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Fortpflanzung erlaubt
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879804) Verfasst am: 08.12.2007, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.

Du übersiehst mAn aber den Grad an Gewissheit, der unterschiedlicher kaum sein könnte. Sorgerechtsentzug ist möglich in ganz üblem Fällen von Misshandlung, Missbrauch, Verwahrlosung oÄ, zB eben wegen der bereits vorhanden emotionalen Bindung und trotz einer ungewissen Zukunft. Das Ziel der Maßnahme ist im Grunde nicht in die Zukunft gerichtet sondern in der Gegenwart begründet, nämlich die Beendigung eines unhaltbaren Zustands (wie immer der definiert ist) zum jetzigen Zeitpunkt.
Das hier diskutierte Fortpflanzungsverbot müsste im Gegensatz dazu nur aufgrund irgendwelcher Wahrscheinlichkeiten ausgesprochen werden. Potentieller Vater hat Ausstattung xyz, potentielle Mutter vwx, potentielles Kind hat in Folge dessen mit gewisser Wahrscheinlichkeit Disposition zur Ausprägung von x, der allerdings mit gewisser Wahrscheinlichkeit therapeutisch zu verhindern wäre etc. pp..


Ich bin jetzt ja mal mächtig gespannt, ob die Argumentation, die bereits mehrmals von allen möglichen Seiten beleuchtet, auführlich gepostet wurde, irgendwann einmal ankommt, oder ob die sozialromantische Vorstellung, die emotionale Bindung an die Eltern sei das einzig zu berücksichtigende Kriterium für das Kindswohl, der Hintergrund dieses Vergleichs sind.

Egal, ob Kinder geschlagen werden, misshandelt oder missbraucht, nicht ausreichend mit Überlebensnotwendigem versogt, über Jahre hinweg, die Kinder haben in jedem Fall bis zum bitteren Ende bei den Eltern zu bleiben, weil die Liebe zu den Eltern einfach alles übertrifft, und Schäden, die durch eine Trennung von den lieben Eltern verursacht werden könnten, wären, im wörtlichen Sinne, einfach schlimmer als der Tod.

Genauso sehen die Jugendämter das heute häufig auch, und wenn sie es nicht so sehen, dann gibt es Dienstanweisungen, das so zu sehen, es ist nämlich auf jeden Fall weitaus kostengünstiger als eine Herausnahme der Kinder.

Eine Heimunterbringung kostet 3000 - 4000 Euro im Monat pro Kind, Pflegefamilien kosten auch, deutlich weniger zwar, aber immerhin, außerdem gibt es von denen fast überall viel zu wenige, der Hartz Anspruch pro Kind sind keine 300 Euro im Monat, da rechnet sich der Glaube an die Eltern als beste Möglichkeit!

Wie immer ergibt sich allerdings vor dem Hintergrund der Kosten eine echte Gemeinsamkeit.

Behinderte Kinder kosten auch............

Sagen wir doch einfach, die besten Eltern sind die, die egal welche Kosten auch immer anfallen könnten, selber bezahlen können.

So wäre es in der Praxis ja dann auch, wenn man Lizenzen für die Fortpflanzung vergäbe.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#880285) Verfasst am: 09.12.2007, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.

Nochmal die einfache Frage: in welchen Fällen genau würdest Du ein Fortpflanzungsverbot befürworten? Und wie sollte dieses Verbot konkret aussehen? Gefängnisstrafen für Leute, die trotz Fortpflanzungsverbotes Kinder bekommen?

Wie er aussehen soll, weiss ich nicht. Frag einfach mal die Chinesen, die haben ja auch ein Fortpflanzungsverbot für Eltern, die bereits ein Kind haben.
Dass ich es befürworte habe ich im übrigen nie gesagt. Nur, ich sehe nichts, was prinzipiell dagegen spricht, zumindest nicht unter den Rahmenbedingungen der sonstigen aktuellen Gesetzgebung.

Ich würde ein Fortpflanzungsverbot bei erblichen Krankheiten zumindest nicht ablehnen, die eine schwere Behinderung darstellen und dominant vererbt werden, also eben dann, wenn die Behinderung der Kinder zu gut 95% oder mehr sicher ist.

@ Reza:
Im übrigen finde ich die Gleichsetzung von "nicht existieren" und "tot sein" reichlich unsinnig. Um tot zu sein muss man erst einmal existieren.
Oder würdest du behaupten, Verhütung sei Mord (wiel bei jeder verhüteten Schwangerschaft mehrere Millionen potenzielle Menschen nicht gezeugt werden)
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#880330) Verfasst am: 09.12.2007, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Dass ich es befürworte habe ich im übrigen nie gesagt. Nur, ich sehe nichts, was prinzipiell dagegen spricht, zumindest nicht unter den Rahmenbedingungen der sonstigen aktuellen Gesetzgebung.

Ich habe oft so meine Probleme mit dem Wort "prinzipiell". Hat denn jemand behauptet, Fortpflanzungsverbote seien "prinzipiell" abzulehnen?

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich würde ein Fortpflanzungsverbot bei erblichen Krankheiten zumindest nicht ablehnen, die eine schwere Behinderung darstellen und dominant vererbt werden, also eben dann, wenn die Behinderung der Kinder zu gut 95% oder mehr sicher ist.

Interessant ist aber nicht das "Prinzipielle", sondern das Konkrete. In welchen konkreten Fällen würdest Du ein Fortpflanzungsverbot heute in D befürworten und wie konkret sollte das Verbot durchgesetzt werden? Welche konkreten Sanktionen wären dMn bei einem Verstoß gegen das Verbot angemessen?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#880349) Verfasst am: 09.12.2007, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:


@ Reza:
Im übrigen finde ich die Gleichsetzung von "nicht existieren" und "tot sein" reichlich unsinnig. Um tot zu sein muss man erst einmal existieren.
Oder würdest du behaupten, Verhütung sei Mord (wiel bei jeder verhüteten Schwangerschaft mehrere Millionen potenzielle Menschen nicht gezeugt werden)


Offensichtlich hast du nichts gelesen , was ich weiter vorne auch in Replik auf dich schon mehrmals geschrieben habe. Ich wiederhole mich jetzt nicht noch einmal.

Und dass bei jeder verhüteten Schwangerschaft, Millionen Menschen nicht gezeugt werden, oh, davon wusste ich echt nichts, ich dachte es wäre meistens nur ein Mensch.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#880353) Verfasst am: 09.12.2007, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Dass ich es befürworte habe ich im übrigen nie gesagt. Nur, ich sehe nichts, was prinzipiell dagegen spricht, zumindest nicht unter den Rahmenbedingungen der sonstigen aktuellen Gesetzgebung.

Ich habe oft so meine Probleme mit dem Wort "prinzipiell". Hat denn jemand behauptet, Fortpflanzungsverbote seien "prinzipiell" abzulehnen?

Ich habe nicht behauptet, jemand hätte das behauptet.

Zitat:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich würde ein Fortpflanzungsverbot bei erblichen Krankheiten zumindest nicht ablehnen, die eine schwere Behinderung darstellen und dominant vererbt werden, also eben dann, wenn die Behinderung der Kinder zu gut 95% oder mehr sicher ist.

Interessant ist aber nicht das "Prinzipielle", sondern das Konkrete. In welchen konkreten Fällen würdest Du ein Fortpflanzungsverbot heute in D befürworten

Momentan würde ich, müsste ich über ein solches Gesetz abstimmen, mich enthalten.
Konkrete Fälle, in denen ich ein solches Verbot nicht ablehnen und unter Umständen befürworten (die ich nicht kenne, die aber denkbar sind, wiel ich dem nicht komplett entgegen stehe) könnte habe ich beschrieben, erwarte bitte nicht, dass ich die genauen Bezeichnungen aller möglichen schweren Erbkrankheiten mit über 95%-igem Vererbungsrisiko kenne.
Ich bin kein Mediziner, aber Chorea Huntington bei beiden Elternteilen wäre mW ein solcher Fall. Das Apert-Syndrom ist zu 100% erblich, aber ich weiss nicht, wie schwerwiegend die Auswirkungen konkret sind.

Zitat:
[...]und wie konkret sollte das Verbot durchgesetzt werden? Welche konkreten Sanktionen wären dMn bei einem Verstoß gegen das Verbot angemessen?

Weiss ich nicht und ist für die Frage irrelevant.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#880356) Verfasst am: 09.12.2007, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:


@ Reza:
Im übrigen finde ich die Gleichsetzung von "nicht existieren" und "tot sein" reichlich unsinnig. Um tot zu sein muss man erst einmal existieren.
Oder würdest du behaupten, Verhütung sei Mord (wiel bei jeder verhüteten Schwangerschaft mehrere Millionen potenzielle Menschen nicht gezeugt werden)


Offensichtlich hast du nichts gelesen , was ich weiter vorne auch in Replik auf dich schon mehrmals geschrieben habe. Ich wiederhole mich jetzt nicht noch einmal.

Den Pech.
Ich habe dich in der Vergangenheit nicht als jemanden erlebt, dessen Argumente mir nachvollziehbar wären, daher werde ich nicht durch den ganzen Schwall deiner Beiträge durchgraben um etwas zu finden, auf dass du hier schwammig verweist.
Es ist einfach so, dass ich deine Beiträge mehrheitlich ignoriere.

Zitat:
Und dass bei jeder verhüteten Schwangerschaft, Millionen Menschen nicht gezeugt werden, oh, davon wusste ich echt nichts, ich dachte es wäre meistens nur ein Mensch.

Zähl mal die Spermien nach, die da sterben. Jedes einzelne hätte potenziell einen neuen Menschen bilden können.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#880380) Verfasst am: 09.12.2007, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Hat denn jemand behauptet, Fortpflanzungsverbote seien "prinzipiell" abzulehnen?


Bisher nicht, das hole ich hiermit nach!

1) Weil es nicht nötig ist, weil ohnehin schon alles abgetrieben wird, auch wenn die Wahrscheinlichkeit weit von 95% entfernt ist.
Die höhere Wahrscheinlichkeit in bezug auf die Anzahl tatsächlich von Geburt an behindeter Kinder wäre in den meisten Fällen ein gesundes Kind.

2) Wer bitte soll das nach welchen Kriterien entscheiden, und wo wären die Grenzen?
Wir müssen nicht in die Nazizeit zurückgehen, um einen niedrigen IQ oder dgl. als Grund zu finden.
Was tatsächlich genetisch vererbt wird, darüber weiß man noch ziemlich wenig, und was ist mit der sozialen "Vererbung"?

Außerdem gibt es Erbkrankheiten, die erst nach Jahrzehnten die ersten Symtome zeigen, dann aber relativ schnell und schwer verlaufen.
Chorea Huntington kann z.B erst im 6. Lebensjahrzehnt auftreten, führt aber in ca. 15 Jahren zum Tod, egal wann es auftritt.
Wenn also einer mit 58 Symtome zeigt, dann wäre er über 3/4 seines Lebens gesund gewesen.


Die Chinesen sind ein wahrlich gutes Vorbild, um Recht zu finden!
Aber nicht einmal die haben ein Fortpflanzungsverbot dieser Art.
Da ging es ursprünglich einfach um die Zahl, was mittlerweile auch schon anders ist.
Gegen eine entsprechene Strafgebühr kann man sich weitere Kinder erkaufen.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#880395) Verfasst am: 09.12.2007, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Den Pech.
Ich habe dich in der Vergangenheit nicht als jemanden erlebt, dessen Argumente mir nachvollziehbar wären, ..

Das wundert mich jetzt eher weniger, bei jemand, dessen Argumentation eher im "Irgendwie - Irgendwas" "Aber das unbedingt!" bewegt.

Zitat:
Zähl mal die Spermien nach, die da sterben. Jedes einzelne hätte potenziell einen neuen Menschen bilden können.

Aha, tatsächlich die Homunculus -Theorie Gröhl... , nur selbst dann, die Millionen Frauen pro Ejakulation, die es zum Austragen bräuchte ................
Ich stell es mir technisch schwierig bis unmöglich vor, aber "Irgendwie" müsste es schon gehen, gell Gröhl...
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#880422) Verfasst am: 09.12.2007, 18:18    Titel: ot Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
[...] Egal, ob Kinder geschlagen werden, misshandelt oder missbraucht, nicht ausreichend mit Überlebensnotwendigem versogt, über Jahre hinweg, die Kinder haben in jedem Fall bis zum bitteren Ende bei den Eltern zu bleiben, weil die Liebe zu den Eltern einfach alles übertrifft, und Schäden, die durch eine Trennung von den lieben Eltern verursacht werden könnten, wären, im wörtlichen Sinne, einfach schlimmer als der Tod.

Genauso sehen die Jugendämter das heute häufig auch, und wenn sie es nicht so sehen, dann gibt es Dienstanweisungen, das so zu sehen, es ist nämlich auf jeden Fall weitaus kostengünstiger als eine Herausnahme der Kinder.

Eine Heimunterbringung kostet 3000 - 4000 Euro im Monat pro Kind, Pflegefamilien kosten auch, deutlich weniger zwar, aber immerhin, außerdem gibt es von denen fast überall viel zu wenige, der Hartz Anspruch pro Kind sind keine 300 Euro im Monat, da rechnet sich der Glaube an die Eltern als beste Möglichkeit! [...]

Die jetzige, unbefriedigende Situation liegt in meinen Augen zum größten Teil am untätigen Gesetzgeber, der in solchen Fällen mW nur zwei Möglichkeiten anbietet:
entweder bleiben die Kinder bei den Erziehungsberechtigten, oder sie werden ihnen entzogen. Dazwischen existieren keine sinnvollen und die Eltern in ihrer Überforderung unterstützenden Abstufungen.

Einer guten Bekannten, die beruflich mit Kindern zu tun hat, und die mir von einem Fall von schwerer Kindesmißhandlung berichtete, riet ich, das Jugendamt einzuschalten und ich bereitete sie darauf vor, daß sie vom Kind dafür wahrscheinlich gehaßt werden würde.
Das Jugendamt entzog daraufhin der alleinerziehenden Mutter das Sorgerecht und das mißhandelte Kind reagierte erwartungsgemäß.

Wer Kinder ihren gewalttätigen Eltern entzieht, setzt sich zwischen alle Stühle und zieht den Haß der Eltern und der mißhandelten Kinder auf sich.
Außerdem ist diese Maßnahme, wie oben bereits erwähnt, sehr kostenintensiv und daher auch von den zuständigen Ministerien nicht beliebt.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#880457) Verfasst am: 09.12.2007, 19:29    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Währt ihr dafür dass man Menschen mit schweren erblichen Behinderungen von Körper und Geist die Fortpflanzung verbietet?

Was man in der Öffentlichkeit kaum weiß: bei entmündigten Menschen ist das bereits die gängige Praxis, egal, ob die Behinderung vererblich ist, oder nicht. Geschockt

Zumindest, was Frauen im gebärfähigen Alter betrifft, die heterosexuell aktiv sind.
Diejenigen, bei denen das möglich ist, werden dazu überredet (immerhin) einer Empfängnisverhütung auf der Basis der sog. Dreimonatsspritze zuzustimmen, was bei den gängigen, längerfristigen Behandlungen sehr häufig zur Sterilität führt:

onmeda hat folgendes geschrieben:
Nach der fünften bis sechsten Injektion tritt außerdem häufig eine Amenorrhö auf, also das Ausbleiben der Regel. Besonders problematisch ist hier, dass der Zyklus auch nach Absetzen der Spritzen häufig nicht wieder in Gang kommt.

Wie man bei männlichen entmündigten Menschen mit sexuellen Kontakten allgemein vorgeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein Betroffener hat mir berichtet, daß bei ihm, nachdem man ihn aktiv dazu animiert (nicht gedrängt - hilfsbedürftige Menschen lassen sich von Autoritätsperonen auch ohne fühlbaren Druck leicht überzeugen) hatte, mit seinem Einverständnis die Samenleiter durchtrennt wurden.

Bei entmündigten Menschen (mit geistiger Behinderung) werden also bereits medizinische Maßnahmen ergriffen, die in ihren Auswirkungen die Sterilisierung bedeuten.

Und dann gibt es angeblich noch das "Ashley Treatment" ...

Mündigen Menschen mit vererblichen Krankheiten und Behinderungen könnte man eine freiwillige Präimplantationstechnik/-diagnostik anbieten (wer will schon bewußt ein behindertes oder ein chronisch krankes Kind zeugen, wenn er genau so gut ein gesundes Kind haben könnte?).
Allerdings müßte man dafür sorgen, daß Personen, welche dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen, wie manche gehörlose Menschen, oder die lieber auf göttliche Pläne vertrauen, diesbezüglich keinen Gruppenzwängen ausgesetzt werden.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#880476) Verfasst am: 09.12.2007, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Dass ich es befürworte habe ich im übrigen nie gesagt. Nur, ich sehe nichts, was prinzipiell dagegen spricht, zumindest nicht unter den Rahmenbedingungen der sonstigen aktuellen Gesetzgebung.

Ich habe oft so meine Probleme mit dem Wort "prinzipiell". Hat denn jemand behauptet, Fortpflanzungsverbote seien "prinzipiell" abzulehnen?

Ich habe nicht behauptet, jemand hätte das behauptet.

"Prinzipiell" bedeutet gemeinhin, dass alle nur denkbaren Fälle mit eingeschlossen sind. Eine "prinzipielle" Ablehnung von irgend etwas Allgemeinem wird daher relativ selten vertreten. Und wenn sie doch vertreten wird, dann wird es meist nicht mehr so allgemein gesehen, sondern implizit auf die konkrete Situation bezogen. Dann ist es mE aber nicht mehr "prinzipiell". Mit anderen Worten: aus der Feststellung, etwas sei nicht "prinzipiell" abzulehnen, ergibt sich noch keineswegs die Folgerung, etwas sei auch im konkreten Falle nicht abzulehnen.

Es sei denn, Du verstündest hier unter "prinzipiell" etwas anderes als ich.

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich würde ein Fortpflanzungsverbot bei erblichen Krankheiten zumindest nicht ablehnen, die eine schwere Behinderung darstellen und dominant vererbt werden, also eben dann, wenn die Behinderung der Kinder zu gut 95% oder mehr sicher ist.

Interessant ist aber nicht das "Prinzipielle", sondern das Konkrete. In welchen konkreten Fällen würdest Du ein Fortpflanzungsverbot heute in D befürworten

Momentan würde ich, müsste ich über ein solches Gesetz abstimmen, mich enthalten.

Das kannst Du so allgemein dahersagen, ohne das hypothetische Gesetz im Einzelnen zu kennen? Ganz und gar erstaunlich und für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Zitat:
[...]und wie konkret sollte das Verbot durchgesetzt werden? Welche konkreten Sanktionen wären dMn bei einem Verstoß gegen das Verbot angemessen?

Weiss ich nicht und ist für die Frage irrelevant.

Nein, das ist keineswegs irrelevant. Denn davon hängt es natürlich ab, ob ein Verbot akzeptabel wäre oder nicht. Ein Verbot muss Sanktionsmöglichkeiten beinhalten, ansonsten würde ich es nicht "Verbot", sondern "Appell" nennen. Wenn diese Sanktion Gefängnisstrafe für den Elter/die Eltern bedeutete, dann würde aber in diesem konkreten Falle dadurch wieder das Kind mitbestraft. Eine andere Frage, die sich auch gleich stellt, ist die, ob es dann nicht auch verpflichtend gemacht werden müsste, sich als potentielle Eltern auf alle indizierten Erbkrankheiten untersuchen zu lassen, bevor ein sexueller Kontakt zwischen beiden Geschlechtern überhaupt zulässig wäre.

All dies und mehr muss bei der Diskussion über ein Fortpflanzungsverbot berücksichtigt werden; Deine Argumentation nach dem Muster "kann ich nicht prinzipiell ablehnen und muss mich daher enthalten" erscheint mir vollkommen abwegig.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#880480) Verfasst am: 09.12.2007, 20:02    Titel: Re: ot Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

Die jetzige, unbefriedigende Situation liegt in meinen Augen zum größten Teil am untätigen Gesetzgeber, der in solchen Fällen mW nur zwei Möglichkeiten anbietet:
entweder bleiben die Kinder bei den Erziehungsberechtigten, oder sie werden ihnen entzogen. Dazwischen existieren keine sinnvollen und die Eltern in ihrer Überforderung unterstützenden Abstufungen.


Das stimmt nicht.
Es gibt mittlerweile ein ziemlich umfassendes ambulantes Instrumentarium an Hilfen zur Erziehung, sowohl für die Kinder und Jugendlichen, wie auch für die gesamte Familie.
Nur muss das eben auch Inanspruchgenommen werden, d.h. die Leute müssen mitmachen, was häufig nicht der Fall ist.
Vor allem aber müssten bei den Jugendämtern genügend Mitarbeiter vorhanden sein, die so intensiv betreuen können, dass es zu einer sinnvollen Hilfeplanerstellung überhaupt kommen kann.
Die Kosten für jegliche Kinder- und Jugendhilfe bezahlen die Kommunen, man kann sich alo leicht vorstellen, dass in großen Städten, mit vielen und großen sozialen Brennpunkten, aus Kostengründen einerseits sehr wohl Interesse an ambulanten Hilfsmaßnahmen besteht, die auch existieren, aber es "rutscht" halt eine Menge durch, weil es durch die Überlastung der Mitarbeiter gar nicht so weit kommt.

Die Armut nimmt zu, mit der Armut häufen sich die Fälle, wie alle Sozialverbände bestätigen.
Der klassische Sparbereich ist nun mal der Sozialbereich, da werden noch viele Kinder keine Hilfe erhalten, und auch ins Gras beißen.


Zitat:
Wer Kinder ihren gewalttätigen Eltern entzieht, setzt sich zwischen alle Stühle und zieht den Haß der Eltern und der mißhandelten Kinder auf sich.


Das will ich nicht bestreiten, nur wenn man wirklich weiß, dass misshandelt wird, sollte es nicht unbedingt oberstes Ziel sein, dass man selber geliebt wird.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#880482) Verfasst am: 09.12.2007, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ein paar Gedanken zur Diskussionanregung:

Gerade neulich war in den Medien der Fall einer 67 jährigen Frau, die durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen hat (ihr Mann ist in einem entsprechenden Alter). Das heißt: Durchschnittlich wird das Kind mit 13 Jahren Vollwaise sein.
Die meisten Leute sehen dies durchaus problematisch. Die meisten Leute sagen hier, mit Rücksicht auf das Kind, sei es vielleicht falsch und ethisch nicht gerechtfertigt, dass die Eltern aus arroganten und egoistischen Gründen noch in so fortgeschrittenem Alter ein Kind bekommen.


Wer dem zustimmt, kann aber nicht von einem abosluten Recht auf Kinderzeugung ausgehen - zumindest muss man zugestehen, dass der biologische Vorgang des Kinderkriegens unter gewissen Umständen als ethisch falsch einzustufen ist. Das man bei der Beurteilung auch von dem zukünftigen Leben der Kinder ausgehen muss.


Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 09.12.2007, 20:06, insgesamt einmal bearbeitet
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#880486) Verfasst am: 09.12.2007, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Nur ein paar Gedanken zur Diskussionanregung:


Fast jedem scheint das Bauchgefühl zu sagen, es gebe ein unverbrüchliches (absolutes) Recht dazu, Kinder zu bekommen.

Ist dies wirklich so?

Ein Beispiel: Gerade neulich war in den Medien der Fall einer 67 jährigen Frau, die durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen hat (ihr Mann ist in einem entsprechenden Alter). Das heißt: Durchschnittlich wird das Kind mit 13 Jahren Vollwaise sein.
Die meisten Leute sehen dies durchaus problematisch. Die meisten Leute sagen hier, mit Rücksicht auf das Kind, sei es vielleicht falsch und ethisch nicht gerechtfertigt, dass die Eltern aus arroganten und egoistischen Gründen noch in so fortgeschrittenem Alter ein Kind bekommen.


Wer dem zustimmt, kann aber nicht von einem abosluten Recht auf Kinderzeugung ausgehen - zumindest muss man zugestehen, dass der biologische Vorgang des Kinderkriegens unter gewissen Umständen als ethisch falsch einzustufen ist. Das man bei der Beurteilung auch von dem zukünftigen Leben der Kinder ausgehen muss.
67jährige haben eine höhere Lebenserwartung als der Bevölkerungsschnitt.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#880487) Verfasst am: 09.12.2007, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
67jährige haben eine höhere Lebenserwartung als der Bevölkerungsschnitt.



Na und??? Die 13 Jahre sind nicht von mir - meinst du nicht, dass das mit einbezoge wurde?

Und selbst wenn - wenn aus den 13 Jahren 18 werden. Ändert das was? Niemand wird wohl verneinen können, dass etwas nicht perfekt ist, wenn die Mutter 77 Jahre alt ist, wenn man selbst 10 Jahre alt ist - egal, ob die Mutter dann noch 3 oder nochmal 10 Jahre lang lebt.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#880494) Verfasst am: 09.12.2007, 20:24    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Was man in der Öffentlichkeit kaum weiß: bei entmündigten Menschen ist das bereits die gängige Praxis, egal, ob die Behinderung vererblich ist, oder nicht. Geschockt

Das war es immer auch bei uns.
Da ist das neue Betreungsgesetz sogar ein Forschritt, denn seitdem ist für eine Sterilisation immerhin ein Gerichtsverfahren nötig, während die vorher einfach gemacht wurde, wenn der Vormund/Eltern das wollte, auch ein Schwangerschaftsabbruch übrigens, beides auch entgegen dem ausdrücklichen Willen der Betroffenen.


Zitat:
Mündigen Menschen mit vererblichen Krankheiten und Behinderungen könnte man eine freiwillige Präimplantationstechnik/-diagnostik anbieten (wer will schon bewußt ein behindertes oder ein chronisch krankes Kind zeugen, wenn er genau so gut ein gesundes Kind haben könnte?).
Allerdings müßte man dafür sorgen, daß Personen, welche dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen, wie manche gehörlose Menschen, oder die lieber auf göttliche Pläne vertrauen, diesbezüglich keinen Gruppenzwängen ausgesetzt werden.


Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland aktuell verboten.
Da muss man dann warten, bis die normale Pränataldiagnostik möglich ist, teilweise erst realtiv spät, im Verlauf der Schwangerschaft, dann darf man abtreiben bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Geburt einsetzt.
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Algol
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Beitrag(#880503) Verfasst am: 09.12.2007, 20:51    Titel: Re: ot Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:

Die jetzige, unbefriedigende Situation liegt in meinen Augen zum größten Teil am untätigen Gesetzgeber, der in solchen Fällen mW nur zwei Möglichkeiten anbietet:
entweder bleiben die Kinder bei den Erziehungsberechtigten, oder sie werden ihnen entzogen. Dazwischen existieren keine sinnvollen und die Eltern in ihrer Überforderung unterstützenden Abstufungen.


Das stimmt nicht.
Es gibt mittlerweile ein ziemlich umfassendes ambulantes Instrumentarium an Hilfen zur Erziehung, sowohl für die Kinder und Jugendlichen, wie auch für die gesamte Familie.
Nur muss das eben auch Inanspruchgenommen werden, d.h. die Leute müssen mitmachen, was häufig nicht der Fall ist.

Ein weites Feld und hier leider ot.
In aller Kürze: Alle "Maßnahmen" setzen das Einverständnis und die Einsicht der Eltern voraus, die, wie Du richtig bemerkst, in den seltensten Fällen vorliegt.
Momentan existieren aber keine Alternativen zur Entziehung des Sorgerechts bei überforderten und uneinsichtigen Eltern, was auch die Kooperation der von ihren Eltern gequälten Kinder mit amtlichen Stellen quasi ausschließt.

Kaum ein Kind wird sich ans Jugendamt wenden, mit der Bitte "nehmt mich meinen Eltern weg, ich halte das nicht mehr aus" und es wird fremdveranlaßte Zwangsmaßnahmen auch entsprechend boykottieren (das mißhandelte Kind haßt seine "Retter").
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Beitrag(#880513) Verfasst am: 09.12.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.

Du hättest dabei nicht so weit ausholen müssen:
im Falle von "Inzest" (Bruder/Schwester) ist dieses Vermehrungsverbot bereits traditionell im deutschen Strafgesetz verankert, und obwohl es dort nicht explizit als solches bezeichnet wird, hat es exakt diese Funktion.
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Beitrag(#880514) Verfasst am: 09.12.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise diskutiere ich soclhe Themen nur in geschlossenen Foren, wegen der Hetze, die sogleich losgeht.

Soziale Kosten, deren Vermeidung (a) technisch möglich ist und (b) keinem ethischen Subjekt wesentliches Leiden zufügt, sollten meines Erachtens vermieden werden.

Im konkreten Fall wäre ein Verbot der Fortpflanzung falsch, weil es bessere Möglichkeiten gibt. Die hypothetischen sozialen Folgekosten könnte man auf verschiedener Ebene zu vermeiden versuchen, z.B. über PID oder eine Versicherung oder eine Kombination. Wenn ein Paar tatsächlich eine wesentlich erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Vererbung eines schweren Gendefekts hat, aber unbedingt leibliche Kinder möchte, ist PID oder ein erhöhter Versicherungsbeitrag mE eine vertretbare Forderung.
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Reza
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Beitrag(#880516) Verfasst am: 09.12.2007, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
....... Die meisten Leute sagen hier, mit Rücksicht auf das Kind, sei es vielleicht falsch und ethisch nicht gerechtfertigt, dass die Eltern aus arroganten und egoistischen Gründen noch in so fortgeschrittenem Alter ein Kind bekommen.


Jeder Kinderwunsch ist egoistisch.
Und niemand kann die Zukunft eines Kindes vorhersagen, heute nicht, morgen auch nicht, und auch nicht bei scheinbar optimalsten Voraussetzungen.
Zitat:
Das man bei der Beurteilung auch von dem zukünftigen Leben der Kinder ausgehen muss.

Begreift hier eigentlich niemand, dass man das nicht kann?

Nicht dass ich es richtig finde, in diesem Alter Kinder in die Welt zu setzen, davon abgesehen, dass sich bei noch viel älteren Männern darüber niemand aufregt, nur das haben ausschließlich die Betroffenen zu entscheiden und zu verantworten.

Wenn man das nicht mehr als Menschenrecht wertet, dann gehen alle anderen aber unverzüglich den Bach runter.

Die Gesellschaft hat auch im ungekehrten Fall, nämlich beim Abbruch einer Schwangerschaft, lediglich die Frage zu beantworten, ob sie eine persönliche Entscheidung der Betroffenen zulässt, wie lange, und unter welchen allgemeinen Rahmenbedingungen, und nicht über die Zukunftswahrscheinlichkeiten einzelner Kinder zu befinden.

Es reicht ja schon, dass in Deutschland, dem geltenden Gesetz nach, ohnehin auch nur möglicherweise behindertes Leben wieder als unwertes Leben eingestuft ist.
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Reza
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Beitrag(#880517) Verfasst am: 09.12.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.

Du hättest dabei nicht so weit ausholen müssen:
im Falle von "Inzest" (Bruder/Schwester) ist dieses Vermehrungsverbot bereits traditionell im deutschen Strafgesetz verankert, und obwohl es dort nicht explizit als solches bezeichnet wird, hat es exakt diese Funktion.


Das steht aber auf dem Prüfstand vor dem Verfassungsgericht, und wird meiner Ansicht nach fallen, da es in vielen anderen europäischen Ländern bereits nicht mehr gilt.
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jagy
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Beitrag(#880519) Verfasst am: 09.12.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
....... Die meisten Leute sagen hier, mit Rücksicht auf das Kind, sei es vielleicht falsch und ethisch nicht gerechtfertigt, dass die Eltern aus arroganten und egoistischen Gründen noch in so fortgeschrittenem Alter ein Kind bekommen.


Jeder Kinderwunsch ist egoistisch.
Und niemand kann die Zukunft eines Kindes vorhersagen, heute nicht, morgen auch nicht, und auch nicht bei scheinbar optimalsten Voraussetzungen.
Zitat:
Das man bei der Beurteilung auch von dem zukünftigen Leben der Kinder ausgehen muss.

Begreift hier eigentlich niemand, dass man das nicht kann?

Nicht dass ich es richtig finde, in diesem Alter Kinder in die Welt zu setzen, davon abgesehen, dass sich bei noch viel älteren Männern darüber niemand aufregt, nur das haben ausschließlich die Betroffenen zu entscheiden und zu verantworten.


Man kann schon etwas über die Zukunft sagen: Bei einer bei Geburt 67 jährigen Mutter kann man nach heutigem Wissen sagen, dass 1. das Kind sehr wahrscheinlich nicht sehr lange Eltern haben wird und 2. selbst in der Zeit, in der es Eltern hat, diese sehr wahrscheinlich in dieser Zeit altersbedingt nur sehr eingeschränkt zu ihrer elterlichen Pflicht & Kür in der Lage sein werden.


p.s.: Ich rede hier nur von der Mutter, meine den Vater aber genauso - ich meine die Eltern. Nur wenn beide Eltern alt sind, ist es halt noch schlimmer, als wenn ein reicher alter Mann oder eine reiche alte Frau mit einem - meist deutlich jüngerem Partner - ein Balg in die Welt setzt, aber hier ist eben idR wenigstens noch ein Partner relativ Jung.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 09.12.2007, 21:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Algol
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Beitrag(#880523) Verfasst am: 09.12.2007, 21:16    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Was man in der Öffentlichkeit kaum weiß: bei entmündigten Menschen ist das bereits die gängige Praxis, egal, ob die Behinderung vererblich ist, oder nicht. Geschockt

Das war es immer auch bei uns.
Da ist das neue Betreungsgesetz sogar ein Forschritt, denn seitdem ist für eine Sterilisation immerhin ein Gerichtsverfahren nötig, während die vorher einfach gemacht wurde, wenn der Vormund/Eltern das wollte, auch ein Schwangerschaftsabbruch übrigens, beides auch entgegen dem ausdrücklichen Willen der Betroffenen.

Die langfristige Anwendung der Dreimonatsspritze bei Frauen gilt aber nicht als Sterilisation, obwohl sie genau diese bewirkt.

(btw: "uns" - in welchem Land wohnst Du?)


Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Mündigen Menschen mit vererblichen Krankheiten und Behinderungen könnte man eine freiwillige Präimplantationstechnik/-diagnostik anbieten (wer will schon bewußt ein behindertes oder ein chronisch krankes Kind zeugen, wenn er genau so gut ein gesundes Kind haben könnte?).
Allerdings müßte man dafür sorgen, daß Personen, welche dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen, wie manche gehörlose Menschen, oder die lieber auf göttliche Pläne vertrauen, diesbezüglich keinen Gruppenzwängen ausgesetzt werden.


Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland aktuell verboten.

Gesetze kann man ändern und das sollte man mE in diesem Fall auch tun.
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Zuletzt bearbeitet von Algol am 09.12.2007, 21:18, insgesamt einmal bearbeitet
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jagy
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Beitrag(#880524) Verfasst am: 09.12.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.

Du hättest dabei nicht so weit ausholen müssen:
im Falle von "Inzest" (Bruder/Schwester) ist dieses Vermehrungsverbot bereits traditionell im deutschen Strafgesetz verankert, und obwohl es dort nicht explizit als solches bezeichnet wird, hat es exakt diese Funktion.


Das steht aber auf dem Prüfstand vor dem Verfassungsgericht, und wird meiner Ansicht nach fallen, da es in vielen anderen europäischen Ländern bereits nicht mehr gilt.


Yep, deswegen habe ich es nicht als Beispiel gebracht, weil ich das Verbot nicht sehr überzeugend finde (und übrigens nicht nur Fortpflanzung, sondern jeder Beischlaf an sich verboten wird).
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jagy
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Beitrag(#880527) Verfasst am: 09.12.2007, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Wenn man das nicht mehr als Menschenrecht wertet, dann gehen alle anderen aber unverzüglich den Bach runter.

...

Es reicht ja schon, dass in Deutschland, dem geltenden Gesetz nach, ohnehin auch nur möglicherweise behindertes Leben wieder als unwertes Leben eingestuft ist.


Auf so etwas dogmatisches unsachliches Geschreibe gehe ich mal lieber nicht ein, tun wir einfach so, als hättest du es nicht geschrieben und/oder ich es nicht gelesen.
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Algol
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Beitrag(#880533) Verfasst am: 09.12.2007, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.

Du hättest dabei nicht so weit ausholen müssen:
im Falle von "Inzest" (Bruder/Schwester) ist dieses Vermehrungsverbot bereits traditionell im deutschen Strafgesetz verankert, und obwohl es dort nicht explizit als solches bezeichnet wird, hat es exakt diese Funktion.


Das steht aber auf dem Prüfstand vor dem Verfassungsgericht, und wird meiner Ansicht nach fallen, da es in vielen anderen europäischen Ländern bereits nicht mehr gilt.


Yep, deswegen habe ich es nicht als Beispiel gebracht, weil ich das Verbot nicht sehr überzeugend finde (und übrigens nicht nur Fortpflanzung, sondern jeder Beischlaf an sich verboten wird).

Die offizielle Begründung für unser Inzestverbot bei Bruder und Schwester ist das angebliche Risiko einer signifikant erhöhten Krankeits- bzw. Behinderungsrate des Nachwuchses, und an dieser Begründung hatte man jahrtausendelang nichts auszusetzen.
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jagy
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Beitrag(#880538) Verfasst am: 09.12.2007, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber unter gewissen Umständen ethisch verwerflich ist, Kinder zu bekommen, muss es diskutabel sein, für diese Fälle ein Verbot zu erwägen.

Du hättest dabei nicht so weit ausholen müssen:
im Falle von "Inzest" (Bruder/Schwester) ist dieses Vermehrungsverbot bereits traditionell im deutschen Strafgesetz verankert, und obwohl es dort nicht explizit als solches bezeichnet wird, hat es exakt diese Funktion.


Das steht aber auf dem Prüfstand vor dem Verfassungsgericht, und wird meiner Ansicht nach fallen, da es in vielen anderen europäischen Ländern bereits nicht mehr gilt.


Yep, deswegen habe ich es nicht als Beispiel gebracht, weil ich das Verbot nicht sehr überzeugend finde (und übrigens nicht nur Fortpflanzung, sondern jeder Beischlaf an sich verboten wird).

Die offizielle Begründung für unser Inzestverbot bei Bruder und Schwester ist das angebliche Risiko einer signifikant erhöhten Krankeits- bzw. Behinderungsrate des Nachwuchses, und an dieser Begründung hatte man jahrtausendelang nichts auszusetzen.


Gehst du mit deiner jahrtausende-Spekulation nicht etwas über dein Wissen?

"Alle frühen Hochkulturen haben INzest nicht nur erlaubt, sondern den Herrschern zur Pflicht gemacht. Von Sumer bis zum drawidischen Indien, von Südost-Chian bis nach Siam, Ceylon, Java, Bali und Hawaeii gehörte er zur Norm " (Deschner).

Bei Tieren ist Inzest zB häufig ganz normal. Im Übrigen steht die naturwissenschaftliche Erkenntnis gegen die naturwissenschaftliche Begründung (Erbkrankheits-Risiko): "... hunderte von Versuchstiergenerationen durch Verbindung der Abkömmlinge eines einzigen Paares erzeugen lassen, ohne dass die geringste Schädigungen zu beobachten sind. Völker wie die Juden, die durch Einschließungen in Gettos gewzungen warwen, Verwandte zu heiraten, haben den Degenartionsmythos längst widerlegt. Hohe INtelligenz, minimales Auftreten von Geisteskrankheiten und größte Vitalität ergaben sich gerade wegen des hohen Maßes an Inzucht" (Bornemann, "Lexikon der Liebe" (via Deschner)).

Letztlich ist ja auch nur das Erbgut entscheidend: Ist dieses gut, kann Inzucht es nur besser machen, ist es schlecht, wird es Inzucht verschlechter - unabhängig vom Verwandschaftsgrad der Eltern.


Will man die natürliche Auslese heranziehen, kommt aber auch eine andere Lösung in betracht: Die Natürliche Selektion hat Inzest nicht deswegen "bekämpft", weil er geschädigte Nachkommen hervorbringt, sondern schlicht und einfach, weil er nicht so viele Nachkommen hervorbringt. Wenn ein zwei X zwei Kinder bekommen. Die egoistischen Gene werden ohne Inzest einfach "weiter gestreut" und verbreiten sich mehr. So könnte man es zB auch erklären (das ist reine Spekulation meinerseits).
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 09.12.2007, 21:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Reza
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Beitrag(#880540) Verfasst am: 09.12.2007, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Wenn man das nicht mehr als Menschenrecht wertet, dann gehen alle anderen aber unverzüglich den Bach runter.

...

Es reicht ja schon, dass in Deutschland, dem geltenden Gesetz nach, ohnehin auch nur möglicherweise behindertes Leben wieder als unwertes Leben eingestuft ist.


Auf so etwas dogmatisches unsachliches Geschreibe gehe ich mal lieber nicht ein, tun wir einfach so, als hättest du es nicht geschrieben und/oder ich es nicht gelesen.


Ich würde mal das Lesen des GG empfehlen, und dabei auf die Grundrechte achten.

Erkär mir mal, wie sich Embryonenschutzgesetz und geltendes Abtreibungsrecht in Deutschland vereinbaren lässt.
Übrigens auch, wie sich Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland überhaupt rechtfertigen lassen, wenn der Embryo vom Moment der Zeugung an, ausdrücklich als vollwertiges Rechtssubjekt anerkannt ist, übrigens einmalig in der Welt.

Mit der genauen Gesetzeslage §218/219 hast du dich nicht beschäftigt, die jahrzehntelange Diskussion auch nicht mitgekriegt, behaupte ich mal, obwohl die doch jeden betrifft - eigentlich.

Gibt es hier keine Juristen?
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jagy
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Beitrag(#880543) Verfasst am: 09.12.2007, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Wenn man das nicht mehr als Menschenrecht wertet, dann gehen alle anderen aber unverzüglich den Bach runter.

...

Es reicht ja schon, dass in Deutschland, dem geltenden Gesetz nach, ohnehin auch nur möglicherweise behindertes Leben wieder als unwertes Leben eingestuft ist.


Auf so etwas dogmatisches unsachliches Geschreibe gehe ich mal lieber nicht ein, tun wir einfach so, als hättest du es nicht geschrieben und/oder ich es nicht gelesen.


Ich würde mal das Lesen des GG empfehlen, und dabei auf die Grundrechte achten.

Erkär mir mal, wie sich Embryonenschutzgesetz und geltendes Abtreibungsrecht in Deutschland vereinbaren lässt.
Übrigens auch, wie sich Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland überhaupt rechtfertigen lassen, wenn der Embryo vom Moment der Zeugung an, ausdrücklich als vollwertiges Rechtssubjekt anerkannt ist, übrigens einmalig in der Welt.

Mit der genauen Gesetzeslage §218/219 hast du dich nicht beschäftigt, die jahrzehntelange Diskussion auch nicht mitgekriegt, behaupte ich mal, obwohl die doch jeden betrifft - eigentlich.

Gibt es hier keine Juristen?


1. Ich studier Jura
2. Ich hab erst in kürzester Vergangenheit 2 Ethik-Bücher über Abtreibung gelesen und etwas länger her ein 3tes.
3. Deine Vorwürfe/Ausreden haben mit den von mir zitierten 2 Behauptungen nichts zu tun - sie zeigen nur deinen Dogmatismus.
3.a. "Wenn man das nicht mehr als Menschenrecht wertet, dann gehen alle anderen aber unverzüglich den Bach runter."
Das hat mit Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.
3.b. "Es reicht ja schon, dass in Deutschland, dem geltenden Gesetz nach, ohnehin auch nur möglicherweise behindertes Leben wieder als unwertes Leben eingestuft ist."
Was willst du damit sagen?
3.c. "Ich würde mal das Lesen des GG empfehlen, und dabei auf die Grundrechte achten.

Erkär mir mal, wie sich Embryonenschutzgesetz und geltendes Abtreibungsrecht in Deutschland vereinbaren lässt.
Übrigens auch, wie sich Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland überhaupt rechtfertigen lassen, wenn der Embryo vom Moment der Zeugung an, ausdrücklich als vollwertiges Rechtssubjekt anerkannt ist, übrigens einmalig in der Welt.

Mit der genauen Gesetzeslage §218/219 hast du dich nicht beschäftigt, die jahrzehntelange Diskussion auch nicht mitgekriegt, behaupte ich mal, obwohl die doch jeden betrifft - eigentlich. "
Was zur Hölle hat das mit einer Bewertung als "unwertes Leben" zu tun?
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Reza
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Beitrag(#880565) Verfasst am: 09.12.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:


1. Ich studier Jura
2. Ich hab erst in kürzester Vergangenheit 2 Ethik-Bücher über Abtreibung gelesen und etwas länger her ein 3tes.


War Norbert Hoerster dabei?
Ging es um die Spezialsituation im deutschen Recht?
Kennst du die? Als Jurastudent sollte die dir doch zumindest aufgefallen sein.
Kennen sollte man die auch als nichtdeutscher Jurastudent, so oft gibt es diese Konstellation ja nicht.
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