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"Ehrenmord"
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Ist die Verwendung des Begriffs "Ehrenmord" angemessen? (Antwort bitte erläutern)
Ja
39%
 39%  [ 29 ]
Nein
60%
 60%  [ 45 ]
Stimmen insgesamt : 74

Autor Nachricht
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1002575) Verfasst am: 18.05.2008, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Was mir an unserer Morddefinition mißfällt ist Folgendes. Mord hat gefälligst was Niederes zu sein. Warum sollte es nicht auch Mord aus "mittleren" und "höheren" Motiven heraus geben? Die sogenannte verletzte Familienehre wäre dann vielleicht so was wie mittleres Motiv.
Dies soll nun auf keinen Fall eine Abmilderung dieses abscheulichen Mordfalles sein, sondern vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Morddefinition.


Du wertest diesen Mord auf, indem Du die Motive als "mittel" an Stelle von "niedrig" einstufst.

Widerlich!
_________________
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1002576) Verfasst am: 18.05.2008, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag.

So einfach ist das aber auch nicht, schließlich können gerade Affekte starke Absichten erzeugen. Das weiß jeder, der mal etwas aus Wut zerstört hat.


Affekt ist eine plötzliche, der Tat unmittelbar voraufgehende starke Gefühlsaufwallung, die für Überlegung keine Zeit lässt.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1002577) Verfasst am: 18.05.2008, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kosh du weißt genau, dass wir uns auf einem schwierigem Gelände bewegen, sprich "nieder", "mittel" ,
und "höher". Nach herkömmlicher Rechtsauffassung meint "nieder" im Allgemeinen das sogenannte Triebhafte. Der konstruierte Begriff Ehrenmord hat allerdings nix mit Trieben zu tun, daher subsumierte ich ihn unter meinen gewählten Begriff "mitlere Beweggründe".
Ich bin mir sehr wohl bewußt, dass all diese Definitionen zumindest den Beigeschmack des Willkürlichen haben.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1002581) Verfasst am: 18.05.2008, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
motive, sofern man sie feststellen oder vermuten kann, sind ausschliesslich für die prävention in der zukunft relevant. für den mord der geschehen ist, sind sie mE belanglos.


Wie Babyface ja schon angedeutet hat, ist das Motiv ein entscheidendes Kriterium dafür, ob eine Tötung überhaupt ein Mord ist.

in diesem fall ist die sache auch juristisch sonnenklar:
StGB § 211 (2) hat folgendes geschrieben:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


wenn nur ein merkmal zutrifft, liegt mord und nicht totschlag vor.
der typ hat seine schwester an den tatort gelockt und hat ein messer dorthin genommen. er hat sie sofort ohne ein wort mit ihr zu wechseln angegriffen und mit dem messer erstochen.

Zitat:
Zitat:
wenn dies auch in der rechtsprechung so gehandhabt werden würde, wäre sie um einiges einfacher und gerechter.


Einfacher mit Sicherheit, ja. Wieso man das anstreben sollte ist mir allerdings nicht klar. Gerechter? Wohl kaum!


ich wiederhole: wenn zweifelsfrei mord vorliegt muss zur verhängung einer strafe über weitere hintergründe nicht weiter ermittelt werden.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1002584) Verfasst am: 18.05.2008, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag.

So einfach ist das aber auch nicht, schließlich können gerade Affekte starke Absichten erzeugen. Das weiß jeder, der mal etwas aus Wut zerstört hat.


Affekt ist eine plötzliche, der Tat unmittelbar voraufgehende starke Gefühlsaufwallung, die für Überlegung keine Zeit lässt.

Dass Affekt und Überlegung sich tendenziell ausschließen bzw. hemmen, weiß ich. Das gilt jedoch nicht für Affekt und Absicht, weshalb Absicht kein gutes Unterscheidungskriterium ist, sondern eher der zeitliche Ablauf von Gedanken, Gefühlen und Handlung. Letzteres zu rekonstruieren ist jedoch oft nicht einfach und die Übergänge sind fließend.
_________________
posted by Babyface
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1002585) Verfasst am: 18.05.2008, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Fallen diesen Ehrenmorden eigentlich auch Männer zum Opfer?
Oder hängt die Ehre der Familie nur an den Frauen?
Wenn ein Mann einen nicht genehmen Lebensstil führt, wird der dann auch ermordet, der Ehre wegen?


Schwule Palästinenser flüchten regelmäßig nach Israel, das einzige Land zwischen Zypern und Thailand, in dem Homosexualität nicht Gegenstand staatlicher Verfolgung ist, weil sie in Reichweite ihrer Familien ihres Lebens nicht sicher sind. Die Frage muss also bejaht werden.


Und Hetero Männer? Werden die ermordet, weil sie sich mit der "falschen" Frau einlassen, sich von der "richtigen" Frau trennen, gegen familiäre/kulturelle/religiöse Regeln verstoßen ...?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1002597) Verfasst am: 18.05.2008, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag.

So einfach ist das aber auch nicht, schließlich können gerade Affekte starke Absichten erzeugen. Das weiß jeder, der mal etwas aus Wut zerstört hat.


Affekt ist eine plötzliche, der Tat unmittelbar voraufgehende starke Gefühlsaufwallung, die für Überlegung keine Zeit lässt.

Dass Affekt und Überlegung sich tendenziell ausschließen bzw. hemmen, weiß ich. Das gilt jedoch nicht für Affekt und Absicht, weshalb Absicht kein gutes Unterscheidungskriterium ist, sondern eher der zeitliche Ablauf von Gedanken, Gefühlen und Handlung. Letzteres zu rekonstruieren ist jedoch oft nicht einfach und die Übergänge sind fließend.


Die ursprüngliche Fassung des § 211 sprach von überlegter Handlung, nicht von beabsichtigter. Letzteren Begriff habe ich im Versuch, den Unterschied zum Totschlag nach Gesetzeslage im Kaiserreich und in der Weimarer Republik zu verdeutlichen, benannt. Statt "beabsichtigt" wäre vielleicht "vorsätzlich" besser gewesen. Man kann absichtsvoll Handeln ohne gefestigten Vorsatz. Etwa in dem Sinne: Jemand holt im Affekt zum Schlag aus mit der Absicht, den Anderen zu prügeln, aber ohne Tötungsvorsatz. Ich weiß, ich begebe mich aufs Gebiet der Rabulistik, aber ich glaube, so wird deutlich, was ich meine. Der Vorsatz bildet sich nur durch Überlegung, die Absicht nicht oder nicht unbedingt.


Zuletzt bearbeitet von Raphael am 18.05.2008, 15:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1002602) Verfasst am: 18.05.2008, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mo07 hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Fallen diesen Ehrenmorden eigentlich auch Männer zum Opfer?
Oder hängt die Ehre der Familie nur an den Frauen?
Wenn ein Mann einen nicht genehmen Lebensstil führt, wird der dann auch ermordet, der Ehre wegen?


Schwule Palästinenser flüchten regelmäßig nach Israel, das einzige Land zwischen Zypern und Thailand, in dem Homosexualität nicht Gegenstand staatlicher Verfolgung ist, weil sie in Reichweite ihrer Familien ihres Lebens nicht sicher sind. Die Frage muss also bejaht werden.


Und Hetero Männer? Werden die ermordet, weil sie sich mit der "falschen" Frau einlassen, sich von der "richtigen" Frau trennen, gegen familiäre/kulturelle/religiöse Regeln verstoßen ...?


Ich habe schon von Fällen gelesen, in denen der von der Familie unerwünschte Mann mit der Frau oder an deren Stelle ermordet wurde. Die von Dir gefragte Konstellation ist mir zumindest gegenwärtig nicht erinnerlich.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1002608) Verfasst am: 18.05.2008, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Ich bin für die Bezeichnung "Bruder-Mord".

"Als Brudermord bezeichnet man den Mord einer Person durch seinen eigenen Bruder."
http://de.wikipedia.org/wiki/Brudermord

Hmm, ich dachte, "Bruder" in "Brudermord" bezieht sich auf den Ermordeten, nicht auf den Mörder. (Analog zu Vatermord, Tyrannenmord, Völkermord etc.)
Wenn beide Beteiligten Brüder sind, ist das natürlich egal, aber in so einem Fall würde ich das eher als "Schwestermord" bezeichnen (auch, wenn es das Wort anscheinend nicht gibt... heißt das, dass auch ein Mord, bei dem beide Beteiligten Schwestern sind, "Brudermord" wäre?)
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1002613) Verfasst am: 18.05.2008, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mo07 hat folgendes geschrieben:

Und Hetero Männer? Werden die ermordet, weil sie sich mit der "falschen" Frau einlassen, sich von der "richtigen" Frau trennen, gegen familiäre/kulturelle/religiöse Regeln verstoßen ...?


Man muss das nicht komplett ausschließen, es kann schon auch mal ein Heteromann dabei sein.
Aber im Prinzip wird schon die Regel beherzigt:

Volksmund hat folgendes geschrieben:
Mädchen die pfeifen und Hühnern die krähn, soll man beizeiten die Hälse umdrehn
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1002618) Verfasst am: 18.05.2008, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag.

So einfach ist das aber auch nicht, schließlich können gerade Affekte starke Absichten erzeugen. Das weiß jeder, der mal etwas aus Wut zerstört hat.


Affekt ist eine plötzliche, der Tat unmittelbar voraufgehende starke Gefühlsaufwallung, die für Überlegung keine Zeit lässt.

Dass Affekt und Überlegung sich tendenziell ausschließen bzw. hemmen, weiß ich. Das gilt jedoch nicht für Affekt und Absicht, weshalb Absicht kein gutes Unterscheidungskriterium ist, sondern eher der zeitliche Ablauf von Gedanken, Gefühlen und Handlung. Letzteres zu rekonstruieren ist jedoch oft nicht einfach und die Übergänge sind fließend.


Die ursprüngliche Fassung des § 211 sprach von überlegter Handlung, nicht von beabsichtigter. Letzteren Begriff habe ich im Versuch, den Unterschied zum Totschlag nach Gesetzeslage im Kaiserreich und in der Weimarer Republik zu verdeutlichen, benannt. Statt "beabsichtigt" wäre vielleicht "vorsätzlich" besser gewesen. Man kann absichtsvoll Handeln ohne gefestigten Vorsatz. Etwa in dem Sinne: Jemand holt im Affekt zum Schlag aus mit der Absicht, den Anderen zu prügeln, aber ohne Tötungsvorsatz. Ich weiß, ich begebe mich aufs Gebiet der Rabulistik, aber ich glaube, so wird deutlich, was ich meine. Der Vorsatz bildet sich nur durch Überlegung, die Absicht nicht oder nicht unbedingt.

Ja, das ist wie wenn man ähnlich wie bei Drogen/Medikamente argumentiert, er stand unter dem Einfluss von unkontrollierbaren Affekten, und dann hat er etwas getan, was seinem sonsigen Denken und Handeln vermutlich widerspricht.

Was wäre denn nun ein Beispiel für einen aus heutiger Sicht überlegten Totschlag ohne die Beteiligung solcher Affekte?
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posted by Babyface
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1002686) Verfasst am: 18.05.2008, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich stelle ferst: der begriff "ehrenmord" soll im gegensatz zum begriff "mord" in eine bestimmte richtung polarisieren. außerdem rückt er auf zwei ebenen den kulturellen hintergrund der familie in den vordergrund.
erstens sind richter mit ihm in der lage die tat teilweise zu rechtfertigen, und zweitens dient er auf der anderen seite der diffamierung von tatsächlichen oder vermeintlichen angehörigen einer bestimmten kultur.

es würde völlig genügen dieses ereignis als das zu bewerten was es nach umfangreichen ermittlungen ist: mord, mit oder ohne vorsatz und entsprechend zu ahnden, ohne irgendwelche kulturellen hintergründe zu berücksichtigen.


Genau, wer würde bei einem Mord svhon auf die Hintergründe oder die Motive achten ...


motive, sofern man sie feststellen oder vermuten kann, sind ausschliesslich für die prävention in der zukunft relevant. für den mord der geschehen ist, sind sie mE belanglos.
wenn dies auch in der rechtsprechung so gehandhabt werden würde, wäre sie um einiges einfacher und gerechter.



Man lese und staune: Motive sind belanglos. Das werden die Mörder und die Richter anders sehen.


die tat und ihre umstände sprechen für sich. spar dir doch deine entrüstung für strittigere fälle auf.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1002687) Verfasst am: 18.05.2008, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
wenn dies auch in der rechtsprechung so gehandhabt werden würde, wäre sie um einiges einfacher und gerechter.


Einfacher mit Sicherheit, ja. Wieso man das anstreben sollte ist mir allerdings nicht klar. Gerechter? Wohl kaum!



Für LEN macht es nun mal keinen Unterschied, ob der Angeklagte das Opfer geohrfeigt hat und dieses dann unglücklich auf einen Stein gestürzt ist, oder ob er das Opfer vorsätzlich aus Habgier oder Eifersucht vergiftet hat.


hast du lese- oder verständnisschwierigkeiten?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1002691) Verfasst am: 18.05.2008, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Layla hat folgendes geschrieben:
Alleine die Tatsache, dass jemand mit 20 Messerstichen getötet wurde, reicht nicht aus um es als Mord zu klassifizieren, es könnte ebenso Totschlag sein.


Oder schlicht Notwehr mit einer Spur Stress und Adrenalin.


du spricht jetzt aber nicht vom fall in hamburg?!
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1002696) Verfasst am: 18.05.2008, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Layla hat folgendes geschrieben:
Alleine die Tatsache, dass jemand mit 20 Messerstichen getötet wurde, reicht nicht aus um es als Mord zu klassifizieren, es könnte ebenso Totschlag sein.


Oder schlicht Notwehr mit einer Spur Stress und Adrenalin.


du spricht jetzt aber nicht vom fall in hamburg?!


Nein.
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L.E.N.
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Beitrag(#1002700) Verfasst am: 18.05.2008, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Es sollte für ein Urteil also egal sein, ob beispielsweise die Familie aus dem Keller in Amstetten den Vatermord geplant und durchgeführt hätte, oder ob ich meinem greisen Väterlein das Kissen aufs Gesicht drücke, weil es mir dann endlich die Millionenen überlässt Geschockt


was soll denn das für ein argument sein? widerspricht es deinem hohen moralempfinden, wenn der mord am kerkermeister und der am greisen krösus juristisch indifferent sind?

wenn beim ersten fall notwehr vorläge wär es kein mord. wenns keine notwehr wäre es mord und müsste entsprechend geahndet werden. so einfach ist das.
es gibt ja sogar solche fälle, wo in einem umstrittenen fall nachträglich notwehr festgestellt wurde, obwohl dies mMn höchst zweifelhaft ist.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1002702) Verfasst am: 18.05.2008, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Das Motiv Heimtücke ist deplaziert. Diese willkürliche Konstruktion wird nur deshalb gebraucht, da sogenannte Ehrenmorde nicht unter den § 211 fallen. Solange dies nicht in das Gesetz eingebaut ist, muss dann halt notgedrungen auf Totschlag plädiert werden, oder aber das Verfahren muss so lange ruhen, bis der § 211 mit Erweiterung angereichert wird.
Wieder mal zeigt sich, dass Rechtssystem und Realität nicht kongruent sind. Im (bürgerlichen) Rechtssystem tut sich so was wie ein bloßes "a priori" auf, also ein Art weltfremdes Definieren am sogenannten Grünen Tisch.


§211 ist in der aktuellen fassung durchaus auf diesen fall anwendbar.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1002743) Verfasst am: 18.05.2008, 19:04    Titel: Re: "Ehrenmord" Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Im vorliegenden Beispiel ist viel zu wenig Information vorhanden um zu entscheiden ob ein "normaler" Generationenkonflikt der Grund fuer die Tat ist oder ob es tatsaechlich um einen klassischen "Ehrenmord" handelt. Die reisserische Aufmachung des recht schwammigen Artikels laesst die Vermutung zu, dass es dem Autor nicht um sachliche Berichterstattung geht, sonder dass wieder einmal eine neue Ehrenmordsau durch's Dorf getrieben werden soll. Insofern verbietet sich fuer mich die Vokabel "Ehrenmord" von selber, zumindest solange keine eindeutigen Indizien dafuer vorliegen, wie z.B. ein "Familiengericht", das die Tat plante, direkter sozialer Druck auf die Familienoberen die "Familienehre" widerherzustellen oder ein "Befehl" eines Klanoberen.

Gruss, Bernie


Dass das Mädchen tot ist, und dass es sich nicht selber 20 mal ins Messer des Bruders gestürzt hat, das hältst du für möglich?

Oder vielleicht wollte das Mädchen ja den Bruder ermorden, und hat sich - typisch Frau - so saudum angestellt, dass sie dann selber über den Jordan ging?


Wo steht das in meinem Posting?
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1002808) Verfasst am: 18.05.2008, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


§211 ist in der aktuellen fassung durchaus auf diesen fall anwendbar.


Und woran machst du das fest? Vermute mal es seien/sind die "niederen Beweggründe".
In einem Spiegel-Artikel werden diese als auf der rechtlich-sittlich tiefsten Stufe stehend definiert. Wobei gleich eingeräumt wird, dass "niedrige Beweggründe" ein recht schwammiger Begriff sei.
Dem pflichte ich allerdings bei.
Und ich frage nochmals, was ist bei Morden auf mittlerer und gehobener Stufe? Der Gesetzgeber macht ja grade so, als wenn`s das nicht gäbe.
Auch frage ich mich, warum der sogenannte Ehrenmord auf niedrigster Stufe stehen soll.
Ich hab den Eindruck, als wenn der bürgerliche Staat den moralistischen Menschen nicht als Mörder betrachtet. Im Namen irgendeiner Moral sind aber schon sehr viele abscheuliche Verbrechen begangen worden!!
http://www.spiegel.de/sptv/reportage/0,1518,120955,00.html
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1002835) Verfasst am: 18.05.2008, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Und ich frage nochmals, was ist bei Morden auf mittlerer und gehobener Stufe?

ich nehme an, das unter dem was du "mittlere oder höhere" beweggründe nennst z.b. der tyrannenmord sein könnte.

Zitat:
Der Gesetzgeber macht ja grade so, als wenn`s das nicht gäbe.

Er verneint zumindest nicht ausdrücklich einen tyrannenmord, er wird also implizit für ein legitimes mittel erklärt.

Zitat:
Auch frage ich mich, warum der sogenannte Ehrenmord auf niedrigster Stufe stehen soll.


der ehrenmord ist mMn mit der rache vergleichbar und diese ist teil der in §211 aufgeführten gründe die für einen mord sprechen. auch die in bestimmten kulturen noch weit verbreitete blutrache stellt in meinen augen kein höheres gut dar als der mord und sollte daher ebenso behandelt werden.

Zitat:
Ich hab den Eindruck, als wenn der bürgerliche Staat den moralistischen Menschen nicht als Mörder betrachtet. Im Namen irgendeiner Moral sind aber schon sehr viele abscheuliche Verbrechen begangen worden!!
http://www.spiegel.de/sptv/reportage/0,1518,120955,00.html


relevant sind die gesetze. erst wenn die FDGO außer kraft gesetz wurde, tritt das recht jedes bürgers in kraft dagegen widerstand zu leisten.

aus der Wiki zum Thema hat folgendes geschrieben:
Auf der Suche nach einem allgemeinen übergesetzlichen Rechtsprinzip prägte Aristoteles den Begriff des Höchsten Guts, von anderen (z.B. der Stoa) wurde das Naturrecht als Legitimationsquelle bemüht, auch das göttliche Recht (jus divina) wurde herangezogen.

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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1002841) Verfasst am: 18.05.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich, wenn Vertreter von Staatsorganen bzw. diese einen Mord in Auftrag geben? Niedere Beweggründe attestiert sich da ein Staat wohl nicht. Als Beispiel seien da nur mal die CIA genannt.
Warum reicht es also nicht so zu definieren, dass jedwede planvolle Tötung ein Mord ist? Soll etwa ein Art Hintertürchen offen gehalten werden?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1002902) Verfasst am: 18.05.2008, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Was ist eigentlich, wenn Vertreter von Staatsorganen bzw. diese einen Mord in Auftrag geben? Niedere Beweggründe attestiert sich da ein Staat wohl nicht. Als Beispiel seien da nur mal die CIA genannt.
Warum reicht es also nicht so zu definieren, dass jedwede planvolle Tötung ein Mord ist? Soll etwa ein Art Hintertürchen offen gehalten werden?


es ist natürlich trotzdem mord, er wird nur vertuscht oder als verteidigung definiert.
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#1002950) Verfasst am: 18.05.2008, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Was ist eigentlich, wenn Vertreter von Staatsorganen bzw. diese einen Mord in Auftrag geben? Niedere Beweggründe attestiert sich da ein Staat wohl nicht. Als Beispiel seien da nur mal die CIA genannt.
Warum reicht es also nicht so zu definieren, dass jedwede planvolle Tötung ein Mord ist? Soll etwa ein Art Hintertürchen offen gehalten werden?


Das ist dann kein Ehrenmord, weil CIA-Agenten gar keine Ehre haben. Also alles halb so wild...ausserdem sind das keine Moslems, da kann das gar nicht so schlimm sein...
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1003028) Verfasst am: 19.05.2008, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Ich find den Begriff nicht sonderlich unpassend, da er auf das Motiv des Täters hinweist und zudem impliziert, dass es ein niederes Motiv ist.


Ich finde eher. dass kein niederes Motiv impliziert wird, eher im Gegenteil.

Denn wenn man beispielsweise die Begriffe "Raubmörder" und "Ehrenmörder" vergleicht, so mordet der eine um zu rauben, der andere um der Ehre willen, also für irgendeinen Wert. Und das ist Quatsch.

Ich finde nicht, daß "Ehre" oder das Streben danach grundsätzlich etwas Positives ausdrückt, sondern häufig etwas ist, was Menschen zu verabscheuungswürdigsten Verbrechen motiviert. Von daher finde ich den Begriff angemessen.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1003045) Verfasst am: 19.05.2008, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Man denke nur an das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre".
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1003046) Verfasst am: 19.05.2008, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Ich finde nicht, daß "Ehre" oder das Streben danach grundsätzlich etwas Positives ausdrückt, sondern häufig etwas ist, was Menschen zu verabscheuungswürdigsten Verbrechen motiviert. Von daher finde ich den Begriff angemessen.


Verabscheuenswert ist es auf jeden Fall, das ist wohl unbestritten. Ob es aber als Motiv auf niedrigster Stufe definiert werden kann, wage ich indes zu bezweifeln. Niedrigste Stufe meint Habsucht sowie rücksichtsloseste Triebauslebung. All das liegt aber beim sog. Ehrenmord nicht vor!
Der sogenannte Ehrenmord ist eine moralische "Veranstaltung" von der übelsten Art. Dahinter steckt die moralische Botschaft, die Familie ist ein Körper. Das Oberhaupt ist in Allem und Jedem der Vater. Dieser hat das Recht und auch die Pflicht total - patriarchalisch - zu herrschen. Eigene Wege dürfen vor allem für weibliche Mitglieder nicht begangen werden. Diese haben sich vielmehr bedingungslos unterzuordnen.
Der § 211 ist entsprechend zu erweitern oder aber umzuschreiben.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1003050) Verfasst am: 19.05.2008, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Ich finde nicht, daß "Ehre" oder das Streben danach grundsätzlich etwas Positives ausdrückt, sondern häufig etwas ist, was Menschen zu verabscheuungswürdigsten Verbrechen motiviert. Von daher finde ich den Begriff angemessen.


Verabscheuenswert ist es auf jeden Fall, das ist wohl unbestritten. Ob es aber als Motiv auf niedrigster Stufe definiert werden kann, wage ich indes zu bezweifeln. Niedrigste Stufe meint Habsucht sowie rücksichtsloseste Triebauslebung. All das liegt aber beim sog. Ehrenmord nicht vor!

Nein? Jemand, der einen "Ehrenmord" gegeht, tut es, um sein Ansehen zu heben. Er ordnet also das Leben anderer seinem eigenen Bedürfnis unter. Das setht hinsichtlich Rücksichtslosigkeit und Egozentrik einem Raub keineswegs nach.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1003051) Verfasst am: 19.05.2008, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe keinen Unterschied, ob jemand durch die geplante Tötung eines Menschen seine sexuellen oder seine pseudomoralischen Vorstellungen befriedigen will. Der eine Beweggrund ist so verwerflich wie der andere.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1003057) Verfasst am: 19.05.2008, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Nein? Jemand, der einen "Ehrenmord" gegeht, tut es, um sein Ansehen zu heben. Er ordnet also das Leben anderer seinem eigenen Bedürfnis unter. Das setht hinsichtlich Rücksichtslosigkeit und Egozentrik einem Raub keineswegs nach.


Es geht sicherlich nicht nur um das Ansehen, das greift zu kurz. Es geht wohl auch um ein völlig antiquiertes und äußerst repressives Familienbild, das in solchen Familien rumgeistert.
Ginge es tatsächlich nur um`s Ansehen, wäre es dennoch nicht die rechtlich-sittlich tiefste Stufe.
So eine Definition ist reine Willkür, ersonnen vom Staat, um so nach eigenen Gutdünken schalten und walten zu können, wie er es für opportun hält.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1003060) Verfasst am: 19.05.2008, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Nein? Jemand, der einen "Ehrenmord" gegeht, tut es, um sein Ansehen zu heben. Er ordnet also das Leben anderer seinem eigenen Bedürfnis unter. Das setht hinsichtlich Rücksichtslosigkeit und Egozentrik einem Raub keineswegs nach.


Es geht sicherlich nicht nur um das Ansehen, das greift zu kurz. Es geht wohl auch um ein völlig antiquiertes und äußerst repressives Familienbild, das in solchen Familien rumgeistert.

Der für die Bewertung wesentlich Punkt ist für mich, daß die Befriedigung eigener Bedürfnisse, bzw. Verwirklichung eigener Wunschvorstellungen dem Lebensinteresse anderer Menschen übergeordnet wird. Da ist es, wie Raphael völlig zutreffend bemerkte, unerheblich, um welches Bedürfnis es sich im einzelnen handelt.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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