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Kinderfreies Restaurant
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#837911) Verfasst am: 12.10.2007, 13:53    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Man kann natürlich in allen Fällen von Diskriminierung reden, und muss ja nicht hingehen, aber im Prinzip kann jeder Wirt in Deutschland sich die Gäste suchen, die ihm genehm sind.
Das Gasstättenrecht beinhaltet ein Hausrecht, wie wir es alle in unserer Wohnung haben.
WirtInnen können jedem den Zutritt verweigern, dessen Nase ihnen nicht passt, Ausnahme sind offizielle Autobahnrasstätten, da muss man alle reinlassen und bedienen.

Ist das tatsächlich so? Ich weiß nicht, wie das gesetzlich geregelt ist, aber ich würde mal davon ausgehen, dass es eigentlich eher nicht erlaubt ist, bestimmte Bevölkerungsgruppen generell auszuschließen. Ein Restaurant ist nun mal keine Privatwohnung. Dass man Einzelne aufgrund ihres Verhaltens rausschmeißen kann, ist etwas anderes, aber so generell?

Dürfte man zum Beispiel problemlos zum Beispiel Türken, Dunkelhäutigen und Asiaten den Zutritt generell verwehren?


Ja, so ist das.
Ein Restaurant ist zwar keine Privatwohnung, aber es ist auch keine öffentliche Einrichtung, die jedem zugänglich sein muss, wie z.B. das Einwohnermeldeamt.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#837914) Verfasst am: 12.10.2007, 13:54    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ein Restaurant ist nun mal keine Privatwohnung. Dass man Einzelne aufgrund ihres Verhaltens rausschmeißen kann, ist etwas anderes, aber so generell?

Dürfte man zum Beispiel problemlos zum Beispiel Türken, Dunkelhäutigen und Asiaten den Zutritt generell verwehren?

Ich denke, das ist ein heißes Eisen. Generell gibt es in unserem Rechtssystem einen Widerspruch zwischen Zivilrecht und Grundrechten, z.B. Recht auf Arbeit, Diskriminierungsverbot für Frauen usw.

Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#837917) Verfasst am: 12.10.2007, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

hä?
na - das glaube ich nicht!
Hausverbot können die wegen "klauens" erteilen
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#837919) Verfasst am: 12.10.2007, 13:58    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ist das tatsächlich so? Ich weiß nicht, wie das gesetzlich geregelt ist, aber ich würde mal davon ausgehen, dass es eigentlich eher nicht erlaubt ist, bestimmte Bevölkerungsgruppen generell auszuschließen. Ein Restaurant ist nun mal keine Privatwohnung. Dass man Einzelne aufgrund ihres Verhaltens rausschmeißen kann, ist etwas anderes, aber so generell?

Dürfte man zum Beispiel problemlos zum Beispiel Türken, Dunkelhäutigen und Asiaten den Zutritt generell verwehren?

Zitat:
Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.


Quelle: http://www.anwaltshotline.org/Recht-Beratung/Gewerbebetrieb-Hausrecht.htm

Ja, sicher, der Inhaber hat das Hausrecht. Das erscheint mir auch durchaus sinnvoll zu sein. Nur bedeutet Hausrecht mMn nicht unbedingt, dass man zum Beispiel ein Schild außen anbringen kann: "Für Ausländer verboten".

Dass es dabei Grenzbereiche gibt, ist auch klar. Wenn er eben "zufällig" alle Ausländer aus dem Lokal weist, wird man ihm das nicht unbedingt nachweisen können.
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Zeusianer
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 184
Wohnort: Österreich

Beitrag(#837920) Verfasst am: 12.10.2007, 13:58    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ein Restaurant ist nun mal keine Privatwohnung. Dass man Einzelne aufgrund ihres Verhaltens rausschmeißen kann, ist etwas anderes, aber so generell?

Dürfte man zum Beispiel problemlos zum Beispiel Türken, Dunkelhäutigen und Asiaten den Zutritt generell verwehren?

Ich denke, das ist ein heißes Eisen. Generell gibt es in unserem Rechtssystem einen Widerspruch zwischen Zivilrecht und Grundrechten, z.B. Recht auf Arbeit, Diskriminierungsverbot für Frauen usw.

Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.


Um von dieser menschenverachtenden, perversen Diskussion einiger Atheisten ein bisserl wegzukommen. Grundrechte richten sich doch nicht an Private, sondern sind auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger abgestellt, zumindest in Ö ist das so.
Aus diesem Grunde kannst du dich bei einem Heiratsantrag nicht auf das Gleichheitsgebot berufen usw - bin aber kein Jurist
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Zeusianer
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 184
Wohnort: Österreich

Beitrag(#837922) Verfasst am: 12.10.2007, 14:02    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Dass es dabei Grenzbereiche gibt, ist auch klar. Wenn er eben "zufällig" alle Ausländer aus dem Lokal weist, wird man ihm das nicht unbedingt nachweisen können.


Um von dieser menschenverachtenden, perversen Diskussion einiger Atheisten ein bisserl wegzukommen:

Bei uns in Ö gabs das einmal. Ein Wirt weigerte sich, Schwarze ins Lokal zu lassen. Das hat nix mit dem Hausrecht zu tun, er wurde nach dem Antidiskriminierungsverbot bestraft
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#837925) Verfasst am: 12.10.2007, 14:03    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Ich denke, das ist ein heißes Eisen. Generell gibt es in unserem Rechtssystem einen Widerspruch zwischen Zivilrecht und Grundrechten, z.B. Recht auf Arbeit, Diskriminierungsverbot für Frauen usw.



So kann man das nicht sagen, davon abgesehen, dass es in D kein Recht auf Arbeit als Grundrecht gibt.

Das AGG gilt für Wirte natürlich auch, sofern es sich um die Rekrutierung von Angestellten handelt.

Wenn ein Wirt da sagen würde als Ablehnungsgrund, dass er grundsätzlich keine TürkInnen einstellt, dann könnte er ein Problem kriegen.
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#837934) Verfasst am: 12.10.2007, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ich schrieb: Unglaubwürdig, nicht widersprüchlich,

ansonsten gehen dir die sachlichen Argumente aus. Lachen


du kannst mich mal - 3-fach! Mit deinen sachlichen Argumenten, hast dich wohl auf ein "kookie-bashing" eingestellt - ganz egal was ich schreibe


Sie meinte wohl mich. zwinkern Und ich glaube auch nicht, dass sie dich 3-fach möchte. Was ich ihr nicht verdenken könnte. Geschockt

Wo Heike recht hat......
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(Jan Delay)
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#837935) Verfasst am: 12.10.2007, 14:18    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.

Hm, nee, das glaube ich nicht, denn das fiele in meinem Rechtsverständnis eindeutig unter Diskriminierung und das hat nicht mehr viel mit dem Hausrecht zu tun. Aber mein Rechtsverständnis ist natürlich unerheblich, wenn es um die tatsächliche momentane rechtliche Regelung geht. Wir müssen wohl auf unsere Juristen warten.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#837937) Verfasst am: 12.10.2007, 14:21    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

Zeusianer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Dass es dabei Grenzbereiche gibt, ist auch klar. Wenn er eben "zufällig" alle Ausländer aus dem Lokal weist, wird man ihm das nicht unbedingt nachweisen können.


Um von dieser menschenverachtenden, perversen Diskussion einiger Atheisten ein bisserl wegzukommen:

Bei uns in Ö gabs das einmal. Ein Wirt weigerte sich, Schwarze ins Lokal zu lassen. Das hat nix mit dem Hausrecht zu tun, er wurde nach dem Antidiskriminierungsverbot bestraft


Es kann ja sein, dass das Gasstättenrecht in Österreich von dem in Deutschland abweicht, das weiß ich nicht.

Es kann aber auch in Ö eigentlich nicht sein, dass ein Wirt wegen der Gäste nach dem GIBG bestraft wurde.
Gesetze haben Wirkungsbereiche, und das Verbot von Diskriminierung bezieht sich eigentlich auf das Arbeitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%C3%BCber_die_Gleichbehandlung

Davon abgesehen, klagen muss dann erst mal jemand, sprich eineZivilklage anstrengen, ein Offizialdelikt, also generell strafrechtlich zu verfolgen ist Diskriminierung nicht.


Zuletzt bearbeitet von Reza am 12.10.2007, 14:26, insgesamt einmal bearbeitet
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#837938) Verfasst am: 12.10.2007, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
ansonsten gehen dir die sachlichen Argumente aus. Lachen


Du lachst über etwas, was angeblich plötzlich aus geht, wo ich nie einen Anspruch hatte, sachliche Argumente zu bringen, sondern meine Eindrücke und Vorlieben zu schildern?

Ich bin schon der Ansicht, dass zumindest (oh bitte, verwechsel das nicht mit einem Argument) in der Aussage, dass ich mir auch in dem umgekehrten Fall ein anderes Restaurant als Kinderloser suchen würde, einigermaßen sachlich war. Oder war ich patzig, beleidigend?

Ich bezog mich auf deine letzten Postings, anfangs warst du sachlich, nur als es dann um die Beurteilung dessen ging was nun dieser Gastwirt geschrieben hat bist du abgerutscht.
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step
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Beitrag(#837944) Verfasst am: 12.10.2007, 14:28    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.

Hm, nee, das glaube ich nicht, denn das fiele in meinem Rechtsverständnis eindeutig unter Diskriminierung ...

Mir erschiene es auch nicht gerade symphatisch.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
... und das hat nicht mehr viel mit dem Hausrecht zu tun. Aber mein Rechtsverständnis ist natürlich unerheblich, wenn es um die tatsächliche momentane rechtliche Regelung geht. Wir müssen wohl auf unsere Juristen warten.

Ja, ich weiß es auch nur vom Hörensagen und würde nicht drauf wetten.
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astarte
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Beitrag(#837947) Verfasst am: 12.10.2007, 14:32    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.

Hm, nee, das glaube ich nicht, denn das fiele in meinem Rechtsverständnis eindeutig unter Diskriminierung und das hat nicht mehr viel mit dem Hausrecht zu tun. Aber mein Rechtsverständnis ist natürlich unerheblich, wenn es um die tatsächliche momentane rechtliche Regelung geht. Wir müssen wohl auf unsere Juristen warten.


Discotürsteher: "du gommst hir ned rein!" ? Ist doch das Selbe?
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Heike N.
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Beitrag(#837949) Verfasst am: 12.10.2007, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Ich bezog mich auf deine letzten Postings, anfangs warst du sachlich, nur als es dann um die Beurteilung dessen ging was nun dieser Gastwirt geschrieben hat bist du abgerutscht.


Ach was, das war schon Absicht. Ich schrieb das bereits mehrfach. Wenn dann noch ein paar Mal sowas kommt, weiß ich auch nicht so recht. Ich trage da einfach die Konsequenz, ok? Argumente waren es aber dennoch nicht.
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
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Beitrag(#837951) Verfasst am: 12.10.2007, 14:40    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.

Hm, nee, das glaube ich nicht, denn das fiele in meinem Rechtsverständnis eindeutig unter Diskriminierung und das hat nicht mehr viel mit dem Hausrecht zu tun. Aber mein Rechtsverständnis ist natürlich unerheblich, wenn es um die tatsächliche momentane rechtliche Regelung geht. Wir müssen wohl auf unsere Juristen warten.


Discotürsteher: "du gommst hir ned rein!" ? Ist doch das Selbe?


nö - das ist nicht dasselbe: wenn da paar Stahlkappenschuhbesitzer mit weißen Schnürsenkeln ankommen - darf er sie vonvorneherein des Hauses verweisen
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#837954) Verfasst am: 12.10.2007, 14:42    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Gesetze haben Wirkungsbereiche, und das Verbot von Diskriminierung bezieht sich eigentlich auf das Arbeitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%C3%BCber_die_Gleichbehandlung

Ja, und für D siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot :

Zitat:
Das Diskriminierungsverbot verbietet, Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich und Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich zu behandeln. Das Verbot gilt als Willkürverbot in demokratischen Staaten grundsätzlich für jedes Staatshandeln. Wie weit es auch für das Handeln zwischen Privaten gilt, hängt davon ab, welchen Stellenwert eine Gesellschaft dem wiederstreitenen Prinzip der Privatautonomie und anderen Grundrechten zugesteht. ... Im Kern wird dieses Gebot aus Art. 3 des Grundgesetzes abgeleitet und gilt für Staatshandeln. Ausgehend davon ist zwar jede staatliche Diskriminierung verboten, nicht aber jede private. ...


Daher glaube ich, daß es im Einzelfall eine Gratwanderung ist, solange es keine Detailgesetze gibt, wie etwa beim Arbeistrecht. Ob einem das nun gefällt oder nicht, das Problem ist systemimmanent. In einer Planwirtschaft könnte man das Problem einfacher lösen, würde sich aber natürlich einen Haufen anderer Probleme einhandeln.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#837960) Verfasst am: 12.10.2007, 14:45    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.

Hm, nee, das glaube ich nicht, denn das fiele in meinem Rechtsverständnis eindeutig unter Diskriminierung ...

Mir erschiene es auch nicht gerade symphatisch.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
... und das hat nicht mehr viel mit dem Hausrecht zu tun. Aber mein Rechtsverständnis ist natürlich unerheblich, wenn es um die tatsächliche momentane rechtliche Regelung geht. Wir müssen wohl auf unsere Juristen warten.

Ja, ich weiß es auch nur vom Hörensagen und würde nicht drauf wetten.


Bei Gastsstätten in D ist es ganz sicher so.
Auch bei Kaufhäusern muss sicher nicht ein Fehlverhalten im Sinne von Klauen vorliegen um Hausverbot zu erteilen.
Wenn sich Leute etwa nur aufwärmen wollen, also nichts kaufen, kann man die auch rauswerfen.

Das persönliche Rechtsempfinden hat mit der tatsächlichen Rechtslage tatsächlich sehr wenig zu tun.

Nur weil es Antidiskriminierungsgesetzte gibt ist es nicht jedem einzelnen von uns in jeder Lebenslage verboten, andere zu diskriminieren.
Das wäre ja auch absurd.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#837963) Verfasst am: 12.10.2007, 14:48    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Discotürsteher: "du gommst hir ned rein!" ? Ist doch das Selbe?

Nein, wie oben schon gesagt, halt ich es nicht für dasselbe, jedoch ist eine scharfe Grenzziehung nicht möglich.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#837968) Verfasst am: 12.10.2007, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:

wenn jemand ungestört von Kindern ein fünf-Gänge-Menü konsumieren will, dann gibt es mindestens 100 Restaurants hier, wo du NIE ein Kind gesehen hast oder sehen wirst
es gibt auch genügend andere Restaurants wo du kein Kind antreffen wirst, weil die nämlich ab 20:00
schon längst in ihren Betten liegen


Das interessiert die Einwohner von Kraiburg bestimmt sehr, wie viele überteuerte Restaurants es in München gibt, wenn sie in ihrem 4000 EW Marktflecken ausgehen möchten.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#837969) Verfasst am: 12.10.2007, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ich bezog mich auf deine letzten Postings, anfangs warst du sachlich, nur als es dann um die Beurteilung dessen ging was nun dieser Gastwirt geschrieben hat bist du abgerutscht.


Ach was, das war schon Absicht. Ich schrieb das bereits mehrfach. Wenn dann noch ein paar Mal sowas kommt, weiß ich auch nicht so recht. Ich trage da einfach die Konsequenz, ok? Argumente waren es aber dennoch nicht.

Dann sind wir uns ja einig: Es waren keine Argumente, aber du wolltest mir aus prinzip widersprechen.
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für sie herrschen sorglose Zeiten,
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#837970) Verfasst am: 12.10.2007, 14:51    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Nur weil es Antidiskriminierungsgesetzte gibt ist es nicht jedem einzelnen von uns in jeder Lebenslage verboten, andere zu diskriminieren.
Das wäre ja auch absurd.

Ja, und weil das so absurd ist, hat das hier niemand gefordert.

Genau absurd wäre es aber auch, es nun gut zu heißen, wenn jeder einzelne von uns in jeder Lebenslage andere diskriminieren würde.

Ich weiß, dass Du das nicht gefordert hast.

Es dient nur zur Verdeutlichung Deines Un-Argumentes.
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 747

Beitrag(#837977) Verfasst am: 12.10.2007, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mir den Namen des Restaurants gemerkt! Sehr glücklich
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#837978) Verfasst am: 12.10.2007, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:

wenn jemand ungestört von Kindern ein fünf-Gänge-Menü konsumieren will, dann gibt es mindestens 100 Restaurants hier, wo du NIE ein Kind gesehen hast oder sehen wirst
es gibt auch genügend andere Restaurants wo du kein Kind antreffen wirst, weil die nämlich ab 20:00
schon längst in ihren Betten liegen


Das interessiert die Einwohner von Kraiburg bestimmt sehr, wie viele überteuerte Restaurants es in München gibt, wenn sie in ihrem 4000 EW Marktflecken ausgehen möchten.

hä? Sitzt der Typ in Cry- burg?
Ich versteh jetzt gleich garnixmehr
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#837979) Verfasst am: 12.10.2007, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ich bezog mich auf deine letzten Postings, anfangs warst du sachlich, nur als es dann um die Beurteilung dessen ging was nun dieser Gastwirt geschrieben hat bist du abgerutscht.


Ach was, das war schon Absicht. Ich schrieb das bereits mehrfach. Wenn dann noch ein paar Mal sowas kommt, weiß ich auch nicht so recht. Ich trage da einfach die Konsequenz, ok? Argumente waren es aber dennoch nicht.

Dann sind wir uns ja einig: Es waren keine Argumente, aber du wolltest mir aus prinzip widersprechen.


Ach du liebes bisschen. Also wenn du so deine Kinder erziehen willst, dann wundert mich gar nimmer allzu viel. Lachen

Ja, Mama, du hast natürlich recht.
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#837983) Verfasst am: 12.10.2007, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:

wenn jemand ungestört von Kindern ein fünf-Gänge-Menü konsumieren will, dann gibt es mindestens 100 Restaurants hier, wo du NIE ein Kind gesehen hast oder sehen wirst
es gibt auch genügend andere Restaurants wo du kein Kind antreffen wirst, weil die nämlich ab 20:00
schon längst in ihren Betten liegen


Das interessiert die Einwohner von Kraiburg bestimmt sehr, wie viele überteuerte Restaurants es in München gibt, wenn sie in ihrem 4000 EW Marktflecken ausgehen möchten.

hä? Sitzt der Typ in Cry- burg?
Ich versteh jetzt gleich garnixmehr

Cry-burg ist gut. zwinkern

Steht doch im Link im Eröffnungsbeitrag und im weiter unten auf der ersten Seite des Threads noch mal verlinkt. Extra für dich hier noch einmal: http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,324610
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-17553577&Ressort=bay&Ausgabe=&RessLang=bay&BNR=0
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#837990) Verfasst am: 12.10.2007, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ach du liebes bisschen. Also wenn du so deine Kinder erziehen willst, dann wundert mich gar nimmer allzu viel. Lachen

Ja, Mama, du hast natürlich recht.



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Beiträge: 2160

Beitrag(#837992) Verfasst am: 12.10.2007, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

huch- "schweiß wisch ab" ich bin wieder reanimiert, den typ is garnicht aus /in München

ha! nä! ( diese ganzen Ausländer da in Cry-burg..... also diese nicht-bayern mit ihren komischen ideen ....)
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AgentProvocateur
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Beitrag(#837995) Verfasst am: 12.10.2007, 15:08    Titel: Re: Kinderfreies Restaurant Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
[...]
step hat folgendes geschrieben:
Im Falle der Disko, Kaufhaus oder Restaurant zählt meines Wissens das Zivilrecht, also kann der Besitzer tatsächlich alle Rothaarigen Hausverbot erteilen, und zwar ohne das begründen zu müssen.
[...]

Bei Gastsstätten in D ist es ganz sicher so.
Auch bei Kaufhäusern muss sicher nicht ein Fehlverhalten im Sinne von Klauen vorliegen um Hausverbot zu erteilen.
Wenn sich Leute etwa nur aufwärmen wollen, also nichts kaufen, kann man die auch rauswerfen.

Das persönliche Rechtsempfinden hat mit der tatsächlichen Rechtslage tatsächlich sehr wenig zu tun.

Ja. Aber das Gleiche gilt für Dein Rechtsempfinden. Weißt Du also genau, dass Hausverbote völlig beliebig sein können und sich auch im Vorneherein auf beliebige Bevölkerungsgruppen beziehen können?

Falls ja, würde das zum Beispiel bedeuten, dass es keinerlei rechtliche Handhabe gegen einen Zusammenschluss von Kneipen- und Lädenbesitzern in einer Gegend gäbe, die untereinander vereinbaren, generell nicht an Ausländer zu verkaufen.

Ich würde mir das eher so vorstellen, dass Konzessionen in bestimmten Fällen auch widerrufen werden können.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#837997) Verfasst am: 12.10.2007, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
huch- "schweiß wisch ab" ich bin wieder reanimiert, den typ is garnicht aus /in München

ha! nä! ( diese ganzen Ausländer da in Cry-burg..... also diese nicht-bayern mit ihren komischen ideen ....)


Am Kopf kratzen Jetzt blick ich nicht mit. Wo steht dass der Dieter Hein kein Bayer ist?
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#838002) Verfasst am: 12.10.2007, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

is des nicht a niederbayer?

____________________________________
ciao - bissel spazz muss sein
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