Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  

Ist Missionierung mit Volksverhetzung gleichzusetzen?
Nein, dafür fehlen bestimmte Merkmale wie...
20%
 20%  [ 11 ]
Nein, sie gehört zur Religionsfreiheit dazu
16%
 16%  [ 9 ]
Nein, wir müssen damit in einer Demokratie leben
30%
 30%  [ 16 ]
Weiß nicht
1%
 1%  [ 1 ]
Ja, aber es sollte, wie in Zukunft Volkverhetzung, nicht verfolgt werden
5%
 5%  [ 3 ]
Ja und es sollte stärker verfolgt und bestraft werden
24%
 24%  [ 13 ]
Stimmen insgesamt : 53

Autor Nachricht
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#774794) Verfasst am: 24.07.2007, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ob man, wenn mich der Staat nicht vor Missionierung schützt, den Artikel 20 (Widerstandsrecht) bemühen darf? zynisches Grinsen


bleib auf dem teppich. wenn es ums missionieren geht, dass als ordnungswidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, ist das recht auf widerstand selbstverständlich völlig überzogen.

Hey, das war doch nicht ernst gemeint. Kam mir nur in den Sinn, weil ich ja den Thread über Artikel 20 GG aufgemacht habe. Was für mich persönliche jedoch nicht ausschließt einem Missionar bei all zu arger Penetranz den Arsch zu versohlen zwinkern


wollt nur sichergehen, dein ganz persönlicher widerstand bleibt dir natürlich erhalten, sofern er sich in legalem rahmen bewegt.


In meiner ersten eigenen Bude, damals war ich Gruftie (mit Satanskreuzen und allem was so dazu gehört), hatte ich mal Besuch von ein paar Zeugen Jehovas (damals durften die noch klingeln) . Das hat Spaß gemacht. Die habe ich mit banalen Geschichten über Gruppen-Sex auf Friedhöfen und satanische Messen recht schnell vertrieben. Als ich ihnen auch noch vorgeschlagen habe, wir könnten uns ja gemeinsam ein paar Kreuzigungsvideos reinziehen und uns dabei einen Eimer durchziehen...ach blöd, die waren viel zu schnell weg. Ich hätte doch so gerne noch etwas geplaudert. zynisches Grinsen
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#774800) Verfasst am: 24.07.2007, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


ein anfang wäre, predigten ausschliesslich öffentlich stattfinden zu lassen.

Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?

Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tapuak
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#774805) Verfasst am: 24.07.2007, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?

Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774825) Verfasst am: 24.07.2007, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


ein anfang wäre, predigten ausschliesslich öffentlich stattfinden zu lassen.

Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?

Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten.


danke für deine frage: alles in familienkreis bleibt privat. dort sollte der staat ausschließlich bei extremer physischer oder psychischer gefährdung des kindes eingreifen.
ich habe ausserdem schon mehrfach gesagt, dass eine anzeige trotz ausreichender beweise nicht zwangsläufig erfolgen muss, und auch nicht nur durch die polizei.
will heisen: nicht jeder fall von missionierung würde überhaupt geahndet werden.

zeugen jehovas dürften sogar weiterhin ihr wachtürme festhaltend vor karstadt stehen, da öffentlickeit.

zur "öffentlichkeit": da dachte ich vor allem an koranschulen und alle institutionalisierten formen der religionsweitergabe.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774829) Verfasst am: 24.07.2007, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aha. Und was ist eine "Predigt?" Wenn ein Famileinvater im kreis der Familie und ein paar Freunden eine kurze Rede hält, welche Gedanken er bei einer bestimmten Bibelstelle hatte, und was er über bestimmte Religiöse Tehmen denkt, möchte ich gerne ein verfassungsgemäßes Gesetzeskonstrukt sehen, welches das verbieten soll. Ist dir nciht klar, dass ein solcher Vorschlag nahezu eine Totalüberwachung voraussetzt?

Und was heißt "öffentlich"? So weit ich weiß, steht es jedem frei, Kirchen jeglicher Art zu betreten.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar.


wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774832) Verfasst am: 24.07.2007, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.


Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden?
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774836) Verfasst am: 24.07.2007, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.


Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden?


zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.

ähnlich wie

§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#774840) Verfasst am: 24.07.2007, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ordnungswidrigkeit für eine Handlung im privaten Bereich...? Am Kopf kratzen
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774841) Verfasst am: 24.07.2007, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.


Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden?


zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.

ähnlich wie

§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.



wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden.


Bitte antworte doch mal auf die Frage, was getan werden muss, um Dein Ziel zu verfolgen. Ich habe nicht nach der Bestrafung gefragt. Wie verfolgen wir Gespräche in Privaträumen?
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774850) Verfasst am: 24.07.2007, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.


Um dieses Ziel verfolgen zu können, muss also was getan werden?


zunächst ist es ausreichend ein entsprechendes gesetz zu erlassen.

ähnlich wie

§ 118 OwiG: Belästigung der Allgemeinheit hat folgendes geschrieben:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.



wenn es dann leute gibt, die beweise für nichtöffentliche missionierung haben, kann sie als ordnungswidrigkeit angezeigt und verfolgt werden.


Bitte antworte doch mal auf die Frage, was getan werden muss, um Dein Ziel zu verfolgen. Ich habe nicht nach der Bestrafung gefragt. Wie verfolgen wir Gespräche in Privaträumen?


ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#774858) Verfasst am: 24.07.2007, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ordnungswidrigkeit = organisiertes Verbrechen? Lachen
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#774859) Verfasst am: 24.07.2007, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen.


Na, und wie schöpft man Verdacht? Mit Hilfe linientreuer Nachbarn?
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774861) Verfasst am: 24.07.2007, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ordnungswidrigkeit = organisiertes Verbrechen? Lachen


ich bin kein jurist...

edit: ich setze beides nicht gleich, es geht um die möglichkeiten der aufklärung.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!


Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 24.07.2007, 19:46, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774862) Verfasst am: 24.07.2007, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

ohne verdacht garnicht.
mit begründetem verdacht können ermittler inkl technischer ausrüstung eingeschaltet werden, ähnlich wie bei der verfolgung von organisiertem verbrechen.


Na, und wie schöpft man Verdacht? Mit Hilfe linientreuer Nachbarn?


nein, mit hilfe nichtlinientreuer nachbarn.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#774865) Verfasst am: 24.07.2007, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen..
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#774867) Verfasst am: 24.07.2007, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen..


wenns sein muss eben das.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#774873) Verfasst am: 24.07.2007, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Technische Überwachung, um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, ist unverhältnismäßig. Du musst schon nen schwerern Rechtsbruch draus machen..


wenns sein muss eben das.

Das gilt höchstens bei drohenden Kapitalverbrechen oder massiver wirtschaftlicher Gefährdung als verhältnismäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tapuak
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#774936) Verfasst am: 24.07.2007, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Tapuak hat folgendes geschrieben:
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Maßnahme, Predigten verpflichtend in die Öffentlichkeit zu verlegen, natürlich nicht realisierbar ist, würde mich doch interessieren, welcher Zielsetzung sie denn dienen sollte - mal angenommen, sie wäre durchführbar.


wer privat predigt riskierte verwarnt zu werden.
zielsetzung: keine unkontrollierte mission mehr.

Jetzt mal im Ernst: über was für einen Humbug reden wir hier eigentlich?

1) Das Anliegen eines Menschen, seine Überzeugungen aller Art (religiös, politisch etc.) in einem selbstgewählten Rahmen mitzuteilen, gehört wohl zu den sozialen Grundbedürfnissen der meisten Personen. Dadurch, dass man sie kriminalisiert, verschwinden diese Grundbedürfnisse nicht. Alles, was man damit erreicht, ist gegenseitiges Misstrauen, Verlagerung der Aktivitäten ins Geheime, Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile aus der Gesellschaft und letztendlich mehr soziale Instabilität.

2) Der kollektive Nutzen eines freien Meinungsaustausches in allen Bereichen ist als äußerst hoch einzustufen. Neue und bessere Ideen entstehen am ehesten dort, wo eine freie Artikulation nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht ist. Es wäre mir neu, dass repressive Maßnahmen auf diesem Gebiet jemals irgendeine langfristige Verbesserung herbeigeführt hätten. Da der Gewinn durch die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit so enorm hoch ist, kann man auch leicht in Kauf nehmen, dass diese Rechte auch von Gruppen genutzt werden, die einem persönlich nicht sympathisch sind (z.B.: religiöse Fundamentalisten, die für ihre Ansichten werben).

Und das ist lediglich die gesellschaftliche Perspektive. Die ganzen Argumente auf der individuellen Ebene ("freie Entfaltung der Persönlichkeit", Streben nach Zufriedenheit des Einzelnen) kommen noch hinzu.

Man muss immer die verschiedenen Güter gegeneinander abwägen: Was gewinnt man, wenn man Predigten im privaten Bereich kriminalisiert (nach meiner Meinung: nichts) und was verliert man in diesem Fall (nach meiner Meinung: äußerst kostbare Freiheiten). Es tritt natürlich die Frage der Gewichtung auf, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Nutzen einer Kriminalisierung von Predigten - wie immer dieser Nutzen auch aussehen soll - höher einstuft als den Nutzen der erwähnten Freiheits- und Selbstverwirklichungsrechte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5
Seite 5 von 5

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group