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gesetzt den fall das stimmt, dann... |
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als in ordnung. |
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[ 14 ] |
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als diskriminierend und unangebracht. |
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44% |
[ 21 ] |
...bin ich mir nicht sicher, was ich davon halten soll. |
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8% |
[ 4 ] |
!!!scheiß mohammedaner >:[ |
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4% |
[ 2 ] |
!!!scheiß "jobcenter" >:[[ |
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12% |
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Stimmen insgesamt : 47 |
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Autor |
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#816183) Verfasst am: 12.09.2007, 09:52 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist es ja auch im Sinne des Geschäftsinhabers weniger erheblich, welche Gesinnung tatsächlich vorhanden ist, sondern vielmehr, welche Gesinnung die Kunden mit dem Auftreten des Angestellten assoziiern.
Wenn in einem Laden die Verkäufer wie Nazis aussehen, gehe ich gar nicht erst rein, und die Frage, ob sie tatsächlich welche sind, stellt sich weiter nicht. |
merkst du eigentlich nicht, dass der vergleich nazi : moslem hinkt?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#816185) Verfasst am: 12.09.2007, 09:55 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist es ja auch im Sinne des Geschäftsinhabers weniger erheblich, welche Gesinnung tatsächlich vorhanden ist, sondern vielmehr, welche Gesinnung die Kunden mit dem Auftreten des Angestellten assoziiern.
Wenn in einem Laden die Verkäufer wie Nazis aussehen, gehe ich gar nicht erst rein, und die Frage, ob sie tatsächlich welche sind, stellt sich weiter nicht. |
merkst du eigentlich nicht, dass der vergleich nazi : moslem hinkt? |
Natürlich hinkt er, aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht vielmehr daraum, daß ein bestimmtes Outfit Kunden abschrecken kann, und die mögliche Geschäftsschädigung nicht mit dem tatsächlichen Kopfinhalt des Angesellten, sondern mit dessen Auftreten verwirklicht wird.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Forke Innenminister
Anmeldungsdatum: 19.05.2007 Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe
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(#816194) Verfasst am: 12.09.2007, 10:05 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist es ja auch im Sinne des Geschäftsinhabers weniger erheblich, welche Gesinnung tatsächlich vorhanden ist, sondern vielmehr, welche Gesinnung die Kunden mit dem Auftreten des Angestellten assoziiern.
Wenn in einem Laden die Verkäufer wie Nazis aussehen, gehe ich gar nicht erst rein, und die Frage, ob sie tatsächlich welche sind, stellt sich weiter nicht. |
merkst du eigentlich nicht, dass der vergleich nazi : moslem hinkt? |
Natürlich hinkt er, aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht vielmehr daraum, daß ein bestimmtes Outfit Kunden abschrecken kann, und die mögliche Geschäftsschädigung nicht mit dem tatsächlichen Kopfinhalt des Angesellten, sondern mit dessen Auftreten verwirklicht wird. |
Kann es das wirklich?
Ok, ein Verkäufer in einem Herrenoberbekleidungsgeschäfft sollte sicher nicht in zerrissenen Jeans und T-Shirt ankommen, aber die Grenzen, was akzeptabel ist, und was nicht, sind so verschieden, das aus dem Auftreten mit Kopftuch oder Glatze noch keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Unvermittelbarkeit geschlossen werden kann. Oder würde ein Handwerksbetrieb jemanden nicht einstellen, weil er Glatze hat? Oder eine Aldifiliale jemanden, weil sie ein Kopftuch? Eher nicht, denke ich.
Außerdem, was kommt dann als nächstes, Standardhaarschnitt für alle Hartz VI Empfänger? Einheitsklamotte?
_________________ "Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#816196) Verfasst am: 12.09.2007, 10:05 Titel: |
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Die zentrale Frage für mich bei der Angelegenheit ist: Kann es aus Sicht eines Arbeitgebers gerechtfertigt sein, eine Bewerberein wegen des Kopftuchs abzulehnen? Die Frage würde ich eindeutig bejahen.
Ob daraus eine Leistungskürzung zu rechtfertigen ist, läßt sich pauschal nicht sagen. Das hängt sicher von der Branche ab, in der sich die Bewerberin bewirbt. Wenn es sich jedoch um eine Branche handelt, in der Kundenkontakt eine große Rolle spielt und sie daher für die meisten Stellen nicht vermittelbar ist, kann es m.E. möglicherweise gerechtfertigt sein.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#816199) Verfasst am: 12.09.2007, 10:08 Titel: |
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Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: |
Worin besteht die ästhetische Beinträchtigung? Wie stört ein Kopftuch an der Aldikasse?
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weil unweigerlich ein Imagetransfer stattfindet zwischem einem Mitarbeiter und seinem Unternehmen. Wenn Aldi nicht möchte dass Kunden bei ihrem Einkauf offensichtlich mit islamischer Weltanschauung konfrontiert werden, egal in welcher Art, so ist das zu respektieren. In meinem Arbeitsumfeld sind religiöse Symbole verboten und das ist gut so. Im gleichen Rahmen würden wir übrigens auch bewußt Bewerber diskriminieren die mit rasiertem Schädel, Lonsdale Klamotten und Stiefeletten daher kommen. |
Und wenn die Kopftuchträgerin gar keine Muslima ist?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#816200) Verfasst am: 12.09.2007, 10:09 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist es ja auch im Sinne des Geschäftsinhabers weniger erheblich, welche Gesinnung tatsächlich vorhanden ist, sondern vielmehr, welche Gesinnung die Kunden mit dem Auftreten des Angestellten assoziiern.
Wenn in einem Laden die Verkäufer wie Nazis aussehen, gehe ich gar nicht erst rein, und die Frage, ob sie tatsächlich welche sind, stellt sich weiter nicht. |
merkst du eigentlich nicht, dass der vergleich nazi : moslem hinkt? |
Natürlich hinkt er, aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht vielmehr daraum, daß ein bestimmtes Outfit Kunden abschrecken kann, und die mögliche Geschäftsschädigung nicht mit dem tatsächlichen Kopfinhalt des Angesellten, sondern mit dessen Auftreten verwirklicht wird. |
wenn die abschreckung nichts mit dem kopfinhalt zu tun hat dann liegt es am kunden, nicht am mitarbeiter. mit dem argument, die kunden nicht abzuschrecken müssten konsequenterweise auch hässliche, alte und dicke mitarbeiter vom geschäftsinhaber abgelehnt werden.
diese denkweise (kundenzufriedenheit über alles) ist asozial.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#816203) Verfasst am: 12.09.2007, 10:14 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | wenn die abschreckung nichts mit dem kopfinhalt zu tun hat dann liegt es am kunden, nicht am mitarbeiter. mit dem argument, die kunden nicht abzuschrecken müssten konsequenterweise auch hässliche, alte und dicke mitarbeiter vom geschäftsinhaber abgelehnt werden. |
Un du erzählst mir was von hinkenden vergleichen ...
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | diese denkweise (kundenzufriedenheit über alles) ist asozial. |
Die ist nicht asozial, für den Geschäftsinhaber ist sie essentiell.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Forke Innenminister
Anmeldungsdatum: 19.05.2007 Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe
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(#816204) Verfasst am: 12.09.2007, 10:14 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Die zentrale Frage für mich bei der Angelegenheit ist: Kann es aus Sicht eines Arbeitgebers gerechtfertigt sein, eine Bewerberein wegen des Kopftuchs abzulehnen? Die Frage würde ich eindeutig bejahen.
Ob daraus eine Leistungskürzung zu rechtfertigen ist, läßt sich pauschal nicht sagen. Das hängt sicher von der Branche ab, in der sich die Bewerberin bewirbt. Wenn es sich jedoch um eine Branche handelt, in der Kundenkontakt eine große Rolle spielt und sie daher für die meisten Stellen nicht vermittelbar ist, kann es m.E. möglicherweise gerechtfertigt sein. |
Wenn sie aus welchen Gründen auch immer auf ihr Kopftuch nicht verzichten kann/mag, dann hat das Leistungszentrum das zu akzeptieren. Es geht hier darum, das ein Leistungsempfänger nicht seine wie auch immer geartete Individualität abzulegen hat.
Und ich finde nicht, das es einen wirklichen Grund gibt, eine Bewerberin wegen des Kopftuches von vorneherein abzulehnen, außer vielleicht als Shampoo-model...
_________________ "Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#816205) Verfasst am: 12.09.2007, 10:16 Titel: |
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Forke hat folgendes geschrieben: | Und ich finde nicht, das es einen wirklichen Grund gibt, eine Bewerberin wegen des Kopftuches von vorneherein abzulehnen, außer vielleicht als Shampoo-model... |
Tja, dann müssen wir beide wohl damit leben, daß wir in diesem Punkt differierende Auffassungen haben.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#816207) Verfasst am: 12.09.2007, 10:18 Titel: |
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Forke hat folgendes geschrieben: |
Außerdem, was kommt dann als nächstes, Standardhaarschnitt für alle Hartz VI Empfänger? Einheitsklamotte? |
Wenn Rechtsgleichheit in der Bemessungszulage eine Rolle spielt, könnte es tatsächlich soweit kommen.
Bürger-Freiheit ist eben auch nur dann Freiheit, wenn Lohnabhängige nicht der totalen Willkür von Unternehmern oder Mitarbeitern von Jobcentern ausgeliefert werden.
Denn wer für seinen alltäglichen Broterwerb permanent kuschen muss, wie soll der dann als "Bürger" einen Sinn im Wert der Freiheit sehen, die für ihn selbst abstrakt und konkret nur als Privileg einiger weniger reicher alter Männer sichtbar wird.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816208) Verfasst am: 12.09.2007, 10:19 Titel: |
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Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: |
Wenn aber herauskommt, dass sie tatsächlich schwerer vermittelbar ist, halte ich eine Kürzung für gerechtfertigt. Das gleiche müsste dann natürlich auch für alle anderen Kleidungen etc. gelten, wie die von Punks, Hip Hopper, Goths usw. sowie für Frisuren, Blech im Gesicht, religiöse und weltanschauliche Symbole... |
wo ist denn da noch etwas nachzuweisen? Wenn ich in einem Hotel einchecke und werde von einer Schleiereule oder einem Punk empfangen würde ich mich komisch fühlen oder denken es ist Fasching wenn es nicht gerade in Teheran oder Berlin ist. Es ist berufsabhängig, wenn jemand als Verkäuferrin ein Kopftuchträgt ist sie an Dönerbuden vermittelbar und sonst nirgens. Dort treffen dieselben Einschränkungen zu wie für jemanden der für einen Job zB nicht pendeln will. |
Falls der Fall vor Gericht landet, ist ein Nachweis erforderlich. Welche Form dieser haben wird, ist eine andere Frage...
Die Forderung nach Mobilität des AN ist ein gutes Beispiel.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#816213) Verfasst am: 12.09.2007, 10:23 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: |
Wenn aber herauskommt, dass sie tatsächlich schwerer vermittelbar ist, halte ich eine Kürzung für gerechtfertigt. Das gleiche müsste dann natürlich auch für alle anderen Kleidungen etc. gelten, wie die von Punks, Hip Hopper, Goths usw. sowie für Frisuren, Blech im Gesicht, religiöse und weltanschauliche Symbole... |
Vergiss die Raucher nicht....
Irgendwann gibt's dann Lehrgaenge fuer Arbeitslose, in denen den Leuten beigebracht wird, wie sie sich zu verhalten und zu kleiden haben, damit sie sich fuer das volle Arbeitslosengeld qualifizieren....waer doch was: Arbeitsloser als Lernberuf.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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dasWuslon registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.08.2006 Beiträge: 193
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(#816214) Verfasst am: 12.09.2007, 10:26 Titel: |
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Zitat: | Irgendwann gibt's dann Lehrgaenge fuer Arbeitslose, in denen den Leuten beigebracht wird, wie sie sich zu verhalten und zu kleiden haben |
Gibt es schon.... in Essen gab es einen Bildungsträger, wo innerhalb einer Maßnahme des Jobcenters eine Typ- und Stilberatung angeboten wurde... wir haben das immer scherzhaft TM Beauty (TM = Trainingsmaßnahme) genannt..
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816221) Verfasst am: 12.09.2007, 10:33 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Du glaubst als, das Jobcenter hätte den gleichen Versuchsballon bei einer christlichen Kopftuchträgerin auch gestartet? |
Davon gibt es nicht allzuviele. Ein Gerichtsurteil hierzu wäre also nicht besonders nützlich. Aber erkläre mir mal kurz die christliche Kopftuchträgerin...
Wird sie auf Aufforderung des AG das Kopftuch abnehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wird sie zu Bewerbungsgespräch das Kopftuch tragen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Agnost hat folgendes geschrieben: | Es soll Menschen geben, die fettleibige Menschen als optische Zumutung betrachten, darf man denen auch die Leistung kürzen. |
Die Ursache(n) für Fettleibigkeit ist(sind) keinesfalls geklärt, sondern tatsächlich äußerst umstritten. Ebenso ist umstritten, ob und wie etwas dagegen getan werden soll. Das ist anders beim Kopftuchtragen. Hier gibt es nur einen Grund: Umbinden. Das Umbinden ist leicht zu unterlassen.
Agnost hat folgendes geschrieben: | Ein gepflegtes Kopftuch an ner Ladenkasse, kann keine Störung des ästethischen Empfindens sein.
Also geht es wohl genau um das Kopftuch einer Muslima. |
Es geht um die Vermittelbarkeit, um sonst nichts.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#816223) Verfasst am: 12.09.2007, 10:38 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: |
Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden? |
Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816226) Verfasst am: 12.09.2007, 10:43 Titel: |
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Forke hat folgendes geschrieben: | Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben: | Forke hat folgendes geschrieben: |
Oha. Und warum würdet ihr Leute diskriminieren, die Lonsdale, DocMarten's und kurze Haare tragen? |
weil es für den Job einen geeigneteren Bewerber gibt, darum |
Soso, das sieht man also an der Wahl der Kleidung.
Ich will auf folgendes hinaus: Du wolltest mit deiner Charakterisierung auf etwas ganz bestimmtes hindeuten, liegst damit aber zu mindestens 75% falsch, weil die Medien ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit abbilden. Es kommt nämlich nicht drauf an wie kurz die Haare sind (oder ob ein Kopftuch drüber ist) sondern was im Schädel ist.
Jemanden nicht einzustellen, weil sie ein Kopftuch trägt, um an der Aldikasse zu arbeiten, wäre aber eher geschäftsschädigend (So man es denn so begründet). Schließlich trägt auch ein guter Teil der Kundschaft Kopftuch, nach meiner Erfahrung. |
Es geht doch gar nicht darum was jemand denkt oder ist, sondern um die Vermittelbarkeit. Und die hat wohl in erster Linie mit der Bewerbung später aber auch mit der Probezeit bzw. dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun. Also auch mit der Sicht des AG.
Die Frage ist doch die: Hat das Jobcenter einen Anspruch darauf, dass sich ein Arbeitsloser auch hinsichtlich seiner Erscheinung "vermittelbarer" macht? Weiterbildung wird ja BTW schon verlangt.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816227) Verfasst am: 12.09.2007, 10:45 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist es ja auch im Sinne des Geschäftsinhabers weniger erheblich, welche Gesinnung tatsächlich vorhanden ist, sondern vielmehr, welche Gesinnung die Kunden mit dem Auftreten des Angestellten assoziiern.
Wenn in einem Laden die Verkäufer wie Nazis aussehen, gehe ich gar nicht erst rein, und die Frage, ob sie tatsächlich welche sind, stellt sich weiter nicht. |
Genau! Daneben hatten wir das Thema Berufskleidung ja schon vorher.
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Forke Innenminister
Anmeldungsdatum: 19.05.2007 Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe
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(#816232) Verfasst am: 12.09.2007, 10:49 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Es geht doch gar nicht darum was jemand denkt oder ist, sondern um die Vermittelbarkeit. Und die hat wohl in erster Linie mit der Bewerbung später aber auch mit der Probezeit bzw. dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun. Also auch mit der Sicht des AG.
Die Frage ist doch die: Hat das Jobcenter einen Anspruch darauf, dass sich ein Arbeitsloser auch hinsichtlich seiner Erscheinung "vermittelbarer" macht? Weiterbildung wird ja BTW schon verlangt. |
Und meine Meinung ist da: Ganz klar Nein.
_________________ "Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#816235) Verfasst am: 12.09.2007, 10:55 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: |
Bürger-Freiheit ist eben auch nur dann Freiheit, wenn Lohnabhängige nicht der totalen Willkür von Unternehmern oder Mitarbeitern von Jobcentern ausgeliefert werden.
Denn wer für seinen alltäglichen Broterwerb permanent kuschen muss, wie soll der dann als "Bürger" einen Sinn im Wert der Freiheit sehen, die für ihn selbst abstrakt und konkret nur als Privileg einiger weniger reicher alter Männer sichtbar wird. |
Wo hast du in den vergangenen 25 Jahren gelebt ?
Als Arbeitnehmer hat man sich doch immer schon anpassen müssen,meinst du,ein Volltätowierter mit Irokesenschnitt wäre je bei einer Bank angestellt worden ?
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816237) Verfasst am: 12.09.2007, 10:59 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: | Wenn aber herauskommt, dass sie tatsächlich schwerer vermittelbar ist, halte ich eine Kürzung für gerechtfertigt. Das gleiche müsste dann natürlich auch für alle anderen Kleidungen etc. gelten, wie die von Punks, Hip Hopper, Goths usw. sowie für Frisuren, Blech im Gesicht, religiöse und weltanschauliche Symbole... |
Vergiss die Raucher nicht.... |
Du rauchst im Jobcenter, im Bewerbungsgespräch, im Krankenhaus?
beachbernie hat folgendes geschrieben: | Irgendwann gibt's dann Lehrgaenge fuer Arbeitslose, in denen den Leuten beigebracht wird, wie sie sich zu verhalten und zu kleiden haben, damit sie sich fuer das volle Arbeitslosengeld qualifizieren....waer doch was: Arbeitsloser als Lernberuf. |
Kleine Schrift von mir.
Es gibt solche Lehrgänge bereits jetzt. Sie haben das Ziel die Vermittlungschancen des Arbeitslosen zu erhöhen. Ob sie erfolgreich sind, ist eine andere Frage. Aber aus der Teilnahme ergeben sich Leistungsansprüche. Was der Arbeitslose allerdings in seiner Freizeit, ist ja wohl sein Bier!
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816238) Verfasst am: 12.09.2007, 11:01 Titel: |
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Forke hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: | Es geht doch gar nicht darum was jemand denkt oder ist, sondern um die Vermittelbarkeit. Und die hat wohl in erster Linie mit der Bewerbung später aber auch mit der Probezeit bzw. dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun. Also auch mit der Sicht des AG.
Die Frage ist doch die: Hat das Jobcenter einen Anspruch darauf, dass sich ein Arbeitsloser auch hinsichtlich seiner Erscheinung "vermittelbarer" macht? Weiterbildung wird ja BTW schon verlangt. |
Und meine Meinung ist da: Ganz klar Nein. |
Und meine Meinung ist da: Wohl eher Ja.
Es läuft mE darauf hinaus, dass es Richter entscheiden werden.
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#816242) Verfasst am: 12.09.2007, 11:06 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Du glaubst als, das Jobcenter hätte den gleichen Versuchsballon bei einer christlichen Kopftuchträgerin auch gestartet? |
Davon gibt es nicht allzuviele. Ein Gerichtsurteil hierzu wäre also nicht besonders nützlich. Aber erkläre mir mal kurz die christliche Kopftuchträgerin...
Wird sie auf Aufforderung des AG das Kopftuch abnehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wird sie zu Bewerbungsgespräch das Kopftuch tragen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Agnost hat folgendes geschrieben: | Es soll Menschen geben, die fettleibige Menschen als optische Zumutung betrachten, darf man denen auch die Leistung kürzen. |
Die Ursache(n) für Fettleibigkeit ist(sind) keinesfalls geklärt, sondern tatsächlich äußerst umstritten. Ebenso ist umstritten, ob und wie etwas dagegen getan werden soll. Das ist anders beim Kopftuchtragen. Hier gibt es nur einen Grund: Umbinden. Das Umbinden ist leicht zu unterlassen.
Agnost hat folgendes geschrieben: | Ein gepflegtes Kopftuch an ner Ladenkasse, kann keine Störung des ästethischen Empfindens sein.
Also geht es wohl genau um das Kopftuch einer Muslima. |
Es geht um die Vermittelbarkeit, um sonst nichts. |
Tja, wenn es nur um die Vermittelbarkeit geht, spielt ja auch die Ursache der Fettleibigkeit keine Rolle.
Zu Fett = schwer Vermittelbar Leistungskürzung.
Natürlich gibt es christliche Kopftuchtägerinnen (Mennoniten)
Und genauso wie bei den Muslimen gibt es dort verschiedene Denkschulen, die von Kopftuch ist nicht zwingend bis absolut zwingend gehen.
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#816245) Verfasst am: 12.09.2007, 11:08 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: |
Bürger-Freiheit ist eben auch nur dann Freiheit, wenn Lohnabhängige nicht der totalen Willkür von Unternehmern oder Mitarbeitern von Jobcentern ausgeliefert werden.
Denn wer für seinen alltäglichen Broterwerb permanent kuschen muss, wie soll der dann als "Bürger" einen Sinn im Wert der Freiheit sehen, die für ihn selbst abstrakt und konkret nur als Privileg einiger weniger reicher alter Männer sichtbar wird. |
Wo hast du in den vergangenen 25 Jahren gelebt ?
Als Arbeitnehmer hat man sich doch immer schon anpassen müssen,meinst du,ein Volltätowierter mit Irokesenschnitt wäre je bei einer Bank angestellt worden ? |
Tja, wer so argumentiert tönt fast schon wie eine "rechte Feministin" vom Typus F.D.P.
Wenn man deine Argumentationslinie weiterzieht kann man Arbeitslosengeld gleich ganz abschaffen, denn eine Kündigung durch den ehemaligen Arbeitsgeber, reduziert die Vermittelbarkeit auch massiv.
Und die Tatsache, dass eine Frau jederzeit schwanger werden kann, reduziert die Vermittelbarkeit auch massiv.
Die Tatsache, dass man Frau ist reduziert auch heute noch die Vermittelbarkeit, da auch heute noch eine Mehrheit der Menschen (Mändlein und Weiblein) einem Träger einer tiefen Stimme mehr Vertrauen entgegenbringen als einer Hochtönerin.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#816253) Verfasst am: 12.09.2007, 11:30 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Tja, wenn es nur um die Vermittelbarkeit geht, spielt ja auch die Ursache der Fettleibigkeit keine Rolle. |
Ich sehe Fettleibigkeit u. a. als psychosoziale Krankheit an. Und jetzt?
Agnost hat folgendes geschrieben: | Zu Fett = schwer Vermittelbar Leistungskürzung. |
Arm fehlt = schwer Vermittelbar Leistungskürzung.
depressiv = schwer Vermittelbar Leistungskürzung.
Zu klein = schwer Vermittelbar Leistungskürzung.
Also hör jetzt bitte auf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen!
Agnost hat folgendes geschrieben: | Natürlich gibt es christliche Kopftuchtägerinnen (Mennoniten)
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Beantworte bitte meine Fragen.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#816386) Verfasst am: 12.09.2007, 15:00 Titel: |
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I.R hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Das kommt auf den angebotenen Job an. Wenn in dem Job aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. an Maschinen) das Tragen eines Kopftuches ein Sicherheitsrisiko darstellt und daher verboten ist, halte ich das Vorgehen des Jobcenters für in Ordnung. |
Umgekehrt, aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. an Maschinen) ist die Kopfbedeckung eher Pflicht als untersagt. |
Dann ist aber eher das Tragen eines Helmes oder Blendschutzes vorgeschrieben. Hast Du mal gesehen wie ein Kopf aussieht, nachdem er in eine Drehmaschine, Fräse, Kreissäge, Stanze oder Lötmaschine geraten ist? Bei Schweiß- und Lötarbeiten kann es Feuer fangen. Mit einem Kopftuch kann das schnell passieren und es hat nunmal nur eine Schutzfunktion, nämlich als Schamlappen vor ungewollten Blicken zu schützen. Vor Unfällen schützt es am Arbeitsplatz mitnichten. Es sei denn vor Sexunfällen. In Industrie und Handwerk, auch als Näherin an der Nähmaschine, stellt ein Kopftuch mit Sicherheit ein erhebliches Risiko dar und ist keineswegs mit Schutzkleidung wie einem Helm oder einer Schweißbrille vergleichbar.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Queen of Las Vegas Lebenserotiker
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#816405) Verfasst am: 12.09.2007, 15:34 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
"treten sie doch in die Kirche ein, damit sie bessere Chancen haben angestellt zu werden! wenn sie das nicht machen behalten wir und kürzungsmaßnahmen vor..." |
Es geht in diesem Fall um Äußerlichkeiten. Und zwar ausschließlich im beruflichen Umfeld. |
Bandanas sind einigermaßen modern.
Man kann natürlich jetzt darüber nachdenken, ob so ein Kopftuch für den Jobcenter ok ist, wenn man Haare sieht. Nun sehen diese Frauen nicht aus, als ob sie das Kopftuch aus religiösen Gründen tragen. Muss man aber auch nicht drüber nachdenken, weil es hier lediglich um Äußerlichkeiten geht. Oder vielleicht doch nicht?
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Queen of Las Vegas Lebenserotiker
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim
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(#816417) Verfasst am: 12.09.2007, 15:49 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Bandanas sind einigermaßen modern.
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Welche Muslima soll sowas tragen?
Das ist modern:
_________________ The Brights
Giordano Bruno Stiftung
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#816423) Verfasst am: 12.09.2007, 15:54 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: |
Bürger-Freiheit ist eben auch nur dann Freiheit, wenn Lohnabhängige nicht der totalen Willkür von Unternehmern oder Mitarbeitern von Jobcentern ausgeliefert werden.
Denn wer für seinen alltäglichen Broterwerb permanent kuschen muss, wie soll der dann als "Bürger" einen Sinn im Wert der Freiheit sehen, die für ihn selbst abstrakt und konkret nur als Privileg einiger weniger reicher alter Männer sichtbar wird. |
Wo hast du in den vergangenen 25 Jahren gelebt ?
Als Arbeitnehmer hat man sich doch immer schon anpassen müssen,meinst du,ein Volltätowierter mit Irokesenschnitt wäre je bei einer Bank angestellt worden ? |
Tja, wer so argumentiert tönt fast schon wie eine "rechte Feministin" vom Typus F.D.P.
Wenn man deine Argumentationslinie weiterzieht kann man Arbeitslosengeld gleich ganz abschaffen, denn eine Kündigung durch den ehemaligen Arbeitsgeber, reduziert die Vermittelbarkeit auch massiv.
Und die Tatsache, dass eine Frau jederzeit schwanger werden kann, reduziert die Vermittelbarkeit auch massiv.
Die Tatsache, dass man Frau ist reduziert auch heute noch die Vermittelbarkeit, da auch heute noch eine Mehrheit der Menschen (Mändlein und Weiblein) einem Träger einer tiefen Stimme mehr Vertrauen entgegenbringen als einer Hochtönerin. |
Ich argumentiere nicht,sondern stelle lediglich fest.
Und ich fürchte,dieser Trend geht eher in Richtung noch mehr Vorschriften und weniger Freiheit .
Inzwischen gilt in vielen Betrieben ein generelles Rauchverbot ,nicht nur zum Schutz von Nichtraucher in Räumen .
Die Tatsache ,daß eine Frau nun mal schwanger werden kann,führte und führt immer noch zu Diskriminierung,da gebe ich dir Recht.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#816425) Verfasst am: 12.09.2007, 16:02 Titel: |
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letztendlich geht es doch um die vorurteile des arbeitgebers.
mit dem verhalten der beamten und angestellten im jobcenter werden diese nicht nur legitimiert, sondern auch reproduziert und fördern diskriminierung (übrigens nach dem dammbruch auch in anderen bereichen) statt sie abzubauen.
schon allein das sind gründe um das jobcenter zur räson zu rufen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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