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Farbsehtest
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#788358) Verfasst am: 10.08.2007, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Heike N. hatte hier (naja im alten Forum war es wohl) mal ganz am Anfang ein Einhorn in einer dieser Farben


Jupps. Sermon wird sich mit Sicherheit sehr gern daran erinnern. Cool zwinkern


Scheisse, dass die Erinnerungskraft von manchen Jungs natürlich nicht genauso murksig wie meine Farbsehkraft ist, daran hatt ich jetzt nicht gedacht !

Ohnmacht







Laß doch nicht gleich Deinen Bert dafür hängen... zwinkern
_________________
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#788363) Verfasst am: 10.08.2007, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
AU
EI
E
OA
A
AU
IEE
OI
ÜI

das kann ich nit machen, weil mir gar nich einfallen will, wie diese bescheuerten Farben heissen.
Verlegen
Jetzt nachdem ich dich zitiert und die Codes gesehen habe könnte es klappen.


Deshalb hatte ich es ja auch für Männer gemacht. Männer können nur 8 Farben <s>sehen</s> mit Namen versehen, und Apricot, Olive oder Oberschiene sind keine Farben sondern Früchte!

Geschockt ich dachte ich bin alleine mit dieser "Krankheit". Aber bei mir ist es echt schlimm. Ich kann mir nicht mal den Unterschied zuwischen pink/rosa oder lila/violet merken. Vielleicht sollte ich mal probieren die Farbcodes auswendig auswendig zu lernen, oder sowas.


Ooooch, noch ein, zwei Jährchen hin, dann bringt Dir das Deine Tochter schon bei.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#788369) Verfasst am: 10.08.2007, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Aber bei mir ist es echt schlimm. Ich kann mir nicht mal den Unterschied zuwischen pink/rosa oder lila/violet merken. Vielleicht sollte ich mal probieren die Farbcodes auswendig auswendig zu lernen, oder sowas.


Ooooch, noch ein, zwei Jährchen hin, dann bringt Dir das Deine Tochter schon bei.


Nö, das hat meine auch noch nicht geschafft.
Für sowas kann man sich allerdings einen gleichfarbigen Spickzettel zum Kleidungseinkauf mitnehmen. Am besten gleich einen, in dem das Kind eingepackt ist Mr. Green
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#788643) Verfasst am: 10.08.2007, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Thread zum spammen freigegeben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#788657) Verfasst am: 11.08.2007, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Thread zum spammen freigegeben.


Ich beantrage hiermit einen Antrag auf einen Antrag auf Aufschub. Der Antragsteller hat nach § 86, 2 VwVfG als ehrenamtlich Tätiger seine Pflicht gröblich verletzt

(Bsp.: Häufiges und unentschuldigtes Fehlen bei Sitzungen; Trunkenheit in Sitzungen)

Vgl. http://www.uni-trier.de/robbers/download/ws1998_5068_verwaltungsrecht/skript20.pdf
Seite 3
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#788668) Verfasst am: 11.08.2007, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Thread zum spammen freigegeben.


Ich beantrage hiermit einen Antrag auf einen Antrag auf Aufschub. Der Antragsteller hat nach § 86, 2 VwVfG als ehrenamtlich Tätiger seine Pflicht gröblich verletzt

(Bsp.: Häufiges und unentschuldigtes Fehlen bei Sitzungen; Trunkenheit in Sitzungen)

Vgl. http://www.uni-trier.de/robbers/download/ws1998_5068_verwaltungsrecht/skript20.pdf
Seite 3


Beschluss


In dem Verfahren

Evilbert/FGH

hat das AG FGH am 11.08.2007 beschlossen:

Der Antragssteller wird von seiner ehrenamtlichen Stelle als Forenbenutzer im FGH abberufen.

Gründe

I. Der Antragssteller ist Benutzer im Internetforum "Freigeisterhaus".
Der Antragsgegner ist der Betreiber dieses Internetforums.

Der Antragssteller beantragte am 11.08.2007,
einen Antrag auf einen Antrag auf Aufschub.

Er ist der Ansicht, er habe als ehrenamtlich Tätiger seine Pflicht gröblich verletzt.

II. Der Antragssteller war von seiner ehrenamtlichen Stelle als Forenbenutzer im FGH abzuberufen. Eine weitere Tätigkeit als ehrenamtlicher Benutzer war der Öffentlichkeit nicht weiter zuzumuten. Der Antrag des Antragsstellers stellt seine geistigen Defizite eindrucksvoll zur Schau. Dies folgt aus der völligen Sinnlosigkeit des Antrags als auch aus der auf pathologische Trunkenheit hinweisenden fehlerhaften Ausdrucksweise.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#788675) Verfasst am: 11.08.2007, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Thread zum spammen freigegeben.


Ich beantrage hiermit einen Antrag auf einen Antrag auf Aufschub. Der Antragsteller hat nach § 86, 2 VwVfG als ehrenamtlich Tätiger seine Pflicht gröblich verletzt

(Bsp.: Häufiges und unentschuldigtes Fehlen bei Sitzungen; Trunkenheit in Sitzungen)

Vgl. http://www.uni-trier.de/robbers/download/ws1998_5068_verwaltungsrecht/skript20.pdf
Seite 3


Beschluss


In dem Verfahren

Evilbert/FGH

hat das AG FGH am 11.08.2007 beschlossen:

Der Antragssteller wird von seiner ehrenamtlichen Stelle als Forenbenutzer im FGH abberufen.

Gründe

I. Der Antragssteller ist Benutzer im Internetforum "Freigeisterhaus".
Der Antragsgegner ist der Betreiber dieses Internetforums.

Der Antragssteller beantragte am 11.08.2007,
einen Antrag auf einen Antrag auf Aufschub.

Er ist der Ansicht, er habe als ehrenamtlich Tätiger seine Pflicht gröblich verletzt.

II. Der Antragssteller war von seiner ehrenamtlichen Stelle als Forenbenutzer im FGH abzuberufen. Eine weitere Tätigkeit als ehrenamtlicher Benutzer war der Öffentlichkeit nicht weiter zuzumuten. Der Antrag des Antragsstellers stellt seine geistigen Defizite eindrucksvoll zur Schau. Dies folgt aus der völligen Sinnlosigkeit des Antrags als auch aus der auf pathologische Trunkenheit hinweisenden fehlerhaften Ausdrucksweise.


Gröhl...

Aber da sind Formfehler drin. Eine Abberufung des Beschwerdeführers ist ja wohl nicht drin, denke ich mal, und außerdem muss ich wissen, ab wann das Urteil rechtskräftig wird.

Ich geh jetzt kacken und dann zur Tanke mir ein Bier holen, das wollt ich schon vor Stunden gemacht haben, also hat die erste Mariohahnasche Kammer noch genug Zeit, die hiermit informelle Beschwerede zu berücksichtigen , nämlich wohl auch so etwa 60 Minuten.

Also 150% mehr als man als Referendar normalerweiser Zeit hat.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#788676) Verfasst am: 11.08.2007, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beschwerde ist unstatthaft.

Gegen den Beschluss sind Rechtsmittel nicht gegeben.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#788970) Verfasst am: 11.08.2007, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Geschockt ich dachte ich bin alleine mit dieser "Krankheit". Aber bei mir ist es echt schlimm. Ich kann mir nicht mal den Unterschied zuwischen pink/rosa oder lila/violet merken. Vielleicht sollte ich mal probieren die Farbcodes auswendig auswendig zu lernen, oder sowas.

Naja, wenn ich da an eine gewisse Auseinandersetzung wg. Linkfarben denke ...
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#788978) Verfasst am: 11.08.2007, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Aber bei mir ist es echt schlimm. Ich kann mir nicht mal den Unterschied zuwischen pink/rosa oder lila/violet merken.

"lila" ist abgeleitet von französischen Wort für "Flieder", heißt also eigentlich "fliederfarben".
"violett" ist abgeleitet von französischen Wort für "Veilchen", heißt also eigentlich "veilchenfarben".

Heutzutage werden die beiden Beziechnungen oft synonym gebraucht. Es wundert mich also nicht, wenn Du diese beiden Farben nicht unterscheiden kannst.
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