Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

BVerfG: Staat darf Ehe gegenüber eingetragener Lebenspartnerschaft bevorzugen

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
alae
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#838252) Verfasst am: 12.10.2007, 19:20    Titel: BVerfG: Staat darf Ehe gegenüber eingetragener Lebenspartnerschaft bevorzugen Antworten mit Zitat

queer.de hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig die Klage einer lesbischen Beamtin zurückgewiesen, die wegen Diskriminierung der Eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe geklagt hatte. Sie wollte wie heterosexuelle Eheleute den Verheiratetenzuschlag ausgezahlt bekommen. Darauf habe sie kein Recht, erklärten nun die obersten Richter. Sie begründeten das mit dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz. Daher dürfe der Gesetzgeber andere Formen des Zusammenlebens benachteilligen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#838254) Verfasst am: 12.10.2007, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, solang das Grundgesetzt in diesem Sinne so bestehen bleibt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gustav Aermel
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 1811

Beitrag(#838258) Verfasst am: 12.10.2007, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ne kleine Ergänzung:
Zitat:
Außerdem können laut Gericht auch homosexuelle Lebenspartner grundsätzlich einen Familienzuschlag bekommen. Voraussetzung ist aber, dass sie einer Person in ihrem Haushalt Unterhalt gewähren und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Einen solchen Nachweis hatte die Klägerin abgelehnt - sie pochte auf den ohne Nachweis möglichen Verheiratetenzuschlag.


Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/familiengeld2.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
reign
bla bla



Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 1880

Beitrag(#838264) Verfasst am: 12.10.2007, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das GG, die heilige Kuh. Das gehört mal bereinigt. Aber echt jetzt.
_________________
be your own pet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#838271) Verfasst am: 12.10.2007, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Als "Betroffener" (ich mag das Wort nicht) darf ich auf den Kern der Sache aufmerksam machen. Verheiratete Angestellte, verpartnerte Angestellte und verheiratete Beamte bekommen den Zuschlag. Verpartnerte Beamte bekommen ihn nicht. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht urteilen also, dass der besondere Schutz der Beamtenehe die schlechtere Bezahlung von verpartnerten Beamten gegenüber verheirateten Beamten erfordere. Weshalb die Angestelltenehe nicht diesem besonderen Schutz unterliegt (denn verpartnerte und verheiratete Angestellte werden gleich bezahlt), sagen die Richter nicht. Wahrscheinlich deswegen nicht, weil jede "Begründung" der Höherbewertung der Ehe von Beamten gegenüber der Ehe von Angestellten sie der öffentlichen Lächerlichkeit preisgäbe. Man stelle sich z.B. vor, zwei Lebenspartner sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, der eine als Angestellter, der andere als Beamter. Folglich kriegt der erste den Zuschlag (denn die Ehen seiner angestellten Kollegen müssen nicht besonders geschützt werden), der zweite kriegt ihn nicht (denn die Ehen seiner beamteten Kollegen bedürfen des besonderen Schutzes). Übrigens werde ich natürlich den Europäischen Gerichtshof anrufen, sobald die Lumpen in Karlsruhe mich auch abweisen. Beim Europäischen Gerichtshof ist bereits ein erstes Verfahren anhängig, in dem die Europäische Kommission und der Generalanwalt der EU darauf plädiert haben, die Bundesrepublik Deutschland wegen Bruchs der Antidiskriminierungsrichtlinie zu verurteilen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#838275) Verfasst am: 12.10.2007, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Das GG, die heilige Kuh. Das gehört mal bereinigt. Aber echt jetzt.


Hab prinzipiell nix dagegen. Nicht alle Änderungen wären gut, aber nicht alle Änderungen wären schlecht.

So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Louseign
(-)



Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#838288) Verfasst am: 12.10.2007, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.

Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#838294) Verfasst am: 12.10.2007, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.

Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist.


Auch das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#838303) Verfasst am: 12.10.2007, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.

Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist.


Kannst Du das konkretisieren? Ich wage das nämlich zu bezweifeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Louseign
(-)



Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#838332) Verfasst am: 12.10.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
So unumstößlich soll auch das GG nicht sein, dass es sich nicht modernen Realitäten und Gesellschaften anpassen kann.

Und umgekehrt: würde die grundrechtlich gewährte Religions- und Bekenntnisfreiheit endlich mal ernst genommen, so wäre die Rechtspraxis in Deutschland um einiges moderner, als sie in Wirklichkeit ist.


Kannst Du das konkretisieren? Ich wage das nämlich zu bezweifeln.

Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Wie hier im Forum schon mehrfach erörtert, werden immer wieder von Schulen für alle (unabhängig vom Bekenntnis) obligatorische Gottesdienste angeordnet, von denen eine Befreiung nicht möglich ist. Wenn aber die Teilnahme an diesem Gottesdienst mit dem eigenen Bekenntnis nicht vereinbar ist, dann verstößt diese Anordnung gegen die Unverletzlichkeit des Bekenntnisses.

Etwas ähnliches gilt für die Anordnung der sogenannten »stillen Feiertage«. Hier wird die christliche Religion ohne Not privilegiert und Anhänger anderer Bekenntnisse auch dort in der Freiheit beschränkt, wo sie die christliche Religionsausübung redlicherweise gar nicht stören können.

Zitat:
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Auch wenn es einigen hier nicht passt: das Tragen eines Kopftuches gehört für bestimmte Gruppen der Muslime zum festen Bestandteil der Religionsausübung. Wenn aber ein Kopftuchverbot (egal wo) verfügt wird, dann ist die ungestörte Religionsausübung jedenfalls nicht mehr gewährleistet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Miss_Wodkatonic
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 87

Beitrag(#838433) Verfasst am: 12.10.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unchrist
Klugscheißer



Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover

Beitrag(#838436) Verfasst am: 12.10.2007, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern


Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Miss_Wodkatonic
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 87

Beitrag(#838443) Verfasst am: 12.10.2007, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

unchrist hat folgendes geschrieben:
Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern


Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.?


Das war auf Surata und Reign bezogen.
Ich finde unser GG ist schon recht modern und in meinen Augen sehr allgemein gehalten. In diesem Fall, wird zwar die gennante Lebensgemeinschaft benachteiligt, wobei man dies aber auch durch neue Regelungen beheben kann, wenn unser Staat das will. Aber dafür muss jeztzt nicht das GG geändert werden. Das würde nur zu Chaos, Uneinigkeit und zeitaufwendigen Diskussion in der Politik führen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#838670) Verfasst am: 13.10.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mh, Chaos, Uneinigkeit und zeitaufwändige Diskussionen? Das definiert doch Politik. skeptisch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#838705) Verfasst am: 13.10.2007, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben:
unchrist hat folgendes geschrieben:
Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern


Jetzt im Bezug auf vorliegende Situation?
Kannst du es auch etwas näher erläutern warum etc.?


Das war auf Surata und Reign bezogen.
Ich finde unser GG ist schon recht modern und in meinen Augen sehr allgemein gehalten.


Kein Grund, es nicht weiter zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#838726) Verfasst am: 13.10.2007, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das Verfallsdatum nicht ohnehin schon überschritten?

Ich möchte ein neues!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#838815) Verfasst am: 13.10.2007, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ist das Verfallsdatum nicht ohnehin schon überschritten?

Ich möchte ein neues!


Vielleicht sollten wir dann einfach mal eine Verfassung ausarbeiten und dann Unterschriften sammeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#841538) Verfasst am: 18.10.2007, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Miss_Wodkatonic hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Bedarf das Grundgesetz zu ändern


Ich schon, allein Artikel 7 Absatz 3... außerdem wird das Grundgesetz immer mal wieder geändert, was soll daran so besonders ungewöhnlcihes oder Chaos heraufbeschwörendes sein?
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group