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Musikdownload doch nicht gesetzeswidrig?

 
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#975741) Verfasst am: 09.04.2008, 13:27    Titel: Musikdownload doch nicht gesetzeswidrig? Antworten mit Zitat

n Kumpel hat mir diese beiden Links geschickt:

http://www.nickles.de/c/n/6314.htm

http://www.dr-bahr.com/news_det_20080327111531.html (Quelle)

was sagt ihr dazu? Ist das allgemeingültig?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#975744) Verfasst am: 09.04.2008, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil man Person X einen Mord nicht nachweisen kann heißt das nicht, dass Mord legal ist.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#975747) Verfasst am: 09.04.2008, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.mastersforum.de/thread.php?threadid=37362

Vielleicht wissen die mehr?

edit: Tatsache, die sehen das auch so!
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Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 09.04.2008, 13:33, insgesamt einmal bearbeitet
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#975748) Verfasst am: 09.04.2008, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Nur weil man Person X einen Mord nicht nachweisen kann heißt das nicht, dass Mord legal ist.


Du bist Jurist?

Kommt dir nicht was komisch vor?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#975752) Verfasst am: 09.04.2008, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Nur weil man Person X einen Mord nicht nachweisen kann heißt das nicht, dass Mord legal ist.


Du bist Jurist?

Kommt dir nicht was komisch vor?
Du kommst mir komisch vor.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#975757) Verfasst am: 09.04.2008, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte nur Malone auf die Schippe nehmen, oder meinst du ich mach als Jurist einen derart bescheuerten Thread auf?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#975759) Verfasst am: 09.04.2008, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Musiklabel ist doch sicher schon zum OLG gerannt mit dem Urteil.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#975760) Verfasst am: 09.04.2008, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur Malone auf die Schippe nehmen, oder meinst du ich mach als Jurist einen derart bescheuerten Thread auf?
Dir trau ich alles zu.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#975779) Verfasst am: 09.04.2008, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es stimmt aber, dass Protokolle jeder anfertigen (und auch manipulieren) kann, sind ja nur Textdateien. Die können dann wohl kaum als Beweismittel gelten.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#975781) Verfasst am: 09.04.2008, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Werden aber als solche benutzt, hab noch nie gehört dass das als nicht ausreichend angesehen wurde.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#976274) Verfasst am: 09.04.2008, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Man hat auch schon die Flöhe husten gehört: In einer der letzten Ausgaben der c't las ich, daß es gar nicht sicher ist, daß es sich wirklich um die "feindlich-negative Person" handelt. In dem Falle ging es um einen Mann, der sich angeblich Kinderpornos gezogen haben soll, die Tauschbörse aber gar nicht benutzte. Dann kam auf umständigen Wegen heraus, daß es bei der Anfrage des Nutzers zu einem Medienbruch gekommen war: sprich, ein Mitarbeiter des Providers gab die IP-Adresse, die die Ermittlungsbehörde ihm zugefaxt hatte, auf einem Terminal ein und schrieb Angaben zum Halter auf ein Blatt Papier, das dann wieder zurückgefaxt wurde. So oder so, hat er sich dabei verlesen oder verschrieben. Der "zweifelsfrei zugeordnete Nutzer" war es in dem Falle nicht.

Und ansonsten glaube ich auch nicht daran, daß die "Ermittler", die ja immer ganz stolz darauf sind, daß sie wieder ein paar Teenager abziehen können, sich den ganzen Schrott kaufen würden, den die Leute sich so runterladen. Es gibt da ja sogar Kanzleien, die Personen verfolgen, die sich eine (EINE!) MP3-Datei runtergeladen hatten. Aus solchen Gründen haben auch die Gericht schonmal die eine oder andere Klage abgelehnt. Soll heißen: Legal ist das zwar nicht, aber man will sich auch nicht mehr zum Handlanger für die Industrie machen lassen, so als ob es keine gefährlicheren Leute gäbe.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#976500) Verfasst am: 10.04.2008, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Werden aber als solche benutzt, hab noch nie gehört dass das als nicht ausreichend angesehen wurde.


Was aber nicht für die Qualität als Beweismittel spricht.
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Shadaik
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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#976660) Verfasst am: 10.04.2008, 12:16    Titel: Re: Musikdownload doch nicht gesetzeswidrig? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
n Kumpel hat mir diese beiden Links geschickt:

http://www.nickles.de/c/n/6314.htm

http://www.dr-bahr.com/news_det_20080327111531.html (Quelle)

was sagt ihr dazu? Ist das allgemeingültig?

Ist vermutlich ähnlich wie die behandlung von Videomaterial als Beweismittel, ausnahmsweise mal eine vernünftige Entscheidung aus Hamburg, was Internetrecht angeht.
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#976671) Verfasst am: 10.04.2008, 12:26    Titel: Re: Musikdownload doch nicht gesetzeswidrig? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:

http://www.dr-bahr.com/news_det_20080327111531.html (Quelle)
da steht nur was von Upload
deine Überschrift:"Musikdownload doch nicht gesetzeswidrig?"

was nu? hoch oder runter?
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