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EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

 
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#888820) Verfasst am: 19.12.2007, 18:08    Titel: EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Antworten mit Zitat

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33178.htm

"Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in der gesamten Europäischen Union mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet werden können, die gegebenenfalls zur Auslieferung oder Überstellung der Schuldigen führen können; Verbesserung und Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit."

Soweit so gut.

"Der Rahmenbeschluss definiert Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als jedwede Überzeugung, der zufolge Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung nationale oder ethnische Herkunft ein bestimmender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist."

Klingt auch gut. Auf den ersten Blick.

Aber nun habe ich eine Frage:
Wer eine Religion oder Weltanschauung und deren Anhänger ablehnt ist demnach Rassist - zumindest spätestens ab dem Moment der Meinunsgäußerung? Das könnte man doch so streng auslegen, oder? Überzeugungen reichen laut Formulierung völlig aus, man muss es eigentlich demnach noch nichtmal äußern.
Das würde aber doch im Prinzip bedeuten, dass jeder Christ der den jüdischen Glauben ablehnt ein Rassist ist, dass jeder Jude der den Islam ablehnt Rassist ist, das jeder Muslim der Ungläubige ablehnt ein Rassist ist, dass jeder Atheist ein Rassist ist nur weil er alle Religionen ablehnt usw. Jeder gegen Jeden, oder was? Ich darf einem Gläubigen streng genommen nicht einmal mehr sagen, dass ich ihn für dumm halte weil er an einen imaginären Gott glaubt? Wenn der sich dann nämlich beleidigt fühlt, dann kann er mich anzeigen. Subjektives Beleidigtsein reicht aus? Kollektives erst recht? Im Prinzip dürfte dann keiner mehr Farbe bekennen, da er damit doch quasi Gefahr läuft irgendeine andere Weltanschauungen und Religionen gleichzeitig und als Folge seines Bekenntnisses abzulehnen? Er grenzt sich ab indem er sich auf eine bestimmte Seite schlägt, lehnt dadurch andere Anschauungen indirekt ab. Ganz zu schweigen vom Problem: Mein Gott ist der einzig wahre und echte Gott etc.
Jedwede Kritik an Religion kann mit so einem Gesetz unterbunden werden. Der Blasphemieparagraf wäre harmlos dagegen. Jeder moderate Islamkritiker in diesem Forum würde sich strafbar machen und könnte als Rassist gebrandmarkt werden.

Ich könnte diesem EU-Vorhaben zustimmen, wenn der Aspekt Religion dort gestrichen würde und wenn es nicht Ablehnung, sondern Herabwürdigung heißen würde. Aber so wird m.E. erheblich über das Ziel hinausgeschossen und das Bürgerrecht auf Meinungsfreiheit, das Recht seine Meinung frei zu äußern, zu einem guten Teil abgeschafft.
Wenn ich einen Menschen X ablehne, dann habe ich Gründe dafür. Welche ist völlig egal. Diese Gründe gehen einen Staat oder die EU einen Scheißdreck an. Wird meine Weltanschauung hier denn gleichsam mitgeschützt? Hebt sich dann etwa alles wieder gegenseitig auf? Wenn ich einen Menschen ablehne der z.B. islamistischen Terror gutheißt und ich sage das dieser Person ins Gesicht oder schreibe es auf, stelle sie z.B. als Arbeitgeber nicht ein, dann bin ich ein Rassist und Fremdenfeind? Wenn ich jemanden für bekloppt erkläre der die Schöpfungslehre anstelle der Evolutionstheorie im Biounterricht verankern will, dann bin ich ein Rassist, ein Fremdenfeind?

Also ich kann da nicht ganz folgen. Ist das Irrsinn? Vielleicht kann mich ja wer aufklären.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#888901) Verfasst am: 19.12.2007, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Weltanschauung ist noch besser.

Da niemand alle Weltanschauungen positiv sehen wird sind wir ab sofort alle Rassisten Lachen
Ich hab zum beispiel negative Vorurteile gegenüber Nazis. Ergo bin ich ein Rassist. Oh, und gegen Rassismus hab ich auch was, bin also auch von daher Rassist. noc
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#888902) Verfasst am: 19.12.2007, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Weltanschauung ist noch besser.

Da niemand alle Weltanschauungen positiv sehen wird sind wir ab sofort alle Rassisten Lachen
Ich hab zum beispiel negative Vorurteile gegenüber Nazis. Ergo bin ich ein Rassist. Oh, und gegen Rassismus hab ich auch was, bin also auch von daher Rassist. noc


Das doofe ist nur, dass ich Dich jetzt theoretisch gar nicht Nazi nennen dürfte. Komplett von der Rolle
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Botschafter Kosh
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#888905) Verfasst am: 19.12.2007, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht dort um Straftaten.
Die sollten sowieso geahndet werden.
Das Äußern einer Meinung ist keine Straftat.
Also, keine Panik.

mfg Kosh
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#888909) Verfasst am: 19.12.2007, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Es geht dort um Straftaten.
Die sollten sowieso geahndet werden.
Das Äußern einer Meinung ist keine Straftat.
Also, keine Panik.

mfg Kosh


Leider ist der Spielraum für missbräuchliche Auslegungen solch eigentlich ja guter und sinnvoller Ansätze aber eben doch recht groß. Sowohl für die Kirchen als auch für Leute die sich von Karikaturen beleidigt fühlen. Panik nein, Wachsamkeit ja.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#888930) Verfasst am: 19.12.2007, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Es geht dort um Straftaten.
Die sollten sowieso geahndet werden.
Das Äußern einer Meinung ist keine Straftat.
Also, keine Panik.

mfg Kosh

Von wegen...

Zitat:
Folgende Verhaltensweisen sollen künftig als Strafdelikte gelten, sofern sie in rassistischer oder fremdenfeindlicher Absicht begangen werden:

* Aufstachelung zu Hass und Gewalt;
* öffentliche Beleidigungen oder Drohungen;
* öffentliche Duldung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs;
* öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten;
* Leitung einer rassistischen oder fremdenfeindlichen Gruppe (definiert als ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die in Verabredung handeln, um rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten zu begehen).

_________________
posted by Babyface
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hehehe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 674

Beitrag(#889477) Verfasst am: 20.12.2007, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Der Rahmenbeschluss definiert Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als jedwede Überzeugung, der zufolge Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung nationale oder ethnische Herkunft ein bestimmender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist."

Klingt auch gut. Auf den ersten Blick.


Die Definition ist natürlich eine völlig unzulässige Extrapolation des Begriffs "Rassismus". Selbstverständlich hat jeder das Recht, eine andere Person wegen ihrer Weltanschauung abzulehnen - niemand würde ernsthaft fordern, dass z.B. Nazis oder islamistische Fanatiker nicht wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden dürfen.

Zitat:
Ich könnte diesem EU-Vorhaben zustimmen, wenn der Aspekt Religion dort gestrichen würde und wenn es nicht Ablehnung, sondern Herabwürdigung heißen würde. Aber so wird m.E. erheblich über das Ziel hinausgeschossen und das Bürgerrecht auf Meinungsfreiheit, das Recht seine Meinung frei zu äußern, zu einem guten Teil abgeschafft.


Bevor der Aspekt "Religion" gestrichen wird, sollte wohl eher noch der Aspekt "Weltanschauung" gestrichen werden - denn solange der drin bleibt, ist die Meinungsfreiheit tatsächlich in Gefahr, unter dem EU-typischen Gleichheitswahn verschüttet zu werden. Wie gesagt, das Grundproblem ist hier die unzulässige Erweiterung der Begriffe "Rassismus" bzw. "Fremdenfeindlichkeit" durch Aspekte, die damit nunmal nichts zu tun haben.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#889487) Verfasst am: 20.12.2007, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Klingt auch gut. Auf den ersten Blick.

Hmm, ich glaube auch auf den zweiten:
Zitat:
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als jedwede Überzeugung, der zufolge Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung nationale oder ethnische Herkunft ein bestimmender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist.

Meine Interpretation:
"Du bist doof, weil Jude" ist nicht okay aber natürlich nicht strafbar
"Du glaubst an Allah, den gibts aber nicht, deshalb bist du doof"" ist okay
"Christentum ist scheisse" ist okay
"Scientologen sind eine Pest, man sollte sie kaputtschlagen, wo man sie trifft" ist nicht okay

Abgesehen davon:
Der von dir verlinkte Text datiert von 2002, von April diesen Jahres datiert diese [url]Konkretisierung[/url], da werden als Beispiele genannt:
Zitat:
Der öffentliche Aufruf zu Gewalt und Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen wird unter Strafe gestellt.
Beispiel: In einer öffentlichen Versammlung wird dazu aufgefordert, Menschen einer bestimmten Hautfarbe zu verprügeln, Geschäfte einer bestimmten ethnischen Gruppe zu verwüsten, Treffpunkte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe „aufzumischen“ oder Menschen einer bestimmten ethnischen Herkunft werden als „Parasiten“ bezeichnet, die es „auszumerzen“ gelte.


oder

Zitat:
Öffentliches Billigen, Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird
Beispiel: Jemand behauptet öffentlich, einen durch ein internationales Gericht bereits als Tatsache festgestellten Völkermord habe es niemals gegeben, er sei von der betroffenen ethnischen Gruppe nur erfunden worden, um Entschädigungszahlungen fordern zu können. Mit dieser Behauptung würde der Völkermord an den der betroffenen ethnischen Gruppe nicht nur geleugnet, sondern es würde damit zugleich zu Hass gegen diese Gruppe aufgestachelt. Ein solcher Fall müsste zukünftig in allen Mitgliedstaaten mit Strafe bedroht werden.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 20.12.2007, 09:31, insgesamt einmal bearbeitet
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#889488) Verfasst am: 20.12.2007, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Es geht dort um Straftaten.
Die sollten sowieso geahndet werden.
Das Äußern einer Meinung ist keine Straftat.
Also, keine Panik.

mfg Kosh

Von wegen...

Zitat:
Folgende Verhaltensweisen sollen künftig als Strafdelikte gelten, sofern sie in rassistischer oder fremdenfeindlicher Absicht begangen werden:

* Aufstachelung zu Hass und Gewalt;
* öffentliche Beleidigungen oder Drohungen;
* öffentliche Duldung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs;
* öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten;
* Leitung einer rassistischen oder fremdenfeindlichen Gruppe (definiert als ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die in Verabredung handeln, um rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten zu begehen).

Hmm, naja, ebenfalls aus dem (von mir oben) verlinkten Dokument:
Zitat:
Wahrung des Rechts auf Meinungsfreiheit

Der Rahmenbeschluss enthält verschiedene Bestimmungen, um dem besonderen Spannungsverhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung Rechnung zu tragen.

Zum einen legt er fest, dass der Rahmenbeschluss nicht die Pflicht der Mitgliedstaaten berührt, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze zu achten und nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Zum anderen erlaubt es der Rahmenbeschluss den Mitgliedstaaten, die Strafbarkeit von einer Erheblichkeitsschwelle abhängig zu machen. Sie haben die Wahl, die Strafbarkeit auf Fälle zu beschränken, in denen die Handlung zugleich eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung darstellt oder wenn die Handlung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Damit wird den Mitgliedstaaten der notwendige Spielraum für die Fortführung gewachsener Verfassungstraditionen gewährt.
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