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alae auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 7039
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(#838252) Verfasst am: 12.10.2007, 19:20 Titel: BVerfG: Staat darf Ehe gegenüber eingetragener Lebenspartnerschaft bevorzugen |
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queer.de hat folgendes geschrieben: | Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig die Klage einer lesbischen Beamtin zurückgewiesen, die wegen Diskriminierung der Eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe geklagt hatte. Sie wollte wie heterosexuelle Eheleute den Verheiratetenzuschlag ausgezahlt bekommen. Darauf habe sie kein Recht, erklärten nun die obersten Richter. Sie begründeten das mit dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz. Daher dürfe der Gesetzgeber andere Formen des Zusammenlebens benachteilligen. |
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#838254) Verfasst am: 12.10.2007, 19:22 Titel: |
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Tja, solang das Grundgesetzt in diesem Sinne so bestehen bleibt...
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Gustav Aermel dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.04.2007 Beiträge: 1811
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(#838258) Verfasst am: 12.10.2007, 19:24 Titel: |
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Noch ne kleine Ergänzung:
Zitat: | Außerdem können laut Gericht auch homosexuelle Lebenspartner grundsätzlich einen Familienzuschlag bekommen. Voraussetzung ist aber, dass sie einer Person in ihrem Haushalt Unterhalt gewähren und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Einen solchen Nachweis hatte die Klägerin abgelehnt - sie pochte auf den ohne Nachweis möglichen Verheiratetenzuschlag. |
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/familiengeld2.html
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reign bla bla
Anmeldungsdatum: 21.07.2006 Beiträge: 1880
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(#838264) Verfasst am: 12.10.2007, 19:29 Titel: |
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Das GG, die heilige Kuh. Das gehört mal bereinigt. Aber echt jetzt.
_________________ be your own pet
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#838271) Verfasst am: 12.10.2007, 19:35 Titel: |
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Als "Betroffener" (ich mag das Wort nicht) darf ich auf den Kern der Sache aufmerksam machen. Verheiratete Angestellte, verpartnerte Angestellte und verheiratete Beamte bekommen den Zuschlag. Verpartnerte Beamte bekommen ihn nicht. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht urteilen also, dass der besondere Schutz der Beamtenehe die schlechtere Bezahlung von verpartnerten Beamten gegenüber verheirateten Beamten erfordere. Weshalb die Angestelltenehe nicht diesem besonderen Schutz unterliegt (denn verpartnerte und verheiratete Angestellte werden gleich bezahlt), sagen die Richter nicht. Wahrscheinlich deswegen nicht, weil jede "Begründung" der Höherbewertung der Ehe von Beamten gegenüber der Ehe von Angestellten sie der öffentlichen Lächerlichkeit preisgäbe. Man stelle sich z.B. vor, zwei Lebenspartner sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, der eine als Angestellter, der andere als Beamter. Folglich kriegt der erste den Zuschlag (denn die Ehen seiner angestellten Kollegen müssen nicht besonders geschützt werden), der zweite kriegt ihn nicht (denn die Ehen seiner beamteten Kollegen bedürfen des besonderen Schutzes). Übrigens werde ich natürlich den Europäischen Gerichtshof anrufen, sobald die Lumpen in Karlsruhe mich auch abweisen. Beim Europäischen Gerichtshof ist bereits ein erstes Verfahren anhängig, in dem die Europäische Kommission und der Generalanwalt der EU darauf plädiert haben, die Bundesrepublik Deutschland wegen Bruchs der Antidiskriminierungsrichtlinie zu verurteilen.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#838275) Verfasst am: 12.10.2007, 19:37 Titel: |
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reign hat folgendes geschrieben: | Das GG, die heilige Kuh. Das gehört mal bereinigt. Aber echt jetzt. |
Hab prinzipiell nix dagegen. Nicht alle Änderungen wären gut, aber nicht alle Änderungen wären schlecht.
So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#838288) Verfasst am: 12.10.2007, 19:47 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann. |
Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#838294) Verfasst am: 12.10.2007, 19:51 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann. |
Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist. |
Auch das.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#838303) Verfasst am: 12.10.2007, 20:06 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann. |
Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist. |
Kannst Du das konkretisieren? Ich wage das nämlich zu bezweifeln.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#838332) Verfasst am: 12.10.2007, 20:36 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann. |
Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist. |
Kannst Du das konkretisieren? Ich wage das nämlich zu bezweifeln. |
Zitat: | (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. |
Wie hier im Forum schon mehrfach erörtert, werden immer wieder von Schulen für alle (unabhängig vom Bekenntnis) obligatorische Gottesdienste angeordnet, von denen eine Befreiung nicht möglich ist. Wenn aber die Teilnahme an diesem Gottesdienst mit dem eigenen Bekenntnis nicht vereinbar ist, dann verstößt diese Anordnung gegen die Unverletzlichkeit des Bekenntnisses.
Etwas ähnliches gilt für die Anordnung der sogenannten »stillen Feiertage«. Hier wird die christliche Religion ohne Not privilegiert und Anhänger anderer Bekenntnisse auch dort in der Freiheit beschränkt, wo sie die christliche Religionsausübung redlicherweise gar nicht stören können.
Zitat: | (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. |
Auch wenn es einigen hier nicht passt: das Tragen eines Kopftuches gehört für bestimmte Gruppen der Muslime zum festen Bestandteil der Religionsausübung. Wenn aber ein Kopftuchverbot (egal wo) verfügt wird, dann ist die ungestörte Religionsausübung jedenfalls nicht mehr gewährleistet.
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Miss_Wodkatonic registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 87
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(#838433) Verfasst am: 12.10.2007, 22:55 Titel: |
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Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern
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unchrist Klugscheißer
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover
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(#838436) Verfasst am: 12.10.2007, 22:59 Titel: |
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Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben: | Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern |
Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.?
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Miss_Wodkatonic registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 87
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(#838443) Verfasst am: 12.10.2007, 23:08 Titel: |
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unchrist hat folgendes geschrieben: | Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben: | Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern |
Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.? |
Das war auf Surata und Reign bezogen.
Ich finde unser GG ist schon recht modern und in meinen Augen sehr allgemein gehalten. In diesem Fall, wird zwar die gennante Lebensgemeinschaft benachteiligt, wobei man dies aber auch durch neue Regelungen beheben kann, wenn unser Staat das will. Aber dafür muss jeztzt nicht das GG geändert werden. Das würde nur zu Chaos, Uneinigkeit und zeitaufwendigen Diskussion in der Politik führen.
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Komodo Maggots!
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort
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(#838670) Verfasst am: 13.10.2007, 13:20 Titel: |
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Mh, Chaos, Uneinigkeit und zeitaufwändige Diskussionen? Das definiert doch Politik.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#838705) Verfasst am: 13.10.2007, 14:47 Titel: |
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Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben: | unchrist hat folgendes geschrieben: | Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben: | Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern |
Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.? |
Das war auf Surata und Reign bezogen.
Ich finde unser GG ist schon recht modern und in meinen Augen sehr allgemein gehalten. |
Kein Grund, es nicht weiter zu verbessern.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#838726) Verfasst am: 13.10.2007, 15:17 Titel: |
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Ist das Verfallsdatum nicht ohnehin schon überschritten?
Ich möchte ein neues!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#838815) Verfasst am: 13.10.2007, 18:37 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Ist das Verfallsdatum nicht ohnehin schon überschritten?
Ich möchte ein neues! |
Vielleicht sollten wir dann einfach mal eine Verfassung ausarbeiten und dann Unterschriften sammeln.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#841538) Verfasst am: 18.10.2007, 02:05 Titel: |
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Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben: | Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern |
Ich schon, allein Artikel 7 Absatz 3... außerdem wird das Grundgesetz immer mal wieder geändert, was soll daran so besonders ungewöhnlcihes oder Chaos heraufbeschwörendes sein?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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