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Ist das neue Zuwanderungsgesetz fair ? |
Ja, weil ... |
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50% |
[ 16 ] |
Nein, weil ... |
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43% |
[ 14 ] |
Jein, weil ... |
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6% |
[ 2 ] |
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Stimmen insgesamt : 32 |
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Autor |
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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#774066) Verfasst am: 23.07.2007, 10:49 Titel: |
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mehrdad hat folgendes geschrieben: |
informiere dich mal, bevor du wieder eine kopftuch-tussie uneingeschränkt glaubst, wenn sie sagt, sie wäre "liberal". |
Es ist schon seltsam, daß ausgerechnet du, wo du die Bevormundung der Menschen kritisiertst, selber derart stigmatisiert redest und anscheinend denkst.
Ich sage es nochmal:
Befreie dich aus deinem Gefängnis im Kopf.
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ateyim registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul
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(#774088) Verfasst am: 23.07.2007, 11:54 Titel: |
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mehrdad hat folgendes geschrieben: | 2]
informiere dich mal, bevor du wieder eine kopftuch-tussie uneingeschränkt glaubst, wenn sie sagt, sie wäre "liberal". |
lieber mehrdad...
als ich anfangs deine Postings las, dachte ich, dass wir, was die Unvereinbarkeit von Islam und Demokratie betrifft, auf einer Wellenlaenge sind... aber tu schiesst für mich gewaltig übers Ziel hinaus, und da ist bei dir in Bezug auf den Islam keine Angst sondern schon eine krankhafte Phobie vorhanden.
Worum ich dich bitten würde: nimm mal ein Blatt Papier und schreib auf, was du dir wünschen würdest... wie sollte deine Idealgesellschaft, die ich mir natürlich vom Islam bereinigt vorstelle, aussehen.
Dann bitte auf die andere Seite den IST-Zustand...
und nun der schwierigste Schritt: realistisch bleibend, sich im Rahmen der Rechtsordnung bewegend überlegen wie man vom IST-Zustand in den mehrdad-Zustand gelangen kann... und schön aufpassen: wenn man feststellt, dass es gar nicht so einfach ist, nicht einfach hier und da versuchen, die freiheitlichen, demokratischen Ordnungen versuchen sich zurechtzubiegen mit Forderungen nach Zwang, Gewalt etc. und auch nicht beleidigend und ausfallend werden...
bleib ruhig... versuch bei aller Wut, die in die steckt, sachlich zu bleiben, denn nur dann kann man dich ernst nehmen
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#775461) Verfasst am: 25.07.2007, 20:36 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Unsere FDGO steht über der Religion und das ist mühsam erkämpftes Menschenrecht. |
Für mich nicht.
Der Staat mag mich bestrafen, wenn ich etwas täte, was er im Rahmen der Verfassung durch die Strafgesetze als Verbrechen definiert. Er mag mich auch von bestimmten Ämtern und staatlichen Stellen ausschließen, wenn ich konkrete wesentliche und unveränderbare Inhalte der Verfassung ablehnen würde (wie die Demokratie). Er kann mich nicht dazu zwingen, seine Verfassung grundsätzlich über meinen Glauben zu stellen. Zum Glück verlangt er das auch nicht. |
Was heist das :"Für mich nicht " ?
Sollte deiner Ansicht nach Religion (welche?) über unserer FDGO stehen ? |
"Für mich" heißt "für mich", im Unterschied zu "im staatlichen Bereich".
Für den Staat, sein Handeln, die von ihm erlassenen Gesetze, die von ihm garantierten, deshalb vor allem von ihm selbst zu beachtenden, aber auch u.a. durch das Strafrecht vor Rechtsbrechern geschützten Rechte (Menschen- und Bürgerrechte) gilt selbstverständlich die Verfassung, die die Bürger dem Staat gegeben haben, als höchste Orientierung. Dem bin natürlich auch ich als Bürger unterworfen, und deshalb schrieb ich schon oben: Wenn ich ein Gesetz breche, mag der Staat mich dafür bestrafen, wenn ich wesentliche Teile dieser Ordnung nicht anerkenne, mag er mir Amt oder Anstellung verweigern. (Beides tue ich aber derzeit nicht.)
Wenn man mich aber fragt, was für mich meine letztendliche Orientierung ist, dann ist das mein Glaube. Dieser steht nach meiner Auffassung nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Verfassung (gut für die Verfassung), zu rechtswidrigem Handeln (gegen einzelne Gestze) könnte er mich aber u.U. verleiten (Hilfe für Leute im Kirchenasyl wäre zB so eine, im Prinzip gesetzwidrige, Handlung, die ich für mich nicht ausschließen würde).
Diese letzte Orientierung der einzelnen Person am eigenen Glauben könnte man mit einem anderen Wort auch Gewissensfreiheit nennen. Gewissensfreiheit schützt nicht vor Strafe, wenn sie zu rechtswidrigem Handeln führt - aber für einen Teil unserer Werteordnung hätte ich sie schon gehalten. Aber da sieht man mal, wie schwierig das mit den Werten ist - du siehst das ja anscheinend anders. |
Nicht unbedingt,solange du niemanden deine Glaubensvorstellungen aufzudrängen versuchst,weder Partner noch Freunden,finde ich es im grünen Bereich ....
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#775467) Verfasst am: 25.07.2007, 20:55 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
mehrdad hat folgendes geschrieben: | ... statt durch immer mehr extrawünsche und abkapselung gebiete zu schaffen, wo dieses FDGO ausser kraft gesetzt wird. sowas haben wir defacto schon mitten in deutschland. | persönliche abkapselung gehört auch zu dem, was eine "freiheitliche grundordnung" mmn ertragen muss. eine außerkraftsetzung ihrer gesetze natürlich nicht. und wo es letzteres tatsächlich gibt, muss es natürlich mit rechtsstaatlichen mitteln bekämpft werden. aber ich sehe letzteres, möglicherweise im unterschied zu dir, eben nicht schon da gegebn, wo zwei frauen mit kopftuch zusammenstehn. |
Natürlich er-und verträgt die freiheitliche Grundordnung eine persönliche Abkapselung,nur sollten dieselben bedenken,daß dann ihr gleichzeitiges Jammern über Ausgrenzung und Diskriminierung nicht mehr ernst genommen werden kann.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#786915) Verfasst am: 09.08.2007, 12:08 Titel: |
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Zwangsheiraten
Zitat: | Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen den Mann. Die Frau aber kann nicht zurück zu ihrer Familie in die Türkei, die sie verkauft hat. "Das Geld können die nicht mehr zurückzahlen. Und das bedeutet, dass sie immer noch 'verkauft' ist", sagt Becker. Die einzige Möglichkeit sei jetzt, die Frau in ein Frauenhaus in der Türkei zu schaffen. Denn in Deutschland lebt sie wegen des abgelaufenen Visums schon illegal. |
Zitat: | Zwangsheirat im Sommerurlaub, Braut-Import nach Deutschland - die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" kritisiert in diesem Zusammenhang auch die deutschen Ausländergesetze. Mädchen oder Frauen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen nicht mehr nach Deutschland zurückkehren, wenn sie länger als sechs Monate im Ausland waren. Das heißt: "Wenn ein Mädchen von ihren Eltern in die Türkei verschleppt, verheiratet, dann misshandelt wird und erst nach einem halben Jahr das Geld für eine Flucht beisammen hat - dann bekommt sie in Deutschland keine Chance mehr für einen Aufenthalt", sagt Myria Böhmecke. "Terre des Femmes" fordert ein Wiederkehrrecht auf drei Jahre. |
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#797436) Verfasst am: 21.08.2007, 15:06 Titel: |
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Eben im Newsticker gelesen...Köhler hat unterschrieben.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Forke Innenminister
Anmeldungsdatum: 19.05.2007 Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe
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(#797479) Verfasst am: 21.08.2007, 15:40 Titel: |
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Sermon hat folgendes geschrieben: | Zwangsheiraten
Zitat: | Zwangsheirat im Sommerurlaub, Braut-Import nach Deutschland - die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" kritisiert in diesem Zusammenhang auch die deutschen Ausländergesetze. Mädchen oder Frauen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen nicht mehr nach Deutschland zurückkehren, wenn sie länger als sechs Monate im Ausland waren. Das heißt: "Wenn ein Mädchen von ihren Eltern in die Türkei verschleppt, verheiratet, dann misshandelt wird und erst nach einem halben Jahr das Geld für eine Flucht beisammen hat - dann bekommt sie in Deutschland keine Chance mehr für einen Aufenthalt", sagt Myria Böhmecke. "Terre des Femmes" fordert ein Wiederkehrrecht auf drei Jahre. | |
Momentemal, wenn eine Frau deutsche Staatsbürgerschaft hat (auch doppelte, das interessiert doch gar nicht) dann darf sie immer wieder zurückkehren. Staatsbürgerschaft wird doch nicht aberkannt weil man im Ausland ist. Oder?
_________________ "Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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