medizin vieler sog. Naturvölker gehört die Besessenheit und ihre Behandlung dagegen wahrscheinlich zum Praxisalltag.
Unterstützend kommt dabei hinzu, daß jeder Schamane in seiner Ausbildungszeit diesen beängstigenden und schmerzhaften Zustand der Besessenheit mehrmals selbst am eigenen Leibe durchlaufen hat.


In versch. Naturreligionen gehört es dazu, dass man durch Drogen, Tanz usw. Trancezustände erreicht, in denen man versucht, Kontakt mit der Geisterwelt aufzunehmen. Besessenheiten treten dabei in der Tat häufig auf, die genauso erklärt werden wie in der kath. Kirche auch, nämlich dass sich ein fremder Geist zeitweise Kontrolle über den eigenen Körper verschafft.

Zitat:
Wenn es also einen Experten für Besessenheit oder psychische Störungen gibt, dann ist das in meinen Augen definitiv der Schamane, der solche Zustände aus eigener Erfahrung kennt und der daher auch genau weiß, wie sie am besten anzugehen sind.


Dass Schamenen Erfahrung mit diesen Zuständen haben ist sicher, aber ob sie auch wissen wie man sie dauerhaft wieder los wird, wage ich zu bezweifeln.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#772652) Verfasst am: 20.07.2007, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:


Und wie ist dann die Diskussion um die aktive Sterbehilfe des Arztes zu verstehen? Eher als moralische? (Ich bin gerade heftigst beim Arbeiten, daher löchere ich dich so, und seh nicht selbst nach. Danke fürs Nachsehen und Erklären!!!)

[edit] Sätze verzählt, Zitat gekürzt.

Da geht es um Tötung auf Verlangen (§216 StGb). Der unterschied ist, dass bei der Beihilfe zum Suizid der Sterbewillige die Kontrolle über das Geschehen behält, und bis zum letzten Moment zurücktreten kann.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#772655) Verfasst am: 20.07.2007, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Diese Monatelange Folter kann nicht schlimmer gewesen sein, als die Elektrokonvulsions-Therapie.


Mhmm, also wenn ich die Wahl hätte zwischen "einen Priester Gebete sprechen lassen" und "Stromschläge kriegen", würde ich eindeutig die 1. Variante wählen.
.....


Frau Michelle wurde niemals psychologisch untersucht, es ist nicht wirklich klar, was sie im Krankenhaus erwartet hätte. Der Exorzismus beschränkte sich nicht nur auf ein paar Gebete.
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hehehe
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 674

Beitrag(#772665) Verfasst am: 20.07.2007, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Frau Michelle wurde niemals psychologisch untersucht,


Doch, sie wurde u.a. im Institut für Psychologie und Therapie in Würzburg untersucht.

Zitat:
Der Exorzismus beschränkte sich nicht nur auf ein paar Gebete.


Sondern?

Zitat:
es ist nicht wirklich klar, was sie im Krankenhaus erwartet hätte.


Da wär sie bei der Heftigkeit ihrer Anfälle am Ende ihres Lebens auch nicht hingekommen sondern in die geschlossene Psychiatrie.
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Hatuey
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Beitrag(#772668) Verfasst am: 20.07.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Frau Michelle wurde niemals psychologisch untersucht,


Doch, sie wurde u.a. im Institut für Psychologie und Therapie in Würzburg untersucht.

Von einem Gutachten ist aber nichts bekannt.
.


Zitat:

Zitat:
es ist nicht wirklich klar, was sie im Krankenhaus erwartet hätte.


Da wär sie bei der Heftigkeit ihrer Anfälle am Ende ihres Lebens auch nicht hingekommen sondern in die geschlossene Psychiatrie.


Und aus diesen Grund ließen die Exorzisten sie auch sterben. Sie wollten nicht, dass Frau Michelle mit den Rest ihres Lebens vom Teufel im Leib leben sollte.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#772680) Verfasst am: 20.07.2007, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:


Und wie ist dann die Diskussion um die aktive Sterbehilfe des Arztes zu verstehen? Eher als moralische? (Ich bin gerade heftigst beim Arbeiten, daher löchere ich dich so, und seh nicht selbst nach. Danke fürs Nachsehen und Erklären!!!)

Da geht es um Tötung auf Verlangen (§216 StGb). Der unterschied ist, dass bei der Beihilfe zum Suizid der Sterbewillige die Kontrolle über das Geschehen behält, und bis zum letzten Moment zurücktreten kann.

Das hast du mir jetzt genau und schlüssig erklärt. Sehr gut! Vielen Dank!

Dafür schenk' ich dir jetzt noch zwei smileys: Mein lieber Hr. Gesangsverein! Anbeten
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