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Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
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Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
Nein, dafür fehlen bestimmte Merkmale wie...
20%
 20%  [ 11 ]
Nein, sie gehört zur Religionsfreiheit dazu
16%
 16%  [ 9 ]
Nein, wir müssen damit in einer Demokratie leben
30%
 30%  [ 16 ]
Weiß nicht
1%
 1%  [ 1 ]
Ja, aber es sollte, wie in Zukunft Volkverhetzung, nicht verfolgt werden
5%
 5%  [ 3 ]
Ja und es sollte stärker verfolgt und bestraft werden
24%
 24%  [ 13 ]
Stimmen insgesamt : 53

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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774122) Verfasst am: 23.07.2007, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Na, wenn Du meinst, gerne. Du kannst Dir des Beifalls religiöser Fundamentalisten sicher sein.

Wenn du nicht antworten willst, lass es bitte bleiben.


Irgendwas nicht in Ordnung?
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Tapuak
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#774123) Verfasst am: 23.07.2007, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Tapuak hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Na, wenn Du meinst, gerne. Du kannst Dir des Beifalls religiöser Fundamentalisten sicher sein.

Wenn du nicht antworten willst, lass es bitte bleiben.


Irgendwas nicht in Ordnung?

Mich würde die Antwort auf meine Frage interessieren und nicht irgendwelche Gleichsetzungen mit religiösen Fundamentalisten. Sie lautete: Warum sollte man mit irgendwelchen Behauptungen über Gott anders verfahren als mit Behauptungen über Tische, Atome und Einhörner?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774130) Verfasst am: 23.07.2007, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Warum sollte man mit irgendwelchen Behauptungen über Gott anders verfahren als mit Behauptungen über Tische, Atome und Einhörner?



Hm, es ging doch zunächst mal nur darum zu zeigen, daß tillich diesen naiven Plauderstandpunkt, wie Du ihn karikiert hast, nicht vertritt.

Die obige Frage haben wir schon dutzendfach durchdiskutiert. Der Glauben, wenn Du mich fragst, heißt nicht umsonst Glauben.
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Tapuak
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#774131) Verfasst am: 23.07.2007, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist also so, weil es so ist. OK.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774142) Verfasst am: 23.07.2007, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn Du den Wolf unterm Schafspelz nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, dann kannst Du im Rechtsstaat auch nicht dagegen vorgehen....Auch bei der Volksverhetzung gilt der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung!


es reicht völlig aus, sich blind auf die bibel, den koran oder andere dogmen sowie ideologische doktrinen zu beziehen. diese sind zu mächtige werkzeuge um unkontrolliert auf menschen und erst recht auf kinder losgelassen zu werden.


Dummerweise sind die diversen "heiligen Buecher" der Religionen allesamt recht widerspruechliche Werke und deshalb ist die Sache mit der "Volksverhetzung", bloss weil Leute sich auf sie berufen, auesserst zweifelhaft, zumindest in der pauschalen Form. Wenn Du das so extrem siehst, dann bezeichnest Du auch solche Leute wie Mutter Theresa oder den Abbe Pierre als "Volksverhetzer", weil die sich ja letztlich auch auf die Bibel beriefen. Sicherlich kann es auf Volksverhetzung hinauslaufen, wenn Du Dich auf die Bibel oder jedes andere "heilige Buch" berufst und Dich dabei ausdruecklich auf bestimmte Aussagen darin beziehst. Wegen der Widerspruechlichkeit dieser Buecher laesst sich der Vorwurf der Volksverhetzung allerdings nur an konkreten Inhalten festmachen und keinesfalls durch die Berufung auf das gesamte Buch! Wie gesagt, auch bei der Volksverhetzung gilt im Rechtsstaat zunaechst einmal die Unschuldsvermutung...


dein wohlwollen gegenüber der "guten seite" der religionen ist übertrieben.
vergleiche religion öfter mal mit totalitären ideologien, dann wirst du parallelen feststellen können, die einen toleranten umgang mit beiden hirnkrankheiten inpraktikabel macht.
wollte hitler nicht auch nur das beste für "sein" volk und wir haben ihn alle bloß falsch verstanden?
sicher sind bücher wie bibel und koran miss"verständlich", wenn man sie denn überhaupt auf irgendeine ausser der eigenen individuellen weise verstehen kann - und dann braucht man sie nicht!

mutter theresa hat ihre position und das leiden der menschen ausgenutzt. aber das ist ne andere geschichte...
wenn ich bestimmte teile in diesen "heiligen büchern" als hetze verstehe, ist das ganze buch inakzeptabel, auch wenn es "nur" durch die hintertür missioniert wird. beim koran sieht es sogar noch schlimmer aus, da werden alle texte als perfekt und heilig angesehen inklusive der für für anders- und speziell für nicht-gläubige unangenehmen verse.

missionieren ist wie anfixen! anfangs erzählt den leuten keiner im detail was noch dahintersteckt.
wenn sie es herausfinden werden sie entweder selbst zu extremisten (= dealern), oder sie schaffen es, sich in einem schmerzhaften prozess wieder davon zu lösen (=entzug)!
wer es schafft seinen glauben ohne hetze zu leben, ist vorher ethisch schon so gefestigt, dass ihm der glaube nicht schaden kann, doch davon kann man leider nicht ausgehen, besonders bei jungen menschen!

Zitat:
Letztlich bist Du dabei hier das Kind mit dem Bade auszuschuetten und genau diejenigen Glaeubigen, die sich auf die ethisch wertvollen Teile der heiligen Buecher, die es ja auch gibt, beziehen, letztlich diffamierst. Ich denke man kommt nicht darum herum sich mit den Einzelfaellen zu beschaeftigen und nicht pauschalisierend zu urteilen. Das gibt nicht nur der Rechtsstaat nicht her, sondern das waere letztlich auch kontraproduktiv....


ich nehme den gläubigen ihren schnuller nicht weg, obwohl es auch ohne ginge. wenn sie meinen sie bräuchten religion um gute menschen zu sein - bitte.
nur sollten sie anderen nicht weismachen sie seien gute menschen aufgrund ihres glaubens, sondern im besten fall trotz ihres glaubens!

wenn der rechtsstaat es nicht hergibt, gegen religiöse propaganda vorzugehen, dann gilt dies, wie Xamanoth schon schrieb, auch für politische demagogie. letztlich kann jeder in ein süppchen kochen das sehr lecker aussieht und duftet, nur bleibt es im falle der aggressiv missionierenden religionen und ideologien eine suppe mit kotzbrocken.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
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Beitrag(#774146) Verfasst am: 23.07.2007, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Eingangsfrage:
Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
Nein! Nach meiner Bewertung kann aus Missionierung Volksverhetzung werden. Das aber ist spekulativ.

Wohl aber sehe ich die Missionierung vom Grundsatz her als rassistische Haltung an, da die Missionierung von der eigenen Überlegenheit - hier ist die religiöse gemeint - heraus anderen das Recht auf Selbstbestimmung abspricht. Der/die Glaubende glaubt zu wissen, was für andere Nicht-Gläubige oder Anders-Gläubige gut und richtig ist. Dadurch wird Druck - so subtil dieser Druck dabei auch sein mag - auf den anderen ausgeübt.
Das werte ich als Einmischung in meine persönlich, privaten Angelegenheiten.

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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774152) Verfasst am: 23.07.2007, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
deinen zugang zu "dem da oben" kennst allenfalls du selbst. jemand, dem du von "dem da oben" erzählst, wird, sofern er sich darauf einlässt, diesem große ehrfurcht entgegenbringen. es wäre unter dieser voraussetzung bereits unmöglich dir nicht zu glauben, da "der da oben" durch dich spricht - sich quasi durch dich offenbart.
unter der prämisse des unhinterfragten glaubens bedeutet dies zu zeitpunkt der missionierung in jedem fall ein nicht zu beseitigendes machtgefälle, denn dies ist erst ausgeglichen, wenn missionierter und missionar glaichermaßen gläubig sind. erst da ist augenhöhe gegeben.


Erstens geht es mir, wie mehrfach betont, nicht um unhinterfragtes glauben, sondern um weitererzählen dessen, was man subjektiv erlebt und für richtig hält und um den freien, wiederum subjektiven Umgang dessen, dem erzählt wird, mit diesem Bericht.


religiöser glaube ist unhinterfragtes glauben. wer hinterfragt und keine beweise bekommt, der muss entweder unhinterfragt glauben oder aufgrund seiner skepsis nicht glauben, so einfach ist das!
dabei ist es gleichgültig, ob es um subjektiv erlebtes oder gefühltes geht, oder um antike schriften: es wird entweder geglaubt oder nicht.

Zitat:
Und zweitens, selbst wenn es anders läuft, als ich es mir vorstelle: Ob diese Prämisse, die dann in vieln Fällen leider vorhanden sein mag, übernommen wird, ist doch die freie Entscheidung dessen, mit dem man redet, oder nicht?


die entscheidung mag frei sein, doch sie wird stark vom wahrheitsanspruch des missionierenden bzw seiner bücher beeinflusst.
wenn es ganz mies läuft kann der freundliche, liberale evangelische pastor einem kind vom lieben gott erzählen, die bibel als wahres wort gottes vorstellen und dieses kind liest irgendwann, aus welchen gründen auch immer, die "bösen" stellen. nur ein liberales und sicheres soziales umfeld und die starke selbstbewusste persönlichkeit des jugendlichen kann ihn dann vor einem umkippen in den fundamentalismus bewahren, wenn es nicht schon in evangelikale kreise geraten sein sollte.
die missionierung der kinder stellt den fuß in der tür dar, die später von fundamentalisten aufgestoßen werden kann.

Zitat:
Für einen aufgeklärten Menschen hast du ein überraschend geringes Vertrauen in das Urteil der Menschen.


weder noch. ich haber weder zu geringes noch zu großes vertrauen in die menschliche urteilskraft. man kann nur nicht vom einen oder anderen extrem ausgehen und dies als realistisch ansehen.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Im übrigen, lieber L.E.N., würde es mich interessieren, was dieses Projekt, das du offenbar ziemlich spannend findest, deiner Meinung nach ist, wenn nicht Mission. An Kindern übrigens, was du ja offenbar ganz besonders pfui findest.


vielleicht erschliesst sich dir meine antwort, wenn du mal über den unterschied zwischen "unbedingtem glauben" und "bedingtem glauben" nachdenkst.

tipp: in der philosophie geht es um die gedanken des menschen (bzw der kinder), bei der mission um die des missionierenden.


Erstens geht es auch in meinem Missionsverständnis um die eigenen Gedanken dessen, mit dem man redet, und nicht um ein unhinterfragtes Übernehmen. Das sollte dem Lesefähigen klar geworden sein.
Zweitens ist mir bei dem angesprochenen Projekt nicht eindeutig klar, dass dem Projektbetreiber die Selbstständigkeit der Gedanken der Kinder, an die sich das Buch richtet, wichtiger sind als die Übernahme des Gedankens, dass man "Gott nicht braucht". Und selbst wenn es bei diesem Projekt so ist, ist doch klar, dass es andere humanistische Missionierungen dogmatischeren Chrakters sehr wohl geben kann.


mit verlaub: dein missionsverständnis ist nicht relevant, sondern das der missionierenden. und diese geben sich meiner persönlichen erfahrung nach und nach dem was gemeinhin unter missionierung verstanden wird nicht mit dem erzählen eigener gedanken zufrieden. das wäre völlig in ordnung und ähnelte dem, was ich unter philosophie verstehe.
wenn ich humanistische (eigentlich meintest du wohl atheistische) missionierung feststelle à la "es gibt keinen gott" bin ich der erste, der widerspricht und dem hetzer unangenehme fragen nach beweisen stelle.

Zitat:
Deswegen ist mir der Unterschied überhaupt nicht klar, tut mir Leid. Mir scheint es immer noch so zu sein, dass in der Ausgangsfrage dieses Threads "Mission" das ist, was die dummen Gläubigen machen, und wenn die klugen Atheisten ihre jeweilige Weltanschauung verbreiten, ist das was ganz anderes. Kurz: "Mission" als nur konnotativ negativ besetztes Wort für das, was "die anderen" tun. Nicht sehr aufgeklärt, mMn.


es geht darum, eigene gedanken zu formulieren und sich theorien über die welt zu machen, sowohl der wahrnehmbaren, als auch nicht nicht wahrnehmbaren.
wenn wir uns über wind unterhalten und ein kind ruft "da pustet einer" oder "der windgott pustet!" lasse ich die kinder so lange wie möglich selbst diskutieren, ohne es "auflösen" zu müssen. dieser prozess kann auch über wochen gehen, und mit missionierung hat es nichts zu tun, sondern mit dem positiven wahrnehmen eigenen denkens.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774154) Verfasst am: 23.07.2007, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Zur Eingangsfrage:
Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
Nein! Nach meiner Bewertung kann aus Missionierung Volksverhetzung werden. Das aber ist spekulativ.

Wohl aber sehe ich die Missionierung vom Grundsatz her als rassistische Haltung an, da die Missionierung von der eigenen Überlegenheit - hier ist die religiöse gemeint - heraus anderen das Recht auf Selbstbestimmung abspricht. Der/die Glaubende glaubt zu wissen, was für andere Nicht-Gläubige oder Anders-Gläubige gut und richtig ist. Dadurch wird Druck - so subtil dieser Druck dabei auch sein mag - auf den anderen ausgeübt.
Das werte ich als Einmischung in meine persönlich, privaten Angelegenheiten.

Spiritus


dann solltest du nicht pauschal "nein" antworten, sondern "nicht unbedingt"

im übrigen halte ich dies nicht für spekulativ, sondern für recht wahrscheinlich. und zwar umso wahrscheinlicher, je aggressiver die religion missioniert.
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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
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Beitrag(#774167) Verfasst am: 23.07.2007, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich halte Missionierung für Volksverblödung, und das ist nicht das Gleiche wie Volksverhetzung. Volksverhetzung betreiben aber gewiß manche religiöse Fanatiker in allen Religionen.
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hehehe
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 674

Beitrag(#774315) Verfasst am: 23.07.2007, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
mit verlaub: dein missionsverständnis ist nicht relevant, sondern das der missionierenden. und diese geben sich meiner persönlichen erfahrung nach und nach dem was gemeinhin unter missionierung verstanden wird nicht mit dem erzählen eigener gedanken zufrieden


Lachen

Was tun sie denn noch?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774322) Verfasst am: 23.07.2007, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

hehehe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
mit verlaub: dein missionsverständnis ist nicht relevant, sondern das der missionierenden. und diese geben sich meiner persönlichen erfahrung nach und nach dem was gemeinhin unter missionierung verstanden wird nicht mit dem erzählen eigener gedanken zufrieden


Lachen

Was tun sie denn noch?


hasst den thread nicht komplett gelesen? macht nix, kannst du nachholen...
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
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Beitrag(#774334) Verfasst am: 23.07.2007, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Geschätzter L.E.N.,
ich habe einmal den § 130 StGB gesucht und nachstehend eingefügt.

Es wäre wünschenswert, wenn Missionierung als Volksverhetzung geahndet werden könnte. Doch leider ist es nicht so. Beim besten Willen sehe ich keine Gefährdung des öffentlichen Friedens bei der Missionierung durch Schellen an Türen oder an dem Hochhalten des Wachtturmes. Ich sehe den Frieden auch nicht gefährdet, wenn - wie geschehen - mir ein Lehrer entgegenhält: "Der Besuch eines Gottesdienstes hat noch niemandem geschadet!" und daraus die Zwangsteilnahme ableitet.

Wer hingegen im Rahmen seiner Mission öffentlich behauptet, dass Nicht-Christen Tiere sind, sollte strafrechtlich belangt werden. Leider wurde diese Gleichsetzung meinem Sohn gegenüber in der Schulklasse aufgestellt. Es scheiterte an der Öffentlichkeit.

Ich gebe Dir Recht L.E.N. die Latenz zur Volksverhetzung ist bei den Missionierenden definitiv vorhanden.

Hier ist der Wortlaut:

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.



Spiritus

P.S.: Ich weiß wovon ich rede, ich lebe seit 10 Jahren unter 90% Katholiken ohne katholisch zu sein.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774474) Verfasst am: 24.07.2007, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spiritus,

danke für die mühe, die du dir bei der beantwortung der frage gemacht hast.
mir ist im wortlaut des gesetzes besonders die passage augefallen

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören

es heisst also nicht

Wer den öffentlichen Frieden stört

und dies heißt im klartext: auch wenn es keinerlei öffentliche reaktion gibt und sich der oder die beschimpften in gleichmut üben, gilt der strafbestand der volksverhetzung.

ich glaube die polizei in münchen hat diesen § verwendet und ne kunstaktion verhindert, wobei sich die "öffentlichkeit" auf zwei polizisten beschränkte - andere passanten reagierten passiv bis wohlwollend (wenn ich das richtig in erinnerung habe)
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CoS
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 2734

Beitrag(#774620) Verfasst am: 24.07.2007, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
aber man sollte als soziales wesen diese leute nicht blind ins verderben laufen lassen.
Einerseits ist das irgendwo schon richtig, andererseits: Wenn sie unbedingt Sklaven sein wollen, warum sollen wir sie nicht einfach welche sein lassen? Es ist ja nicht so, dass sie keine Wahl hätten!

Wer aus reiner Faulheit dumm bleiben will, der muss auch die Konsequenzen für diese Entscheidung tragen, auch wenn diese hart sind!

Dagegen ankämpfen zu wollen ist wie ein Kampf gegen Windmühlen. Es endet damit, dass andere ihre Probleme auf mir abladen und dann so weitermachen wie bisher...
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"Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774670) Verfasst am: 24.07.2007, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?
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Spiritus
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Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#774692) Verfasst am: 24.07.2007, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Lösung wäre:

Wer (egal ob Gruppierung oder Einzelperson) öffentlich oder privat die Missionierung dahingehend gebraucht, um andere Gruppierungen oder Einzelpersonen (egal aus welchen Motiven) zu verunglimpfen oder zu verfolgen, sollte straftrechtlich belangt werden.
Der Strafrahmen müsste noch festgelgt werden.
Die Tat sollte auf Antrag verfolgt werden.

Spiritus
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
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Beitrag(#774695) Verfasst am: 24.07.2007, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? zynisches Grinsen
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#774721) Verfasst am: 24.07.2007, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?

Sehr beruhigend, dass derartige repressive Maßnahmen weder mehrheitsfähig noch verfassungsgemäß sind.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#774729) Verfasst am: 24.07.2007, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

In Frankreich gibt es übrigens strafrechltiche Konsequenzen für die Ausnutzung eines emotionalen Notstandes, was ja etwas ist, das viele Missionare nutzen. Da gab es auch schon Verurteilung. Meine Erinnerungen und Informationen zum Thema sind aber nur sehr flüchtig.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774732) Verfasst am: 24.07.2007, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?


Erinnert mich doch irgendwie an Orwell. Vielleicht nicht ganz so ausgereift.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#774738) Verfasst am: 24.07.2007, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?


Erinnert mich doch irgendwie an Orwell. Vielleicht nicht ganz so ausgereift.

Damit könnte man nahezu jedes private Gespräch über Religion unterbinden, wenn man geschickt argumentiert. Wenn wir schon bei so tollen vorschlägen sind - wollen wir das ganze nicht auf politische "mission" ausweiten?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774772) Verfasst am: 24.07.2007, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
wollen wir das ganze nicht auf politische "mission" ausweiten?


nö wozu, ich sprach ausdrücklich von totalitären ideologien.
du kannst also den teufel, den du an die wand gemalt hast ruhig wieder abwischen.

ich versteh auch nicht, inwiefern mein vorschlag verfassungswidrig sein soll, zumal es den artikel 130 ja schon gibt... Mit den Augen rollen
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L.E.N.
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Beitrag(#774773) Verfasst am: 24.07.2007, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?


Erinnert mich doch irgendwie an Orwell. Vielleicht nicht ganz so ausgereift.


du übertreibst.
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#774775) Verfasst am: 24.07.2007, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? zynisches Grinsen


bleib auf dem teppich. wenn es ums missionieren geht, dass als ordnungswidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, ist das recht auf widerstand selbstverständlich völlig überzogen.
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Konstrukt
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Beitrag(#774776) Verfasst am: 24.07.2007, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? zynisches Grinsen


bleib auf dem teppich. wenn es ums missionieren geht, dass als ordnungswidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, ist das recht auf widerstand selbstverständlich völlig überzogen.

Hey, das war doch nicht ernst gemeint. Kam mir nur in den Sinn, weil ich ja den Thread über Artikel 20 GG aufgemacht habe. Was für mich persönliche jedoch nicht ausschließt einem Missionar bei all zu arger Penetranz den Arsch zu versohlen zwinkern
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Tapuak
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Beiträge: 1264

Beitrag(#774781) Verfasst am: 24.07.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?

Pillepalle
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#774785) Verfasst am: 24.07.2007, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
wollen wir das ganze nicht auf politische "mission" ausweiten?


nö wozu, ich sprach ausdrücklich von totalitären ideologien.
du kannst also den teufel, den du an die wand gemalt hast ruhig wieder abwischen.

ich versteh auch nicht, inwiefern mein vorschlag verfassungswidrig sein soll, zumal es den artikel 130 ja schon gibt... Mit den Augen rollen

Der greift aber nur unter strengen vorraussetzung. Bloßes Befürworten oder propagieren einer verfassungsfeindlichen Ideologie reicht nicht. Und Drohungen, die rein jenseitsbezogen sind, reichen auch nicht, um den Tatbestand zu erfüllen. Für religiöse Gruppen (bspw Islamisten) die auch diesseitisbezogene Drohungen aussprechen, existiert der §130 doch bereits. Vielleicht kannst du deine Pläne noch etwas genauer erläutern (nein, das hast Du bisher noch nicht). Bisher klingt das doch recht verworren. Und autoritär.
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L.E.N.
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Beitrag(#774786) Verfasst am: 24.07.2007, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? zynisches Grinsen


bleib auf dem teppich. wenn es ums missionieren geht, dass als ordnungswidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, ist das recht auf widerstand selbstverständlich völlig überzogen.

Hey, das war doch nicht ernst gemeint. Kam mir nur in den Sinn, weil ich ja den Thread über Artikel 20 GG aufgemacht habe. Was für mich persönliche jedoch nicht ausschließt einem Missionar bei all zu arger Penetranz den Arsch zu versohlen zwinkern


wollt nur sichergehen, dein ganz persönlicher widerstand bleibt dir natürlich erhalten, sofern er sich in legalem rahmen bewegt.
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L.E.N.
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774787) Verfasst am: 24.07.2007, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vorsichtiges fazit meiner kontroversen umfrage:

wenn an einer weitergabe von religiösen inhalten festgehalten werden soll, sollte dies unter der voraussetzung geschehen keine volksverhetzung zuzulassen.
also sollte sie ausschliesslich im öffentlichen diskurs stattfinden, das heisst z.b. in schulen und im öffentlichen raum. gleiches gilt natürlich auch für totalitäre indoktrination.

leute, die sich nicht dran halten, würden dann z.b. eine ordnungswidrigkeit begehen, das ist doch angemessen oder was würdet ihr vorschlagen?

Pillepalle


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L.E.N.
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Beitrag(#774790) Verfasst am: 24.07.2007, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
wollen wir das ganze nicht auf politische "mission" ausweiten?


nö wozu, ich sprach ausdrücklich von totalitären ideologien.
du kannst also den teufel, den du an die wand gemalt hast ruhig wieder abwischen.

ich versteh auch nicht, inwiefern mein vorschlag verfassungswidrig sein soll, zumal es den artikel 130 ja schon gibt... Mit den Augen rollen

Der greift aber nur unter strengen vorraussetzung. Bloßes Befürworten oder propagieren einer verfassungsfeindlichen Ideologie reicht nicht. Und Drohungen, die rein jenseitsbezogen sind, reichen auch nicht, um den Tatbestand zu erfüllen. Für religiöse Gruppen (bspw Islamisten) die auch diesseitisbezogene Drohungen aussprechen, existiert der §130 doch bereits. Vielleicht kannst du deine Pläne noch etwas genauer erläutern (nein, das hast Du bisher noch nicht). Bisher klingt das doch recht verworren. Und autoritär.


ein anfang wäre, predigten ausschliesslich öffentlich stattfinden zu lassen.
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