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Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen? |
Nein, dafür fehlen bestimmte Merkmale wie... |
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20% |
[ 11 ] |
Nein, sie gehört zur Religionsfreiheit dazu |
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16% |
[ 9 ] |
Nein, wir müssen damit in einer Demokratie leben |
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30% |
[ 16 ] |
Weiß nicht |
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1% |
[ 1 ] |
Ja, aber es sollte, wie in Zukunft Volkverhetzung, nicht verfolgt werden |
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5% |
[ 3 ] |
Ja und es sollte stärker verfolgt und bestraft werden |
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24% |
[ 13 ] |
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Stimmen insgesamt : 53 |
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Autor |
Nachricht |
Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#774794) Verfasst am: 24.07.2007, 18:04 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? |
bleib auf dem teppich. wenn es ums missionieren geht, dass als ordnungswidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, ist das recht auf widerstand selbstverständlich völlig überzogen. |
Hey, das war doch nicht ernst gemeint. Kam mir nur in den Sinn, weil ich ja den Thread über Artikel 20 GG aufgemacht habe. Was für mich persönliche jedoch nicht ausschließt einem Missionar bei all zu arger Penetranz den Arsch zu versohlen |
wollt nur sichergehen, dein ganz persönlicher widerstand bleibt dir natürlich erhalten, sofern er sich in legalem rahmen bewegt. |
In meiner ersten eigenen Bude, damals war ich Gruftie (mit Satanskreuzen und allem was so dazu gehört), hatte ich mal Besuch von ein paar Zeugen Jehovas (damals durften die noch klingeln) . Das hat Spaß gemacht. Die habe ich mit banalen Geschichten über Gruppen-Sex auf Friedhöfen und satanische Messen recht schnell vertrieben. Als ich ihnen auch noch vorgeschlagen habe, wir könnten uns ja gemeinsam ein paar Kreuzigungsvideos reinziehen und uns dabei einen Eimer durchziehen...ach blöd, die waren viel zu schnell weg. Ich hätte doch so gerne noch etwas geplaudert.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#774800) Verfasst am: 24.07.2007, 18:10 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ein anfang wäre, predigten ausschliesslich öffentlich stattfinden zu lassen. |
Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?
Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten.
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Tapuak registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1264
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(#774805) Verfasst am: 24.07.2007, 18:20 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?
Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten. |
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774825) Verfasst am: 24.07.2007, 18:50 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ein anfang wäre, predigten ausschliesslich öffentlich stattfinden zu lassen. |
Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?
Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten. |
danke für deine frage: alles in familienkreis bleibt privat. dort sollte der staat ausschließlich bei extremer physischer oder psychischer gefährdung des kindes eingreifen.
ich habe ausserdem schon mehrfach gesagt, dass eine anzeige trotz ausreichender beweise nicht zwangsläufig erfolgen muss, und auch nicht nur durch die polizei.
will heisen: nicht jeder fall von missionierung würde überhaupt geahndet werden.
zeugen jehovas dürften sogar weiterhin ihr wachtürme festhaltend vor karstadt stehen, da öffentlickeit.
zur "öffentlichkeit": da dachte ich vor allem an koranschulen und alle institutionalisierten formen der religionsweitergabe.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774829) Verfasst am: 24.07.2007, 18:57 Titel: |
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Tapuak hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?
Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten. |
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar. |
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#774832) Verfasst am: 24.07.2007, 19:04 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr. |
Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden?
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774836) Verfasst am: 24.07.2007, 19:09 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr. |
Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden? |
zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.
ähnlich wie
§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben: | (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. |
wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#774840) Verfasst am: 24.07.2007, 19:13 Titel: |
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Eine Ordnungswidrigkeit für eine Handlung im privaten Bereich...?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#774841) Verfasst am: 24.07.2007, 19:14 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr. |
Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden? |
zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.
ähnlich wie
§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben: | (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. |
wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden. |
Bitte antworte doch mal auf die Frage, was getan werden muss, um Dein Ziel zu verfolgen. Ich habe nicht nach der Bestrafung gefragt. Wie verfolgen wir Gespräche in Privaträumen?
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774850) Verfasst am: 24.07.2007, 19:31 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr. |
Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden? |
zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.
ähnlich wie
§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben: | (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. |
wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden. |
Bitte antworte doch mal auf die Frage, was getan werden muss, um Dein Ziel zu verfolgen. Ich habe nicht nach der Bestrafung gefragt. Wie verfolgen wir Gespräche in Privaträumen? |
ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#774858) Verfasst am: 24.07.2007, 19:38 Titel: |
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Ordnungswidrigkeit = organisiertes Verbrechen?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#774859) Verfasst am: 24.07.2007, 19:39 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen. |
Na, und wie schöpft man Verdacht? Mit Hilfe linientreuer Nachbarn?
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774861) Verfasst am: 24.07.2007, 19:44 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Ordnungswidrigkeit = organisiertes Verbrechen? |
ich bin kein jurist...
edit: ich setze beides nicht gleich, es geht um die möglichkeiten der aufklärung.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 24.07.2007, 19:46, insgesamt einmal bearbeitet |
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774862) Verfasst am: 24.07.2007, 19:45 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen. |
Na, und wie schöpft man Verdacht? Mit Hilfe linientreuer Nachbarn? |
nein, mit hilfe nichtlinientreuer nachbarn.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#774865) Verfasst am: 24.07.2007, 19:46 Titel: |
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Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen..
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#774867) Verfasst am: 24.07.2007, 19:47 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen.. |
wenns sein muss eben das.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#774873) Verfasst am: 24.07.2007, 19:56 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen.. |
wenns sein muss eben das. |
Das gilt höchstens bei drohenden Kapitalverbrechen oder massiver wirtschaftlicher Gefährdung als verhältnismäßig.
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Tapuak registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1264
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(#774936) Verfasst am: 24.07.2007, 21:49 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Tapuak hat folgendes geschrieben: | Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar. |
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr. |
Jetzt mal im Ernst: über was für einen Humbug reden wir hier eigentlich?
1) Das Anliegen eines Menschen, seine Überzeugungen aller Art (religiös, politisch etc.) in einem selbstgewählten Rahmen mitzuteilen, gehört wohl zu den sozialen Grundbedürfnissen der meisten Personen. Dadurch, dass man sie kriminalisiert, verschwinden diese Grundbedürfnisse nicht. Alles, was man damit erreicht, ist gegenseitiges Misstrauen, Verlagerung der Aktivitäten ins Geheime, Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile aus der Gesellschaft und letztendlich mehr soziale Instabilität.
2) Der kollektive Nutzen eines freien Meinungsaustausches in allen Bereichen ist als äußerst hoch einzustufen. Neue und bessere Ideen entstehen am ehesten dort, wo eine freie Artikulation nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht ist. Es wäre mir neu, dass repressive Maßnahmen auf diesem Gebiet jemals irgendeine langfristige Verbesserung herbeigeführt hätten. Da der Gewinn durch die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit so enorm hoch ist, kann man auch leicht in Kauf nehmen, dass diese Rechte auch von Gruppen genutzt werden, die einem persönlich nicht sympathisch sind (z.B.: religiöse Fundamentalisten, die für ihre Ansichten werben).
Und das ist lediglich die gesellschaftliche Perspektive. Die ganzen Argumente auf der individuellen Ebene ("freie Entfaltung der Persönlichkeit", Streben nach Zufriedenheit des Einzelnen) kommen noch hinzu.
Man muss immer die verschiedenen Güter gegeneinander abwägen: Was gewinnt man, wenn man Predigten im privaten Bereich kriminalisiert (nach meiner Meinung: nichts) und was verliert man in diesem Fall (nach meiner Meinung: äußerst kostbare Freiheiten). Es tritt natürlich die Frage der Gewichtung auf, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Nutzen einer Kriminalisierung von Predigten - wie immer dieser Nutzen auch aussehen soll - höher einstuft als den Nutzen der erwähnten Freiheits- und Selbstverwirklichungsrechte.
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